Lukas Kilian
Vielen lieben Dank, Herr Kollege. – Sie haben gerade gesagt: Die Beweislast liegt bei den Mietern. – Jetzt ist der normale Ablauf so: Wenn eine Eigenbedarfskündigung eingereicht und der widersprochen wird, dann landet das Ganze vor dem Amtsgericht. Das Amtsgericht fordert zunächst Nachweise des Vermieters für Belege, dass er Eigenbedarf geltend macht, also in allererster Linie, wenn er selbst ein- (Thomas Hölck) zieht, Parteivernehmung oder Zeugenbeweis der einziehenden Verwandten. Wie kommen Sie auf die Idee, dass die Beweislast bei den Mietern liegt, dass der Vermieter vorgeschobenen Eigenbedarf gelten macht? – Es wäre doch viel einfacher, so wie es auch in der Hamburger Initiative vorgesehen ist. Das liegt am zuständigen Ausschuss des Bundesrats. Es geht um Folgendes: Wenn jemand Eigenbedarf anmeldet, ist gleich zu fordern, dass er auch den Beweis antritt, dass er zum Beispiel über keinen alternativen Wohnraum verfügt. Insofern wäre das sinnvoll und würde Klagen minimieren und verhindern.
