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17. Sitzung (WP7)

05.11.2020 · 154 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (57)CDU (25)Die Linke (15)SPD (15)GRÜNE (8)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Zuerst gratuliere ich Herrn Thomas Thumm herzlich zum Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Ulbrich, Herr Mackenroth, Frau Tändler-Walenta, Herr Brünler, Herr Böhme, Frau Buddeberg, Frau Petzold und Herr Schultze. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Ersten Änderung medienrechtlicher Drucksache 7/2804, Gesetzentwurf Drucksache 7/4281, für Wissenschaft, Hochschule, Meine Damen und Herren! Vor der Aussprache erhält gemäß Geschäftsordnung zunächst der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Kollege Nowak, das Wort. Möchte er an dieser Stelle das Wort ergreifen? – Das sehe ich nicht. Dann wird den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU-Fraktion, die als Erste zum Zuge kommt, ergreift Herr Kollege Nowak das Wort.

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Andreas Nowak CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute diskutierte Gesetz, diese Beitragserhöhung, wird viel stärker öffentlich wahrgenommen, als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Noch vor zehn bis 15 Jahren hat sich für solch einen Vorgang eine gewisse Anzahl von Fachleuten interessiert. Es wurde öffentlich diskutiert und damit war es gut, obwohl die Rundfunkgebühr bzw. der Beitrag am Stammtisch schon immer ein Aufregerthema war. Warum hat die Debatte jetzt Fahrt aufgenommen? Ich glaube, das liegt zum einen an der Höhe des Beitrages und an der Höhe des Gesamtaufkommens, an Finanzierungsstrukturen und Gehältern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zum Teil an der Qualität der Angebote, der Verästelung des Angebotes bzw. der angebotenen Sender und der dramatisch veränderten Medienwelt. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 und 4 bis 8 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 72 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 10, Kleine Anfragen, ist zu streichen. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Ich rufe auf des Entwurfs Staatsvertrag zur Staatsverträge der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Der Beitrag war in den letzten zehn Jahren für den Verbraucher stabil bei 17,50 Euro. Es gab ein höheres Aufkommen nach der Umstellung der gerätebezogenen Abgabe auf eine Haushaltsabgabe. Es gab Sparbemühungen der Sender – das muss erwähnt werden –, die allerdings von außen initiiert werden mussten. Ich erinnere daran, dass unser Ministerpräsident dort in intensiven Gesprächen mit seinen Kollegen aus den Nachbarbundesländern unterwegs war. Tatsächlich produzieren die öffentlich-rechtlichen Anstalten heute schon für 18,35 Euro. Dass es bisher bei 17,50 Euro geblieben ist, liegt zum einen an diesen Sparanstrengungen, zum anderen aber auch daran, dass gewisse Rücklagen angezapft wurden, die jetzt dem Ende entgegengehen. Die geplante Erhebung auf 18,36 Euro entspricht ungefähr dem Beitrag, für den heute produziert wird. Viele Menschen fragen trotzdem: Warum reicht das nicht? – Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Zum einen sind zu nennen: Altlasten bei Gehältern und Pensionen, vor allem in den westlichen Rundfunkanstalten, in die Jahre gekommene Strukturen, ein sehr auskömmliches Gehaltsniveau. Im KEF-Bericht wird davon gesprochen, dass pro Vollzeitäquivalent durchschnittlich über 7 000 Euro Personalkosten anstehen. In gewissem Sinne gab es Anpassungen, die unterblieben sind. Das kann man den Anstalten nicht allein anlasten, denn die Finanzierung folgt dem Auftrag, und dem folgt die Struktur. Wenn wir feststellen, dass die Gelder nicht reichen, dann müssen wir uns mit diesen Fragen auseinandersetzen. Für den Auftrag sind die Sender nicht verantwortlich, sondern das ist Aufgabe der Politik, deshalb sprechen wir heute darüber. Wer Änderungen will, muss hier anfangen, und wir wollen Änderungen. Man darf das aber nicht mit dem heutigen Beschluss vermischen; denn für den heutigen Beschluss ist ein klares verfassungsrechtlich vorgegebenes Verfahren am Start. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten hat die Anmeldungen der Sender untersucht. Sie hat diese Anmeldungen bewertet und eine Empfehlung abgegeben. Heute sind wir am Ende dieses Verfahrens und nicht am Anfang, deshalb ist für uns klar: Wir werden diesem staatsfern organisierten Verfahren zustimmen. Aber, das sage ich auch: Wir müssen in diesem Kontext über die Auftrags- und Strukturfragen sprechen. Dort beginnt für uns heute ein neuer Prozess: die Debatte um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dieser öffentlichrechtliche Rundfunk muss auskömmlich finanziert sein, und er muss Entwicklungsperspektive haben. Es sagt aber ausdrücklich nicht, dass der Rundfunkbeitrag immer steigen muss. Die Finanzierung folgt dem Auftrag. Aufgabe der Politik ist es, diesen Auftrag zu schärfen. Wenn das Geld nicht reicht, müssen wir uns insbesondere damit beschäftigen. Welchen Status quo haben wir? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach dem Krieg dezentral organisiert worden. Das Mutterschiff war die BBC, wie der WDR-Intendant und ARD-Vorsitzende Tom Buhrow einmal gesagt hat. Es gab gute Gründe dafür; denn man wollte nach dem Zweiten Weltkrieg einen neuen Großdeutschen Rundfunk vermeiden, deshalb ist es so dezentral organisiert. Das hat dazu geführt, dass im Laufe der Jahre über 20 Fernsehsender an den Start gegangen sind. Wir haben über 60 Radiostationen in Deutschland. Dazu kommen diverse Mediatheken und Strukturen wie Radio Bremen oder der Saarländische Rundfunk, die nur am Leben gehalten werden können, weil sie über einen ARD-internen Finanzausgleich finanziert werden. Gleichzeitig haben wir eine dramatisch veränderte Medienwelt und Mediennutzung. Die Betrachtung nach Ausspielwegen tritt immer mehr zurück. Die Konvergenz der Mediennutzung ist Tagesrealität, und es gibt neue Anbieter auf dem Markt, die Sport, Serien, Unterhaltung und Ähnliches viel besser und zum Teil günstiger anbieten, als das vielleicht in den Achtzigern noch der Fall war. Deshalb gehören auch solche Punkte in dieser Debatte auf den Prüfstand. Filme müssen nicht mehr mit Orchestern vertont werden, die zur Gründung der Rundfunkorchester geführt haben. Die Kultur wird auch nicht mehr nur über den Rundfunk vermittelt. Gleichzeitig haben wir gewachsene Strukturen, in denen sich einige an der einen oder anderen Stelle sicherlich ganz hübsch eingerichtet haben. Es wird also Zeit, hier etwas zu lüften. Wir als CDU-Fraktion haben uns mit dem Thema schon länger beschäftigt. Für uns ist ganz klar: Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Anders als andere wollen wir ihn nicht abschaffen, aber wir haben dort Reformbedarf. Der gemeinwohlorientierte Charakter des öffentlichrechtlichen Rundfunks muss sich aus unserer Sicht ganz klar auch in den Gehältern widerspiegeln, insbesondere bei den außertariflichen Vergütungen. Ich habe gerade eine Zahl genannt. Wir müssen auch die Aufgaben auf den Prüfstand stellen. Ob im Bereich Unterhaltung, also bei den Serien, bei diversen Schlagersendungen und Ähnlichem immer alles noch vom Grundversorgungsauftrag umfasst sein muss, ist aus meiner Sicht redlich zu überprüfen. Das Gleiche gilt für die Sportrechte und am Ende auch für die Orchester. Wenn man sich einmal das MDR-Orchester anschaut, so hat dieses über 200 Planstellen. Das Landesfunkhaus Sachsen hat im Vergleich 165. Das Gewandhausorchester gleich nebenan, mit 181 Planstellen das größte bürgerliche Orchester der Welt, muss aber drei Spielstätten bespielen. Insofern ist es durchaus legitim, zu hinterfragen, ob diese 200 Planstellen in dem Umfang aus Rundfunkbeiträgen aufrechterhalten werden müssen oder ob es nicht sinnvoll ist, an der Stelle vielleicht mehr ins Programm zu investieren. Auch die Strukturen gehören auf den Prüfstand: über 20 TV-Sender, über 60 Radiostationen, gleichzeitig sinkende Nutzung der linearen Angebote und mehr über die Plattformen. Der DLF-Intendant Raue hat es in der Ausschussanhörung sehr plastisch gemacht. Er sagt, bis 35 Jahre hat er Nutzer, die fast nur noch über die Plattform kommen, außer morgens zwischen 7 und 10 Uhr; da wird auch noch linear gehört. Auf der anderen Seite sind die über 35-Jährigen mehr im linearen Bereich, aber auch dort sinkend. Trotzdem gibt es diese Angebote parallel. Wenn man sich mit den Intendanten unterhält, wie das denn weitergeht, vermisse ich an der einen oder anderen Stelle die eine oder andere Vision. Das wird also auch in die Diskussion einzubringen sein. Ebenso kann man durchaus darüber nachdenken, die linearen TV-Programme zu beschränken. Warum wir 20 deutschlandweite brauchen, ist mir nicht so ganz klar. Ich denke, wenn man auf ein bundesweites Hauptprogramm geht und einen Nachrichten-, einen Ereigniskanal, einen für die Kultur, einen für Kinder, einen regionalen Fernsehsender pro regionale Rundfunkanstalt und die europäischen Gemeinschaftsprogramme Arte und 3sat betrachtet, dann könnte man das Ganze etwas straffen und die eine oder andere Kostenstelle einsparen. Die konsequente Plattformorientierung muss die Zukunft sein, stärkere regionale Berichterstattung vor allem dort, wo der Markt nichts hergibt. Das ist insbesondere im Bewegtbild so. Genauso muss man schauen, dass bei der Gelegenheit vielleicht auch eine Qualitätsoffensive angegangen wird. Ich nehme Probleme bei der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wahr, insbesondere bei den GSEA, wie das im Sprech der Anstalten heißt: Gemeinschaftssendungen, Einrichtungen und Aufgaben. Jede Landesrundfunkanstalt hat ihren Rundfunkrat, der entsprechend kontrollieren soll. Was ist aber mit diesen Gemeinschaftssendungen und Einrichtungen? Wer kontrolliert denn das? Dort haben wir nur die Gremienvorsitzendenkonferenz, und ich denke – das macht auch die aktuelle Berichterstattung über die US-Wahlen an der einen oder anderen Stelle deutlich – , es wäre sinnvoll, wenn es ein Instrument gäbe, das insbesondere den Gesamtblick auf die bundesweit verbreiteten Angebote hätte. Deshalb schlagen wir vor, ein Auftrags- und Qualitätsmonitoring zu organisieren, staatsfern nach dem Beispiel der KEF. Das könnte aus unserer Sicht im Qualitätsbereich einen gewissen Vorteil bringen; denn Qualität ist im öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders zu beachten, weil er öffentlich finanziert ist. Die Grundlagen sind im § 26 Medienstaatsvertrag klar geregelt. Es ist aus meiner Sicht besonders misslich, wenn der eine oder andere leitende Redakteur den Eindruck erweckt, diese Grundlagen seien ihm lästig. Ich nenne ganz konkret Georg Restle, der vor einiger Zeit von einem Neutralitätswahn sprach und für einen werteorientierten Journalismus eintritt. Ich sage, dass das eine Art von Haltungsjournalismus ist, den wir gerade nicht brauchen. Wir brauchen Objektivität oder eine möglichst große Annäherung an Objektivität und Neutralität. Ein entsprechendes Gremium könnte aus unserer Sicht an der Stelle Fortschritte bringen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Niemand hat ihm damals widersprochen. Als das Thema mit dem „Umweltsau-Video“ auf die Tagesordnung kam, hat sich der Intendant des WDR dafür entschuldigt und wurde anschließend vor seine eigene Redakteursvertretung gezerrt. Ich bin der Meinung, dass wir hier Handlungsbedarf haben. (Beifall bei der CDU) Das würde am Ende auch mehr Akzeptanz bei der Bevölkerung bringen. Diese Akzeptanz könnte im Übrigen gesteigert werden, wenn die deutsche Einheit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk endlich einmal vollendet würde und nicht nur zwei von 50 Gemeinschaftseinrichtungen im Osten wären, sondern einige mehr. Die Diskussion um den Umzug der Degeto haben wir mitbekommen. Ich persönlich bin sehr enttäuscht über das, was da abgegangen ist. Deshalb bleibt die Forderung, insbesondere deutschlandweit publizistisch wichtige Leitredaktionen in den Osten umzuziehen. Es war 1953 richtig, ARD Aktuell in Hamburg im Britischen Sektor anzusiedeln; ob es 2020 noch richtig ist, das dort zu haben, oder ob man nicht darüber nachdenken sollte, die Tagesschau künftig vielleicht aus Leipzig senden zu lassen, ist eine Forderung, die bleibt. (Beifall bei der CDU und der SPD) Das Gleiche ist beim Deutschlandradio und beim Deutschlandfunk. Dort gibt es zwei Funkhäuser, die 1994 in dem entsprechenden Staatsvertrag festgeschrieben wurden: eines in Berlin, eines in Köln. Beide sind marode. Der Intendant hat uns im Ausschuss gesagt, dass er dringend Geld braucht, um sie zu sanieren. Auch da könnte ich mir vorstellen, einmal das Funkhaus der Zukunft zu bauen, das plattformorientiert ist und weniger auf lineare Betriebe schaut, und dass dieses Funkhaus der Zukunft vielleicht mit einem geänderten Staatsvertrag durchaus im Osten angesiedelt wird. Mir ist völlig klar, dass das alles ganz dicke Bretter sind, weil Medienpolitik in Deutschland zwischen den Ländern immer einstimmig passieren muss, und dass dabei viele Standortinteressen eine Rolle spielen werden. Wir werden trotzdem nicht drum herumkommen, uns mit diesen Dingen weiter zu beschäftigen; denn wenn die Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abnimmt, wird sie auch für die Finanzierung desselben abnehmen. Da wir ihn nicht abschaffen, sondern stärken wollen, müssen wir uns mit diesen Fragen beschäftigen. Diese Akzeptanz kann auch durch einen stabil gehaltenen Rundfunkbeitrag gesteigert werden. Wir sind der Meinung, dass das möglich ist, wenn man sich damit nur beschäftigt. Deshalb stimmen wir heute zwar zu, beginnen aber jetzt die Debatte um Auftrag, Struktur und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; denn die Beitragsperiode 2025 steht schon vor der Tür. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Die Aussprache ist durch Herrn Kollegen Nowak eröffnet. – Jetzt folgt für die AfDFraktion Kollege Gahler hier vorn am Pult nach. Bitte, Herr Kollege.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Worte meines geschätzten Kollegen Nowak habe ich vernommen, nur muss ich fragen: Wer war in den letzten 30 Jahren in der Regierungsverantwortung? Wer hätte in den letzten 30 Jahren diese Änderungen vornehmen können? (Beifall bei der AfD) Wir stehen heute vor der Entscheidung, ob wir diesem Gesetz und damit der Erhöhung des Rundfunkbeitrages zustimmen können. In der gestrigen Regierungserklärung wurde auf große Anstrengungen, zu erbringende und zu erwartende Opfer verwiesen. Es wurden Einschränkungen im täglichen Leben und Einschränkungen der Grundrechte angekündigt. Währenddessen herrscht im Lande Angst vor Kurzarbeit und drohender Arbeitslosigkeit. Es gibt Ängste um die reine Existenz und vor vielen Firmenpleiten, die hoffentlich so nicht kommen werden. Das Letzte, was der Bürger jetzt hören möchte, ist, dass Begriffe verwendet werden wie: Erhöhung der Diäten, höhere Belastung, Selbstbedienungsmentalität oder Rundfunkbeitragserhöhung. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl! – Zuruf von der SPD) Diese Dinge passen nicht in das aktuelle Bild der Gesellschaft. Was erwartet der Bürger eigentlich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Er möchte nur die Einhaltung der Programmgrundsätze, des Programmauftrags sichergestellt wissen. Er möchte die Würde des Menschen geachtet wissen und nicht Beiträge, wie beispielsweise im „Funk“, indem dort kurz nach den Corona-Demonstrationen ein Spiel namens „Reichstag Defender“ vorgestellt wird, bei dem es das Ziel ist, als Polizist Menschen von den Treppen des Reichstagsgebäudes zu treten mit Extrapunkten für Treffer am Kopf von Frauen und Kindern. Das will er nicht. (Beifall bei der AfD) Er will die Einhaltung journalistischer Grundsätze. Er will, dass Recherche ausführlich ist. Beispielsweise: Warum wurde das Video über H. C. Strache, das sogenannte IbizaVideo, so stark verkürzt und verfremdet dargestellt, dass am Ende eine ganz andere Aussage herauskam? (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU – Oh-Rufe von der CDU) Der Rundfunk sollte der Wahrheit verpflichtet sein! (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zurufe von der SPD und den LINKEN –) Faktor und Medium freier Meinungsbildung sollte der Rundfunk sein. Er sollte objektiv, unparteiisch, die Meinungsvielfalt beachtend und ausgewogen berichten. Es sollte kein Staatsfunk sein. Kritiker und Kritisierte müssen gehört werden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Warum wurde beispielsweise letzte Woche ein gewisser Prof. Michael Butter gehört, der als Kritiker des Dr. Daniele Ganser auftrat, und ein Herr Ganser wurde nicht interviewt? Warum wurde das nicht getan? Das ist Aufgabe des Journalismus. Des Weiteren sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk Faktor und Medium freier Meinungsbildung sein. Er sollte objektiv, unparteiisch, in Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit berichten. (Zuruf von der AfD: Genau! – Beifall bei der AfD) Die größte Oppositionspartei kommt selten bis gar nicht vor. Aber eine Annalena Baerbock darf ihr Wissen über Kobolde und das Netz als Speicher verbreiten. (Heiterkeit bei den LINKEN – Beifall bei der AfD) Ein Herr Habeck darf den Handwerkern empfehlen, dass er sie vor der BaFin schützt. Ein Karl Lauterbach darf letztes Jahr noch fordern, dass die Krankenhäuser im ländlichen Raum zwecks Zentralisierung alle abgeschafft werden sollen, um dieses Jahr in einer nicht veröffentlichten Studie, die nicht verifiziert ist, vor einem IQ-Verlust durch Corona zu warnen. (Zurufe von den LINKEN und der SPD) Kurz danach kündigte er an, die Krankenhauskapazitäten erhöhen zu wollen. Dies alles ist sehr eingeschränkt pluralistisch. Das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte Bildungsangebote, Informationen, Beratung, Unterhaltung und Kultur enthalten. MDR Jump ist hierfür kein Beispiel. (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Kommen wir aber jetzt zum interessanten Teil, nämlich dazu, was den Bürger wirklich interessiert. Herr Nowak hat es ja schon erwähnt: Die finanzielle Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist hinterfragenswert. Wodurch werden Einnahmen erzielt: durch Rundfunkbeiträge, Rundfunkwerbung, sonstige Einnahmen. Das sind über 8 Milliarden Euro pro Jahr. Warum sollen die Rundfunkbeiträge erhöht werden, wenn man beispielsweise andere Einnahmequellen einschränkt? So wurden zum Beispiel die Preise für die Rundfunkwerbung gesenkt, während RTL und andere Anbieter sie erhöhen. Das muss man den Bürgern erklären, zumal auch die Reichweite von öffentlich-rechtlichen Sendern erhöht wurde. Warum wird auf 7 Millionen Euro Schadenersatz vom Kika verzichtet, die aus kriminellen Handlungen stammen, aber auf 210 Euro Jahresbeitrag von Bürgern kann nicht verzichtet werden? Dort wird bis zur Haft geklagt. Das ist nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der AfD) Es sollten immer die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten. Allerdings ist das beispielsweise beim MDR nicht ganz so schlüssig. Wenn ich sehe, wie die Landesfunkhäuser finanziert werden, sollte man das schon infrage stellen. Sie müssen sich das so vorstellen: Sie sind auf der Straße, haben kein Geld in der Geldbörse. Es kommt jemand vorbei und sagt: „Wollen Sie mir nicht ein Landesfunkhaus finanzieren?“ Dann sagen Sie: „Ich habe kein Geld in der Tasche.“ Was sagt der MDR? „Kein Problem, wir geben Ihnen 30 Millionen Euro Darlehen.“ Das wird dann über 20 Jahre finanziert. Der MDR bezahlt locker seine Leasingraten, und nach 20 Jahren kauft er dieses Gebäude für dieses Darlehen zurück. Was ist hier passiert? Der MDR hat in kürzerer Zeit höhere Aufwendungen produziert und einen doppelten Aufwand, indem er danach noch einmal die Abschreibungen nutzen kann. Das wird bei der KEF nicht berücksichtigt. Das sind Doppelaufwendungen. Und wer zahlt das? Der Bürger! Und das muss unterbleiben! (Beifall bei der AfD) Weitere Zahlen, die genannt werden sollen: Bei 8 Milliarden Euro Einnahmen haben wir einen Personalaufwand von insgesamt 3,15 Milliarden Euro, das heißt, fast 40 % sind nur Personalaufwand. Die Tendenz ist steigend. Das liegt unter anderem daran, dass die Altersvorsorge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas überdimensioniert ist. Nehmen wir als Beispiel das Gehalt von Frau Prof. Wille mit 275 000 Euro pro Jahr. Daraus ergeben sich Rentenansprüche pro Monat von rund 17 000 Euro. Das müssen Sie dem Bürger erst einmal erklären. (Pfiffe und Beifall bei der AfD) Die KEF-Kommission hat für den Zeitraum von 2017 bis 2028 ein Einsparvolumen von 888 Millionen Euro ermittelt. Das heißt, 74 Millionen Euro pro Jahr oder 0,9 % von den Einnahmen. Das ist gar nichts. Es wäre noch viel mehr Potenzial vorhanden. Deshalb muss die Kontrolle ausgebaut werden. Wenn wir schon bei der KEF sind: Bei der letzten öffentlichen Anhörung wurde Herr Dr. Fischer-Heidlberger befragt, ob er denn über die Bilanzierung des Programmvermögens und die Abschreibung der Gebäude Kenntnis habe, da sie in den einzelnen Rundfunkanstalten unterschiedlich ist, oder ob er Verhältniszahlen zwischen den einzelnen Zahlen in seinen Berichten gefertigt habe. Das hat er alles verneint. Er hat gesagt, dass er keine Kenntnis hätte von den Bilanzierungsmethoden, von den Abschreibungsmethoden, und Verhältniszahlen würden nicht erstellt. Ich habe es trotzdem getan. Bei der Gesamtsumme der Löhne geteilt durch die Mitarbeiter – das steht alles im KEF-Bericht– kommt man nicht auf 7 000 Euro Durchschnittsgehalt, sondern auf rund 98 000 Euro brutto pro Jahr, ohne Altersvorsorgebeiträge. Der zentrale Beitragsservice, also derjenige, der die Beiträge beitreibt, hat 950 Mitarbeiter in Köln, die laut ihrem Bericht ein Durchschnittsgehalt von 81 000 Euro pro Jahr haben. (Oh-Rufe von der AfD) Wenn wir das ins Verhältnis setzen – zum Beispiel zu sämtlichen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Deutschland, die ein Bruttodurchschnittsgehalt von 49 000 Euro haben –, dann kommen wir etwas darüber. Stellen wir das in Relation zum normalen Bürger – Durchschnittsgehalt: 41 000 Euro, ermittelt durch den MDR im Mai 2020 –, (Lachen bei der AfD) – haben wir ein Missverhältnis. Wenn wir uns noch die sächsischen Zahlen, die auch durch den MDR ermittelt wurden, anschauen, dann kommen wir auf 32 000 Euro brutto. Das heißt, wir haben hier ein „leichtes“ Missverhältnis. (Zuruf von der AfD: Ein leichtes!) Wir kommen zu den Landesrechnungshöfen. Die müssten genau diese Zahlen prüfen. In der Vergangenheit erfolgte keine Prüfung der Tochterunternehmen, weil sie es nicht durften. Das ist erst in der jüngeren Vergangenheit aufgetaucht. Sie haben keine fachliche und personelle Ausstattung, um diesen Moloch öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu prüfen. Das ist ein Unternehmen mit 8 Milliarden Euro Einnahmen und dafür gibt es nur ein paar Prüfer pro Rechnungshof. Das ist kein Verhältnis. Das passt auch in die Prüfung der Kinderfilm GmbH hinein. Dort wurden zwar Verstöße festgestellt, zum Beispiel wurden keine Verträge geschlossen – die waren mündlich oder nachträglich, man hatte keine nachvollziehbaren Zahlungen. Was wurde aber nicht geprüft? Es wurde keine Compliance-Richtlinie geprüft, es wurde nicht das Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht geprüft. Dabei handelt es sich nur um ein Kleinstunternehmen beim MDR. Wie sieht es erst bei den Großen aus? Stattdessen kommt eine Nachhaltigkeitsprüfung wie beim ZDF zustande, indem man dort sagt: Na ja, wenn nachhaltig produziert wird, sagen wir, dass wir noch mit dem Fahrrad zur Produktion gefahren sind. Dann ist das löblich. – Aber Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird nicht geprüft. Zusammenfassend stelle ich fest: Der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird nur ungenügend erfüllt. Die finanziellen Mittel werden hauptsächlich für Personalaufwendungen ausgegeben. Es gibt viele klärungsbedürftige Finanzierungsmodelle, und eine Kontrolle durch KEF oder Rechnungshöfe findet nur rudimentär statt. Deshalb – wie es mein geschätzter Kollege Nowak bereits sagte – müssen Reformen her. Aber es darf nicht nur darüber diskutiert werden. Es müssen Strukturen, Programmauftrag und die Kontrolle durch den Gesetzgeber neu geordnet werden. Es darf nicht nur geredet, sondern es muss gehandelt werden. (Beifall bei der AfD) Und das nicht nur in kürzester Zeit, sondern sofort. Erst nach erfolgten Reformen darf eine Diskussion über eine Gebührenerhöhung stattfinden. Die Menschen in Deutschland haben jetzt andere Probleme und Sorgen. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie diesem Gesetz nicht zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Andreas Nowak, CDU, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Gahler sprach für die AfD-Fraktion. Als Nächste kommt die Fraktion DIE LINKE zu Wort. Das Wort ergreift – – Entschuldigung, Frau Kollegin Feiks. Es gibt noch eine Kurzintervention vom Kollegen Nowak, die wir jetzt vornehmen. Bitte, Herr Kollege Nowak.

