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Christian Dirschauer

SSW 23.07.2025 Sitzungen 20/93

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2025 legt die Landesregierung eine notwendige Minimalkorrektur – die Ministerin sprach selbst von minimalinvasiv – des laufenden Haushalts vor, und zwar nicht aus Eigenantrieb oder um neue Projekte aufzumachen, sondern weil das aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts notwendig wurde. Es werden keine neuen Ausgaben geplant, sondern es geht um Ordnung, um Klarheit und um eine verfassungsrechtlich gebotene Reaktion. Dementsprechend können und werden wir vom SSW diesen Nachtragshaushalt in seiner Grundlinie mittragen. Schauen wir uns kurz die Details an: SchleswigHolstein wird in diesem Jahr nun doch auf die bislang eingeplanten Notkredite in Höhe von rund 271 Millionen Euro verzichten können. Diese Notkredite werden nicht mehr benötigt und können folglich gestrichen werden. Das ist ein konsequenter Schritt, der allerdings erst als Reaktion auf das Landesverfassungsgerichtsurteil gegangen wird. Dennoch ist es ein richtiger Schritt, der haushaltsrechtlich korrekt vollzogen werden muss. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Zudem werden mit dem Nachtragshaushalt Einsparungen im Bereich der Versorgungsausgaben bei den Beamtinnen und Beamten sowie bei den Zinsänderungsrisiken vorgenommen. Einen weiteren Hauptpunkt stellen – wir haben es gehört – die zurückgestellten Northvolt-Fördermittel in Höhe von rund 136 Millionen Euro dar. Der Hintergrund ist, dass die Förderzusage zwar weiterhin besteht, aber derzeit nicht absehbar ist, ob und wann die Voraussetzungen für eine Auszahlung der Mittel erfüllt sein werden. Sollte ein Mittelabruf dennoch in diesem Jahr zustande kommen, dann braucht es dafür vorsorglich eine neue Auszahlungsgrundlage. Hierzu haben wir nun zwei Vorschläge vorliegen. Die Landesregierung bringt in ihrem Entwurf eine neue Ermächtigungsgrundlage im Haushaltsgesetz aus, um die Mittel bei Bedarf bereitstellen zu können. Der vorliegende Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der offensichtlich mehrheitsfähig ist, möchte die Freigabe dieser Mittel an eine Zustimmung des Finanzausschusses knüpfen. Diesen Antrag können wir als SSW nur unterstützen, denn dies ist schlicht ein Gebot parlamentarischer Verantwortung. Meine Damen und Herren, wir sprechen hier immerhin über Landesmittel in Höhe von bis zu 136 Millionen Euro. Bei einem solchen Betrag muss uns allen klar sein, dass das Parlament, das Haushaltsgesetzgeber ist und hier durch den Finanzausschuss vertreten wird, mitzureden hat. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Der vorliegende Nachtragshaushalt vollzieht somit, wie gesagt, haushaltsrechtlich notwendig gewordene Anpassungen. Er leistet jedoch keine neue haushaltspolitische Weichenstellung für die Zukunft. Die wirklich wegweisenden Entscheidungen insbesondere mit Blick auf Konsolidierung, soziale Gerechtigkeit und Zukunftsinvestitionen stehen erst zum Herbst mit einem weiteren Nachtragshaushalt bevor, sobald alle aktuell diskutierten bundesgesetzlichen Voraussetzungen geregelt sind; ebenso wie im Hinblick auf den Haushaltsentwurf 2026. Als Parlament müssen und werden wir dann sehr genau hinschauen. Ich möchte daher einen Appell an uns alle richten. Wir beraten im Herbst erneut über einen Nachtragshaushalt sowie über den Haushaltsentwurf 2026. Das dürfen keine sozial kalten Haushalte werden. Haushaltskonsolidierung, ja – aber bitte mit Maß und mit Menschlichkeit. Wir brauchen gewisse Spielräume für sozialpolitische Maßnahmen, für Bildung, für Kultur und für Teilhabe. Wir brauchen eine klare Linie bei Investitionen in die Zukunft, aber mit parlamentarischer Kontrolle und Transparenz. In diesem Sinne: Zustimmung des SSW zum Nachtragshaushaltsgesetz 2025 gerne inklusive des Änderungsantrags der SPD. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6996 Schleswig-Holsteinischer

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