90. Sitzung (WP20)
18.06.2025 · 189 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (36)CDU (27)FDP (15)GRÜNE (12)SSW (8)
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 33. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Ich darf Ihnen mitteilen, dass aufgrund von Erkrankungen Abgeordnete heute nicht dabei sein können. Das sind von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Hauke Göttsch, von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer, die Abgeordnete Bina Braun und die Abgeordnete Silke Backsen. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Von der Landesregierung befindet sich noch im Mutterschutz Ministerin Aminata Touré. Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend sind von der Landesregierung heute Ministerpräsident Daniel Günther – ganztags – und Minister Dirk Schrödter – ganztags. Nach § 47 Absatz 2 Geschäftsordnung hat sich die Abgeordnete Uta Wentzel heute ganztags von der Sitzung abgemeldet. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Wege der Dringlichkeit einen Antrag eingebracht: Bericht über die Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden zu den Themen Investitionen für den schulischen Ganztag sowie Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3342 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Dringlichkeit des Antrags Drucksache 20/3342 abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Dann verfahren wir so. Der Antrag wird als Punkt 31 A in die Tagesordnung eingereiht und zusammen mit den Punkten 31 und 11 aufgerufen. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3, 32 bis 34 und 39 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 5, 8, 16, 17, 21 und 40. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 9 und 15 – Gastronomie stärken und Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie –, 10 und 12 – Pendlerpauschale erhöhen – sowie 29 und 30 – Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen. Ein Antrag zur Fragestellung oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht mit der Änderung zu Punkt 11. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag mit einer einstündigen Mittagspause bis voraussichtlich 15 Uhr tagen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich ganz herzlich unserem heutigen Geburtstagskind gratulieren. – Liebe Jette Waldinger-Thiering, alles Gute zum Geburtstag! Wir bemühen uns heute, dir mit einer anständigen Sitzung den Tag zu versüßen. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Dann lassen Sie uns weitere Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne begrüßen, zum einen Seine Exzellenz, den Erzbischof von Hamburg, Dr. Stefan Heße, der Landeskirchliche Beauftragte, Dr. Wilko Teifke – den sehe ich jetzt doch nicht mehr, Entschuldigung, aber er ist gefühlt da –, Frau Bäumer und Herrn Chwalek vom katholischen Büro. – Herzlich willkommen! (Beifall) Von der Feuerwehr Schwarzenbek und der Louisenhof gGmbH sind auf Einladung der Abgeordneten Tschacher Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 31, 31 A und 11 auf: (Präsidentin Kristina Herbst) Gemeinsame Beratung a) Maschinen an für den Schleswig-HolsteinPakt: Jetzt in die Zukunft investieren – Kinderbetreuung, Bildung, Wohnungsbau, Gesundheitsversorgung, Arbeitsplätze und Klimaschutz Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/3315 b) Bericht über die Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden zu den Themen der Investitionen für den schulischen Ganztag sowie Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3342 c) Mündlicher Bericht zur Stabilisierung der Kommunalen Finanzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3286 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Zu den Punkten b) und c) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob die Berichte in dieser Tagung gegeben werden sollen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig; dann verfahren wir so. Ich erteile das Wort für die Landesregierung der Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vorab vielen Dank für die Möglichkeit, den Ablauf so kurzfristig zu ändern. Das Finanzpaket des Bundes ist ohne Zweifel ein wichtiges, ein historisches Signal. Deutschland will investieren in Infrastruktur, in Klimaschutz, in Wettbewerbsfähigkeit. Welche Chancen für Schleswig-Holstein damit verbunden sind, habe ich bereits in meiner Regierungserklärung im Mai betont, ebenso, wie wichtig es ist, dass die Mittel jetzt bei uns im Land und in den Kommunen wirken. Das ist sehr konkret gemeint. Es geht um Investitionen, die das tägliche Leben jedes Einzelnen betreffen. Wenn Busse pünktlich kommen, wenn Krankenhäuser und Schulgebäude saniert sind, wenn die Straßen und Radwege keine Schlaglöcher mehr haben, wenn Kitas verlässlich betreuen, dann spüren die Menschen im Land ganz konkret, was es heißt, dass der Staat handelt, und genau darauf zielen wir ab. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir reden auch über digitale Infrastruktur, schnelles Internet in jeder Gemeinde, moderne IT in den Schulen und vernetzte Verwaltung. Wir denken dabei die Energiewende mit. Stromtrassen, Speicherlösungen und Wärmenetze sind Grundvoraussetzungen für ein klimaneutrales Industrieland. Dabei betone ich, die Landesregierung steuert auf Investitionskurs. Geplant ist, die zusätzlichen Kredit- und Investitionsmittel in 2026 eins zu eins in die Infrastruktur zu investieren. Das Gleiche gilt selbstredend in 2025 für die Investitionsmittel aus dem Sondervermögen. Wir werden die großen Investitionsmaßnahmen des Landes zudem komplett im Einzelplan 16 konzentrieren, um die Verfahren zu vereinfachen, um sie effektiver zu gestalten und nicht zuletzt gebündelt sichtbar und damit für das Parlament transparent zu machen. Unser Ziel ist eine moderne Infrastruktur auf allen Ebenen in Schleswig-Holstein für ein soziales, für ein sicheres und klimaneutrales Industrieland bis 2040. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zugleich investieren wir auch unabhängig vom Finanzpaket des Bundes vor allem mit den Mitteln aus dem neu geschaffenen Förderfonds bei der IB.SH und aus IMPULS. Wir stärken Krankenhäuser, Kitas und klimafreundliche Infrastruktur, und wir sorgen gemeinsam mit den Kommunen dafür, dass die Mittel in der Fläche ankommen. Beim gestrigen Spitzengespräch mit den kommunalen Landesverbänden haben wir wegweisende Vereinbarungen getroffen. Wir haben mit den Kommunen in einem Investitionspakt für die kommenden Jahre über 2 Milliarden Euro für deren Investitionen gesichert. Erstens. Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung haben wir für die kommunale Familie eine sehr gute Verständigung gefunden. Das Land unterstützt im Rahmen der Förderrichtlinie den Ganztagsausbau mit 85 Prozent. (Martin Habersaat [SPD]: Das haben Sie schon zum dritten Mal mit den Kommunen vereinbart!) (Ministerin Dr. Silke Schneider) Wir stellen daher auch die noch fehlenden Mittel in den kommenden Jahren entsprechend bereit, und das ist jetzt klar. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aktuell haben wir ein noch offenes Antragsvolumen von rund 240 Millionen Euro bis Ende des Jahres. Solange laufen die Förderrichtlinie und die Antragsfrist, bis dahin kann noch der eine oder andere Antrag dazukommen. Wir setzen natürlich darauf, dass der Bund sein Investitionsprogramm für den Ganztag ausweitet und das Land an dieser Stelle zum Teil entlastet. So oder so werden wir eine Lösung finden, sind verlässlich und stehen mit den finanziellen Zusagen bereit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zweitens. Von den Mitteln, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in den nächsten zwölf Jahren nach Schleswig-Holstein fließen, erhalten die Kommunen 62,5 Prozent. Das sind etwa 180 Millionen Euro im Jahr. Wir sind uns einig, dass wir die Verfahren so unbürokratisch wie möglich gestalten wollen. Drittens. Im Bereich Kita erhöhen wir die Refinanzierung der Personalkosten für die örtlichen Träger von 95 Prozent stufenweise auf 97,5 Prozent des Bedarfs. (Lachen Dr. Heiner Garg [FDP]) Das ist eine ganze Menge Geld, das das Land hier in die Hand nimmt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich weiß!) Auf diese Weise haben die Kommunen genau die Entlastung, die sie brauchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) So entlastet das Land die Kommunen, und wir unterstützen eine gute Personalausstattung in den Kitas vor Ort. Meine Damen und Herren, wir sind das erste Bundesland, das mit den Kommunen eine Vereinbarung über die Aufteilung der Infrastrukturmittel trifft. Wir wissen, am Ende wird der Erfolg des Finanzpaketes daran gemessen, was bei den Menschen vor Ort ankommt: in den Schulen, in den Kitas, an den Deichen, Straßen und Netzen. Natürlich brauchen auch die Kommunen Planungssicherheit. Diese Planungssicherheit haben sie jetzt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, aktuell beraten wir Länder unter Hochdruck die aktuellen Referentenentwürfe aus dem Bundesfinanzministerium, unter anderem den Entwurf, der die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen genauer regeln soll. Da sehe ich noch Luft nach oben. Um bei dem richtigen Bild der SPD zu bleiben: Damit die Maschine läuft, müssen die Zahnräder ineinandergreifen. Das heißt, das Verfahren muss klar und für alle Ebenen möglichst unbürokratisch sein. Die Mittel müssen zügig dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Mit Blick darauf muss die vorgeschlagene Regel des Bundes dringend nachgebessert werden. Ich will hier einfach nur drei Big Points nennen. Erstens sollen die Berichtspflichten deutlich entschlackt werden. Das, was unsere Kommunen übrigens von uns als Land fordern – mehr Vertrauen, weniger Bürokratie – ist sehr richtig, muss aber bitte genauso zwischen Bund und Land gelten. Die Erfahrung zeigt, wenn die Verfahren zu kompliziert sind, dann bleibt einfach zu viel Geld liegen. Damit Fördermittel abfließen, brauchen wir einfache Verfahren, verlässliche Fristen und eine verständliche Sprache. Das ist Bürokratieabbau, der wirkt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zweitens. Wenn wesentliche Punkte des Gesetzes erst in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt werden, wie der Bund das derzeit noch zusätzlich plant, dann schafft das erhebliche Unsicherheit – übrigens bei allen Ländern – und verzögert den Abfluss der Mittel. Hier gilt: Die Länder und die Kommunen brauchen schnell Klarheit. Drittens. Wir müssen uns mit dem Bund auch über den Investitionsbegriff verständigen, damit das Geld am Ende wirklich dorthin fließt, wo es gebraucht wird. Im aktuellen Entwurf sind die Förderzwecke für Länder und Kommunen, wenn man sich das genauer anschaut, eng gefasst, während der Bund für sich selbst eine sehr großzügige Definition wählt. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Zurufe Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) – Ich mache gleich gern ein Beispiel, Herr Abgeordneter Buchholz. Daran können Sie sehen, warum es wichtig ist, dass wir uns dafür einsetzen. Ich sage, Land und Kommunen kennen die Bereiche, in die investiert werden muss, am besten. Ganz wichtig ist dabei vor allem, dass der Küsten- und Hochwasserschutz am Ende nicht außen vor bleibt. Hier müssen wir aus Schleswig-Holstein auf alle Ebenen einwirken, damit der Entwurf nachgebessert wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Wer wollte denn so eine hohe – –) Gerade in einem Land wie Schleswig-Holstein ist das entscheidend. Wir wissen, wie sehr sich das Klima verändert. Stürme, Hochwasser und steigende Pegel sind keine Zukunftsmusik, das ist Realität, und auf die müssen wir heute reagieren. Deshalb: Wer über nachhaltige Investitionen spricht, darf den Küstenschutz nicht ausklammern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Meine Damen und Herren, wir stehen vor großen Herausforderungen und vor einer einmaligen Chance. Noch nie standen so gezielt Mittel für zukunftsorientierte Projekte bereit. Wir wollen daher bei den Investitionen Tempo machen. Klar ist, alle neuen Spielräume sind kreditfinanziert. Jeder Euro muss mit Zinsen zurückgezahlt werden. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Mittel nachhaltig und zukunftsorientiert eingesetzt werden: für die Menschen vor Ort, für die Generationen von morgen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Nutzen wir die zusätzlichen Mittel klug, mutig und gemeinsam für ein Land, das große wirtschaftliche Ressourcen hat, das sozial gerecht und ökologisch verantwortlich ist, für ein starkes und modernes Schleswig-Holstein, gemeinsam mit den Kommunen für die Menschen im Land. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Die Ministerin hat für ihren Bericht neun Minuten Zeit in Anspruch genommen. Diese Zeit steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung. Ich eröffne nun die Aussprache zu a), und das Wort hat die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Serpil Midyatli.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bagger sollen rollen. (Beifall Thomas Hölck [SPD]) Dieses Motto hat unser Bundesfinanzminister ausgegeben, und ich finde, das ist genau die richtige Einstellung. (Beifall SPD und Rasmus Vöge [CDU]) Das gilt auch für Schleswig-Holstein, und dafür bringen wir heute als SPD-Fraktion unsere ganz konkreten Vorschläge ein. Lasst uns gemeinsam die Maschinen anwerfen, und lasst uns gemeinsam unsere soziale Infrastruktur bauen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind nicht neu, sei es bei den Kitas, bei den Schulen, beim Wohnen oder bei der Gesundheitsversorgung. Diese Themen betreffen uns alle und müssen gemeinsam gelöst werden. Ich erinnere mich an viele Gespräche, die ich in den vergangenen Monaten mit Eltern, die sich Sorgen um die Zukunft ihrer Kinder machen, mit Lehrkräften, die sich für eine gute Bildung einsetzen, für Menschen, die bezahlbaren Wohnraum suchen, geführt habe. Ich will einmal deutlich sagen: Wir haben zugehört, wir haben verstanden, und wir wollen jetzt gemeinsam handeln. Trotz zusätzlicher Mittel, die vom Bund kommen, Frau Ministerin, kann man nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Günther-Regierung in einer Haushaltskrise steckt. Sie haben die Verfassung gebrochen, weil Sie sich der Realität nicht stellen wollten. Jetzt ist es Zeit für Ehrlichkeit und Transparenz. Wir benötigen dringend eine Reform der Schuldenbremse, und ich hätte gedacht, Frau Ministerin, dass Sie heute auch dazu ein paar Sätze sagen, weil wir dort gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir wollen uns aktiv in diese Debatte auf Bundesebene einbringen; denn es geht um die Zukunft in unserem Land. Da will ich Sie weiterhin an der Seite der SPD wissen. (Serpil Midyatli) (Beifall SPD und SSW) Wir wollen, dass der Knoten für die Finanzpolitik in Gänze gelöst wird. Dazu haben Bundestag und Bundesrat ja bereits einen historischen Beschluss gefasst. Dieser gibt uns neuen Spielraum, und diesen wollen wir nutzen. Diese Chancen für Schleswig-Holstein wollen wir gemeinsam nutzen. Daher finden wir, dass die Forderungen der Kommunen selbstverständlich gerechtfertigt sind. Es ist gut, dass wir hier jetzt Klarheit haben. Es ist wichtig – dazu steht auch die SPD –, dass die Investitionen vor Ort ankommen und dort entlasten. Denn jede Entlastung, die vor Ort ankommt, kommt immer direkt bei den Menschen an. Das ist gut für unser Land, vor allem für die Menschen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht die Zeit für weiteres Pingpongspiel zwischen Land und Kommunen. Auch das kennen wir aus der Vergangenheit. Frau Ministerin, jetzt haben Sie noch einmal das Fass mit dem Bund aufgemacht. Ich will deutlich sagen: Wir haben im Bundestag wie im Bundesrat die Beschlüsse gemeinsam gefasst. Deswegen erwarten wir, dass hier schnelle und vor allem unbürokratische Regelungen gefunden werden. Ich bin davon überzeugt, dass das auch gelingen kann. Heute treffen sich ja auch noch einmal die Ministerpräsidenten dazu, und da gibt es eine Lösung. Gerade diese neue Finanzpolitik kann eben auch ein Aufbruch sein für Schleswig-Holstein. Ich will sehr deutlich sagen: Die Ausnahmen von der Schuldenbremse im Bereich der Verteidigung und das gesamte Sondervermögen sind eine historische Chance für unser Land. (Beifall SPD und SSW) Wir haben hier oft die Rolle Schleswig-Holsteins bei der Zeitenwende miteinander diskutiert. Wir haben einen Koalitionsvertrag im Bund, der gute Investitionspakete enthält. Wir haben eine klare Kursänderung: mehr und schnellere Investitionen, mehr Ausgaben für Verteidigung, mehr Ausgaben für die Cybersicherheit, mehr Ausgaben für den Zivil- und den Bevölkerungsschutz, ein Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von insgesamt 500 Milliarden Euro. Frau Ministerin, dazu hätte ich gerne etwas von Ihnen gehört. Es geht ja nicht nur um die Mittel, die sowieso schon mit dem Bund verabredet sind. Vielmehr ist unsere Erwartungshaltung, dass von dem gesamten Paket, dass von den 400 Milliarden Sondervermögen, so viel wie möglich nach Schleswig-Holstein kommt. Wir wollen, dass das Land maximal davon profitiert. Wir als SPD-Fraktion stehen dazu bereit, das gemeinsam mit Ihnen auf Bundesebene zu machen. Unsere Unterstützung dazu haben Sie, für die Menschen in diesem Land. (Beifall SPD und SSW) Als SPD-Fraktion bringen wir dafür ganz konkrete Vorschläge ein. Mit unserem Schleswig-HolsteinPakt möchten wir das gerne sehr konkret tun. Wir müssen und wollen diese Chancen nutzen, damit alle Kinder und ihre Eltern einen Kitaplatz bekommen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, 70 Prozent – diese Zahl sollten Sie sich merken – aller Frauen in Schleswig-Holstein arbeiten in Teilzeit. Das hat einen Grund, warum sie nur in Teilzeit arbeiten können, nämlich weil uns hier in diesem Land die Betreuungsmöglichkeiten fehlen. Wir wollen natürlich, dass dieses Geld hier eingesetzt wird, damit Familie und Beruf miteinander vereinbart werden können, und für die frühkindliche Bildung. (Beifall SPD) Lassen Sie uns die Schulen sanieren und modernisieren sowie den Ganztagsausbau unterstützen. Weg mit der Deckelung, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Das wird dem Bedarf nicht gerecht. Der Schulbau ist eines der brennenden Themen vor Ort in den Städten und in den Gemeinden. Lassen Sie uns eine Bauoffensive starten, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Der Bestand muss künftig wieder steigen. Verehrte Ministerin, kein einziges Wort zu dieser sozialen Frage in Schleswig-Holstein. Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Wohnraum darf kein Luxus sein. Deswegen heute noch einmal das Angebot der SPD-Fraktion: Lassen Sie uns Ihr Paket um den Bereich des bezahlbaren Wohnraums erweitern. Die Menschen warten auf eine Antwort auf diese Frage, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und vereinzelt SSW) Wir können und wollen die Investitionslücke bei den Krankenhäusern schließen und ein umfassendes Programm für die ärztliche Versorgung auflegen. Bei den Ärztinnen und Ärzten steht eine große Renteneintrittswelle bevor. Jetzt können und müssen wir handeln. Wärmewende, Energieausbau und Sicherheit. Das wird ohne entschiedene staatliche Investition nicht gehen. Lassen Sie uns die Transformation zur Klimaneutralität so vorantreiben, dass sie auch für al- (Serpil Midyatli) le bezahlbar bleibt. Das bleibt weiterhin unser Anspruch. (Beifall SPD) Die globalen Krisen verlangen, dass wir mehr für unsere Sicherheit und den Bevölkerungsschutz tun. Lassen Sie uns investieren, damit neue und sichere Arbeitsplätze in der wehrtechnischen Industrie entstehen. Da wollen wir ganz konkret werden und nicht immer nur allgemein auf Wehrgipfeltreffen miteinander darüber diskutieren. Vielmehr wollen wir, dass hier Ergebnisse kommen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die Vorschläge der SPD-Fraktion für eine Investitionsoffensive liegen nun auf dem Tisch. Lassen Sie uns die Maschinen anschmeißen und die Sache gemeinsam anpacken. Wir sind überzeugt davon, gemeinsam können wir das schaffen. Auf geht‘s! (Beifall SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch. (Wortmeldungen Dr. Heiner Garg [FDP] und Birte Glißmann [CDU]) – Frau Abgeordnete, bitte sehr.
Birte Glißmann CDU
Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht. Die Fraktionen haben sich aufgrund der kurzfristigen Zusammenlegung mit Tagesordnungspunkt 11 darauf geeinigt, dass als nächster Redner zunächst jemand von der FDP-Fraktion reden darf.
Kristina Herbst
Das können wir gerne so machen. Eine Bitte an alle Fraktionsvorsitzenden: Wenn hier Absprachen über die Reihenfolge, über Redezeiten et cetera getroffen werden, muss das die Landtagsverwaltung, muss das die Präsidentin wissen. – Herzlichen Dank. Dann rufe ich für die FDP-Fraktion den Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt auf.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank an die Ministerin für den Bericht. Grundsätzlich ist natürlich zu begrüßen, dass es nun endlich zu einer Einigung mit den Kommunen gekommen ist, die ja bekanntermaßen mit ernsthaften finanziellen Problemen zu kämpfen haben, für die auch die Landesregierung eine Verantwortung trägt. Den vereinbarten Anteil von 62,5 Prozent für die Kommunen an den Infrastrukturmitteln des Bundes halte ich für sachgerecht, damit die Kommunen zum Beispiel ihre Schulen oder Straßen schneller sanieren können, ebenso die vereinbarten 97,5 Prozent bei den Kitas, auch wenn wir uns die Vereinbarungen und die genauen Zahlen hier natürlich noch einmal anschauen müssen. Denn die Erhöhung von 95 auf 97,5 Prozent soll das Land angeblich gar nichts kosten, weil es auf einmal weniger Kinder gibt. Das werden wir uns noch einmal genauer anschauen. (Beifall FDP und SSW) – Klatschen Sie, weil es weniger Kinder gibt? – Nein. (Heiterkeit) Aber immerhin: Die Oppositionsanträge zu dieser nungspunkte – haben bei der Landesregierung offensichtlich für eine gewisse Bewegung und Einsicht gesorgt. Das will ich dann doch einmal anerkennen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf: So geht es schneller!) – Kaum lobe ich Sie, ist Ihnen das auch nicht recht, Herr Kollege. Also, wie man es macht – – Bei den Investitionen in den Ganztagsausbau müssen Land und auch Bund selbstverständlich zügig nachlegen, weil die bisherigen Mittel vorne und hinten nicht ausreichen. Hier braucht es schnellstmöglich deutlich mehr Unterstützung für die Kommunen. Die heutigen Ankündigungen gehen da grundsätzlich in die richtige Richtung. Meine Damen und Herren, Sie feiern sich dafür ab, dass man 85 Prozent bei Investitionen übernimmt. Das ist aber seit Jahren vereinbart. Ich weiß gar nicht, wie man das noch einmal feststellen kann. Alles andere wäre ein Skandal. (Beifall FDP) Die bisherige Performance der Landesregierung im Ganztagsausbau ist ein ziemliches Desaster. Wir werden darüber in dieser Woche erneut debattieren müssen, weil leider noch viele Fragen offen sind. Das muss sehr schnell deutlich besser werden, meine Damen und Herren. Die Kommunen haben fast ausnahmslos hohe Investitionsbedarfe. Die Kommunalaufsicht streicht (Christopher Vogt) bei hohen Haushaltsdefiziten in der Regel zunächst einmal die Investitionen der Kommunen zusammen. Die Probleme liegen aber meistens ganz woanders. Es sind die sinkenden Gewerbesteuern und vor allem die explodierenden Kosten, zum Beispiel bei der Eingliederungshilfe oder bei der Jugendhilfe, die dem kommunalen Haushalt massiv zu schaffen machen. Da geht das Zusammenstreichen der Investitionen natürlich am Problem vorbei und ist mitunter sogar kontraproduktiv. Wir sind sehr gespannt, was in Ihrem Letter of Intent zur Eingliederungshilfe stehen wird und was Sie bei der Jugendhilfe vereinbaren werden. Uns liegt ja nichts Schriftliches vor. Das muss jetzt schnell für den Finanzausschuss nachgeliefert werden. Wir haben bei verschiedenen Landtagsdebatten in den vergangenen Monaten festgestellt, dass zwischen den Fraktionen eine grundsätzliche Einigkeit darüber besteht, dass Bund, Land und Kommunen mehr Geld in den Erhalt und die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur investieren müssen, um unser Land zukunftsfähig aufzustellen. Über den Weg dorthin gibt es aber nach wie vor unterschiedliche Auffassungen. Für uns ist ganz klar, es müssen zunächst in den öffentlichen Haushalten mehr Schwerpunkte bei den wesentlichen Aufgaben des Staates gesetzt werden. (Beifall FDP) Wenn man schon im großen Stil neue Schulden zulasten der nachkommenden Generation macht, dann muss dieses Geld auch sehr zielgerichtet in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes investiert werden. Es kann nicht sein, dass damit Haushaltslöcher gestopft oder neue konsumtive Ausgaben finanziert werden. (Beifall FDP) Das wäre zutiefst unfair gegenüber der jungen Generation, die bereits enorme Lasten schultern muss und nicht endgültig überfordert werden darf mit Blick auf die Zinslasten und die Spielräume in den öffentlichen Haushalten, die dadurch immer enger werden. Das Schuldenpaket des Bundes ist deshalb eine riskante Wette auf die Zukunft. Was derzeit ausgeblendet wird: Deutschland hat zwar eine vergleichsweise geringe direkte Staatsverschuldung, aber eine sehr hohe indirekte Staatsverschuldung. Das sind vor allem die Pensions- und die Rentenversprechen, bei denen ziemlich unklar ist, wie diese in Zukunft eingelöst werden sollen. Zudem fehlt es unserem Wirtschaftsstandort derzeit an der ausreichenden Wettbewerbsfähigkeit, vor allem mit Blick auf die Energiepreise, aber auch auf Steuern und Abgaben sowie das Bildungsniveau. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Kernaufgaben des Staates wie die normale öffentliche Infrastruktur, um die es hier im Wesentlichen geht, sollten deshalb grundsätzlich aus dem laufenden Haushalt finanziert werden können, (Beifall FDP) gerade dann, wenn man so hohe Steuern und Abgaben hat wie wir in Deutschland. Das beschlossene 500-Milliarden-Euro-Schuldenpaket des Bundes zur Infrastruktur und die Aufweichung der Schuldenbremse für die Länder sehen wir deshalb nach wie vor kritisch. Das soll längst noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. Bis zum Jahresende wollen Union und SPD auf Bundesebene gemeinsam mit den Grünen und offenbar auch mit den Linken die Schuldenbremse erneut aufweichen. Meine Damen und Herren, das halten wir für einen fatalen Fehler, (Beifall FDP) insbesondere mit Blick auf die Union – nicht nur mit Blick auf die Zusammenarbeit mit den Linken, womit an unserem Grundgesetz herumgefrickelt werden soll –, sondern auch mit Blick auf die Tragfähigkeit unserer Staatsfinanzen. Die SPD spricht in diesem Zusammenhang von Krisenprävention. Frau Kollegin Midyatli, wenn ich auf die Krisen der letzten 15 Jahre und auf die Möglichkeiten schaue, wie Deutschland damit durch neue Schulden gegensteuern konnte, dann war die Schuldenbremse wohl die beste Krisenprävention. Das dürfen wir nicht verlieren. (Beifall FDP – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Ja, ich fürchte, wir werden in den nächsten 10, 15, 20 Jahren noch ganz andere Herausforderungen haben. Wenn wir dann keine Möglichkeiten mehr haben, um gegenzusteuern, dann haben wir definitiv ein Problem, Frau Kollegin. (Serpil Midyatli [SPD]: Wenn die Ausnahme zur Regel wird, braucht es eine Reform!) Ja, aber man sollte sehr aufpassen, dass die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen nicht aus dem Blick gerät, weil – – (Christopher Vogt) (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Die Einnahmesituation verbessern! Wie gut, dass die FDP das jetzt einsieht! – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Ja, indem man die Wirtschaft ankurbelt, Herr Kollege, indem man die Wirtschaft ankurbelt und nicht mit Steuererhöhungen. (Beifall FDP und CDU) Meine Befürchtung ist, dass die vielen neuen Schulden am Ende nicht komplett für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur genutzt werden, sondern auch für neue konsumtive Ausgaben für das Stopfen von Haushaltslöchern. Für meine Skepsis sprechen nicht nur die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, sondern auch verschiedene Ankündigungen der neuen Bundesregierung. Beim Land sehen wir mit Sorge, dass die Investitionsquote schon jetzt auf dem Papier unter zehn Prozent ist und real dann noch deutlich niedriger liegen wird. Man hätte das im Haushalt anders machen können. Wir sehen bei den Förderprogrammen, über die wir noch sprechen werden, wie viel Luft noch in diesem Landeshaushalt ist. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Wir erwarten jetzt klare Aussagen der Landesregierung, inwieweit und wofür sie die zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten des Landes in den nächsten Jahren konkret nutzen will. Es geht dabei neben den 280 Millionen Euro für Land und Kommunen vom Bund auch um die Verschuldungsmöglichkeit in Höhe von rund 500 Millionen Euro, wenn ich das richtig sehe. Wir jedenfalls mahnen bei der Neuverschuldung zur Zurückhaltung. Die SPD hat in ihrem Antrag mehrere Bereiche genannt, für die das zusätzliche Geld des Bundes verwendet werden sollte. Viele der genannten Themen sind richtig. Besonders wichtig sind uns Kitas, Schulen und Krankenhäuser, aber auch – was die SPD leider nicht explizit erwähnt hat – der stark unterfinanzierte Hochschulbau und natürlich unsere Landesstraßen, bei denen Schwarz-Grün zuletzt erheblich gekürzt hatte. (Beifall FDP und SSW) Dadurch gerät die Landesstraßenstrategie aktuell immer mehr in Verzug. Es droht ein Rückfall zur Schlaglochpolitik früherer Landesregierungen, wenn dort nicht ein Schwerpunkt gesetzt wird. Dass der Bund in den nächsten Jahren deutlich mehr in die Bundeswehr und damit in die Verteidigungsfähigkeit des Landes investieren wird und dafür neue Schulden macht, ist an dieser Stelle notwendig und richtig. Der Faktor Zeit spielt wegen der ernstzunehmenden Bedrohung durch Russland eine ganz entscheidende Rolle. Wir erleben leider schon seit Jahren eine hybride Kriegsführung gegen uns, zum Beispiel durch Spionage, Sabotage, Desinformation oder Cyberattacken. Deshalb braucht es eine glaubwürdige Abschreckung, um unsere Sicherheit zu gewährleisten, den Frieden zu sichern und unsere Freiheit verteidigen zu können. (Beifall FDP) Denn genau darum geht es, meine Damen und Herren, genau darum geht es. Wer ernsthaft glaubt, Putin setze auf Diplomatie, muss mindestens die letzten drei Jahre massive Wahrnehmungsstörungen gehabt haben, meine Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Serpil Midyatli [SPD]: Die SPD steht auch dazu!) – Ich bin erleichtert, dass die SPD-Fraktion zumindest in diesem Hohen Hause dazu klatscht. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Meine Damen und Herren, es muss darum gehen, was mit der Bundeswehr in Schleswig-Holstein und was mit den Infrastrukturprojekten des Bundes in Schleswig-Holstein passiert. Die A 20, der Nord-Ostsee-Kanal, die Fehmarnbeltquerung, das Schienennetz, aber auch Hochwasser- und Küstenschutz, Bevölkerungsschutz spielen dabei eine wichtige Rolle. Mir ist wichtig – wenn man schon Schulden macht –, dass auch gezielt investiert wird, vor allem in den Bereich der Bildung, dass die junge Generation davon profitiert, dass die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht gefährdet und die junge Generation nicht überfordert, dass die Wirtschaft nachhaltig mit einer Wirtschaftswende gestärkt wird, die bisher leider noch nicht zu sehen ist, damit man die Schulden später zurückzahlen kann. (Beifall FDP und SSW) Es muss der Landesregierung darum gehen, nicht nur für die Bundeswehr, sondern auch für die Infrastruktur des Bundes möglichst viel Geld nach Schleswig-Holstein zu holen, weil hier der Nachholbedarf besonders groß ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und SSW)
Kristina Herbst
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch das Wort.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis gestern Abend um 17 Uhr hatte ich eine fertig vorbereitete Rede zum SPD-Antrag eines sogenannten Schleswig-Holstein-Paktes, die ich jetzt weitgehend zur Seite legen kann. Mit der gestern erzielten Vereinbarung zwischen Landesregierung und Kommunen ist klar geworden, dass die heutige Debatte eine gänzlich andere sein wird, als es ursprünglich zu erwarten war. (Beate Raudies [SPD]: Das hättet ihr wohl gerne!) Mein Dank, Frau Kollegin, gilt deshalb zuallererst der Oppositionsführerin Serpil Midyatli wie der gesamten SPD-Fraktion für ihre Bereitschaft, diesen Tagesordnungspunkt für einen Bericht der Landesregierung zu den gestrigen Entscheidungen zu nutzen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, dass man als Opposition, wenn man einen so prominent gesetzten Tagesordnungspunkt Mittwochmorgen um 10 Uhr hat, bereit ist, das für einen mündlichen Bericht der Landesregierung, quasi für eine Regierungserklärung, nutzen zu lassen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Da haben wir einen gut für die Mühen! – Heiterkeit – Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Deshalb, Herr Kollege, noch einmal ganz herzlichen Dank für diese Bereitschaft und das damit bewiesene gute parlamentarische Miteinander. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Hätten wir heute Morgen ausschließlich über den SPD-Antrag diskutiert, dann hätte ich der SPD gesagt, dass es dieses Antrages nicht bedurft hätte. (Zuruf SPD: Doch!) Denn als Koalition haben wir bereits öffentlich erklärt, dass wir die neu geschaffenen Regeln zur Schuldenbremse ab dem nächsten Jahr vollständig und ausschließlich für Investitionen nutzen werden. (Christopher Vogt [FDP]: Aber für welche? –
Dr. Kai Dolgner SPD
Für welche?) Es ist unser Ziel als Koalition, Herr Kollege Vogt, den nach wie vor bestehenden Sanierungsstau und den erheblichen Investitionsbedarf in Schleswig-Holstein abzubauen und damit langjährige Versäumnisse in Schleswig-Holstein zu beseitigen. Damit haben wir mit der Jamaikakoalition gemeinsam begonnen; das setzen wir jetzt mit Schwarz-Grün auf diesem hohen Niveau (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Leider nicht!) unverändert fort. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine zweite Botschaft an die SPD wäre gewesen, dass wir das zusätzliche Geld aus dem Sondervermögen auch ohne Schleswig-Holstein-Pakt der SPD ganz selbstverständlich dafür nutzen werden, um zusätzliche Investitionen zu tätigen. Mit diesem Geld kann nach den Vorgaben des Bundes in Kitas, in Schulen, in Krankenhäuser, aber auch in Verkehrsinfrastruktur, in Energie- und Wärmenetze und auch in den Bevölkerungsschutz investiert werden. Genau das, meine Damen und Herren, werden Land und Kommunen auch gemeinsam tun. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Insektenhotel!) Der Gesetzentwurf des Bundes sieht dabei vor, dass diese Investitionen zu mindestens 60 Prozent in kommunale Infrastruktur fließen müssen. Dazu, wie genau diese Mittel verteilt werden und wie in diesem Zusammenhang die große Frage der Investitionen in den schulischen Ganztag gelöst werden, war nach menschlichem Ermessen nicht zu erwarten, dass es bei dieser komplexen Gemengelage gelingen würde, zum jetzigen Zeitpunkt eine Einigung zwischen Land und Kommunen zustande zu bekommen. Dennoch ist genau das gestern geschehen. Im guten Miteinander unserer Landesregierung mit den Kommunen konnte nicht nur eine Einigung über die Mittelverteilung des Sondervermögens erzielt werden, sondern in das Gesamtpaket konnten gleichzeitig die Ganztagsschulinvestitionen eingebunden werden, aber auch weitere Fragen, wie zum Beispiel die angesprochene Kitafinanzierung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass das gelungen ist, lässt mich heute nach wie vor staunen, aber vor Freude staunen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) (Tobias Koch) Ein ganz großer Glückwunsch an die Verhandler aufseiten der Landesregierung, aber ebenso ein ganz großes Dankeschön an die Vertreter auf kommunaler Seite für die damit bewiesene Kompromissbereitschaft. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meines Wissens – die Ministerin hat es gerade gesagt – sind wir damit das erste und einzige Bundesland, dem zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Verständigung mit den Kommunen gelungen ist, die für beide Seiten Klarheit schafft. Das muss man sich einmal vor Augen führen: das erste und bislang einzige Bundesland. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Vorteil dieser Einigung lässt sich gar nicht hoch genug bemessen. Was wäre ansonsten in den nächsten Wochen an Zeit und Energie in schwierige, langwierige, komplizierte Verhandlungen zwischen Land und Kommunen geflossen, nur um die Frage zu klären, wie das Geld zwischen zwei verschiedenen staatlichen Ebenen untereinander aufgeteilt wird? Jetzt hingegen können sich beide Seiten wieder mit voller Kraft auf die eigentlichen Herausforderungen konzentrieren, nämlich darauf, wie trotz schwieriger Haushaltslage das Leben für die Menschen in Schleswig-Holstein besser gemacht werden kann. Darauf alle politischen Kapazitäten zu verwenden, ist doch viel wichtiger, als sie in einem Verteilungskampf zwischen Land und Kommunen zu verschwenden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir uns das gestrige Verhandlungsergebnis näher anschauen, dann ist damit, wie ich finde, ein fairer und ausgewogener Kompromiss zwischen dem Land und den Kommunen gelungen. Da sind zunächst einmal die vereinbarten 62,5 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen, die in kommunale Infrastruktur fließen werden. Die Vorgabe des Bundes von mindestens 60 Prozent für kommunale Mittel ist damit erfüllt, und gleichzeitig lässt sich feststellen, dass dieser Verhandlungspunkt doch zugunsten des Landes ausgegangen ist. Schließlich stand von kommunaler Seite die Forderung von 70 oder 75 Prozent im Raum. Auch der zweite vereinbarte Punkt geht zugunsten des Landes aus. Für alle weiteren noch zu erwartenden Förderprogramme, die der Bund aus seinem Anteil von 400 Milliarden Euro an dem Sondervermögen hoffentlich auflegen wird, werden die Kommunen dann zum Beispiel durch eine Fortsetzung des DigitalPaktes, eine Förderung von kommunalen Wärmenetzen oder durch Bundesmittel für Investitionen in den Bevölkerungsschutz profitieren. In all diesen Fällen sind die notwendigen Kofinanzierungen von den Kommunen selbst aufzubringen und nicht vom Land. Auch darüber besteht jetzt Klarheit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das Verhandlungsergebnis ist dennoch ein ausgesprochen faires und ausgewogenes, weil sich eben zwei weitere Punkte anschließen, die genauso eindeutig zugunsten der Kommunen ausgehen, wie die beiden zuvor genannten Punkte zugunsten des Landes ausgegangen sind. Bei den Investitionen in den schulischen Ganztag übernimmt das Land für alle noch offenen Förderanträge die in der Vergangenheit in der Tat bereits zugesagten 85 Prozent Investitionsförderung. Das gilt nicht nur für die bereits vorliegenden Anträge, sondern auch für alle Anträge, die bis zum Ende der Förderfrist Ende des Jahres noch eingereicht werden. Die 85 Prozent waren vereinbart, aber sie standen unter Finanzierungsvorbehalt, weil das Gesamtvolumen am Anfang auf 196 Millionen Euro begrenzt war. Es hieß, es war zunächst begrenzt. Die positive Botschaft ist jetzt, dass dieses Geld bereitsteht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit kommen auf das Land zusätzliche Investitionsausgaben von mindestens 200 Millionen Euro – eher noch nach oben offen – zu. Das erklärt zum einen, weshalb der Prozentsatz für die Kommunen eben nicht höher als 62,5 Prozent ausgefallen ist. Das zeigt zum anderen aber auch, dass das Land die Kommunen von jedem Risiko freistellt. Wir alle hoffen und vertrauen darauf, dass die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angekündigten zusätzlichen Milliarden für den schulischen Ganztag tatsächlich fließen werden. In diesem Fall ist vereinbart, dass diese Bundesmittel beim Land verbleiben und das Land seine Fördergelder daraus refinanzieren kann. Indem das Land dieses Risiko für eventuell ausbleibende oder nicht ausreichende Bundesmittel jetzt übernimmt, besteht maximale Planungssicherheit für die erforderlichen Investitionen in den schulischen Ganztag. Die Schulträger (Tobias Koch) können jetzt nahtlos weiterbauen, denn es besteht Sicherheit darüber, dass es für alle Baumaßnahmen – alle beantragten und noch zu beantragenden Baumaßnahmen – die 85-Prozent-Förderung des Landes geben wird. Meine Damen und Herren, auch der vierte wesentliche Punkt geht an die Kommunen, denn mit der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen Kita-Gesetzesnovelle haben wir die aus der Kitareform 2020 bestehende Finanzierungslücke unter anderem dadurch geschlossen, dass das Land nur noch 95 Prozent der Personalkosten erstattet. (Zuruf SPD: Was eine Frechheit ist!) Was auf der Erwartung basierte, dass nie alles an Personal da war. (Beate Raudies [SPD]: Ach, so ist das!) Sonst hätten wir die Gruppenschließungen nicht gehabt. Mit der jetzt neu geschaffenen Flexibilität des Anstellungsschlüssels ist es den Kitaträgern in sehr kurzer Zeit gelungen, den Personaleinsatz zu verbessern. Dank der Eingaben in die Kita-Datenbank wissen wir, dass mittlerweile 97,5 Prozent des Personalbedarfs in den Kitas besetzt sind. Das ist nicht nur eine gute Botschaft für die Kinderbetreuung, sondern macht auch verständlich, wenn die Kommunen jetzt einen höheren Personalkostenzuschuss des Landes einfordern. Umso erfreulicher ist es, dass es auch hier zu einer Einigung gekommen ist und der Prozentsatz schrittweise angehoben wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, daneben gibt es weitere Punkte in der gestrigen Einigung, von denen ich beispielhaft nur die Betriebskosten für den schulischen Ganztag nennen will. Hier sind Land und Kommunen auf einem guten Weg. Ich bin ausgesprochen zuversichtlich, dass es erfolgreich gelingen wird, dass bis zum Ende dieses Schuljahres, also noch vor der Sommerpause, die neue Förderrichtlinie vorliegen wird. Wenn man sich all diese Punkte vor Augen führt, dann merkt man, dass gestern ein echter und entscheidender Durchbruch gelungen ist. Mit dieser Einigung ist ein wirklicher Brustlöser für Land und Kommunen erzielt worden. Für beide Seiten besteht jetzt Klarheit in einer umfassenden Art und Weise, wie es zu diesem frühen Zeitpunkt nicht zu erwarten war – und das bei einer Haushaltssituation, die für Land und Kommunen gleichermaßen extrem schwierig ist und in der die anstehenden Herausforderungen besonders groß sind. Das macht das gestrige Ergebnis umso bemerkenswerter. Frau Präsidentin, für die CDU-Fraktion kann ich erklären, dass wir im Ergebnis ausgesprochen zufrieden sind. Noch einmal Glückwunsch und Dank für alle, die das verhandelt haben. Wir stimmen dem gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ach, haben Sie unseren Antrag gemeint?)