Annabell Krämer
Zwölf Minuten, das sieht gut aus. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Minister, zunächst einmal ehrt es Sie, dass Sie dazu gesprochen haben. Ich habe eigentlich erwartet, dass die Finanzministerin zu diesem Tagesordnungspunkt spricht. Ich denke, Sie mussten Schnick, Schnack, Schnuck spielen, weil es keiner wollte, und Sie haben sich dann geopfert. (Vereinzelter Beifall und Heiterkeit) Denn ich muss sagen, Sie haben viele schöne Dinge erzählt – es gibt auch schöne Förderprogramme –, aber das war eigentlich, was meine Große Anfrage betrifft, am Thema vorbei. Deshalb möchte ich jetzt einmal zu dem Thema sprechen, um das es hier eigentlich ging. Es ging nicht um eine Auflistung der Förderprogramme, sondern es ging um eine Bewertung, eine Beurteilung, ein Controlling. Fangen wir einmal an: 3.033-mal, so häufig kommt auf den 211 Seiten die Angabe „keine Antwort“ vor. Hinzu kommen noch die Angaben „nicht bekannt“, „keine systematische Erfassung“ oder „Fehlanzeige“. Die Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, wir haben die Große Anfrage nicht gestellt, um die Verwaltung zu beschäftigen. Wir wissen, dass die Beantwortung einer Große Anfrage verdammt viel Arbeit bereitet. Wir haben sie mit einem ernsthaften Anliegen gestellt, und zwar Erkenntnisgewinn. Eine wesentliche Erkenntnis, die wir gewinnen mussten, ist die, dass die Landesregierung nicht einmal im Ansatz im eigenen Förderdschungel durchsteigt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Fangen wir von vorne an. Im Jahr 2022 forderte der Finanzausschuss mit der Drucksache 19/3622 die zuständigen Ressorts auf, (Annabell Krämer) „geförderte Maßnahmen zukünftig aktiver zu begleiten, den Mittelabfluss zu überwachen und insbesondere den antragsentsprechenden Mitteleinsatz zu kontrollieren“. Außerdem bat der Finanzausschuss das Finanzministerium zu prüfen, „inwieweit durch die Bündelung von Zuständigkeiten und weitere Verfahrensvereinfachungen gerade bei zeitkritischen Förderprogrammen die Abläufe … einfacher und verwaltungseffizienter angelegt werden können“. In den Bemerkungen des Landesrechnungshofs der letzten Jahre und nun auch ganz aktuell wird immer wieder Kritik an den Förderungen des Landes geübt. 2023 wird aufgezeigt, dass Doppelförderungen – man höre: Doppelförderungen! – zu spät erkannt werden. 2024 wird das Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger kritisiert, weil nicht benannt wurde, inwiefern und in welchem Umfang hieraus ein Nutzen für das Klima resultiert. 2025 äußert der Landesrechnungshof beim Programm DigiBonus in zahlreichen Fällen Zweifel, dass die Mittel im Sinne des Zuwendungszwecks ausgegeben wurden. Er wies außerdem darauf hin, dass Doppelstrukturen anderer staatlichen Stellen vermieden werden sollten. Das heißt: Es gibt sie. – Vor diesem Hintergrund haben wir die Große Anfrage gestellt. Was wollten wir genau wissen? – Wir wollten wissen, wie viele Förderprogramme gibt es in Schleswig-Holstein? Wie ist das Gesamtvolumen, das für Förderungen ausgegeben wird? Wie viel davon entfällt auf die EU- oder Bundesförderung, und wie viel muss das Land kofinanzieren? Was sind die Kosten, die mit der Abwicklung der Programme zusammenhängen? Wie viel Bürokratie fällt an? Wer sind die Empfängergruppen? Wie digitalisiert sind die Prozesse bereits? Welche Ziele werden mit diesen Förderprogrammen überhaupt verfolgt; und werden diese Ziele eigentlich auch erreicht? Gibt es Doppelförderungen; und wie werden diese vermieden oder beseitigt? Gibt es Kumulierungsverbote? Aber vor allem: Steht hinter den vielen Einzelförderungen überhaupt eine Strategie? (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Aber statt eines umfangreichen Erkenntnisgewinns haben wir ein eindrucksvolles Dokument des politischen Scheiterns erhalten. Das beginnt bereits dabei, dass sich die Ressorts nicht einmal auf eine Definition für den Begriff „Förderprogramm“ – das ist allen Ernstes so – einigen konnten. Während das MJG, das MIKWS, das MEKUN, das MWVATT und das MLLEV sich abstimmten, legt das MBWFK eine eigene Definition zugrunde, und das MSJFS wendet gar keine an. Die Staatskanzlei wird in der Aufzählung nicht einmal erwähnt. – Das darf