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Wiebke Zweig

CDU 18.06.2025 Sitzungen 20/90

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl an wichtigen Änderungen. Wir alle wissen: Die wirtschaftliche Lage ist in Deutschland und in Schleswig-Holstein sehr herausfordernd. Das betrifft am Ende auch die Finanzplanung der Landesregierung und unserer Hochschulen. Umso wichtiger ist es, dass wir sowohl die Transparenz als auch die Planungssicherheit weiter stärken. Wir brauchen einen langfristigen Fahrplan für die kommenden Jahre. Wir brauchen Elemente, die es uns ermöglichen, dass Land und Hochschulen noch enger zusammenarbeiten. Genau das zeigt der vorliegende Entwurf. (Beifall Patrick Pender [CDU]) Erstens. Es soll eine transparentere Darstellung der Rücklagenentwicklung der Hochschulen geben. So kann das Land in komplexen Haushaltssituationen die Hochschulen stärker begleiten und unterstützen. Denn wir wissen, dass einige Hochschulen über Rücklagen verfügen, welche historisch gewachsen sind. Zweitens. Es soll eine transparentere Darstellung der Finanzplanung unserer Hochschulen in den kommenden Jahren geben. Wie, wo und wann werden welche Mittel benötigt? Über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen haben wir bereits gute Instrumente. Jetzt geht es darum, genau diese zu optimieren. Drittens. Wir wollen ein noch besseres Risikomanagement. Nur durch eine engere und transparentere Zusammenarbeit kann das Land Maßnahmen mit den Hochschulen erörtern, um Risiken zu minimieren. Auch für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte gibt es hervorragende Neuigkeiten. Es wird grundsätzlich eine Vertragslaufzeit von einem Jahr geben. Das war bisher nicht so. Es soll nur noch in gut begründeten Fällen eine kürzere oder eine längere Laufzeit möglich sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind wirklich tolle Nachrichten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich freue mich sehr, dass sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder darauf verständigt hat. Somit schaffen wir hier mehr Planungssicherheit. Darüber hinaus wollen wir eine postgraduale Phase an künstlerischen Hochschulen einführen, was, nebenbei bemerkt, eine explizite Empfehlung des Wissenschaftsrates ist. Hier handelt es sich um eine Phase, die direkt an das Studium an einer Kunst- und Musikhochschule anschließt. Sie dient zur Weiterqualifizierung und Förderung herausragender Talente, besonders im Hinblick auf den Einstieg in eine künstlerische Karriere außerhalb der Hochschule. Ich finde, das ist eine wirklich großartige Möglichkeit, und ich freue mich, dass wir auch unseren Nachwuchs an künstlerischen Hochschulen weiter stärken. (Beifall CDU) Nun zu den Verwaltungskostenbeiträgen – und nein, es handelt sich nicht um Gebühren. (Heiterkeit FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ausführliche Debatten geführt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ach so!) Und ja, ich möchte trotzdem noch einmal kurz betonen, dass dies kein Alleingang Schleswig-Holsteins ist. Viele Länder erheben einen solchen Beitrag. Wenn man bedenkt, dass am Ende die Gesellschaft jedes einzelne Studium finanziert, sind zehn Euro pro Monat für die Verwaltung absolut zumutbar. Ein Medizinstudium kostet die Gemeinschaft (Wiebke Zweig) ungefähr 200.000 Euro, welche wir als Gesellschaft wirklich liebend gerne bezahlen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Auch die Ärzte!) – Gar keine Frage. Denn wir möchten unseren jungen Menschen eine hervorragende akademische Ausbildung ermöglichen. Da sind wir uns alle einig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können stolz darauf sein, was für ein Hochschulsystem wir haben. (Christopher Vogt [FDP]: Die zahlen dann ja auch Steuern!) Jede Person mit einem Hochschulzugang kann sich erst einmal grundsätzlich für ein Studium einschreiben. Das bedeutet nicht, dass alles perfekt ist. Aber es ist verdammt gut, und sehr viele Menschen weltweit beneiden uns um unser Hochschulsystem. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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