landtag.ltsh.de ↗

Jette Waldinger-Thiering

18.06.2025 Sitzungen 20/90

Vielen Dank. – Die CDU-Fraktion hat noch eine Restredezeit von einer Minute und 44 Sekunden. Möchte sie davon Gebrauch machen? – Die Grünen haben noch 36 Sekunden, und der SSW hat noch zwei Minuten und sechs Sekunden. Möchte jemand davon Gebrauch machen? – Gut. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 20/3131, dem Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. (Unruhe – Zuruf: Ihr könnt das einfach mit überweisen, sonst setzen wir es von alleine auf die Tagesordnung! – Weitere Zurufe) – Dann muss ich noch die Gegenprobe haben. Wir sitzen hier oben und sollen gucken, welche Fraktion für die Überweisung stimmt. Daher möchte ich alle Abgeordneten in diesem Hohen Hause bitten, einmal die Hand zu heben, damit man sich tatsächlich mal ein ordentliches Bild machen kann. Wer ist für die Ausschussüberweisung in den Finanzausschuss? – Die Gegenprobe! – Das ist einstimmig. Somit wird die Antwort auf die Große Anfrage in den Finanzausschuss überwiesen. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 2 auf: (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/3279 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dem Landtag heute den Entwurf zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze vorlegen zu können. Drei Gesetzeskomplexe sind betroffen, das Hochschulgesetz, das Hochschulzulassungsgesetz und das Studentenwerksgesetz. Ich möchte die Zielrichtung dieses Maßnahmenbündels so beschreiben: Wir sichern damit ein Stück weit mehr die Reform der Zukunft unserer Hochschulen in Schleswig-Holstein. Lassen Sie mich dazu einige wesentliche Punkte ausführen. Eine zentrale Änderung ist der Ausbau der Finanztransparenz im Hochschulbereich. Im HSG ist künftig die Darstellung der Rücklagenentwicklung und der weiteren Finanzplanung niedergelegt. Das versetzt das Land in die Lage, die Hochschulen durch künftige finanzielle Herausforderungen besser begleiten zu können und zu unterstützen. Dabei geht es zum Beispiel um die Flexibilität zur Bildung von Rücklagen. Damit erfüllen wir auch eine Forderung der Hochschulen. Wir als Landesregierung können die Situation unserer Hochschulen ebenfalls besser nachvollziehen und bewerten, auch bei eventuell auftretenden Risiken. Das führt zum zweiten Punkt. Ja, in Zeiten knapper Kassen müssen wir auch an den Hochschulen neue Spielräume eröffnen. Deshalb haben wir uns nach sorgfältiger Prüfung und vielen Gesprächen mit Hochschulen und mit den Studierenden für einen Verwaltungskostenbeitrag entschieden. Glauben Sie mir, diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Aber unsere Studierenden mögen bedenken: Es geht um Leistungen, die mit der eigentlichen Lehre nichts zu tun haben. Es geht um die Rückmeldung. Es geht um die Exmatrikulation. Es geht um die Hochschulzulassung und um die Organisation von Prüfungen und die Kosten, die mit diesen Verwaltungstätigkeiten verbunden sind. Andere Bundesländer wie unsere Nachbarn Hamburg und Niedersachsen sind diesen Weg längst gegangen – mit zum Teil wesentlich höheren Beiträgen, als wir sie jetzt vorsehen. Der Beitrag ist natürlich keineswegs kostendeckend, aber er entlastet die Hochschulen insgesamt um immerhin rund 7,2 Millionen Euro. Wir stärken damit indirekt die Qualität von Forschung und Lehre, weil da nämlich nichts abgezogen werden muss. Wir federn Lasten ab. Wir haben eine herausragende Wissenschaft und Lehre in Schleswig-Holstein. Die bleibt für junge Menschen immer noch kostengünstig, und die Hochschulen bleiben handlungsfähig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Andere Neuerungen kann ich hier nur kurz anreißen. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen durch die Streichung der Höchstvertragszeit von bis zu zwölf Monaten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Das ist die Umsetzung des Tarifvertrags, also eine berechtigte Forderung, die wir hiermit jetzt erfüllen können. Dafür brauchen wir aber diese Gesetzesänderung. Im Fach Architektur werden im Zugang zum Masterstudium künftig Eignungsprüfungen möglich wie in anderen Bundesländern auch. Bisher war das nur in Kunst und Musik der Fall. Hier öffnen wir etwas, was woanders längst der Fall ist. Promotionsmöglichkeiten an den künstlerischen Hochschulen werden erweitert. Damit ermöglichen wir die Teilnahme auch unserer künstlerischen Hochschulen an der von der KMK vorgesehenen mehrjährigen Erprobung einer postgradualen, hybriden Phase einer wissenschaftlich-künstlerischen Promotion. Auch das ist tatsächlich ein Schritt in eine Weiterentwicklung unseres Wissenschaftssystems. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Darüber hinaus setzen wir mit einer weiteren Änderung den Landtagsbeschluss vom 3. Mai 2024 um, wonach angestrebt wird, die Service Stern Nord GmbH, SSN, eine Tochtergesellschaft des UKSH, im Jahr 2027 mit dem Universitätsklinikum zu verschmelzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann in das UKSH integriert. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Serpil Midyatli [SPD]) (Ministerin Dr. Dorit Stenke) – Danke. – Im Hochschulzulassungsgesetz werden die Möglichkeiten der Hochschulen zu Auswahlgesprächen als Teil der Zulassung im zentralen Verfahren aktualisiert und erweitert. Diese Optionen gelten nun für die Studiengänge Human- oder Zahnmedizin und in der Pharmazie. Darüber hinaus sieht die Novelle eine notwendige Entscheidung in puncto Digitalisierung vor, nämlich im Studentenwerksgesetz werden Gremiensitzungen und damit verbundene Wahlgänge oder Abstimmungen künftig auch digital oder hybrid möglich. Auch das ist in diesem Gesetzespaket enthalten. Ich bin überzeugt, insgesamt haben wir ein erstes Paket auf den Weg gebracht, das den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein langfristig stärken wird. Ich betone noch einmal: ein erstes Paket. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Jette Waldinger-Thiering Protokoll ↗