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Dr. Bernd Buchholz

FDP 18.06.2025 Sitzungen 20/90

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Waldeck, ich glaube, wir müssen uns noch einmal daran erinnern, dass der gegenwärtige § 573 BGB, der dieses Kündigungsrecht beinhaltet, den Versuch unternimmt, die berechtigten Interessen des Mieters, des besitzenden Mieters – übrigens hat auch der Besitz Verfassungsrang, der ist verfassungsrechtlich geschützt –, mit den Interessen des Eigentümers, der normalerweise mit seinem Eigentum machen darf, was er will, in einen Ausgleich zu bringen. Dass man mit immobilem Eigentum in Deutschland machen dürfte, was man will, das kann man dem BGB nun weiß Gott nicht entnehmen. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Denn darin haben wir massive Einschränkungen dazu, einem Mieter in einem Wohnraum, den man selbst zur Verfügung gestellt hat, einfach zu kündigen oder jemanden aus allen möglichen Gründen rauszuhalten. Der Kollege Kilian hat vorhin etwas beschrieben, was bei der Eigenbedarfskündigung heute auch ein Thema ist. Wer eine Eigenbedarfskündigung auf den Weg bringen will – die kann in vielen Fällen, Herr Hölck hat es ja auch gesagt, berechtigt sein –, der tut gut daran, das nicht einfach so zu machen, sondern einen Anwalt hinzuzuziehen. Denn das ist so kompliziert, man kann dabei so viele Fehler machen, dass man an der Stelle wirklich Gefahr läuft, etwas falsch zu machen. Ich frage Sie, Kolleginnen und Kollegen, ob es bei diesem Phänomen, das wir hier vorliegen haben – an dem Antrag stimmt ja eines: die Eigenbedarfskündigungen in Deutschland wurden in der Vergangenheit zunehmend vorgetäuscht und missbraucht –, wegen des Missbrauchs, richtig ist, die Voraussetzungen der Regelungen zu verschärfen. Oder wäre es nicht richtig, den Missbrauch konsequenter zu verfolgen? (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Sie tun wieder genau das, was wir in der Regel immer machen: Wir reagieren auf den Missbrauch (Dr. Bernd Buchholz) einer Norm mit der Verschärfung der Norm. Das ändert am Missbrauch nichts. (Vereinzelter Beifall FDP – Zurufe Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Thomas Hölck [SPD]) – Nein, Frau Kollegin von Kalben, das ändert am Missbrauchs nichts. Wenn Sie den Personenkreis noch enger fassen, führt das doch nur dazu, dass derjenige, der vorher darüber getäuscht hat, dass er das tatsächlich dafür in Anspruch nehmen will, sich jetzt darauf berufen wird, dass es sein Sohn ist und nicht mehr der Neffe. Das ändert doch am Missbrauch nichts. Lassen Sie uns die Voraussetzungen und die Dinge, die dann tatsächlich eingeschränkt werden sollen, uns noch einmal ein bisschen auf der Zunge zergehen. Da gab es gerade zur Initiative aus Hamburg zwei Beispiele, die ich – das will ich ausdrücklich sagen – nicht teile, weil ich finde, dass sie zu weit gehen. Darüber kann man streiten. Warum eigentlich soll es nur noch Verwandten in gerader Linie ermöglicht werden, den Eigenbedarf, das Eigentumsrecht auszuleben? Was ist, wenn ich als Eigentümer sage, ich habe eine Großmutter, die hat Pflegebedarf und dafür will ich eine Hausangestellte bei mir wohnen lassen? – Dann darf ich nicht kündigen, die Eigenbedarfskündigung ist ausgeschlossen. Das Au-pair-Mädchen im Haushalt – ausgeschlossen. Warum eigentlich? (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil die nur ein Jahr da ist! – Weitere Zurufe) Weil das ein Thema ist, das bisher nach der geltenden Regelung nicht als Grund greift. Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, warum man dazu sein Eigentumsrecht nicht nutzen darf. Und ich sage auch etwas Zweites: (Zurufe SPD) – Ich weiß, dass Ihnen das nicht gefällt. – Wenn diejenigen, die in Grömitz ihre Wohnung bisher vermietet haben, nun plötzlich in die Rente gehen und sagen: Jetzt möchte ich die Wohnung in Grömitz monatsweise als Ferienwohnung nutzen, dann sagen wir: Nein, das darfst du mit deinem Eigentum nicht machen, du hast kein Recht zur Eigenbedarfskündigung! – Ist das allen Ernstes so? Ich sehe das anders, weil ich glaube, dass das Eigentumsrecht das hergeben muss. Deshalb finde ich, dass wir der Initiative nicht folgen sollten. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Ich bin aber gern bereit zuzugeben, dass es einige Punkte gibt, über die man nachdenken kann und sollte, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Die Frist!) zum Beispiel die Fristverlängerung. (Beifall FDP) Ich glaube, heute ist mit Dreimonatsfristen bei einer Eigenbedarfskündigung niemandem mehr geholfen, insbesondere dann nicht, wenn es um eine Wohnraumveräußerung geht. Das kann schnell zu Problemen führen. Darüber kann man nachdenken. Es gibt andere Punkte, zum Beispiel ob die von der Gesetzgebung und von der Rechtsprechung inzwischen juristisch bestehende – und gar nicht gesetzlich formuliert – Anbietungspflicht des Vermieters sinnvoll ist: Wer eine andere Wohnung hat, die leer steht, hat sie dem, dem er eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, anzubieten. Das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern das hat die Rechtsprechung aus der Verfassung destilliert. Auch das ist ein Ausbund des sozialen Wohnraumrechts, das wir haben. Ob das allerdings dann auch noch mit einer umgekehrten Beweislast ausgestattet werden sollte, halte ich für ziemlich zweifelhaft, will sagen: Es gibt im Detail viel zu beraten. Die Initiative von Hamburg ist in Wahrheit tot. Deshalb, lieber Herr Hölck, muss man sie nicht weiter unterstützen, denn die Hamburger betreiben sie nicht mehr.

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