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Kollege Koch hat in seine Rede damit eingeführt, dass er mehr zu der Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden gesprochen hat. Ich finde es sinnvoll, dass wir in der Koalition arbeitsteilig vorgehen. Deswegen rede ich stärker über den Schleswig-Holstein-Pakt-Vorschlag und am Rande ein bisschen über die Vereinbarung, die gestern getroffen wurde. Das, was uns von der SPD mit dem Schleswig-Holstein-Pakt vorliegt, ist quasi eine Replik auf das, das wir bereits vor etwa einem Jahr gehört haben. Da hat die SPD einen ähnlichen Antrag schon einmal eingebracht. Ich glaube, es hätte einer Neuauflage nicht unbedingt gebraucht, aber trotzdem freuen wir uns, darüber zu sprechen. Es gibt einmal eine Änderung, und die besagt – – (Serpil Midyatli [SPD]: Es gab kein Geld!) Was ist seitdem gleichgeblieben? Die Logik Ihres Antrags ist meiner Auffassung nach gleichgeblieben. Sie benennen Probleme und sagen anschließend, sie sollen gelöst werden. Ich glaube, so funktioniert es nicht, Probleme zu lösen. Das hat sich nicht verändert. Was hat sich geändert? Die finanzielle Lage. Denn wir haben durch die Änderungen der Schuldenbremse und vor allen Dingen der Möglichkeiten zusätzlicher Verschuldung jetzt durchaus Möglichkeiten, bei den Investitionen etwas voranzubringen. Allerdings gibt es noch immer viel Ungewissheit, denn wir wissen nicht, wenn wir die Steuergeschenke, die Merz und andere gerade planen, gegenrechnen, wie viel wirklich noch bei den Ländern bleiben wird. Da ist es gut, dass man (Lasse Petersdotter) gestern trotzdem als erstes Bundesland eine Vereinbarung mit den Kommunen getroffen hat, um zügig in die Umsetzung zu kommen und damit die Kommunen stärker zu unterstützen, als es der Gesetzentwurf auf Bundesebene vorsieht – um also über 60 Prozent zu landen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus hat man eine Einigung bei der Kofinanzierung im Ganztag und bei der Kita geschafft. Das waren wichtige Knoten, die endlich durchgeschlagen wurden. Was hat der SPD-Antrag als Probleme definiert? Das sind Kita, Wohnraum, Schulen, Krankenhäuser, Klimaneutralität und Arbeitsplätze. Ich will überall einmal so eine kleine Gegendarstellung machen. Schauen wir auf die Kita. 2022 hatten wir noch 572,4 Millionen Euro Landesmittel für die Kitas. Mittlerweile, im Jahr 2025, liegen wir bei 757,6 Millionen Euro. Das ist innerhalb von drei Jahren ein Anstieg von 32 Prozent oder, um es klarer zu sagen, von 185 Millionen Euro. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Landesregierung in dieser Geschichte hat mehr in Kitas investiert als diese. Schauen wir auf den Wohnraum. Der Wohnungsbau ist im Jahr 2024 weniger stark gewesen als in den Jahren davor. Das stimmt. Aber trotzdem würde ich es nicht als schleswig-holsteinische Besonderheit betrachten, sondern es ist bundesweit betrachtet durchaus überall der Fall gewesen. Von einem dramatischen Einbruch der Zahlen, von denen Sie sprechen, würde ich nicht reden. Ich habe mir mal jeweils die ersten drei Jahre der letzten Wahlperioden angeschaut: In den ersten drei 37.000 Wohnungen. Bei der jetzigen 20. Wahlperiode sind in den ersten drei Jahren 35.824 Wohnungen entstanden. Das heißt, das ist ein wirklich marginal geringerer Anteil als bei der letzten Wahlperiode, obwohl die Zinsen gestiegen sind, die Lieferketten gestört waren und die Baubranche insgesamt deutlich angespannter war. Das nennt sich Konjunktur. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ihre Zahlen, Daten und Fakten stimmen wie immer. Ich will aber gerne darauf hinweisen, wenn Sie hier Vergleiche ziehen, dass Sie die richtigen Vergleichsmaßstäbe setzen. Wenn Sie auf die 18. Legislaturperiode abstellen, dann darf ich Sie daran erinnern, unter welchen finanziellen Bedingungen wir damals gearbeitet haben. Damals waren wir ein Haushaltskonsolidierungsland, standen unter Aufsicht des Stabilitätsrats und hatten einen Konsolidierungspfad und einen Stellenabbaupfad einzuhalten. Die finanziellen Mittel waren also begrenzt, und wir mussten sehr klare Prioritäten setzen. (Beifall SSW) – Vielen Dank für den Hinweis. Wir setzen gerade auch Prioritäten. Wir haben eine Haushaltslücke von 1 Milliarde Euro. Wir hatten bereits in dieser Legislaturperiode eine Haushaltssperre umzusetzen. Wir reduzieren Personal, wofür wir jedes Mal hier im Plenum kritisiert werden. Wir machen Kürzungen; jede einzelne Kürzung wird hier von der Opposition kritisiert. Wir konsolidieren und müssen konsolidieren. Wir sind aktuell noch nicht unter Überwachung des Stabilitätsrats. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Das stimmt, das ist ein Unterschied. – Aber es ist mitnichten so, als müssten wir uns hier nicht über Geld Sorgen machen, sondern wir haben – das kann man für alle Länder und vor allen Dingen für die Kommunen gerade sagen – eine angespannte Finanzlage und eine Rezessionssituation bei der Wirtschaft, die es hier mit Sicherheit nicht leichter gemacht hat, Politik zu machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Da ist es eben Politik, die Entscheidungen trifft, dass wir zum Beispiel beim sozialen Wohnungsbau so einen Fokus gelegt haben. Sie schreiben, dass mehr Wohnungen aus der Mietbindung raus‑ als (Lasse Petersdotter) reingegangen seien. Das stimmt ganz häufig. Das stimmt aber für die letzten Jahre eben nicht. 2023 haben wir 2.000 neue Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau geschaffen, und 1.218 sind aus der Mietbindung rausgegangen. Das sind 782 neue Wohnungen. 2024 haben wir in der sozialen Wohnraumförderung 1.800 neue Wohnungen gebaut. 1.069 sind aus der Bindung rausgegangen. Das ist eine Differenz von 731. Wir bauen so viele Sozialwohnungen wie seit Jahrzehnten nicht mehr, und das ist eine richtige politische Entscheidung. (Zuruf CDU: Hört, hört! – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Kommen wir zu den Schulen. Der Ganztag ist eine enorme Herausforderung. Wir haben heute darüber gesprochen. Ich mache es ganz kurz. Schon vorher, vor der Einigung von gestern, ist es so gewesen, dass der Bund 100 Millionen Euro und wir als Land 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben. Damit liegen wir deutlich über dem, was die meisten anderen Bundesländer leisten, nämlich nur 30 Prozent Kofinanzierung. Hier sind wir schon bei fifty-fifty, und heute sind wir nach der Einigung von gestern noch weiter. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ein Riesenproblem, und das will ich so ehrlich auch sagen, sind weiterhin die Investitionen bei den Krankenhäusern. Wir haben immer noch eine Lücke von über 500 Millionen Euro bei den Investitionen. Wir versuchen, dem mit dem Zweckvermögen, mit IMPULS, aber auch mit den Möglichkeiten, die der Bund uns in Aussicht gestellt hat, entgegenzuwirken. Dass es eine politische Priorität bei der Krankenhausinvestition gibt, sieht man daran, dass wir haushaltsrechtliche Ermächtigungen geschaffen haben, sodass wir immer dann, wenn Geld irgendwie übrig ist, wenn sich Geld mobilisieren lässt, sagen: Das soll in Krankenhausinvestitionen gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Trotzdem: Klar ist, bei den jetzt geschaffenen Investitionsmöglichkeiten müssen die Krankenhäuser profitieren. Da braucht es dringend Verbesserungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zum Klimaschutz könnte ich vieles sagen. Ich nehme wieder einmal die Energiewende. In Deutschland ist allein im letzten Jahr, 2024, jede vierte neue Windkraftanlage in Schleswig-Holstein entstanden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Mit staatlichen Investitionsmitteln?) Ebenso ist jeder vierte Kilometer an Hochspannungsleitungen in Schleswig-Holstein gebaut worden, weil hier die Dinge ineinandergreifen und Sinn ergeben. Kommen wir zu den Rekorden: In keinem anderen Bundesland wurde, auf einen Quadratkilometer gerechnet, mehr Windleistung errichtet als in Schleswig-Holstein. Das hat eben auch etwas mit den politischen Rahmenbedingungen zu tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Währenddessen geht es mit Großspeichern los, unter anderem aus Bayern. Auch da sieht man: Standortpolitik wirkt. Wir dürfen nicht vergessen: Dabei geht es nicht nur um ein bisschen Wind und ein bisschen Energie, sondern um Geld. Allein in 2024 wurden Investitionen in der Windbranche für neu genehmigte Anlagen im Wert von 758 Millionen Euro umgesetzt. Das ist eine Menge Asche. Gucken wir auf die Arbeitsplätze. Sie sagen, auch die Arbeitsplätze brächen weg. Da bin ich über eine Kleine Anfrage von Ihnen, Frau Midyatli, vom März 2025, aus diesem Jahr, gestoßen. Dort fragen Sie relativ suggestiv, wie viele Arbeitsplätze in den letzten Jahren in welchen Branchen weggefallen sind. Die Antwort ist: Man kann nicht sagen, wie sich die Arbeitsplätze auf die Branchen verteilen, aber es sind neue entstanden. Allein in dieser Legislaturperiode sind fast 15.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Das ist die Bilanz dieser Regierung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit 2020 sind fast 56.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Obwohl es sich um eine Stichtagsstatistik handelt, ist das eine wichtige Botschaft an die Wirtschaft in diesem Land. Zusammenfassend sage ich: Wir stehen gut da. Gleichzeitig haben wir große Herausforderungen, um die kümmern wir uns. Die werden Stück für Stück abgearbeitet. Betrachten wir zum Beispiel den Dissens gerade bei Kita. Ich finde es richtig, dass man solche Entscheidungen auf der Grundlage belastbarer Daten und Fakten trifft und nicht vorher, nur aus der Debatte heraus. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Lasse Petersdotter) In allen Bereichen gibt es immer noch Möglichkeiten, sie besser zu machen. Genau daran arbeiten wir. Aber dass wir immer nur die großen Probleme in den Vordergrund stellen und die guten Fortschritte nicht sehen, ist, glaube ich, ein falscher Weg. Deswegen würde ich Ihren Antrag – in der Prägnanz einer SPD-Kampagne – so zusammenfassen: Kritik ohne Substanz ist wie Kieler ohne Woche. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben es gehört, jetzt scheint sie da zu sein, eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunen zur Verteilung der Bundesmittel. Wir haben die Details gehört. Ja, tatsächlich finde ich grundsätzlich erst einmal gut, dass Schleswig-Holstein das erste Land ist, das einen gemeinsamen Weg geht. Das passt gut zu unserem Land. Da sind wir Vorreiter. Ob alle Details zufriedenstellend sind, ist erst einmal die zweite Frage. Darauf will ich gleich weiter eingehen. Aber ich finde es gut, dass es offenbar gelungen ist, zeitnah zu einer Verständigung zu kommen. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als SSW haben wir uns in den vergangenen Debatten stets dafür ausgesprochen, dass die Kommunen einen adäquaten, einen bedarfsgerechten Anteil von den Bundesmilliarden bekommen, die zur Verfügung stehen, von den Millionen, die jährlich in das Land reingespült werden. Wir haben auch gesagt: Wichtig ist uns als SSW, dass die Kommunen nicht nur einen fairen Anteil bekommen, sondern eben auch die nötige Flexibilität, selbst zu entscheiden, wo und wofür sie das Geld brauchen. Das muss in den weiteren Gesprächen mit dem Bund ganz, ganz wichtig sein. Das muss ein Kernpunkt auch für uns sein. Unsere Kommunen wissen das selbst am besten. Die kommunale Landschaft ist sehr vielfältig. Eine Gemeinde braucht vielleicht eine neue Straße, andere will eine Schule bauen, andere wollen in andere Dinge investieren. Das muss gewährleistet sein. Das Geld muss vor Ort so genutzt werden können, wie es vor Ort tatsächlich gebraucht wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein Streitpunkt bei der Verteilung der Infrastrukturmilliarden ist dabei die Frage, wie viel die Länder denn nun an die Kommunen weiterreichen sollen. Die Frage – das haben wir gerade gehört – scheint zumindest für Schleswig-Holstein nicht mehr akut zu sein. Man hat sich verständigt, dass das Land nicht nur die vom Bund mindestens geforderten 60 Prozent weitergibt, sondern 62,5 Prozent. Das schafft tatsächlich Planungssicherheit. Es ist gut, dass wir das wissen. Planungssicherheit ist an der Stelle dringend gebraucht, denn sie ist ein Element – nicht das einzige, aber eines –, damit man loslegen kann. Auch beim schulischen Ganztag – das haben wir gehört – ist man weitergekommen, obwohl „weitergekommen“ vielleicht nicht das richtige Wort ist. Man hat sich verständigt: Die hierfür erforderlichen Investitionen werden vom Land weiterhin konkret mit 85 Prozent gefördert. Anträge, die vorliegen, aber noch nicht beschieden sind, sind da inkludiert, ebenso das, was alles neu kommt. Das ist grundsätzlich richtig. Eine wichtige Klarstellung, aber jetzt auch nicht die so ganz große Überraschung, muss man ehrlich sagen. Im Gegenzug – das haben wir auch gehört – behält das Land die Mittel, die der Bund zusätzlich für Schleswig-Holstein avisiert hat. Für den Bereich des Ganztages könnten das nach Königsteiner Schlüssel rund 130 bis 135 Millionen sein, je nachdem, was der Bund dann tatsächlich zur Verfügung stellt. Insoweit ist es so, dass das Land ein Stück weit eine Refinanzierung erhält. Auch das haben wir gehört. Auch zu der Finanzierung der Personalkosten in den Kitas gibt es eine Verständigung. 95 Prozent werden derzeit refinanziert. Jetzt will man schrittweise auf 97,5 Prozent hochgehen. Das ist gut. Aber man muss ehrlicherweise auch sagen – da bin ich eigentlich ganz beim Kollegen Petersdotter –: Das ist eigentlich nur folgerichtig, eine Selbstverständlichkeit, gerade wenn man feststellt, dass man einen höheren Besetzungsstand hat und man vorher fünf Prozent gekürzt hat, meine Damen und Herren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es! – Beifall SSW und FDP) Bedenklich – der Kollege Vogt hat es erwähnt – stimmt tatsächlich, dass wohl die Anzahl der Kinder gesunken ist und die ganze Maßnahme für das Land dann vielleicht kostenneutral ist. Das ist tatsächlich eine Sache, die wir noch einmal genauer analysieren müssen, denn wir wissen: Eigentlich haben wir einen Platzmangel. Wir wissen, dass (Christian Dirschauer) Leute teilweise keinen Kitaplatz bekommen. Wie kann es da sein, dass in diese Berechnung jetzt weniger Kinder einfließen? (Beifall SSW und FDP) Dafür müssen wir dringend die Gründe analysieren. Das ist wirklich eine Sache, die Sorgenfalten auf meine Stirn treibt. Das muss ich ganz ehrlich sagen. (Beifall SSW und FDP) Kommen wir zum Antrag der SPD „Maschinen an“. Ich will erst einmal ein anderes Bild nutzen. Wäre dieser Antrag ein Memoryspiel, so könnte man sagen, dass die SPD hier nun tatsächlich ein passendes Paar aufgedeckt hat. Die Große Koalition hat dazu den Anfang gemacht und gleich zuerst zumindest ein Motiv aufgelegt, nämlich das große Sondervermögen. Nun soll aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen der SPD das Set komplett gemacht und der Punkt sozusagen nach Hause geholt werden. Auch uns als SSW liegt das aufgedeckte Motiv am Herzen: Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnraum und die Gesundheit der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Auch wir vom SSW haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass es eine Novellierung der Schuldenbremse braucht, bedarf. Wir als SSW hätten uns dazu auch noch eine Vermögensteuer vorgestellt, (Beifall SSW, SPD und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) aber das war dann unter Merz und Klingbeil – liebe SPD, das müsst ihr aushalten – dann wohl doch zu exotisch. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Sehr gut, Frau Raudies ist zuversichtlich. Nun beginnt also die entsprechende Weichenstellung für die Zeit der neuen Bundesregierung mit dem Instrument des Sondervermögens in der Hand. Das Spielen, meine Damen und Herren, beginnt sozusagen, wenn wir im Bild des Memory bleiben. Bei aller Verständigung zur Verteilung der Mittel und den von der SPD inhaltlich richtigen benannten Punkten möchte ich eine Sache ansprechen, die ich hier schon mehrfach benannt habe, eine Sache, die mir bei dem Thema Investition ganz oben auf ist, die uns als SSW an der Stelle sehr, sehr wichtig ist. Das ist tatsächlich die Frage nach der technischen, nach der praktischen Umsetzung. Ich habe das hier in den vergangenen Debatten immer „antragsfit“ genannt: Sind unsere Behörden, sind unsere Institutionen eigentlich in der Lage, das Geld entsprechend in die Straßen, in die Schulen zu bringen? – Da habe ich weiterhin meine Zweifel, da habe ich noch keine Vorschläge gehört, wie wir die Prozesse tatsächlich verschlanken können, wie wir uns personell in den Kommunen und beim Land besser aufstellen, damit dieses Geld tatsächlich genutzt wird, weil das unsere gemeinsame Pflicht ist, ich will fast sagen, bei diesem Programm eine schon fast historische Pflicht. Also, sind die zuständigen Behörden personell gut ausgestattet? – Wissen wir nicht. Meine Fraktion und ich teilen die genannten Punkte zu den tragenden Säulen der Bildung, die die SPD in ihrem Antrag genannt hat, nämlich Schulen und Kitas. Es ist richtig, in die Erweiterung und in die Modernisierung der Institutionsgebäude zu investieren. Ohne eine vernünftige Infrastruktur können diese Orte nicht zu dem werden, was sie eigentlich sein sollen, nämlich Orte, an denen man auch gerne ist. Fenster, Türen und Quadratmeter sind nur das eine. Die Frage nach der Qualität ist auch beim Ganztag wichtig. Das dürfen wir bei aller Diskussion um Investitionen in Mauersteine, in Klinker sozusagen, nicht vergessen. (Beifall SSW, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei allen Diskussionen zur Verteilung der zusätzlichen Bundesmilliarden dürfen wir zudem nicht vergessen, was ganz, ganz wichtig ist: das, was uns alle zusammenhält, der gesellschaftliche Zusammenhalt. Wo darf denn in dieser Systematik, die wir besprechen, Gemeinschaft eigentlich stattfinden, die über den Arbeitsplatz oder die Schule hinausgeht? Kultur, Vielfalt, soziale Einrichtungen, Minderheiten – auch das sollte uns und den Kommunen ein Investment wert sein, meine Damen und Herren. Zudem sollten wir als Politik darauf achten, dass alle Regionen im Land von den getätigten Investitionen profitieren – und zwar gerecht. Strukturschwachen Regionen muss dabei mehr unter die Arme gegriffen werden als strukturell starken Regionen, (Beifall SSW) damit die Lebensqualität überall im Land möglichst gleich ist und das Leben überall bei uns lebenswert ist. Dazu braucht es im Übrigen die passende Logistik. Keiner der hier genannten Lebensbereiche kommt ohne Logistik und Infrastruktur aus, jedenfalls nicht, wenn es darum geht, etwas wachsen zu (Christian Dirschauer) lassen, egal ob nun in den Köpfen oder an Quadratmetern. Für uns als SSW wäre es daher nur folgerichtig, das Sondervermögen auch für einen spezifischen Teil der Infrastruktur einzuplanen, nämlich für unsere Häfen. Ohne Häfen keine Bewegung, ohne Häfen keine Investitionen, und ohne Häfen sähe sicher auch der Schleswig-Holstein-Pakt im Ergebnis nur mickrig aus. Alles in allem ist es richtig, sich jetzt gut aufzustellen, damit das Sondervermögen zielgerichtet zur Geltung kommen kann. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Menschen in diesem Land tatsächlich merken, dass die seit Jahrzehnten größte Modernisierung des Landes vor Ort deutlich zu erkennen sein wird. Für den SSW noch ein ganz, ganz wichtiger Punkt, der hier erwähnt sein muss: Wir dürfen bei diesen Investitionen, bei den Mitteln, die da sind, unsere Minderheiten im Land nicht vergessen. Wenn wir Flexibilität für die Kommunen fordern, muss gleichermaßen gewährleistet sein, dass die Kommunen und das Land die Institutionen der Minderheiten mit einem fairen Anteil bedenken. Wenn ich an den dänischen Schulverein denke – dort haben wir Kitas und Schulen –, wenn ich an den SDU denke – Horte, Jugendverbände, Pfadfinder mit eigenen Liegenschaften, wo auch Bedarfe sind –, wenn ich an den dänischen Kulturverband SSF denke – Versammlungshäuser, wo wir unser kulturelles Leben wirklich praktizieren können. Da sind auch ganz schön viele in die Jahre gekommen. Auch das muss gewährleistet sein. Das ist meine herzliche Bitte, aber auch eine ganz klare Forderung. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Kristina Herbst
Wir kommen nun zu einer Reihe von Kurzbeiträgen. Ich gebe bekannt, dass der SPD-Fraktion noch eine Restredezeit von einer Minute 23 Sekunden zur Verfügung steht. Sollte einer der Kurzbeitragenden eher die Restredezeit in Anspruch nehmen, dann bitte ich vorab um Hinweis. Sonst gehe ich von Dreiminutenbeiträgen aus. Wir starten mit Martin Habersaat.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! – Ja, „Knoten durchschlagen, Brustlöser, großer Schritt nach vorne“ – das erzählen Sie uns zum dritten Mal, wenn es um die Investitionskosten beim Ganztag geht. Zum dritten Mal erzählen Sie uns das jetzt hier, Herr Koch, und Sie erwarten anscheinend immer noch, dass wir Sie ernst nehmen. (Beifall SPD – Zurufe Lukas Kilian [CDU] und Tobias Koch [CDU]) Im September 2023 war es – September 2023! –: Da hat sich die Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden darauf verständigt, dass beim Ausbau hin zum Ganztag– Rechtsanspruch beginnt 2026 – das Land 85 Prozent der Kosten übernimmt und die Kommunen 15 Prozent – 2023! (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Im November allerdings legte dann die GüntherRegierung eine Förderrichtlinie vor, in der mitnichten diese Kostenaufteilung vorgesehen war, sondern in der es eine Kostenpauschale von maximal 5.170 Euro pro Schülerinnen und Schüler gab. Die Kommunen wiesen zu Recht darauf hin: Das ist ja gar nicht das, was wir vereinbart haben. Ist die Regierung denn überhaupt ein fairer Verhandlungspartner? Kann man sich auf das Wort der Regierung verlassen? (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Es gab ein Spitzengespräch zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden. Worauf einigte man sich? – Auf eine Kostenverteilung: 85 Prozent Land, 15 Prozent Kommunen. „Knoten geplatzt, Brustlöser, großer Schritt nach vorne“. Allerdings beantragten die Kommunen dann dieses Geld und mussten feststellen: Es reichte mitnichten für alle, die den Ganztag umsetzen müssen. Also das Recht auf Ganztag wird ja an allen Schulen in Schleswig-Holstein stattfinden und nicht nur an einigen. (Tobias Koch [CDU]: Das war aber auch klar, dass es begrenzt ist, das Volumen!) Nun geschah der zweite Ausstieg der Landesregierung aus dieser Vereinbarung, und die Landesregierung teilte mit: Ja, ja, die 85 Prozent Kostenübernahme des Landes galten nur für die 196 Millionen Euro, das galt nicht pauschal. (Tobias Koch [CDU]: Das war aber auch jedem klar! – Lachen SPD) – Und das war nicht allen klar, denn in eben jener Vereinbarung stand, dass zunächst 196 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Da stand nicht, (Martin Habersaat) dass zunächst 85 Prozent gelten, sondern das hieß immer, es müsse weiteres Geld zur Verfügung gestellt werden und dann werde weiter im Verhältnis 85 Prozent zu 15 Prozent gefördert. Heute stehen Sie hier tatsächlich und verkünden zum dritten Mal: „Brustlöser, Knoten geplatzt, großer Schritt nach vorne“ – das Land übernimmt 85 Prozent der Investitionskosten. – Das Problem ist nur: Der Ganztag geht in einem Jahr los. Bis dahin werden diese ganzen Baumaßnahmen gar nicht fertig, und es ist Ihre Schuld, Ihre Verzögerung, Ihr Nichtworthalten, das dazu führt, dass es an den Schulen in SchleswigHolstein nicht fertig vorbereitet sein wird, wenn das Recht auf Ganztag losgeht. (Beifall SPD, SSW und Anne Riecke [FDP])
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Habersaat, möchten Sie Ihre Redezeit verlängern, indem Sie dem Herrn Abgeordneten Petersdotter eine Anmerkung oder Frage zulassen?
Martin Habersaat SPD
Aber gerne. Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank. – Das ist ja gar nicht die ganze Vereinbarung. Würden Sie den anderen Teil der Vereinbarung von gestern denn als großen Fortschritt sehen, dass man sagt, bei den 62,5 Prozent, die die Kommunen von den Infrastrukturmitteln des Bundes erhalten, wird der Ganztag nicht berücksichtigt und wir die Anträge, die da sind, auch die, die bisher nicht bewilligt wurden, jetzt ebenfalls berücksichtigen? Würden Sie sagen, das ist ein Fortschritt und was Neues? – Also, Herr Kollege Petersdotter, ich würde es für einen Fortschritt halten, wenn sich die Landesregierung an die Vereinbarung hält, die sie 2023 mit den Kommunen getroffen hat. Dann würde ich sagen: Das ist solide, gutes Regieren, man hält sein Wort. (Beifall Peer Knöfler [CDU]) Aber ich möchte nicht, dass Sie sich alle halbe Jahre neu feiern lassen für die Rückkehr zu einer Vereinbarung, die Sie zwischenzeitlich immer brechen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Und wenn Sie jetzt immer kommen mit „Schleswig-Holstein ist das erste westdeutsche Flächenland mit S, was so eine Vereinbarung geschafft hat“, dann gucken Sie sich doch mal an, wie weit andere Länder mit dem Ganztag sind. In Hamburg gilt das Recht auf Ganztag längst, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, Dr. Michael Schunck [SSW] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes hat aufgezeigt, dass wir eine deutliche Finanzierungslücke haben. Eine Lücke von 110 Millionen Euro sollte geschlossen werden. Auf diesem Weg befinden wir uns; das ist sehr spannend. Auf der einen Seite geben Land und Kommunen noch einmal eine Summe von 40 Millionen Euro gemeinsam hinein, auf der anderen Seite bleibt das große Fragezeichen, ob es gelingt, die restliche Lücke durch ein bisschen Veränderung in der Verwaltung und ein paar kleine Änderungen im Gesetz zu schließen. Wir sind alle gespannt, ob das auf diese Weise wirklich gelingen kann. Was allerdings jetzt schon klar ist, ist, dass der Versuch, diese Lücke zu schließen, zulasten der Kommunen und des Fachpersonals geht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn es zulasten des Fachpersonals geht, frage ich mich immer noch, wie man die Qualität damit nicht senken kann. Auch darüber können wir morgen gern noch einmal genauer debattieren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Die Qualität leidet ja schon!) Was ich total spannend finde, ist das Momentum, das wir beim Kitagesetz häufiger beobachten: Während der Anhörung zur letzten größeren Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, die wir im vergangenen Jahr hatten, wurde die Problematik bereits aufgenommen, dass es weder hinnehmbar noch verständlich ist, dass die Personalkosten nicht vollständig übernommen werden. Da gab es das klassische Szenario, die Opposition würde wieder einmal etwas nicht verstehen. Man muss mir das bitte noch einmal erklären. Es gibt ja nur zwei Szenarien: Entweder haben wir in den Kitas nicht ausreichend Personal – dann wird es auch nicht vollständig bezahlt, dann wird nur das Personal bezahlt, das da ist –, oder wir haben den glücklichen (Sophia Schiebe) Fall, dass wir ausreichend Personal haben – warum zieht man dann trotzdem ursprünglich fünf Prozent, jetzt in mehreren Schritten 2,5 Prozent, ab? Für mich ist das einfach nur eine Sparmaßnahme durch die Hintertür. (Beifall SPD, FDP und SSW) An dieser Stelle wird wieder einmal sichtbar, dass man in der Landesregierung ein bisschen Zeit braucht, um die fehlgeleitete Politik zu verstehen. Später muss man es wieder zurücknehmen. Ich habe den Wunsch, dass wir das zukünftig ein Stück weit schneller schaffen. Für uns wäre es toll gewesen, wenn man das nicht nur schrittweise und nur 2,5 Prozent übernommen hätte, sondern endlich ein Zeichen setzt und die Personalkosten komplett übernimmt. Noch besser wäre es gewesen, wenn man es schaffen würde, Ausfalltage besser zu finanzieren. Das würde dafür sorgen, dass wir mehr Verlässlichkeit schaffen und unser Personal entlasten. (Beifall FDP) So stärken wir meiner Meinung nach nicht die Kitalandschaft. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Koch?
Tobias Koch CDU
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Wenn 97,5 Prozent des Personals vorhanden sind – das wissen wir, weil das jetzt in die Kita-Datenbank eingegeben wird – und wir 97,5 Prozent der Personalkosten übernehmen, warum sollten wir dann 100 Prozent übernehmen? Es ist doch keine Kürzung, keine Einsparung, wenn wir genau das übernehmen, was an Personal vorhanden ist. – Und was ist, wenn 100 Prozent Personal vorhanden ist?
Kristina Herbst
Entschuldigung. Herr Abgeordneter, möchten Sie eine weitere Zwischenfrage stellen? Frau Abgeordnete, gestatten Sie das?
Tobias Koch CDU
Ich möchte gern eine weitere Anmerkung machen. – Dann wird man darüber genauso sprechen, wie wir es jetzt im guten Einvernehmen mit den Kommunen getan haben. Wir haben jetzt den Vorteil und haben Transparenz. Wir hatten vorher eine Blackbox und wussten nicht, wie viel Personal tatsächlich vorhanden ist. Jetzt ist das mit der Kita-Datenbank in Echtzeit nachzuverfolgen. Wenn es gelingt, auf 100 Prozent zu kommen, werden wir die gleichen Gespräche wie jetzt führen und auch dafür eine Lösung finden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, bleiben Sie bitte stehen, bis es eine Reaktion der Abgeordneten gibt.
Sophia Schiebe SPD
Vielen Dank, Herr Koch. – Trotzdem ist doch die gleiche Problematik da: Wir bezahlen nur das Personal, das da ist. Also warum braucht es diesen Mechanismus? Diese Frage haben Sie mir noch nicht beantwortet. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Birte Pauls das Wort. (Lukas Kilian [CDU]: Will die ganze SPDFraktion reden? – Peter Lehnert [CDU]: Wer denn noch alles? – Weitere Zurufe)
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In dem Redebeitrag von Ministerin Schneider kam das Wort „Krankenhaus“ nur ein einziges Mal vor, seitdem habe ich es nicht wieder gehört. Das wird den großen Herausforderungen, vor denen die Krankenhäuser stehen, nicht gerecht. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Seit Jahren wird zu wenig in die Krankenhäuser investiert. Wir schieben einen Investitionsstau von über 1 Milliarde Euro vor uns her. Das besorgt nicht nur die Krankenhäuser selbst, sondern auch die Kommunen als Kofinanzierer. Das Ganze hat auch (Birte Pauls) etwas damit zu tun, wie wir dafür Sorge tragen, dass Arbeitsplätze gut organisiert sind, dass Sicherheit für Patientinnen und Patienten vorhanden ist. Wenn man dieses Thema ausblendet, blendet man eine der größten Baustellen aus, die wir im Land haben. Ich finde das nicht richtig. Es geht nicht nur um die Investitionen, mit denen die Krankenhäuser gerade zu tun haben, sondern es geht natürlich auch um die geplante Krankenhausstrukturreform. Während unsere Gesundheitsministerin keine Möglichkeit ausgelassen hat, die Krankenhausreform, auf die alle händeringend warten, in der letzten Legislaturperiode schlechtzureden, höre ich jetzt relativ wenig. (Peter Lehnert [CDU]: Das ist doch absoluter Quatsch! – Unruhe) Es ist relativ still, was das angeht. Ich muss gestehen, es gibt das Versprechen der neuen Bundesministerin, die gesagt hat: Bis zum Sommer gibt es einen neuen Plan zur Krankenhausstrukturreform. Ich habe heute Morgen auf den Kalender geguckt: Heute ist der 18. Juni 2025. (Zuruf Dagmar Hildebrand [CDU]) – Wenn Sie etwas sagen wollen, melden Sie sich zu Wort. – Heute ist der 18. Juni 2025. Das ist schon ein sommerlicher Termin, und wir wissen immer noch nicht, wie es mit der Krankenhausstrukturreform auf Bundesebene weitergeht. Frau Ministerin von der Decken, setzen Sie da wirklich den Druck an, und schaffen Sie Sicherheit nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die Krankenhäuser, sodass weiterhin eine flächendeckende Versorgung gewährleistest werden kann. Lassen Sie mich ein weiteres Thema kurz ansprechen: Das ist die hausärztliche Versorgung im Land. Heute Morgen konnten wir lesen, wie es um die Kinderärzte in Kiel steht; das sieht an anderen Stellen nicht besser aus. Unser Vorschlag dazu: Investieren wir in kommunale medizinische Versorgungszentren! Das ist ein gutes Angebot, besonders für junge Ärztinnen und Ärzte, die am Anfang ihrer Berufstätigkeit lieber angestellt sein wollen. Sie wollen im Team arbeiten und scheuen die hohen Investitionen einer Praxisübernahme, aber sie wollen gern arbeiten. Das wäre ein hervorragender Akt, um die Versorgung von hausärztlichen und kinderärztlichen Leistungen im Land zu sichern. Also, wir haben viel vor. Das Thema „Krankenhaus“ nur einmal zu erwähnen, reicht nicht, ich erwarte da mehr Druck. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Dr. Michael Schunck [SSW])
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Thomas Hölck das Wort.
Thomas Hölck SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lassedotter! (Heiterkeit und Zurufe) – Ich meinte den Herrn da vorn.
Kristina Herbst
Herr Petersdotter – zur Erinnerung. (Lukas Kilian [CDU]: In der SPD kann man sich an vieles nicht erinnern! – Weitere Zurufe)
Thomas Hölck SPD
Es geht um die Aufmerksamkeit, Herr Kollege. – Sie haben ein Bild vom Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein gezeichnet, als sei alles okay. (Widerspruch Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist mitnichten der Fall. Wenn Sie sich in den nächsten Wochen um eine Wohnung bemühen müssten, würden Sie spüren, wie schwierig es ist, eine Wohnung zu finden. Ich habe einmal bei mir im Wahlkreis, in Wedel, geguckt. Für 34.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind zurzeit nicht einmal 30 Wohnungen im Angebot. Die Bestandsmieten sind in den letzten zehn Jahren um 28 Prozent angestiegen – um 28 Prozent! Das hat auch damit zu tun, dass Sie sich ein bisschen geweigert haben, die Mietpreisbremse einzuführen. Wir haben im letzten Programmjahr rund 2.000 Wohnungen öffentlich gefördert. Das ist ein Riesenfortschritt, das ist eine gute Quote. Aber bei 1,54 Millionen Wohnungen in ganz Schleswig-Holstein ist das nicht viel. Es geht nicht um die Kompensation der Belegungsbindung, sondern darum, dass wir mehr sozialen Wohnungsbau schaffen. Es geht nicht nur um die Kompensation der Bele- (Thomas Hölck) gungsbindung, die wegfällt, sondern wir brauchen zusätzliche Sozialwohnungen. (Beifall SPD – Peter Lehnert [CDU]: Genau das machen wir doch!) Wir müssen mehr bauen, wir müssen bauen, bauen, bauen. Wir brauchen bis 2040 160.000 neue Wohnungen. Wir werden in den nächsten Jahren erleben, dass jährlich rund 6.000 Belegungsbindungen verloren gehen. Das heißt, wir müssen die Mittel verdreifachen, um eine Kompensation hinzubekommen. Da brauchen wir Sie an unserer Seite. Wir müssen gemeinsam organisieren, dass wir den Wegfall der Belegungsbindung nicht in dem dramatischen Ausmaß zulassen. Wir brauchen eine Verdreifachung der Mittel. Sie sind aufgerufen, dort mitzumachen. Ich will Ihnen aber auch sagen: Wenn ich, auch bei mir in Wedel, gucke, wer immer Neubau verhindert, dann sind es die Grünen. Es sind die Grünen: Mal wird zu stark verdichtet, mal wird zu hoch gebaut, dann wird zu stark verschattet. Neubau in diesem Land wird durch die Grünen verhindert. Das darf so nicht bleiben, sonst werden wir die 160.000 Wohnungen nicht schaffen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und Annabell Krämer [FDP])
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort. (Zuruf CDU: Oh!)
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne noch einmal den Blick auf die finanzielle Situation unserer Kommunen richten. Wir haben ja gehört: Schleswig-Holstein ist das erste Land, das sich beim Infrastrukturpaket geeinigt hat. Das gute Miteinander zwischen Land und Kommunen hat im Grunde Geschichte. Lieber Kollege Habersaat, Sie zeigen immer auf Hamburg. (Martin Habersaat [SPD]: Westdeutsche Flächenländer! – Unruhe) Unter den Flächenländern gibt es einige Länder, die wesentlich weniger als 85 Prozent Investitionszuschuss an ihre Kommunen weitererreichen, zum Teil sogar nur die Bundesmittel, und das sind auch SPD-geführte Länder. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Erst mal habe ich die Bitte an das gesamte Auditorium, dem Abgeordneten Brandt mal wirklich ein bisschen zuzuhören. Jetzt ist die Frage, Herr Abgeordneter, ob Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat gestatten.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich wollte Sie fragen, ob Sie auch zur Kenntnis genommen haben, dass nahezu alle Bundesländer, bis auf höchstens ein oder zwei Ausnahmen, einen besseren Ausbaustand haben, was gebundene und halbgebundene Ganztagsangebote angeht, und deswegen in kaum einem Bundesland der Handlungsbedarf so groß ist wie in Schleswig-Holstein, was diese Vorbereitung auf das Recht auf Ganztag angeht. – Das mag so sein. Das hängt natürlich auch von der Ausgangssituation ab. Wenn bisher weniger offener Ganztag angeboten wurde, dann ist die Lücke größer. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass Schleswig-Holstein mit seinen 85 Prozent deutlich besser ist als andere Länder. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. – Wenn Sie von diesen 85 Prozent so überzeugt sind, ist das die Erklärung, warum die dreimal vereinbart werden mussten? Warum konnte nicht die ursprünglich getroffene Vereinbarung einfach durchgezogen werden? (Vereinzelter Beifall SPD) – Ich glaube, die Frage hat der Abgeordnete Petersdotter schon zur Genüge beantwortet. (Oliver Brandt) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Ich kann das. Ich weiß, wie mein Fraktionsvorsitzender heißt. Ich wollte noch mal darauf eingehen, dass historisch die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und dem Land Schleswig-Holstein sehr gut war. Das sieht man auch daran, dass nach der Finanzkrise 2009 mit den Kommunen ein Konsolidierungspakt vereinbart wurde, obwohl das Land selber Konsolidierungsland war. (Beate Raudies [SPD]: Jetzt gehen Sie schon bis 2009 zurück!) Das hat zu einer Situation geführt, die bis heute anhält. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung liegen die Kommunen in Schleswig-Holstein nämlich im Bundesschnitt deutlich niedriger als Kommunen anderer Länder. (Beate Raudies [SPD]: Weil sie nicht investieren, ganz einfach!) – Das hat nicht nur diesen Grund. Das Land Schleswig-Holstein liegt bei der Pro-Kopf-Verschuldung sehr viel höher, nämlich an dritter Stelle nach den Ländern Bremen und Saarland. Das zeigt aber auch, dass wir uns auch in der Vergangenheit immer für unsere Kommunen eingesetzt haben. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Kommunen vor Herausforderungen stehen. Die Abschlüsse 2024 sehen, so wie ich gehört habe, noch einigermaßen gut aus. Aber es gibt zusätzliche Herausforderungen. Die Eingliederungshilfe ist genannt, die Jugendhilfe, Pflege, Wohngeld. Das sind alles Herausforderungen, vor denen unsere Kommunen jetzt stehen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass bei den anstehenden Beratungen zum sogenannten Investitionsbooster die Belange von Ländern und Kommunen berücksichtigt werden. Da gilt der Grundsatz, der auch im Koalitionsvertrag steht: Das muss jetzt dringend bei den Gesprächen auf der Ministerpräsidentenkonferenz berücksichtigt werden. Ich habe der Presse entnommen, dass sogar aus einem CDU-geführten Bundesland jetzt der Vorschlag kommt, diesen Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ im Rahmen eines Staatsvertrags festzuschreiben. Das würde ich sehr begrüßen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peer Knöfler [CDU]) Auch der Bundesrat hat am letzten Freitag noch einmal festgestellt, dass durch die Einnahmeausfälle durch den Investitionsbooster – insgesamt 50 Milliarden Euro, davon 30 Milliarden Euro allein für Länder und Kommunen – eine andauernde Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung der Länder und Kommunen droht. Ein letzter Satz noch: Wir sollten auch nicht das, was an die Kommunen an Infrastrukturmitteln geht, mit dem vermischen, was durch Mindereinnahmen droht, denn dann können die schon von mir genannten Daueraufgaben nicht mehr erfüllt werden.