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Andreas Nowak CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Gahler, Sie haben den Eindruck erweckt, als ob die Rechnungshöfe nur kurz schauen dürften und es keine weiteren Berichtspflichten gäbe. Ich möchte Sie gern darüber aufklären, dass bereits seit dem Jahr 2000 – das war übrigens seinerzeit eine Initiative der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag – in dem damaligen Zustimmungsgesetz in der Präambel verfasst wurde, dass diese Rechnungshöfe überhaupt die Möglichkeit haben, dort auch in die Tochterunternehmen zu schauen, und dass die Anstalten regelmäßig Berichte zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Situation abgeben müssen. Sie waren beim letzten Ausschuss bereits dabei. Die Intendanten von ZDF und Deutschlandradio und der Verwaltungschef vom MDR haben diese Berichte vorgelegt. Wir haben darüber zweieinhalb Stunden diskutiert. Also, diesen Eindruck, den Sie erwecken, dass das alles völlig ohne Kontrolle stattfände, weise ich zurück. (Beifall von der CDU und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Auf diese Kurzintervention reagiert jetzt Herr Kollege Gahler.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege Nowak! Die Prüfung durch die Rechnungshöfe für die Tochterunternehmen mag ja seit 2010 möglich sein, aber erfolgt ist sie erstmalig 2016. Das heißt, wir haben noch sechs Jahre vergehen lassen, bis die Prüfung tatsächlich erfolgte, und erst dann wurde reagiert. Was ist also in diesen Jahren bis 2016 passiert? Das sind ja immerhin 26 Jahre. Das müsste geklärt werden. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt geht es weiter in der Rednerreihe. Das Wort ergreift Frau Kollegin Feiks für die Fraktion DIE LINKE.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Gahler, wenn ich Sie hier so reden höre, dann bin ich unglaublich dankbar, dass es in der Bundesrepublik eine Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt und dass wir geregelte Verfahren haben. (Beifall bei den LINKEN) Eigentlich ist das, was wir heute hier zu tun haben, klar. Es gibt ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, wie der Rundfunkbeitrag festgesetzt wird: Die Anstalten melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an; die KEF prüft, korrigiert, gibt Empfehlungen und kürzt im Zweifel die beantragten Gelder. So ist dies auch für die bevorstehende Beitragsperiode erfolgt. Insgesamt hat die KEF für alle Anstalten einen Aufwand von 38,7 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2024 anerkannt. Für den nächsten Beitragszyklus haben die Anstalten 3 Milliarden Euro ungedeckten Mehrbedarf bei der KEF angemeldet. Nach Überprüfung der KEF bleiben 1,5 Milliarden Euro aus den Anmeldungen bestehen, die durch zusätzliche Beiträge gedeckt werden müssen. Das heißt aber eben auch: Die KEF hat die Anmeldungen deutlich gekürzt. Am Beispiel des MDR bedeutet das konkret, dass die Einnahmen aus Beiträgen in der kommenden Beitragsperiode um 0,9 % steigen werden. Allein die übliche Preissteigerung liegt jedoch deutlich darüber. Für den MDR bedeutet das notwendige Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich. Ohne eine Beitragserhöhung um 86 Cent müssten in den kommenden Jahren beim MDR 165 Millionen Euro eingespart werden. Das entspricht den Aufwendungen für ein ganzes Landesfunkhaus, wie der MDR selbst an verschiedenen Stellen deutlich gemacht hat. Letztlich müssen die Landtage den empfohlenen Beitrag der KEF, der bindend ist, bestätigen. Und es gibt genau zwei Gründe, dies nicht zu tun: erstens, wenn der Zugang zu Informationen nicht mehr sichergestellt werden kann, und zweitens, wenn die Beitragszahlerinnen und -zahler unangemessen belastet werden. Unsere Aufgabe ist die Bewertung dieser beiden Punkte – nicht mehr und nicht weniger. Ganz ehrlich: Dass in den letzten Monaten der Eindruck erweckt wurde, dass wir an dieser Stelle medienpolitische Diskussionen führen könnten, welche in den letzten Jahren immer wieder verschoben wurden oder eben nicht ausreichend geführt wurden, halten wir für fatal. Selbstverständlich müssen wir darüber reden, wie wir uns den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zukunft vorstellen, wie er seinen Auftrag noch besser erfüllen kann und wie wir diesen Auftrag besser und zeitgemäßer formulieren können. Aber das können wir nicht heute, sondern wir müssen uns diese Aufgabe für die nächsten Monate und Jahre auf die Fahnen schreiben. Die Finanzierung muss dem Auftrag folgen und nicht der Auftrag der Finanzierung! Wer den Beitrag senken will, der muss den Auftrag verändern. Weil es viele Diskussionen um diese Beitragserhöhung gibt, haben wir LINKEN einen Entschließungsantrag eingebracht, der die zu diskutierenden Punkte herausstellt. Natürlich könnte der Zeitpunkt einer Beitragserhöhung nicht schlechter sein; das liegt auf der Hand. Seit Anfang dieser Woche wurden Teile der Wirtschaft wieder heruntergefahren. Dort wird gesagt, der Gürtel müsse enger geschnallt werden; Menschen befinden sich in Kurzarbeit und wissen nicht, wie es nach dem Winter für sie weitergeht. Dennoch sind wir heute in der Situation, eine Beitragserhöhung zu diskutieren und letztendlich auch beschließen zu müssen. Gleichzeitig – das gehört eben auch zur Wahrheit – hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk an vielen Stellen während der Pandemie gezeigt, dass er schnell und kreativ reagieren kann und dass er ein wichtiges Informationsmedium ist, dem Menschen vertrauen. Dieses Vertrauen ist ehrlich gesagt gesellschaftlich ein starkes Pfund – seien es die Angebote für Kinder, als Kitas und Schulen geschlossen wurden, seien es die kulturellen Angebote während der Pandemie, als Orchester hinausgefahren sind und im Rahmen der Möglichkeiten aber trotzdem Kultur angeboten haben, seien es die zahlreichen Informationen, die auf den verschiedenen Ausspielwegen angeboten wurden und immer noch werden. Das muss man auch einmal anerkennen. Auch wenn wir in den unterschiedlichen Fraktionen an manchen Stellen noch Verbesserungspotenziale sehen, ist das etwas, was zukunftsträchtig ist und worauf man aufbauen kann. Um es auf den Punkt zu bringen: Eine Beitragserhöhung ist notwendig, weil medienpolitische Entscheidungen in den letzten Jahren nicht diskutiert bzw. getroffen wurden. Zum Beispiel wurde nicht ausreichend darüber nachgedacht, Beitragszahlerinnen und -zahler durch politische Entscheidungen zu entlasten. Dies alles hat jedoch nichts mit Corona zu tun. Die Punkte bzw. Vorschläge, die wir im Entschließungsantrag formuliert haben, sind auch alle nicht neu; wir haben sie sogar schon im Ausschuss in Teilen diskutiert. Teilweise sind darin auch Punkte enthalten wie der Auftrag, der sehr wohl diskutiert wurde, wobei man aber feststellen muss, dass der große Wurf nicht gelungen ist. Uns ist auch klar, dass das keine einfachen Diskussionen sind. Dennoch sind sie nötig. Wir halten es für ein wichtiges Signal aus diesem Hohen Hause, dass wir der Beitragsempfehlung – wenn überhaupt – nur folgen, wenn klar ist, dass wir die Selbstverpflichtung eingehen, die nötigen Diskussionen in aller Härte zu führen, und dort auch zu Potte zu kommen. Aus diesen Gründen werden wir uns heute bei der Abstimmung enthalten. Nochmals: Rechtlich ist die Lage völlig klar, und wir werden der Erhöhung des Rundfunkbeitrags auch nicht im Wege stehen. Aber bei so vielen Versäumnissen werden wir als Oppositionsfraktion nicht mit wehenden Fahnen losrennen und Hurra schreien, sondern deutlich machen, wo Potenziale sind, um Beitragszahlerinnen und -zahler dauerhaft zu entlasten. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt kommt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE zum Zuge. Frau Dr. Maicher, Sie haben das Wort.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Staatsvertrag, über den wir heute abstimmen, steht bekanntlich auf der Kippe, weil eine Regierungsfraktion in Sachsen-Anhalt nicht zustimmen will. Wir BÜNDNISGRÜNE halten das für ungerechtfertigt und kontraproduktiv. Man kann natürlich über alles diskutieren, was die öffentlich-rechtlichen Medien leisten sollen, und das wollen wir auch. Entscheidungen dazu müssen getroffen werden, aber bitte auch an der richtigen Stelle. Der Auftrag steht jetzt nicht zur Entscheidung. Im Ersten Medienänderungsstaatsvertrag geht es um die Anpassung der Beitragshöhe auf Basis des gültigen KEFVerfahrens; mein Kollege Andreas Nowak hat das hier schon ausgeführt. Es ist außerdem nicht redlich zu behaupten, ARD, ZDF und Deutschlandradio wollten nicht sparen und holten sich immer mehr und mehr Geld aus dem Portemonnaie der Beitragszahler. Die Fakten sagen etwas anderes: Der Beitrag wurde seit 2009 nicht erhöht. Er wurde im Jahr 2015 um 48 Cent pro Monat gesenkt und liegt seitdem bei 17,50 Euro. Auch nach der Anhebung, die wir jetzt diskutieren, liegt die Beitragsentwicklung weit unter dem Inflationsausgleich. Natürlich müssen wir immer wieder abwägen, welche Beitragshöhe gerechtfertigt ist. Deshalb sind die 86 Cent ein Kompromiss, der einerseits die Bürgerinnen und Bürger nicht übermäßig belastet – wir reden von 10,32 Euro pro Jahr pro Haushalt – und andererseits massive Einschnitte bei den Anstalten verhindert. Denn auch mit der Erhöhung müssen die Anstalten weiter kürzen. Der NDR spart bis 2024 über 300 Millionen Euro und baut Personal und Programm ab, vor allem im Unterhaltungsbereich. Die ARD wird insgesamt 390 Stellen abbauen, der MDR rund 50 Stellen. Wer kann dann noch behaupten, die Anstalten würden sich nicht bewegen? Es ist Aufgabe der Politik, den Auftrag zu bestimmen, an dem die Finanzierung bemessen wird. Es nützt nichts, nach jedem KEF-Bericht bockig mit dem Bein aufzustampfen. Wir als Politik müssen unsere Hausaufgaben machen und dringend eine öffentliche Debatte über die Weiterentwicklung führen. Dabei sollten sich die Gegner der aktuellen Erhöhung mit konstruktiven Vorschlägen einbringen, statt jetzt ein verfassungsrechtlich garantiertes Verfahren zu untergraben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Bisher höre ich immer nur: „Hauptsache sparen!“ Wir können gern über unverhältnismäßig hohe Gehälter reden. Aber das allein ist nicht ausschlaggebend für den Finanzierungsbedarf, und dann geht es auch um Standortfragen. Die Kritik am Ost-West-Ungleichgewicht mag stimmen, aber bekommen wir das mit einer finanziellen Verhinderungstaktik gelöst? Ich glaube, nein. Wir müssen uns endlich mit der Kernfrage beschäftigen: Wie sollen die öffentlichrechtlichen Sender aufgestellt sein, damit sie die demokratische Meinungsbildung in der digitalen Medienwelt bestmöglich unterstützen? Meine Fraktion hat im Juni dieses Jahres einen Beschluss gefasst zu der Frage, in welche Richtung wir mit dem Auftrag wollen. Für uns ist klar, es reicht nicht, über die Anzahl von linearen Kanälen oder Sendern zu sprechen und ansonsten den Status quo zu belassen. Für die Generation um 35, die so gut wie keinen linearen Rundfunk mehr nutzt, ist das ohnehin nicht relevant. Die große Herausforderung besteht vielmehr darin, das öffentlich-rechtliche Prinzip in die digitale Mediengesellschaft zu übersetzen und an die neuen Bedingungen der Meinungsbildung anzupassen. Bei der Expertenanhörung im Medienausschuss wurde berichtet, dass die Angebote für junge Zielgruppen attraktiver werden, wenn sie auf deren Formen eingehen, sich zu informieren und sich zu beteiligen. Wir brauchen deshalb einen klaren Auftrag für Online-Angebote, die einen Überblick über die Vielfalt der Meinungen in der digitalen Medienwelt geben, die gesellschaftliche Debatten dort moderieren, wo sie stattfinden, die Filterblasen durch Räume des Dialogs aufbrechen. Wir brauchen einen klaren Auftrag für gemeinwohlorientierte Plattformen und Archive für vielfältige Qualitätsinhalte. Eines sei auch gesagt: Die Mittel für Innovationen können die Anstalten nicht allein durch interne Umschichtung beschaffen. Dann verlieren sie nämlich die älteren Zielgruppen, die den klassischen Rundfunk auch weiter nutzen. Es wäre auch zu kurz gedacht, den Auftrag auf Information und Bildung zu beschränken; denn qualitätsvolle Unterhaltung, Serien und Shows sind auch demokratierelevant. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Scheitern des Staatsvertrages wäre angesichts dieser Herausforderungen vollkommen kontraproduktiv. Ohne Erhöhung wird außerdem die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender geschwächt. Dem MDR würden bis 2024 165 Millionen Euro fehlen. Für den Medienstandort Sachsen bedeutet das den Verlust von wesentlich mehr Stellen, von Strukturen, das Ausbleiben von Investitionen, weniger Umsatz bei deren ansässigen Filmproduzenten und ein dünnes Programm. Dabei erzielen die Öffentlich-Rechtlichen gerade in Ostdeutschland überdurchschnittliche Akzeptanz. Das wurde auch bei der Anhörung ausgeführt. Eine Studie des ZDF zeigt: Über 80 % der Menschen hier vertrauen den Öffentlich-Rechtlichen und fühlen sich gut informiert. Dass im Grunde niemand mehr ihre ganzen Angebote haben will, ist ein Mythos. Wer gegen die maßvolle Erhöhung ist, muss sich deshalb auch fragen lassen: Wessen Interessen repräsentieren Sie eigentlich? Eine Mehrheit ist es jedenfalls nicht, und das Verhindern nützt nur denen, die die Öffentlich-Rechtlichen ohnehin abschaffen wollen; denn es befeuert die Meinung, dass die Rundfunkfinanzierung im Ganzen ungerechtfertigt sei. Ich danke Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der sächsischen Koalition, für die Zustimmung zum Staatsvertrag und dafür, dass wir im Grundsatz der Bestands- und Entwicklungsgarantie vereint sind, obwohl auch wir unterschiedlich an das Thema herangehen. Ich hoffe sehr darauf, dass unser Beispiel Schule macht und wir möglichst bald mit der inhaltlichen Diskussion vorankommen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank. Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Frau Kollegin Dr. Maicher. Jetzt kommt die SPD an die Reihe, und das Wort ergreift Kollege Mann.

