Lukas Kilian
Dann halten wir zunächst fest: Die Beweislast liegt nicht beim Mieter, sondern beim Vermieter. Es ist so, dass Sie vorschlagen, dass man einzelne zusätzliche Erwägungen in der Kündigung schon angeben muss. Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen sagen: In der Eigenbedarfskündigung ist jeder gut beraten, alle Gründe anzugeben, weil man bei einer Kündigung neu entstandene Gründe hinterherschieben kann, aber zum Zeitpunkt der Kündigung bestehende Gründe nicht hinterherschieben kann, und die Kündigung möglicherweise, wenn sie eben nicht gut begründet ist, allein deswegen schon unwirksam ist und das Amtsgericht die Kündigung dann als unwirksam zurückweist – und der Mieter in der Mietwohnung bleibt. – Das mag sein, aber Sie sprechen hier nicht als Jurist. Sie sollten als Abgeordneter reden. Insofern wäre es sinnvoll, wenn Sie sich unserer Initiative und unserem Antrag anschließen würden, weil es die Eigenbedarfskündigung einfach besser rechtskräftig definieren würde. Insofern wäre es gut, Sie würden sich hier als Parlamentarier dieser Initiative anschließen.
