Sybilla Nitsch
Geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Bei uns an der Westküste sieht das manchmal so aus: Man hat Häuser mit schwarzen Schlüsselboxen. Die sind dann immer ein sicheres Anzeichen dafür, dass eine Wohnung zu einer Feri- (Sybilla Nitsch) enwohnung umgewandelt wurde. Dort, wo vormals eine Familie unterkam, übernachten jetzt wenige Wochen im Jahr Urlauberinnen und Urlauber. Die Wohnungen werden knapp, das haben wir in vielen Debatten schon festgestellt. Das ist nicht nur in den Hotspots wie Sylt und Sankt Peter-Ording so, sondern es ist längst an der gesamten Küste so. Auch an anderen Stellen ist der Wohnungsmarkt angespannt. Gerade unsere Studienstädte Flensburg, Kiel und Lübeck haben einen wirklich angespannten Markt. Darum befürworte ich ausdrücklich, dass sich Schleswig-Holstein der Hamburger Bundesratsinitiative für eine sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigungen wegen Eigenbedarfs anschließt. (Beifall SSW und SPD) Ob die wirklich tot ist, würde ich noch mal infrage stellen, weil ich glaube, da waren so ein paar Wahlen, die ein Grund dafür waren. Der Staat muss in meinen Augen gute Regeln etablieren, und die Kommunen und die Kreise müssen in die Lage versetzt werden, diese Regeln zu kontrollieren und Verletzungen zu ahnden. Ich höre von vielen Kommunen, dass ihnen die Hände gebunden sind, gegen die Umnutzung von Wohnraum nachhaltig vorgehen zu können. Vor allem Landkreise klagen darüber, dass sie nicht über die personelle Ausstattung verfügen, um soziale Härten abzufangen, da schlichtweg kein entsprechender Wohnraum zu finden ist. Das steht im Zusammenhang mit der Eigenbedarfsklage, weil es so ist, dass viele Menschen nach einer Klage ein Problem damit haben, geeigneten Wohnraum zu finden. Die Initiative Wohneck, die unter anderem in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg tätig ist, berichtet über Fälle, in denen sich Mieterinnen und Mieter als rechtlos empfinden. Besonders markant ist nämlich der hohe Bedarf an kleineren und mittleren Einheiten. Dann kommt – wenn man diesen Bedarf hat – auch noch bei einer Klage auf Eigenbedarf erschwerend die kurze Frist von drei Monaten im § 573c Absatz 1 BGB dazu, die gerade für Menschen mit besonderem Bedarf eine hohe Hürde darstellen. Mir ist ein Fall bekannt, in dem eine körperbehinderte Frau mit ihrem Mann zusammen wegen Eigenbedarf rausgeklagt worden ist. Die soziale Härte hat nicht gegriffen. Ich weiß nicht genau, aus welchen Gründen, das gebe ich hier ehrlich zu. Trotzdem ist es so: Diese Frau steht zusammen mit ihrem Mann vor einem Riesenproblem. Es ist ein extremer Druck, und sie wissen jetzt in dieser Situation nicht, wie sie eine Wohnung finden sollen. Ein ganzes Netzwerk ist eingespannt worden, um dieser Frau zu helfen. Das sind gerade diese Wege, bei denen wir als SSW sagen: Wir müssen Mittel und Wege finden, solche Personen zu unterstützen. Das Bestandsinteresse des Mieters wird bislang im BGB nämlich nur unzureichend berücksichtigt. Deshalb können Kündigungen zugunsten entfernter Verwandter oder auch Au-pairs ausgesprochen und ausgeführt werden.