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Holger Mann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger Staatsvertrag für unsere Region, nicht zuletzt für den MDR, und zwar nicht nur, weil er einer der größten Arbeitgeber ist, sondern auch, weil der Mitteldeutsche Rundfunk als Medienanstalt unsere lokalen Themen, Meinungen und auch Entscheidungen transparent macht. Ich nehme es vorweg: Die SPD wird zustimmen, denn es ist die erste Gebührenerhöhung seit 2009. Was vielen nicht mehr präsent ist: 2015 wurde der Rundfunkbeitrag sogar von 17,98 auf 17,50 Euro gesenkt. Die Bruttoerhöhung nach elf Jahren beträgt zwar 86 Cent, netto sind es aber nur 38 Cent. Das ist aus unserer Sicht eine maßvolle und auch nötige Erhöhung. Deshalb möchte ich noch einmal klarstellen, worum es eigentlich geht. Die Zustimmung zur Beitragserhöhung ist der letzte Schritt eines strengen, auch aus guten Gründen formalisierten Verfahrens. Wie sieht das aus? Die Rundfunksender melden die Bedarfe an. Im zweiten Schritt prüft die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, ob dieser Bedarf gerechtfertigt ist, und passt ihn an, wie es auch hier umfangreich wieder geschehen ist und gekürzt wurde. Die Medienminister und die Ministerpräsidenten verhandeln schließlich den Staatsvertrag und die Landtage können zustimmen oder eben auch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Parlamentariern dabei die Aufgabe deutlich gemacht: Wir sollen nur prüfen, ob eine unzumutbare Belastung entsteht oder ob der Informationszugang Einzelner gefährdet ist. Beides, meine Damen und Herren, konnten wir weder in der Anhörung noch in der Debatte erkennen. Dagegen haben wir in der Debatte und in der Anhörung gelernt, welche Folgen eine Nichterhöhung hätte. Die vorgesehene Erhöhung gleicht noch nicht einmal die Inflation, geschweige denn die Kostensteigerungen aus. Die Beitragserhöhung entspricht über die Jahre einem Anstieg der Beitragserträge um nur 0,9 %. Demgegenüber werden Kostensteigerungen für Sach- und Personalkosten von jeweils 2 % stehen. Eine Nichterhöhung würde ganz klar bedeuten, dass der MDR wie alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Personal reduzieren müsste – was sie im Übrigen in den vergangenen Jahren schon getan haben. Oder, um es einmal am Beispiel des MDR plastisch zu machen: Er müsste Kosten in Größenordnungen eines ganzen Landesfunkhauses einsparen. Das geht aus unserer Sicht auf Dauer zulasten der Qualität, und so kann auch ein Auftrag auf Dauer nicht erfüllt werden. Meine Damen und Herren! Einigen Kolleginnen und Kollegen gelingt es leider nicht, diese Debatte um die Gebührenerhöhung von der Auftragsdebatte zu trennen. Ich will hier deutlich sagen: Auch diese Auftragsdebatte ist wichtig und muss geführt werden. Aber der Beitrag folgt dem aktuellen Auftrag. Ich möchte betonen: Dieser Beitrag darf auch nicht als Hebel zur Durchsetzung eigener medienpolitischer Vorstellungen benutzt werden. Wir haben zudem gerade schon erlebt, wie einige die inhaltliche Bewertung an die Rundfunkanstalten zu tragen versucht haben. An dieser medienpolitischen Geisterfahrt werden wir uns insbesondere mit Blick auf die notwendige Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht beteiligen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Im Gegenteil. Wie gut es ist, dass wir einen öffentlichrechtlichen Rundfunkt haben, sehen wir heute weltweit. Fake News, Wahlbeeinflussung, Corona-Leugnung, antisemitische Verschwörungstheorien gerade im Netz finden zunehmend Verbreitung auch durch Medien. Gerade das aktuelle Beispiel von Amerika – Fox News versus CNN – zeigt, wie sich das Geschäftsmodell des Hasses inzwischen so tief in die Medien gefressen hat, dass es die Gesellschaft, ja, einen ganzen Staat spaltet. Umso wichtiger ist es, dass wir in Deutschland eine Instanz wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, unabhängig und vertrauenswürdig – das zeigen auch alle Umfragen, die uns zuletzt präsentiert wurden –, eine unabhängige Instanz, die beide Seiten hört und nicht nur auf Quote, sondern auf journalistische Qualität abzielt, die uns alle, alle auch hier im Parlament, mit ihrer Berichterstattung beobachtet und – zugegeben – auch manchmal ärgert, statt wohlfeil eine parteiliche Position zu übernehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist konstitutiv für unsere Demokratie und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Deshalb stimmt die SPD dieser maßvollen Gebührenerhöhung zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank, Herr Kollege Mann. Er sprach für die SPD-Fraktion. Wir sind am Ende der ersten Rederunde angelangt und könnten eine weitere Runde eröffnen, falls Redebedarf aus den Fraktionen heraus besteht. – Es gibt eine zweite Rederunde, eingeleitet durch die AfD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege Gahler.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will es kurz machen. Ich möchte nur auf ein paar Einlassungen der werten Kollegen eingehen. Während die geschätzte Kollegin Maicher darauf einging, dass die Online-Angebote für die Jugend erweitert werden sollen, muss ich darauf referieren: Das Angebot des Senders „Funk“ ist ja schon speziell für die Jugendlichen eingerichtet. Ich habe vorhin dieses Spiel „Reichstags-Defender“ angeführt, aber man könnte auch noch auf andere Sachen eingehen. Beispielsweise wird dort ein Kanal „Sex und Liebe“ gebracht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, ganz schlimm!) – Ja, da bin ich nicht dagegen. Das Problem ist: Wenn dort Anleitung und Lob für die Prostitution aus der Sicht eines Mädchens transportiert werden, dann ist das für mich fragwürdig, dann sollte man vielleicht auch einmal Inhalte hinterfragen und nicht nur über die Finanzierung sprechen. (Beifall bei der AfD) An den geschätzten Kollegen Nowak: Wenn diese Kontrolle der Tochterfirmen wirklich so passiert wäre, dann hätte man sich vielleicht auch angeschaut, wie die Firma Telepool als Tochtergesellschaft unter Preis an einen USSchauspieler veräußert wurde. Dann hätte man vielleicht gefragt: Sind da noch andere Leistungen geflossen? Ist er vielleicht im öffentlichen Rundfunk aufgetreten und hat dort an Shows teilgenommen? Sind dort andere Gelder geflossen? Das ist nur so eine Frage, die sich stellt. Zu den LINKEN und der SPD muss ich sagen: Wenn Sie keine Belastung für die Bürger sehen, dann sehe ich diese schon durch die Erhöhung der Rundfunkgebühren. Ich sehe natürlich auch die Belastung für die Unternehmen. Nicht nur die Bürger zahlen die Gebühren, sondern auch die Unternehmen. Die Unternehmen können sich zwar die Gebühren erlassen lassen – – (Andreas Nowak, CDU: Es heißt übrigens seit 2012 Beitrag!) – Ja, der Rundfunkbeitrag. Sie müssen sich vorstellen, dass bei Unternehmen, die jetzt nicht aktiv werden können – Hotels und Ähnliches –, die Gebühr bzw. der Beitrag weiterläuft. (Andreas Nowak, CDU: Das ist doch Quatsch, was Sie hier erzählen!) – Wenn Sie drei Monate nicht geöffnet haben, kann der Beitrag erlassen werden, aber nicht, wenn sie nur einen Monat geschlossen haben. Diese Unternehmen müssen trotzdem zahlen. Das ist eben das Problem, das überhaupt nicht beachtet wird. Die Bürger und die Unternehmen sind belastet. Es wurde verschiedentlich dagegen geklagt, aber nichts unternommen. Das muss in Zukunft geändert werden. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Gahler. Das gibt mir die Gelegenheit, noch einmal auf eines hinzuweisen: Wir haben einen Teil der Kolleginnen und Kollegen, die auf dem Weg bis zum Rednerpult die Maske tragen, dieser oder jener vergisst es vielleicht manchmal. Weil wir jetzt gerade dabei sind: Auch auf dem Weg bis zum Rednerpult gilt die Allgemeinverfügung. Ich werde jetzt gleich Herrn Staatsminister Schenk für die Staatsregierung aufrufen, der seine Maske schon trägt, vorbildlich bis zum Pult. Ich erteile der Staatsregierung das Wort. Bitte. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in dieser Debatte bereits viele gute Argumente gehört, die eine Zustimmung zu dem vorliegenden Staatsvertrag und damit zu einer moderaten Anpassung des Rundfunkbeitrages rechtfertigen. Diese Argumente teile ich. Es erübrigt sich deshalb, sie an dieser Stelle ausdrücklich zu wiederholen. Wir haben auch gute Argumente gehört, die weitere notwendige Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschreiben. Stichworte sind: mehr Unterscheidbarkeit, mehr Flexibilität, mehr Transparenz oder auch mehr Nutzerfreundlichkeit. Für die Staatsregierung kann ich Ihnen zusichern, dass wir diese Argumente wiederholt in die Diskussion über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Länderkreis eingebracht haben und dies auch weiterhin tun werden. Unser Interesse gilt einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich seiner Rolle als Insel der Verlässlichkeit bewusst ist, der seine Sparbemühungen weiter intensiv und ernsthaft vorantreibt und der nicht zuletzt auch die ostdeutsche Perspektive vor und hinter der Kamera nicht aus den Augen verliert. Wir haben aber auch Argumente gegen eine Anpassung des Beitrags gehört, angefangen von zu hohen Gehältern auf vielen, wenn nicht sogar allen Ebenen, bis hin zu fehlender Objektivität einzelner Formate oder gar einzelner Beiträge, deren Verknüpfung mit Finanzierungsfragen verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist. Deshalb schon an dieser Stelle: Ich teile diese Argumente nicht, auch nicht, weil es denjenigen, die sie vortragen, oft gar nicht um eine angemessene Höhe des Beitrags geht, die zu gewährleisten uns bereits die Verfassung vorgibt und deren Angemessenheit uns eine unabhängige Kommission attestiert hat. Tatsächlich richten sich die vorgetragenen Argumente nämlich gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst. Sie richten sich gegen Vielfalt und Fakten, gegen gut recherchierte verlässliche, umfassend zugängliche Informationen, gegen guten und gut gemachten Journalismus, gegen eine der grundlegenden Säulen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Gerade in Zeiten von Verschwörungstheorien und Fake News und angesichts einer weltweiten Pandemie, die die Menschen gleichsam erheblich belastet und verunsichert, brauchen wir ein Angebot, dem die Menschen vertrauen und auch vertrauen können. In einer Medienlandschaft, die erheblichen Umbrüchen unterworfen ist und in der die Berichterstattung vor Ort weiter abnimmt, brauchen wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Norbert Mayer, AfD: Aber keine Hetze!) Wir brauchen Angebote, die nicht allein im Interesse hoher Quoten gemacht werden, die die reiche kulturelle und künstlerische Vielfalt in unserem Land abbilden, gerade wenn wir sie in diesen Tagen nicht vor Ort in den Konzertsälen, Sportstätten oder Kinos selbst nutzen und erleben können. Wir brauchen Angebote, die komplizierte Sachverhalte verständlich erklären und eine Identifikation mit dem eigenen Lebensumfeld ermöglichen. Natürlich hat all dies auch seinen Preis. Dieser Preis muss angemessen und bezahlbar sein. Damit er das ist und auch bleibt, müssen wir den begonnenen Reformprozess weiter fortführen und das bestehende System von Ermäßigung und Befreiung dort zur Anwendung bringen, wo es richtig und gerechtfertigt ist. Die jetzt vorgeschlagene moderate Anpassung des Beitrags verschafft uns hierzu eine gute, vernünftige Ausgangsposition. Zugleich gibt sie uns die gute Gelegenheit, unser weltweit anerkanntes duales System aus privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, für das ich dankbar bin, weiter zu stärken. Dass die vorgeschlagene Anpassung tatsächlich moderat ist, lässt sich im Übrigen ganz besonders mit einem Blick auf die Nettolohnentwicklung der vergangenen Jahre zeigen. So ist der durchschnittliche Nettolohn eines Arbeitnehmers in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den letzten zehn Jahren von 2009 bis 2019 um 32 % angestiegen. Mit Inkrafttreten des vorliegenden Staatsvertrages würde der Rundfunkbeitrag jetzt um 4,9 %, im Vergleich zu 2009 sogar nur um 2,1 % ansteigen. Ich meine, dies kann man durchaus als moderat bezeichnen. Meine Damen und Herren! Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Staatsvertrag einen weiteren wichtigen Baustein einer neuen Medienordnung auf den Weg bringen. Deshalb werbe ich dafür, auch in Sachsen die Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Staatsvertrages zu schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Staatsminister Schenk. Er sprach für die Staatsregierung. Jetzt gibt es gleich eine Kurzintervention auf das gerade Gehörte. Bitte, Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatsminister Schenk, ich bin ein Stück weit entsetzt, wie Sie mit Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgehen. Wir mussten gerade hören, dass Kritik an der derzeitigen Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichgesetzt wird damit, dass man ihn abschaffen wollte, dass man kein Interesse an neutraler Berichterstattung habe. Das ist eine Art der Pauschalisierung von Kritik, die meiner Meinung nach eines Parlaments unwürdig ist, weil es Menschen, die ehrliche Kritik haben, in eine Ecke stellt mit Menschen, die kein Interesse an Wahrheitsfindung haben. (Lebhafter Beifall bei der AfD) Mit dieser Art und Weise des Umgangs mit Kritik stehen Sie in einer Linie mit Ihrem Ministerpräsidenten. (Beifall bei der AfD) Auch er hat gestern versucht, Kritik an den Corona-Maßnahmen pauschal damit gleichzusetzen, dass man alte Leute sterben lassen möchte, dass man ein darwinsches Prinzip der Auslese vertrete. Das ist keine Art und Weise, eine seriöse Debatte mit Kritikern der eigenen Politik zu führen. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Ich fühle mich davon nicht angesprochen!)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Urban auf die Stellungnahme der Staatsregierung. Möchten Sie reagieren, Herr Staatsminister? – Das ist nicht der Fall. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 7/2804, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/4281. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Änderungsanträge vorliegen, schlage ich Ihnen vor, über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Kann ich nicht erkennen. Wenn es keinen Widerspruch gibt – und den gab es nicht –, dann verfahren wir so. Ich rufe jetzt die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs auf: Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine Anzahl Stimmenthaltungen. Damit stelle ich Zustimmung fest. Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge“, Drucksache 7/2804, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es von Ihnen jetzt keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. Jetzt haben wir erst einmal über die Dringlichkeit befunden. Ich sehe nun eine Wortmeldung an Mikrofon 6 von Herrn Kollegen Pohle.

