Thomas Hölck
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen: Eine Eigenbedarfskündigung kann sachlich gerechtfertigt sein. Kinder oder Enkelkinder brauchen eine eigene Wohnung, die Großmutter ist pflegebedürftig und will näher an ihre Kinder heranziehen, oder ich will mich gar selbst verkleinern. Das große Haus will ich loswerden und in eine kleine Eigentumswohnung ziehen, die ich mal als Wertanlage gekauft habe. Das sind alles berechtigte Gründe, weshalb private Vermieter_innen sagen: Ich muss meinen Mieter_innen kündigen, damit ich die Wohnung dafür nutzen kann. – Das tun die meisten nicht leichtfertig; das will ich hier noch mal ausdrücklich betonen. (Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Aber es gibt auch viele Negativbeispiele und Beispiele, bei denen der Eigenbedarf vorgetäuscht wird. Tatsache ist auch, dass sich viele Mieter_innen aus Angst vor Eigenbedarfskündigungen nicht trauen, ihre Mietrechte durchzusetzen. Das darf so nicht bleiben! (Beifall SPD und SSW) In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Eigenbedarfskündigungen erheblich gestiegen, nicht zuletzt, weil es auf dem Wohnungsmarkt immer enger wird. Mietpreise sind auch in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren angestiegen. Gleichzeitig mangelt es oft an bezahlbaren Alternativen. Der Mieterbund Schleswig-Holstein berät jährlich in über 600 Fällen, und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Der Deutsche Mieterbund spricht gar von einer Verdopplung der Klagen in den letzten zehn Jahren. Eine Eigenbedarfskündigung wird von den betroffenen Mieter_innen nicht selten als existenzbedrohend erlebt, weil man sich einfach den Umzug innerhalb desselben Wohnviertels oder der Stadt inzwischen nicht mehr leisten kann. Betroffene werden damit aus ihrer gewohnten sozialen Umgebung herausgerissen. Im Extremfall droht Obdachlosigkeit. Bisher ist die Definition eines Eigenbedarfs durch Vermieter_innen nicht bis ins Detail vom Bundesgesetzgeber geregelt worden, und das ist ein Problem. Die Gerichte entscheiden, indem die Einzelfälle betrachtet werden. Das kann leider Tür und Tor für Missbrauch öffnen. Die Eigenbedarfskündigung kann von Vermieterseite missbraucht werden, um noch mehr Rendite zu erzielen oder um unbequeme Mieterinnen und Mieter einfach loswerden zu wollen. Deshalb brauchen wir hier eine Konkretisierung. Eigenbedarfskündigungen werden auch genutzt, um Wohnungen anschließend teurer vermieten oder verkaufen zu können. Das sind Anlässe, die man nicht akzeptieren darf. (Beifall SPD) Um es klar zu sagen: Bei unrechtmäßigen Eigenbedarfskündigungen handelt es sich um Betrug. Dagegen müssen wir härter vorgehen, denn bei den Mietsteigerungen der letzten Jahre kann sich selbst bei Zahlung einer Entschädigung eine rechtswidrige Eigenbedarfskündigung für Vermieter trotzdem lohnen. Die Beweislast liegt derzeit allerdings hauptsächlich bei den Mieter_innen, die nachweisen müssen, dass der Eigenbedarf rechtswidrig oder gar vorgetäuscht oder missbräuchlich ist. Dies kann mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Hürden verbunden sein. Zudem müssen Mieter oft umfangreiche Dokumentationen ihrer Bemühungen um Ersatzwohnraum vorlegen, um Härtegründe geltend zu machen. Das Wohnbedürfnis von Menschen ist so grundlegend; deshalb müssen wir es vor Missbrauch schützen.