Oliver Brandt GRÜNE
Deswegen ist es umso wichtiger, dass auf der Ministerpräsidentenkonferenz jetzt eine Einigung über die Verteilung der Mittel erfolgt. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir mit der Redereihenfolge fortfahren, begrüße ich gemeinsam die Besucherinnen und Besucher der Bundeswehr Kiel hier oben auf der Tribüne. – Herzlich willkommen! (Beifall) Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner nun das Wort.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will den Kollegen Kilian mit seiner Vorhersage nicht enttäuschen. Diesmal könnte sie sogar stimmen. Die Sonderprogramme des Bundes entlassen das Land nicht aus der verfassungsgemäßen Pflicht, die Finanzmittel bedarfsgerecht auch zu den Kommunen zu verteilen. Der Punkt 11 geht hier nämlich meiner Meinung nach ein bisschen unter. Aber welche Bedarfe sind denn das? Das iPhone 3G war State of the Art, der Kommunalminister hieß Lothar Hay, Corona war noch ein (Dr. Kai Dolgner) Bier, und Angela Merkel war in ihrer jungen ersten Amtszeit. Die Kenner haben es erkannt, wir reden über das Jahr 2008. Überall ist es vorbei, nur nicht in unserem kommunalen Finanzausgleich. Es sind die ältesten Zahlen aus diesem Jahr, die immer noch darin einfließen. Immerhin hatten wir dann später das iPhone 6, Stefan Studt war Kommunalminister, Angela Merkel war immer noch Bundeskanzlerin. Die Kenner haben erkannt, das war 2016. Das ist neun Jahre her. Das sind Ihre aktuellsten Zahlen, mit denen Sie glauben, das verfassungsmäßige Gebot der bedarfsgerechten Ausstattung der Kommunen erledigen zu können. Damit man das auch möglichst schnell nicht aktualisiert, wollen Sie das erst nach 2028 auf neue Füße stellen, also mit 20 Jahre alten Zahlen am Ende einen bedarfsgerechten kommunalen Finanzausgleich machen. (Zuruf: Trump!) – Das ist nicht Trump-mäßig – danke für die Bemerkung –, sondern das ist die Realität, mit der Sie arbeiten und die Sie offensichtlich jetzt erst kennenlernen. Wenn man das nicht macht, dann macht man natürlich genau das, was wir eben gerade auch gesehen haben: Man ist wieder auf dem Basar. Dann fängt man wieder an, wie der Kollege Koch es getan hat, aufzuteilen, was zugunsten des Landes oder zugunsten der Kommunen ausgegangen sei. Das ist doch etwas entlarvend. Denn wir sollten uns gemeinsam darum kümmern, dass die Bürgerinnen und Bürger effizient und zuverlässig die staatlichen Dienstleistungen und Daseinsvorsorge abrufen können. Denen ist es nämlich egal, welche staatliche Ebene welche Aufgabe nicht erfüllt. (Beifall SPD) Es gibt keine Landesbürger, die nicht auch Kommunalbürger sind. Deshalb ist nicht die Frage, zu wessen Gunsten Verhandlungen ausgegangen sind, sondern ob wir die Aufgaben erledigen. (Beifall SPD) Die Menschen in diesem Land wollen sanierte und gut ausgestattete Schulen und ausreichendes Personal. Ausreichendes Personal in einem maroden Gebäude lässt die Bürgerinnen und Bürger genauso an der staatlichen Leistungsfähigkeit zweifeln wie massiver Unterrichtsausfall in dann sanierten Gebäuden. Dafür brauchen wir Transparenz und Ehrlichkeit. Erst dann kann man die Finanzströme wirklich entflechten, wobei übrigens Rollgriffe in die kommunale Kasse beim Städtebau eher kontraproduktiv sind. Dass die Kommunen den Bedarf für diese Mittel nicht hatten, haben Sie überhaupt nicht nachgewiesen. Jetzt lassen Sie sich dafür feiern, dass die Kommunen sogar Investitionsmittel dazubekommen. Das ist ja richtig; es sind an der Stelle übrigens Bundesmittel. Das bedeutet doch, dass Sie auch selber wissen, dass die Kommunen bei Infrastrukturmitteln unterfinanziert waren. Und dann holen Sie sich was beim Städtebau ab.
Dr. Kai Dolgner SPD
Zur Ehrlichkeit, liebe FDP, gehört übrigens auch, –
Dr. Kai Dolgner SPD
– dass die Vermögensteuer eine Steuer war, die auch den Kommunen zugutegekommen ist. Bisher ist es keinem FDP-Minister gelungen, das zu kompensieren. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort. (Zuruf Lukas Kilian [CDU] – Heiterkeit CDU – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wir finden das wichtig! Dass Bürgerinnen und Bürger staatliche Leistungen bekommen! – Weitere Zurufe)
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Kilian ist ja erheitert über Wortmeldungen aus unserer Fraktion. Nehmen Sie zur Kenntnis: Wir haben alle etwas zu sagen, und uns ist das Thema wichtig. Wir melden uns hier zu uns wichtigen Themen zu Wort. (Beifall SPD und SSW) Deswegen möchte ich gerne noch einmal auf die Rede der Frau Ministerin eingehen, für die ich mich (Beate Raudies) sehr bedanke. Mir sind da doch zwei, drei Gedanken gekommen, Frau Schneider, die ich hier einmal gerne zumindest ins Redeprotokoll gebe. Wörtlich – ich darf Sie zitieren –haben Sie gesagt: „Zugleich investieren wir unabhängig vom Finanzpaket des Bundes vor allem mit den Mitteln aus dem neu geschaffenen Förderfonds bei der IB.SH …“ Das, liebe Frau Ministerin, hat mich doch sehr verwundert; denn in der vergangenen Woche haben wir uns im Finanzausschuss über den Entwurf des IB.SH-Gesetzes unterhalten, bei dem die Landesregierung, aber auch alle Fraktionen eigentlich einig sind, dass der Förderfonds, wie er jetzt von der Landesregierung vorgesehen war, eigentlich so nicht kommt. Wir arbeiten an einer Änderung des Gesetzes, das dem Parlament einen Zugriff auf die ausgeschütteten Gewinne der IB.SH gibt. Dann ist dieser Förderfonds gar nicht mit Geld gefüllt, und daraus können Sie nicht investieren. Sie haben in der vergangenen Woche zugesagt, dass es keine Ausschüttung aus der IB geben wird, bis das Gesetz beschlossen ist. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Somit können Sie damit gar nicht investieren. Diese Aussage wundert mich doch sehr. Das passt eigentlich nicht. Wenn Sie das jetzt doch machen, dann brechen Sie gegenüber dem Parlament, dem Finanzausschuss, Ihr Wort. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Nein, Herr Koch, wir haben uns ausdrücklich über ein Gesetz ab 2025 unterhalten. Sie waren im Finanzausschuss nicht dabei. Es haben ausdrücklich alle, wie wir da saßen, gesagt, wir möchten, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2025 gilt, um auch die Ausschüttung in diesem Jahr vereinnahmen zu können. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Das war Beratungsstand im Finanzausschuss. Die Regierung hat das zugesagt. Zweitens zum Thema bürokratische Anforderungen des Bundes. Auch noch einmal ein wunderbares Zitat, Frau Schneider: „… wenn die Verfahren zu kompliziert sind, dann bleibt … zu viel Geld liegen. Damit Fördermittel abfließen, brauchen wir einfache Verfahren, verlässliche Fristen und verständliche Sprache.“ Wunderbar, unterschreibe ich sofort. Allein mir fehlt der Glaube. Wir werden ja in ein paar Minuten über die Große Anfrage der FDP-Fraktion debattieren, die genau zeigt, dass wir das als Land alles nicht leisten. Nur neun Prozent der Verfahren sind überhaupt komplett digital, in 41 Prozent der Verfahren arbeiten wir noch mit Papier. Und der Teufel steckt dann ja immer im Umsetzungsdetail. Wann wird denn das Geld fließen, das Sie hier den Kommunen versprechen? Wann ist es denn in der Kasse? Sind wir dann künftig mutig genug, die Richtlinie so zu gestalten, dass sie etwas ermöglicht? Trauen wir uns das Prinzip Gießkanne zu, oder wollen wir maximale Verteilungsgerechtigkeit? Wir brauchen nicht nur mehr Vertrauen des Bundes in uns, sondern auch das Land muss den Kommunen mehr Vertrauen entgegenbringen. Die Kommunen fordern das ein, aber Sie, Frau Ministerin, müssen das umsetzen. (Beifall SPD und SSW)
Eka von Kalben
Soweit ich sehe, gibt es einen weiteren Redebedarf, nämlich von dem Kollegen Koch von der CDU.
Tobias Koch CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte mich nur noch einmal bei der SPD dafür bedanken, dass es gelungen ist, diese Tagesordnungspunkte hier in einer verbundenen Debatte zusammenzulegen. Erkennbar haben wir die SPD mit der gestrigen Einigung auf dem falschen Fuß erwischt; denn man sieht ja, wie krampfhaft jetzt mit diesen Wortbeiträgen versucht wird, (Heiterkeit SPD) all das zu kritisieren, was gelungen ist, mit den Kommunen zu einen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir die Kommunen so schlecht behandeln würden, wie Sie das hier darzustellen versuchen, beim schulischen Ganztag, beim Wohnungsbau, bei der Städtebauförderung, bei der Kita, dann – da gebe ich Ihnen Brief und Siegel – wäre es gestern zu keiner Verständigung mit den Kommunen gekommen. Wir haben sehr starke, sehr selbstbewusste kommunale Landesverbände, die hart für ihre Interessen verhandeln und die gestern gut für ihre Mitglieder verhandelt haben. (Tobias Koch) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist es umso bemerkenswerter, dass diese Einigung zustande gekommen ist und damit alle Kritikpunkte, wirklich sehr umfassend, Herr Kollege, in einem großen Paket ausgeräumt werden konnten. Schade für die Opposition, aber noch einmal Glückwunsch an die Landesregierung.
Eka von Kalben
Herr Koch, lassen Sie eine Frage von Herrn Dr. Dolgner zu?
Dr. Kai Dolgner SPD
Als Opposition ist man an den Verhandlungen ja nicht beteiligt. Ich gehe also davon aus, dass alle 38 oder 39 Verhandlungspunkte bei den kommunalen Finanzen jetzt ausgeräumt und geeinigt sind. Dann mache ich demnächst noch eine Kleine Anfrage an die Regierung. Da würden mich nämlich die Ergebnisse brennend interessieren. – Herr Kollege Dr. Dolgner, auch die Regierungsfraktionen sind an den Verhandlungen nicht beteiligt. (Martin Habersaat [SPD]: Aber begeistert! –
Dr. Kai Dolgner SPD
Aber sie haben gerade davon berichtet!) – Von dem Ergebnis begeistert, Herr Kollege, weil sie ja schon sehen, dass ein großes Paket geschnürt wurde. Es wurde nicht nur eine Lösung zum Sondervermögen gefunden, sondern auch zum schulischen Ganztag, zu Kitas. Es gibt weitere Letter of Intents zu anderen Themen. Ich finde, da ist ein großes Paket geschnürt worden. Das heißt nicht, dass alle kommunalen Finanzfragen damit beantwortet werden, (Zurufe SPD: Ah!) weil die Finanzsituation sowohl für die Kommunen als auch für das Land schwierig ist und auch schwierig bleiben wird. Aber wir machen das, was möglich ist, und das im guten Einvernehmen mit den Kommunen. Das ist die Botschaft des heutigen Tages. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Herr Koch lässt keine weitere Frage zu. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag von der SPD hat Frau Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist gute Sitte und Tradition in diesem Hause, dass man, wenn einem Wünsche von Fraktionen zugetragen werden, dem natürlich entgegenkommt. Es geht ja auch darum, dass wir zu den Informationen eine Debatte in Gänze führen. Was die Einigungen mit den Kommunen angeht, so habe ich, ehrlich gesagt, nichts anderes erwartet; denn wenn Geld aus Berlin kommt, wir also mehr Möglichkeiten für Investitionen erhalten und die Kommunen sogar ausdrücklich in den Sondervermögen genannt worden sind, ist klar, dass es am Ende dazu eine Einigung gibt. Was denn sonst, Herr Kollege Koch? Was ich aber ein bisschen schade finde – ich stelle fest, dafür braucht es dann auch die SPD, braucht es diesen SH-Pakt und braucht es auch die Debatte hier –: Es ging und geht uns nicht allein um diese 100 Milliarden Euro, von denen wir ja wissen, wie viel jetzt in Schleswig-Holstein ankommt – das hatten wir sozusagen schon in der Kasse, Frau Ministerin; da ging es nur noch um die Verteilung dieser Mittel –, sondern ich möchte, dass wir in Schleswig-Holstein auch von den 400 Milliarden profitieren, die der Bund auf den Weg bringen wird. Ich sage Ihnen eins: Die anderen Bundesländer haben ihre Programme mit Sicherheit schon fix und fertig in der Schublade; die sind mit dem Fuß schon in der Tür in Berlin und sorgen dafür, dass von diesen weiteren 400 Milliarden Euro, die auch für Investitionen ausgegeben werden sollen, so viel wie möglich in ihren Ländern ankommt. Das wünsche ich mir auch für Schleswig-Holstein. Wir wollen davon profitieren. Ich sage auch noch einmal sehr klar, auch in Ihre Richtung, weil wir das natürlich gemeinsam machen können: Die Schuldenregel im Verteidigungsetat ist ausgesetzt. Das heißt, wir können hier gemeinsam Überlegungen anstellen. Ich bin in meiner Rede bewusst auf die Zeitenwende eingegangen. Wir haben in Schleswig-Holstein mit unserer Ostsee eine besondere Bedrohungslage, Cybersicherheit, Sabotage, Angriffe. Das bedeutet für mich, ich will nicht nur über diese 100 Milliarden Euro reden, die an die Länder gehen, sondern (Serpil Midyatli) ich möchte, dass wir die historische Chance nutzen, die wir im Verteidigungsetat haben, die wir mit dem gesamten Sondervermögen haben. Das möchte ich, und das ist die Aufgabe, die wir jetzt hier als Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner haben. Das ist und war unser Schwerpunkt und nicht das, wovon wir sowieso ausgegangen sind, dass Sie sich mit den Kommunen am Ende einigen werden. Mein Kollege Habersaat und die anderen Kollegen haben deutlich darauf hingewiesen, dass Sie wirklich zum Jagen getragen werden mussten. Ohne unseren Druck gäbe es diese Einigung von gestern vielleicht gar nicht. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
Eka von Kalben
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen, soweit ich das sehe, nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass die Berichtsanträge, Drucksachen 20/3286 und 20/3342, durch die Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben. Es ist kein Antrag gestellt. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt. Dann komme ich zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/3315. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Deswegen lasse ich in der Sache abstimmen. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 und 30 auf: Gemeinsame Beratung a) Mündlicher Bericht: Nutzung mobiler Endgeräte an Schule einschränken, Digitalität an Schule zeitgemäß, wirkungsvoll und mit Augenmaß gestalten. Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3313 b) Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen einschränken und pädagogisch sinnvoll regeln Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3314 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/3341 Digitalkompetenz stärken – Befähigung statt Bevormundung Alternativantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3340 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu a) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Ich erteile dann das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir an unseren Schulen eine Kultur der Digitalität weiter stärken und ausbauen. Lernen in der digitalen Welt bietet viele Vorteile. Die neuen Technologien gestatten breiten Zugang zu Informationen und zum Beispiel zu visualisierten Inhalten. Sie können individualisiertes Lernen und damit die Förderung von Schülerinnen und Schülern verbessern. Digitale Medien ermöglichen die Einbeziehung aktueller Informationen in den Unterricht. Zudem fördern sie die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften. Sie stehen für eine Entwicklung, vor der wir unsere Augen nicht verschließen können. Um diese Vorteile auszuschöpfen, haben wir im Rahmen des DigitalPakts und mit dem in der KMK verständigten Konzept „Lernen in der digitalen Welt“ vieles auf den Weg gebracht, unter anderem die Ausstattung der Lehrkräfte mit Endgeräten, die Einrichtung eines Schulportals, was von allen genutzt wird, die landesweite Bereitstellung von itslearning, einem Tool, mit dem Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gemeinsam arbeiten und lernen können. Wir haben ebenfalls an die Inhalte gedacht, dessen, was denn tatsächlich Digitalität ausmacht, nämlich das ganze Wissen, was rund um Informatik und (Ministerin Dr. Dorit Stenke) informatische Bildung zu verhandeln ist. Wir haben den Informatikunterricht in den Schulen in Schleswig-Holstein für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich eingeführt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Jahr 2021 haben wir das Landesprogramm „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ aufgelegt. Die Kernpunkte dieses Programmes sind die Kompetenzförderung der Schülerinnen und Schüler, die Vernetzung der Schulen und der Angebote in den Regionen, Unterstützungskonzepte für die Umsetzung der Digitalisierung und eine Stärkung der Lehrkräftebildung in allen drei Phasen. Dazu gehört die Entwicklung digitaler und hybrider Lehrmaterialien im IQSH. Wir haben zusätzliche Stellen für all diese Bereiche zur Verfügung gestellt: Ausgleichsstunden für die Lehrkräfte, die Medienfachkonzepte entwickeln, Stellen für die lehrkräftebildenden Universitäten, die für die Educational Engineers genutzt werden, Stellen für die Medienfachberatung in allen Regionen des Landes zur Unterstützung der Werkstätten, in denen das digitale Lernen gelernt werden kann und für die Steuerung und Vernetzung dieser Programme im IQSH. Dieses Programm wird vom IQSH und den Hochschulen evaluiert und bei Bedarf angepasst. Die Schulen wünschen sich, das ist ein Ergebnis der ersten Evaluation, noch mehr Unterstützung bei der konkreten Unterrichtsplanung mit digitalen Medien und Materialien und benötigen auch weitere Fortund Weiterbildung. Dem werden wir entsprechen. An den Hochschulen werden eben diese Konzepte entwickelt, mit den Schulen gemeinsam erprobt, wissenschaftlich bewertet und im Anschluss allen Schulen zur Verfügung gestellt. Auch unser KI-Projekt an Schulen, das zu Beginn des Schuljahres an zehn Schulen startet, ist gut angelaufen und wird mittlerweile von insgesamt 38 Schulen im Land genutzt. Neben der Handreichung zur Nutzung von ChatGPT und Co., die allen Schulen zur Verfügung steht, stehen wir an der Schwelle zu einer landesweiten Lösung für den schulischen Einsatz eines LLM, nicht ChatGPT, sondern eines entsprechenden datenschutzkonformen Konzeptes, sodass alle Schulen schnell von den Ergebnissen des Piloten profitieren können. Auch die Arbeit an der Nutzung der KI für Prüfungen schreitet voran. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber, und dessen sind wir uns alle sehr bewusst, die Digitalisierung hat auch ihre negativen Seiten. Davor dürfen wir unsere Augen nicht verschließen. Laut einer OECD-Studie liegt die Bildschirmzeit von 15-Jährigen in Deutschland aktuell bei durchschnittlich sieben Stunden am Tag. Hauptmedium ist dabei das Smartphone. Daraus ergeben sich zahlreiche Risiken für Schülerinnen und Schüler, wie jüngste Studien ebenfalls zeigen. Die Befunde reichen von Aufmerksamkeitsdefiziten, Konzentrationsstörungen, Verlust der sozialen Kontakte, Verlust der Empathie bis hin zu psychischen Belastungen durch Mobbing, Erwartungen an das eigene Äußere und verschiedenste Formen des Sextings. Unsere Antwort darauf muss sein, dass Schulen Schutzräume sein sollten und zugleich Medienkompetenz vermitteln müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht nicht um das eine oder das andere, und deswegen bewegen wir dieses Thema hier ja schon seit mehreren Jahren. So war es die Bildungsministerin Karin Prien, die sich als eine der ersten Bildungspolitikerinnen öffentlich dafür positioniert hat, einen engen Rahmen für die private Nutzung digitaler Geräte im Unterricht zu setzen. Das war damals eine nicht einfache Debatte für sie. Mittlerweile hat sich die Situation verändert. Wir haben in Schleswig-Holstein schon seit 2023 einen Erlass an die Grundschulen, der die Schulleitung aufgefordert hat, eine Regelung für die private Nutzung der digitalen Endgeräte zu schaffen, herausgegeben. Wir haben das im selben Jahr überprüft. Im Mai 2024 hatten knapp 94 Prozent der befragten 455 Grundschulen bereits eine Regelung. An den meisten restlichen Schulen stand die Einführung dieser Regelung unmittelbar bevor. Das ist ein großer Erfolg für eine solche Steuerung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im letzten halben Jahr haben wir unter dem Titel „Zukunft Schule: der Kieler Dialog“ drei Veranstaltungen zur privaten Nutzung von digitalen Endgeräten auch an den weiterführenden Schulen durchgeführt. Wir haben uns aus verschiedenen Perspektiven mit dem Thema auseinandergesetzt. Wir haben verschiedene Meinungen einbezogen. Wir haben spannende und intensive Debatten geführt. Jetzt (Ministerin Dr. Dorit Stenke) handeln wir und werden zum 1. August 2025 einen Erlass herausgeben. Die Schulen werden darin angehalten, die private Nutzung digitaler Endgeräte während der Schulzeit bis einschließlich Klassenstufe 9 zu untersagen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird selbstverständlich kein generelles Verbot geben, digitale Endgeräte mitzuführen. Das wäre völlig unverhältnismäßig und nicht korrekt. Wir geben aber den Schulen einen rechtssicheren Rahmen an die Hand. Wie die konkreten Regelungen vor Ort aussehen, können die Schulen je nach Gegebenheiten selbst entscheiden, und sie werden das gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, mit den Eltern und den Schulkonferenzen umsetzen. Selbstverständlich können digitale Geräte, auch Smartphones, weiter zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden. Ohnehin, um auch diese Frage gleich vorneweg zu beantworten, dürfen Schülerinnen und Schüler ihre Handys in definierten Fällen, zum Beispiel bei Schulveranstaltungen, selbstverständlich bei Notfällen oder bei Lernen am anderen Ort benutzen. Ich bin für diese Debatte, die wir hier in diesem Haus führen können, sehr dankbar, denn wir wissen, glaube ich, alle, dass wir eine gesamtgesellschaftliche und eine medienpolitische Debatte führen müssen und nicht nur über ein Verbot von Handys in Schulen sprechen. Das greift viel zu kurz, und deswegen sprechen wir darüber nicht nur, sondern leisten einen wichtigen Beitrag, damit wir diese Themen an unseren Schulen regeln können. Wir sind auf einem guten Weg, die Schulen für das digitale Zeitalter aufzustellen. Wir haben einen Kompass, wir steuern und halten konsequent unseren Kurs. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Die Ministerin hat ihre Redezeit um 30 Sekunden erweitert. – Das Wort hat jetzt Martin Balasus von der CDU.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ab dem nächsten Schuljahr wird die private Handynutzung an unseren Schulen bis einschließlich Klasse 9 untersagt. Endlich. Das bedeutet, konzentrieren statt konsumieren, kommunizieren statt kommentieren, soziales Miteinander statt sozialer Medien, toben und bewegen statt an dem Stuhl zu kleben. (Heiterkeit CDU) Selbstverständlich sind wir darauf gefasst, dass nun manch kräftiger Gegenwind blasen wird, denn Smartphones sind fester Alltagsbegleiter, erleichtern vieles und haben natürlich ihre unbestrittenen Vorzüge, ganz klar. Sie haben es gerade gehört, es geht uns eben nicht darum, die Digitalität zu verteufeln, sie gehört zum modernen Leben dazu. Wir dürfen aber auch nicht die Augen vor den Schattenseiten der Smartphones verschließen. Wenn viele Jugendliche heutzutage über Stunden, die Ministerin sagte das eben, am Tag online sind und das Handy, das Smartphone in der Hand haben, sich dann dauerhaft zerstreuen und zweifelhafte Angebote nutzen, dann bitte nicht auch noch in der Schule. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war fast zehn Jahre lang aktiv im Schuldienst und kenne insofern zu Genüge die Missbrauchsmöglichkeiten des Smartphones aus der Praxis, also nicht nur aus theoretischen Erzählungen, sondern aus der tagtäglichen Erfahrung als Klassenlehrer und als Verbindungslehrer. Als solcher habe ich eigentlich immer mit meiner Schülervertretung an einem Strang gezogen. Nur ein einziges Mal haben wir in der Schulkonferenz unterschiedlich abgestimmt. Da ging es um die Frage nach einer strikteren Handyregelung, die in meinen Augen unerlässlich ist. (Beifall CDU) Deshalb gibt es bestimmt einige Schülerinnen und Schüler, die über die private Nutzungseinschränkung bis einschließlich Klasse 9 nicht glücklich sind. Klar, die Rücknahme vorhandener Privilegien ist nie leicht. Aber es gibt Entscheidungen, die müssen Erwachsene zum Wohle der Kinder, zum Wohle der Jugendlichen treffen. Unsere Aufgabe ist es, sie zu beschützen. Unsere Aufgabe ist es, sie vor Schaden zu bewahren und natürlich die bestmöglichen Lernbedingungen vor Ort in der Schule zu schaffen – kognitiv, emotional und sozial gedacht. (Beifall CDU) Aus diesem Grund wird die neue Handyregelung nach den Sommerferien in Kraft treten. Schritt eins (Martin Balasus) in Form eines Erlasses. Schritt zwei, die Änderung des Schulgesetzes, wird folgen. Das Smartphone lenkt ab. Das Smartphone stört die Konzentrationsfähigkeit, behindert die soziale Interaktion, ist zu häufig Schauplatz von Mobbing. Viele Apps gewähren Zugang zu Pornografie. Stereotype werden bedient, Hass und Hetze gesät. Dazu noch Gewaltvideos, gefährliche Challenges, rassistischer und antisemitischer Content oder Inhalt. Influencer beeinflussen junge Menschen und werden leider zu schnell zu zweifelhaften Vorbildern. Fake News, markige Kurzvideos, die Ängste schüren, sorgen für eine stetig wachsende Zustimmung radikaler Parteien unter jungen Menschen. Das ist eine Gefahr für die Demokratie, aber auch eine Gefahr für die Jugend insgesamt. Früher, als wir ein Video oder eine Videokassette ausgeliehen haben – für die Jüngeren unter uns: eine DVD oder vielleicht auch ein Videospiel –, da wurde akribisch auf die Altersfreigabe geachtet. Beim Alkoholverkauf schaut man an einer Supermarktkasse oder an einer Tankstelle genau hin. Warum schaut man aber nicht beim Smartphone genau hin? Zu wenige Eltern beherrschen eine altersgerechte Regelung für ihre Kinder. Manch einer stellt zu Hause einfach den Router aus und hofft, so würde sich das Problem von alleine lösen, oder ist schlichtweg überfordert.
Eka von Kalben
Herr Balasus, lassen Sie eine Frage von Herrn Stender zu?
Kianusch Stender SPD
Ich finde den restriktiven Verbotskurs, den die CDU in den vergangenen Tagen und Wochen kommuniziert hat, grundsätzlich falsch. In Ihrem Redebeitrag hat mich dieser Punkt mit den Altersfreigaben und wie akribisch man im Offlinegeschäft darauf achtet, sehr verwundert. Deswegen meine Frage an Sie, Herr Balasus: Wie oft haben Sie denn in Ihrer Kindheit und Jugend diese Altersfreigabe bei Videospielen und anderem vielleicht auch einmal übergangen? Das haben Sie doch bestimmt geschafft, oder? (Heiterkeit) – Das kann ich nicht genau sagen. Ich habe immer andere DVDs ausleihen lassen. (Heiterkeit) Ich weiß auf jeden Fall – das kennen Sie ja auch, wenn Sie etwas im Supermarkt oder an der Tankstelle kaufen –, dass akribisch genau auf Altersvorgaben geachtet wird. Oder wenn Sie einen Kinofilm schauen möchten, wenn Sie an der Kasse stehen und eine Karte kaufen möchten, müssen Sie häufig nachweisen, wie alt Sie denn sind, ob Sie alt genug sind, um den Film zu schauen. Ich glaube, das ist eine sinnvolle Regelung. Man sollte etwas genauer hinschauen. (Beifall CDU) Hier sind wir jahrelang zu freigebig, zu unbedarft und zu naiv gewesen. Das korrigieren wir jetzt zumindest für unsere Schulen. An die sozialen Medien wollen wir grundsätzlich ran, wie unser Ministerpräsident unlängst herausgestellt hat. Wir wollen, dass sich Kinder und Jugendliche auf den Unterricht konzentrieren und in den Pausen gemeinsam Zeit verbringen, miteinander schnacken, miteinander spielen, sich bewegen oder in Ruhe Kraft tanken. Das geht ohne das Smartphone einfach viel besser. Das sagen nicht nur wir. Die Erfahrung haben schon viele andere Staaten gemacht. Die Niederlande, Italien, Großbritannien und Frankreich haben bereits strikte Handyregelungen für die Schulen erlassen. Zahlreiche Studien stützen unseren Kurs, zum Beispiel eine der Universität Augsburg, die belegt, dass eine Smartphone-Einschränkung das soziale Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler messbar verbessert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich wohlfühlt in der Schule, der lernt auch besser. Deshalb hege ich die begründete Hoffnung, wir können auch mit besseren schulischen Leistungen rechnen. (Beifall CDU) Bei all den Vorzügen der neuen Handyregelung an weiterführenden Schulen wird es natürlich auch Kritik geben wie etwa: Eine Nutzungsuntersagung wird die Probleme doch nicht lösen. Dann findet das eben am Nachmittag statt. Smartphones gehören doch zum modernen Leben dazu. Die Antwort lautet: Wir wollen die Omnipräsenz der Geräte beenden. Wir können das natürlich nur für die Schule regeln. In gleicher Verantwortung stehen die Eltern, die Familien und die gesamte Gesellschaft. (Martin Balasus) (Beifall CDU) Wir untersagen die private Nutzung von Endgeräten. Die schulische Nutzung ist natürlich weiterhin möglich; denn der gezielte Unterrichtseinsatz zur Recherche oder zu Präsentationszwecken und so weiter kann durchaus sinnvoll sein. Der verantwortungsbewusste Umgang mit digitalen Endgeräten muss erlernt werden und bewusst Thema in der Schule sein. Medienerziehung, Prävention und Aufklärung sind elementare Bestandteile der schulischen Bildung. Die Überforderung beziehungsweise die Überwältigung der Jüngeren aber müssen beendet werden. Stattdessen braucht es eine Kombination aus vorausschauender Medienpädagogik und Beschränkung der Handynutzung. Manch einer mag jetzt sagen, viele Schulen hätten doch bereits eine Handyregelung. Ja, das stimmt; manche haben das, aber eben nicht alle. Wir geben nun einen verbindlichen Rahmen vor und erleichtern die Entscheidung vor Ort. Das spart die Nerven aller Beteiligten. Die Wahrheit lautet: Viele Lehrkräfte haben sogar explizit die Bitte an uns herangetragen: Regelt das endlich von Landesseite. Das macht es auch für uns viel leichter. Dieser Bitte kommen wir heute beziehungsweise nach den Sommerferien nach. Dabei spüren wir großen Rückenwind von Elternseite, von Lehrerseite, von namhaften Pädagogen wie Klaus Zierer, von Wissenschaftlern und garantiert von einigen Schülerinnen und Schülern. Ich möchte explizit unserer neuen Bildungsministerin Frau Stenke für ihr mutiges Vorangehen in dieser Sache danken. Hin zu mehr Lernen und sozialer Interaktion und weniger Handy und Isolation. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die Vorzüge der Handybeschränkung in der Schule so klar auf der Hand liegen und fast alle Experten unsere Einschätzung teilen und dringend fordern, eine schärfere Handysanktionierung in der Schule auf den Weg zu bringen, wäre es da nicht an der Zeit, dass das von allen in diesem Haus unterstützt wird? Der Jugendschutz muss uns doch allen ein Herzensanliegen sein. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Der nächste Redner ist Malte Krüger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich weise Sie darauf hin, dass wir jetzt hier sieben Minuten einstellen. Sie haben aber sieben Minuten 30 Sekunden.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst einmal ein Dank an die Ministerin für ihren Bericht. Dieses Thema beschäftigt das Ministerium ja schon seit Längerem. Auch an dieser Stelle Glückwunsch zu der erfolgreichen Veranstaltungsreihe, den Kieler Gesprächen. Ich habe an jeder Veranstaltung dieser Veranstaltungsreihe teilgenommen. Es waren tatsächlich sehr interessante Erkenntnisse dabei, die man sehr gut für diese Debatte nutzen kann. Worum geht es uns? Es geht darum, dass wir die private Nutzung digitaler Endgeräte einschränken wollen. Es geht nicht darum, ein generelles Handyverbot zu erlassen. Das wäre an dieser Stelle für Schulen gar nicht möglich, weil das unverhältnismäßig wäre und es deswegen rechtlich gar nicht möglich wäre, ein solches zu verhängen. Martin Balasus hat gerade schon richtig gesagt, worum es geht: Viele Schulen – die meisten werden sich noch an ihre Schulzeit erinnern – haben schon Regelungen zur Handynutzung beziehungsweise zur Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht. Es haben aber nicht alle Schulen eine Regelung. Wir wollen von Landesseite vorgeben, dass sich alle Schulen Gedanken zu Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Endgeräten machen müssen. Natürlich muss das in einem partizipativen Prozess passieren. Es kann ja nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler oder die Elternvertretung nicht beteiligt werden, wenn das an einer Schule geregelt werden soll. Das ist das, worüber wir hier gerade diskutieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Warum diskutieren wir darüber? Das wissen wir ja alle. Wir erkennen an unseren Schulen, wir erkennen bei unseren Kindern und Jugendlichen zunehmend Probleme. Die sind zum Teil – natürlich nicht voll und ganz, aber zum Teil – auf die Nutzung von digitalen Endgeräten und andere Effekte, die es derzeit im digitalen Raum gibt, zurückzuführen. Laut KKH-Studie haben inzwischen 8,6 Prozent der Kinder und Jugendlichen Sprachentwicklungsstörungen. Das ist ein Anstieg um drei Prozent. Wir sehen zunehmend motorische Defizite. Von 2013 auf 2023 haben einige Krankenkassen anhand von Studien eine Zunahme von 63,9 Pro- (Malte Krüger) zent nachgewiesen. Wir sehen bei unseren Kindern und Jugendlichen zunehmend Probleme, was Kurzsichtigkeit, was Arbeitsgedächtnis angeht; auch die Konzentrationsleistung lässt im Unterricht nach. Deswegen muss es auch von Landesseite an die Schulen eine klare Empfehlung geben, wie man damit umgehen soll. Wir wissen auch, dass mangelnde soziale Interaktion oder Cybermobbing, Suchtgefahren und Haltungsschäden Probleme sind, die mit der Nutzung von digitalen Endgeräten zusammenhängen. Gerade beim Cybermobbing müssen unsere Schulen der Schutzraum sein, dass man dort nicht mit Videos oder Ähnlichem auf der Toilette oder sonst wo unter Druck gesetzt wird. Das ist klar. Gleichzeitig dürfen wir Smartphones und digitale Endgeräte nicht verteufeln. Ja, es geht immer darum, dass wir auch kritische Medienbildung an unseren Schulen etablieren. Es geht darum, dass wir quasi Prävention an unseren Schulen bei der Nutzung von digitalen Endgeräten haben. Deswegen ist das auch immer mitgedacht. Wenn pädagogisch die Smartphones oder das iPad im Unterricht genutzt werden sollen, dann ist das auch weiterhin möglich, wenn die Schulen dazu ihre Regelungen haben. Das ist auch immer so von uns diskutiert worden. Was ist uns Grünen diesbezüglich wichtig? Ich habe schon darauf hingewiesen, dass ein generelles Handyverbot aus unserer Sicht unverhältnismäßig ist; das ist klar. Was ist uns Grünen noch wichtig? Die Ministerin hat es gerade gesagt: 5. bis 9. Jahrgang. Es wird einigen aufgefallen sein, dass der 10. Jahrgang nicht dabei ist; das finde ich absolut richtig. (Martin Habersaat [SPD]: Der 11. Jahrgang auch!) Ihnen ist das noch nicht aufgefallen, Herr Habersaat? (Martin Habersaat [SPD]: Der 11. auch, Herr Krüger, habe ich gesagt!) – Der 11. auch. Aber ich bleibe jetzt erst einmal beim 10. Jahrgang. Warum ist das so wichtig? Das hat etwas damit zu tun, dass das bei Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe der Abschlussjahrgang ist und es an den Schulen oft zu einer Situation kommt, dass der letzte Jahrgang mehr Privilegien hat als andere. Das ist der eine Grund. Aber es ist auch – – (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) – Das ist ein Grund, Frau Nitsch. Der zweite Grund hat auch etwas mit G 8 und G 9 zu tun. Das ist etwas, was nur für die Gymnasien gilt. Da ist es bisher so gewesen, dass die 10. Klassen oftmals an den Schulen, die schon eine Regelung haben, ausgenommen worden sind, weil das schon die Oberstufe war. (Wortmeldung Kianusch Stender [SPD]) Wenn man das jetzt von heute auf morgen ändern und von Landesseite sagen würde, dass wir für die 10. Klasse eine klarere Regulierung haben wollen, dann ist das an vielen Schulen komisch. Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass wir sagen: Für die 10. Klasse gibt es Ausnahmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Herr Krüger, lassen Sie eine Frage des Herrn Kollegen Stender zu?
Kianusch Stender SPD
Vielen Dank. – Ich finde die Begründung zu den Privilegien der 10. Klasse ein wenig komisch. Wir hatten vor einigen Wochen eine dialogP-Veranstaltung an einer Schule in Niebüll, in der wir unter anderem über das Thema Handynutzung diskutiert haben. Uns wurde erklärt, dass das bei denen an der Schule so gehandhabt wird: Diejenigen, die in der Oberstufe lernen, haben andere Regelungen als die in der Unterstufe und die in der Mittelstufe wiederum andere Regelungen. Deswegen sind die in unterschiedlichen Gebäuden untergebracht, damit die Lehrkräfte es einfacher haben, das Ganze zu unterscheiden und zu schauen, wer darf was. Ich fand das damals schon etwas zu kompliziert, vor allen Dingen: Wie macht man denn das, wenn alle zusammen in der Mensa sitzen? Es geht nicht nur um den Unterricht, sondern auch um die Zeit dazwischen. Aber das nur in der 10. Klasse zu handhaben, stelle ich mir für die Lehrkräfte – Sie sind selber auch ausgebildete Lehrkraft – sehr schwer vor. Wie sollen sie erkennen, wer das machen darf oder wer nicht? Muss man jetzt auswendig lernen, wer alles in der 10. Klasse ist und diese Privilegien haben darf und wer nicht? (Malte Krüger) (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Herr Stender, ich bin auch Realschüler gewesen, und deswegen habe ich mich bei dieser Debatte an meine eigene Schulzeit erinnert, wie das bei uns damals war. Ich glaube mich zu erinnern, dass man im 10. Jahrgang in Bezug auf die Handynutzung mehr Möglichkeiten hatte. Aber es geht nicht darum, dass die Zehntklässler durch die Schulflure laufen und die Handys nutzen, sondern es geht darum, dass die Handys durch den 10. Jahrgang zum Beispiel in bestimmten Räumen – im Mensa-Bereich oder in bestimmten Klassenräumen – genutzt werden müssen. Deswegen existiert dieses Problem nicht, das Sie geschildert haben, dass Lehrkräfte sich das alles merken müssen. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich möchte aber noch auf eine zweite Sache hinweisen. Natürlich sind auch Lehrkräfte in der Verantwortung, eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Wenn also eine Schule die Handynutzung zum Beispiel im Schulflur untersagt, aber eine Lehrkraft permanent mit einem Handy in der Hand durch die Flure läuft, dann konterkariert das eine solche Lösung. Das ist das eine; gleichzeitig ist es enorm wichtig – darauf hat die Ministerin auch hingewiesen –, dass Lehrkräfte zu diesem Thema weiterhin fortgebildet werden, gerade bezüglich KI. Das haben Sie ausgeführt, Frau Ministerin. Deshalb ist es enorm wichtig, dass wir am Nabel der Zeit bleiben. Wir Grüne fänden es sehr gut, wenn wir das wirklich sehr erfolgreiche KI-Projekt, das Sie erwähnt haben, landesweit hinbekommen. Ich glaube, damit wäre vielen Schulen in der jetzigen Zeit geholfen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Kollege Martin Habersaat von der SPD.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit herzlichen Glückwünschen an CDU und Grüne beginnen. (Lukas Kilian [CDU]: Danke!) Erstens. Ihre Stallorder hat fast perfekt funktioniert. Fast alle Abgeordneten Ihrer beiden Fraktionen haben es geschafft, die Handys während dieser Debatte weggepackt zu lassen, um ungünstige Fernsehaufnahmen zu verhindern. (Zurufe Patrick Pender [CDU] und Martin Balasus [CDU]) – Ja, es geht um Ihre Fraktion und nicht um unsere, Herr Kollege. Was wir von einseitigen Verboten halten, hat Kollege Stender schon deutlich gemacht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Der zweite Glückwunsch ist dafür auszusprechen, dass es Ihnen gelungen ist, ein Thema anzusprechen, mit dem Sie demografisch viel Zustimmung erzielen, ohne viel Kostenaufwand zu erzeugen. (Zurufe Martin Balasus [CDU] und Peer Knöfler [CDU]) Das ist in der bildungspolitischen Debatte in Schleswig-Holstein momentan ein Wert an sich. Wie das mit steilen Forderungen in der Bildungspolitik funktioniert, habe ich Ihnen an ein, zwei Beispielen mitgebracht. Die damals neue Bildungsministerin Karin Prien stellte sich seinerzeit im Bildungsausschuss mit der steilen Forderung vor, den Unterrichtsausfall in Schleswig-Holstein abzuschaffen und eine Unterrichtsgarantie einzuführen. (Peer Knöfler [CDU]: Schönes Argument! – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Das hat nicht geklappt, war aber eine super Forderung, die von allen zu teilen ist. Bundesbildungsministerin Prien kam in ihrer ersten Woche auf die Idee, dass man die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss in Deutschland halbieren muss. (Beate Raudies [SPD]: Ach was!) Super Vorschlag, ganz richtig und wichtig. Das hat sie in Schleswig-Holstein nicht geschafft; da ging der Trend in die andere Richtung. Aber die Forderung ist gut. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ministerpräsident Günther war es, der im Jahr 2018 sagte, er wolle in drei bis fünf Jahren alle Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein mit einem Laptop oder einem Notebook ausstatten. Super Einfall. Tolle Forderung. Das hat leider nicht geklappt, war aber richtig. Es wäre gut, wenn man es gemacht hätte. Dann hätten Sie nicht das dialektische Problem, das Sie heute in Ihrer Debatte ein wenig umschifft haben. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) (Martin Habersaat) – Genau, Herr Vogt. – Auf der einen Seite erzählen Sie den Schülerinnen und Schülern: Das Handy ist des Teufels, das wollen wir gar nicht haben, und deswegen wollen wir, dass die Schulen es weitestgehend aus dem Alltag verbannen. Auf der anderen Seite sagen Sie aber: Na ja, Bring Your Own Device muss schon irgendwie sein. Wir haben es nicht geschafft, Schulen und Schülerinnen und Schüler so auszustatten, dass sie digitale Endgeräte haben, auf denen nicht diese ganzen Apps installiert sind, die die Nebenwirkungen haben, wie Kollege Balasus sie beschrieben hat. Deswegen müssen wir den Schülerinnen und Schülern die Handynutzung jetzt irgendwie verbieten, können das aber auch nicht so völlig, weil dadurch digitales Lernen an unseren Schulen in Schleswig-Holstein nicht mehr funktioniert. Das, meine Damen und Herren, ist nicht so überzeugend. (Beifall SPD und FDP – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Wenn Sie richtig überzeugen wollen, Herr Kollege Balasus, und ich finde gut, dass Sie das eigentlich wollen, (Martin Balasus [CDU]: Ah!) dann bitte ich Sie, künftig folgende Fragen zu beantworten. Erstens. Wer soll diese Handyregelung durchsetzen, mit welcher Autorität und mit welchen Maßnahmen? Wenn Sie heute an Schulen beobachten, wo auf dem Schulhof die Benutzung von Handys verboten ist, dann erleben Sie Lehrkräfte, die bewusst wegschauen, weil sie nämlich ein Problem haben. Wenn Sie als Lehrkraft da hingehen und alle Handys einsacken, die dort nicht sein dürfen, dann stehen Sie mit einem Beutel im Wert von 10.000 Euro oder mehr da. Wollen Sie das? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Wollen Sie das? Und wollen Sie das von den Lehrkräften in Schleswig-Holstein verlangen? (Beifall SPD und FDP) Die zweite Frage für ein überzeugendes Konzept lautet: Wann setzen Sie das Versprechen des Ministerpräsidenten um und statten alle Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein mit digitalen Endgeräten aus? (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf Peer Knöfler [CDU]) Wenn Sie zu Recht sagen, es sollen gar nicht alle sein, dann fangen Sie doch in Klasse 7 an und nehmen dann die aufwachsenden Jahrgänge. Wir haben momentan das Problem in SchleswigHolstein, dass es völlig vom Zufall, nämlich vom Wohnort, abhängt, wie die digitale Ausstattung der jeweiligen Schule ist. Das hängt mit einer politischen Entscheidung der Günther-Regierung zusammen. Als der Bund den DigitalPakt aufgesetzt hat und Milliarden an die Länder ausgeteilt hat, um die Schulen digital voranzubringen, gab es Länder wie Hamburg, die definiert haben, wie die digitale Schule in Hamburg aussieht. Schwupps, so sieht die digitale Schule in Hamburg aus. Da ist es wieder. Und es gab Schleswig-Holstein, das gesagt hat, jede Schule im Land soll ein eigenes Konzept für den Umgang mit digitalen Medien entwickeln, das der Ministerin zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Dann wird es zunächst vielleicht noch einmal abgelehnt oder überarbeitet oder wie auch immer. Das Ende vom Lied war, dass Schleswig-Holstein erstens viel später fertig war als Hamburg und dass es zweitens heute ein Glücksspiel ist, was Sie an welcher Schule im Land vorfinden, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Herr Habersaat, lassen Sie eine Frage von Herrn Balasus zu?