doch wohl nicht wahr sein. Aber dabei bleibt es nicht. Das Finanzministerium nimmt sich hier völlig aus der Verantwortung – das haben wir leider eben gemerkt –, als hätte es mit den Förderungen nichts zu tun. – Sehr geehrte Frau Finanzministerin, Sie sind für den Haushalt im Gesamten verantwortlich, und es ist meines Erachtens Ihre Aufgabe, den Überblick zu behalten und zu lenken! Stattdessen hat das Finanzministerium nur die Auswertung vorgenommen – soweit die Ressorts Antworten geliefert haben – soweit Antworten vorlagen, denn die Antworten wurden nicht immer geliefert. Die Beantwortung ist durchwachsen von fehlenden Angaben und offen gebliebenen Fragen. Wer die Antwort auf die Große Anfrage gelesen hat, der wird das auch bemerkt haben. Wir haben auch gemerkt, dass anscheinend keine Endredaktion stattgefunden hat. Ansonsten kann ich mir nämlich Antworten wie aus einer Arbeitsversion nicht vorstellen. Ich zitiere: „Nein, und die Notwendigkeit, diese Fragen in der Häufigkeit zu wiederholen, erschließt sich mir nicht.“ Oha, da weiß man schon, wie unsere Große Anfrage bearbeitet und wie sie wertgeschätzt wurde. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD] – Beate Raudies [SPD]: Dazu könnten wir Akteneinsicht beantragen!) Insgesamt lässt sich über die gesamte Beantwortung feststellen, dass die Antworten wenig plausibel und die Belastbarkeit der Zahlen fragwürdig sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Land Schleswig-Holstein ist hochverschuldet, finanziert sich jahrelang über Notkredite und nimmt weiterhin permanent neue Schulden auf. In angespannten Haushaltszeiten, in denen Lehrerstellen gestrichen werden und über minimale Beträge im Opferschutz, in den Haushaltsberatungen episch lange diskutiert werden muss, beim Blindengeld die Ansätze zusammengestrichen und die Tierheime und Wildtierstationen komplett aus der Förderung fallen, sollte es selbstverständlich sein, dass alle Ein- und Ausgabebereiche einer Effizienz- und einer sonstigen Überprüfung zugeführt werden. (Annabell Krämer) (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Dass die Landesregierung in völliger Unkenntnis darüber ist – das finde ich, ist auch ein Skandal; Sie haben sie alle nicht gelesen, die Antwort auf meine Große Anfrage, das sehe ich an Ihren erstaunten Gesichtern, aber es lohnt sich –, welches Gesamtvolumen die Förderprogramme ausmachen, welche Bürokratie dahintersteht und wie viel Personal damit befasst ist, ganz ehrlich, das ist unverantwortlich. Dass diese Antworten durchaus gegeben werden können, zeigt übrigens eine vergleichbare Große Anfrage in Nordrhein-Westfalen. Auch die Zahlen und Antworten, die wir bekommen, sprechen für sich. Die Anzahl der Förderprogramme hat sich in den letzten zehn Jahren – na, wer weiß es? – mehr als verdoppelt. Aber allein in dieser Wahlperiode sind rund 19 Prozent der Förderprogramme neu dazugekommen: Das sind 62 neue Förderprogramme, die allein durch diese Regierung neu aufgelegt wurden. Eines meiner Lieblingsprogramme ist dabei die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus. (Zurufe FDP) Das zeigt nun wirklich die absurden Auswüchse der Förderpolitik. Hiermit fördert der Steuerzahler – der Kollege Buchholz weiß es – nämlich unter anderem naturnahe Heckenbepflanzungen oder das Aufstellen von sogenannten Insektenhotels bei Gastronomen und Beherbergungsbetrieben. – Immerhin. (Beate Raudies [SPD]: Sieben oder 19 Prozent? – Heiterkeit SPD – Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber nicht wissen, wie viele Gäste wir haben!) – Ich schätze, die meisten Gastronomen stehen aktuell vor ganz anderen Herausforderungen, Kollegin Raudies. Aber darüber sprechen wir beide ja nachher noch einmal. Da sind wir ja auch einer Meinung – wie so oft im Moment. Das ist übrigens eines der Programme, aus denen ausschließlich in Papierform Förderungen beantragt werden können, und das ist beileibe nicht das einzige. Wissen Sie, wie viele Anträge zu Förderprogrammen nur in Papierform gestellt werden können? – 37 Prozent, Stand: heute. 