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Ronald Pohle CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mein Stimmverhalten erklären.

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Ronald Pohle CDU

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mein Stimmverhalten – dass ich diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt habe – dahin gehend erklären, dass ich den KEF-Bericht natürlich sehr intensiv durchgelesen habe und insbesondere beim Thema „Einkünfte und Pensionen“ ein schräges Missverhältnis erkennen muss. Insbesondere wenn der KEF-Bericht negativ anmerkt, dass ein Großteil des Gebührenaufkommens dafür verwendet werden muss, die Pensionszusagen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzuhalten, und Zinseinkünfte derzeit am Kapitalmarkt nicht zu erreichen sind, dann frage ich mich, ob das im Verhältnis zum Rest der Bevölkerung angemessen ist. Aus diesem Grunde kann ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Pohle hat sein Abstimmungsverhalten erklärt. Meine Damen und Herren! Ihnen liegt jetzt ein Entschließungsantrag vor. Eigentlich sind es zwei, aber wir beginnen zunächst mit dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/4440. Ich bitte die Fraktion DIE LINKE um Einbringung. Bitte, Frau Kollegin Feiks.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin schon gesagt: Es ist wichtig, dass wir heute einen Entschließungsantrag verabschieden. Wir sollten als Sächsischer Landtag nicht so tun, als ob wir unsere dringend notwendigen Hausaufgaben im medienpolitischen Bereich nicht kennen würden. Gerade weil in den letzten Monaten immer wieder der Eindruck erweckt wurde, dass der Landtag zu einer politischen Bewertung des empfohlenen Beitrags kommen könnte, sollten wir den Entschließungsantrag heute tatsächlich verabschieden. Wir können meiner Meinung nach sehr wohl beschließen, dass wir den Auftrag nach Vorbild des inhaltlich-strukturellen Vorschlags der acht Bundesländer, darunter auch Sachsen, neu gestalten müssen und dass wir staatsvertragliche Änderungen vornehmen müssen, um organisatorische und redaktionelle Doppelstrukturen abzubauen. Wir müssen auch über teure Sportübertragungen reden, um deren Kosten möglicherweise zu deckeln, und darüber, dass wir das Programmangebot regelmäßig – natürlich objektiv – evaluieren lassen müssen. Das ist aber nicht Aufgabe des Landtags, sondern das sollte eine unabhängige Instanz vornehmen. Wir sollten eine Reduzierung der Werbung zumindest prüfen. Wir müssen Gehaltsobergrenzen für Intendanten und Direktoren einführen. Ja, wir müssen vielleicht auch das dicke Brett bohren, um Beitragszahlerinnen und Beitragszahler am Ende zu entlasten, indem die Beitragsbefreiungskosten aus Steuermitteln finanziert werden und nicht mehr auf die Zahlenden umgelegt werden. Das alles sind Vorschläge, die den Beitrag senken würden, ohne an Qualität, Weiterentwicklungspotenzial, Vielfalt oder Regionalität zu kratzen. Wahrscheinlich fördern sie sogar die Akzeptanz. Unserer Auffassung nach müssen wir als Landtag feststellen, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch weiterhin ihrer Funktion als Medium der öffentlichen und individuellen Meinungs- und Willensbildung in der Demokratie gerecht werden können müssen, dass sich der Landtag zum KEF-Verfahren bekennt. Wir wollen beschließen, dass wir mehr Transparenz wollen. Wir sollten festhalten, dass Potenziale, die in den KEF-Berichten schlummern, nicht vollständig gehoben wurden. Das wäre nur ehrlich. Wir müssen explizit für den Osten feststellen, dass hier nach 30 Jahren immer noch eine verschwindend geringe Anzahl an Gemeinschaftseinrichtungen angesiedelt ist. Das ist eine Aufgabe, die dauerhaft vor uns steht. Wir müssen heute deutlich machen, dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen und dafür in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren streiten werden. Es wäre falsch, in Anbetracht der wahrscheinlich kommenden Beitragserhöhung einfach nur zur Tagesordnung überzugehen. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Dieser ist jetzt wirklich nicht radikal. Es sind ganz viele Punkte von anderen Fraktionen genannt worden, die auf der Tagesordnung stehen und die in dem Entschließungsantrag zu finden sind. Insofern bitten wir um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist eingebracht von Frau Kollegin Feiks. Jetzt kommen wir zur Aussprache. Als ersten Redner in der Aussprache sehe ich an Mikrofon 5 Herrn Kollegen Nowak für die CDU-Fraktion.

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Andreas Nowak CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr verehrte Kollegin Feiks, ich habe inhaltlich einiges an Sympathie für das, was Sie da aufgeschrieben haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Wenn wir unseren Fraktionsbeschluss danebenlegen, wird Sie das nicht überraschen. Aber Sie haben in Ihrer Rede selbst gesagt, dass heute nicht der richtige Zeitpunkt ist, die Auftragsdebatte mit der Beitragserhöhung zu verknüpfen. Das sehen wir ganz genauso. Hinzu kommt, dass die Ministerpräsidentenkonferenz auf Initiative Sachsens schon im Juni einen Beschluss gefasst hat, wonach die Rundfunkkommission der Länder beauftragt ist, diese Debatte voranzutreiben. Wir als Fraktion werden da auch ganz genau hinschauen und immer wieder darauf achten, dass das tatsächlich passiert. Die Berichterstattung ist wohl bis 2022 geplant; das wäre rechtzeitig vor dem nächsten KEF-Bericht. Wir sind der Meinung, dass diese Auftragsdebatte geführt werden muss, dass sie mit dem heutigen Beschluss aber nicht verknüpft werden kann. Deswegen werden wir nicht zustimmen.