Martin Balasus CDU
Kollege Habersaat, weil Sie immer Hamburg als bildungspolitisches Eldorado feiern, frage ich Sie: Wissen Sie, wie die Handyregelung in Bremen ist? Da ist das Bildungsministerium in sozialdemokratischer Hand. Die Handyregelung ist da gerade geändert worden. Wissen Sie, was da beschlossen wurde? (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wir sind aber nicht in Bremen!) – Wir sind auch nicht in Hamburg. – Weil ich von Hamburg spreche, fragen Sie mich, was in Bremen verabschiedet wurde, Herr Kollege Balasus? Darüber muss ich erst einmal nachdenken. Das kann ich momentan nicht beantworten, tut mir leid. – Das mache ich natürlich gerne.
Eka von Kalben
Entschuldigung, lassen Sie eine weitere – – Moment, Herr Balasus! Herr Habersaat, Sie lassen keine weitere Frage zu? – Herr Balasus, dann müssen Sie sich bitte wieder setzen. (Lukas Kilian [CDU]: Das ist das Interessante an der Politik!)
Martin Habersaat SPD
Ich bleibe bei den Fragen, die Sie beantworten müssen, Herr Balasus. Die dritte lautet: Wenn Sie in Ihrem Antrag formulieren, Schülerinnen und Schüler müssten in die Lage versetzt werden, digitale Medien kompetent, kritisch und selbstbestimmt zu nutzen, wie wollen Sie das erreichen, wenn Ihr einziges Mittel dazu ein Verbot ist, meine Damen und Herren? (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich zitiere Dr. Katharina Scheiter, Professorin für Digitale Bildung an der Universität Potsdam: „Es geht darum, mit den Kindern und Jugendlichen eine angemessene Nutzung einzuüben. Es bringt nichts, wenn Kinder den ganzen Vormittag zwanghaft den Griff zum Handy unterdrücken“ – wie viele von Ihnen ja auch gerade –, „und kompensatorisch am Nachmittag unkontrolliert damit herumspielen. Es geht um Fragen wie: Welche Rolle spielt das Handy für mich? Muss ich immer genau wissen, was Freundinnen und Freunde gerade machen? Kann ich gar nicht ohne Handy leben?“ Es geht um Strategien, mit dem Handy umzugehen und das müssen wir in unseren Schulen einüben. Meine Damen und Herren, das Internet geht nicht wieder weg, die sozialen Medien gehen nicht wieder weg, und Smartphones gehen auch nicht wieder weg. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Das erste iPhone in Deutschland wurde im November 2007 verkauft. Wir können also davon ausgehen, dass alle Geburtsjahrgänge von 1992 an rückwärts gerechnet bis Klasse 9 ohne Handy aufgewachsen sind. Finden Sie wirklich, dass das die Jahrgänge sind, die den Umgang mit Handys und den sozialen Medien perfekt beherrschen, frage ich Sie? Finden Sie das? (Unruhe – Heiterkeit – Beate Raudies [SPD]: Moment einmal, was ist das hier für ein Alters-Bashing?) Wo wir gerade bei Dingen sind, die Sie so finden: Dieses Beispiel mit dem Alkoholkauf leuchtet mir nicht ein. (Christopher Vogt [FDP]: Das kommt von der Jungen Union!) Es ist so, dass Kinder und Jugendliche durchaus einen Supermarkt betreten dürfen, dann aber keinen Alkohol verkauft bekommen. Sie wollen Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Supermarkt verwehren. Das ist schon ein deutlich anderer Ansatz, als wir ihn offline erleben. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Herr Habersaat, erlauben Sie eine Frage von Herrn Kilian? (Beifall SPD, FDP und SSW)
Lukas Kilian CDU
Sehr geehrter Kollege Habersaat, ich muss erst einmal sagen, dass ich es etwas störend finde, dass Sie dieses Thema ein wenig ins Lächerliche ziehen. Denn die Rückmeldungen, die wir zu diesem Thema bekommen haben, sind zum Teil sehr ernsthafte – von der Suchtberatung, über Eltern und Ähnliches. Es geht gerade in Schulen um Cybermobbing und Ähnliches, um sehr prominente Fälle, wo es zu Selbstmord – zum Glück in anderen Ländern – gekommen ist. Deswegen muss ich Ihnen als persönliche Anmerkung sagen, dass ich den Ton etwas daneben finde. Aber das macht jeder, wie er mag. Sie haben Fragen gestellt, und das, was Sie an Fragen stellen, erinnert mich an meine eigene Schulzeit. Da war es so, dass die Autorität im Klassenraum und auf dem Schulhof durch Lehrkräfte durchgesetzt wurde. (Christopher Vogt [FDP]: Auch bei dir?) – Sogar bei mir, ja. – Jetzt stellen Sie in Ihrer Rede die Frage: Wer soll das in der Schule durchsetzen? Hat sich da irgendetwas erheblich verändert, seitdem ich in der Schule war, (Martin Habersaat) sodass Lehrer nicht mehr die Autorität im Klassenraum oder auf dem Schulhof haben? (Annabell Krämer [FDP]: So ist es! So läuft das nämlich!) – Herr Kollege Kilian, wenn Sie an Schulen die Regelung haben, dass die Handynutzung verboten ist, und teilweise in den Schulen die Regelung haben, dass die Handys einkassiert werden, wenn wiederholt dagegen verstoßen wird, dann stellt sich ganz schnell die Frage: Was passiert, wenn Schülerinnen und Schüler sagen: „Jetzt ist da ein Kratzer auf dem Display, der vorher nicht drauf war“? Unser beider Schulzeit ist jeweils schon ein paar Tage her – meine noch länger als Ihre –, aber wir hatten beide kein Gerät für 1.000 Euro in der Tasche, als wir Schülerinnen und Schüler waren, das die Lehrkräfte eingesackt haben. (Christopher Vogt [FDP]: Tausend D-Mark!) Ich hatte so etwas jedenfalls nicht. Ich wüsste nicht, was das damals für Geräte hätten sein können. Das ist ein entscheidender Punkt. Das Thema ist durchaus ernst. Der Erzbischof hat heute in der Morgenandacht geraten, gerade wenn es um Digitalität geht, tiefer zu pflügen. Meine Empfehlung an Ihre Fraktion ist: Pflügen Sie bei dem Thema ruhig ein bisschen tiefer. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Lassen Sie eine weitere Frage von Herrn Kilian zu?
Lukas Kilian CDU
Ihr Bild, tiefer zu pflügen, würde ich gleich aufnehmen, weil mich Ihr Bild mit dem Supermarkt schon verstört hat, auch als ich hier stand, weil Sie offensichtlich der Rede der Ministerin, unserem Antrag und dem gesamten Ansinnen überhaupt nicht zugehört haben. Es geht ausdrücklich nicht darum, Digitalität zu verbieten. Es geht nicht darum, den Zugang zum Supermarkt – um in Ihrem Bild zu bleiben –, zu verbieten. Es geht darum, dass Bildungseinrichtungen auf der einen Seite Medienkommunikation beibringen und digitale Konzepte in den Unterricht einzubringen und mit den Schülerinnen und Schülern reden, was man darüber lernen kann, wie man damit umgeht, welche Verantwortung es birgt. Auf der anderen Seite geht es darum, die private Nutzung des Handys zu untersagen. Genau das wurde von Frau Dr. Stenke sehr klar und deutlich in der Rede dargestellt, und auch Herr Balasus hat das gesagt. Ehrlicherweise beziehen sich die Rückmeldungen, die wir bekommen, genau darauf, dass es eben nicht nur das Verbot ist, auf das Sie jetzt kaprizieren, weil Sie meinen, dass das dann vielleicht ein lustigerer Redebeitrag wird, sondern sie beziehen sich eben auf den inhaltlichen und pädagogischen Ansatz, wie wir mit Medienkonsum und Medienträgern umgehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Martin Habersaat SPD
Sie tun geradezu so, als ob die private Nutzung von Handys heute erlaubt wäre. Das ist sie mitnichten. Der private Gebrauch von Medien aller Art ist im Unterricht selbstverständlich untersagt. Ein Problem haben Lehrkräfte in dem Moment, in dem sie gezwungen sind, das Handy auf dem Tisch zuzulassen, weil digitales Lernen mit Handys stattfinden muss, weil sie keine anderen Endgeräte zur Verfügung haben und sich dann aber Schülerinnen und Schüler nicht beherrschen können und privat darauf zugreifen. Herr Kollege Kilian, der Vergleich mit dem Schnapsladen stammt von Ihrer und auch meiner Bundesbildungsministerin. Herr Kollege Balasus ist mitnichten ausschließlich auf die Nutzung von Handys im Unterricht, sondern auch auf die sozialen Medien eingegangen. Vielleicht lesen Sie in der Rede noch einmal nach. Dann werden Sie verstehen, an welcher Stelle ich Probleme mit dem Bild des Supermarktes hatte. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Herr Habersaat, lassen Sie eine Frage von Herrn Krüger zu?
Malte Krüger GRÜNE
Vielen Dank, Herr Habersaat. – Erst einmal hat Herr Kilian recht. Wir unterscheiden schon sehr stark zwischen privater Nutzung und der Nutzung pädagogischer Mittel. Das haben wir in all unseren Reden ausgeführt. (Martin Habersaat) Ich will aber noch auf einen anderen Punkt hinaus, den Sie gestern in der FördeRunde und gerade hier an dieser Stelle gemacht haben: Ihnen geht es immer um die Frage, wer genau haftet, wenn da ein Kratzer ist oder der Bildschirm kaputtgeht. In den Fällen, die ich kenne, hat das die Versicherung der Schule gemacht. An der Stelle ist sie damit klargekommen, deswegen wundert es mich ein wenig, dass Sie es so darstellen, als sei das nicht geregelt. Meiner Meinung nach ist es das schon. Sie haben es selbst gesagt: Die meisten Schulen haben eine Regulierung im Unterricht. Da müsste man das jetzt auch schon haben. Das Problem kommt vor, gar keine Frage, aber es ist nicht so, dass es nicht geregelt ist – ganz im Gegenteil. Meiner Meinung nach ist das geregelt. – Herr Kollege Krüger, wir sind beide viel im Land unterwegs und sprechen viel mit Lehrkräften. Es gibt einen Unterschied: Lehrkräfte, die mit mir sprechen, werden manchmal vom Ministerium hinterher vorgeladen und auf ihre dienstlichen Obliegenheiten verpflichtet. Aber wir beide kennen die Lage im Land. Wir beide hören doch von Lehrkräften, dass sie das als Problem wahrnehmen. Ich kriege diese Rückmeldung jedenfalls regelmäßig. Ich höre nicht, dass das Problem gelöst ist. Ich höre von Beispielen und pädagogischen Lösungen in diese Richtung: Im Pausenraum sind Handys verboten. Bevor ich reingehe, klopfe ich lieber erst einmal an, damit die verschwinden, damit ich die dann nicht einsacken muss. (Lukas Kilian [CDU]: Wie peinlich!) – Das ist vielleicht peinlich, Herr Kollege Kilian, es ist aber tatsächlich ein Problem an den Schulen. Wir haben teilweise die Situation, dass diese Handys im Schulleitungsbüro abgegeben werden. Das ging in Zeiten, als es um ein oder zwei Handys ging. Wenn da 20 oder 30 Handys liegen, wird es irgendwann zu einem logistischen Problem für die Schulleitung, und ich bitte Sie nur, das mit zu lösen und nicht zu ignorieren. Ich bitte Sie darum, und damit ist die Antwort auf die Frage zu Ende. (Beifall SPD) Ich bitte Sie darum, wenn es so ein wichtiges Thema ist und die öffentliche Zustimmung Sie auf so eine Welle des Erfolges trägt, dann nehmen Sie doch die berechtigten Anliegen, die nun einmal dazu gehören, mit. Belassen Sie es nicht beim oberflächlichen harken, sondern pflügen Sie ein bisschen tiefer. Weil ich noch zehn Sekunden Zeit habe, möchte ich abschließend sagen, dass ich es ein bisschen befremdlich finde, dass Sie erst die Ministerin zu einem Bericht bitten, in der sie ihr weiteres Vorgehen vorstellen soll, aber zum gleichen Tagesordnungspunkt schon einen Antrag auf den Tisch legen, mit dem Sie beschließen wollen, wie die Ministerin weiter vorgehen soll. Das habe ich logisch überhaupt nicht nachvollziehen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Bitte begrüßen Sie mit mir gemeinsam jetzt neue Gäste auf der Besucherinnen-Tribüne, und zwar vom Abgeordneten Dürbrook und vom Abgeordneten Hansen. – Herzlich willkommen hier im Landtag in Schleswig-Holstein! (Beifall) Das Wort hat jetzt Anne Riecke für die FDP.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen, es ist eine Herausforderung in Bezug auf die Nutzung digitaler Endgeräte in der Schule. Das scheint bei allen Fraktionen unbestritten zu sein. Zentral ist für uns Freie Demokraten: Die Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen sollte, wenn möglich, ohne Verbote funktionieren. Was wir nicht brauchen, ist Misstrauen gegenüber der Technik. Wir vertrauen vielmehr in Bildung, Kompetenz und einen selbstbestimmten Umgang mit digitalen Endgeräten. (Beifall FDP) Aber wie so oft kommt es auf das Wie an. Genau da gehen die Meinungen auseinander. Schauen wir uns die Realität an. Kinder wachsen heute selbstverständlich mit Smartphones, Tablets und sozialen Medien auf. Das ist per se kein Problem, es ist Fakt. Social Media, Handys, KI, das ist die neue Realität, in der unsere Kinder leben und mit der sie umgehen müssen. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Das angestrebte Verbot zeigt eigentlich nichts anderes als Hilflosigkeit und Überforderung. (Anne Riecke) (Beifall FDP und SPD) Es scheint eine Vorstufe zu sein – es ging ja jetzt schon durch die Presse –, dass man im Bereich Social Media noch weiter regulieren möchte oder eine Klarnamenpflicht bei Social Media einführen möchte. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Wissen Sie, welche Staaten eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken haben? China oder andere Staaten wie der Iran und Nordkorea. Bald reiht sich dann Schleswig-Holstein ein. Total super. (Patrick Pender [CDU]: Vermischen Sie das Thema nicht!) Ich bitte Sie: Das ist lächerlich. Social Media soll erst ab 16 Jahren genutzt werden. Das, meine Damen und Herren, ist grotesk. Strafmündigkeit ab 14, Wählen ab 16 und Social Media auch ab 16. (Beifall FDP und SPD) Da sind wir. Wer gezielt nach Informationen sucht – dazu zählen Kriegsbilder, sexualisierte oder andere belastende Inhalte –, der findet diese im Netz und nicht nur in anderen Bereichen. Das muss nicht einmal in sozialen Netzwerken passieren. Das finden Sie bereits bei Google-Bildern, und dort gibt es keine Altersgrenzen.
Eka von Kalben
Frau Riecke, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Patrick Pender CDU
Sehr geschätzte Frau Kollegin, es geht bei unserem Anliegen in erster Linie um die Einschränkung einer Hardware, nicht einer Software. Deshalb bitte ich darum, das zu trennen. Unser Anliegen ist die Einschränkung der Endgeräte im Unterricht zum privaten Nutzen, nicht zum pädagogischen Nutzen. Da wollen wir natürlich Medienkompetenz stärken, wie Sie ja auch. Ich war ein bisschen irritiert, weil Sie gerade auf Software eingegangen sind. – Genau. Wir wollen die Endgeräte im Privaten einschränken und mindern und kein Verbot. Ob Sie mir da noch einmal Klarheit geben können. – Danke. – Das kann ich gerne machen. Wir haben gerade darüber gesprochen. Es wurde auch schon von Herrn Abgeordneten Balasus mitgeteilt. Es geht um Cybermobbing, es geht um soziale Netzwerke. Ich habe gesagt, die Vorstufe für ein Verbot auf Social Media, was ja auch durch die Medien gegangen ist, soll parallel zum Handyverbot kommen. Ich habe das nur einmal ganz kurz in Relation gesetzt. Ich komme wieder zurück zum Antrag, wenn es genehm ist. Kinder sollen in einem sicheren Umfeld lernen, digitale Endgeräte und digitale Medien zu nutzen. Der Antrag der Koalition fordert dafür eine landesweite Regelung. Das ist nicht weniger als ein vermeintlich gesetzlich verordnetes Nutzungsverbot von Smartphones und Tablets. Das Ganze soll dann für die Klassen 5 bis 9 gelten, und zwar verbindlich. Nur im Ausnahmefall – bei Krankheit beispielsweise – soll eine Nutzung möglich sein. Ganz ehrlich, diese Art von Regelung schießt über das Ziel hinaus, denn sie stellt digitale Endgeräte unter Generalverdacht und unterstellt gleichzeitig unseren Kindern und Jugendlichen, nicht kompetent mit diesen umgehen und die Inhalte nicht bewerten zu können. (Unruhe)
Eka von Kalben
Entschuldigen Sie! – Meine Herren, könnten Sie bitte Ihre Nebengespräche einstellen? – Danke.
Anne Riecke FDP
Sie nimmt den Schulen Gestaltungsspielräume und trifft letztlich vor allem eins, die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler. Wir als Freie Demokraten sagen: Nicht die Geräte sind das Problem, sondern die fehlenden kompetenten Umgänge mit diesen Sachen. (Beifall FDP und SPD) Genau da muss Politik ansetzen. Die Lösung ist nicht das Handyverbot in der Pause. Die Lösung ist Medienbildung, die diesen Namen auch verdient, und zwar über alle Jahrgänge hinweg, schon ab der 1. Klasse. (Beifall FDP und SPD) Dabei ist die Landesregierung auf einem grundsätzlich guten Weg, das haben Sie vorhin gesagt. Zukunft Schule im digitalen Zeitalter. Hier wurden die Grundlagen gelegt. Medienkoordinatoren, Fortbildung, Verankerung in der Lehrkräfteausbildung, all das sind sinnvolle Maßnahmen. Aber wir müssen diese Initiativen jetzt stärken, nicht vereiteln, (Anne Riecke) indem wir den Eindruck erwecken, dass digitale Endgeräte störend und gefährlich sind. Wer bereits in der Schule den Umgang mit digitalen Endgeräten lernt, wird dadurch selbst zum aktiven Gestalter von digitalen Inhalten. Wir brauchen mehr Formate zur Medienbildung und nicht weniger. Wir erwarten von der Landesregierung entsprechend mehr, einen Plan, wie digitale Kompetenzen im Schulalltag wirklich gelebt werden, nicht, wie man Geräte aus dem Alltag fernhält. Einmal ganz praktisch gefragt – es wurde vorhin schon gefragt –: Wer soll das eigentlich alles kontrollieren? Sollen Lehrkräfte künftig Pausenaufsicht mit Handystreife machen? Wollen wir wirklich Debatten darüber führen, ob die private Nutzung einer Smartwatch eventuell auch ein Regelverstoß ist? (Zuruf CDU: Das ist ein Riesenproblem, die Smartwatch!) Medienkompetenz entsteht nicht durch Wegsperren. Kinder und Jugendliche müssen lernen, mit digitalen Reizen umzugehen. Wie erkenne ich Fake News? Was bedeutet Datenschutz? Wie verhalte ich mich bei einem Konflikt auf WhatsApp oder Instagram? Diese Fragen lassen sich nicht klären, wenn das Smartphone im Ranzen bleibt. Sie lassen sich nur klären, wenn wir bewusst reflektiert einen Umgang damit haben, fördern durch Unterricht, durch Gespräche und natürlich durch Vorbilder. Wir dürfen unsere Unsicherheit im Umgang mit digitalen Endgeräten nicht auf die nächste Generation übertragen. Unsere Aufgabe ist es, sie zu stärken, nicht sie zu beschränken. Zum Änderungsantrag der SPD, meine Damen und Herren, in der die Bildungsgerechtigkeit angesprochen wird: Wir können nicht davon ausgehen – der Zustand ist so –, dass jedem Kind ein digitales Endgerät zur Verfügung steht. Wenn wir sagen, die 10. Klasse dürfe natürlich mit dem Handy umgehen, weise ich darauf hin: Wir haben den ESA vergessen. Da gibt es die Projektarbeiten in der 9. Klasse. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Es wurde mehrmals gesagt, dass es für Unterrichtszwecke erlaubt ist!) Wie viele Kinder haben wir gesehen, die ihr private Handy nutzen, um ganze Texte zu schreiben, weil sie keinen Zugang zu digitalen Endgeräten haben? (Martin Habersaat [SPD]: Das klappt nur leider nicht beim Handy!) – Das klappt nur leider nicht. Nein zu pauschalen Nutzungsbeschränkungen, (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Es ist ja nicht pauschal!) nein zu großflächig gesetzlich verordneten Technikverbot, ja zu echter Medienbildung und ausreichend Politikunterricht, ja zu vertrauen in Pädagogik und zu Verantwortung statt Verbot. (Beifall FDP und SPD) Digitale Endgeräte sind die Lebenswirklichkeit unserer Kinder und Jugendlichen. Machen wir Schule nicht zu einer analogen Insel, (Beifall FDP und SPD) sondern zu einem Ort, an dem Kinder lernen, digital in unserer Welt souverän umzugehen, sicher und kreativ zu nutzen. – Vielen Dank.
Eka von Kalben
Das Wort für den SSW hat die Kollegin Jette Waldinger-Thiering, der wir auch vom Präsidium hier ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Danke!)
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was für ein Thema, wenn man heute den Geburtstag mit so lieben Kolleginnen und Kollegen verbringen darf, ganz viele versuchen, anzurufen, eine WhatsApp zu schreiben oder so, und man nicht an sein Handy geht. So ist das Leben. Ich möchte einmal noch versuchen, ein bisschen Grund in diese Debatte reinzubringen. Wir haben hier drei Anträge vorliegen, wir haben einem Bericht der Bildungsministerin gelauscht – vielen Dank auch noch mal dafür. Der Ausgangspunkt ist, dass die CDU und die Grünen ein Verbot für die private Handynutzung in der Schule haben möchten. Wenn ich mir dann den Antrag dazu angucke, da steht drin: Wir brauchen eine Regelung, die ist erforderlich, die die private Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen einschränkt. So, das ist es. Dann kommt ein weiterer Punkt in Ihrem Antrag, dass Sie nämlich eine schulgesetzliche Änderung dafür vornehmen wollen. Die Ministerin hat uns gerade in ihrem mündlichen Bericht mitgeteilt, dass das über den Erlassweg geregelt werden soll, der juristisch einwandfrei sein soll, sicherlich damit es nicht anfechtbar ist. Da springt für mich so ein bisschen (Jette Waldinger-Thiering) die Kette ab: Was soll jetzt eigentlich sein? – Denn eigentlich möchten die regierungstragenden Fraktionen mit ihrem Antrag eine Schulgesetzänderung erreichen. Die ist sicherlich nicht machbar, wenn es nach den Sommerferien in Kraft treten soll. Dann hat die SPD einen Antrag geschrieben, Alternativantrag zur Medienbildung, und Fragen aufgeworfen, die wir tatsächlich noch miteinander diskutieren müssten. Genauso hat Anne Riecke im Änderungsantrag der FDP-Fraktion Fragen aufgeworfen, die genau zu dieser Nutzung gehören. Ich muss ganz ehrlich sagen: Solange wir nicht genügend digitalen Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler haben, ist das hier eine Diskussion, die wir ganz anders führen müssten. Wir müssten im Bildungsausschuss wirklich eine Anhörung oder ein Fachgespräch dazu mit den Betroffenen machen, um zu gucken, wie wir die Handynutzung so gesteuert kriegen, dass wir das tatsächlich alle gut miteinander gebrauchen können. Deshalb wäre mein Petitum, dass wir diese drei Anträge dem Bildungsausschuss überweisen. Ich weiß, da ist jetzt Zugzwang, da muss jetzt gehandelt werden, nach den Sommerferien soll es umgesetzt werden. Ich finde aber, das ist so eine große Diskussion, und wir greifen in so viele verschiedene Positionen ein. Wir sind uns im Grunde genommen in einigen Themen tatsächlich einig. Wir sagen, wir wollen eine Regel haben, damit wir uns auf den Unterricht konzentrieren. – Gut, Haken dran. Wenn dann aber die Regel wieder sagt: „Ja, aber solange wir nicht genügend digitale Endgeräte haben, dann darf auch wieder das Handy ins Spiel kommen“, muss ich fragen: Wie soll die Lehrkraft das dann wieder alleine regulieren und sagen: „Pass mal auf, da sind wir wieder dabei, du hast aber doch dein Handy wieder rausgenommen, jetzt muss ich das doch wieder einsammeln.“? Es gibt Schulen, die schon gute Konzepte haben, auch weiterführende Schulen. Die haben ihre Mobiltelefon- oder Handyhotels, wo sie ihre Handys reinpacken können, und so weiter, und so weiter. Das, was mir in dieser ganzen Diskussion echt fehlt, ist: Welchen Part haben die Eltern? Denn wir sprechen immer noch von Schülerinnen und Schülern von der 5. bis zur 9. Klasse. Welchen Part haben die Erziehungsberechtigten? Welchen Part hat Schule eigentlich? Welchen Part hat Schule? Denn eine Lehrkraft, die vielleicht mit zwei Stunden Reduzierung irgendwie das ganze IT-System warten soll, kriegt das niemals hin. Das heißt, wir haben versäumt, einen IT-Fachmann an Schule zu haben, der die ganzen Endgeräte so einstellen kann, dass man nämlich nicht auf die Seiten kommt, die nicht angezeigt werden sollen. Das ist eine Diskussion, für die wir uns echt mal Zeit nehmen sollten. Wir sprechen jedes Mal viel über den Ausbau von Ganztag, wir sprechen jedes Mal wieder über Lehrkräftegewinnung und so weiter, und so weiter. Jetzt sprechen wir – zum ersten Mal eigentlich – über das Verbot der privaten Handynutzung an Schule im Unterricht, und es soll heute beschlossen werden. Ich finde, das ist einfach nicht tief genug gepflügt, um die Worte von Martin Habersaat zu gebrauchen. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW], Martin Habersaat [SPD], Anne Riecke [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Es gibt sicherlich auch welche, die fragen: „Wie macht man das eigentlich in Dänemark?“ – Da gibt es mittlerweile ein Handyverbot, eine gesetzliche Regelung. Aber der Ausgangspunkt ist da ganz anders, denn da hat man nämlich herausgefunden, dass man eine viel zu lange Bildschirmzeit hat, und man wollte das reduzieren. Natürlich sieht man, wenn man diese Bildschirmzeit reduziert, dass man wieder miteinander redet, dass man in der Pause etwas miteinander macht, dass man viel aufmerksamer wird. Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn ich so in die Runde gucke hier: Alle, die jetzt gerade mal nicht mit dem Bleistift oder Kuli unterwegs sind oder auf das Handy gucken, hören einfach viel besser zu. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das liegt an dir!) Insofern sind wir als Eltern und als Erwachsene das beste Vorbild dafür, wie wir mit den digitalen Endgeräten und dem Internet umgehen. Denn es ist gekommen, um zu bleiben. (Vereinzelter Beifall) Ja, es ist gekommen, um zu bleiben. Ich beantrage, dass die drei Anträge dem Bildungsausschuss überwiesen werden, damit wir die Diskussion vertiefen können. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD, FDP und Patrick Pender [CDU])
Eka von Kalben
Vielen Dank an das Geburtstagskind. – Jetzt hat Martin Balasus für die CDU für einen Dreiminutenbeitrag das Wort.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Leidenschaft in der Debatte eben hat gezeigt, was das für ein wichtiges Thema ist. Ich finde es sehr gut, dass wir uns heute so umfangreich mit dieser omnipräsenten Frage, die den Alltag vieler Schulen und das Klima – das Schulklima und das Lernklima – in einer Klasse so nachhaltig beeinflusst, befassen und diese ausdiskutieren. Ich möchte zur Position der SPD und zum Kollegen Habersaat sagen, dass mein Eindruck ist, dass Sie sich in viele Einzelheiten verstrickt haben. Natürlich haben Sie auch wesentliche oder wichtige Fragen angesprochen, die Frage der Endgeräte in der Schule und so weiter. Aber Sie haben nach meiner Wahrnehmung viel zu wenig zum Thema gesprochen, es geht nämlich um die Handyregelung in Schulen. (Beifall CDU) Da waren viele Pirouetten drin, (Lukas Kilian [CDU]: Klamauk!) aber ich habe nicht einen einzigen konkreten Vorschlag zum Umgang mit dem Handy in der Schule in der Zukunft oder zum zukünftigen Umgang mit dem Handy gehört – nicht einen einzigen, sondern nur Bedenken, Widersprüche vielleicht und Hindernisse, nicht einen konkreten Vorschlag! (Beifall CDU – Patrick Pender [CDU]: So ist es!)
Eka von Kalben
Herr Balasus, möchten Sie eine Frage von Herrn Habersaat zulassen?
Martin Habersaat SPD
Herr Kollege Balasus, Vorschlag: Statten Sie Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 mit einem digitalen Endgerät aus, das die Schule stellt. Dann hat die Schule den Zugriff auf die Frage, welche Apps da drauf installiert sind, was damit möglich ist. Dann ist es ein Leichtes, die digitalen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler die ganze Unterrichtszeit über im Flugmodus in der Tasche zu lassen. (Lukas Kilian [CDU]: Was machen sie dann in der Pause?)
Eka von Kalben
Herr Balasus darf die Antwort geben, Herr Kilian.
Martin Balasus CDU
Vielen Dank. – Das ist ja im Prinzip das, was Sie eben auch schon angesprochen haben, die Frage der digitalen Endgeräte. Das ist ja ein Thema, das wir hier schon x-mal diskutiert haben. Wir haben die eindeutige Haltung, es wäre ein wünschenswerter Zustand, wenn man es sich leisten könnte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass den Schülerinnen und Schülern ein digitales Endgerät, zum Beispiel ein Tablet, das sie für Unterrichtszwecke brauchen und das man sich von zu Hause nicht leisten kann et cetera, zur Verfügung gestellt wird. Das ist eine Regelung, die da ansetzt, wo jemand benachteiligt ist, das ist momentan der richtige Weg. Vielleicht ist das, was Kollege Habersaat anspricht, irgendwann zukünftig, wenn das so weit ist, eine Option. Aber wir haben ja jetzt ein Problem vor Ort in den Schulen, und da nützt Ihr Vorschlag überhaupt nichts. (Beifall CDU)
Eka von Kalben
Herr Balasus, lassen Sie noch eine Frage von Frau Nitsch zu?
Martin Balasus CDU
Ich würde gerne erst einmal fortfahren. – Zur FDP möchte ich sagen: Ja, Ihre Position ist, es brauche nur Prävention in den Schulen und keine Einschränkung. In meiner Wahrnehmung ist das eine Ignoranz des Istzustandes. Besonders jeder, der mal in Schule aktiv war – das sind ja einige der Anwesenden heute –, weiß, was das für ein drängendes Problem ist. Die Handynutzung ähnelt in Teilen – nicht bei jedem – einem regelrechten Suchtverhalten. Nur mit regulären Präventionsprogrammen wird das Ganze nicht in den Griff zu bekommen sein. Es braucht natürlich eine Kombination. Das weiß man auch zum Beispiel, deswegen wollte ich das ja fragen, in Bremen: Da hat die SPD-Bildungssenatorin die Handynutzung unlängst bis Ende Klasse 10 untersagt. Unsere Linie ist ganz klar: Nur die Kombination aus vernünftiger Medienerziehung und Einschränkung der Nutzung ist der richtige Weg. Wir sind es unseren Kindern schuldig, dass wir schnellstmöglich eine Regelung finden: Nach den Sommerferien wird es so weit sein. (Martin Balasus) Wenn Sie eine Anregung mitnehmen möchten: Schauen Sie einmal in das Buch von Silke Müller. Die Dame hat ein Buch geschrieben: „Wir verlieren unsere Kinder!“. Darin beschreibt sie, was im Klassenchat unserer Kinder abgeht. Das ist gruselig. (Beate Raudies [SPD]: Aber das ändern Sie doch nicht durch ein Verbot in der Schule!) – Der Klassenchat hat natürlich etwas mit Schule zu tun. – Hitler-Memes, die verschickt werden, sind noch harmlose Beispiele, es gibt auch Videos mit Nahaufnahmen von Kastrationen und anderen Dingen, die wir uns gar nicht vorstellen können, dauerhaft sexualisierte Inhalte. Wir ignorieren diese Problemlage schon viel zu lange. Wir müssen jetzt dringend eine Regelung für das nächste Schuljahr auf den Weg bringen. Das sind wir unseren Kindern schuldig. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich der Kollege Vogt von der FDP gemeldet.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht in der Tat um ein wichtiges und komplexes Thema. Auch ich bin hin- und hergerissen, vermutlich geht es allen hier so, die heutzutage Kinder großziehen. Meine Kinder sind noch ein bisschen jünger, aber auch da kommt das Thema schon auf. Es ist schon bemerkenswert, welche Rolle das Thema mittlerweile auch in Grundschulen spielt. Darauf muss man natürlich reagieren. Bei mir kommt noch hinzu, dass meine Frau Lehrerin ist; das Thema nimmt bei uns zu Hause also noch mehr Raum ein als vielleicht anderswo. (Unruhe) Die Probleme wurden angesprochen: Mobbing und Gewalt. Die haben allerdings auch noch andere Dimensionen, Herr Kollege Kilian. Da spielen Handys eine Teilrolle, aber es gibt auch noch andere Aspekte. Es geht um die kognitive Entwicklung; das ist der entscheidende Punkt, und das ist in der Debatte vielleicht ein bisschen zu kurz gekommen. Es muss dabei um altersangemessene Lösungen gehen. Das ist natürlich nicht einfach. Anne Riecke hat deutlich gemacht, dass es in den Schulen auch um die Befähigung gehen muss und nicht nur um Bevormundung. Das allein wird nicht funktionieren. (Peter Lehnert [CDU]: Das sagen wir doch auch!) Der Ministerpräsident und die Nord-CDU setzen in den letzten Tagen und Wochen sehr stark auf Verbote. Das kommt erst einmal gut an. Wenn man sich aber einmal genau anschaut, ob das sinnvoll und realistisch ist, wird es ein bisschen schwieriger, Kollege Kilian. (Beifall FDP) Der Ministerpräsident, der heute leider nicht dabei sein kann, will allen Ernstes für Jugendliche bis 16 Jahren ein Social-Media-Verbot nicht nur in Schulen, sondern generell. Wenn man eine solche Forderung bundesweit in der Bild am Sonntag platziert, muss man schon ansatzweise erklären können, warum man in Schleswig-Holstein mit 16 Jahren das Parlament wählen, aber im Wahlkampf kein Social Media nutzen darf. Das finde ich schon eine steile Nummer. Der Ministerpräsident erklärt nicht, wie das funktionieren soll. Soll es in den App Stores geregelt werden, dass man sich dort ausweisen muss? Soll das so laufen? – Dann wünsche ich gute Reise, das europaweit zu regeln und das alltagstauglich zu machen. (Beifall FDP) Frau Stenke habe ich so verstanden, dass das die Eltern regeln sollen – die Eltern, denen die Union offenbar nicht zutraut, das in der Familie vernünftig zu regeln. Auch das ist eine interessante Geschichte. (Beifall FDP)
Eka von Kalben
Herr Vogt, gestatten Sie Herrn Kilian einen Beitrag?
Christopher Vogt FDP
Ja, ich möchte nicht so lange warten.
Lukas Kilian CDU
Vielen Dank. – Ich habe eine Anmerkung. Herr Kollege, wenn Sie unsere Parteitagspapiere studieren, empfehle ich Ihnen mehr als das Studium der Überschrift. Es empfiehlt sich, den gesamten Inhalt zu lesen. Es geht darum, dass eine zu tun und das andere nicht zu lassen. Es geht um Medienbefähigung, es geht um Medien- (Christopher Vogt) bildung, aber es geht auch darum zu schauen, wie man Medienkonsum einschränken und vor gewissen Dingen schützen kann. Das ist ein Wechselspiel. Ich habe das Gefühl, dass sich die Opposition heute in der Debatte mit unterschiedlichen Schattierungen auf das Verbot konzentriert und sagt, das Verbot helfe nicht, man brauche Befähigung. Wir sagen ausdrücklich: Wir brauchen beides, Befähigung und Verbot von privater Nutzung. – Es hilft nicht, einen rhetorischen Pappkameraden aufzubauen, den man leicht einreißen kann. Beschäftigen Sie sich mit den Inhalten, lesen Sie mehr als die Überschrift! (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) – Herr Kollege Pappkamerad, ich habe Ihren Antrag gelesen. (Unruhe) Wer hat denn in den letzten Wochen über Verbote in Schulen und Verbote für Jugendliche generell gesprochen? Das war doch die Union, das waren Sie! Sie haben doch diesen Antrag zu verantworten! Sie haben in den letzten Jahren zu wenig getan, um das Thema Befähigung und Medienbildung voranzubringen. Das ist doch genau das Problem! (Beifall FDP, SPD und SSW) Auch Ihr hochgeschätzter Parteivorsitzender und Ministerpräsident braucht mehr Medienbildung. Wer im Jahr 2025 ernsthaft glaubt, dass sich 15‑Jährige auf Facebook tummeln, hat bewiesen, dass er keine Ahnung hat. Das ist schon abenteuerlich. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine Eltern sind auf Facebook, aber Jugendliche kenne ich da nicht. (Zurufe) Herr Kollege Kilian, ich lese Ihre Anträge, und Sie hören mir zu – machen wir das einfach so. Wenn man schon solche Verbotsforderungen stellt, muss man zumindest ansatzweise erklären können, wie es laufen soll. Soll man einfach anklicken „Ich bin 16“? Das klappt auch anderswo hervorragend, Jugendliche haben früher DVDs von anderen ausleihen lassen oder sind im Internet unterwegs. (Unruhe) Soll man sich mit dem Ausweis anmelden? Soll man das die Eltern regeln lassen? Wie soll man das machen? – Ich nehme die Zwischenfrage mit Blick auf die Uhr gern mit.
Eka von Kalben
Das war eine Zusage; Sie dürfen reden, Herr Kilian.
Lukas Kilian CDU
Vielen lieben Dank. – Herr Kollege, Sie wären bei uns gut aufgehoben. Sie können gern als Gast an unseren Parteitagen teilnehmen und da wild mitdiskutieren. Sie versuchen gerade, die Themen zu vermischen.