37 Prozent aller Förderanträge können ausschließlich in Papierform gestellt werden. Digitalisierungsland Schleswig-Holstein! (Christian Dirschauer [SSW]: Da war doch was!) Was das für skurrile Auswirkungen haben kann, Kollege Vogt, das haben wir hier ja hinreichend diskutiert, als es um die Förderprogramme für den Ganztagsausbau ging, als sich die Kommunen um Mitternacht vor der IB.SH die Beine in den Bauch gestanden haben, weil sie wussten, dass das Programm hoffnungslos überzeichnet ist. (Serpil Midyatli [SPD]: Da waren die endlich mal alle in Gaarden! – Heiterkeit und weitere Zurufe SPD und FDP) Was das an Bürokratiekosten auch auf kommunaler Ebene bedeutet, ist wieder einmal unklar. Das ist nur eines der vielen Förderprogramme, die vermeintlich den Kommunen zugutekommen. Insgesamt sind bei 32 Förderprogrammen allein die Kommunen antragsberechtigt. Selbstverständlich steht dahinter ein erheblicher Aufwand, insbesondere bürokratischer Art. Ob es da nicht sinnvoller wäre, den Kommunen das Geld direkt über den kommunalen Finanzausgleich zugutekommen zu lassen? – Ich bin jedenfalls dieser Meinung. 2025 ist übrigens wieder ein Programm dazugekommen. Zu ihm möchte ich einmal den Bürokratieaufwand exemplarisch auflisten. Es handelt sich um ein Programm zur Ortskernentwicklung, ein grundsätzlich nachvollziehbares Anliegen. Ich werde jetzt aber einmal kurz – da ich noch ein bisschen Zeit habe – darstellen, welche Anforderungen hierfür gestellt werden: „Die Ortskernentwicklungskonzepte müssen – eine Kurzbeschreibung des Gemeindegebiets bzw. der Gemeindegebiete beinhalten“ – das ist noch nachvollziehbar –, „- eine Analyse der Stärken und Schwächen des Gebiets beinhalten, – eine Darlegung der Entwicklungsstrategie und der wichtigsten Punkte beinhalten, – die Auswirkung des demografischen Wandels auf die Gemeinde, den Ort oder den Kooperationsraum darstellen, – eine Erhebung des Innenentwicklungspotenzials bzw. Ansätze zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme beinhalten und – die Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung berücksichtigen sowie – unter Einbindung thematisch relevanter Akteure und der Bevölkerung erstellt werden.“ (Annabell Krämer) Da sehen wir schon, was das für ein umfangreicher Prozess ist: Anhörungsverfahren und Sonstiges. Das alles steht nur exemplarisch für etliche bürokratielastige Verfahren. (Serpil Midyatli [SPD]: So macht man das, wenn man gar kein Geld ausgeben will!) – So macht man das, wenn man gar kein Geld ausgeben will. Zur Abrufung von Förderprogrammen kommen wir später auch noch. (Beifall FDP und vereinzelt SSW) Aber jetzt mal allen Ernstes, werte Kolleginnen und Kollegen, 17 Prozent – – (Unruhe) – Sie sollten einmal zuhören! Ich gehe davon aus, Sie haben die Antwort auf die Große Anfrage zum größten Teil nicht gelesen. Rund 17 Prozent der Förderprogramme stellen Kleinstförderungen dar, mit bis zu 1.000 Euro je Förderungsgegenstand. Naturgemäß haben gerade diese Förderungen einen hohen prozentualen Bürokratieaufwand. Die Landesregierung ist jedoch weder in der Lage, den Bürokratieaufwand der Landesregierung noch den der Antragsteller zu benennen. – Oha. Gerade unsere Kommunen, die ohnehin finanziell am Limit sind, sollten dringend entlastet, anstatt noch durch komplizierte Anforderungen zusätzlich belastet werden. (Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD]) Meine Damen und Herren, ich könnte hier noch viel, viel mehr ausführen, aber langsam zählt auch bei mir hier die Uhr runter. Festzuhalten bleibt, dass es dringend an der Zeit ist, den Förderdschungel in Schleswig-Holstein zu reformieren. Es braucht eine politische Strategie mit klar definierten und vor allem messbaren Zielen. Das Finanzministerium muss seinem Namen hier gerecht werden und den Überblick behalten oder erst einmal bekommen. Es braucht daher endlich ein zentrales Fördermittelmanagement in Schleswig-Holstein zur Steuerung der Ziele, Vermeidung von Doppelförderung und für das wichtige Controlling, das wir seit Langem fordern; und zuletzt braucht es ein einheitliches Antrags- und Bearbeitungsportal innerhalb der Landesverwaltung. Sie haben gesagt, Sie wollen sich jetzt auf den Weg machen. Wir werden Sie da nicht aus der Pflicht lassen, Sie werden wieder von uns hören. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW, Serpil Midyatli [SPD] und Marc Timmer [SPD])