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen? – Aus der AfD-Fraktion sehe ich jetzt Herrn Kollegen Gahler. Bitte, Sie haben das Wort. – Ich bitte Sie darum, den Mund-Nasen-Schutz bis zum Rednerpult anzubehalten. Vielen Dank.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Obwohl es in einigen Punkten gewisse Schnittmengen gibt, die wir dem Antrag der LINKEN durchaus entnehmen können, ist es aber so: Dieser Antrag geht an der eigentlichen Situation vorbei. Der Wegfall der technologischen Beschränkungen und stark gesunkene Produktionskosten haben während der letzten 20 Jahre im Internet eine Vielzahl neuer Informationsmedien entstehen lassen. Das frühere duale System von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk wurde nachhaltig geändert. Diese veränderten Rahmenbedingungen liefern zwingende Gründe für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der eigentlich nur dort eine Berechtigung hat, wo privatwirtschaftliche Angebote Defizite aufweisen, weil sie kommerziellen Interessen genügen müssen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau das Gegenteil von dem, was wir wollen!) Was wir brauchen, sind wirklich grundlegende Strukturreformen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war vorhin ganz schöner Quatsch!) die der fortschreitenden Digitalisierung und einer wirklich freien und vielfältigen Medienordnung entsprechen, die für die Demokratie konstituierend ist. Das geht nur über eine grundlegende Neuordnung, und zwar in den Positionen Finanzierung, Programmauftrag, Struktur. Nur so kann genug Druck auf alle Beteiligten ausgeübt werden, endlich die notwendigen Reformen durchzuführen. Ihre Vorschläge genügen dem leider nicht. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab und machen einen eigenen Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Gahler für die AfD-Fraktion. Gibt es jetzt weitere Redebeiträge aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen, meine Damen und Herren. Ich stelle nun die Drucksache 7/4440, Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/4440 nicht beschlossen. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum nächsten Entschließungsantrag. Es liegt Ihnen in der Drucksache 7/4474 ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion vor. Ich bitte jetzt die Fraktion um Einbringung. Die nimmt Herr Kollege Gahler vor.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein Zitat von Herrn Kay Gniffke möchte ich zunächst voranstellen. „Ich weiß, dass wir bestimmte Haltungen in unserer Belegschaft nicht abbilden“, sagte er in einem Interview. Dass diese Tendenz noch zunehmen wird, zeigt eine Umfrage der Verbandszeitschrift „Der Journalist“ zur politischen Einstellung der ARD-Nachwuchsredakteure. Wenn am Sonntag nur die Volontäre wählen würden, dann sähe es so aus: 57,1 % für die Grünen, 23,4 % für DIE LINKE, 11,7 % für die SPD. Es folgen die Sonstigen mit 3,9 % und erst dann die Union mit 3 % und die FDP mit 1,3 %. Das macht 92 % für Grün-Rot-Rot. Ob nun die ARD gezielt nach linkem Nachwuchs sucht oder der einfach gut zu dem vorhandenen Personal passt – ich frage mich: Warum sollte eine Gemeinschaft wie die Gebührenzahler eine derart ideologische Kaderschmiede finanzieren, (Starker Beifall bei der AfD) für die es praktisch unmöglich ist, ausgewogen zu berichten, also den Sendeauftrag zu erfüllen? Vielleicht sollte die ARD über eine Quote für Volontäre nachdenken, um Pluralität und Diversität in ihren Redaktionen zu sichern. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Zurück nach Sachsen. Die Gebührenerhöhung ausgerechnet jetzt ist das falsche Signal. Sehr viele Sachsen lehnen sie ab; denn das öffentlich-rechtliche System mit 21 Fernseh- und 70 Radiosendern ist in dieser Breite nur aus der Historie heraus erklärbar. Es gibt eine Fülle von Programmangeboten, die Private gleichartig liefern. Die teilweise Finanzierung durch Werbung und die Orientierung an Einschaltquoten verhindern eine unabhängige publizistische Ausrichtung. Schwerpunkt müssen in Zukunft Berichterstattung, Information und Bildung sein, nicht aber Unterhaltung, Ratespiele, Krimis, Spielfilme, Serien und auch nicht Eigenproduktionen oder der Ankauf von Rechten für Sportübertragungen. Das können die Privaten auch. Auch die Entwicklung der Medienmärkte und Technologien der letzten Jahrzehnte würde weitreichende Reformen mit entsprechenden Kostensenkungen ermöglichen, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) so führte Prof. Heinker von der SLM in der Anhörung zum Thema aus. Er forderte von uns als den zuständigen Landesgesetzgebern ein starkes Signal zum Aufbruch zu Reformen. Andernfalls würde eine Beitragserhöhung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht stärken, sondern seine Akzeptanz nur weiter unterhöhlen. Herr Fischer-Heidlberger von der KEF: Wolle man aber eine größere Beitragsstabilität auch über eine längere Frist erreichen, dann braucht es vom Gesetzgeber klare Strukturen, dass eben der Auftrag begrenzter und nicht weiter ausgedehnt wird. Daher bitte ich Sie: Geben Sie dem Bürger Gewissheit, dass die notwendigen Reformen sehr bald kommen, und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Den Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag der AfD-Fraktion hat Herr Kollege Gahler eingebracht. Gibt es Aussprachebedarf? – Bitte, Frau Kollegin Maicher an Mikrofon 4.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Entschließungsantrag und der Beitrag, den wir gerade gehört haben, zeigt, dass die AfD-Fraktion entweder immer noch nicht verstanden hat, worum es heute eigentlich geht, oder unehrlich ist oder beides. Letzteres vermute ich. (Heiterkeit bei den LINKEN) Es geht in dem Antrag, über den wir heute abstimmen, nicht um ein politisches Signal. Es geht darum, ein geregeltes KEF-Verfahren umzusetzen. Es darf dabei nicht um Erpressung gehen. Es ist der falsche Weg, notwendige Reformen über die Beitragshöhe erzwingen zu wollen, bevor diese politisch diskutiert und beschlossen ist. Die moderate Erhöhung, um die es heute geht, verhindert nicht Reformen, sondern ermöglicht sie erst. Die Erhöhung ist kein Ausgleich für gestiegene Bedarfe, sondern gleicht die Inflationsentwicklung aus. Die gibt es nicht nur singulär bei den Öffentlich-Rechtlichen, sondern in allen Bereichen der Gesellschaft. Deshalb ist es Quark, so zu tun, als sei die Erhöhung die Folge eines Reformstaus. Sie wollen – das können Sie dann auch ehrlich sagen – den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das gesamte Finanzierungssystem abschaffen. (Zuruf von der AfD: Das stimmt nicht! – Rico

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Rico Gebhardt Die Linke

Natürlich wollen Sie das!) Wenn Sie davon sprechen, dass Sie die wettbewerbliche Gleichbehandlung aller Kommunikationsteilnehmer wollen, dann wollen Sie das duale Rundfunksystem abschaffen. (Zurufe von der AfD: Sie lügen!) Oder denken Sie wirklich, dass der Markt es regelt, dass die Anbieter in gleicher Qualität und Vielfalt wie bei einer öffentlichen Beauftragung den Auftrag erfüllen? Das ist absoluter neoliberaler Quark, und das wissen Sie auch. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Sie haben Angst vor Fakten. Sie haben Angst vor einem unabhängigen Journalismus. Sie haben Angst vor ordentlicher Recherche. (Proteste bei der AfD) Sie haben heute deutlich gemacht, warum, weil Sie nämlich das Gefühl haben, dass Sie zu wenig vorkommen. Wenn Sie das mit dem verfassungsrechtlichen Verfahren der Beitragsanpassung verbinden, dann zeigt das, was Sie eigentlich hier vorhaben. Dann sollten Sie das aber auch so ehrlich sagen. (Zurufe von der AfD: Alles Lügen!) Wir werden den Antrag ablehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Maicher von den BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht Frau Feiks für die Fraktion DIE LINKE.

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Antje Feiks Die Linke

Herr Gahler, wenn Sie Ihre Anträge einbringen, haben wir immer ein bisschen den Eindruck, dass Sie denken, dass wir im Landtag eine Beschwerdestelle für Programminhalte seien. Das ist absurd. Genau das soll nicht passieren. Deshalb gibt es die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, damit Landtage nicht darüber befinden können, was richtig und falsch im Programm läuft. Ihre Einbringung hatte relativ wenig mit Ihrem Antrag zu tun. Sie wollen gern, dass der Landtag feststellt, dass die Gebührenerhöhung ein falsches politisches Signal ist. Wir haben sehr bewusst versucht, mit unserem Änderungsantrag diese Mischung nicht herzustellen, sondern darauf abgestellt, dass es Aufgaben gibt. Diese sind aber nicht über die Gebühren zu lösen, sondern müssen immer unabhängig davon diskutiert werden. Diese Vermischung zeigt, dass Sie wahrscheinlich das System nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen. Unter Punkt II.1 wollen Sie, dass die Staatsregierung den Auftrag objektiver, unparteilicher und ausgewogener Berichterstattung umsetzt. Wie stellen Sie sich das vor? Soll die Staatsregierung ins Programm eingreifen? Das sind Punkte, die man in der Form nicht beschließen kann. Deshalb muss man den Antrag ablehnen, weil man sich sonst nicht im Rahmen gesetzlicher Regelungen bewegt. Was Sie hier abgeliefert haben, ist sehr bezeichnend. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/3325, Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/4282, Ausschusses für Wirtschaft, Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter oder ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, Drucksache 7/3325, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 7/4282. Ihnen liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/4408, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Dieser (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Feiks von der Fraktion DIE LINKE. Jetzt Herr Kollege Nowak für die CDU-Fraktion, bitte.

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Andreas Nowak CDU

Herr Gahler, wenn Sie eine Umfrage des Magazins des DJV, der auch meine Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten ist, als Begründung heranführen und dazu die privaten politischen Präferenzen von Volontären benutzen, dann weise ich kurz darauf hin, dass erstens diese immer noch zur Neutralität nach Medienstaatsvertrag verpflichtet sind, dass zweitens die Redaktionen an dieser Stelle entsprechende Kontrollaufgaben haben. Wenn sie denen nicht nachkommen, gibt es drittens die Rundfunkräte, bei denen Sie Ihre Bedenken äußern können. Das gehört nicht hier ins Parlament, sondern in die entsprechenden Kontrollgremien oder vielleicht in ein zu schaffendes übergeordnetes Kontrollgremium. Aber als Begründung funktioniert das hier wirklich nicht.

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Nowak, CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Aussprachebedarf zum zur Abstimmung stehenden Entschließungsantrag der AfDFraktion? – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 7/4474 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/4474 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Arbeit und Verkehr wäre jetzt einzubringen. Soll er eingebracht werden? – Ich schaue zum Fraktionsvorsitzenden der einbringenden Fraktion. (Zurufe von den LINKEN: Nein!) – Er wird nicht eingebracht. Meine Damen und Herren, wir können diesen Änderungsantrag, falls es keinen Aussprachebedarf bei den anderen Fraktionen gibt, sofort zur Abstimmung bringen. – Ich stelle also den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/4408, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/4408 abgelehnt. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum Gesetzentwurf. Da wir keinen Änderungsantrag angenommen haben, könnten wir jetzt auch über den Gesetzentwurf im Block abstimmen, so sich kein Widerspruch aus Ihren Reihen erhebt. Erhebt sich Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Somit stimmen wir im Block ab, und ich rufe die einzelnen Gesetzesbestandteile auf: Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Ich stelle trotzdem Zustimmung fest. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, Drucksache 7/3325, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz Sächsischen Drucksache 7/3669, Gesetzentwurf Drucksache 7/4283, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter oder ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Da uns auch keine Änderungsanträge vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes, Drucksache 7/3669, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/4283. Es liegen, wie gesagt, keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir genau wie bei den vorangegangenen Gesetzentwürfen im Block abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit verfahren wir so. Ich rufe nun die einzelnen Gesetzesbestandteile auf und wir stimmen im Block darüber ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung GRÜNEN und SPD, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich sehe keinen Widerspruch, also verfahren wir so. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs zur Änderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit stelle ich Zustimmung fest. Meine Damen und Herren, ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes, Drucksache 7/3669, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Nachhaltige aufgabenorientierte Organisationsstrukturen bei der Fachkommissionsberichtswesen Drucksache 7/4220, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift für die CDU-Fraktion Herr Kollege Anton.