Lukas Kilian CDU
Weil Sie offensichtlich überfordert sind. (Zurufe) Wir reden gerade anhand eines konkreten Antrags über das Thema, wie man mit Medienbildung in der Schule umgeht und wie man Mediennutzung in der Schule untersagt. Jetzt sprechen Sie über unseren kleinen Parteitag der CDU gestern. Ich lade jeden ein, unser Papier auf der Seite der CDU Schleswig-Holstein herunterzuladen und sich damit zu beschäftigen. Wir haben sehr viele Rückmeldungen zu dem Thema bekommen, auch von Medienschaffenden. So zu tun, als ob wir das Verbot nicht wollten – doch, wir wollen das Verbot, und wir wollen die Medienbildung. Wir wollen beides. Wir müssen es schaffen, dass Sie dieses Verständnis bekommen. Wir wollen das eine tun, ohne das andere zu lassen. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ich war gestern auf Ihrem Empfang nach dem Parteitag. Laden Sie mich auch gern zu Ihrem Parteitag ein, da komme ich auch. Ich werde da mit einem Grußwort ein bisschen Stimmung in die Bude bringen. Die Debattenkultur der Union auf Parteitagen ist ja legendär, da geht es richtig rund. (Beifall und Heiterkeit FDP und SPD – Zurufe) – Ja, es gibt eine straffe Führung des Generalsekretärs. Ich trage gern dazu bei, dass die Diskussionskultur der Union noch besser wird. (Christopher Vogt) Herr Kollege Kilian, in allem Ernst, wenn man schon denkt, dass 15-Jährige auf Facebook unterwegs sind, sollte man gucken, was tatsächlich die großen Probleme sind, und differenzieren. Wie gesagt, auch Facebook ist schwierig, aber ein Seniorennetzwerk. (Zurufe) – Herr Kollege Hölck, Sie fühlen sich zu Recht angesprochen. Twitter ist unter Elon Musk auch nicht besser geworden. (Unruhe) TikTok halte ich wirklich für ein Thema. Die USA haben den Inhaber aus China genötigt, dass das in den USA verkauft und der Algorithmus geändert werden muss. Auch ich bin seit Kurzem bei TikTok, weil ich das nicht den rechten und linken Populisten und Extremisten überlassen möchte. TikTok ist aber ein Riesenproblem. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Wenn man in Europa an die Regulierung herangeht, sollte man sich um diese Propagandainstrumente kümmern und Facebook und TikTok nicht in einen Topf werfen. Das gehört nicht zusammen. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Eka von Kalben
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat Sybilla Nitsch vom SSW das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Herr Balasus leider keine Zwischenfrage zugelassen hat. (Martin Balasus [CDU]: Habe ich doch!) Deswegen möchte ich meine Punkte hier in einem Dreiminutenbeitrag einbringen. Sie haben versucht, Ihren Antrag einzuordnen. Das ist in meinen Augen leider nicht geglückt. Das ist auch Herrn Kilian nicht geglückt. Wenn wir den Antrag lesen, müssen wir feststellen, dass Sie nicht von einem Verbot oder einer Untersagung sprechen, sondern formulieren – ich zitiere aus dem Antrag –: „… die private Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen einschränkt.“ In meiner Welt und in der Welt, die ich in Schule erlebt habe, sind Einschränken und Verbot oder Untersagung zwei verschiedene Paar Schuhe. Das müssen Sie klarstellen, weil Sie in den Medien davon sprechen, dass Sie etwas untersagen und verbieten wollen. (Lukas Kilian [CDU]: Die private Nutzung!) Dann gehen wir weiter: „… partizipativer Prozess unter Einbeziehung der Schülervertretungen, Elternvertretungen sowie der Lehrkräfte“. Wenn Sie ernsthaft meinen, dass Sie die private Nutzung von digitalen Endgeräten – also Handys, wie Sie es bezeichnen – untersagen wollen, dann frage ich mich, warum Sie noch den partizipativen Prozess brauchen, denn der partizipative Prozess bezieht sich auf die Einschränkung. Herr Balasus, wir sind beide Lehrkräfte. Ich stelle mir das aus meiner Erfahrung praktisch vor. Ich erlaube einer Klasse, sich auf einem Unterrichtsportal mit ihren Handys zu bewegen, weil wir einfach das Problem haben, dass wir keine Endgeräte haben. Dann erzählen Sie mir mal, wie ich das steuern soll, dass die guten Schüler und Schülerinnen dementsprechend nicht auf TikTok oder anderen Medien unterwegs sind. (Martin Habersaat [SPD]: Das ist das Problem!) Deswegen braucht man ein Konzept, das alle Parts einbezieht. Das schreiben Sie in Ihrem Antrag. Der Widerspruch stellt sich aber bei Ihnen ganz klar dar. Sie sprechen hier als CDU von Verboten, was ja auch eine neue Ausrichtung ist, und schreiben im Antrag, Sie wollen es „einschränken“. Dass Sie andererseits einen partizipativen Prozess wollen, widerspricht sich. Das haben Sie nicht klargestellt. Da fehlt uns einfach die Eindeutigkeit, weil das dann nicht zu vermitteln ist, wie Sie das medial darstellen. Auch in der Überschrift noch mal – weil Herr Kilian von Überschriften sprach –: „Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen einschränken und pädagogisch sinnvoll regeln“ Da steht nicht „untersagen“ und auch nicht „Verbot“. Das heißt, Sie haben Ihren eigenen Antrag nicht gelesen. (Lukas Kilian [CDU]: Ich habe vom Parteitagsantrag gesprochen!) Das müssen Sie richtigstellen. – Danke. (Beifall SSW und vereinzelt SPD – Unruhe)
Eka von Kalben
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich Kollege Krüger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeldet und kriegt das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist, ehrlich gesagt, schön, dass mal nicht die Grünen die Verbotspartei sind. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Serpil Midyatli [SPD] und Martin Habersaat [SPD]) Das ist angenehm. Also ich möchte versuchen, noch einmal ein paar Sachen zu sortieren. Erst einmal bin ich Sybilla Nitsch sehr dankbar dafür, dass sie aus unserem Antrag vorgelesen hat. Genau so ist es richtig. Ich möchte an der Stelle noch ein weiteres Zitat aus unserem Antrag hinzufügen. Da steht nämlich: „Der Landtag unterstreicht, dass Einschränkungen der Nutzung digitaler Endgeräte nicht isoliert betrachtet werden dürfen.“ (Beifall Lukas Kilian [CDU]) „Schülerinnen und Schüler müssen auch in die Lage versetzt werden, digitale Medien kompetent, kritisch und selbstbestimmt zu nutzen.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das ist exakt das, was der Kollege Kilian gerade mehrfach versucht hat, hier über Zwischenbemerkungen zu erklären. Dafür bin ich sehr dankbar. Frau Riecke und Herr Vogt, das passt ehrlich gesagt nicht so ganz zu dem, wie Sie hier in die Rede reingegangen sind. Es geht ja vor allem nur darum, eine Einschränkung zu machen, und wir haben andere Aspekte wie Prävention oder den Umgang mit digitalen Endgeräten zu pädagogischen Zwecken, all das haben wir mitgedacht. Es ist doch absurd. All das gibt es ja schon längst, es gibt in dem ganzen Bereich Landesprogramme. Das hat die Ministerin hier ausgeführt. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) So zu tun, als ob es gar nichts gäbe und wir in Schleswig-Holstein bei dem Thema irgendwie noch im Mittelalter seien, wird der Sache nicht gerecht. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Klar, es gibt eine Nähe zwischen dieser Diskussion um das Social-Media-Verbot und der Frage der Handynutzung. Aber ich bin auch dafür, dass wir diese Themen nicht unendlich miteinander vermischen, weil alles unterschiedliche Schwerpunkte hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe) Dann noch zwei Sachen: Herr Habersaat, Sie haben sich über diesen Berichtsantrag gewundert. Ich habe ja vorhin in meiner Rede die Kieler Gespräche des Ministeriums erwähnt. Ich war bei allen dreien dabei, fand es aber jetzt wichtig, vom Ministerium zu hören, was eigentlich der Output aus diesen Kieler Gesprächen ist. Die sind übrigens alle digital, man kann sie weiterhin aufrufen. Das finde ich an der Stelle hilfreich. Dann sagen Sie, Herr Habersaat, es komme auf die Geräte an. Ich würde mir auch wünschen, dass Schülerinnen und Schüler landesweit Geräte kriegen würden. Aber dass das Land den Schülerinnen und Schülern Smartphones geben wird, das passiert nirgendwo, das wird nicht passieren. Dann reden wir also eher über Tablets. Das heißt, so oder so müssen wir darüber sprechen, wie Schulen mit privaten Geräten, wie Smartphones eben, umgehen. Das ist die Diskussion, die wir mit unserem Antrag hier heute geführt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Herr Krüger, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. – Die Zusage des Ministerpräsidenten Daniel Günther von 2018 bezog sich auf Tablets oder Notebooks. Insofern haben Sie recht, es ist möglich, dass nur Tablets gemeint wären, aber auch da wäre ja eine Tastatur anschließbar. Den zweiten Punkt, warum ich es skurril fand, dass Sie Berichtsantrag und Antrag miteinander vermischen, haben Sie genau auf den Punkt gebracht. Wenn Sie ein wirkliches Interesse daran gehabt hätten, zu hören, was die Ministerin sagt, dann hätten Sie mit dem, was Sie beantragen, darauf gewartet, das erst (Malte Krüger) gehört zu haben. Aber Sie beantragen etwas, und dann sind wir hier Zeugen einer Regierungsshow, indem Sie erst einen Bericht erteilen lassen und dann etwas abstimmen, was Sie vorher formuliert haben. Das finde ich vom Vorgehen her parlamentarisch einfach unsauber. (Beifall SPD, FDP und SSW) – Ich habe ja vorhin schon ausgeführt: Ich war bei allen drei Terminen des Bildungsministeriums zu den Kieler Gesprächen, bei denen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt worden sind. Ich habe meinen Informationsbedarf decken können. Sie haben vielleicht recht: Vielleicht hätte man parallel im Bildungsausschuss noch eine Diskussion machen können – geschenkt. Aber ich hatte nicht den Bedarf, jetzt bei dem Thema noch groß zu warten, weil es halt eben diese Veranstaltungsreihe gab, die wirklich sehr informativ war und bei der wir alle viel gelernt haben. Von daher brauchte ich das nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Vielleicht einigen wir uns darauf: Wenn das Bildungsministerium noch mal so eine Veranstaltungsreihe macht, Herr Habersaat, dann gehen wir einfach zusammen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Nee! Das ist ein Nichternstnehmen des Parlaments!)
Jette Waldinger-Thiering
Herzlich willkommen zu der Fortsetzung unseres Plenums! Ich gehe davon aus, dass die fehlenden Abgeordneten gleich kommen. Bevor wir unsere Beratungen fortsetzen, kann ich mit der Abwesenheit am Mittwochnachmittag anfangen. Nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung hat folgender Abgeordnete mitgeteilt, dass er an der Teilnahme der heutigen Sitzung verhindert (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) ist: Das ist Dr. Michael Schunck, heute Nachmittag ab 16 Uhr. (Zahlreiche Abgeordnete betreten den Plenarsaal) – Das sieht doch jetzt schon viel, viel besser aus. Wenn jetzt alle, die da sind, ihren Platz gefunden und eingenommen haben, fahren wir fort mit dem Tagesordnungspunkt 13: Demenzplan in Schleswig-Holstein zeitnah weiterentwickeln Antrag der Fraktionen von SSW und SPD Drucksache 20/3288 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für den SSW hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer.
Christian Dirschauer SSW
Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vermutlich werden viele hier im Saal aus eigener Erfahrung wissen, was eine Demenzdiagnose im familiären oder freundschaftlichen Umfeld bedeutet. Ganz persönlich kann ich sagen, dass sie mitunter Verzweiflung, vor allem aber große Sorgen, Zukunftsängste und auch massive Verunsicherung sowohl bei den direkt wie auch indirekt Betroffenen auslöst. Neben ganz konkreten medizinischen und pflegerischen Fragen geht es für Demenzerkrankte und ihre Angehörigen schnell auch um eins, nämlich um die Frage, wie ein möglichst selbstbestimmter Umgang mit einer Demenz und ein würdevolles Leben trotz oder gerade mit dieser Diagnose gelingen kann. Ich denke, man braucht nicht allzu viel Fantasie, um sich eins klarzumachen: In einer solchen Situation sind Angebote der Beratung und Unterstützung ein unglaublich wertvoller Anker, der Halt und auch Orientierung bietet. Deshalb möchte ich diese Gelegenheit vor allem dafür nutzen, allen in der Demenzarbeit aktiven Menschen für ihr Engagement zu danken. Herzlichen Dank dafür! (Beifall ganzes Haus) Demenz ist aber nicht nur für Betroffene und ihre Familien, sondern auch für die gesamte Gesellschaft eine riesige Herausforderung. Allein in Schleswig-Holstein leben rund 68.000 Menschen mit einer solchen Erkrankung, Tendenz klar steigend. Vor diesem Hintergrund ist es gut und folgerichtig, dass sich das Land schon vor über zehn Jahren auf den Weg gemacht hat und auf Initiative des SSW einen entsprechenden Demenzplan entwickelt hat. Hier wurde vergleichsweise früh eine landesweite Strategie skizziert und mit rund 80 Empfehlungen unterlegt. Dazu zählen ganz konkrete Maßnahmen wie Schulung, Vernetzungsarbeit oder Wohnraumberatung. Auch bei der öffentlichen Bewusstseinsbildung oder mit Blick auf spezifische Versorgungs- und Präventionsstrukturen hat Schleswig-Holstein hiermit lange eine Vorreiterrolle eingenommen. Im Ergebnis trägt der Demenzplan bis heute dazu bei, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und auch ihren Angehörigen zu verbessern. Wir können also durchaus auf den einen oder anderen Erfolg zurückblicken. Doch zur Wahrheit gehört nun einmal auch, dass der Demenzplan so langsam, aber sicher in die Jahre gekommen ist. Experten weisen schon seit einigen Jahren auf diesen Umstand hin und betonen, dass wir eine Weiterentwicklung brauchen. Das ist spätestens seit dem Sommer 2020 allen Fachpolitikern, die damals schon dabei waren, und vor allem den Regierenden beziehungsweise dem zuständigen Ministerium bekannt. Denn damals wurde auf Antrag des SSW schriftlich über die Umsetzung, aber auch über notwendige Aktualisierungsbedarfe des Plans berichtet und debattiert. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass die enthaltenen Empfehlungen und Maßnahmen auf ihre Aktualität hin bewertet und vieles neu gewichtet oder sogar neu entwickelt werden muss. Spätestens wenn wir uns die Forschung, die neuen Gruppen von Betroffenen oder die insgesamt deutlich steigenden Zahlen anschauen, sollte man meinen, dass der Weiterentwicklungsbedarf absolut nachvollziehbar und plausibel ist. (Beifall SSW, SPD und FDP) Doch leider – Sie ahnen es – muss die Betonung hier auf dem Wort „sollte“ liegen; denn egal, ob man es nun Aktualisierung, Fortschreibung oder Weiterentwicklung nennen will, in den vergangenen Jahren ist in dieser Hinsicht nichts Nennenswertes passiert. Bei allem Verständnis dafür, dass die Coronapandemie insbesondere dem Sozial- und Gesundheitsbereich in dieser Phase sehr viel abverlangt hat, ist das schlicht zu wenig, denn dieses Argument zieht hier und heute, im Jahr 2025, nicht mehr. Es gibt nun einmal sehr konkrete Anhaltspunkte dafür, dass wir zum Beispiel bei der Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund oder mit Sprachbarrieren in dem Bereich besser werden müssen. Noch dazu mahnen Fachleute nicht erst seit gestern einen stärkeren Fokus auf die Prä- (Christian Dirschauer) vention von Demenzerkrankungen und auf digitale Angebote an. Der Hinweis auf Defizite bei der Versorgung von Betroffenen mit einer seltenen oder besonders frühen Form von Demenz ist nicht neu. Auch der Blick über den landespolitischen Tellerrand hinaus legt eine Weiterentwicklung unseres Demenzplans nahe; denn wenn wir uns die Nationale Demenzstrategie des Bundes anschauen, dann weist unser Plan, so sagen das die Fachleute, bei bundesweiten Standards mittlerweile doch erhebliche Lücken auf. Noch dazu wird deutlich, dass auf Landesebene kaum konkrete Ziele benannt werden und nicht beantwortet wird, welche Akteure für welche Aufgaben zuständig sind – mit dem Ergebnis, dass sich wohl für einen Teil der Maßnahmen bis heute niemand wirklich verbindlich zuständig fühlt. Hier sehen wir entsprechenden Korrekturbedarf. Außerdem brächte eine Aktualisierung auch Effizienzgewinne; denn durch eine engere Verzahnung mit der Landespflegestrategie könnten Doppelstrukturen vermieden und die Versorgung insgesamt effizienter und nachhaltiger gestaltet werden. (Birte Pauls [SPD]: Was für eine Strategie?) Es gibt also reichlich Argumente, die für eine Weiterentwicklung des Demenzplans sprechen, meine Damen und Herren. Dass ein solcher Schritt hohe Kosten auslöst, sehe ich an der Stelle nicht. Aber wir sollten ihn vor allem deshalb zeitnah gehen, weil die Betroffenen und ihre Angehörigen einen guten Rahmen für den Umgang und das Leben mit einer demenziellen Erkrankung brauchen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es wäre ein wichtiges Signal, ihnen den Rücken durch einen aktualisierten Demenzplan zu stärken. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Bevor ich nun dem Abgeordneten Werner Kalinka von der CDU-Fraktion das Wort erteile, lassen Sie uns gemeinsam Schülerinnen und Schüler des Hans-Geiger-Gymnasiums in Kiel bei uns auf der Tribüne begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall)
Werner Kalinka CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt keine Krankheit, die etwas taugt. Es gibt Krankheiten, die sind besonders bitter wie ALS, Krebs oder Demenz. Demenz kommt schleichend, nimmt Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen, stellt Betroffene, Familien, Freunde und Pflegende vor große Herausforderungen. Schon zu wissen, dass man betroffen ist, und das sind in Schleswig-Holstein etwa 60.000 bis 70.000 Menschen, ist hochbelastend, ist eine schwere Hypothek. Sie verändert das Leben. Das ist natürlich ein besonderes Thema auch bei einer älter werdenden Gesellschaft. Umso dankbarer dürfen wir sein, dass wir viele pflegende Angehörige, Kliniken, Pflegeheime, lokale Allianzen, Pflegestützpunkte, das Kompetenzzentrum für Demenz und viele andere Tätige, auch Ehrenamtliche, haben. Ich kann mich dem Dank des Kollegen Dirschauer nur anschließen. (Beifall ganzes Haus) Schleswig-Holstein war das erste Bundesland, das einen Demenzplan auf den Weg gebracht hat: 63 Seiten, das ganze Spektrum der Entwicklungen, der Hilfen, der Begleitungen aufgeführt, systematisch inhaltlich zugeordnet. Ich vermag keine Defizite zu erkennen. Auf Seite 4 des Demenzplanes hieß es seinerzeit: „Demenzerkrankungen werden immer mehr Teil unserer gesellschaftlichen Realität. … Ziel all unserer gemeinsamen Anstrengungen im Land muss es daher sein, Barrieren im Umgang mit an einer Demenz erkrankten Menschen und ihren Angehörigen zu senken, ein Bewusstsein für ihre Lebenssituation zu schaffen und … zu fördern.“ Das ist, Herr Kollege Dr. Garg, genau der Kernpunkt; es ist Ihr Zitat. (Heiterkeit) Schleswig-Holstein, das Land, die Landesregierung, der Landtag, haben viel für diesen Weg getan und werden es auch künftig tun. Es sind etwa 80 Maßnahmen, die aufgelistet sind – Stand 2022. 27 davon sind weitestgehend erfüllt, 44 zum Teil, neun waren damals noch nicht umgesetzt, und 21 sogenannte Dauerziele werden laufend evaluiert, also durchgeführt und weiterentwickelt. Von einem Defizit kann auch in dieser Hinsicht keine Rede sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Kompetenzzentrum Demenz ist für die Durchführung primär zuständig und erhält dafür die nöti- (Werner Kalinka) gen Mittel. Schwerpunkte der Förderperiode 2022 bis 2027 sind Vereinbarkeit Pflege und Beruf, Digitalisierung und Technik – Herr Kollege Dirschauer, das ist genau in dieser Förderperiode das Thema –, Demenz in kommunalen Strukturen, Kliniken, Rehabilitation für Menschen mit Demenz. Das sind alles aktuelle Fragen. Der jetzige Demenzplan ist darauf angelegt, fortlaufend weiterentwickelt, vertieft und mit neuen Erkenntnissen verbessert zu werden. Weil das so ist, brauchen wir keine neue Entwicklung, wie Sie dies vorschlagen. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Worauf es ankommt, und das ist mir wichtig, werde ich in kurzen Stichworten sagen: Eine Krankheit anzunehmen, sich nicht gesellschaftlich zu verstecken, sich nicht zu isolieren, auch wenn es schwer ist. Krankheiten gehören leider zum Leben dazu. Auch ist es wichtig, Pflegende, betreuende Angehörige, Ehren- und Hauptamtliche in ihrem großartigen Einsatz nicht zu überlasten, sondern Entlastungs- und Urlaubsangebote beispielsweise mit in das Thema der Unterstützung zu geben. Die Liebe der Angehörigen und Freunde und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, dazu kann man nur offensiv ermuntern. Auf Seite 27 des Planes stehen sehr gute Hinweise, wie möglicherweise dadurch erkrankten Menschen sogar geholfen werden kann. Ich glaube daran. Die Balance zwischen häuslicher Unterstützung, zwischen dem, nach draußen zu gehen oder in einer Einrichtung zu sein, ist eine tägliche Herausforderung, zumal die meisten Betroffenen natürlich zu Hause bleiben wollen. Menschen mit Behinderungen und mehrfachen Erkrankungen sowie mit Migrationshintergrund stärker einzubeziehen, ist selbstverständlich, das gilt auch für die einzelnen Wohnformen. Aber für all diese Arbeit benötigen wir viele Ehrenamtliche, viele soziale Dienste. Umso wichtiger ist das Soziale Jahr, was wir in die Diskussion eingebracht haben, damit diese Arbeit tatsächlich erledigt werden kann. Denn es nützt ja nichts, dass wir immer Forderungen stellen, aber nachher nicht wissen, wie wir sie realisieren sollen. Das alles steht in hervorragender Weise in dem geltenden Demenzplan. Es kommt darauf an, die Maßnahmen weiter zu intensivieren, Hilfen anzubieten. Hierbei unterstützt die Landesregierung. Einer weiteren Planung bedarf es nicht, sondern der konkreten Arbeit. Der geltende Demenzplan ist gut. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Jasper Balke von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als 70.000 Menschen in Schleswig-Holstein sind an Demenz erkrankt, Tendenz steigend – steigend deshalb, weil aus uns allen bekannten Gründen die Zahlen der beeinflussbaren Risikofaktoren ebenfalls steigen. Bluthochdruck, Diabetes Typ 2 und Adipositas verringern die Durchblutung des Gehirns und verstärken dadurch neurodegenerative Prozesse. Rauchen, Bewegungsmangel, steigender Alkoholkonsum und ungesunde Ernährung führen zu oxidativem Stress und fördern Entzündungsprozesse und Gefäßschäden. Aber auch unbeeinflussbare Risikofaktoren, wie die Tatsache, dass ab dem 65. Lebensjahr das Erkrankungsrisiko ohnehin steigt, sind zu nennen. Bei dem aktuellen demografischen Wandel sollte es uns nicht verwundern, dass die Zahlen aktuell und in Zukunft weiterhin anwachsen werden. Bereits im Jahr 2020 hat die Lancet Commission zwölf verschiedene modifizierbare Risikofaktoren für Demenz aufgelistet und aufgezeigt, dass das Präventionspotenzial der Demenz bei circa 40 Prozent aller Fälle, die also durch Änderung des Lebensstils theoretisch vermeidbar oder verzögerbar wären, liegt. Hier gibt es ganz unterschiedliche Ansätze, die unbedingt Teil unserer Präventionsstrategie werden müssen. Ich erwähne es hier an dieser Stelle nicht, um wieder mit dem Thema Prävention zu kommen, sondern weil die tertiäre Prävention von Demenz, also der Umgang mit der Erkrankung zur Verbesserung der Lebensqualität, um eine weitere Verschlimmerung oder Komplikationen zu verhindern, Inhalt des Demenzplanes ist. Dieser wurde im Jahr 2013 von der damaligen Landesregierung erarbeitet und Ende 2022 evaluiert. Der Demenzplan umfasst unter anderem die Förderung des Kompetenzzentrums Demenz und ist mit 80 Empfehlungen eine gute Grundlage, um die Si- (Jasper Balke) tuation für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern. In der Kleinen Anfrage des Kollegen Dirschauer von Beginn dieses Jahres wird der Umsetzungsstand aller 80 Einzelmaßnahmen aufgeführt. Dabei ist erfreulich festzustellen, wie viele Maßnahmen bereits vollständig umgesetzt oder als Daueraufgabe bearbeitet werden. Völlig klar ist, dass manche Maßnahmen, wie zum Beispiel Einzelmaßnahme 15, „Stärkung der Wertschätzungskultur für ehrenamtliches Engagement bei professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, vermutlich immer eine Daueraufgabe bleiben werden, die nie als vollständig umgesetzt bezeichnet werden können. Andere, wie die Einzelmaßnahme 20, die Erstellung einer Handreichung für Kinder und Jugendliche an allgemein- und berufsbildenden Schulen, wurde bislang nur begonnen. Vermutlich ist aber auch dort schon seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Neues passiert. Der SSW fordert nun in seinem Antrag die Weiterentwicklung des Demenzplans. Im Ziel „der zunehmenden Zahl von Menschen, die von einer Demenz betroffen sind, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre Angehörigen zu entlasten“, sind wir uns in diesem Hause, glaube ich, alle einig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP) Allerdings ist ja bereits der bestehende Demenzplan mit genau diesem Ziel aufgesetzt und 2022 schon einmal im Rahmen einer Evaluation als absolut zielführend bewertet worden, sodass bei der verbleibenden Zahl an offenen, noch umzusetzenden Einzelmaßnahmen der jetzige Zeitpunkt aus unserer Sicht der falsche wäre. Auch der von Ihnen genannte Fokus auf Menschen mit Sprachbarrieren und Migrationshintergrund ist absolut sinnvoll, doch solange zum Beispiel die Einzelmaßnahme 38, „Entwicklung und Verbreitung eines migrationsspezifischen Informationskoffers Demenz“ für Multiplikator_innen und andere, noch nicht umgesetzt ist, ist es nicht wirklich zielführend, zum jetzigen Zeitpunkt hier einen neuen politischen Schwerpunkt zu setzen. Auch ist einer der für mich wichtigsten Punkte, nämlich die Einzelmaßnahme 61, „Anwendung der S3 Leitlinie Demenz als allgemeingültiger Standard für die Demenz-Diagnostik“, noch nicht begonnen. Das ist auch nicht ganz einfach möglich, denn die Leitlinie ist erst im März 2025 aktualisiert worden, doch sie enthält wirklich wichtige Empfehlungen, die ich daher nicht mehr selbst politisch definieren muss. Natürlich wird diese Umsetzung hauptsächlich im ambulanten Bereich, insbesondere in der Allgemeinmedizin und für die KVSH, eine Herausforderung, doch sie ist wichtig, denn sie definiert unter anderem das sogenannte Advanced Care Planning als Kommunikationsprozess der behandelnden Ärztin mit Betroffenen und Angehörigen neu. So soll durch eine bessere Diagnostik noch frühzeitiger über den Verlauf der Erkrankung informiert und mit Entscheidungshilfen unterstützt werden, um Präferenzen für die zukünftige medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung festzulegen. Es gibt also aus meiner Sicht weniger ein Erkenntnisdefizit, sondern aktuell eher eine Notwendigkeit nach einer zielstrebenden Umsetzung aller Maßnahmen bei uns im Land. Ich finde, wir sind da schon ganz gut davor. Nichtsdestotrotz steht selbstverständlich zu einem späteren Zeitpunkt, auch über 2027 hinaus, wenn alle Maßnahmen umgesetzt oder begonnen sind oder wenn vielleicht neue medizinische Erkenntnisse zum Krankheitsverlauf oder gar der Bekämpfung vorliegen, die Fortschreibung des Demenzplanes an. Allerdings ist jetzt noch nicht der richtige Zeitpunkt dafür. – Deswegen danke ich für die Debatte und auch für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich nun das Wort der Abgeordneten Birte Pauls.
Birte Pauls SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich schwer, einen geliebten Menschen an die Demenz zu verlieren, zuschauen zu müssen, wie ein Mensch sich total verändert, wie der geliebte Ehepartner zwar physisch anwesend ist, aber doch in einer anderen Welt lebt und die Familie nicht mehr erkennt. Familien, die das erleben, brauchen Hilfe und Unterstützung. Sie brauchen unter anderem eine tolerante Gesellschaft, Entlastungsangebote und einen Staat, der im Rahmen seiner sozialen Daseinsvorsorge genau das organisiert. Deshalb hat sich die Küstenkoalition – ich bin Flemming Meyer bis heu- (Birte Pauls) te dankbar, dass er da die treibende Kraft war – als erstes Bundesland auf den Weg gemacht und einen landesweiten Demenzplan erstellt. Für die Durchführung und Umsetzung danken wir der AlzheimerGesellschaft und dem Kompetenzzentrum Demenz in Norderstedt ganz herzlich. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie haben es geschafft, dass das Thema Demenz mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist. Wir dürfen uns auf dem bisherigen Plan aber nicht ausruhen; denn wir stehen weiterhin vor wachsenden Herausforderungen. Unsere Gesellschaft wird zunehmend vom demografischen Wandel geprägt. Mit der höheren Lebenserwartung steigt die Möglichkeit, an Demenz zu erkranken. Wenn keine medizinische Intervention gefunden wird, steigt die Zahl der Demenzerkrankten natürlich weiter an. Deshalb ist es mit einem Demenzplan alleine auch nicht getan. Ich nenne nur vier Beispiele, um zu verdeutlichen, dass politisches Handeln dringend erforderlich ist. Erstens. Wie wollen wir eigentlich im Alter leben? Sind die Quartiere für eine notwendige CaringCommunity organisiert? – Niemand möchte einsam sein. Fehlende soziale Kontakte fördern demenzielle Veränderungen. Essen auf Rädern ist eine tolle Sache, aber auf Rädern zum Essen wäre viel besser, Gemeinschaft zu organisieren, um aufeinander aufzupassen und sich im Blick zu haben. Wir müssen die Gesundheitskompetenz der Menschen auch zur Vorbeugung der Demenz stärken. Als uns der Demenzplan damals vorgestellt worden ist – ich war in vielen Sitzungen dabei –, habe ich gleich gesagt, dass wir eigentlich wieder die gute alte Gemeindeschwester brauchen, wenn wir das hier so umsetzen wollen. Auch deshalb sind wir mit dem Plan der Deine-vor-Ort-für-Dich-Kraft an dieser Stelle unterwegs. Schade, dass das Sozialministerium sich nur mit einem kleinen Modellprojekt begnügt, während andere Länder da schon sehr viel weiter sind. Zusätzlich schaffen Bildungsangebote in Kitas, in den Schulen, bei der Feuerwehr, im Einzelhandel, bei den Friseuren und so weiter Toleranz für Demenzerkrankte in der Gesellschaft. Zweitens. Haben wir eigentlich genügend Wohnraum? – Nein. Wohnungen für Ältere sind ohnehin schon schwer zu bekommen und oft zu teuer. Es gibt Leuchtturmprojekte wie zum Beispiel den „Lichthof“ in Husby, eine Hausgemeinschaft für demenzielle Erkrankte. Aber diese Einrichtungen sind immer nur zufällig und vom Engagement Einzelner abhängig. Deshalb wollen wir eine landesweite Wohnungsgesellschaft, die solche Angebote wohnortnah steuern kann. (Beifall SPD) Drittens. Ist die pflegerische und medizinische Versorgung gewährleistet? – Jeder dritte Hausarzt im Land ist über 60 Jahre alt. Die Erreichbarkeit wird besonders im ländlichen Raum immer schwieriger. Deshalb schlagen wir die Unterstützung – ich habe es heute Morgen schon gesagt – von kommunalen medizinischen Versorgungszentren vor. Dort könnten auch weitere Angebote wie Tagespflege, Physiotherapie, niedrigschwellige Dienstleistungen und so weiter angesiedelt sein. Auch das ist ein perfekter Ort für die Gemeindeschwester oder die Deine-vor-Ort-für-Dich-Kraft. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir brauchen flächendeckende geriatrische Angebote. Das muss dringend in einem neuen Krankenhausplan festgeschrieben werden. Darauf warten wir allerdings, während die Gesundheitsministerin jetzt plötzlich mit viel Toleranz auf das CDU-geführte Gesundheitsministerium in Berlin wartet. Gleichzeitig schaut die Günther-Regierung ebenfalls tatenlos zu, wie geriatrische Tageskliniken ersatzlos schließen, wie zuletzt, in den vergangenen Tagen, in Oldenburg. Für die pflegerische Versorgung und die Alltagsbegleitung brauchen wir viele Menschen, bis zum Jahre 2030 alleine 10.000 zusätzliche Pflegefachpersonen. Wir müssen mehr ausbilden und die Pflegepersonen im Beruf halten. Schulsozialarbeit an den Pflegeschulen würde unter anderem helfen, die Abbrecherquote zu reduzieren. Das wurde von der Koalition abgelehnt. Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen dauern viel zu lang. Stattdessen kürzt die Günther-Regierung die Mietkostenzuschüsse für die Pflegeschulen –: Irgendwie die verkehrte Antwort auf diese großen Herausforderungen. (Beifall SPD und FDP) Viertens. Welche Angebote haben wir für Betroffene und ihre An- und Zugehörigen? – Wer 24/7 zuständig ist, der braucht regelmäßige Entlastung. Kurzzeitpflegeplätze sind ein Entlastungsangebot, das hier im Land aber weiterhin fehlt. Im Evaluationsbericht des Demenzplans ist zu lesen, dass es häufig an den finanziellen Ressourcen fehlt, um Angebote umsetzen oder fortführen zu können. Schade nur, dass die Günther-Regierung den Ver- (Birte Pauls) sorgungssicherungsfonds auf null gekürzt hat. Damit hätte man viel Gutes tun können. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ja, lassen Sie uns den Demenzplan weiterführen in die Zukunft. Das ist wirklich dringend erforderlich. Das ersetzt aber noch lange kein politisches Handeln. – Vielen Dank.
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Vorrednerinnen und Vorredner haben das ja schon anklingen lassen: Es ist schon komisch, wenn Oma auf einmal nicht mehr da ist, obwohl sie vor einem sitzt. So habe ich zum ersten Mal Demenz erlebt, als meine Großmutter, die zum Glück 92 Jahre alt wurde und bis zum 90. Geburtstag noch in der ganzen Welt herumgereist ist, auf einmal niemanden mehr von uns erkannte, noch nicht einmal mehr ihre eigenen beiden Kinder. Was als komplexe Veränderung im Gehirn, die über Jahre hinweg stattfindet, daherkommt, als neurodegenerative Erkrankung, die zu einem fortschreitenden Abbau von Nervenzellen führt, ist genau das, was der Kollege Dirschauer und der Kollege Kalinka dargestellt haben. Ich will versuchen, das nüchtern zu sagen: Das ist eine sehr große Herausforderung für all diejenigen, die mit diesen Menschen nicht nur zusammenleben, sondern die diese Menschen lieben und sich alleingelassen fühlen. Das Thema Demenz wurde zum ersten Mal zwischen 1989 und 1991 politisch thematisiert, als man an einer sozialen Pflegeversicherung nicht gebastelt hat, sondern als diese im Entstehungsstadium war. Professor Ursula Lehr von der CDU war damals Ministerin unter anderem für Familie und Senioren. Sie hat sich dieses Themas sehr angenommen. Wir sind heute viel weiter. Ich gebe dem Kollegen Kalinka recht: Der Demenzplan ist gut. Die Evaluation hat stattgefunden. Weil die Kolleginnen und Kollegen schon ganz viel gesagt haben, will ich einen kleinen Teilaspekt hinzufügen, um zu verdeutlichen, weshalb ich der Auffassung bin, dass man natürlich auch diesen Demenzplan weiterentwickeln kann und weiterentwickeln sollte. Der SSW fordert nicht die Revolutionierung des Demenzplans, sondern dessen Weiterentwicklung. Der Kollege Balke hat die Risikofaktoren genannt. Dazu gehören Alter, Genetik, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bewegungsmangel, Diabetes, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum sowie geringe geistige und soziale Aktivität. Herr Kollege Balke, Sie haben die neue Leitlinie angesprochen. Was viele nicht wissen, was aber vielen Hoffnung geben soll –das wäre mein Punkt –, sind die unglaublichen Fortschritte, die die pharmakologische Therapie Stand 2025 macht. Es gibt in Europa zugelassene Arzneimittel für die sogenannten symptomatischen Therapien. Das ist die Arzneimitteltherapie, die die kognitiven Symptome wie Gedächtnisstörungen oder Konzentrationsstörungen beeinflussen oder verändern sollen, aber den eigentlichen Krankheitsverlauf nicht beeinflussen können, also die sogenannten AChE-Hemmer. Es gibt inzwischen aber auch – in Japan und in den Vereinigten Staaten bereits zugelassen und in Europa im Zulassungsstadium befindlich, sofern ich das richtig recherchiert habe – krankheitsmodifizierende Therapien, also die sogenannten Anti-AmyloidAntikörper, die ganz gezielt Beta-Amyloid-Ablagerungen angreifen, um damit den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen. Die Zukunft, und zwar die nahe Zukunft, wird bei der pharmakologischen Therapie vermutlich aus Kombinationstherapien bestehen. Ich fange jetzt nicht schon wieder damit an, obwohl man das gut machen könnte. Es ist nicht hilfreich, dass Gesundheit und Soziales oder zumindest Gesundheit und Pflege auseinandergerissen worden sind. Gerade bei diesem Beispiel zeigt sich, wie eng diese Bereiche zusammengehören und wie gut man das eigentlich ergänzen und in einen solchen Plan aufnehmen könnte. (Beifall FDP, SPD und SSW) Was haben wir zu erwarten? – Ich sage damit nicht, dass das alles nur auf Landesebene gemacht werden müsste. Aber wenn wir wissen, dass in Zukunft Kombinationstherapien, die sogenannte TauImmuntherapie, Gentherapie, also mit RNA-Technologie, Frühdiagnostik, Prävention und die individualisierte Medizin eine entscheidende Rolle spielen werden, die im Zweifel dazu geeignet sind, das Leid von vielen hunderttausend Menschen und noch mehr Angehörigen dieser Menschen deutlich zu verringern, dann fände ich es schön, wenn wir uns im Ausschuss noch einmal damit auseinandersetzen (Beifall Annabell Krämer [FDP]) (Dr. Heiner Garg) und für den einen oder anderen Teilaspekt eine Weiterentwicklung ins Auge fassen könnten. Das muss kein politischer Streit sein. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen Drei-Minuten-Beitrag hat sich der Abgeordnete Christian Dirschauer gemeldet. – Bitte schön, Sie haben das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier keinen Streit vom Zaun brechen, wie der Kollege gerade sagte. Ich bin dankbar für seinen Hinweis zu den neuen Erkenntnissen, auch zu Medikamenten, weil das ein ganz entscheidender Punkt ist. Ich möchte aber trotzdem etwas fragen. Den Kollegen Kalinka habe ich so verstanden: Der Demenzplan schreibt sich dem Grunde nach selber fort. Der Kollege Balke sagte: Na ja, jetzt ist der falsche Zeitpunkt. – Wann ist dann der richtige Zeitpunkt, und wie ist die Haltung der Regierung dazu? Was muss passieren, damit der Zeitpunkt der richtige ist? – Das habe ich nicht gehört. Ich habe nur gehört: Das ist der falsche Zeitpunkt. – Deswegen finde ich den Vorschlag des Kollegen Dr. Garg ausgezeichnet und kann sehr gut damit leben, dass wir den Antrag des SSW in den Ausschuss verschieben. Dort können wir eine kleine Truppe von Fachleuten zusammenbringen, uns austauschen und auch politisch darüber sprechen, was aus Sicht der Koalition erfüllt sein muss. Aus meiner Sicht ist der Bedarf jetzt schon da. Was muss passieren, damit dieser Plan fortgeschrieben werden kann? – Darum muss es doch gehen. Das sind offenbar die Fragen, die unbeantwortet sind. Ich weiß nicht, ob Sie die Antwort schon kennen. Ich weiß nicht, ob der Minister uns dazu etwas sagen wird. Den Landesnahverkehrsplan schreiben wir regelmäßig fort. (Beate Raudies [SPD]: Alle fünf Jahre!) – Genau, alle fünf Jahre schreiben wir den Landesnahverkehrsplan fort. Der Demenzplan hat schon fast die zehn Jahre erreicht; er wurde ab dem Jahr 2013 entwickelt. Da liegen die Argumente ganz selbstredend auf dem Tisch, dass man da ran und sich den Plan anschauen muss. Natürlich ist da ganz viel Gutes enthalten. Das Lob gebe ich gerne, Kollege Kalinka, auch an den Kollegen Meyer weiter, der das Ganze initiiert hat. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage nicht, dass große Teile des Plans nicht in Ordnung sind. Sie müssen weiterentwickelt werden. Wir haben es gehört: Es gibt neue Erkenntnisse aus dem Bereich der Pharmakologie. Also lassen Sie uns im Ausschuss weiter darüber reden. Das sind wir auch den 68.000 Menschen und ihren Angehörigen hier schuldig. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich erteile nun für die Landesregierung in Vertretung für die Ministerin Touré dem Minister Goldschmidt das Wort. – Bitte schön. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Deutschlandweit sind rund 1,8 Millionen Menschen von Demenz betroffen, in Schleswig-Holstein schätzungsweise rund 70.000. Eine Demenzerkrankung ist weit mehr als ein medizinisches Thema; sie verändert das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Es macht Angst, wenn Erinnerungen schwinden und Gewohntes plötzlich zur Herausforderung wird. Betroffene und ihre Angehörigen in Schleswig-Holstein kennen die Sorge: Wie organisiere ich den Tag? Wo bekommen wir Hilfe? Wo und wie ist ein selbstbestimmtes Leben möglich? – Demenziell erkrankte Menschen sind nicht mehr so eigenständig wie zuvor und auf eine zugewandte und liebevolle Unterstützung im Alltag angewiesen. Die Hauptarbeit wird von Angehörigen und Personen aus dem direkten sozialen Umfeld getragen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag, dass die Betroffenen Wohlbefinden und Würde erfahren. Als Land haben wir früh Verantwortung übernommen, uns um diesen Personenkreis gezielt zu kümmern. Seit acht Jahren haben wir einen landeseigenen Demenzplan; über den ist hier viel gesprochen worden. (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Wir sind damit das erste Bundesland gewesen, das so eine Gesamtstrategie für dieses wichtige Thema hat. Bis heute haben nur drei weitere Bundeslän- (Minister Tobias Goldschmidt) der – Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland – eine eigene Strategie. Die 80 Maßnahmen aus der Strategie wurden in Kooperation mit verschiedenen Akteuren, Institutionen, Organisationen, Experten und Betroffenen erarbeitet und berücksichtigen unterschiedliche Perspektiven. Mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen aus dem Demenzplan ist das Kompetenzzentrum Demenz betraut, das wir landesseitig fördern. Die Maßnahmen tragen dazu bei, die Situation für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zu verbessern, beteiligte Institutionen für den Umgang mit Menschen mit Demenz zu befähigen, Kooperations- und Infrastrukturen zu schaffen oder auszubauen. Das erfolgt immer mit dem Ziel, dass die Menschen möglichst lange selbstbestimmt und möglichst im vertrauten Umfeld leben können. Rund ein Viertel der Maßnahmen sind Daueraufgaben; auch das ist hier heute gesagt worden. Sie werden kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst und weiterentwickelt. Insgesamt sind wir in den vergangenen Jahren weit gekommen. 71 Maßnahmen sind weitestgehend oder in Teilen umgesetzt. Das ist auch einmal der Moment, denjenigen, die das praktisch tun, Danke zu sagen. (Beifall) Zu diesen Maßnahmen zählen der flächendeckende Ausbau der Pflegestützpunkte, die Förderung von Zielgruppen und Themen spezifischer Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erstellung von regionalen Demenzwegweisern für alle Kreise und kreisfreien Städte. Eine unabhängige Analyse von Professor Dr. René Thyrian vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen in Rostock zeigt klar: Unsere Demenzstrategie hat bereits viel bewegt und damit die Lebenssituation vieler Menschen in Schleswig-Holstein ganz konkret verbessert. Die Analyse zeigt aber auch, dass trotz aller Fortschritte viel zu tun ist. Beispielsweise braucht es mehr Sensibilisierung in unterschiedlichen Berufsgruppen und entsprechende Schulungen. Des Weiteren sind die Versorgungs- und Beratungsangebote auf dem Land ausbaufähig. (Birte Pauls [SPD]: Ja! Das ist mein Reden!) Als Landesregierung liegt unser Fokus aktuell darauf, diejenigen Punkte voranzubringen, die noch nicht oder nicht ausreichend umgesetzt sind. Wir setzen unseren Weg konzeptionell fort, Schritt für Schritt mit klarem Kompass und mit dem Anspruch, dass niemand mit einer Demenz alleingelassen wird. Konzeptionell sind wir klar vor der Welle. In der Umsetzung halten wir Kurs, und jeder Plan und jede Strategie wird zu seinem richtigen Zeitpunkt auch eine Fortschreibung erfahren. Mit Stand von heute ist dieser Zeitpunkt nicht gekommen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Claus Ruhe Madsen
Kære fru landdagspræsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Förderprogramme haben (Minister Claus Ruhe Madsen) in der Regel eine von zwei wesentlichen Aufgaben: Sie sollen entweder in einer aktuellen Krisensituation Betroffene unterstützen und die Auswirkungen abmildern – dazu zählen beispielsweise die Corona-Hilfsprogramme oder Sturmfluthilfen –, oder sie sollen langfristig zu einer lebenswerten, besseren Zukunft beitragen. Dazu zählen zum Beispiel Förderprogramme, die die Forschung und Entwicklung unterstützen. Auch der Neubau einer Seebrücke zählt dazu, damit das Tourismusland Schleswig-Holstein weiterhin attraktiv bleibt und Gäste anlockt. Dann – das wiederum wird sich in Kassen von Land und Kommunen bemerkbar machen – können weitere Investitionen oder auch Förderungen ermöglicht werden. Auch unser überaus erfolgreicher Weiterbildungsbonus unterstützt die Menschen im Land beim lebenslangen Lernen, also genau dem, was wir brauchen, um dem Bedarf an Fachkräften langfristig zu begegnen und sie fit für die Zukunft zu machen. Unser Land bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen an. Derzeit sind es 328 in allen Ressorts zusammen. Das ist Ausdruck politischer Verantwortung. Förderprogramme entstehen, weil wir gestalten wollen – im Klimaschutz, in der Bildung, bei der Transformation der Wirtschaft, in der Digitalisierung. Sie entstehen auch, weil der Bund und die EU Mittel zur Verfügung stellen, die wir im Sinne der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner klug einsetzen. (Beifall CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Selbstverständlich gibt es bei Förderprogrammen auch immer Verbesserungspotenzial, das wir uns gemeinsam anschauen müssen. Das tun wir. Das ist ein laufender Prozess. Wenn wir uns die Zahl angucken, wie viele Förderprogramme es 2014 und wie viele es 2024 gab, kann man natürlich kritisieren, dass die Regierung das Geld mit vollen Händen und unkontrolliert zum Fenster rauswirft. Das wäre die einfache Antwort. Wir können uns das aber auch genauer anschauen. Dann sieht das Bild anders aus. Ich habe bereits erwähnt, dass Förderprogramme häufig zur Unterstützung in Krisensituationen dienen. In der Regel sind wir uns da dann auch über die Notwendigkeit dieser Programme völlig einig. Von diesen Krisensituationen hatten wir in den letzten fünf Jahren einige: die bereits erwähnte Coronapandemie, den Krieg in der Ukraine mit den massiven Auswirkungen auf die Energiekosten, die Inflation, die Sturmflut 2023. Gleichzeitig wandelt sich die Welt rasant. Wir müssen schnell hin zur Klimaneutralität. Der Arbeitsmarkt ist vom Fachkräftemangel geprägt, der absehbar stärker wird. Die Digitalisierung verändert wie wir arbeiten, wirtschaften und leben. Die geopolitische Lage hat sich verändert. Die Wirtschaft muss wieder Aufwind kriegen. So wie es jede gute Regierung tun würde, mit all diesen Herausforderungen, lassen wir die Menschen und die Unternehmen nicht alleine. Deshalb ist es verständlich, dass erst die Jamaikaregierung, bestehend aus CDU, Grünen und FDP, und jetzt die schwarz-grüne Koalition neue Förderprogramme auf den Weg gebracht haben. Gleichzeitig muss man für die Bewertung auch die Systematik einbeziehen. Wir im Wirtschaftsministerium verwalten den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, also EFRE, und den Europäischen Sozialfonds Plus, also ESF Plus. Dazu kommen Bundesmittel aus den Gemeinschaftsaufgaben Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, also GRW. Wie schon erwähnt, erhalten wir diese Mittel nur, wenn wir sie kofinanzieren. Ich glaube, niemand hier wäre dafür, diese Mittel liegen zu lassen und stattdessen die Kofinanzierungsmittel zu sparen. Ich will das einmal am Beispiel der einzelbetrieblichen Förderung verdeutlichen. 2023 haben wir Projekte mit rund 9,6 Millionen Euro gefördert. Damit konnten Investitionen in Höhe von 110 Millionen Euro ausgelöst werden. Das ist mehr als das Zehnfache. Für jeden investierten Euro werden zehn Euro privatwirtschaftlich investiert. Gerade in wirtschaftlich eher schwierigen Zeiten sind solche Investitionen enorm wichtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein großer Fördermittelempfänger sind die Kommunen. Sie haben unbestreitbar viele Aufgaben vor der Brust, bei denen wir unterstützen. Im Verkehrsbereich, also bei den GVFG-Mitteln, wollen wir die Systematik ändern, um es sowohl für uns als auch für die Kommunen weniger bürokratisch zu machen. Wir machen nicht mehr für alles eine einzelne Förderrichtlinie, sondern stellen eine Summe zur Verfügung, die die Kommunen dann selbst aufteilen und für ihre Verkehrsprojekte nutzen können. Wir haben volles Vertrauen, dass die Kommunen genau wissen, wo das Geld vor Ort notwendig ist. Wir bauen so ganz gezielt Bürokratie für beide Seiten ab. (Minister Claus Ruhe Madsen) Ein großes Vorhaben wird die Fördermittelverwaltung im Land perspektivisch verbessern. Wir im Wirtschaftsministerium haben das Pilotprojekt Zentrales Fördermittelmanagement gestartet. Wir sind der Testballon für die gesamte Landesverwaltung. Warum wir? Weil bei uns die Abwicklung der Förderprogramme, Landesprogramm Wirtschaft und Arbeit, schon komplett digital läuft, und noch wichtiger: weil EFRE am schwierigsten umzusetzen ist. Deswegen fangen wir damit an. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ziel ist, dass zukünftig alle Förderprogramme der Landesverwaltung digital abgewickelt werden können, und zwar von Anfang bis Ende und über alle Programme hinweg. Die Vorteile liegen auf der Hand: kein Papier, nur eine Anwendung für alle Förderprogramme, schnell und effizient. Neue Förderprogramme können schneller aufgesetzt und in die vorhandene Struktur integriert werden. Auch Reporting, Controlling und Monitoring werden deutlich besser und einfacher. Damit werden unsere Beschäftigten entlastet. (Beifall CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Die Fördermittelempfänger müssen sich nicht mehr fragen, wie und wo der Antrag gestellt werden muss, und können noch leichter Unterlagen einreichen. Wir als Fördermittelgeber haben ebenfalls nur diese eine Plattform für alle Förderprogramme. Dafür wird es eine neue Software geben, die im MWVATT als erstes ausgerollt wird. Die ersten Programme sollen Anfang nächsten Jahres über die neue Software umgesetzt werden. Dafür ist noch einiges zu tun. Aber langfristig wird uns das enorm weiterhelfen und ist auch vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Digitalisierung dringend notwendig. Liebe Abgeordnete, wo Fördermittel am besten aufgehoben sind, was förderwürdig ist und was nicht, darüber können wir uns lange streiten. Ein gutes Beispiel ist die Praktikumsprämie. Ist sie dringend notwendig? – Vermutlich nicht. Ist sie ein niederschwelliges Instrument, um junge Menschen für den Handwerksberuf zu begeistern und so langfristig Fachkräfte zu finden? – Ja. Wichtig ist, dass wir alle in unserem Land weiter auf dem Weg in Richtung Zukunft unterstützen, dort, wo es notwendig ist. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Fördermittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden! – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Der Minister hat die Redezeit der Fraktionen mit zwei Minuten und zehn Sekunden ausgeweitet. (Beate Raudies [SPD]: Das ist großartig!) Ich eröffne nun die Aussprache. Das Wort hat Annabell Krämer für die FDP-Fraktion.
