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Christopher Vogt

FDP 18.06.2025 Sitzungen 20/90

Es sind 7,5 Millionen!) Diese 60 Euro, die – ich zitiere – „überfordern nicht zwangsläufig. Vor allem nicht jeden.“ – Wie ein grüner Koalitionspolitiker dazu sagte. Dann ist ja gut. Dabei sind laut Statistischem Bundesamt über zwei Drittel der Studierenden, die allein oder mit anderen Studierenden zusammenleben, armutsgefährdet. Zum Vergleich: In Deutschland sind es insgesamt 14 Prozent der Bevölkerung. Studierende leben zum Teil in prekären Verhältnissen. Sie investieren ihre Zeit, ihr Geld und ihre Kraft in ihre Ausbildung, damit sie die Fachkräfte von morgen sein können, an denen es uns heute schon mangelt. (Birgit Herdejürgen) Aber der Günther-Regierung geht es ja um etwas anderes. Hier taucht ein neuer Begriff auf, der heute auch schon beschrieben wurde, nämlich der Vorteilsausgleich. Auf jeden Fall ist es ja ein Vorteil, dass Studierende sich einschreiben können oder Prüfungen organisiert bekommen. Ein Privileg, das ich und nachfolgende Generationen noch ausgleichsfrei genießen durften. (Zuruf: In der Tat!) Und nach wie vor wird gerne ein Argument vorgetragen: Andere machen es ja auch schon. – Auffällig ist, dass dieses Argument in den Augen der Regierung nur zieht, wenn es um Belastungen der Menschen geht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Bei der Beitragsfreiheit der Kitas ist das natürlich etwas ganz anderes. Aber egal. Ich kann nur sagen: Bei meinen Eltern gehörte das Argument, alle anderen machen es ja auch, nicht zu den erfolgreichsten. (Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW) Man könnte allerdings umgekehrt einen Verzicht auf diese Belastung als Wettbewerbsvorteil nutzen, um aktiv für ein Studium in Schleswig-Holstein zu werben. Das wäre bei zurückgehenden Studierendenzahlen angesagt. Das würde dann das wolkige Gerede rund um Fachkräftemangel, Arbeitskräfteinitiativen und so weiter mit etwas Substanz füllen.

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