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Rico Anton CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Gewährleistung der inneren Sicherheit unserer Bevölkerung gehört zu den Kernaufgaben des Staates und hat für die Koalition eine zentrale Bedeutung. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedarf es einer bestens ausgerüsteten Polizei, die über moderne und zeitgemäße Befugnisse und selbstverständlich auch über die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personalstärke verfügt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zur Ehrlichkeit gehört, dass wir im Jahr 2015 vor die Situation gestellt waren, dass aufgrund des Personalabbaus in den Vorjahren die sächsische Polizei objektiv nicht mehr in vollem Umfang in der Lage war, ihre Aufgaben in der Qualität zu erfüllen, wie sie den Maßstäben der Polizei selbst und unseren Maßstäben entspricht. Spürbar und sichtbar war das für viele zum Beispiel an der Präsenz in der Fläche, aber auch bei der Bewältigung von Großlagen wie Demonstrationen. Für uns alle war klar, dass der Stellenabbau umgehend gestoppt werden musste und ein spürbarer Personalaufbau geboten war. Allerdings gab es keine fundierte Grundlage für die Entscheidung, wie viele Polizisten denn genau im Freistaat zusätzlich gebraucht werden. Wenn ich an die Diskussion des Jahres 2015 zurückdenke, dann war damals die AfD-Fraktion sehr schnell dabei, aus dem Bauch heraus eine Zahl in den Raum zu stellen. Aber so sieht keine seriöse Politik aus. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Wer sachgerechte Entscheidungen treffen will, der braucht dazu eine fachlich fundierte Grundlage. Eine solche Entscheidungsgrundlage wurde uns mit dem im Dezember 2015 vorgelegten Bericht der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen an die Hand gegeben. Die Fachkommission hat den tatsächlichen Personalbedarf entlang der Aufgaben sowie der Kriterien Fläche, Bevölkerung und Kriminalitätsbekämpfung untersucht und dabei auch die prognostische Entwicklung der Sicherheitslage einbezogen. Der ermittelte zusätzliche Bedarf von 1 000 Polizisten wurde bereits in der vorherge-Personalplanung und sächsischen Polizei gewährleisten, dauerhaft etablieren Prioritätenantrag der Fraktionen GRÜNEN und SPD henden Legislaturperiode im Stellenplan entsprechend berücksichtigt. Gleichzeitig wurde der jährliche Einstellungskorridor mit jetzt 700 Anwärtern mehr als verdoppelt. Nach heutigem Stand wird sich damit die sächsische Polizei bis zum Ende des Jahres 2024 dahin entwickeln, dass 1 000 zusätzliche, fertig ausgebildete Beamte mehr im Dienst sind als im Jahr 2015. Mit dem im Dezember 2019 vorgestellten Bericht zur Fortschreibung der Fachkommission wurde nunmehr die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 2015 bewertet und vor allem die Organisationsstruktur und die Lageentwicklung seither untersucht. Neu ist die Orientierung des Ländervergleichs an den sichersten Flächenländern in der Bundesrepublik. Unser Maßstab sind die Besten und nicht das Mittelmaß. Diese Ansätze wurden auch im Rahmen der am 15. Mai dieses Jahres durchgeführten öffentlichen Anhörung zur Fortschreibung des Fachkommissionsberichts von den Sachverständigen nicht zuletzt auch von den Gewerkschaften gelobt. Die Sachverständigen attestierten unisono, dass der Bericht eine solide Grundlage für politische Entscheidungen sei. Im Ergebnis sieht die Fachkommission einen weiteren Stellenmehrbedarf über die bereits beschlossenen 14 040 Stellen hinaus. Orientiert am polizeifachlichen Optimum und an den sichersten Bundesländern, benötigt die sächsische Polizei insgesamt 14 917 Stellen. In diesem Zusammenhang ist ganz klar zu sagen: Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass Sachsen kein sicheres Bundesland wäre, sondern das hat damit zu tun, dass wir neue Herausforderungen, zum Beispiel im Bereich der Verkehrsunfallbelastung oder auf dem Feld der Cyberkriminalität, bewältigen müssen. Zudem ist es unser erklärtes Ziel, die Präsenz in der Fläche weiter zu stärken. Nicht vergessen werden darf auch die Präventionsarbeit; denn das ist die beste Möglichkeit, Kriminalität gar nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb gilt es, dieses Ergebnis nun umzusetzen, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Damit dies zügig erfolgt, ist der hohe Einstellungskorridor fortzuschreiben, bis der Stellenmehrbedarf gedeckt ist. Werte Kolleginnen und Kollegen! Nun ist ein Kommissionsbericht oder ein Gutachten kein zeitlich unbefristeter Garant für eine tatsächlich sachgerechte Personalausstattung. Der Personalabbau, der vor etwa einem Jahrzehnt beschlossen wurde, war auch mit einem Gutachten untersetzt. Aber die seinerzeitigen Prognosen haben sich in Bezug auf den künftigen Personalbedarf im Nachhinein als falsch erwiesen. Meine Damen und Herren! Wie heißt es so treffend: Das Problem an Prognosen ist, dass sie sich auf die Zukunft beziehen, die keiner sicher kennt. Deshalb gilt: Je weiter man in die Zukunft blickt, desto verschwommener werden die Bilder. Genau an diesem Problem setzt die Koalition mit dem vorliegenden Antrag an. Eine Fortschreibung des Fachkommissionsberichts soll alle zwei Jahre rechtzeitig mit Beginn des Haushaltsaufstellungsverfahrens vorliegen. Damit wird sichergestellt, dass wir auf Bedarfsveränderungen schnell reagieren können. Dabei sind die Lageveränderungen im Berichtszeitraum und die daraus resultierenden Folgen für den Stellenbedarf auch hinsichtlich der Wirkung über die Haushaltsperiode hinaus darzustellen. Außerdem soll dem Landtag durch die Staatsregierung mindestens einmal im Jahr über die Tätigkeit der Fachkommission, die Umsetzung der Empfehlungen der Berichte und die Stellenentwicklung bei der Polizei berichtet werden. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Möglichkeiten des Freistaates Sachsen sind nicht unbegrenzt. Es gibt in Sachsen aber keine Sicherheitspolitik nach Kassenlage, sondern die personelle und sächliche Ausstattung der Polizei soll nach den objektiven Erfordernissen erfolgen. Die Etablierung eines dauerhaften Berichtswesens im Sinne des Antrags schafft dafür eine fundierte und stets aktuelle fachliche Grundlage. Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Koalition zuzustimmen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Palas, SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Kollegen Anton von der CDU-Fraktion folgt jetzt Herr Kollege Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor mehr als zehn Jahren startete der damalige Innenminister Markus Ulbig einen Prozess, der sich „Polizei.Sachsen.2020“ nannte. Dieser hatte zum Ziel, die sächsische Polizei – ich zitiere – „vor dem Hintergrund zurückgehender Personalressourcen einer umfassenden Aufgaben- und Organisationskritik zu unterziehen.“ Im Ergebnis soll sich „die Polizei stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, polizeifremde Aufgaben abbauen und zudem die bestehende Polizeiorganisation weiter straffen.“ – So hieß es damals im Innenministerium. Heute, knapp zehn Jahre später, ist das Feinkonzept nicht mehr ohne Weiteres im Internet zu finden. Das hat sicherlich einen Grund; denn das vermeintliche Konzept war damals nichts weiter als der papiergewordene Kahlschlag bei der sächsischen Polizei und sah den Abbau von 2 200 Stellen und die Zusammenlegung und Schließung von Polizeistandorten in Größenordnungen vor. Nach und nach verschwanden viele 24 Stunden besetzte Reviere von der sächsischen Landkarte, und nicht wenige Polizistinnen und Polizisten beendeten ihr Dienstverhältnis, ohne jemals eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger gesehen zu haben. Im März 2016 war das Konzept „Polizei.Sachsen.2020“ – zumindest den Stellenabbau betreffend – endgültig Geschichte. Die damalige Staatsregierung beschloss die Schaffung von zusätzlichen 1 000 Stellen und die Aussetzung des geplanten Stellenabbaus. Empfohlen wurde dies von einer Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen, die ihren Abschlussbericht im Jahr 2015 vorgelegt hatte. Zwei Jahre später, im März 2018, wurde beschlossen, dass dieser Bericht der Fachkommission fortgeschrieben wird und ein weiterer Arbeitsbericht bis Ende 2019 vorzulegen sei und – ich zitiere – „die weiteren Personalbedarfe aufgrund der veränderten polizeilichen Lage … zu bewerten, der Gesamtstellenbedarf … zu aktualisieren und organisatorische Anpassungsbedarfe zu erheben“ seien. Pünktlich im Dezember des letzten Jahres lag der Bericht vor. Er enthielt eine Überraschung: Die Kommission legte nicht etwa eine Zielzahl für die Stellen vor, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sei, sondern gleich drei. 12 522 Haushaltsstellen seien erforderlich, wenn man das Konzept der vorherigen Fachkommission einfach fortschreibe und sich bei der Stellenermittlung an bundesweit vergleichbaren Kennzahlen orientiere. Das wären, werte Kolleginnen und Kollegen, mithin fast tausend Stellen weniger als der aktuelle Personalbestand. Die zweite Zahl, 13 190 Stellen – also immer noch ungefähr 300 Stellen weniger zum aktuellen Stand –, ergab sich aus einer Orientierung am Mittelwert der Aufklärungsquote und der Verkehrsunfallbelastung. Der dritten Zahl – die, die auch immer wieder bemüht wird, 14 917 Stellen – lag die Zielvorstellung zugrunde, man wolle Sachsen zu einem der sichersten Bundesländer machen, wie Kollege Anton es bereits ausgeführt hat. Die Kommission stellte eine Spannbreite von 12 552 bis 14 917 Stellen in den Raum und gibt nun der Politik die Möglichkeit, in diesem Rahmen eine Entscheidung über die tatsächliche Stellenausstattung der Polizei in Sachsen zu treffen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich erwähnte gestern bereits in der Landtagsdebatte zum Thema starkes Parlament, wie wichtig es für Abgeordnete ist, nicht nur gute Entscheidungen zu treffen, sondern dafür auch fundierte Informationen zu erhalten. Ein solcher Fachkommissionsbericht, wie er bisher vorgelegt wurde, versetzt uns Abgeordnete in die Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne dabei an eine konkrete Festlegung gebunden zu sein. Da von Zeit zu Zeit Entscheidungen neu zu treffen sind, etwa weil sich die Politik grundlegend anders entschieden hat, wie sich das in den letzten zehn Jahren gezeigt hatte, oder weil bei Haushaltsverhandlungen im Detail Änderungen notwendig sind, ist das Ziel dieses Antrags, die Fachkommission nun – bewährt als dauerhafte Einrichtung zu Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen – zu etablieren. Ich glaube, das ist ein guter und richtiger Schritt mit Blick in die Zukunft und auf die Stellenausstattung und eine aufgabengerechte Erfüllung bei der Polizei. Zum Schluss möchte ich noch einen Ausblick auf die Personalsituation im Freistaat Sachsen im öffentlichen Dienst allgemein geben, denn die Probleme des radikalen Stellenabbaus zeigen sich ja in anderen Bereichen der Verwaltung ebenso deutlich, wie sie zwischenzeitlich bei der Polizei zu sehen sind. Wir brauchen deshalb nicht nur bei der Polizei, sondern im gesamten öffentlichen Dienst endlich ein integriertes laufbahn- und ressortübergreifendes Personalkonzept, das sich an den Erhebungen, Erkenntnissen, Ergebnissen und Berichten einer ständigen Personalkommission orientiert. Dies haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und das sollten wir mit Blick auf die hohen Altersabgänge in den nächsten Jahren und den Wettbewerb um die besten Köpfe im Freistaat Sachsen schleunigst auf den Weg bringen. Bis ein solches Personalkonzept hoffentlich in Bälde vorliegt, sind allerdings drei Punkte für den nächsten Doppelhaushalt aus unserer Sicht nicht nur für die Polizei, sondern grundsächlich zwingend: Die noch aus dem Doppelhaushalt 2011/2012 stammenden Stellenabbauziele, die sich aktuell immer noch durch kw-Vermerke in den Haushaltsplänen finden, müssen korrigiert und gestrichen werden. Der Personalpool Demografie gehört aufgestockt und der Wissenstransfer ist durch temporäre Stellendoppelbesetzungen, die Nutzung von Stellenresten und die Flexibilisierung zur Steuerung des Personalkörpers zu ermöglichen. Werte Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Krise zeigt einmal mehr, wie wichtig ein personell gut aufgestellter öffentlicher Dienst ist. In Gesundheitsämtern, in der Leistungsverwaltung, in Krankenhäusern, Schulen oder Kitas oder eben auch bei der Polizei zu sparen kann sich bitter rächen. Das haben die letzten Jahre gezeigt und ich hoffe, es werden die kommenden nicht weiter zeigen. Wir müssen daher auch in Sachsen endlich eine gute und nachhaltige Personalplanung einleiten. Dazu gehört ein beständiges und langfristiges Monitoring der Personalbedarfe, das die Politik und die Verwaltung tatsächlich in die Lage versetzt, fundierte Entscheidungen für eine langfristige Personalpolitik zu treffen, wie wir es jetzt bei der Polizei verstetigen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Kollegen Lippmann folgt jetzt für die SPD-Fraktion die dritte einbringende Fraktion; Herr Kollege Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als die SPD 2014 in die Regierung mit der CDU eintrat, fanden wir die Ergebnisse der Kürzungspolitik der Vorgängerregierung vor. Diese betraf alle Bereiche; Sie wissen das. Wir hatten einen Stellenabbau bei Lehrern, in der Wissenschaft, in der Kernverwaltung, aber auch bei der Polizei. Die Gründe, die dazu führten, waren – ganz sachlich betrachtet – Prognosen über die demografische Entwicklung im Freistaat Sachsen, die angeblich zu weniger Kriminalität führen sollten, Prognosen über die finanzielle Ausstattung des Freistaates Sachsen. Man kann es einfach so zusammenfassen: In beiden Bereichen sind die Prognosen nicht eingetreten, im Gegenteil. Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen, dass Personalpolitik bei der Polizei, aber auch in anderen Bereichen der Verwaltung so sehr nach Kassenlage gemacht wurde? Ich bin überzeugt, dass das grundsätzliche Herangehen an die Personalplanung eine der Hauptursachen ist; dass eben nicht zunächst nach den Aufgaben geschaut wurde, die zu erfüllen sind, und dann eine Annäherung an den Stellenbedarf gefunden wurde, sondern dass der erste Blick auf die zur Verfügung stehenden Finanzen gerichtet war. Aber, meine Damen und Herren, das Personal muss den Aufgaben folgen. Deswegen war es so wichtig, dass wir als einen der ersten Schritte in der letzten Regierungskoalition den Stellenabbau bei der Polizei stoppen konnten und einen sehr nachhaltigen Schritt unternommen haben, um den Stellenbedarf bei der Polizei zur Aufgabenerfüllung zu ermitteln, nämlich die Begründung der Fachkommission Polizei. (Beifall bei der SPD) Es ist deshalb erwähnenswert, weil wir damals als erstes Bundesland einen solchen Schritt unternommen haben. In der Zeit zuvor sind durchaus bundesweit bei der Polizei auch Stellen abgebaut worden. Wir waren in Sachsen die Ersten, die sich an eine Bedarfsermittlung herangewagt haben. Sicher, wir haben damals diskutiert über die Betrachtungsweise in der Kommission, über wissenschaftliche Standards, ob man noch weitere Faktoren einbeziehen muss usw. usf. Aber wir haben das gemacht und ein Ergebnis erzielt: dass im ersten Schritt ein Mehrbedarf von 1 000 Stellen ermittelt werden konnte. Auf dieser Basis haben zahlreiche Entscheidungen stattgefunden. So haben wir die Zahl der Einstellungen bei der Polizei pro Jahr von 300 in mehreren Schritten auf heute 700 junger Menschen im Jahr erhöht – in allen Laufbahnen der Polizei. Wir bauen seitdem sukzessive Personal auf und so ist es gelungen, dass seit letztem Jahr, seit 2019, erstmals wieder mehr ausgebildete Polizistinnen und Polizisten in den aktiven Dienst eintreten, als ihn durch den Ruhestand verlassen. Die Kurve geht also wieder hoch und es wird in den nächsten Jahren so weitergehen, weil wir mit der Fachkommission den Stellenbedarf relativ sicher ermittelt haben. Da wir aber damals schon gesagt haben, wir wollen das eigentlich fortsetzen und die eine Betrachtung reicht nicht aus – wir müssen ja auch mit der Zeit gehen und Entwicklungen in der Kriminalität und andere Bedarfe in den Blick nehmen –, haben wir in der letzten Legislatur bereits die zweite Fachkommission gehabt. Dort haben wir die Kritikpunkte zur Herangehensweise aufgreifen können. Das haben im Übrigen auch die Polizeigewerkschaften, die bei der ersten Fachkommission noch relativ kritisch waren, in der Anhörung hier so bestätigt. Und – siehe da! – die zweite Betrachtung hat wiederum einen etwas höheren Stellenbedarf ergeben. Für die Zukunft ist mir wichtig, dass Planung und Wirklichkeit bei der Polizei, aber auch in anderen Bereichen der Verwaltung nie mehr so weit auseinanderklaffen dürfen, wie es bis 2014 der Fall war. Unser Ziel ist es, dass die Polizei ausreichend Personal hat, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Warum ist das eigentlich so wichtig? Sicherheit – das haben wir heute schon gehört – ist eine Kernaufgabe des Staates. Der Polizei kommt dabei eine zentrale Rolle zu, weil sie nun einmal Trägerin des Gewaltmonopols des Staates ist. Die Menschen dürfen zu Recht darauf vertrauen, dass der Staat für Sicherheit sorgt. Nebenbei: Nur reiche Menschen können sich private Sicherheit kaufen; alle anderen sind darauf angewiesen, dass der Staat funktioniert; und dafür brauchen wir einen starken Rechtsstaat mit einer gut ausgestatteten Polizei und einer guten und leistungsfähigen Justiz, die über die Einhaltung der Grundrechte wacht. Damit die Polizei ihre Rolle in einer freiheitlichen Demokratie erfüllen kann, braucht sie eine ausreichende sächliche und personelle Ausstattung. Wir wollen, dass Sachsen wieder zu einem der sicheren Bundesländer gehört. Wir wollen, dass wir darin besser werden, und das betrifft alle Dienstzweige bei der Polizei – sei es gute Ermittlungstätigkeit für bessere Aufklärungsquoten, sei es mehr Verkehrssicherheit, sei es polizeiliche Prävention, die vor Jahren kurz vor dem Wegfall stand, oder sei es die sichtbare Sicherheit durch eine gute Polizeipräsenz in der Fläche. Wir brauchen eine regelmäßige Prüfung des Stellenbedarfs, damit es in Zukunft nie wieder so wird, wie es vordem war. Darum geht es in dem Antrag; das haben wir auch schon von den beiden Vorrednern gehört. Ich hätte mir 2014 gewünscht, dass wir schneller dahin gekommen wären, dass diese neue Herangehensweise nachhaltig implementiert wird. Es braucht manchmal seine Zeit. Umso froher bin ich, dass wir heute diesen Antrag hier haben; und wenn wir ihn heute beschlossen haben werden, dann kann es in Zukunft gut werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Meine Damen und Herren, nach dem Redner der SPD-Fraktion, Herrn Kollegen Pallas, kommt jetzt Herr Kollege Wippel für die AfD-Fraktion zu Wort.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! „Nachhaltige aufgabenorientierte Personalplanung und Organisationsstrukturen bei der sächsischen Polizei gewährleisten, Fachkommissionsberichtswesen dauerhaft etablieren“ – das möchte die Koalition heute hier beantragen. Bevor ich mit meinem Redebeitrag beginne, möchte ich auf einige Einwürfe des Kollegen Anton eingehen. Sie haben gesagt, wir hätten damals ohne Berechnung Zahlen in den Raum geworfen. Ich habe hier im Haus dargelegt, wie wir zu unseren Zahlen gekommen sind, wenn Sie damals aufgepasst hätten. Wir haben in unserer tatsächlich überschlägigen Berechnung – das kann man von einer so kleinen Fraktion, wie wir es waren, nicht anders erwarten – verschiedene Faktoren gehabt. Sie haben meine Kleinen Anfragen, die ich gestellt habe, verfolgt. Darin ging es um die Lage der Polizei: Wie ist es? Wie ist die Vorgangsbelastung? Wie sind die Dienststellen mit Stellen tatsächlich ausgestattet? Wir haben hinterfragt: Wie viele Leute sind krank? Wie viele Sachbearbeiter in den kriminalen Diensten haben wie viele Vorgänge durchschnittlich auf dem Tisch? Das ist zum Beispiel in den Kriminaldienst, aber auch in die Revierkriminaldienste aufgeteilt worden. Wir haben berücksichtigt, dass in der Fläche die Polizei Einsatzzeiten braucht, die überschaubar sind, damit sie schnell beim Bürger ist. Wir haben eine Schwerpunktsetzung in der Direktion Leipzig vorgenommen, weil die stärker belastet ist. Wir haben den Grenzraum betrachtet und die Dienststellen, die direkten Grenzbezug haben. Die sollten verstärkt werden. Wir haben die Einsatzbelastung der Bereitschaftspolizei einbezogen, die Einsätze, die wir zu der Zeit in Sachsen hatten, Kräfte, die wir abgegeben haben, Kräfte, die wir bekommen haben. Sie sehen, das ist im Sinne einer Makrobetrachtung eine Menge gewesen. Ich glaube für eine Oppositionspartei ist das ordentlich, deshalb haben wir damals ziemlich exakt den Bereich herausbekommen, in dem wir uns jetzt bewegen. Wir haben Einstellungszahlen von 720 vorgerechnet, die man bräuchte. Sie haben zwei Jahre verschenkt. Jetzt ist man aufseiten der Regierung bei 700 Einstellungen angekommen. Sie sehen, wir waren auf einem guten Weg. Sie hätten das alles schon früher haben können. (Rico Anton, CDU, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Kollege Wippel? (Beifall bei der AfD)