Annabell Krämer FDP
Zwölf Minuten, das sieht gut aus. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Minister, zunächst einmal ehrt es Sie, dass Sie dazu gesprochen haben. Ich habe eigentlich erwartet, dass die Finanzministerin zu diesem Tagesordnungspunkt spricht. Ich denke, Sie mussten Schnick, Schnack, Schnuck spielen, weil es keiner wollte, und Sie haben sich dann geopfert. (Vereinzelter Beifall und Heiterkeit) Denn ich muss sagen, Sie haben viele schöne Dinge erzählt – es gibt auch schöne Förderprogramme –, aber das war eigentlich, was meine Große Anfrage betrifft, am Thema vorbei. Deshalb möchte ich jetzt einmal zu dem Thema sprechen, um das es hier eigentlich ging. Es ging nicht um eine Auflistung der Förderprogramme, sondern es ging um eine Bewertung, eine Beurteilung, ein Controlling. Fangen wir einmal an: 3.033-mal, so häufig kommt auf den 211 Seiten die Angabe „keine Antwort“ vor. Hinzu kommen noch die Angaben „nicht bekannt“, „keine systematische Erfassung“ oder „Fehlanzeige“. Die Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, wir haben die Große Anfrage nicht gestellt, um die Verwaltung zu beschäftigen. Wir wissen, dass die Beantwortung einer Große Anfrage verdammt viel Arbeit bereitet. Wir haben sie mit einem ernsthaften Anliegen gestellt, und zwar Erkenntnisgewinn. Eine wesentliche Erkenntnis, die wir gewinnen mussten, ist die, dass die Landesregierung nicht einmal im Ansatz im eigenen Förderdschungel durchsteigt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Fangen wir von vorne an. Im Jahr 2022 forderte der Finanzausschuss mit der Drucksache 19/3622 die zuständigen Ressorts auf, (Annabell Krämer) „geförderte Maßnahmen zukünftig aktiver zu begleiten, den Mittelabfluss zu überwachen und insbesondere den antragsentsprechenden Mitteleinsatz zu kontrollieren“. Außerdem bat der Finanzausschuss das Finanzministerium zu prüfen, „inwieweit durch die Bündelung von Zuständigkeiten und weitere Verfahrensvereinfachungen gerade bei zeitkritischen Förderprogrammen die Abläufe … einfacher und verwaltungseffizienter angelegt werden können“. In den Bemerkungen des Landesrechnungshofs der letzten Jahre und nun auch ganz aktuell wird immer wieder Kritik an den Förderungen des Landes geübt. 2023 wird aufgezeigt, dass Doppelförderungen – man höre: Doppelförderungen! – zu spät erkannt werden. 2024 wird das Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger kritisiert, weil nicht benannt wurde, inwiefern und in welchem Umfang hieraus ein Nutzen für das Klima resultiert. 2025 äußert der Landesrechnungshof beim Programm DigiBonus in zahlreichen Fällen Zweifel, dass die Mittel im Sinne des Zuwendungszwecks ausgegeben wurden. Er wies außerdem darauf hin, dass Doppelstrukturen anderer staatlichen Stellen vermieden werden sollten. Das heißt: Es gibt sie. – Vor diesem Hintergrund haben wir die Große Anfrage gestellt. Was wollten wir genau wissen? – Wir wollten wissen, wie viele Förderprogramme gibt es in Schleswig-Holstein? Wie ist das Gesamtvolumen, das für Förderungen ausgegeben wird? Wie viel davon entfällt auf die EU- oder Bundesförderung, und wie viel muss das Land kofinanzieren? Was sind die Kosten, die mit der Abwicklung der Programme zusammenhängen? Wie viel Bürokratie fällt an? Wer sind die Empfängergruppen? Wie digitalisiert sind die Prozesse bereits? Welche Ziele werden mit diesen Förderprogrammen überhaupt verfolgt; und werden diese Ziele eigentlich auch erreicht? Gibt es Doppelförderungen; und wie werden diese vermieden oder beseitigt? Gibt es Kumulierungsverbote? Aber vor allem: Steht hinter den vielen Einzelförderungen überhaupt eine Strategie? (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Aber statt eines umfangreichen Erkenntnisgewinns haben wir ein eindrucksvolles Dokument des politischen Scheiterns erhalten. Das beginnt bereits dabei, dass sich die Ressorts nicht einmal auf eine Definition für den Begriff „Förderprogramm“ – das ist allen Ernstes so – einigen konnten. Während das MJG, das MIKWS, das MEKUN, das MWVATT und das MLLEV sich abstimmten, legt das MBWFK eine eigene Definition zugrunde, und das MSJFS wendet gar keine an. Die Staatskanzlei wird in der Aufzählung nicht einmal erwähnt. – Das darf doch wohl nicht wahr sein. Aber dabei bleibt es nicht. Das Finanzministerium nimmt sich hier völlig aus der Verantwortung – das haben wir leider eben gemerkt –, als hätte es mit den Förderungen nichts zu tun. – Sehr geehrte Frau Finanzministerin, Sie sind für den Haushalt im Gesamten verantwortlich, und es ist meines Erachtens Ihre Aufgabe, den Überblick zu behalten und zu lenken! Stattdessen hat das Finanzministerium nur die Auswertung vorgenommen – soweit die Ressorts Antworten geliefert haben – soweit Antworten vorlagen, denn die Antworten wurden nicht immer geliefert. Die Beantwortung ist durchwachsen von fehlenden Angaben und offen gebliebenen Fragen. Wer die Antwort auf die Große Anfrage gelesen hat, der wird das auch bemerkt haben. Wir haben auch gemerkt, dass anscheinend keine Endredaktion stattgefunden hat. Ansonsten kann ich mir nämlich Antworten wie aus einer Arbeitsversion nicht vorstellen. Ich zitiere: „Nein, und die Notwendigkeit, diese Fragen in der Häufigkeit zu wiederholen, erschließt sich mir nicht.“ Oha, da weiß man schon, wie unsere Große Anfrage bearbeitet und wie sie wertgeschätzt wurde. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD] – Beate Raudies [SPD]: Dazu könnten wir Akteneinsicht beantragen!) Insgesamt lässt sich über die gesamte Beantwortung feststellen, dass die Antworten wenig plausibel und die Belastbarkeit der Zahlen fragwürdig sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Land Schleswig-Holstein ist hochverschuldet, finanziert sich jahrelang über Notkredite und nimmt weiterhin permanent neue Schulden auf. In angespannten Haushaltszeiten, in denen Lehrerstellen gestrichen werden und über minimale Beträge im Opferschutz, in den Haushaltsberatungen episch lange diskutiert werden muss, beim Blindengeld die Ansätze zusammengestrichen und die Tierheime und Wildtierstationen komplett aus der Förderung fallen, sollte es selbstverständlich sein, dass alle Ein- und Ausgabebereiche einer Effizienz- und einer sonstigen Überprüfung zugeführt werden. (Annabell Krämer) (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Dass die Landesregierung in völliger Unkenntnis darüber ist – das finde ich, ist auch ein Skandal; Sie haben sie alle nicht gelesen, die Antwort auf meine Große Anfrage, das sehe ich an Ihren erstaunten Gesichtern, aber es lohnt sich –, welches Gesamtvolumen die Förderprogramme ausmachen, welche Bürokratie dahintersteht und wie viel Personal damit befasst ist, ganz ehrlich, das ist unverantwortlich. Dass diese Antworten durchaus gegeben werden können, zeigt übrigens eine vergleichbare Große Anfrage in Nordrhein-Westfalen. Auch die Zahlen und Antworten, die wir bekommen, sprechen für sich. Die Anzahl der Förderprogramme hat sich in den letzten zehn Jahren – na, wer weiß es? – mehr als verdoppelt. Aber allein in dieser Wahlperiode sind rund 19 Prozent der Förderprogramme neu dazugekommen: Das sind 62 neue Förderprogramme, die allein durch diese Regierung neu aufgelegt wurden. Eines meiner Lieblingsprogramme ist dabei die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus. (Zurufe FDP) Das zeigt nun wirklich die absurden Auswüchse der Förderpolitik. Hiermit fördert der Steuerzahler – der Kollege Buchholz weiß es – nämlich unter anderem naturnahe Heckenbepflanzungen oder das Aufstellen von sogenannten Insektenhotels bei Gastronomen und Beherbergungsbetrieben. – Immerhin. (Beate Raudies [SPD]: Sieben oder 19 Prozent? – Heiterkeit SPD – Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber nicht wissen, wie viele Gäste wir haben!) – Ich schätze, die meisten Gastronomen stehen aktuell vor ganz anderen Herausforderungen, Kollegin Raudies. Aber darüber sprechen wir beide ja nachher noch einmal. Da sind wir ja auch einer Meinung – wie so oft im Moment. Das ist übrigens eines der Programme, aus denen ausschließlich in Papierform Förderungen beantragt werden können, und das ist beileibe nicht das einzige. Wissen Sie, wie viele Anträge zu Förderprogrammen nur in Papierform gestellt werden können? – 37 Prozent, Stand: heute. 37 Prozent aller Förderanträge können ausschließlich in Papierform gestellt werden. Digitalisierungsland Schleswig-Holstein! (Christian Dirschauer [SSW]: Da war doch was!) Was das für skurrile Auswirkungen haben kann, Kollege Vogt, das haben wir hier ja hinreichend diskutiert, als es um die Förderprogramme für den Ganztagsausbau ging, als sich die Kommunen um Mitternacht vor der IB.SH die Beine in den Bauch gestanden haben, weil sie wussten, dass das Programm hoffnungslos überzeichnet ist. (Serpil Midyatli [SPD]: Da waren die endlich mal alle in Gaarden! – Heiterkeit und weitere Zurufe SPD und FDP) Was das an Bürokratiekosten auch auf kommunaler Ebene bedeutet, ist wieder einmal unklar. Das ist nur eines der vielen Förderprogramme, die vermeintlich den Kommunen zugutekommen. Insgesamt sind bei 32 Förderprogrammen allein die Kommunen antragsberechtigt. Selbstverständlich steht dahinter ein erheblicher Aufwand, insbesondere bürokratischer Art. Ob es da nicht sinnvoller wäre, den Kommunen das Geld direkt über den kommunalen Finanzausgleich zugutekommen zu lassen? – Ich bin jedenfalls dieser Meinung. 2025 ist übrigens wieder ein Programm dazugekommen. Zu ihm möchte ich einmal den Bürokratieaufwand exemplarisch auflisten. Es handelt sich um ein Programm zur Ortskernentwicklung, ein grundsätzlich nachvollziehbares Anliegen. Ich werde jetzt aber einmal kurz – da ich noch ein bisschen Zeit habe – darstellen, welche Anforderungen hierfür gestellt werden: „Die Ortskernentwicklungskonzepte müssen – eine Kurzbeschreibung des Gemeindegebiets bzw. der Gemeindegebiete beinhalten“ – das ist noch nachvollziehbar –, „- eine Analyse der Stärken und Schwächen des Gebiets beinhalten, – eine Darlegung der Entwicklungsstrategie und der wichtigsten Punkte beinhalten, – die Auswirkung des demografischen Wandels auf die Gemeinde, den Ort oder den Kooperationsraum darstellen, – eine Erhebung des Innenentwicklungspotenzials bzw. Ansätze zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme beinhalten und – die Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung berücksichtigen sowie – unter Einbindung thematisch relevanter Akteure und der Bevölkerung erstellt werden.“ (Annabell Krämer) Da sehen wir schon, was das für ein umfangreicher Prozess ist: Anhörungsverfahren und Sonstiges. Das alles steht nur exemplarisch für etliche bürokratielastige Verfahren. (Serpil Midyatli [SPD]: So macht man das, wenn man gar kein Geld ausgeben will!) – So macht man das, wenn man gar kein Geld ausgeben will. Zur Abrufung von Förderprogrammen kommen wir später auch noch. (Beifall FDP und vereinzelt SSW) Aber jetzt mal allen Ernstes, werte Kolleginnen und Kollegen, 17 Prozent – – (Unruhe) – Sie sollten einmal zuhören! Ich gehe davon aus, Sie haben die Antwort auf die Große Anfrage zum größten Teil nicht gelesen. Rund 17 Prozent der Förderprogramme stellen Kleinstförderungen dar, mit bis zu 1.000 Euro je Förderungsgegenstand. Naturgemäß haben gerade diese Förderungen einen hohen prozentualen Bürokratieaufwand. Die Landesregierung ist jedoch weder in der Lage, den Bürokratieaufwand der Landesregierung noch den der Antragsteller zu benennen. – Oha. Gerade unsere Kommunen, die ohnehin finanziell am Limit sind, sollten dringend entlastet, anstatt noch durch komplizierte Anforderungen zusätzlich belastet werden. (Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD]) Meine Damen und Herren, ich könnte hier noch viel, viel mehr ausführen, aber langsam zählt auch bei mir hier die Uhr runter. Festzuhalten bleibt, dass es dringend an der Zeit ist, den Förderdschungel in Schleswig-Holstein zu reformieren. Es braucht eine politische Strategie mit klar definierten und vor allem messbaren Zielen. Das Finanzministerium muss seinem Namen hier gerecht werden und den Überblick behalten oder erst einmal bekommen. Es braucht daher endlich ein zentrales Fördermittelmanagement in Schleswig-Holstein zur Steuerung der Ziele, Vermeidung von Doppelförderung und für das wichtige Controlling, das wir seit Langem fordern; und zuletzt braucht es ein einheitliches Antrags- und Bearbeitungsportal innerhalb der Landesverwaltung. Sie haben gesagt, Sie wollen sich jetzt auf den Weg machen. Wir werden Sie da nicht aus der Pflicht lassen, Sie werden wieder von uns hören. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW, Serpil Midyatli [SPD] und Marc Timmer [SPD])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Ole Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort auf die Große Anfrage – die haben wir ja sehr wohl gelesen, Frau Krämer – (Annabell Krämer [FDP]: Du ja!) zeigt in beeindruckender Weise, wie umfangreich die Förderlandschaft in Schleswig-Holstein aussieht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das stimmt!) Sie zeigt auch, wie EU-Mittel, Bundesmittel und Landesmittel gezielt eingesetzt werden, um politische Schwerpunkte zu setzen und gesellschaftliche wie wirtschaftliche Entwicklung aktiv zu gestalten (Annabell Krämer [FDP]: Jetzt bin ich mir doch nicht mehr sicher, ob Sie das gelesen haben!) mit derzeit 328 Förderprogrammen mit einem Gesamtvolumen in Milliardenhöhe. Das ist kein KleinKlein, das ist handlungsfähiger Staat in der Fläche, das ist aktive Strukturpolitik, Innovationsförderung, soziale Unterstützung, konkret und nachvollziehbar. (Beifall CDU, Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Und ja, wenn es auch mal anders dargestellt wird: Das Land handelt verantwortungsvoll. Wir lassen die Kommunen nicht alleine. Das haben ja gerade erst der gestrige Tag und der heutige Morgen gezeigt. Wir investieren in die Wirtschaft, in die Infrastruktur, in die Energiewende, in die Digitalisierung, in Kultur, in Sport, in Bildung, in sozialen Zusammenhalt – und das in finanziell enorm angespannten Zeiten. Dabei möchte ich aber trotzdem auf einige wichtige Aspekte – auch aufgrund der Antwort auf die Große Anfrage – eingehen. Ich sage ganz deutlich: Wir betreiben keine Gießkannenpolitik, sondern mit den Förderprogrammen werden gezielt Anreize geschaffen und gefördert. Fördermittel werden zudem gebündelt, zum Beispiel durch kombinierte Programme aus EU‑, Bun- (Ole-Christopher Plambeck) des- und Landesmitteln, wie etwa im Bereich des Klimaschutzes, was angesprochen wurde, oder auch die eben benannte regionale Entwicklung, Stichwort Ortskernentwicklung. Da muss ich sagen: Da erlebe ich vor Ort, wenn man entsprechende Ortsentwicklungskonzepte erarbeitet, auch mit Workshops und Programmen mit den Einwohnern, dass das durchaus ein gutes Beispiel ist. Die Förderrichtlinie wurde ja erst angepasst. Davon wird auch sehr rege Gebrauch gemacht, sodass dort die Mittel eher noch mehr werden können, auch Bundesmittel, EUMittel, Landesmittel, um die Dinge zu finanzieren. Aber es gibt eine klare Zielorientierung, und vor allem sollen über die Förderprogramme die vorgegebenen politischen Zielsetzungen erreicht werden. In diesem Rahmen sind gerade die Ressorts für dieses Thema verantwortlich. Das halte ich für richtig. Deswegen habe ich mich schon gewundert, Frau Krämer, als Sie sagten: „Mensch, wo ist denn das Finanzministerium?“. – Ja, das Finanzministerium macht den Haushalt. Aber soll es jetzt Klimaschutzförderprogramme oder Ortsentwicklungsförderprogramme machen? Dafür haben wir ja gerade die Fachministerien. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß nicht, ob sich in der letzten Wahlperiode Herr Buchholz das von Frau Heinold hätte aus der Hand nehmen lassen. Das wollte er schon gern selbst machen. Ich glaube, das ist in den Ressorts sehr gut aufgehoben.
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Annabel Krämer zu?
Annabell Krämer FDP
Danke, Herr Kollege. – Bis vor fünf Minuten hatte ich auch noch den Eindruck, Sie haben die Antwort auf die Große Anfrage gelesen. Jetzt frage ich, ob Sie eigentlich gemerkt haben, worauf unsere Fragen hingezielt haben. Es ging um ein effizientes Controlling – Zielerreichung, Mittelverwendung und Vermeidung von Doppelstrukturen: Welches Ministerium wäre denn aus Ihrer Sicht dafür verantwortlich? – Das haben wir ja gemeinsam im Finanzausschuss gefordert. (Zuruf: So ist es!) – Na ja, der Minister hat ja eben in seiner Rede das zentrale Fördermittelmanagement angesprochen, was noch aufgebaut wird, insbesondere digital. Genau auf diesen Punkt, den Sie jetzt gerade ansprechen, gehe ich in der zweiten Hälfte meiner Rede ein. (Zurufe) Denn, und das gehört auch dazu, nicht alle Programme – das haben wir auch gelesen – werden vollständig ausgeschöpft. So liegen manche Mittelabrufe unter den Möglichkeiten, die Verfahren sind zu kompliziert, die Förderkriterien sind zu eng, und es gibt eine mangelhafte Bekanntheit. Genau hier müssen wir ran. Das bedeutet: Ineffizienzen erkennen und abstellen, ein regelmäßiges Monitoring, klare Erfolgsindikatoren und Wirkungsanalysen einbetten und vor allem – und das ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig – vereinfachen. Das muss die große Überschrift sein. Es muss nutzerfreundlich sein: klare Sprache, wenige Dokumentationspflichten. Am Ende muss die große Überschrift sein: Vertrauen vor Misstrauen. – Das ist, glaube ich, in der Förderpolitik wichtig. (Beifall CDU) Natürlich ist das große Schlagwort Digitalisierung: Die muss konsequent umgesetzt werden. Das haben wir gerade vom Minister Madsen gehört. Da ist die Landesregierung dran, und es gibt Fortschritte in der Digitalisierung, nämlich mit dem digitalen zentralen Fördermittelmanagement, einer voll digitalisierten Abwicklung – wie hat Minister Madsen das eben genannt? – Ende-zu-Ende, also von der Antragstellung über die Bescheiderstellung bis hin zur Mittelverwendung komplett digital. Erste Projekte laufen.
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, sorry, dass ich Sie schon wieder unterbrechen muss. Aber würden Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Annabell Krämer zulassen?
Annabell Krämer FDP
Herzlichen Dank. – Wir gucken jetzt ja in die Zukunft, und man sagt: Ja, anscheinend hat unsere Große Anfrage aufgezeigt, dass da wirklich Handlungsbedarf ist. – Wenn man als Landesregierung daraus Konsequenzen zieht, dann finde ich das wirklich gut. (Ole-Christopher Plambeck) Ging Sie denn mit mir konform, dass der Zustand – Doppelstrukturen, das fehlende Controlling und die fehlende Zielerreichungsmessung – aktuell ungenügend ist? – Nein, weil sich die einzelnen Ministerien natürlich genau anschauen, wie die Ziele erreicht werden. Da gibt es ein Controlling. Das lassen sich die Minister nicht nehmen. (Beifall Birte Glißmann [CDU] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Jette Waldinger-Thiering
Darf sie noch eine weitere Zwischenfrage stellen?
Annabell Krämer FDP
Sehr großzügig! Wie erklären Sie sich dann die Angabe von – ich glaube, es waren 3.033-mal – „keine Angabe“, wenn das alles gemacht wird? Oder „ist nicht ermittelbar“, „wissen wir nicht“ und Sonstiges?
Ole-Christopher Plambeck CDU
Das ist eine gute Frage. – Danke. Ja. (Lachen SPD) So, jetzt muss ich meinen Faden hier wiederfinden. (Zurufe) Wo war ich denn jetzt stehengeblieben? – Genau: Dass wir auch Defizite haben, gar keine Frage. Deswegen ist es richtig, dass man all diese Dinge einmal aufschreibt. Aber ich weise den Vorwurf von mir, dass es komplett nicht läuft, sondern: Wir haben viele Erfolge. Vor allem müssen wir in die Zukunft gucken, und das ist das, was Minister Madsen eben sagte. Es gibt die Pilotprojekte in der Digitalisierung, und dementsprechend wird das jetzt weiter ausgerollt, weil es das Ziel ist, Verfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Das gilt für die Antragsteller, aber genauso die Bearbeitung und Verarbeitung in den Ministerien. Deswegen noch einmal auf den Punkt: Förderpolitik ist kein Selbstzweck, sie muss wirken: in der Gesellschaft, in der Wirtschaft, in den Regionen, und das schnell, verständlich und effektiv. Da, das haben wir heute gehört, sind wir auf dem richtigen Weg. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Annabell Krämer [FDP]: Das sollte man wirklich mal lesen! – Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Habe ich!)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Bevor wir jetzt mit der Debatte fortfahren, lassen Sie uns gemeinsam Besucher aus der Gemeinde Struxdorf bei uns auf der Tribüne begrüßen. –Herzlich willkommen! (Beifall) So, wir machen weiter. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort auf die Große Anfrage der FDP in Schleswig-Holstein gibt einen umfangreichen Einblick in die hochkomplexe Förderlandschaft von Land, Bund und EU. Es wird zunächst deutlich, dass wir als Land vielfältig fördern. Über 300 aktive Förderprogramme des Landes, fast 600, so habe ich es errechnet, inklusive Förderungen aus Bundes- und EU-Mitteln. Das ist zunächst Ausdruck davon, dass wir mit unserer Politik die Kommunen, Unternehmen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein gezielt unterstützen. Dabei werden erkennbar politische Akzente gesetzt. Ein hoher Anteil der Programme hat einen dezidiert sozialen oder ökologischen Nutzen. Zahlreiche Programme fördern Energieeffizienz, Artenvielfalt, Mobilität, Bildungsgerechtigkeit oder Gesundheitsversorgung. Zugleich müssen wir allerdings feststellen: Die Förderlandschaft ist zum Teil kleinteilig, papierlastig und teilweise nicht ausreichend ressortübergreifend koordiniert. (Beifall Dr. Michael Schunck [SSW]) In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Programme kontinuierlich gestiegen, übrigens auch in der Zeit, als die FDP mit am Kabinettstisch saß. Das ist kein schleswig-holstein-spezifischer Trend, sondern passiert in ganz Deutschland. Eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik von 2022 hat er- (Oliver Brandt) mittelt, dass die Anzahl der Förderprogramme, die über Landeshaushalte abgewickelt werden, in allen untersuchten Bundesländern – das waren vier – in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Auch werden Förderprogramme immer komplexer, stellen hohe Anforderungen bei der Antragstellung bei gleichzeitig kurzen Fristen. Das liegt aber oft auch an Vorgaben in Bundes- und EU-Förderprogrammen. Gerade die von Ihnen erwähnte Ortskernentwicklung ist ein Programm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz, und das ist ein Programm, das von Bund und Land kofinanziert wird.
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Oliver Brandt GRÜNE
Bitte sehr, wenn die Uhr angehalten wird.
Annabell Krämer FDP
Ich finde Ortskernentwicklung grundsätzlich großartig. Viele Kommunen veröden. Aber teilen Sie meinen Glauben, dass die Kommunen, wenn man ihnen die Mittel direkt zur Verfügung stellte, die sie im Rahmen der Ortskernentwicklung beantragen, angesichts der eklatanten finanziellen Situation andere Prioritäten setzen und die Mittel vielleicht für Schwimmbaderhalt, Straßensanierung oder Kitaausbau verwenden würden? – Dass Sie das glauben, glaube ich unbesehen. Ich habe bereits beschrieben, dass die GAK eine Gemeinschaftsaufgabe ist, bei der es um gemeinsame Fördermittel von Land und Bund geht. Da gibt es gewisse Vorgaben vom Bund. Wir als Land mit begrenzten finanziellen Ressourcen nutzen natürlich bevorzugt Programme mit Kofinanzierung. Auch wenn es gewisse Vorgaben gibt, sollten wir als Land die Möglichkeit nutzen, wenn zusätzliche Mittel vom Bund bereitgestellt werden. Wir haben an der Stelle nur begrenzt Einfluss auf die Förderkriterien. Wir sind uns der Entwicklung, der immer höher werdenden Komplexität, bewusst. Auch aus unserer Sicht muss das Ziel sein, mehr Vereinfachung, Tempo und Bündelung von Fördermaßnahmen vorzunehmen. Dass viele Programme in der letzten Zeit neu eingeführt wurden, ist auch den vergangenen Krisenjahren geschuldet. Coronapandemie, Energiekrise und Ostseesturmflut waren Herausforderungen, auf die das Land entschlossen, flexibel und aus der Situation heraus reagiert hat, auch wenn sich die Notwendigkeit in der Rückschau manchmal etwas anders darstellt. So ist nach der Ostseesturmflut bei den Kommunen und Betroffenen eine Schnellabfrage durchgeführt worden, daraufhin sind Förderprogramme mit einem bestimmten Volumen entwickelt worden. Im Nachhinein hat sich teilweise herausgestellt, dass nicht alle Fördermittel abgerufen wurden. Dennoch war es richtig, damals schnell zu helfen. Es ist immer leicht, an krisenbedingten Förderprogrammen im Nachhinein Kritik zu üben. Zum Zeitpunkt, als die Entscheidung anstand, war schnelles Handeln gefordert. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Doch – auch das möchte ich einräumen – die Antwort auf die Große Anfrage hat ganz grundlegende Herausforderungen bei der Förderpraxis deutlich gemacht; das ist bereits erwähnt worden. Zum Beispiel können nur etwa neun Prozent der Programme rein digital beantragt werden. Das bindet natürlich Ressourcen, frustriert womöglich Antragstellende, erschwert die Auswertung und ist schlicht nicht mehr zeitgemäß. Digitalisierung muss zentraler Bestandteil unserer Verbesserungsbemühungen sein. Mit dem Projekt Zentrales Fördermittelmanagement wurde 2024 ein Anfang gemacht. Hier heißt es, auch zukünftig dranzubleiben und zügig zu einer Änderung der Förderpraxis zu kommen. Ich habe den Worten von Minister Madsen entnommen, dass da weiter viele Anstrengungen unternommen werden, und das halte ich für absolut richtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Grundsätzlich kann man natürlich auch die hohe Zahl an Kleinstförderungen hinterfragen. (Beifall FDP) Ich erinnere daran, dass wir in Zeiten der Energiekrise im Finanzausschuss über ein Programm für in Dänemark studierende deutsche Studenten diskutiert haben. Da ging es um eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Dem haben damals alle zugestimmt, weil alle das in dem Moment für richtig gehalten haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Beate Raudies zu?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Kollege. – Es ist wunderbar, dass Sie ausgerechnet auf dieses Programm zu sprechen kommen. Kein Mensch hatte Zweifel am Sinn und Zweck dieses Förderprogramms. Können Sie einmal sagen, wie viel Geld wir aufgewendet haben, um den Studierenden jeweils ihren Zuschuss zukommen zu lassen? – Das kann ich gern machen. Auch ich halte die Summe für zu hoch; ich glaube, es ging um eine Förderung von 200 Euro und eine Gesamtsumme von 40.000 Euro. Aber es war Konsens, für eine sehr kleine Gruppe einen kleinen Betrag auszuzahlen. Bei hohen Fixkosten hätte man womöglich damit rechnen können, dass der Aufwand in diesem Fall sehr hoch ist. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass man solche Kleinstprogramme grundsätzlich kritisieren kann, im Einzelfall dann aber vielleicht doch alle dafür sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Grundsätzlich sollten Programme stärker ineinandergreifen und Synergien schaffen, statt nur nebeneinander zu existieren oder gar in Konkurrenz zueinander zu stehen. Die teilweise komplexe Förderlandschaft ist gerade für Antragstellende dann ein Problem, wenn es an Ressourcen und Expertise fehlt, insbesondere im Ehrenamt. Spannend ist in der Tat die Frage nach einer übergreifenden Förderstrategie. Die einzelnen Fachressorts handeln verantwortungsvoll und fachkundig, doch in der Tat gemeinsame übergreifende Zielbilder oder Leitlinien gibt es bisher nicht. Dabei sollte es nicht nur um Effizienz und Entbürokratisierung gehen, sondern auch um strategische Steuerung, zum Beispiel für Ziele wie Klimatransformation und soziale Teilhabe. Fazit: Wir brauchen eine Förderlandschaft, die ökologisch sinnvoll, sozial gerecht und administrativ effizient ist. Dazu brauchen wir an der einen oder anderen Stelle mehr Vereinfachung und Standardisierung, stärkere Bündelung und bessere Abstimmung mit Stakeholdern. All dies zusammenzubringen ist eine große Herausforderung aller politischen Ebenen. Denn wir dürfen nicht vergessen – ich habe es schon gesagt –, dass bei vielen Förderungen Vorgaben von der EU oder vom Bund hinzukommen, die wir selbst nicht beeinflussen können. Aus meiner Sicht geht es nicht um ein Zuviel an Förderung, sondern darum, Förderprogramme zukünftig zielgenauer und effizienter zu machen. Lassen Sie uns diese Große Anfrage als Auftrag verstehen, gemeinsam mit der Landesregierung konstruktiv an diesen Verbesserungen zu arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Michael Schunck [SSW])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Bevor wir mit der Debatte fortfahren, lassen Sie uns gemeinsam die Besucherinnen und Besucher auf unserer Tribüne, das DRK Jevenstedt, begrüßen. Sie sind auf Einladung der Abgeordneten Cornelia Schmachtenberg gekommen. (Beifall) Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Förderprogramme sind wichtig. Förderprogramme ermöglichen Innovationen, fördern nachhaltiges Wachstum und sichern Arbeitsplätze. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten sind sie notwendig, um wirtschaftspolitische Impulse zu setzen. Mithilfe von Förderprogrammen stärken wir den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie ermöglichen die Unterstützung benachteiligter Gruppen, fördern Chancengleichheit und schaffen Chancen für Familien, Vereine oder Kommunen. Aber Förderprogramme kosten Geld – Geld, das die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler uns anvertraut haben. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir damit sorgfältig umgehen. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Parlament und Landesregierung sicherzustellen, dass diese Mittel dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden und den größten Nutzen haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Deswegen müssen Förderprogramme transparent, zielgerichtet und nachhaltig ausgestaltet sein. Das (Beate Raudies) klappt leider nicht immer. Deswegen: Vielen Dank an die Kollegin Krämer und die FDP-Fraktion für die Große Anfrage. – In der Antwort hat die Landesregierung einmal aufgeschrieben, was wir in Ausschusssitzungen immer wieder hören: dass es bei den Programmen hake, dass sie zu kompliziert seien, dass die Umsetzung mehr koste als gedacht. Ein wunderbares Beispiel dafür ist das Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger. Zur Erinnerung: Gefördert wurden Photovoltaik-Balkonanlagen, Lastenräder, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Batteriespeicher, Solarthermieanlagen, nichtfossile Heizungsanlagen, Fernwärmeanschlüsse sowie Gründächer und Regenwasserzisternen mit Zuschüssen zwischen 200 Euro und 2.200 Euro pro Förderung. Zwischen 2020 und 2023 wurden an 15.900 Antragstellerinnen und Antragsteller insgesamt 6,9 Millionen Euro Fördermittel ausgezahlt. Aber das Umweltministerium hat gefördert, ohne die tatsächliche Wirkung zu prüfen und den möglichen Nutzen der geförderten Maßnahmen für Klimaschutz oder Energiewende überhaupt zu ermitteln. Hinzu kommt: „Für die Auszahlung von 100 € Fördermitteln wurden durchschnittlich 68 € Verwaltungskosten aufgewendet. Die Förderung ist insgesamt unwirtschaftlich.“ (Beifall Serpil Midyatli [SPD] und Annabell Krämer [FDP]) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht meine Bemerkung, sondern sie stammt vom Landesrechnungshof, nachzulesen in seinen Bemerkungen 2024, Textziffer 16, Herr Kollege Petersdotter. Deswegen hat das Parlament die Landesregierung im Februar dieses Jahres einstimmig ausgefordert, beim Erlass von Förderrichtlinien die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung einzuhalten. Dass man das als Parlament überhaupt tun muss! Ich dachte, unsere Regierung hält sich von alleine an Recht und Gesetz. Aber auch da haben wir ja dieses Jahr schon was anderes gelernt. „Förderrichtlinien müssen eine Zielbestimmung haben. Bereits bei der Erstellung müssen die Punkte für eine spätere Evaluation festgelegt werden. Die Kosten … einschließlich der benötigten Personalressourcen müssen transparent gemacht werden.“ Da, lieber Kollege Brandt, sind wir wieder beim Beispiel der Energiebeihilfe für die Studierenden. Ich glaube, wir wären uns im Finanzausschuss alle einig gewesen, dass wir uns bei einem Aufwand von 40.000 Euro zusammen überlegt hätten, wie wir das günstiger gestalten können. Ein anderes Beispiel war die Auszahlung der Katastrophenbeihilfen nach der Sturmflut an die Bürgerinnen und Bürger mit so einer Sofortbeihilfe. In Niedersachsen hat man das über die Bürgermeister in den Kommunen gelöst. Bei uns war es wieder ein digitales Antragstool mit Antragstellung, muy complicado. Ob es am Ende besser und billiger war, werden wir sehen. Das haben wir hier als Landtag beschlossen. Es war ein Vorschlag der AG Haushaltsprüfung, der einstimmig gefasst wurde, und der Landtag ist dem einstimmig gefolgt. „Es ist ebenso darzulegen, dass das für die Umsetzung der Förderrichtlinie benötigte qualifizierte Verwaltungspersonal zur Verfügung steht.“ Denn auch das haben wir schon erlebt: Wir haben Geld für ein Förderprogramm bereitgestellt, dann wurde die Förderrichtlinie geschrieben und, siehe da, dann fehlten plötzlich drei oder fünf Leute in der Landesverwaltung, um das überhaupt umzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist zugegeben ein besonders gutes Beispiel für handwerklich schlechte Arbeit, für die Umsetzung eines eigentlich gut gemeinten politischen Willens. (Beifall Birte Pauls [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Aber es ist leider nicht das einzige Beispiel. Da war auch noch das Acht-Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung aus dem September 2022. Knapp ein Jahr nach dem Start des Programms, im Sommer 2023, waren von den geplanten 180 Millionen Euro nur 7,5 Millionen Euro tatsächlich bei den Menschen angekommen. Es gab noch gar keine Förderrichtlinien. Minister Schrödter sprach selbst damals von Umsetzungsdefiziten – maximal untertrieben, würde ich sagen. Weitere Erkenntnisse aus der Großen Anfrage: Die Zahl der Förderprogramme hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Weil jedes Förderprogramm von Menschen verwaltet wird, liegt hier auch ein Grund für den Stellenaufwuchs in der Landesverwaltung. – Herr Minister Madsen, ich habe dann gehört, Sie arbeiten an einer digitalen Lösung. Dann warte ich jetzt auf die Stelleneinsparungen in den einzelnen Häusern, denn durch die Digitalisierung – Sie haben selber gesagt: es entlastet die (Beate Raudies) Leute – müssen wir ja auch mal ein bisschen das Personal reduzieren können. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wenn wir nicht mit eigenem Personal arbeiten, vergeben wir die Abwicklung an die IB.SH, die dafür bezahlt wird – zu Recht, denn das ist für die IB.SH zusätzlicher Aufwand. Aber so kostet uns zum Beispiel die Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum Jahr 2037 fast 110 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt: Geld, das für etwas anderes nicht zur Verfügung steht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja! So ist es!) Für 41 Prozent der Förderprogramme können Anträge ausschließlich auf Papier gestellt werden. Die Kollegin Krämer war schon so nett daran zu erinnern, wie hier vor dem Briefkasten der IB.SH kampiert wurde. Immerhin neun Prozent der Verfahren laufen ausschließlich digital. Da ist noch deutlich Luft nach oben, Herr Minister. Ihre Rede hat mich allerdings wenig beruhigt. Im Gegenteil, dafür habe ich hier schon zu viel bei großen Digitalisierungsprojekten der Landesregierung gesehen. Ich will aber den guten Willen gerne zugestehen, denn als wir in der AG Haushaltsprüfung über die Bemerkungen 2022 diskutiert haben, hielt die Landesregierung – damals das Finanzministerium – ein übergeordnetes Zuwendungscontrolling noch für viel zu aufwendig und total überflüssig. Ich freue mich, dass die Landesregierung da inzwischen zur Einsicht gekommen ist. Ich würde mich auch freuen, wenn es eine ressortübergreifende Förderstrategie gäbe. Die wäre nämlich gerade in Zeiten knapper Kassen dringend erforderlich. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Wir als SPD wissen, wo wir Prioritäten setzen würden. Von der Landesregierung wissen wir das nicht. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und Dr. Michael Schunck [SSW])
Jette Waldinger-Thiering
Für die SSW-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Michael Schunck das Wort.
