Nelly Waldeck
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg_innen! Eigentlich folgt das Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarfs einer relativ einfachen Logik: Wer eine Wohnung vermietet, sie dann aber für sich selbst oder seine Familie benötigt, kann eine Kündigung aussprechen. Die Mieter_innenseite erhält dann angemessene Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, abhängig von der bisherigen Mietdauer. Doch immer mehr Menschen, die zur Miete wohnen, merken inzwischen Schwachstellen in dieser Regelung. Nach jüngsten Zahlen des Mieterbundes in Schleswig-Holstein ist die Zahl der Eigenbedarfskündigungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Schon beim flüchtigen Blick auf den Wortlaut von § 573 BGB wird klar, dass das Gesetz hier relativ viel Interpretationsspielraum lässt. Was genau heißt eigentlich „benötigt“? Reicht auch ein Lagerschuppen oder Poolhaus „als benötigt“? Wie muss die Not nachgewiesen werden? Was passiert, wenn sich später herausstellt, dass die Wohnung doch gar nicht genutzt wurde? Welche Familienangehörigen sind es eigentlich? Bei der eigenen Tochter oder bei dem Bruder ist das sicherlich kein Problem. Aber darf man auch seinen langjährigen Mietenden für den entfernten Cousin dritten Grades rauswerfen? – Über all das gibt es eine Vielzahl von Rechtsprechungen, Gerichtsurteilen und Literatur. Doch die Rechtslage ist unübersichtlich und in einem derart angespannten Wohnungsmarkt, wie wir ihn auch in Schleswig-Holstein aktuell erleben, bietet diese Vorschrift meiner Meinung nach keinen ausreichenden Schutz für Mieter_innen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt SSW) Die Vorschläge der Hamburger Bundesratsinitiative sind meiner Einschätzung nach deswegen vernünftig und ausgewogen, um das Gesetz klarer in der Anwendung und stärker in der Schutzwirkung zu machen, während gleichzeitig das Recht auf Eigenbedarfskündigung im Kern unangetastet bleibt. Ich gehe einmal die Vorschläge durch, weil wir sie bisher noch nicht im Einzelnen diskutiert haben. Es geht erstens um eine klarere Definition. Hamburg fordert, dass Eigenbedarf nur noch bei nachweislichem und ernsthaften Wohnungsbedarf gelten soll. Damit werden vorgeschobene Interessen oder beispielsweise die Nutzung für eine Zweit- oder Ferienwohnung ausgeschlossen oder der Missbrauch des Instruments deutlich erschwert. Dass eine Kündigung für die Nutzung als Ferienwohnung angesichts der heutigen Notsituation im Wohnungsmarkt überhaupt noch zulässig ist, ist doch ehrlicherweise absurd. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und SSW) Zweitens. Im zweiten Punkt geht es um eine Sperrfrist bei Eigentümerwechsel. Wer eine vermietete Wohnung gerade erst gekauft hat, darf nicht sofort wegen Eigenbedarfs kündigen. So würde der gesetzliche Grundsatz, Kauf bricht nicht Miete, angemessen gewährleistet. Drittens braucht es eine klare Regelung zu den Verwandtschaftsverhältnissen: nur noch in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Enkelkinder et cetera. Das wäre doch eine einfachere und unkomplizierte faire Regelung mit den Wertvorstellungen, die wir aktuell in der Gesellschaft für Familienverantwortung haben. Viertens – eine Begrenzung bei beruflich motiviertem Eigenbedarf: Hamburg möchte die Möglichkeit (Nelly Waldeck) abschaffen, dass Firmen zugunsten ihrer Angestellten wegen Eigenbedarfs kündigen können. Ich finde das richtig, weil Wohnen in dem Sinne kein Betriebsvermögen ist. Fünftens – eine Verlängerung der Mindestkündigungsfrist auf sechs Monate: Das ist eine einfache Anpassung, die dem Rechnung trägt, dass wir einfach einen sehr, sehr angespannten Wohnungsmarkt haben. Wer gerade nach Kiel zieht, um zu studieren und eine Wohnung sucht, kann sehr gut nachvollziehen, dass es in drei Monaten teilweise wirklich schwierig geworden ist, eine neue Wohnung zu finden. Schließlich und zuletzt eine Pflicht zur Angabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer: Auch das stärkt die Transparenz und schützt Mieterinnen und Mieter vor kurzfristigen taktischen Eigenbedarfskündigungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Meiner Meinung nach sind das nachvollziehbare, sinnvolle, ausgewogene und gut begründete Vorschläge. Sie stellen ein Gleichgewicht zwischen dem berechtigten Eigenbedarf und dem berechtigten Interesse her, sein Zuhause nicht einfach so zu verlieren. Doch seit Hamburg seine Initiative eingebracht hat, hat sich einiges verändert. Inzwischen liegt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vor – kurz davor wurde dieser Antrag eingebracht –, und der greift die Überlegungen Hamburgs leider nicht auf. An der Stelle hat sich die SPD nicht durchgesetzt – keine Spur von der Reform des Eigenbedarfs, keine Debatte um klarere Regeln, kein Vorschlag für mehr Schutz vor dem Missbrauch. Das hat auch die Hamburger Regierung erkannt und in diesem Zuge den Antrag im Bundesrat zurückgezogen und auf unbestimmte Zeit vertagt, (Lukas Kilian [CDU]: Aber Hölck nicht! – Zuruf Beate Raudies [SPD])) auf unbestimmte Zeit, bis zum Wiederaufruf Hamburgs. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Jahren nicht der Fall sein wird, solange nicht die Bundesregierung eine Offenheit dafür signalisiert, es noch umzusetzen. Ich würde mich trotzdem freuen – weil ich die Vorschläge sehr gut finde –, wenn wir sie einmal im Ausschuss diskutieren, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
