landtag.ltsh.de ↗

Oliver Brandt

GRÜNE 18.06.2025 Sitzungen 20/90

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort auf die Große Anfrage der FDP in Schleswig-Holstein gibt einen umfangreichen Einblick in die hochkomplexe Förderlandschaft von Land, Bund und EU. Es wird zunächst deutlich, dass wir als Land vielfältig fördern. Über 300 aktive Förderprogramme des Landes, fast 600, so habe ich es errechnet, inklusive Förderungen aus Bundes- und EU-Mitteln. Das ist zunächst Ausdruck davon, dass wir mit unserer Politik die Kommunen, Unternehmen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein gezielt unterstützen. Dabei werden erkennbar politische Akzente gesetzt. Ein hoher Anteil der Programme hat einen dezidiert sozialen oder ökologischen Nutzen. Zahlreiche Programme fördern Energieeffizienz, Artenvielfalt, Mobilität, Bildungsgerechtigkeit oder Gesundheitsversorgung. Zugleich müssen wir allerdings feststellen: Die Förderlandschaft ist zum Teil kleinteilig, papierlastig und teilweise nicht ausreichend ressortübergreifend koordiniert. (Beifall Dr. Michael Schunck [SSW]) In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Programme kontinuierlich gestiegen, übrigens auch in der Zeit, als die FDP mit am Kabinettstisch saß. Das ist kein schleswig-holstein-spezifischer Trend, sondern passiert in ganz Deutschland. Eine Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik von 2022 hat er- (Oliver Brandt) mittelt, dass die Anzahl der Förderprogramme, die über Landeshaushalte abgewickelt werden, in allen untersuchten Bundesländern – das waren vier – in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Auch werden Förderprogramme immer komplexer, stellen hohe Anforderungen bei der Antragstellung bei gleichzeitig kurzen Fristen. Das liegt aber oft auch an Vorgaben in Bundes- und EU-Förderprogrammen. Gerade die von Ihnen erwähnte Ortskernentwicklung ist ein Programm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz, und das ist ein Programm, das von Bund und Land kofinanziert wird.

Alle Reden von Oliver Brandt Protokoll ↗