Dr. Michael Schunck SSW
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die Förderprogramm-Landschaft in Schleswig-Holstein sprechen, dann sprechen wir über ein Fundament öffentlicher Daseinsvorsorge, über wirtschaftliche Entwicklung, Klimaschutz und soziale Teilhabe. Da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Minister: Ein gut organisiertes und zielgerichtetes Fördermanagement kann Innovation, Forschung und Unternehmertum stärken und das Land insgesamt nachhaltig voranbringen. Ein schlecht organisiertes und planloses Fördermanagement hingegen vergeudet wertvolle Ressourcen, was ärgerlich ist und was wir uns weder leisten können noch wollen. Genau dort stehen wir aber, Herr Minister, wie Sie es in Ihrem Bericht selbst dargestellt haben. Die Antwort der Landesregierung auf die entsprechende Große Anfrage der FDP zu den aktuellen Förderprogrammen in Schleswig-Holstein zeigt nun: In Schleswig-Holstein steht dieses potenziell wertvolle Fundament auf ziemlich brüchigem und einigermaßen planlosem Boden. – Oliver Brandt hat es bereits erwähnt. (Zurufe) Die Gesamtanzahl an Förderprogrammen beziffert die Landesregierung auf 355. Gleichzeitig räumt sie bereits in der Vorbemerkung ein, dass sie mit keiner einheitlichen Definition für den Begriff „Förderprogramm“ arbeitet – weder ressortübergreifend noch innerhalb der einzelnen Ministerien. Die spitze Bemerkung, dass die Fragestellerin selbst keine konkrete Definition dieses Begriffs formuliert habe, wirkt da wie ein Ablenkungsversuch, der aber nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass das Nichtvorhandensein eines zentralen Förderprogramm-Managements in der Praxis problematisch ist. Das ist im Übrigen kein neuer Kritikpunkt. So kritisiert beispielsweise der Landesrechnungshof seit mindestens 2022 in seinen Bemerkungen – Frau Raudies hat es angemerkt –, dass es an einem ressortübergreifenden Zuwendungscontrolling fehlt. Was bedeutet das in der Praxis? – Es bedeutet Intransparenz, Inkonsistenz und Ineffizienz. Hier sollte also schleunigst und endlich nachgebessert werden; immerhin geht es um viel Geld. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Die vorliegende Beantwortung der Großen Anfrage ist ein Dokument von 211 Seiten. Ab Seite 26 listet die Landesregierung in Minischriftgröße Informationen in durchgängiger Tabellenform zu allen sogenannten Förderprogrammen aller Häuser auf. (Heiterkeit und Beifall SSW und FDP) Dies war sicherlich eine große Fleißarbeit. Die Aussagekraft der Tabellen ist bei genauerer Durchsicht jedoch eher mäßig, ebenso wie der Gesam- (Dr. Michael Schunck) toutput der Programme. So finden sich erschreckend viele leere Zeilen und Spalten, viele Nullbeträge, gleichzeitig viele verstreute Kleinbeträge und sehr häufig die Angaben „keine“, „keine Angabe“, „keine Antwort möglich“, „keine Erfassung“ oder „nicht systematisch erfasst“. Es ist offensichtlich, dass hier niemand den Gesamtüberblick hat. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Das wiederum ist problematisch in Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Rechnung und wirft kein gutes Licht auf das Controlling. Wo trotz einer Förderquote von bis zu 100 Prozent der Output weit hinter den Erwartungen zurückbleibt – ein Beispiel aus dem MEKUN: Gewässerschutzberatung –, wo die Verwaltungskosten einen Großteil eines Förderprogramms ausmachen – wieder ein Beispiel aus dem MEKUN: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger –, oder wo Förderrichtlinien an der Realität der potenziellen Empfänger vorbei erstellt werden – ein Beispiel, aus dem MEKUN: Weißwangengansschadensrichtlinie versus MLLEV: Wildgänserichtlinien, quasi Doppelförderung, fehlende Abstimmung der Häuser –, da stimmen die Strukturen einfach nicht. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Das ist etwas anderes!) – Das ist mein Status. Wenn Sie es korrigieren können, Frau Schmachtenberg, dann tun Sie es gerne. Diese Beobachtungen kann man insbesondere für die Einzelpläne 13 und 10, sprich für das MEKUN sowie das Sozialministerium, machen. Diese beiden Häuser verwalten die meisten Förderprogramme, hier wurden in den vergangenen Jahren die meisten neuen Förderrichtlinien herausgegeben. Aber der Output stimmt leider nicht. Da kommen Fragen auf: Werden Programme und Richtlinien ohne praktischen Anwendungsfall konzipiert? Gibt es keine geeigneten Antragsteller? Sind die Hürden zu hoch, sprich: Gibt es unerfüllbare Kriterien, oder erfahren potenzielle Förderempfänger einfach nicht davon, dass es womöglich Fördergelder geben könnte? Hier müsste also dringend einmal aufgeräumt werden. Dies liegt in der Verantwortung der Landesregierung und der Häuser. Die wichtigste Erkenntnis und Forderung bleibt für uns jedoch: Es braucht endlich eine strategische Koordination und ein zentrales Förderprogramm-Management, das Qualität, Wirkung und Zugänglichkeit sichert und gegebenenfalls auch Konsolidierungspotenziale identifiziert. Dazu gehört im Übrigen natürlich die Vereinheitlichung und überhaupt flächendeckende Ermöglichung der digitalen Antragstellung – dies ist laut der Tabellen bislang nur bei einem Bruchteil der Programme möglich. Schleswig-Holstein hat über 350 Förderprogramme, doch die aktuelle Ausgestaltung ist ein Hindernis für deren Wirksamkeit und Gerechtigkeit. Wir schulden es den Bürgerinnen und Bürgern jedoch, jedem Euro eines öffentlichen Förderprogramms einen klaren, nachvollziehbaren Nutzen gegenüberzustellen und die Förderprogramme so transparent wie möglich zu machen, damit eine Antragstellung überhaupt möglich ist. Wenn man nicht weiß, dass es spezielle Förderprogramme gibt, kann man auch keine Förderung beantragen. Ich beantrage daher die Überweisung in den Fachausschuss, um diesen Dschungel aus Fördermitteln zu lichten und eine zielgerichtete Form für die Zukunft zu ertüchtigen und Doppelförderungen zu vermeiden. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Die CDU-Fraktion hat noch eine Restredezeit von einer Minute und 44 Sekunden. Möchte sie davon Gebrauch machen? – Die Grünen haben noch 36 Sekunden, und der SSW hat noch zwei Minuten und sechs Sekunden. Möchte jemand davon Gebrauch machen? – Gut. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 20/3131, dem Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. (Unruhe – Zuruf: Ihr könnt das einfach mit überweisen, sonst setzen wir es von alleine auf die Tagesordnung! – Weitere Zurufe) – Dann muss ich noch die Gegenprobe haben. Wir sitzen hier oben und sollen gucken, welche Fraktion für die Überweisung stimmt. Daher möchte ich alle Abgeordneten in diesem Hohen Hause bitten, einmal die Hand zu heben, damit man sich tatsächlich mal ein ordentliches Bild machen kann. Wer ist für die Ausschussüberweisung in den Finanzausschuss? – Die Gegenprobe! – Das ist einstimmig. Somit wird die Antwort auf die Große Anfrage in den Finanzausschuss überwiesen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 2 auf: (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/3279 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dem Landtag heute den Entwurf zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze vorlegen zu können. Drei Gesetzeskomplexe sind betroffen, das Hochschulgesetz, das Hochschulzulassungsgesetz und das Studentenwerksgesetz. Ich möchte die Zielrichtung dieses Maßnahmenbündels so beschreiben: Wir sichern damit ein Stück weit mehr die Reform der Zukunft unserer Hochschulen in Schleswig-Holstein. Lassen Sie mich dazu einige wesentliche Punkte ausführen. Eine zentrale Änderung ist der Ausbau der Finanztransparenz im Hochschulbereich. Im HSG ist künftig die Darstellung der Rücklagenentwicklung und der weiteren Finanzplanung niedergelegt. Das versetzt das Land in die Lage, die Hochschulen durch künftige finanzielle Herausforderungen besser begleiten zu können und zu unterstützen. Dabei geht es zum Beispiel um die Flexibilität zur Bildung von Rücklagen. Damit erfüllen wir auch eine Forderung der Hochschulen. Wir als Landesregierung können die Situation unserer Hochschulen ebenfalls besser nachvollziehen und bewerten, auch bei eventuell auftretenden Risiken. Das führt zum zweiten Punkt. Ja, in Zeiten knapper Kassen müssen wir auch an den Hochschulen neue Spielräume eröffnen. Deshalb haben wir uns nach sorgfältiger Prüfung und vielen Gesprächen mit Hochschulen und mit den Studierenden für einen Verwaltungskostenbeitrag entschieden. Glauben Sie mir, diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Aber unsere Studierenden mögen bedenken: Es geht um Leistungen, die mit der eigentlichen Lehre nichts zu tun haben. Es geht um die Rückmeldung. Es geht um die Exmatrikulation. Es geht um die Hochschulzulassung und um die Organisation von Prüfungen und die Kosten, die mit diesen Verwaltungstätigkeiten verbunden sind. Andere Bundesländer wie unsere Nachbarn Hamburg und Niedersachsen sind diesen Weg längst gegangen – mit zum Teil wesentlich höheren Beiträgen, als wir sie jetzt vorsehen. Der Beitrag ist natürlich keineswegs kostendeckend, aber er entlastet die Hochschulen insgesamt um immerhin rund 7,2 Millionen Euro. Wir stärken damit indirekt die Qualität von Forschung und Lehre, weil da nämlich nichts abgezogen werden muss. Wir federn Lasten ab. Wir haben eine herausragende Wissenschaft und Lehre in Schleswig-Holstein. Die bleibt für junge Menschen immer noch kostengünstig, und die Hochschulen bleiben handlungsfähig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Andere Neuerungen kann ich hier nur kurz anreißen. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen durch die Streichung der Höchstvertragszeit von bis zu zwölf Monaten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Das ist die Umsetzung des Tarifvertrags, also eine berechtigte Forderung, die wir hiermit jetzt erfüllen können. Dafür brauchen wir aber diese Gesetzesänderung. Im Fach Architektur werden im Zugang zum Masterstudium künftig Eignungsprüfungen möglich wie in anderen Bundesländern auch. Bisher war das nur in Kunst und Musik der Fall. Hier öffnen wir etwas, was woanders längst der Fall ist. Promotionsmöglichkeiten an den künstlerischen Hochschulen werden erweitert. Damit ermöglichen wir die Teilnahme auch unserer künstlerischen Hochschulen an der von der KMK vorgesehenen mehrjährigen Erprobung einer postgradualen, hybriden Phase einer wissenschaftlich-künstlerischen Promotion. Auch das ist tatsächlich ein Schritt in eine Weiterentwicklung unseres Wissenschaftssystems. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Darüber hinaus setzen wir mit einer weiteren Änderung den Landtagsbeschluss vom 3. Mai 2024 um, wonach angestrebt wird, die Service Stern Nord GmbH, SSN, eine Tochtergesellschaft des UKSH, im Jahr 2027 mit dem Universitätsklinikum zu verschmelzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann in das UKSH integriert. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Serpil Midyatli [SPD]) (Ministerin Dr. Dorit Stenke) – Danke. – Im Hochschulzulassungsgesetz werden die Möglichkeiten der Hochschulen zu Auswahlgesprächen als Teil der Zulassung im zentralen Verfahren aktualisiert und erweitert. Diese Optionen gelten nun für die Studiengänge Human- oder Zahnmedizin und in der Pharmazie. Darüber hinaus sieht die Novelle eine notwendige Entscheidung in puncto Digitalisierung vor, nämlich im Studentenwerksgesetz werden Gremiensitzungen und damit verbundene Wahlgänge oder Abstimmungen künftig auch digital oder hybrid möglich. Auch das ist in diesem Gesetzespaket enthalten. Ich bin überzeugt, insgesamt haben wir ein erstes Paket auf den Weg gebracht, das den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein langfristig stärken wird. Ich betone noch einmal: ein erstes Paket. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Wiebke Zweig das Wort.
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl an wichtigen Änderungen. Wir alle wissen: Die wirtschaftliche Lage ist in Deutschland und in Schleswig-Holstein sehr herausfordernd. Das betrifft am Ende auch die Finanzplanung der Landesregierung und unserer Hochschulen. Umso wichtiger ist es, dass wir sowohl die Transparenz als auch die Planungssicherheit weiter stärken. Wir brauchen einen langfristigen Fahrplan für die kommenden Jahre. Wir brauchen Elemente, die es uns ermöglichen, dass Land und Hochschulen noch enger zusammenarbeiten. Genau das zeigt der vorliegende Entwurf. (Beifall Patrick Pender [CDU]) Erstens. Es soll eine transparentere Darstellung der Rücklagenentwicklung der Hochschulen geben. So kann das Land in komplexen Haushaltssituationen die Hochschulen stärker begleiten und unterstützen. Denn wir wissen, dass einige Hochschulen über Rücklagen verfügen, welche historisch gewachsen sind. Zweitens. Es soll eine transparentere Darstellung der Finanzplanung unserer Hochschulen in den kommenden Jahren geben. Wie, wo und wann werden welche Mittel benötigt? Über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen haben wir bereits gute Instrumente. Jetzt geht es darum, genau diese zu optimieren. Drittens. Wir wollen ein noch besseres Risikomanagement. Nur durch eine engere und transparentere Zusammenarbeit kann das Land Maßnahmen mit den Hochschulen erörtern, um Risiken zu minimieren. Auch für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte gibt es hervorragende Neuigkeiten. Es wird grundsätzlich eine Vertragslaufzeit von einem Jahr geben. Das war bisher nicht so. Es soll nur noch in gut begründeten Fällen eine kürzere oder eine längere Laufzeit möglich sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind wirklich tolle Nachrichten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich freue mich sehr, dass sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder darauf verständigt hat. Somit schaffen wir hier mehr Planungssicherheit. Darüber hinaus wollen wir eine postgraduale Phase an künstlerischen Hochschulen einführen, was, nebenbei bemerkt, eine explizite Empfehlung des Wissenschaftsrates ist. Hier handelt es sich um eine Phase, die direkt an das Studium an einer Kunst- und Musikhochschule anschließt. Sie dient zur Weiterqualifizierung und Förderung herausragender Talente, besonders im Hinblick auf den Einstieg in eine künstlerische Karriere außerhalb der Hochschule. Ich finde, das ist eine wirklich großartige Möglichkeit, und ich freue mich, dass wir auch unseren Nachwuchs an künstlerischen Hochschulen weiter stärken. (Beifall CDU) Nun zu den Verwaltungskostenbeiträgen – und nein, es handelt sich nicht um Gebühren. (Heiterkeit FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ausführliche Debatten geführt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ach so!) Und ja, ich möchte trotzdem noch einmal kurz betonen, dass dies kein Alleingang Schleswig-Holsteins ist. Viele Länder erheben einen solchen Beitrag. Wenn man bedenkt, dass am Ende die Gesellschaft jedes einzelne Studium finanziert, sind zehn Euro pro Monat für die Verwaltung absolut zumutbar. Ein Medizinstudium kostet die Gemeinschaft (Wiebke Zweig) ungefähr 200.000 Euro, welche wir als Gesellschaft wirklich liebend gerne bezahlen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Auch die Ärzte!) – Gar keine Frage. Denn wir möchten unseren jungen Menschen eine hervorragende akademische Ausbildung ermöglichen. Da sind wir uns alle einig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können stolz darauf sein, was für ein Hochschulsystem wir haben. (Christopher Vogt [FDP]: Die zahlen dann ja auch Steuern!) Jede Person mit einem Hochschulzugang kann sich erst einmal grundsätzlich für ein Studium einschreiben. Das bedeutet nicht, dass alles perfekt ist. Aber es ist verdammt gut, und sehr viele Menschen weltweit beneiden uns um unser Hochschulsystem. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Es passiert gerade was in Schleswig-Holstein und in der schleswigholsteinischen Hochschullandschaft. Es sind auch ein paar positive Dinge dabei. In dem vorliegenden Entwurf sollen eben einige Veränderungen vorgenommen werden, und zwar im Studentenwerksgesetz, im Hochschulgesetz oder im Hochschulzulassungsgesetz. Hochschulen sollen künftig ihre Finanzlage transparenter machen. Ehrlich gesagt, finde ich das richtig. Denn momentan ist es für uns Abgeordnete ziemlich schwierig, die Rücklagen der Hochschulen zu bewerten. Da ist es zum Teil sehr interessant abzuwägen, ob man das überhaupt zwischen den Hochschulen vergleichen kann. Dass wir hier ansetzen und eine bessere Transparenz schaffen, finde ich richtig. Auch der Landtag kann davon tatsächlich profitieren, dass wir uns zukünftig in unseren Beratungen ein besseres Bild machen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem sollen Verfahren für Berufungen auf Lehrstellen durch eine Verringerung einzuholender Gutachten vereinfacht werden, und es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Verträge für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte endlich auch über die Dauer von einem Jahr abschließen zu können. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch das Thema Verwaltungskostenbeiträge für Studierende soll kommen. Lasse Petersdotter hat es ja heute Morgen schon in der ersten Debatte gesagt: Der Handlungsdruck im Haushalt ist enorm. – Damals stand ich hier vor diesem Haus mit 6.000 Studierenden und habe für eine bessere Finanzierung der Hochschulen demonstriert. Seinerzeit haben einige hier an dieser Stelle demonstriert. (Zurufe SPD) Dann ist ja auch damals was passiert. (Martin Habersaat [SPD]: Das waren noch Zeiten!) Es sind mehr Gelder an die Hochschulen geflossen. Das finde ich richtig. Jetzt bestand eben die Herausforderung bei diesen großen Aufgaben, die wir im Haushalt momentan haben, dass das nicht zurückgeschraubt wird. Es ist uns gelungen, das in den letzten zwei Jahren eben nicht zu machen, obwohl uns das Gutachten vom Wissenschaftsrat sogar sagt, wir müssten die Ausgaben für unsere Hochschulen noch verbessern. Das haben wir in großen, großen Teilen geschafft. Aber es ist immer noch eine riesige Herausforderung. Die Einführung des Verwaltungskostenbeitrags für Studierende, also 60 Euro pro Semester, ist nichts, was wir Grüne uns jemals ins Stammbuch oder ins Wahlprogramm geschrieben haben. Zehn Euro pro Monat können durchaus einen Einfluss auf die eigenen Lebensbedingungen von Studierenden haben. Vor allem in Zeiten gestiegener allgemeiner Lebenshaltungskosten oder eines teureren Deutschlandtickets sehen wir schon die Sorgen und finanziellen Nöte von Studierenden und arbeiten auch an Lösungen, diese abzumildern. Wir Grüne setzen uns daher im Bundestag weiter für eine Erhöhung der BAföG-Sätze ein. Wir Grüne in Schleswig-Holstein (Zuruf Beate Raudies [SPD]) werden uns weiterhin für ein existenzsicherndes, elternunabhängiges BAföG nach dänischem Vorbild (Malte Krüger) einsetzen. Wir fordern das, weil nur durch eine umfassende und existenzsichernde Förderung sichergestellt ist, dass niemand unter der Armutsgrenze leben muss und Deutschland langfristig wettbewerbsfähig bleibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Entschuldigung, Kollege Krüger, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie sagen, die Grünen setzen sich im Bundestag für eine Erhöhung des BAföG, das ja aus Bundesmitteln gezahlt wird, ein, damit Studierende in SchleswigHolstein dann den Landeshaushalt mit den 60 Euro Verwaltungsgebühr pro Semester sanieren?
Malte Krüger GRÜNE
Nein. Unabhängig von der Diskussion um Verwaltungskostenbeiträge sind wir der Meinung, dass die BAföG-Sätze eben noch nicht die entsprechende Größenordnung erreicht haben, damit Studierende finanziell klarkommen können. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund der Inflation, die wir in den letzten Jahren gesehen haben. Daher glaube ich, dass diese Beiträge weiter angepasst werden müssen, und das fordern wir. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Gelder gehen nicht in den Landeshaushalt!)
Peter Lehnert
Kollege Krüger, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage, Zwischenbemerkung der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Aber Entschuldigung, Herr Kollege, Sie haben doch gerade selber die Beziehung zwischen dem zusätzlichen Bedarf der Studierenden zu den 60 Euro und dem BAföG hergestellt. Jetzt frage ich Sie: Sagen Sie also, die eine öffentliche Hand gibt jetzt die 60 Euro, damit die andere öffentliche Hand sozusagen die 60 Euro überhat? Das ist doch das, was Sie gerade gesagt haben, das kann doch nicht Ihr Ernst sein. (Christopher Vogt [FDP]: Doch!) – Frau Raudies oder Herr Vogt, leider irren Sie sich. Ich habe ja gerade in meiner Rede darauf hingewiesen, dass mehrere Kosten gestiegen sind. Inflation, die Preise fürs Deutschlandticket, aber auch Verwaltungskostenbeiträge sind alles Dinge, die die Studierenden belasten. Selbst wenn wir die Verwaltungskosten nicht hätten, hätte diese Belastung zugenommen, und deswegen setzen wir uns auf Bundesebene für eine Erhöhung des BAföG ein. (Lachen Beate Raudies [SPD] – Zurufe SPD und FDP) Wenn Sie meinen, dass die zehn Euro wirklich die Belastung maßgeblich erhöhen, dann denke ich, irren Sie sich an der Stelle. Ich glaube, die Kosten fürs Deutschlandticket sind deutlich höher. Es ändert alles nichts, dass die haushalterischen Realitäten, in denen wir derzeit leben, nun mal da sind. Die Überweisung in den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung des Gesetzes wollen wir daher nutzen, um weiterhin konstruktiv an Lösungen zugunsten der Studierenden zu arbeiten, und wollen natürlich auch die Studierenden daran beteiligen. Beim Studierendenwerk haben wir übrigens 2023 den Zuschuss von 2,3 Millionen auf 3,5 Millionen Euro angehoben. Damit sichern wir tolle Angebote des Studierendenwerks in ganz Schleswig-Holstein, zum Beispiel die Essenspreise, die wir dadurch stabilisieren konnten. Die Kollegin Zweig hat ja gerade schon darauf hingewiesen, und ich habe das hier an anderer Stelle auch schon einmal getan, dass neun andere Bundesländer Verwaltungskostenbeiträge haben, darunter befinden sich auch einige SPD-regierte Bundesländer. Beim letzten Mal, Frau Midyatli, habe ich Sie darauf hingewiesen, und ich habe jetzt von Ihnen öffentlich noch nicht gehört, dass Sie an einer Stelle gefordert haben, dass das in anderen Bundesländern zurückgeführt wird. (Malte Krüger) (Beate Raudies [SPD]: In Hamburg sind auch Kitas kostenlos! – Weitere Zurufe SPD) Ich freue mich auf die Beratung im Bildungsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Cornelia Schmachtenberg [CDU])
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Birgit Herdejürgen.
Birgit Herdejürgen SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine kleine Zeitreise: Vorlesung, Einführung in die Wirtschaftspolitik, erstes Semester, eine der ersten Vorlesungen im neuen Lebensabschnitt. Der Professor: Sehr geehrte Damen und Herren, schauen Sie einmal nach rechts, schauen Sie einmal nach links. Nur einer von Ihnen wird das Examen schaffen. – Das war der Motivationsschub, den ich vor ungefähr 40 Jahren erfahren durfte. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Hey!) Die dahinterliegende Pädagogik war: Nur die Harten kommen in den Garten. – Klausuren und Prüfungen haben neben der reinen Wissensüberprüfung in erster Linie die Stressresistenz ausgetestet. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und wir beide haben es geschafft!) – Wir haben es geschafft, genau, ich bin im Nachhinein auch sehr erleichtert. (Zuruf SPD – Heiterkeit) Wer diesem Ansatz nachhängt, kommt folgerichtig zu dem Schluss, das Stresslevel zu erhöhen, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Wie geht das? – Wir erhöhen zum Beispiel den finanziellen Druck. Wir haben uns im Bildungsausschuss über die steigenden Fallzahlen bei der psychosozialen Beratung unterhalten. Die Ansätze müssten verdoppelt werden, um die Wartezeiten so zu reduzieren, dass effektive Hilfe möglich ist, bevor die Probleme zu groß sind. Denn wir wollen ja alle, zumindest im Proklamationsmodus, weniger Studienabbrecher, mehr Studienerfolg. Wir brauchen ja Fachkräfte auf allen Ebenen. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Ein großer Faktor für die psychosoziale Belastung von Studierenden ist ihre ökonomische Situation, besser gesagt, ihre ökonomischen Sorgen. Und an dieser Stelle kommt die Landesregierung jetzt mit der Idee, auch den Studierenden die Chance zu geben, ihren Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen zu leisten. Da zählt Gemeinschaftsgeist, da spucken wir alle in die Hände, haken uns unter und retten den Landeshaushalt. (Heiterkeit SPD) Unfassbar, dass die Betroffenen diese einmalige Möglichkeit nicht zu schätzen wissen. Der Kollege Krüger hat gesagt, es passiert was in den Hochschulen. – Ja, Proteste vor unserer Tür. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Dabei ist es doch ein genialer Plan, die finanzielle Last auf die Schultern derer zu legen, die ohnehin schon mit steigenden Mieten, explodierenden Lebenshaltungskosten und knappem BAföG zu kämpfen haben. Das ist, als schickte man einem Ertrinkenden eine Rechnung für das Rettungsboot anstelle des Rettungsbootes. Als Verwaltungsgebühr gestartet – ja, wir reden nicht von einer Gebühr, Frau Zweig –, denn irgendwann ist jemandem aufgefallen, dass einer Gebühr bestimmte kalkulierte Leistungen gegenüberstehen müssen, wurde daraus in der Zwischenzeit ein Verwaltungskostenbeitrag. Bei den angekündigten 60 Euro blieb es. Die müssen jetzt nur nicht mehr präzise ermittelt werden. Jetzt wurde hier immer dazwischengerufen, die Gebühren flössen ja nicht in den Landeshaushalt. Erstaunlicherweise sind diese 60 Euro mal Anzahl der Studierenden genau die 7 Millionen Euro, die als zusätzliche Belastung für die Hochschulen ins Haus stehen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Christopher
Christopher Vogt FDP
Es sind 7,5 Millionen!) Diese 60 Euro, die – ich zitiere – „überfordern nicht zwangsläufig. Vor allem nicht jeden.“ – Wie ein grüner Koalitionspolitiker dazu sagte. Dann ist ja gut. Dabei sind laut Statistischem Bundesamt über zwei Drittel der Studierenden, die allein oder mit anderen Studierenden zusammenleben, armutsgefährdet. Zum Vergleich: In Deutschland sind es insgesamt 14 Prozent der Bevölkerung. Studierende leben zum Teil in prekären Verhältnissen. Sie investieren ihre Zeit, ihr Geld und ihre Kraft in ihre Ausbildung, damit sie die Fachkräfte von morgen sein können, an denen es uns heute schon mangelt. (Birgit Herdejürgen) Aber der Günther-Regierung geht es ja um etwas anderes. Hier taucht ein neuer Begriff auf, der heute auch schon beschrieben wurde, nämlich der Vorteilsausgleich. Auf jeden Fall ist es ja ein Vorteil, dass Studierende sich einschreiben können oder Prüfungen organisiert bekommen. Ein Privileg, das ich und nachfolgende Generationen noch ausgleichsfrei genießen durften. (Zuruf: In der Tat!) Und nach wie vor wird gerne ein Argument vorgetragen: Andere machen es ja auch schon. – Auffällig ist, dass dieses Argument in den Augen der Regierung nur zieht, wenn es um Belastungen der Menschen geht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Bei der Beitragsfreiheit der Kitas ist das natürlich etwas ganz anderes. Aber egal. Ich kann nur sagen: Bei meinen Eltern gehörte das Argument, alle anderen machen es ja auch, nicht zu den erfolgreichsten. (Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW) Man könnte allerdings umgekehrt einen Verzicht auf diese Belastung als Wettbewerbsvorteil nutzen, um aktiv für ein Studium in Schleswig-Holstein zu werben. Das wäre bei zurückgehenden Studierendenzahlen angesagt. Das würde dann das wolkige Gerede rund um Fachkräftemangel, Arbeitskräfteinitiativen und so weiter mit etwas Substanz füllen.
Peter Lehnert
Kollegin Herdejürgen, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Birgit Herdejürgen SPD
Ich komme zum letzten Satz: Mit der Substanz des Gesetzentwurfes – zu dem ist ja viel Schönes gesagt worden – werden wir uns im Ausschuss noch ausgiebig befassen. – Vielen Dank. (Anhaltend Beifall SPD, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt das Wort.
Christopher Vogt FDP
Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Hochschulgesetzes enthält aus meiner Sicht überwiegend Änderungen, die eher unspektakulär sind und von uns mitunter auch unterstützt werden. Es sollen damit vor allem bundesweite Absprachen, Beschlüsse des Landtags, jüngere Rechtsprechungen oder auch fachliche Nachbesserungen umgesetzt werden. Das meiste davon ist sicherlich unstrittig. Deshalb werde ich darauf an dieser Stelle nicht eingehen. Im Kern geht es Ihnen darum, die geplante neue Verwaltungsgebühr, einen Verwaltungsbeitrag für Studierende, gesetzlich festzuschreiben. Das halte ich, ehrlich gesagt, für einen Fehler. Ich finde, das ist ein sehr trauriger Anlass, um das Hochschulgesetz anzupacken. Dort könnte man andere Dinge regeln, um die Hochschulen tatsächlich voranzubringen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Diese neue Gebühr für die Studierenden ist in meinen Augen nichts anderes als eine schlecht getarnte Kürzung im Wissenschaftsetat um rund 7 Millionen Euro pro Jahr. Die Kollegin Herdejürgen hat darauf hingewiesen. Ihre fehlgeleitete Haushaltspolitik soll zukünftig von einer Gruppe kompensiert werden, die von der Inflation der vergangenen Jahre eh schon stark getroffen wurde. Das ist gelebte schwarz-grüne Solidarität. Man kann jetzt natürlich argumentieren, dass andere Bundesländer diese Gebühr auch schon länger erheben und dass zusätzliche 120 Euro im Jahr schon irgendwie zu stemmen sind. Ein Studium ist für viele junge Menschen aber ohnehin schon eine sehr große finanzielle Herausforderung geworden, wenn man zum Beispiel an die gestiegenen Kosten für Miete, für Energie und vor allem für Lebensmittel denkt. Deshalb hat diese Maßnahme auch nichts mit Chancengerechtigkeit zu tun, sondern bedeutet einen sozialen Rückschritt beim Zugang zum Studium. Das ist schlecht für die Betroffenen, aber auch nicht gut für unsere Gesellschaft, wenn dadurch Talente nicht entsprechend genutzt werden. Man kann sich nur wundern, dass die Grünen dies in dieser Form mittragen; denn schließlich haben wir gemeinsam, Herr Kollege Krüger, zum Beispiel das landesweite Semesterticket, die Studienstarthilfe oder auch Verbesserung beim BAföG auf den Weg gebracht, um soziale Hürden abzubauen. Dass die Grünen heute sagen, sie seien im Bund für die BAföG-Erhöhung, damit die Studierenden zehn Euro für das Land zahlen könnten, ist schon ein Hammer. (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Kollege, ich habe mir gerade kurz vorgestellt, wie Ihre Rede ausgefallen wäre, wenn wir in der (Christopher Vogt) Regierung und Sie in der Opposition wären. Da hätte aber die Hütte gebrannt. Lieber Kollege Krüger, wenn die Verwaltungskosten der Hochschulen aus Sicht der Landesregierung und der Koalition mittlerweile viel zu hoch und eine ernste Belastung für den Landeshaushalt geworden sind, dann sollten Sie dringend darauf hinwirken, dass diese Verwaltungskosten gesenkt werden. Wie wäre das denn? Das wäre doch auch einmal eine Idee. (Beifall FDP) Leider ist das überhaupt nicht erkennbar. In dem Koalitionsvertrag hatten Sie noch eine Digitalisierungsoffensive für die Hochschulen ausdrücklich mit einer Digitalisierung der Verwaltungen angekündigt. Was ist eigentlich daraus geworden? Dazu habe ich heute nichts gehört. Ich befürchte, dass die Digitalisierung – wie leider so oft bei staatlichen Einrichtungen – nur sehr schleppend vorangekommen ist und die Kosten deshalb eher gestiegen anstatt gesunken sind. Es ist jedenfalls überhaupt nicht ersichtlich, welche ernsthaften Anstrengungen die Landesregierung unternimmt, um die Verwaltungskosten an den Hochschulen zu senken. Ich will jetzt auch gar nicht die berühmte Schaumweinsteuer für die später untergegangene kaiserliche Flotte oder den Solidaritätszuschlag bemühen. Aber wir alle wissen doch: Eine Gebühr, ein Beitrag, eine Abgabe, eine Steuer, die einmal eingeführt wurde, wird so schnell nicht wieder abgeschafft, sondern eher von Jahr zu Jahr immer weiter erhöht. Deshalb sollten zunächst Maßnahmen mit Blick auf den Landeshaushalt Vorrang haben. Dies sollten hier vor allem Kostenreduzierungen bei der Verwaltung der Hochschulen sein. Heutzutage gibt es ja Möglichkeiten, das zu optimieren. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Diese Koalition ist vor drei Jahren dafür angetreten, die Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. Nachdem dies ausgeblieben ist, geschieht nun das genaue Gegenteil. Das ist aus meiner Sicht wirklich bitter. Ich habe mir Ihren Koalitionsvertrag einmal genauer angeschaut. Der war ja gerade mit Blick auf die Hochschulpolitik nicht besonders ambitioniert. Aber es stehen bemerkenswerte Sätze mit Blick auf die heutige Debatte darin. Auf Seite 36 Ihres Koalitionsvertrages hatten Sie angekündigt, Sie würden in dieser Wahlperiode ein – Zitat – „modernes und gerechtes HSG schaffen, das den Rahmen für ein zukunftsfähiges Hochschul- und Wissenschaftssystem“ schaffen werde. Ziel verfehlt, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Wer das so betont, muss anders handeln. Sie haben auch gesagt, Studiengebühren lehnten Sie weiterhin ab. Zugegeben, Verwaltungsgebühren sind etwas anderes als Studiengebühren. Denn bei Studiengebühren haben ja die Studierenden einen Gegenwert. Hier müssen sie einfach nur bezahlen, ohne dass sich für sie etwas verbessert. Der ehrlichste Satz zu Ihrer Hochschulpolitik steht auf Seite 30 in Ihrem Koalitionsvertrag. Dort heißt es quasi wie aus dem Nichts – ich zitiere erneut –: „Für uns steht fest, dass keine der neun staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein in ihrer Existenz gefährdet sein darf.“ Donnerwetter. Keine Hochschule des Landes soll in ihrer Existenz gefährdet werden. Wenn das der Anspruch an Ihre Hochschulpolitik ist, dann wundere ich mich auch nicht über diesen Gesetzentwurf, meine Damen und Herren. Das ist wirklich traurig. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)
Peter Lehnert
Für den SSW erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Hochschulen soll mehr Selbstständigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gewährt werden, und zwar in höherem Maße. Dieses Ziel teilen wir alle. Die hiesigen Hochschulen haben nämlich individuelle regionale Profile, unterschiedliche Ziele und nicht zuletzt verschiedene Schwerpunkte. Darum ist es gut, wenn die Hochschulen selbstständig über Maßnahmen und Umsetzungsformen entscheiden können, die sie betreffen könnten. Dieses Gesetzespaket widerspricht aber dieser Zielsetzung, obwohl das Ministerium selbst genau dieses Ziel dem Gesetz vorangestellt hat. Denn die Hochschulen bekommen nur in wenigen kleinen Bereichen mehr Autonomie, beispielsweise bei den Fristen für wissenschaftliche Hilfskräfte. Einzelne Vereinfachungen sind überfällig und sollen beispielsweise die Berufungsverfahren vereinfachen und gleichzeitig gerichtsfest machen. Das ist gut und richtig; ansonsten wird den Hochschulen (Jette Waldinger-Thiering) ein Verwaltungsbeitrag zugemutet, den sie selbst eintreiben müssen, für den sie erhebliche Proteste ernten und von dem sie keineswegs die gewünschte Freiheit erhalten werden. Die Proteste der Studierenden sind laut und, wie ich finde, berechtigt, weil die soziale Situation der Mehrheit der Studierenden nicht gerade rosig ist; da tun 60 Euro richtig weh. Eigentlich müssten wir die Studierenden angesichts der anstehenden Pensionierungswellen ermutigen, anstatt sie vom Studium abzuhalten. Die Landesregierung tut aber genau das. Aber auch Professoren und Hochschulleitungen sind inzwischen sehr frustriert über die Signale aus Kiel. Sie fühlen sich nicht gehört und sie wissen in vielen Fachbereichen nicht, wie es weitergehen kann. Zukunftsfeste Zusagen fehlen nämlich in dem Gesetzesvorhaben. Inzwischen ist es so weit, dass kleine Fächer mit weniger Studierenden Angst um ihren Bestand haben, und das unabhängig von der wissenschaftlichen Reputation der Einrichtung. Ich möchte ein Beispiel anführen, das mir als Minderheitenpolitikerin besonders am Herzen liegt, und zwar das Zentrum für kleine und regionale Sprachen, kurz: KURS. KURS hat sich an der EuropaUniversität Flensburg unter seiner Direktorin Karoline Kühl zu einem international anerkannten Forschungsbereich gemausert. In dieser Woche läuft eine international hochkarätig besetzte Konferenz zur sogenannten Sprachreinheit. Genau dort geht jetzt die Furcht vor Kürzungen um. „Wie lange werden Friesisch und Dänisch, Plattdeutsch und die Forschung zu Sønderjysk noch bestehen?“, wurde ich letztens als hochschulpolitische Sprecherin gefragt. Wir sollten die Ängste ernst nehmen, bevor sich die ersten Fachleute wegbewerben. Mit der Sicherheit schwindet die Attraktivität für die Studiengänge für die Studierenden, die sich am Studienbeginn nicht mehr sicher fühlen, ob sie noch einen Abschluss in diesen Fächern machen werden. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass wir gemeinsam auf dieser Grundlage der vorgeschlagenen Änderungen daran arbeiten müssen, dass wir einen guten Kompromiss erarbeiten können. Aber ich bin mir genauso sicher, dass wir sehr viele Änderungen der Änderungen vornehmen müssen, damit Hochschulen und Studierende wieder optimistisch in die Zukunft schauen können. Deshalb werden wir sicherlich im Ausschuss eine Anhörung dazu durchführen, genauso wie wir mit diesen Gesetzestexten umgehen. Ich möchte noch einmal auf das Thema BAföG zu sprechen kommen. Eine Erhöhung des BAföG ist die eine Sache; ein elternunabhängiges BAföG ist die andere Sache. Aber es geht doch darum, dass sich Studierende – das stellen wir fest, wenn wir uns mit ihnen unterhalten – jedes Mal erneut einen langwierigen Antrag stellen müssen, um wieder BAföG zu erhalten, die manchmal vier, sechs Monate auf ihr BAföG warten. Das wäre doch genauso, als wenn wir oder jemand anderes, der jeden Tag zur Arbeit geht, vier oder sechs Monate darauf wartet, dass er sein Gehalt bekommt. Das geht einfach nicht! Ich bin völlig bei dem Abgeordneten Christopher Vogt, der sagt: diese Verwaltungsgebühren! – Man müsste einfach dafür Sorge tragen und das einmal durchrastern, wie viel Geld wir eigentlich immer wieder für diese Antragstellung beim Studentenwerk brauchen. Wer nimmt sich diesen Vorgang wieder heraus? Wir reden immer wieder von Bürokratieabbau, aber gefühlt kommt immer wieder eine Schippe oben drauf. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Das ist das, was die Dinge so teuer macht. (Serpil Midyatli [SPD]: Das stimmt!) Insofern ist der SSW – wir arbeiten immer dafür – für ein elternunabhängiges BAföG nach dem skandinavischen Vorbild. Das würde viel Bürokratieabbau fördern und endlich für eine Bildungsgerechtigkeit hier in Deutschland sorgen. Deshalb können wir das voll und ganz unterstützen, das elternunabhängige BAföG, aber nicht die Verwaltungsgebühren. – Danke. (Beifall SSW, SPD, FDP und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Thomas Hölck SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen: Eine Eigenbedarfskündigung kann sachlich gerechtfertigt sein. Kinder oder Enkelkinder brauchen eine eigene Wohnung, die Großmutter ist pflegebedürftig und will näher an ihre Kinder heranziehen, oder ich will mich gar selbst verkleinern. Das große Haus will ich loswerden und in eine kleine Eigentumswohnung ziehen, die ich mal als Wertanlage gekauft habe. Das sind alles berechtigte Gründe, weshalb private Vermieter_innen sagen: Ich muss meinen Mieter_innen kündigen, damit ich die Wohnung dafür nutzen kann. – Das tun die meisten nicht leichtfertig; das will ich hier noch mal ausdrücklich betonen. (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Aber es gibt auch viele Negativbeispiele und Beispiele, bei denen der Eigenbedarf vorgetäuscht wird. Tatsache ist auch, dass sich viele Mieter_innen aus Angst vor Eigenbedarfskündigungen nicht trauen, ihre Mietrechte durchzusetzen. Das darf so nicht bleiben! (Beifall SPD und SSW) In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Eigenbedarfskündigungen erheblich gestiegen, nicht zuletzt, weil es auf dem Wohnungsmarkt immer enger wird. Mietpreise sind auch in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren angestiegen. Gleichzeitig mangelt es oft an bezahlbaren Alternativen. Der Mieterbund Schleswig-Holstein berät jährlich in über 600 Fällen, und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Der Deutsche Mieterbund spricht gar von einer Verdopplung der Klagen in den letzten zehn Jahren. Eine Eigenbedarfskündigung wird von den betroffenen Mieter_innen nicht selten als existenzbedrohend erlebt, weil man sich einfach den Umzug innerhalb desselben Wohnviertels oder der Stadt inzwischen nicht mehr leisten kann. Betroffene werden damit aus ihrer gewohnten sozialen Umgebung herausgerissen. Im Extremfall droht Obdachlosigkeit. Bisher ist die Definition eines Eigenbedarfs durch Vermieter_innen nicht bis ins Detail vom Bundesgesetzgeber geregelt worden, und das ist ein Problem. Die Gerichte entscheiden, indem die Einzelfälle betrachtet werden. Das kann leider Tür und Tor für Missbrauch öffnen. Die Eigenbedarfskündigung kann von Vermieterseite missbraucht werden, um noch mehr Rendite zu erzielen oder um unbequeme Mieterinnen und Mieter einfach loswerden zu wollen. Deshalb brauchen wir hier eine Konkretisierung. Eigenbedarfskündigungen werden auch genutzt, um Wohnungen anschließend teurer vermieten oder verkaufen zu können. Das sind Anlässe, die man nicht akzeptieren darf. (Beifall SPD) Um es klar zu sagen: Bei unrechtmäßigen Eigenbedarfskündigungen handelt es sich um Betrug. Dagegen müssen wir härter vorgehen, denn bei den Mietsteigerungen der letzten Jahre kann sich selbst bei Zahlung einer Entschädigung eine rechtswidrige Eigenbedarfskündigung für Vermieter trotzdem lohnen. Die Beweislast liegt derzeit allerdings hauptsächlich bei den Mieter_innen, die nachweisen müssen, dass der Eigenbedarf rechtswidrig oder gar vorgetäuscht oder missbräuchlich ist. Dies kann mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Hürden verbunden sein. Zudem müssen Mieter oft umfangreiche Dokumentationen ihrer Bemühungen um Ersatzwohnraum vorlegen, um Härtegründe geltend zu machen. Das Wohnbedürfnis von Menschen ist so grundlegend; deshalb müssen wir es vor Missbrauch schützen.