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Rico Anton CDU

Herr Kollege Wippel, erinnern Sie sich daran, dass Sie Ihre Berechnung erst angestellt hatten, als klar war, dass die Staatsregierung eine Fachkommission eingesetzt hatte? Ihre Berechnung war sachlich und fachlich überhaupt nicht geboten.

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Rico Anton CDU

Ihnen ging es nur darum oder ich halte Ihnen vor – darauf bitte ich Sie zu antworten –, dass Ihre Berechnungen ausschließlich veranlasst waren, um mit einer Zahl schneller in der Öffentlichkeit präsent zu sein, als es die Regierung nach einer serösen Berechnung (Zurufe von der AfD) konnte, um damit dieses Thema politisch zu besetzen. Eine fachliche Motivation war bei Ihnen an dieser Stelle nicht vorhanden. Würden Sie dieser Bewertung zustimmen?

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Zwischenfrage. Jetzt kommt die Antwort.

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Sebastian Wippel AfD

Herr Präsident, es tut mir leid, ich habe keine Zwischenfrage verstanden, sondern nur einen haltlosen Vorwurf. (Beifall bei der AfD) Tatsächlich ist es so, dass wir mit unserem Einzug in den Landtag sofort begonnen haben, diese Dinge abzufragen. Dass Sie erst viel später Ihre Konsequenzen gezogen haben, nachdem wir bereits angefangen haben, die Daten zu sammeln und die Sachen zu berechnen, ist Ihnen sicherlich entgangen. Jetzt aber zum eigentlichen Antrag: Ich finde es, ehrlich gesagt, bezeichnend, dass man die Regierung zum planvollen und transparenten Handeln tragen muss. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das könnte man eigentlich erwarten. Wir wissen, dass die Regierung jahrelang im Blindflug unterwegs gewesen ist. Jetzt kommen wir zu den einzelnen Punkten, an denen ich mich abarbeiten möchte. Zum ersten Antragspunkt: Der ist aus unserer Sicht im Wesentlichen überflüssig. Sie stellen fest, dass die Polizei und die Sicherheit eine Kernaufgabe des Staates sind. Selbst harte Libertäre sind der Meinung, dass man einen Nachtwächterstaat braucht und dass es eine wichtige Aufgabe des Staates ist, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. (Beifall bei der AfD) Dass wir so etwas in einem Antrag feststellen müssen, ist eigentlich traurig, aber selbstverständlich kann man das auch nicht ablehnen. Sie zählen Aufgaben auf, die die Polizei zu bewältigen hätte: die Gefahrenabwehr. Dann sagen Sie, vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung. Was aber fehlt ist wieder einmal die Prävention. Die haben Sie nicht benannt. Sie reden über vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung, ergo vorbeugende Verbrechensbekämpfung. Das ist aber etwas anderes, als die eigentliche Prävention; denn Sie wollen bei der Prävention nicht für die Verfolgung von Straftaten vorsorgen, sondern Sie wollen dafür sorgen, dass es keine Straftaten gibt. Das zeigt wieder, dass der Bereich der Prävention von Ihnen stiefmütterlich behandelt wird, sodass dieses wichtige Thema hier in diesem Antrag fehlt. (Zuruf der Abg. Albrecht Pallas, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zum Antragspunkt 1.2: Darin loben Sie die Berichte der Vergangenheit. Den Bericht 2015 kann man nicht unbedingt loben. Er war auch nicht schlecht, das kann man so nicht sagen. Er ist eine gute Grundlage gewesen. Es ist vernünftig, dass man daran arbeitet. Ich glaube, darin sind wir alle einer Meinung. Sie haben aber damals Bereiche wie die Verkehrssicherheitsarbeit nahezu vollständig ausgeblendet; das hat überhaupt nicht stattgefunden. Sie haben das als neue Aufgaben verkauft, die der Polizei zugekommen sind. Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Aufgabe, die die Polizei schon seit Jahren zu erledigen hat, und die Fachkommission hat es schlicht und ergreifend nicht gemacht. Dann sagen Sie, es wäre gut gerechnet worden. Ich sage, es gab eine politische Zahl, und diese Zahl hieß 1 000 Stellen. Man ist dann plus/minus eine niedrige einstellige Zahl hoch- oder heruntergegangen. Das kann man machen, damit es nicht auffällt. Aber der Beweis ist gegeben, dass Sie gewürfelt haben, weil ein Zukunftsaufschlag von 400 Stellen vorgesehen wurde. Auf gut Deutsch: „Wir wissen das nicht richtig, wir haben eigentlich etwas anderes ausgerechnet, aber wir müssen einen Zukunftsaufschlag von 400 Stellen machen“. Meine Damen und Herren, das ist eine politische Zahl und keine ordentliche Rechnung. (Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, Kollege Wippel?

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Sebastian Wippel AfD

In dem Fall jetzt nicht, vielen Dank. – Des Weiteren wäre zu kritisieren, dass gerade bei der 2015er-Fachkommission der Personalrat weitgehend unberücksichtigt geblieben ist. Die Ergebnisse konnte man nicht nachlesen. Aber die Personalräte und die Gewerkschaften haben eigene Berechnungen angestellt und diese veröffentlicht. Sie sind damals nicht darauf eingegangen, warum auch immer. Möglicherweise konnten Sie mit der Mikroanalyse nicht viel anfangen. Jetzt kommen wir auf den zweiten Bericht: Auch der hat sich im Wesentlichen auf die Makroebene bezogen. Das hat den Nachteil, dass alles im Ungefähren bleibt. Wenn Sie eine wirkliche Aufgabenorientierung haben wollen, dann heißt es nicht, dass man nur die Aufgaben grob beschreibt und daraus etwas ableitet, sondern man muss schauen, wie man diese Aufgaben im Detail umsetzen kann. Wer macht das? – Das erfordert die Betrachtung in der Mikroebene. Das heißt, Sie brauchen ein Dienstpostenkonzept. Sie müssen erst einmal wissen, wer in der Polizei welche Aufgabe übernehmen soll. Das gibt es bis heute nicht. Das setzt voraus, dass man konkrete Stellenberechnungen für die einzelnen Fachbereiche ansetzt. Man muss schauen, was man technisch machen kann, wo wir Entlastungen bekommen können oder auch nicht. Genau das hat noch nicht stattgefunden. Ich hoffe, dass die zukünftige Kommission das mitmachen wird, denn die hat Zeit, weil sie regelmäßig einige Jahre mehr arbeiten kann. Des Weiteren ist viel Personal in der Verwaltung gebunden. Das sind Millionen Mehrausgaben pro Jahr; Stellen, die doppelt besetzt werden oder die doppelt bezahlt werden, weil die einen Beamten schon im Ruhestand sind, während die anderen auf der Stelle sitzen. – Herr Pallas, Sie schauen so komisch. (Albrecht Pallas, SPD: Mir erscheint das nicht logisch!) – Doch es ist logisch. Ich erkläre es Ihnen: Es liegt daran, dass Verwaltungsbeamte und Polizeivollzugsbeamte unterschiedliche Pensionsantrittsalter haben. Sie können den Bericht des Rechnungshofes einmal nachlesen. Das sind Dinge, die nicht vernünftig berücksichtigt worden sind. Sie reden an der Stelle von einer nachhaltigen Entscheidungsgrundlage, die durch diesen Bericht geschaffen werden soll. Ich muss mich fragen: Was soll nachhaltig sein? – Entweder ist es nachhaltig oder besser gesagt sehr vorausschauend – dann brauche ich das aber nicht alle zwei Jahre – oder Sie wollten den Begriff nachhaltig nur hineinbringen, weil er irgendwie schön klingt und politisch en vogue ist. Das brauchen wir nicht. Turnusberichte sind richtig – nachhaltig können sie aus der Natur der Sache heraus nicht sein. Zum Antragspunkt 2: Darin beantragen Sie, diesen Bericht zweijährig zu erstellen. Er soll am Beginn des Haushaltsaufstellungsverfahrens in den Landtag eingebracht werden, dann sollten wir darüber informiert werden. Diesen Zeitpunkt finde ich persönlich unglücklich. Es sollte eigentlich zwischen den Doppelhaushaltsverhandlungen ziemlich in der Mitte sein. Warum? Damit wir dann noch Zeit haben, politisch über die Ergebnisse des Berichts zu diskutieren. Wenn ich das erst zu Beginn des Haushaltsaufstellungsverfahrens mache, sind wir quasi schon mitten in den Verhandlungen. Es kann passieren, dass die Ergebnisse dann zu spät kommen; denn wir wollen der Regierung an der Stelle Druck machen, wo es notwendig ist. Was uns in diesem Antragspunkt 2 ebenfalls fehlt, ist die Betrachtung der Organisationsstruktur. Die haben Sie zwar in die Überschrift geschrieben, aber sie taucht in Ihrem Antragstext komischerweise nicht auf. Damit setzt sich das fort, was die beiden Fachkommissionen bereits getan haben. Sie haben nämlich die Hinterfragung der eigentlichen Organisationsstruktur ausgeklammert. Die Regierung hat in ihrem Auftrag an die Kommission das Thema ausgeklammert. Das muss aber stattfinden, wenn sie zu einem ehrlichen Ergebnis kommen möchte. Das heißt nicht, dass wir auf Krampf an der Organisationsstruktur herumdoktern müssen. Aber es kann durchaus passieren, dass wir sie verändern müssen, und wenn das sinnvoll ist, sollte man es auch tun. Zum Antragspunkt 3: Sie wollen jedes Jahr Zwischenberichte haben. Da frage ich mich, was der Mehrwert dieser Zwischenberichte sein soll, auch die Tätigkeit der Kommission. Was soll sie da hineinschreiben? Wir haben uns getroffen. Es gab Kaffee und Kekse. Die Mathematiker rechnen, und wir haben uns Zahlen und Daten herausgeholt. Das verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht. Es kann nämlich nur ein grober Überblick sein. Aber wenn ich diesen groben Überblick kenne, entstehen Nachfragen. Wenn Nachfragen entstehen, die die Regierung beim nächsten Mal beantworten möchte, passiert aber Folgendes: dass sich dieser Zwischenbericht so weit aufbläht, dass es am Ende zu einem jährlichen Bericht kommt. Der Mehrwert an der Stelle ist aus meiner Sicht überhaupt nicht gegeben. Alle zwei Jahre ist ein ausreichender Zeitpunkt. Dazwischen brauchen wir es nicht. III.2: Sie wollen die Maßnahmen und deren Wirkung beschrieben haben, auch in den jährlichen Berichten. Wenn man polizeipolitische und polizeistrategische Maßnahmen trifft und umsetzt, braucht es eine gewisse Zeit, bis sie wirken, bis sie wirksam sind. Man kann es auch nicht immer an einer einzelnen Maßnahme festmachen, sondern es ist ein Maßnahmenbündel, das irgendwo wirkt. Da wird es tatsächlich schwierig, über das Ganze jährlich zu berichten und daraus vernünftige Schlüsse zu ziehen. Auch hier reichen aus unserer Sicht zwei Jahre völlig aus. Dann wollen Sie die Stellenentwicklung geprüft haben, auch das jährlich. Mein Vorschlag: Schauen Sie in den Doppelhaushalt hinein. Dort ist ein Stellenplan. Wenn sich daran etwas verändert, wird sich der Haushalts- und Finanzausschuss damit beschäftigen. In diesem sind Sie alle vertreten. Dann können Sie es wissen. Wenn Sie die Besetzung der ausgebrachten Stellen meinen, dann müssen Sie es auch in den Antrag hineinschreiben. So bleibt bei mir eigentlich nur eines übrig: Der Antrag ist nur bedingt brauchbar; das muss man ganz ehrlich sagen. Er hält nicht das, was er in der Überschrift verspricht. Er hat gewisse inhaltliche Schwächen. In Teilen ist er einfach schlampig erstellt, das muss man so sagen, teilweise auch nicht zu Ende gedacht, siehe Antragspunkt 3. Deshalb bitten wir um eine punktweise Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Rico Anton, CDU, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es folgt jetzt die Linksfraktion. – Ach so. Herr Anton, bitte.

