landtag.ltsh.de ↗

Malte Krüger

GRÜNE 18.06.2025 Sitzungen 20/90

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst einmal ein Dank an die Ministerin für ihren Bericht. Dieses Thema beschäftigt das Ministerium ja schon seit Längerem. Auch an dieser Stelle Glückwunsch zu der erfolgreichen Veranstaltungsreihe, den Kieler Gesprächen. Ich habe an jeder Veranstaltung dieser Veranstaltungsreihe teilgenommen. Es waren tatsächlich sehr interessante Erkenntnisse dabei, die man sehr gut für diese Debatte nutzen kann. Worum geht es uns? Es geht darum, dass wir die private Nutzung digitaler Endgeräte einschränken wollen. Es geht nicht darum, ein generelles Handyverbot zu erlassen. Das wäre an dieser Stelle für Schulen gar nicht möglich, weil das unverhältnismäßig wäre und es deswegen rechtlich gar nicht möglich wäre, ein solches zu verhängen. Martin Balasus hat gerade schon richtig gesagt, worum es geht: Viele Schulen – die meisten werden sich noch an ihre Schulzeit erinnern – haben schon Regelungen zur Handynutzung beziehungsweise zur Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht. Es haben aber nicht alle Schulen eine Regelung. Wir wollen von Landesseite vorgeben, dass sich alle Schulen Gedanken zu Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Endgeräten machen müssen. Natürlich muss das in einem partizipativen Prozess passieren. Es kann ja nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler oder die Elternvertretung nicht beteiligt werden, wenn das an einer Schule geregelt werden soll. Das ist das, worüber wir hier gerade diskutieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Warum diskutieren wir darüber? Das wissen wir ja alle. Wir erkennen an unseren Schulen, wir erkennen bei unseren Kindern und Jugendlichen zunehmend Probleme. Die sind zum Teil – natürlich nicht voll und ganz, aber zum Teil – auf die Nutzung von digitalen Endgeräten und andere Effekte, die es derzeit im digitalen Raum gibt, zurückzuführen. Laut KKH-Studie haben inzwischen 8,6 Prozent der Kinder und Jugendlichen Sprachentwicklungsstörungen. Das ist ein Anstieg um drei Prozent. Wir sehen zunehmend motorische Defizite. Von 2013 auf 2023 haben einige Krankenkassen anhand von Studien eine Zunahme von 63,9 Pro- (Malte Krüger) zent nachgewiesen. Wir sehen bei unseren Kindern und Jugendlichen zunehmend Probleme, was Kurzsichtigkeit, was Arbeitsgedächtnis angeht; auch die Konzentrationsleistung lässt im Unterricht nach. Deswegen muss es auch von Landesseite an die Schulen eine klare Empfehlung geben, wie man damit umgehen soll. Wir wissen auch, dass mangelnde soziale Interaktion oder Cybermobbing, Suchtgefahren und Haltungsschäden Probleme sind, die mit der Nutzung von digitalen Endgeräten zusammenhängen. Gerade beim Cybermobbing müssen unsere Schulen der Schutzraum sein, dass man dort nicht mit Videos oder Ähnlichem auf der Toilette oder sonst wo unter Druck gesetzt wird. Das ist klar. Gleichzeitig dürfen wir Smartphones und digitale Endgeräte nicht verteufeln. Ja, es geht immer darum, dass wir auch kritische Medienbildung an unseren Schulen etablieren. Es geht darum, dass wir quasi Prävention an unseren Schulen bei der Nutzung von digitalen Endgeräten haben. Deswegen ist das auch immer mitgedacht. Wenn pädagogisch die Smartphones oder das iPad im Unterricht genutzt werden sollen, dann ist das auch weiterhin möglich, wenn die Schulen dazu ihre Regelungen haben. Das ist auch immer so von uns diskutiert worden. Was ist uns Grünen diesbezüglich wichtig? Ich habe schon darauf hingewiesen, dass ein generelles Handyverbot aus unserer Sicht unverhältnismäßig ist; das ist klar. Was ist uns Grünen noch wichtig? Die Ministerin hat es gerade gesagt: 5. bis 9. Jahrgang. Es wird einigen aufgefallen sein, dass der 10. Jahrgang nicht dabei ist; das finde ich absolut richtig. (Martin Habersaat [SPD]: Der 11. Jahrgang auch!) Ihnen ist das noch nicht aufgefallen, Herr Habersaat? (Martin Habersaat [SPD]: Der 11. auch, Herr Krüger, habe ich gesagt!) – Der 11. auch. Aber ich bleibe jetzt erst einmal beim 10. Jahrgang. Warum ist das so wichtig? Das hat etwas damit zu tun, dass das bei Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe der Abschlussjahrgang ist und es an den Schulen oft zu einer Situation kommt, dass der letzte Jahrgang mehr Privilegien hat als andere. Das ist der eine Grund. Aber es ist auch – – (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) – Das ist ein Grund, Frau Nitsch. Der zweite Grund hat auch etwas mit G 8 und G 9 zu tun. Das ist etwas, was nur für die Gymnasien gilt. Da ist es bisher so gewesen, dass die 10. Klassen oftmals an den Schulen, die schon eine Regelung haben, ausgenommen worden sind, weil das schon die Oberstufe war. (Wortmeldung Kianusch Stender [SPD]) Wenn man das jetzt von heute auf morgen ändern und von Landesseite sagen würde, dass wir für die 10. Klasse eine klarere Regulierung haben wollen, dann ist das an vielen Schulen komisch. Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass wir sagen: Für die 10. Klasse gibt es Ausnahmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Malte Krüger Protokoll ↗