Lukas Kilian
Vielen Dank. – Weil Sie gerade eine Situation aus Sicht der Mieter dargestellt haben, möchte ich nur sagen: Diese Debatten werden immer aus Sicht der Mieter geführt. Es gibt die gleichen Probleme aber tatsächlich auch aus Sicht der Vermieter. Ich finde es verkürzt, es so darzustellen. Ich kann Ihnen ein Beispiel aus eigener Praxis sagen: Eine Eigenbedarfskündigung bei einer Person, die hochbetagt ist, wo man sich das nicht wünscht, dass der gekündigt wird. Die Eigentümer haben direkt daneben ihr Wohnhaus und wollen, dass die Tochter in dieses Haus zieht, weil beide schwer an Krebs erkrankt sind. Es gibt genau das Problem, was Sie beschrieben haben: Es gibt keinen anderen Wohnraum in der Nähe. Sie sagen: Wir sind beide schwer erkrankt, wir wollen, dass unsere Tochter zu uns zieht, um direkt nebenan da sein und uns pflegen zu können. Es ist zu verkürzt, es so darzustellen, als ob es immer nur den Mieter trifft, dass es hart ist, sondern es kann genauso gut den Vermieter treffen, dass es hart ist. Aus seiner Sicht kann gerade der Grund gewesen sein, eine Immobilie in direkter Nähe zu erwerben, um möglicherweise solche Härten durch die Familie abzufedern. Das nur als Anmerkung, weil ich das Gefühl habe, dass es ansonsten immer eine Schlagseite bekommt: der böse Vermieter, der arme (Sybilla Nitsch) Mieter. Es kann auf beiden Seiten eine ziemliche Härte vorliegen. – Kollege Kilian, ich habe überhaupt nicht infrage gestellt, dass eine Härte auch auf der anderen Seite entstehen kann. Ich habe dieses Beispiel im Zusammenhang damit genannt, dass es eine kurze Frist gibt. Man hat die Klage auf soziale Härte. Dieser Klage wird nicht stattgegeben. Dann steht man trotzdem vor diesem Problem. Man hat nur drei Monate Zeit, eine entsprechende Wohnung zu finden. Diesen Zusammenhang stelle ich dar, dass gerade Menschen, die vielleicht wenig Mittel haben, körperlich behindert sind, die besonderen Anspruch an den Wohnraum haben, in angespannten Wohnungsmärkten extrem Probleme haben, eine passende Wohnung zu finden. Das ist mein Ansatz, und das werde ich gleich auch noch ausführen, weil es darum gehen soll, dass die Fristen verlängert werden. Ich beziehe mich ausdrücklich auf die Fristen und dass in den angespannten Lagen Menschen, die dann in so eine Situation kommen, wirklich Probleme haben. Das ist mein Ansatz. Ich möchte gar nicht in Abrede stellen, dass der umgekehrte Fall, den Sie darstellen, nicht genauso Berechtigung hat. Ich habe mich zum Beispiel bis jetzt überhaupt nicht dafür ausgesprochen, dass eine Klage auf Eigenbedarf niemals zulässig wäre.
