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Eka von Kalben

18.06.2025 Sitzungen 20/90

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen, soweit ich das sehe, nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass die Berichtsanträge, Drucksachen 20/3286 und 20/3342, durch die Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben. Es ist kein Antrag gestellt. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt. Dann komme ich zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/3315. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Deswegen lasse ich in der Sache abstimmen. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 und 30 auf: Gemeinsame Beratung a) Mündlicher Bericht: Nutzung mobiler Endgeräte an Schule einschränken, Digitalität an Schule zeitgemäß, wirkungsvoll und mit Augenmaß gestalten. Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3313 b) Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen einschränken und pädagogisch sinnvoll regeln Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3314 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/3341 Digitalkompetenz stärken – Befähigung statt Bevormundung Alternativantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3340 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu a) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Ich erteile dann das Wort für die Landesregierung der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir an unseren Schulen eine Kultur der Digitalität weiter stärken und ausbauen. Lernen in der digitalen Welt bietet viele Vorteile. Die neuen Technologien gestatten breiten Zugang zu Informationen und zum Beispiel zu visualisierten Inhalten. Sie können individualisiertes Lernen und damit die Förderung von Schülerinnen und Schülern verbessern. Digitale Medien ermöglichen die Einbeziehung aktueller Informationen in den Unterricht. Zudem fördern sie die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften. Sie stehen für eine Entwicklung, vor der wir unsere Augen nicht verschließen können. Um diese Vorteile auszuschöpfen, haben wir im Rahmen des DigitalPakts und mit dem in der KMK verständigten Konzept „Lernen in der digitalen Welt“ vieles auf den Weg gebracht, unter anderem die Ausstattung der Lehrkräfte mit Endgeräten, die Einrichtung eines Schulportals, was von allen genutzt wird, die landesweite Bereitstellung von itslearning, einem Tool, mit dem Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gemeinsam arbeiten und lernen können. Wir haben ebenfalls an die Inhalte gedacht, dessen, was denn tatsächlich Digitalität ausmacht, nämlich das ganze Wissen, was rund um Informatik und (Ministerin Dr. Dorit Stenke) informatische Bildung zu verhandeln ist. Wir haben den Informatikunterricht in den Schulen in Schleswig-Holstein für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich eingeführt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Jahr 2021 haben wir das Landesprogramm „Zukunft Schule im digitalen Zeitalter“ aufgelegt. Die Kernpunkte dieses Programmes sind die Kompetenzförderung der Schülerinnen und Schüler, die Vernetzung der Schulen und der Angebote in den Regionen, Unterstützungskonzepte für die Umsetzung der Digitalisierung und eine Stärkung der Lehrkräftebildung in allen drei Phasen. Dazu gehört die Entwicklung digitaler und hybrider Lehrmaterialien im IQSH. Wir haben zusätzliche Stellen für all diese Bereiche zur Verfügung gestellt: Ausgleichsstunden für die Lehrkräfte, die Medienfachkonzepte entwickeln, Stellen für die lehrkräftebildenden Universitäten, die für die Educational Engineers genutzt werden, Stellen für die Medienfachberatung in allen Regionen des Landes zur Unterstützung der Werkstätten, in denen das digitale Lernen gelernt werden kann und für die Steuerung und Vernetzung dieser Programme im IQSH. Dieses Programm wird vom IQSH und den Hochschulen evaluiert und bei Bedarf angepasst. Die Schulen wünschen sich, das ist ein Ergebnis der ersten Evaluation, noch mehr Unterstützung bei der konkreten Unterrichtsplanung mit digitalen Medien und Materialien und benötigen auch weitere Fortund Weiterbildung. Dem werden wir entsprechen. An den Hochschulen werden eben diese Konzepte entwickelt, mit den Schulen gemeinsam erprobt, wissenschaftlich bewertet und im Anschluss allen Schulen zur Verfügung gestellt. Auch unser KI-Projekt an Schulen, das zu Beginn des Schuljahres an zehn Schulen startet, ist gut angelaufen und wird mittlerweile von insgesamt 38 Schulen im Land genutzt. Neben der Handreichung zur Nutzung von ChatGPT und Co., die allen Schulen zur Verfügung steht, stehen wir an der Schwelle zu einer landesweiten Lösung für den schulischen Einsatz eines LLM, nicht ChatGPT, sondern eines entsprechenden datenschutzkonformen Konzeptes, sodass alle Schulen schnell von den Ergebnissen des Piloten profitieren können. Auch die Arbeit an der Nutzung der KI für Prüfungen schreitet voran. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber, und dessen sind wir uns alle sehr bewusst, die Digitalisierung hat auch ihre negativen Seiten. Davor dürfen wir unsere Augen nicht verschließen. Laut einer OECD-Studie liegt die Bildschirmzeit von 15-Jährigen in Deutschland aktuell bei durchschnittlich sieben Stunden am Tag. Hauptmedium ist dabei das Smartphone. Daraus ergeben sich zahlreiche Risiken für Schülerinnen und Schüler, wie jüngste Studien ebenfalls zeigen. Die Befunde reichen von Aufmerksamkeitsdefiziten, Konzentrationsstörungen, Verlust der sozialen Kontakte, Verlust der Empathie bis hin zu psychischen Belastungen durch Mobbing, Erwartungen an das eigene Äußere und verschiedenste Formen des Sextings. Unsere Antwort darauf muss sein, dass Schulen Schutzräume sein sollten und zugleich Medienkompetenz vermitteln müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht nicht um das eine oder das andere, und deswegen bewegen wir dieses Thema hier ja schon seit mehreren Jahren. So war es die Bildungsministerin Karin Prien, die sich als eine der ersten Bildungspolitikerinnen öffentlich dafür positioniert hat, einen engen Rahmen für die private Nutzung digitaler Geräte im Unterricht zu setzen. Das war damals eine nicht einfache Debatte für sie. Mittlerweile hat sich die Situation verändert. Wir haben in Schleswig-Holstein schon seit 2023 einen Erlass an die Grundschulen, der die Schulleitung aufgefordert hat, eine Regelung für die private Nutzung der digitalen Endgeräte zu schaffen, herausgegeben. Wir haben das im selben Jahr überprüft. Im Mai 2024 hatten knapp 94 Prozent der befragten 455 Grundschulen bereits eine Regelung. An den meisten restlichen Schulen stand die Einführung dieser Regelung unmittelbar bevor. Das ist ein großer Erfolg für eine solche Steuerung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im letzten halben Jahr haben wir unter dem Titel „Zukunft Schule: der Kieler Dialog“ drei Veranstaltungen zur privaten Nutzung von digitalen Endgeräten auch an den weiterführenden Schulen durchgeführt. Wir haben uns aus verschiedenen Perspektiven mit dem Thema auseinandergesetzt. Wir haben verschiedene Meinungen einbezogen. Wir haben spannende und intensive Debatten geführt. Jetzt (Ministerin Dr. Dorit Stenke) handeln wir und werden zum 1. August 2025 einen Erlass herausgeben. Die Schulen werden darin angehalten, die private Nutzung digitaler Endgeräte während der Schulzeit bis einschließlich Klassenstufe 9 zu untersagen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird selbstverständlich kein generelles Verbot geben, digitale Endgeräte mitzuführen. Das wäre völlig unverhältnismäßig und nicht korrekt. Wir geben aber den Schulen einen rechtssicheren Rahmen an die Hand. Wie die konkreten Regelungen vor Ort aussehen, können die Schulen je nach Gegebenheiten selbst entscheiden, und sie werden das gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, mit den Eltern und den Schulkonferenzen umsetzen. Selbstverständlich können digitale Geräte, auch Smartphones, weiter zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden. Ohnehin, um auch diese Frage gleich vorneweg zu beantworten, dürfen Schülerinnen und Schüler ihre Handys in definierten Fällen, zum Beispiel bei Schulveranstaltungen, selbstverständlich bei Notfällen oder bei Lernen am anderen Ort benutzen. Ich bin für diese Debatte, die wir hier in diesem Haus führen können, sehr dankbar, denn wir wissen, glaube ich, alle, dass wir eine gesamtgesellschaftliche und eine medienpolitische Debatte führen müssen und nicht nur über ein Verbot von Handys in Schulen sprechen. Das greift viel zu kurz, und deswegen sprechen wir darüber nicht nur, sondern leisten einen wichtigen Beitrag, damit wir diese Themen an unseren Schulen regeln können. Wir sind auf einem guten Weg, die Schulen für das digitale Zeitalter aufzustellen. Wir haben einen Kompass, wir steuern und halten konsequent unseren Kurs. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