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Dr. Heiner Garg

FDP 23.07.2025 Sitzungen 20/93

Frau Kollegin, ich teile Ihre Ausführungen im Hinblick auf die Notwendigkeit einer neuen bundesgesetzlichen Regelung. Aber stimmen Sie auch mit mir darin überein, dass das am konkreten Fall mit dem in Flensburg fusionierenden Klinikum trotzdem nichts ändern würde, selbst in dem Fall, wenn wir eine neue bundesgesetzliche Regelung – also eine vollständige Entkriminalisierung – bekommen würden? – An der Stelle bin ich nicht sicher und vermag das juristisch nicht vollständig einzuschätzen. Deswegen habe ich auf die Klage von Herrn Volz verwiesen. Bei ihm ist das genau so in Lippstadt: Er hat jahrelang Abbrüche praktiziert. Dann gab es die Fusion seiner Klinik mit einem katholischen Träger. Dann hat der Arbeitgeber ihm gesagt, er darf Abbrüche nicht mehr praktizieren. Dagegen klagt er jetzt, weil er sagt: Selbst nach aktueller Rechtslage darf mein Arbeitgeber mir als Arzt das individuell nicht verbieten. Da geht es um die aktuelle Rechtslage. Wenn man jetzt aber sagen würde, man nimmt zumindest die ersten zwölf Wochen ganz aus dem Strafgesetzbuch raus, dann kann ich mir vorstellen, dass es für eine Klinik noch schwieriger wäre, stellvertretend für ihre angestellten Ärztinnen zu sagen: Diese medizinische Leistung der Abbrüche wird angeboten, ja oder nein. Ich bin keine Volljuristin, aber ich bin sehr gespannt, wie sich Richterinnen und Richter unter anderem mit diesem Fall auseinandersetzen werden. Deswegen war es mir wichtig, das hier zu benennen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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