Thomas Hölck
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ausdrücklich für den Wortbeitrag der Kollegin Nelly Waldeck und in Teilen beim Kollegen Buchholz bedanken und will einen Gedanken aufnehmen. Sie haben gefordert, Missbrauch konsequenter zu verfolgen, anstatt Normen zu verschärfen. Was bedeutet das im konkreten Fall bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten? Bis ich den Missbrauch festgestellt und über ein Gericht geahndet habe, bin ich aus der Wohnung vermutlich schon draußen. Entweder gibt es die Möglichkeit, bei Verdacht auf Missbrauch ein Moratorium zu schaffen, dass ich die Wohnung nicht verlassen muss, oder ich muss die Gesetzesnorm konkretisieren. Darum geht es; es geht nicht um eine Verschärfung, es geht um eine Konkretisierung der Gesetzesnorm. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Dem Mieter ist es zum Beispiel nicht möglich, dem Vermieter, der Eigenbedarf angemeldet hat, nachzuweisen, ob er eine Alternativwohnung hat. Das ist unmöglich. Wie soll das gehen? Es ist richtig, Missbrauch konsequent zu verfolgen und zu bestrafen, aber in der Kombination mit einer kurzen Kündigungsfrist ist das schwierig. Deshalb brauchen wir da eine Klarstellung. Nachdem wir in der Debatte durchaus gute Beiträge gehört haben, sollten wir den Antrag in den zuständigen Ausschuss überweisen und dort noch einmal über die Frage der Eigenbedarfskündigung diskutieren. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD)