Peter Lehnert
Kollege Hölck, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Kilian?
Lukas Kilian CDU
Vielen lieben Dank, Herr Kollege. – Sie haben gerade gesagt: Die Beweislast liegt bei den Mietern. – Jetzt ist der normale Ablauf so: Wenn eine Eigenbedarfskündigung eingereicht und der widersprochen wird, dann landet das Ganze vor dem Amtsgericht. Das Amtsgericht fordert zunächst Nachweise des Vermieters für Belege, dass er Eigenbedarf geltend macht, also in allererster Linie, wenn er selbst ein- (Thomas Hölck) zieht, Parteivernehmung oder Zeugenbeweis der einziehenden Verwandten. Wie kommen Sie auf die Idee, dass die Beweislast bei den Mietern liegt, dass der Vermieter vorgeschobenen Eigenbedarf gelten macht? – Es wäre doch viel einfacher, so wie es auch in der Hamburger Initiative vorgesehen ist. Das liegt am zuständigen Ausschuss des Bundesrats. Es geht um Folgendes: Wenn jemand Eigenbedarf anmeldet, ist gleich zu fordern, dass er auch den Beweis antritt, dass er zum Beispiel über keinen alternativen Wohnraum verfügt. Insofern wäre das sinnvoll und würde Klagen minimieren und verhindern.
Peter Lehnert
Kollege Hölck, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage?
Lukas Kilian CDU
Dann halten wir zunächst fest: Die Beweislast liegt nicht beim Mieter, sondern beim Vermieter. Es ist so, dass Sie vorschlagen, dass man einzelne zusätzliche Erwägungen in der Kündigung schon angeben muss. Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen sagen: In der Eigenbedarfskündigung ist jeder gut beraten, alle Gründe anzugeben, weil man bei einer Kündigung neu entstandene Gründe hinterherschieben kann, aber zum Zeitpunkt der Kündigung bestehende Gründe nicht hinterherschieben kann, und die Kündigung möglicherweise, wenn sie eben nicht gut begründet ist, allein deswegen schon unwirksam ist und das Amtsgericht die Kündigung dann als unwirksam zurückweist – und der Mieter in der Mietwohnung bleibt. – Das mag sein, aber Sie sprechen hier nicht als Jurist. Sie sollten als Abgeordneter reden. Insofern wäre es sinnvoll, wenn Sie sich unserer Initiative und unserem Antrag anschließen würden, weil es die Eigenbedarfskündigung einfach besser rechtskräftig definieren würde. Insofern wäre es gut, Sie würden sich hier als Parlamentarier dieser Initiative anschließen.
Peter Lehnert
Kollege Hölck, wären Sie bereit, eine abschließende Frage des Kollegen Kilian zuzulassen?
Lukas Kilian CDU
Es ist eine Anmerkung, Herr Kollege Hölck. Jeder von uns, und ich hoffe, das ist bei den allermeisten so, kommt mit einer Vorgeschichte, mit einem beruflichen Hintergrund hierher. Es gibt nicht den Juristen Kilian und den Parlamentarier Kilian, sondern es gibt ein Gesamtwerk. (Beifall und Heiterkeit – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das steht vor Ihnen. Ich kann mich hier nicht aufteilen. Die juristischen Kenntnisse helfen, wenn man Gesetze macht oder Gesetze ändern will. Das kann ich Ihnen sagen. Deswegen riete ich Ihnen dazu, sich mit diesen juristischen Kenntnissen auseinanderzusetzen und nicht zu sagen, der Parlamentarier solle bitte parlamentarisch argumentieren, aber nicht juristisch. – War das eine Frage oder eine Anmerkung? Das war nicht ganz deutlich. Okay, dem Gesamtwerk kann man in diesem Fall nicht widersprechen, aber es wäre klug, dass man sich hier einmal als Abgeordneter äußert.
Peter Lehnert
Kollege Hölck, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Raudies?
Beate Raudies SPD
Lieber Herr Kollege Hölck, würden Sie mir zustimmen, dass es bei dem Thema, um das es hier geht, nicht nur juristische Betrachtungsweisen, sondern auch humanitäre und soziale Betrachtungsweisen gibt, die dann in die Entscheidung einfließen müssten? (Beifall SPD und SSW) – Da kann ich Ihnen nur voll und ganz zustimmen. Denn in dem Fall, in dem Eigenbedarf vorgetäuscht worden ist und es zu Härtefällen kommt, weil ich einfach keine Wohnung finde, ist es ungerecht. Das ist Missbrauch, und dem müssen wir begegnen. (Beifall SPD und SSW) Deshalb will ich noch einmal betonen: Ich habe vorhin gesagt, dass es sachliche Gründe für eine (Thomas Hölck) Eigenbedarfskündigung gibt. Das ist völlig richtig, aber es gibt auch Missbrauch. (Lukas Kilian [CDU]: Das ist eine Straftat!) – Das ist eine Straftat. Deshalb ist es aber doch sinnvoll, dass man auch das Recht genauer definiert. Hamburg hat das mit dem Beschluss, mit dem Antrag im Bundesrat gut vorgemacht. Wir sollten in Schleswig-Holstein diese Initiative unterstützen, weil der Personenkreis, zu dessen Gunsten eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden darf, enger festgelegt werden muss, weil diese Eigenbedarfskündigung nur nahe Verwandte umfassen sollte. Die Kündigungsfristen sollten sozial gerecht angepasst werden. Eine Kündigungsfrist von drei Monaten ist einfach zu kurz, um heutzutage gerade in angespannten Wohnungsmärkten eine neue Wohnung zu finden. Deshalb muss man da zu Verbesserungen kommen. Der Eigenbedarf darf nicht nur vorübergehend bestehen; er sollte mindestens ein Jahr bestehen. Sonst ist das auch nicht gerecht. Das alles halte ich für sinnvoll und überfällig. Das meiste davon haben die Grünen auf Bundesebene übrigens auch schon gefordert. Mal sehen, wie die Grünen sich dort heute positionieren. Ich wiederhole es gerne: Das Recht auf Eigentum zugunsten enger Verwandte wollen wir im Grundsatz nicht antasten. Wir wollen es aber sozialer ausgestalten und höhere Rechtssicherheit schaffen. Es gibt daher gute Gründe, sich der Initiative aus Hamburg anzuschließen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Michael Deckmann das Wort. (Beate Raudies [SPD]: Wir haben uns auf das Gesamtkunstwerk gefreut!)
Michel Deckmann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst: Ja, Herr Hölck, es gibt schwarze Schafe unter den Vermieterinnen und Vermietern, aber bereits heute ist das Vortäuschen von Eigenbedarf eine Straftat und unter Strafe gestellt. (Beifall CDU und FDP) Sie suggerieren hier, dass das Vortäuschen von Eigenbedarf mir nichts, dir nichts möglich wäre. Dem ist nicht so. Die ausführlichen Begründungspflichten des Bürgerlichen Gesetzbuchs stehen dem entgegen. Sie fordern auch eine Beweislastumkehr. Diese liegt ehrlicherweise bereits heute vor, indem der Vermieter bei Eigenbedarfskündigung begründen muss, wieso das berechtigte Interesse des Vermieters vorliegt. Das ist kein riesiger Katalog an Möglichkeiten. Er ist relativ klar definiert. Ein mögliches berechtigtes Interesse ist zum Beispiel, dass die Räume für sich, die Familie oder Angehörige des Haushalts benötigt werden; der sogenannte Eigenbedarf. Hier beginnt bereits die erste Säule unseres sozial ausgestalteten Wohnraummietrechts. Denn die große Begründungspflicht des Vermieters, indem er zum einen klar identifizierbar machen muss, für wen der Eigenbedarf begründet wird, als auch wieso der Eigenbedarf entstanden ist, ist ein klar begrenzter Rahmen ganz im Sinne des Mieterschutzes in Deutschland, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und FDP) Damit sind wir noch längst nicht am Ende. Auch hier hat der Mieter Möglichkeiten. Denn er kann Widerspruch einlegen. Er kann dem berechtigten Interesse damit Grenzen setzen, wenn das Ende des Mietverhältnisses eine Härte für den Mieter wäre. Dann sind wir längst nicht mehr bei Sachverhalten, bei denen es bis zum Ende des Mietverhältnisses drei Monate dauert. Dann landet er, so wie der Kollege Kilian bereits beschrieben hat, meistens vor dem Amtsgericht. Wir haben schon häufig genug über die Dauer von Verfahren vor Amtsgerichten gesprochen. In vielen Fällen sind wir dann nicht bei drei Monaten, sondern bereits bei Prozessen, die mindestens ein Jahr dauern können. Wir sehen also hier: Das Mietrecht in Deutschland ist bereits heute sehr sozial ausgestaltet. Die Mieterinteressen sind entsprechend hoch gewichtet. Das ist auch richtig so. Das sozial ausgestaltete Wohnraummietrecht wird allerdings nicht nur in der gesetzlichen Festschreibung gelebt. Es wird auch vor Ort am Gericht gelebt. Denn dort, wo die Interessen im Einzelfall abgewogen werden, sollten wir uns davor hüten, eine zu starke Einengung des berechtigten Interesses vorzunehmen. Denn genau dann ist es kein soziales Wohnraummietrecht mehr. Hier öffnen wir Willkür und auch Einzelfallungerechtigkeiten für den Vermieter Tür und Tor. Da müssen wir meines Erachtens Vorsicht an der Bahnsteigkante walten lassen. (Beifall CDU und FDP) Vor diesem Hintergrund sehen wir auch die Bundesratsinitiative aus Hamburg, die gegenwärtig in den Fachausschüssen ruht – sie wird gegenwärtig (Michel Deckmann) von Hamburg nicht weiter vorangetrieben –, äußerst kritisch. Eine einseitige massive Verschärfung, teilweise praxisuntaugliche neue bürokratische Hürden wie beispielsweise die doppelte Beweislastumkehr, die Einführung einer Kündigungssperre, die Pflicht zum Anbieten von Alternativwohnraum und die Ausweitung von Begründungspflichten bereits im ersten Schritt lehnen wir entschieden ab, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Denn wir halten ganz am Ende noch einmal fest: Die Darstellung, die auch der Antragstitel bereits suggeriert, dass das deutsche Wohnraummietrecht unsozial wäre, ist schlichtweg falsch. Deutschland hat ein sehr soziales Wohnraummietrecht. Daran halten wir fest. Die Forderungen der SPD lösen keine Probleme. Sie schaffen voraussichtlich deutlich mehr Probleme. Diesen Weg gehen wir nicht mit. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und FDP)
Peter Lehnert
Bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher des Kollegen Stender. – Herzlich willkommen! (Beifall – Zuruf: Wenn ihr so weitermacht, lade ich auch einmal meine Leute ein!) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg_innen! Eigentlich folgt das Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarfs einer relativ einfachen Logik: Wer eine Wohnung vermietet, sie dann aber für sich selbst oder seine Familie benötigt, kann eine Kündigung aussprechen. Die Mieter_innenseite erhält dann angemessene Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, abhängig von der bisherigen Mietdauer. Doch immer mehr Menschen, die zur Miete wohnen, merken inzwischen Schwachstellen in dieser Regelung. Nach jüngsten Zahlen des Mieterbundes in Schleswig-Holstein ist die Zahl der Eigenbedarfskündigungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Schon beim flüchtigen Blick auf den Wortlaut von § 573 BGB wird klar, dass das Gesetz hier relativ viel Interpretationsspielraum lässt. Was genau heißt eigentlich „benötigt“? Reicht auch ein Lagerschuppen oder Poolhaus „als benötigt“? Wie muss die Not nachgewiesen werden? Was passiert, wenn sich später herausstellt, dass die Wohnung doch gar nicht genutzt wurde? Welche Familienangehörigen sind es eigentlich? Bei der eigenen Tochter oder bei dem Bruder ist das sicherlich kein Problem. Aber darf man auch seinen langjährigen Mietenden für den entfernten Cousin dritten Grades rauswerfen? – Über all das gibt es eine Vielzahl von Rechtsprechungen, Gerichtsurteilen und Literatur. Doch die Rechtslage ist unübersichtlich und in einem derart angespannten Wohnungsmarkt, wie wir ihn auch in Schleswig-Holstein aktuell erleben, bietet diese Vorschrift meiner Meinung nach keinen ausreichenden Schutz für Mieter_innen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt SSW) Die Vorschläge der Hamburger Bundesratsinitiative sind meiner Einschätzung nach deswegen vernünftig und ausgewogen, um das Gesetz klarer in der Anwendung und stärker in der Schutzwirkung zu machen, während gleichzeitig das Recht auf Eigenbedarfskündigung im Kern unangetastet bleibt. Ich gehe einmal die Vorschläge durch, weil wir sie bisher noch nicht im Einzelnen diskutiert haben. Es geht erstens um eine klarere Definition. Hamburg fordert, dass Eigenbedarf nur noch bei nachweislichem und ernsthaften Wohnungsbedarf gelten soll. Damit werden vorgeschobene Interessen oder beispielsweise die Nutzung für eine Zweit- oder Ferienwohnung ausgeschlossen oder der Missbrauch des Instruments deutlich erschwert. Dass eine Kündigung für die Nutzung als Ferienwohnung angesichts der heutigen Notsituation im Wohnungsmarkt überhaupt noch zulässig ist, ist doch ehrlicherweise absurd. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und SSW) Zweitens. Im zweiten Punkt geht es um eine Sperrfrist bei Eigentümerwechsel. Wer eine vermietete Wohnung gerade erst gekauft hat, darf nicht sofort wegen Eigenbedarfs kündigen. So würde der gesetzliche Grundsatz, Kauf bricht nicht Miete, angemessen gewährleistet. Drittens braucht es eine klare Regelung zu den Verwandtschaftsverhältnissen: nur noch in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Enkelkinder et cetera. Das wäre doch eine einfachere und unkomplizierte faire Regelung mit den Wertvorstellungen, die wir aktuell in der Gesellschaft für Familienverantwortung haben. Viertens – eine Begrenzung bei beruflich motiviertem Eigenbedarf: Hamburg möchte die Möglichkeit (Nelly Waldeck) abschaffen, dass Firmen zugunsten ihrer Angestellten wegen Eigenbedarfs kündigen können. Ich finde das richtig, weil Wohnen in dem Sinne kein Betriebsvermögen ist. Fünftens – eine Verlängerung der Mindestkündigungsfrist auf sechs Monate: Das ist eine einfache Anpassung, die dem Rechnung trägt, dass wir einfach einen sehr, sehr angespannten Wohnungsmarkt haben. Wer gerade nach Kiel zieht, um zu studieren und eine Wohnung sucht, kann sehr gut nachvollziehen, dass es in drei Monaten teilweise wirklich schwierig geworden ist, eine neue Wohnung zu finden. Schließlich und zuletzt eine Pflicht zur Angabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer: Auch das stärkt die Transparenz und schützt Mieterinnen und Mieter vor kurzfristigen taktischen Eigenbedarfskündigungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Meiner Meinung nach sind das nachvollziehbare, sinnvolle, ausgewogene und gut begründete Vorschläge. Sie stellen ein Gleichgewicht zwischen dem berechtigten Eigenbedarf und dem berechtigten Interesse her, sein Zuhause nicht einfach so zu verlieren. Doch seit Hamburg seine Initiative eingebracht hat, hat sich einiges verändert. Inzwischen liegt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vor – kurz davor wurde dieser Antrag eingebracht –, und der greift die Überlegungen Hamburgs leider nicht auf. An der Stelle hat sich die SPD nicht durchgesetzt – keine Spur von der Reform des Eigenbedarfs, keine Debatte um klarere Regeln, kein Vorschlag für mehr Schutz vor dem Missbrauch. Das hat auch die Hamburger Regierung erkannt und in diesem Zuge den Antrag im Bundesrat zurückgezogen und auf unbestimmte Zeit vertagt, (Lukas Kilian [CDU]: Aber Hölck nicht! – Zuruf Beate Raudies [SPD])) auf unbestimmte Zeit, bis zum Wiederaufruf Hamburgs. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Jahren nicht der Fall sein wird, solange nicht die Bundesregierung eine Offenheit dafür signalisiert, es noch umzusetzen. Ich würde mich trotzdem freuen – weil ich die Vorschläge sehr gut finde –, wenn wir sie einmal im Ausschuss diskutieren, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Waldeck, ich glaube, wir müssen uns noch einmal daran erinnern, dass der gegenwärtige § 573 BGB, der dieses Kündigungsrecht beinhaltet, den Versuch unternimmt, die berechtigten Interessen des Mieters, des besitzenden Mieters – übrigens hat auch der Besitz Verfassungsrang, der ist verfassungsrechtlich geschützt –, mit den Interessen des Eigentümers, der normalerweise mit seinem Eigentum machen darf, was er will, in einen Ausgleich zu bringen. Dass man mit immobilem Eigentum in Deutschland machen dürfte, was man will, das kann man dem BGB nun weiß Gott nicht entnehmen. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Denn darin haben wir massive Einschränkungen dazu, einem Mieter in einem Wohnraum, den man selbst zur Verfügung gestellt hat, einfach zu kündigen oder jemanden aus allen möglichen Gründen rauszuhalten. Der Kollege Kilian hat vorhin etwas beschrieben, was bei der Eigenbedarfskündigung heute auch ein Thema ist. Wer eine Eigenbedarfskündigung auf den Weg bringen will – die kann in vielen Fällen, Herr Hölck hat es ja auch gesagt, berechtigt sein –, der tut gut daran, das nicht einfach so zu machen, sondern einen Anwalt hinzuzuziehen. Denn das ist so kompliziert, man kann dabei so viele Fehler machen, dass man an der Stelle wirklich Gefahr läuft, etwas falsch zu machen. Ich frage Sie, Kolleginnen und Kollegen, ob es bei diesem Phänomen, das wir hier vorliegen haben – an dem Antrag stimmt ja eines: die Eigenbedarfskündigungen in Deutschland wurden in der Vergangenheit zunehmend vorgetäuscht und missbraucht –, wegen des Missbrauchs, richtig ist, die Voraussetzungen der Regelungen zu verschärfen. Oder wäre es nicht richtig, den Missbrauch konsequenter zu verfolgen? (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Sie tun wieder genau das, was wir in der Regel immer machen: Wir reagieren auf den Missbrauch (Dr. Bernd Buchholz) einer Norm mit der Verschärfung der Norm. Das ändert am Missbrauch nichts. (Vereinzelter Beifall FDP – Zurufe Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Thomas Hölck [SPD]) – Nein, Frau Kollegin von Kalben, das ändert am Missbrauchs nichts. Wenn Sie den Personenkreis noch enger fassen, führt das doch nur dazu, dass derjenige, der vorher darüber getäuscht hat, dass er das tatsächlich dafür in Anspruch nehmen will, sich jetzt darauf berufen wird, dass es sein Sohn ist und nicht mehr der Neffe. Das ändert doch am Missbrauch nichts. Lassen Sie uns die Voraussetzungen und die Dinge, die dann tatsächlich eingeschränkt werden sollen, uns noch einmal ein bisschen auf der Zunge zergehen. Da gab es gerade zur Initiative aus Hamburg zwei Beispiele, die ich – das will ich ausdrücklich sagen – nicht teile, weil ich finde, dass sie zu weit gehen. Darüber kann man streiten. Warum eigentlich soll es nur noch Verwandten in gerader Linie ermöglicht werden, den Eigenbedarf, das Eigentumsrecht auszuleben? Was ist, wenn ich als Eigentümer sage, ich habe eine Großmutter, die hat Pflegebedarf und dafür will ich eine Hausangestellte bei mir wohnen lassen? – Dann darf ich nicht kündigen, die Eigenbedarfskündigung ist ausgeschlossen. Das Au-pair-Mädchen im Haushalt – ausgeschlossen. Warum eigentlich? (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil die nur ein Jahr da ist! – Weitere Zurufe) Weil das ein Thema ist, das bisher nach der geltenden Regelung nicht als Grund greift. Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, warum man dazu sein Eigentumsrecht nicht nutzen darf. Und ich sage auch etwas Zweites: (Zurufe SPD) – Ich weiß, dass Ihnen das nicht gefällt. – Wenn diejenigen, die in Grömitz ihre Wohnung bisher vermietet haben, nun plötzlich in die Rente gehen und sagen: Jetzt möchte ich die Wohnung in Grömitz monatsweise als Ferienwohnung nutzen, dann sagen wir: Nein, das darfst du mit deinem Eigentum nicht machen, du hast kein Recht zur Eigenbedarfskündigung! – Ist das allen Ernstes so? Ich sehe das anders, weil ich glaube, dass das Eigentumsrecht das hergeben muss. Deshalb finde ich, dass wir der Initiative nicht folgen sollten. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Ich bin aber gern bereit zuzugeben, dass es einige Punkte gibt, über die man nachdenken kann und sollte, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Die Frist!) zum Beispiel die Fristverlängerung. (Beifall FDP) Ich glaube, heute ist mit Dreimonatsfristen bei einer Eigenbedarfskündigung niemandem mehr geholfen, insbesondere dann nicht, wenn es um eine Wohnraumveräußerung geht. Das kann schnell zu Problemen führen. Darüber kann man nachdenken. Es gibt andere Punkte, zum Beispiel ob die von der Gesetzgebung und von der Rechtsprechung inzwischen juristisch bestehende – und gar nicht gesetzlich formuliert – Anbietungspflicht des Vermieters sinnvoll ist: Wer eine andere Wohnung hat, die leer steht, hat sie dem, dem er eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, anzubieten. Das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern das hat die Rechtsprechung aus der Verfassung destilliert. Auch das ist ein Ausbund des sozialen Wohnraumrechts, das wir haben. Ob das allerdings dann auch noch mit einer umgekehrten Beweislast ausgestattet werden sollte, halte ich für ziemlich zweifelhaft, will sagen: Es gibt im Detail viel zu beraten. Die Initiative von Hamburg ist in Wahrheit tot. Deshalb, lieber Herr Hölck, muss man sie nicht weiter unterstützen, denn die Hamburger betreiben sie nicht mehr.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Über die einzelnen Punkte im Ausschuss zu beraten, halte ich für hilfreich. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für den SSW erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Bei uns an der Westküste sieht das manchmal so aus: Man hat Häuser mit schwarzen Schlüsselboxen. Die sind dann immer ein sicheres Anzeichen dafür, dass eine Wohnung zu einer Feri- (Sybilla Nitsch) enwohnung umgewandelt wurde. Dort, wo vormals eine Familie unterkam, übernachten jetzt wenige Wochen im Jahr Urlauberinnen und Urlauber. Die Wohnungen werden knapp, das haben wir in vielen Debatten schon festgestellt. Das ist nicht nur in den Hotspots wie Sylt und Sankt Peter-Ording so, sondern es ist längst an der gesamten Küste so. Auch an anderen Stellen ist der Wohnungsmarkt angespannt. Gerade unsere Studienstädte Flensburg, Kiel und Lübeck haben einen wirklich angespannten Markt. Darum befürworte ich ausdrücklich, dass sich Schleswig-Holstein der Hamburger Bundesratsinitiative für eine sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigungen wegen Eigenbedarfs anschließt. (Beifall SSW und SPD) Ob die wirklich tot ist, würde ich noch mal infrage stellen, weil ich glaube, da waren so ein paar Wahlen, die ein Grund dafür waren. Der Staat muss in meinen Augen gute Regeln etablieren, und die Kommunen und die Kreise müssen in die Lage versetzt werden, diese Regeln zu kontrollieren und Verletzungen zu ahnden. Ich höre von vielen Kommunen, dass ihnen die Hände gebunden sind, gegen die Umnutzung von Wohnraum nachhaltig vorgehen zu können. Vor allem Landkreise klagen darüber, dass sie nicht über die personelle Ausstattung verfügen, um soziale Härten abzufangen, da schlichtweg kein entsprechender Wohnraum zu finden ist. Das steht im Zusammenhang mit der Eigenbedarfsklage, weil es so ist, dass viele Menschen nach einer Klage ein Problem damit haben, geeigneten Wohnraum zu finden. Die Initiative Wohneck, die unter anderem in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg tätig ist, berichtet über Fälle, in denen sich Mieterinnen und Mieter als rechtlos empfinden. Besonders markant ist nämlich der hohe Bedarf an kleineren und mittleren Einheiten. Dann kommt – wenn man diesen Bedarf hat – auch noch bei einer Klage auf Eigenbedarf erschwerend die kurze Frist von drei Monaten im § 573c Absatz 1 BGB dazu, die gerade für Menschen mit besonderem Bedarf eine hohe Hürde darstellen. Mir ist ein Fall bekannt, in dem eine körperbehinderte Frau mit ihrem Mann zusammen wegen Eigenbedarf rausgeklagt worden ist. Die soziale Härte hat nicht gegriffen. Ich weiß nicht genau, aus welchen Gründen, das gebe ich hier ehrlich zu. Trotzdem ist es so: Diese Frau steht zusammen mit ihrem Mann vor einem Riesenproblem. Es ist ein extremer Druck, und sie wissen jetzt in dieser Situation nicht, wie sie eine Wohnung finden sollen. Ein ganzes Netzwerk ist eingespannt worden, um dieser Frau zu helfen. Das sind gerade diese Wege, bei denen wir als SSW sagen: Wir müssen Mittel und Wege finden, solche Personen zu unterstützen. Das Bestandsinteresse des Mieters wird bislang im BGB nämlich nur unzureichend berücksichtigt. Deshalb können Kündigungen zugunsten entfernter Verwandter oder auch Au-pairs ausgesprochen und ausgeführt werden.
Peter Lehnert
Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Herrn Kollegen Kilian?
Lukas Kilian CDU
Vielen Dank. – Weil Sie gerade eine Situation aus Sicht der Mieter dargestellt haben, möchte ich nur sagen: Diese Debatten werden immer aus Sicht der Mieter geführt. Es gibt die gleichen Probleme aber tatsächlich auch aus Sicht der Vermieter. Ich finde es verkürzt, es so darzustellen. Ich kann Ihnen ein Beispiel aus eigener Praxis sagen: Eine Eigenbedarfskündigung bei einer Person, die hochbetagt ist, wo man sich das nicht wünscht, dass der gekündigt wird. Die Eigentümer haben direkt daneben ihr Wohnhaus und wollen, dass die Tochter in dieses Haus zieht, weil beide schwer an Krebs erkrankt sind. Es gibt genau das Problem, was Sie beschrieben haben: Es gibt keinen anderen Wohnraum in der Nähe. Sie sagen: Wir sind beide schwer erkrankt, wir wollen, dass unsere Tochter zu uns zieht, um direkt nebenan da sein und uns pflegen zu können. Es ist zu verkürzt, es so darzustellen, als ob es immer nur den Mieter trifft, dass es hart ist, sondern es kann genauso gut den Vermieter treffen, dass es hart ist. Aus seiner Sicht kann gerade der Grund gewesen sein, eine Immobilie in direkter Nähe zu erwerben, um möglicherweise solche Härten durch die Familie abzufedern. Das nur als Anmerkung, weil ich das Gefühl habe, dass es ansonsten immer eine Schlagseite bekommt: der böse Vermieter, der arme (Sybilla Nitsch) Mieter. Es kann auf beiden Seiten eine ziemliche Härte vorliegen. – Kollege Kilian, ich habe überhaupt nicht infrage gestellt, dass eine Härte auch auf der anderen Seite entstehen kann. Ich habe dieses Beispiel im Zusammenhang damit genannt, dass es eine kurze Frist gibt. Man hat die Klage auf soziale Härte. Dieser Klage wird nicht stattgegeben. Dann steht man trotzdem vor diesem Problem. Man hat nur drei Monate Zeit, eine entsprechende Wohnung zu finden. Diesen Zusammenhang stelle ich dar, dass gerade Menschen, die vielleicht wenig Mittel haben, körperlich behindert sind, die besonderen Anspruch an den Wohnraum haben, in angespannten Wohnungsmärkten extrem Probleme haben, eine passende Wohnung zu finden. Das ist mein Ansatz, und das werde ich gleich auch noch ausführen, weil es darum gehen soll, dass die Fristen verlängert werden. Ich beziehe mich ausdrücklich auf die Fristen und dass in den angespannten Lagen Menschen, die dann in so eine Situation kommen, wirklich Probleme haben. Das ist mein Ansatz. Ich möchte gar nicht in Abrede stellen, dass der umgekehrte Fall, den Sie darstellen, nicht genauso Berechtigung hat. Ich habe mich zum Beispiel bis jetzt überhaupt nicht dafür ausgesprochen, dass eine Klage auf Eigenbedarf niemals zulässig wäre.
Peter Lehnert
Kollegin Nitsch, wir haben eine Geschäftsordnung, die vorsieht, dass wir kurze Fragen stellen und kurze Antworten geben. Diesen Rahmen verlassen wir gerade. Deswegen ist jetzt die Frage beantwortet. Ich frage Sie, ob Sie noch eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Kilian zulassen, die sich natürlich auch an den Zeitrahmen hält.
Lukas Kilian CDU
Ich glaube, Sie verwechseln Klage mit Eigenbedarfskündigung. Nach der Kündigung sind es die drei Monate. Wenn wir im Klageverfahren sind, werden wir in ganz Schleswig-Holstein kein Verfahren haben, in dem sich ein Mieter geäußert hat, das innerhalb von drei Monaten abgeschlossen ist. Das dauert mindestens sechs, neun, wenn nicht zwölf Monate. Dann gibt es Räumungsschutzvorschriften und Ähnliches. Es ist beileibe nicht so, dass man, wenn man sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehrt, in Schleswig-Holstein nach drei Monaten draußen ist. Deswegen glaube ich, Sie verwechseln die Kündigung mit der Klage. Bei einer Klage ist nach drei Monaten in Schleswig-Holstein niemals Schluss. – Nein, das verwechsle ich nicht. Es tut mir leid, dass ich das noch einmal so darstellen muss. Es geht um den Zeitpunkt, zu dem diese betreffende Person die Sicherheit hat: „Ich muss jetzt wirklich raus“, und die Klage auf soziale Härte abgewiesen worden ist. Dann gibt es die Frist von drei Monaten. Dann geht es darum, dass ich neuen Wohnraum suchen muss. Es ist so: In dem Moment, in dem ich Widerspruch einlege, ist natürlich die Klagezeit vorgesehen, aber es gibt dann den Zeitpunkt, zu dem der Eigenbedarfsanspruch greift. Dann hat die Person drei Monate Zeit, um sich eine Wohnung zu suchen. – Gut. Jetzt war ich gerade noch bei einem anderen Komplex. Ich versuche, wieder einzusteigen. Die Hamburger Bundesratsinitiative ist in unseren Augen ein guter Baustein für eine weitergehende Strategie. Ich gebe auch dem Kollegen Buchholz recht, dass wir da auf einige Punkte gut gucken könnten. Der sogenannte gekaufte Eigenbedarf – das ist nämlich noch einmal ein Komplex, den wir beleuchten sollten – ist in den Großstädten zunehmend ein Problem, natürlich auch ein Hamburger Problem. Da werden vermietete Wohnungen gekauft, und dann wird im Handumdrehen wegen Eigenbedarfs gekündigt. Viele Mieterinnen und Mieter haben sich dagegen gewehrt und vor Gericht gegen pauschale oder fehlende Begründung des Eigenbedarfs geklagt. Inzwischen gibt es einschlägige Urteile, die die Käufer bei falschen Angaben bestrafen. Das wurde hier auch schon debattiert. Ich denke, dass der Rechtsrahmen da wirklich sehr stramm ist. Nun kann aber auch nicht jeder Mieter oder jede Mieterin klagen. Darum denke ich, dass eine gesetzliche Änderung überfällig ist – das bezieht sich wieder auch auf die Fristen, also dann auf die sogenannten Sperrfristregelungen in § 573 BGB –, damit verankert wird, dass dieses Geschäftsmodell des gekauften Eigenbedarfs ein Ende hat. Die Hamburger Bundesratsinitiative schlägt angesichts der enormen Schwierigkeiten für Mieter in angespannten Wohnungsmärkten, neuen bezahlbaren Wohnraum zu finden, eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren ab Eigentumsumschreibung vor. Ich halte das für einen gangbaren Weg, weil damit (Sybilla Nitsch) Eigentümerinteressen und Mieterschutz in ein vernünftiges Verhältnis gebracht werden. Ebenso sind die detaillierten Begründungsvorgaben ein geeignetes Mittel zur Erhaltung von Wohnraum. Der Wohnraum, der bei uns besteht, muss unbedingt erhalten bleiben und sozial ausgestaltet sein. Die sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarf ist eine der geeigneten Maßnahmen, natürlich nicht die überwiegende. Wir befürworten sie als eine kleine Maßnahme. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Thomas Hölck das Wort.
Thomas Hölck SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ausdrücklich für den Wortbeitrag der Kollegin Nelly Waldeck und in Teilen beim Kollegen Buchholz bedanken und will einen Gedanken aufnehmen. Sie haben gefordert, Missbrauch konsequenter zu verfolgen, anstatt Normen zu verschärfen. Was bedeutet das im konkreten Fall bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten? Bis ich den Missbrauch festgestellt und über ein Gericht geahndet habe, bin ich aus der Wohnung vermutlich schon draußen. Entweder gibt es die Möglichkeit, bei Verdacht auf Missbrauch ein Moratorium zu schaffen, dass ich die Wohnung nicht verlassen muss, oder ich muss die Gesetzesnorm konkretisieren. Darum geht es; es geht nicht um eine Verschärfung, es geht um eine Konkretisierung der Gesetzesnorm. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Dem Mieter ist es zum Beispiel nicht möglich, dem Vermieter, der Eigenbedarf angemeldet hat, nachzuweisen, ob er eine Alternativwohnung hat. Das ist unmöglich. Wie soll das gehen? Es ist richtig, Missbrauch konsequent zu verfolgen und zu bestrafen, aber in der Kombination mit einer kurzen Kündigungsfrist ist das schwierig. Deshalb brauchen wir da eine Klarstellung. Nachdem wir in der Debatte durchaus gute Beiträge gehört haben, sollten wir den Antrag in den zuständigen Ausschuss überweisen und dort noch einmal über die Frage der Eigenbedarfskündigung diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD)
Peter Lehnert
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Lukas Kilian das Wort.
Lukas Kilian CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir furchtbar leid, dass ich Sie jetzt noch einmal nerven muss. (Zurufe) – Es ist mein Job als Parlamentarier und Jurist, hier ganz kurz einige Punkte klarzustellen. Kollegin Nitsch, ich habe es schon gesagt, der Ablauf ist wie folgt: Jemand kündigt – das Mietverhältnis läuft weniger als fünf Jahre, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate –, der Mieter widerspricht der Kündigung, oder er zieht einfach nicht aus. Dann kann der Vermieter eine Klage einreichen. In der Sekunde, in der die Kündigung ausgesprochen oder die Klage eingereicht wird, zieht der Mieter natürlich nicht aus, sondern bleibt in der Wohnung. Er hat auch weiterhin ein Recht zum Besitz. Ein Vermieter, der den Mieter rausschmisse, würde sich strafbar machen. Das macht keiner. Wir sind beim Amtsgericht. Es gibt Stellungnahmefristen. Das Gericht ordnet ein schriftliches Vorverfahren an, Pipapo. Es vergehen mindestens sechs Wochen, bis der Richter entscheidet, wann er terminiert. Er terminiert dann in den nächsten drei bis fünf Monaten. Dann kommt es zu einem Termin beim Amtsgericht. Bei diesem Termin gibt es zunächst die Güteverhandlung, in der der Richter darauf hinwirkt, dass sich die Parteien einigen, also schauen, wie lange sie noch brauchen, um eine Wohnung zu finden, wie dringend sie die Wohnung brauchen, um die Parteien zueinander zu führen. Wenn die Güteverhandlung scheitert und kein Härtefall festgestellt wird, dann entscheidet das Gericht. Der Vermieter hat möglicherweise recht mit seiner Eigenbedarfskündigung. Der Klage auf Räumung wird stattgegeben. Dann kann der Mieter – das macht der Mieter im Regelfall auch – einen Räumungsschutzantrag stellen, weil Obdachlosigkeit vermieden werden soll. Auch das ist vorgesehen. Der Räumungsschutz wird mindestens mit drei, sechs, neun oder manchmal sogar zwölf Monaten gewährt. Der Mieter kann also rein faktisch noch wahnsinnig lange in der Wohnung bleiben. Klüger ist es – das ist jetzt kostenlose Rechtsberatung –, einen Vergleich zu schließen, sich zu einigen, so lange in der (Lukas Kilian) Wohnung zu bleiben, bis man Wohnraum gefunden hat, und damit nicht die ewig langen, unbekannten Fristen zu haben. Das ist der normale Ablauf. Wenn man meint, die Fristen seien zu kurz, sollten wir uns über die Tatsachen einig sein, wie die Fristen tatsächlich sind, bevor man fordert, die Frist zu verlängern. Was bringt es, wenn die Kündigungsfrist am Anfang des Verfahrens nicht drei, sondern sechs Monate beträgt? Wenn der Mieter nach sechs Monaten nicht ausgezogen ist oder die Kündigung für unberechtigt hält, was ja sein gutes Recht ist, dann läuft das ganze Verfahren nach sechs Monaten. Der Schutz ist genau der gleiche, es läuft genau das gleiche Verfahren. Es bleibt am Ende der Räumungsschutz. Es klingt alles irgendwie toll, aber wenn man sich das konkret anschaut, dann ist das alles sehr diffizil und sehr genau geregelt. Deswegen gibt es diesen Bedarf nicht. – Vielen Dank. (Beifall CDU und FDP)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich unserer Justizministerin, Frau Professor Dr. von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in Ballungszentren, belegt die hohe Bedeutung des Wohnraummietrechts. Es schützt mit der räumlichen Privatsphäre ein grundrechtlich verankertes Rechtsgut der Mieterinnen und Mieter. Gleichzeitig schützt es die Eigentumsgarantie und damit ein Grundrecht der Vermieterinnen und Vermieter. Dabei kommt der Rechtsprechung in diesem sensiblen Rechtsgebiet eine besondere Bedeutung zu, schafft sie doch die notwendige Rechtssicherheit. Es ist Aufgabe der Rechtsprechung, eine Norm auszulegen und die Interessen aller Parteien im Einzelfall sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Das geschieht seit Jahrzehnten und ausgesprochen differenziert. Eine eventuelle Neufassung der bestehenden Regelungen muss daher ebenso differenziert entwickelt und überdacht werden. Lassen Sie mich dies anhand von drei Punkten verdeutlichen. Erstens. Eine engere Definition des Personenkreises, zu dessen Gunsten eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden darf, wirft viele Fragen auf. Die Tatsache, dass Vermieterinnen und Vermieter die Räume tatsächlich benötigen müssen, sorgt bereits für den notwendigen Interessenausgleich. Eine weitere Begrenzung würde eine erhebliche Einschränkung des Eigentumsrechts bedeuten. Es ist das berechtigte Interesse der Vermieterinnen und Vermieter, wenn sie den Wohnraum für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige ihres Haushalts benötigen. Es handelt sich um ihren eigenen Wohnraum, für den sie mit allen Pflichten, die das Eigentum auferlegt, Verantwortung tragen. (Beifall CDU und FDP) Eine weitere Begrenzung des Personenkreises lässt außer Acht, dass Familienzusammenhalt nicht zwangsläufig in gerader Linie verläuft und dass enge Familienbande nicht immer mit einem engen Verwandtschaftsgrad einhergehen. Zweitens. Dass die Nutzungsdauer der Wohnung durch die Person, zu deren Gunsten gekündigt wird, mindestens ein Jahr betragen muss, wirft ebenfalls Fragen auf. Wird eine solche Forderung den heutigen Lebensrealitäten vieler Menschen gerecht? Es gibt zahlreiche Konstellationen, in denen auch eine kürzere Nutzungsdauer erforderlich und angemessen ist. Insbesondere im Leben junger Menschen erfordern das Studium, die Ausbildung oder ein Freiwilligendienst regelmäßig kürzere Aufenthalte an einem Wohnort. Selbstverständlich müssen missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen verhindert und geahndet werden. Das geschieht aber bereits durch die Rechtsprechung. Sie hat wirksame, differenzierte Kontrollinstrumente entwickelt, die besser wirken als eine Mindestnutzungsdauer. Drittens. Eine Erweiterung der Begründungspflicht wirft ebenfalls Fragen auf. Sie könnte Vermieterinnen und Vermieter zu sehr belasten und eine Vermietung generell unattraktiv werden lassen, sodass möglicherweise jedenfalls für eine gewisse Zeit Vermieterinnen und Vermieter ganz von einer Vermietung absähen; dann stünde der Wohnraum gar nicht mehr zur Verfügung. Darüber hinaus muss man sich fragen, ob eine umfangreichere Begründung wirklich automatisch zu einem höheren Mieterschutz führt. Schließlich fordert das Bundesverfassungsgericht, dass die Ansprüche an die Kündigung durch Vermieterinnen und Vermieter nicht überhöht werden. Auch diese Rechtsprechung muss bei einer möglichen Neuregelung bedacht werden. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Meine Damen und Herren, Anpassungen des Wohnraummietrechts erfordern einen differenzierten Blick auf die Interessen sowohl von Mieterinnen und Mietern als auch von Vermieterinnen und Vermietern. Sie setzen eine sorgfältige Abwägung voraus, um die sensiblen Rechtsgüter beider Seiten zu wahren und nicht gegeneinander auszuspielen. Einer eventuellen Neuregelung muss ein angemessener Ausgleich zwischen unterschiedlichen Bedürfnissen und unterschiedlichen Rechten zugrunde liegen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Peter Lehnert
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Einige Kollegen haben ihre Sympathie dafür geäußert, das im Ausschuss zu beraten. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Daraus schließe ich, dass Sie damit auch beantragt haben, es im Ausschuss zu beraten. (Zurufe: Ja!) Dann lasse ich darüber abstimmen, ob der Antrag Drucksache 20/3214 in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wird. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Gegenprobe! – Stimmenthaltung? – Das ist einstimmig. Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind aufgrund der fortgeschrittenen Zeit übereingekommen, dass die Tagesordnungspunkte 9 und 15 heute nicht mehr aufgerufen werden. Deswegen schließe ich die Sitzung und unterbreche die Tagung. Ich weise darauf hin, dass morgen um 10 Uhr die Tagung wiedereröffnet wird und wünsche allen Kollegen einen schönen Abend. Schluss: 17:51 Uhr Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst
