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Peter Lehnert

18.06.2025 Sitzungen 20/90

Für die Landesregierung erteile ich unserer Justizministerin, Frau Professor Dr. von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in Ballungszentren, belegt die hohe Bedeutung des Wohnraummietrechts. Es schützt mit der räumlichen Privatsphäre ein grundrechtlich verankertes Rechtsgut der Mieterinnen und Mieter. Gleichzeitig schützt es die Eigentumsgarantie und damit ein Grundrecht der Vermieterinnen und Vermieter. Dabei kommt der Rechtsprechung in diesem sensiblen Rechtsgebiet eine besondere Bedeutung zu, schafft sie doch die notwendige Rechtssicherheit. Es ist Aufgabe der Rechtsprechung, eine Norm auszulegen und die Interessen aller Parteien im Einzelfall sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Das geschieht seit Jahrzehnten und ausgesprochen differenziert. Eine eventuelle Neufassung der bestehenden Regelungen muss daher ebenso differenziert entwickelt und überdacht werden. Lassen Sie mich dies anhand von drei Punkten verdeutlichen. Erstens. Eine engere Definition des Personenkreises, zu dessen Gunsten eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden darf, wirft viele Fragen auf. Die Tatsache, dass Vermieterinnen und Vermieter die Räume tatsächlich benötigen müssen, sorgt bereits für den notwendigen Interessenausgleich. Eine weitere Begrenzung würde eine erhebliche Einschränkung des Eigentumsrechts bedeuten. Es ist das berechtigte Interesse der Vermieterinnen und Vermieter, wenn sie den Wohnraum für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige ihres Haushalts benötigen. Es handelt sich um ihren eigenen Wohnraum, für den sie mit allen Pflichten, die das Eigentum auferlegt, Verantwortung tragen. (Beifall CDU und FDP) Eine weitere Begrenzung des Personenkreises lässt außer Acht, dass Familienzusammenhalt nicht zwangsläufig in gerader Linie verläuft und dass enge Familienbande nicht immer mit einem engen Verwandtschaftsgrad einhergehen. Zweitens. Dass die Nutzungsdauer der Wohnung durch die Person, zu deren Gunsten gekündigt wird, mindestens ein Jahr betragen muss, wirft ebenfalls Fragen auf. Wird eine solche Forderung den heutigen Lebensrealitäten vieler Menschen gerecht? Es gibt zahlreiche Konstellationen, in denen auch eine kürzere Nutzungsdauer erforderlich und angemessen ist. Insbesondere im Leben junger Menschen erfordern das Studium, die Ausbildung oder ein Freiwilligendienst regelmäßig kürzere Aufenthalte an einem Wohnort. Selbstverständlich müssen missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen verhindert und geahndet werden. Das geschieht aber bereits durch die Rechtsprechung. Sie hat wirksame, differenzierte Kontrollinstrumente entwickelt, die besser wirken als eine Mindestnutzungsdauer. Drittens. Eine Erweiterung der Begründungspflicht wirft ebenfalls Fragen auf. Sie könnte Vermieterinnen und Vermieter zu sehr belasten und eine Vermietung generell unattraktiv werden lassen, sodass möglicherweise jedenfalls für eine gewisse Zeit Vermieterinnen und Vermieter ganz von einer Vermietung absähen; dann stünde der Wohnraum gar nicht mehr zur Verfügung. Darüber hinaus muss man sich fragen, ob eine umfangreichere Begründung wirklich automatisch zu einem höheren Mieterschutz führt. Schließlich fordert das Bundesverfassungsgericht, dass die Ansprüche an die Kündigung durch Vermieterinnen und Vermieter nicht überhöht werden. Auch diese Rechtsprechung muss bei einer möglichen Neuregelung bedacht werden. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Meine Damen und Herren, Anpassungen des Wohnraummietrechts erfordern einen differenzierten Blick auf die Interessen sowohl von Mieterinnen und Mietern als auch von Vermieterinnen und Vermietern. Sie setzen eine sorgfältige Abwägung voraus, um die sensiblen Rechtsgüter beider Seiten zu wahren und nicht gegeneinander auszuspielen. Einer eventuellen Neuregelung muss ein angemessener Ausgleich zwischen unterschiedlichen Bedürfnissen und unterschiedlichen Rechten zugrunde liegen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP])

Protokoll ↗