Beate Raudies
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Förderprogramme sind wichtig. Förderprogramme ermöglichen Innovationen, fördern nachhaltiges Wachstum und sichern Arbeitsplätze. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten sind sie notwendig, um wirtschaftspolitische Impulse zu setzen. Mithilfe von Förderprogrammen stärken wir den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie ermöglichen die Unterstützung benachteiligter Gruppen, fördern Chancengleichheit und schaffen Chancen für Familien, Vereine oder Kommunen. Aber Förderprogramme kosten Geld – Geld, das die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler uns anvertraut haben. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir damit sorgfältig umgehen. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Parlament und Landesregierung sicherzustellen, dass diese Mittel dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden und den größten Nutzen haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Deswegen müssen Förderprogramme transparent, zielgerichtet und nachhaltig ausgestaltet sein. Das (Beate Raudies) klappt leider nicht immer. Deswegen: Vielen Dank an die Kollegin Krämer und die FDP-Fraktion für die Große Anfrage. – In der Antwort hat die Landesregierung einmal aufgeschrieben, was wir in Ausschusssitzungen immer wieder hören: dass es bei den Programmen hake, dass sie zu kompliziert seien, dass die Umsetzung mehr koste als gedacht. Ein wunderbares Beispiel dafür ist das Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger. Zur Erinnerung: Gefördert wurden Photovoltaik-Balkonanlagen, Lastenräder, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Batteriespeicher, Solarthermieanlagen, nichtfossile Heizungsanlagen, Fernwärmeanschlüsse sowie Gründächer und Regenwasserzisternen mit Zuschüssen zwischen 200 Euro und 2.200 Euro pro Förderung. Zwischen 2020 und 2023 wurden an 15.900 Antragstellerinnen und Antragsteller insgesamt 6,9 Millionen Euro Fördermittel ausgezahlt. Aber das Umweltministerium hat gefördert, ohne die tatsächliche Wirkung zu prüfen und den möglichen Nutzen der geförderten Maßnahmen für Klimaschutz oder Energiewende überhaupt zu ermitteln. Hinzu kommt: „Für die Auszahlung von 100 € Fördermitteln wurden durchschnittlich 68 € Verwaltungskosten aufgewendet. Die Förderung ist insgesamt unwirtschaftlich.“ (Beifall Serpil Midyatli [SPD] und Annabell Krämer [FDP]) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht meine Bemerkung, sondern sie stammt vom Landesrechnungshof, nachzulesen in seinen Bemerkungen 2024, Textziffer 16, Herr Kollege Petersdotter. Deswegen hat das Parlament die Landesregierung im Februar dieses Jahres einstimmig ausgefordert, beim Erlass von Förderrichtlinien die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung einzuhalten. Dass man das als Parlament überhaupt tun muss! Ich dachte, unsere Regierung hält sich von alleine an Recht und Gesetz. Aber auch da haben wir ja dieses Jahr schon was anderes gelernt. „Förderrichtlinien müssen eine Zielbestimmung haben. Bereits bei der Erstellung müssen die Punkte für eine spätere Evaluation festgelegt werden. Die Kosten … einschließlich der benötigten Personalressourcen müssen transparent gemacht werden.“ Da, lieber Kollege Brandt, sind wir wieder beim Beispiel der Energiebeihilfe für die Studierenden. Ich glaube, wir wären uns im Finanzausschuss alle einig gewesen, dass wir uns bei einem Aufwand von 40.000 Euro zusammen überlegt hätten, wie wir das günstiger gestalten können. Ein anderes Beispiel war die Auszahlung der Katastrophenbeihilfen nach der Sturmflut an die Bürgerinnen und Bürger mit so einer Sofortbeihilfe. In Niedersachsen hat man das über die Bürgermeister in den Kommunen gelöst. Bei uns war es wieder ein digitales Antragstool mit Antragstellung, muy complicado. Ob es am Ende besser und billiger war, werden wir sehen. Das haben wir hier als Landtag beschlossen. Es war ein Vorschlag der AG Haushaltsprüfung, der einstimmig gefasst wurde, und der Landtag ist dem einstimmig gefolgt. „Es ist ebenso darzulegen, dass das für die Umsetzung der Förderrichtlinie benötigte qualifizierte Verwaltungspersonal zur Verfügung steht.“ Denn auch das haben wir schon erlebt: Wir haben Geld für ein Förderprogramm bereitgestellt, dann wurde die Förderrichtlinie geschrieben und, siehe da, dann fehlten plötzlich drei oder fünf Leute in der Landesverwaltung, um das überhaupt umzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist zugegeben ein besonders gutes Beispiel für handwerklich schlechte Arbeit, für die Umsetzung eines eigentlich gut gemeinten politischen Willens. (Beifall Birte Pauls [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Aber es ist leider nicht das einzige Beispiel. Da war auch noch das Acht-Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung aus dem September 2022. Knapp ein Jahr nach dem Start des Programms, im Sommer 2023, waren von den geplanten 180 Millionen Euro nur 7,5 Millionen Euro tatsächlich bei den Menschen angekommen. Es gab noch gar keine Förderrichtlinien. Minister Schrödter sprach selbst damals von Umsetzungsdefiziten – maximal untertrieben, würde ich sagen. Weitere Erkenntnisse aus der Großen Anfrage: Die Zahl der Förderprogramme hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Weil jedes Förderprogramm von Menschen verwaltet wird, liegt hier auch ein Grund für den Stellenaufwuchs in der Landesverwaltung. – Herr Minister Madsen, ich habe dann gehört, Sie arbeiten an einer digitalen Lösung. Dann warte ich jetzt auf die Stelleneinsparungen in den einzelnen Häusern, denn durch die Digitalisierung – Sie haben selber gesagt: es entlastet die (Beate Raudies) Leute – müssen wir ja auch mal ein bisschen das Personal reduzieren können. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wenn wir nicht mit eigenem Personal arbeiten, vergeben wir die Abwicklung an die IB.SH, die dafür bezahlt wird – zu Recht, denn das ist für die IB.SH zusätzlicher Aufwand. Aber so kostet uns zum Beispiel die Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum Jahr 2037 fast 110 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt: Geld, das für etwas anderes nicht zur Verfügung steht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja! So ist es!) Für 41 Prozent der Förderprogramme können Anträge ausschließlich auf Papier gestellt werden. Die Kollegin Krämer war schon so nett daran zu erinnern, wie hier vor dem Briefkasten der IB.SH kampiert wurde. Immerhin neun Prozent der Verfahren laufen ausschließlich digital. Da ist noch deutlich Luft nach oben, Herr Minister. Ihre Rede hat mich allerdings wenig beruhigt. Im Gegenteil, dafür habe ich hier schon zu viel bei großen Digitalisierungsprojekten der Landesregierung gesehen. Ich will aber den guten Willen gerne zugestehen, denn als wir in der AG Haushaltsprüfung über die Bemerkungen 2022 diskutiert haben, hielt die Landesregierung – damals das Finanzministerium – ein übergeordnetes Zuwendungscontrolling noch für viel zu aufwendig und total überflüssig. Ich freue mich, dass die Landesregierung da inzwischen zur Einsicht gekommen ist. Ich würde mich auch freuen, wenn es eine ressortübergreifende Förderstrategie gäbe. Die wäre nämlich gerade in Zeiten knapper Kassen dringend erforderlich. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Wir als SPD wissen, wo wir Prioritäten setzen würden. Von der Landesregierung wissen wir das nicht. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und Dr. Michael Schunck [SSW])