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Rico Anton CDU

Frau Präsidentin, ich würde gern eine Kurzintervention zum Redebeitrag von Herrn Wippel abgeben. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte.

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Rico Anton CDU

Herr Wippel, wir haben diesen Antrag einer öffentlichen Anhörung unterzogen. Wenn Sie zugehört haben, werden Sie festgestellt haben, dass gerade das Thema Organisationsstruktur sehr wohl Gegenstand der Betrachtung der Kommission war, und die Kommission hat dazu auch Stellung genommen. Sie hat aber festgestellt, dass sich die Organisationsstruktur, wie sie ist, im Wesentlichen bewährt hat. Deshalb gibt es keine umfangreichen Empfehlungen zur Änderung einer Organisationsstruktur. Das wäre dann widersinnig. Im neuesten Kommissionsbericht wurde festgestellt, dass Vorschläge aus der ersten Fachkommission umgesetzt wurden, beispielsweise im Bereich Verkehrspolizei, den Sie auch angesprochen haben. Jede Polizeidirektion hat jetzt wieder eine Verkehrspolizeiinspektion. Es gibt aber kein grundsätzliches Problem in der Aufbauorganisation, und genau das hat die Kommission festgestellt. Wenn es beim Thema Aufbauorganisation keine grundsätzlichen Probleme gibt, will ich darauf verweisen, dass das auch den Bereich der Exekutive berührt, dass wir als Landtag nicht aufgerufen sind, uns zu tief mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen. Zum Thema Methodik: Die Mikromethodik ist sehr wohl zur Anwendung gekommen. Die Kommission ist nur zu anderen Zahlen, zu anderen Ergebnissen gekommen als die Polizeigewerkschaft. Sie hat die Zahlen der Polizeigewerkschaft durchaus zur Kenntnis genommen. Beim methodischen Ansatz gibt es, glaube ich, keine großen Differenzen. Zum Thema, warum wir diesen Bericht alle zwei Jahre fortschreiben wollen: Das ist ganz einfach. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Rico Anton CDU

Weil sich die Welt schneller gedreht hat. Kriminalitätsentwicklung, Personalentwicklung in anderen Bundesländern ändern sich nicht nur alle fünf Jahre. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Anton, bitte zum Ende kommen!

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Rico Anton CDU

Das haben wir gesehen – ja, Frau Präsidentin –, das müssen wir zeitnah untersuchen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Wippel, bitte.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank für die Möglichkeit, das noch einmal kurz zu diskutieren. – Die Organisationsstruktur ist im Wesentlichen angesprochen worden. Ich sage auch nicht, dass sie zwingend schlecht ist; das habe ich nicht behauptet. Aber wenn Sie in Ihren Antragstext schreiben, dass Sie die Organisationsstruktur nachhaltig evaluieren wollen – und Sie schreiben das nur in die Überschrift, aber nicht in den eigentlichen Antrag –, dann frage ich mich, wo der Befehl an die Regierung ist, das später in ihren Berichten zu tun. Sonst könnte es tatsächlich passieren, dass wie im ersten Bericht der Fachkommission dieses Thema nicht vernünftig angenommen wurde. Sie haben offensichtlich den Einsetzungsbeschluss des Kabinetts nicht richtig gelesen; denn da ist ausdrücklich ausgeklammert worden, dass an der AAO irgendwie im Großen und Ganzen etwas geändert werden sollte. Dass man jetzt eine VPI hat, ist schön. Die sind personell ziemlich klein, aber es ist vernünftig, sie bei den PD anzusiedeln. Dagegen sagt auch keiner etwas. Personell könnte es nur etwas mehr sein, weil dort weniger Personal als auf einem einzelnen Polizeirevier ist. Sie sagten, die Gewerkschaften hätten ihre Zahlen eingebracht. Im zweiten Bericht ist das tatsächlich richtig. Da stehen die Zahlen drin. Was man allerdings nicht gemacht hat, ist, die Begründung, die Berechnungsgrundlage darzulegen und die unterschiedlichen Methoden in der Tiefe zu diskutieren. Man hat einfach gesagt, die Gewerkschaften haben die Mikroebene gewählt, und die Fachkommission hat die Makroebene gewählt, und weil man beides nicht vergleichen kann, werden wir es auch nicht diskutieren. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Im ersten Bericht ist es so gewesen, dass die Berechnungen der Mikroebene vom Hauptpersonalrat nicht im Bericht aufgetaucht sind. Das haben sie quasi nebenbei veröffentlicht. Dazu haben auch nicht wirklich vernünftige, tiefe Besprechungen stattgefunden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Sebastian Wippel AfD

Wenn Sie beide Anhörungen verfolgt haben, wissen Sie das auch. Ihr Vorwurf, dass wir den Turnus der zwei Jahre kritisieren – das machen wir nicht. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Wippel, bitte zum Ende kommen!

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Sebastian Wippel AfD

Zwei Jahre sind sehr gut, aber wir brauchen es nicht jährlich. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Abg. Köditz, bitte.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein schöner Antragstitel: „Nachhaltige aufgabenorientierte Personalplanung und Organisationsstrukturen bei der sächsischen Polizei gewährleisten,“ – sehr gut – und „Fachkommissionsberichtswesen dauerhaft etablieren“. Das Berichtswesen wird die Welt sicherlich nachhaltig verändern. Ich möchte noch einmal den ersten Punkt vorlesen, und dort beginnt die Kritik der LINKEN. „Die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen ist eines der wichtigsten Anliegen und Kernaufgaben des Staates.“ Ja. Um dieser Aufgabe „Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger“ gerecht zu werden, bedarf es der Polizei, und das ist uns als LINKE zu wenig. Diese Aussage ist für uns als LINKE ganz einfach zu einseitig. Sie verkennt die Rolle und Bedeutung des Ehrenamtes, der Ortspolizeibehörden, der Menschen, die sich in verschiedenen nicht staatlichen Organisationen um Vorbeugung und Gefahrenschutz kümmern. Diese müssen doch mit betrachtet werden, wenn ich diesen Satz in Punkt 1 voranstelle. (Sebastian Wippel, AfD: Meinen Sie jetzt die Antifa? – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Unsere Kritik an den bisher vorgelegten Berichten der Fachkommission, was ihre Zusammensetzung, ihre Schwerpunktsetzung und einen Teil ihrer Schlussfolgerungen betrifft, halten wir somit weiter aufrecht. Wenn bei einer dauerhaften Etablierung eines solchen Fachkommissionsberichtswesens kein ganzheitlicher Ansatz, also nicht nur Polizei, gewählt wird, dann ist er für uns als LINKE nicht zustimmungsfähig. Der Antrag selbst beschäftigt sich entgegen dem Titel nicht mit Organisationsstrukturen. Da hat sich am Ansatz, wie wir ihn seit Jahren kritisieren, nichts, aber auch gar nichts geändert. Nur auf der Grundlage einer fundierten Aufgabenkritik können sich die politischen Entscheidungsträger mit einer dann funktionierenden aufgabenorientierten Personalplanung beschäftigen. Das Aufgabenspektrum hat sich gegenüber dem vor zehn oder 15 Jahren dramatisch verändert, sowohl im sicherheitsrelevanten Bereich als auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Ohne eine ergebnisoffene Analyse der Gesamtsituation und der daraus resultierenden Aufgaben sowohl für staatlich Beteiligte, also die Polizei – was ist mit Geheimdienst, Feuerwehr, Rettungsdienst? –, als auch für nicht staatlich Beteiligte läuft eine Personalplanung ins Leere und dient einzig und allein als Feigenblatt für haushalterische Problemlagen. Unter Punkt 2 zeigt sich ganz deutlich, dass die Berichte für die Haushaltsdiskussion eingesetzt werden sollen, wenn nicht gar nur dafür. Der Punkt 2.2 geht aus unserer Sicht so gar nicht. Erstens sollte eine Berichterstattung nicht unter dem Vorsitz des Staatsministeriums des Innern erfolgen, weil damit die Aufgabenstellung und eine kritische Betrachtung von vornherein eingeschränkt sind. Zweitens sollten die entsprechenden Gewerkschaften auch als nicht staatliche Organisationen beteiligt werden. Dann im Punkt 2.3 wieder der Bezug auf die sichersten Bundesländer. Das hat schon beim letzten Mal nicht funktioniert, als es um den Abbau von Personalstellen ging. Die Ergebnisse können wir derzeit hautnah verfolgen. Aber auch hier findet der Grundsatz „Die Aufgaben bestimmen den Personalbedarf“ keine Anwendung. Er wird einfach ersetzt durch „Die Bayern, die Baden-Württemberger brauchen nur x Personalstellen, also können wir keinesfalls zu einem anderen Ergebnis, zu anderen Analysen und Handlungsempfehlungen kommen.“ (Sebastian Wippel, AfD: Mehr oder weniger?) Zu Punkt 2.4 wäre festzustellen, dass der vorgeschlagene Zeitraum zu kurz ist, um grundlegende Lageveränderungen zu beschreiben, da diese in so kurzen Zeiträumen eher schwer bis gar nicht erkennbar und verifizierbar sind. Auch hier steht die Verwendung ausschließlich für die Haushaltsdiskussion im Vordergrund. Es besteht die Gefahr, dass eine wichtige und auch notwendige Diskussion zu sicherheitspolitischen Themen zu einem schnöden Verwaltungsakt verkommt. Mit einer der Verwaltung nachgesagten Routine werden die einzelnen am Anfang erarbeiteten Punkte einfach nur verwaltungstechnisch fortgeschrieben. Wir sehen die Gefahr, dass eine solche Art Berichterstattung ein reines Feigenblatt ist und eine wirkliche wissenschaftliche Befassung somit völlig ausgeschlossen wird. Unklar ist uns auch, ob im Punkt 3 ein Berichtszeitraum „mindestens jedoch einmal im Jahr“ etwas bringt. Wie soll sich zum Beispiel der Stellenplan bei der Polizei außerhalb der Haushaltsbefassung und -verabschiedung entwickeln, ohne dass der Haushaltsplan entsprechend geändert wird, da sich die CDU seit nunmehr 30 Jahren regelmäßig gegen Nachtragshaushalte wehrt? Auch werden innerhalb eines Jahres kaum tendenziös andere Entwicklungen erkennbar sein. Also was bringt es? Zum Schluss sei noch erwähnt, dass auch aus der Begründung kein wirklich sinnvoller Ansatz erkennbar ist, außer dass die Staatsregierung ein Feigenblatt für ihre Haushaltsverhandlungen schafft, der solch einen lückenhaften und aus unserer Sicht einseitigen Antrag notwendig macht. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? (Susanne Schaper, DIE LINKE: Nein!) – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Prof. Wöller, das Wort zu nehmen. Bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn Sie verhüllt reden, ist das eine Herausforderung!)

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Prof. Dr. Roland Wöller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die sächsische Polizei gewährleistet die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, setzt den Rechtsstaat durch und stärkt somit den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Menschen im Freistaat Sachsen haben ein sehr hohes Vertrauen in unsere Polizei, die sich jeden Tag für das Gemeinwesen und das Gemeinwohl einsetzt, auch unter Gefahr für Leib und Leben. Unsere Polizistinnen und Polizisten stehen mitten in der Gesellschaft; sie sind Bürgerinnen und Bürger in Uniform. Wenn die Gesellschaft sich wandelt, dann muss sich auch die Polizei wandeln. Die terroristische Gefahr steigt, die Organisierte Kriminalität nimmt neue Formen an, Cyberangriffe haben ein hohes Dunkelfeld erreicht, die grenzüberschreitende Kriminalität bleibt eine Herausforderung, die Gewaltbereitschaft von Versammlungs- und Demonstrationsteilnehmern auch in Corona-Zeiten nimmt zu. Amts- und Mandatsträger werden bedroht. Einsatz- und Ermittlungsaufwand bei Prüfverfahren oder Beobachtung von Gefährdern steigen, und Angriffe auf Polizisten, Rettungsdienste oder staatliche Einrichtungen sind leider keine Ausnahme mehr. (Zuruf von der AfD: Wer hat die Gefährder ins Land gebracht?) Es ist unsere Aufgabe, den Puls des Wandels zu spüren und die Polizei in die Lage zu versetzen, diese neuen Herausforderungen bestens zu meistern. Wer die Sicherheit gewährleistet, gewährleistet auch die Freiheit. Politische Entscheider, vor allem aber der Sächsische Landtag, brauchen Erkenntnisse über und Einsichten in die veränderten Rahmenbedingungen der Polizeiarbeit, damit sie aus ihnen die richtigen Schlüsse ziehen. Sicherheitslage, digitaler Fortschritt, demografische Entwicklung, Rechtslage, neue Aufgaben, Finanzen und Personal machen die Rahmenbedingungen aus, die die Arbeit der sächsischen Polizei maßgeblich bestimmen. Damit die politischen Entscheider eine solide Grundlage für ihre Einschätzungen und Entscheidungen haben, brauchen wir ein dauerhaftes Berichtswesen. Der Sächsische Landtag hatte bereits Ende 2014 eine Fachkommission eingesetzt, um die Polizeiarbeit in Sachsen zu evaluieren. Sie hat am 14.12.2015 ihren Bericht mit Analysen und Empfehlungen zu der Leitfrage vorgelegt, inwiefern die Stellenausstattung der Polizei dem tatsächlichen Personalbedarf entspricht. Als Vergleichsmaßstab hat sich die Fachkommission überwiegend an den finanzschwachen Westflächenländern orientiert. Wichtigste Empfehlung dieses Berichts war, dass der Polizeivollzugsdienst einen zusätzlichen Bedarf von 1 000 Stellen hat. Um die Stellen rasch besetzen zu können, hat der Sächsische Landtag den Einstellungskorridor deutlich – auf 700 Stellen – angehoben. Vor dem Hintergrund fortschreitender Digitalisierung, polizeilicher Lageveränderung und der Auswirkung von Gesetzesänderungen hat der Landtag im Jahr 2018 die Fortschreibung des Berichts der Fachkommission beauftragt. Grundlage war der Beschluss des Kabinetts vom 08.02.2018, wonach das Sächsische Staatsministerium des Innern den Bericht von 2015 unter wissenschaftlicher Begleitung mit Beteiligung der polizeilichen Personalvertretung fortschreiben, den Gesamtstellenbedarf der Polizei aktualisieren und organisatorische Anpassungsbedarfe erheben sollte. Schon damals war klar, dass die rasante technische Entwicklung die Polizeiarbeit insgesamt beeinflussen wird, zum Beispiel Prävention, Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrssicherheit und Sachausstattung. Ziel und Maßgabe des fortgeschriebenen Berichtes waren klar, nämlich sicherzustellen, dass die sächsische Polizei ihre Aufgaben bestens erfüllen kann. Im Abschlussbericht vom 18. Dezember 2019 hat die Fachkommission die Organisationsstruktur der sächsischen Polizei für zukunftsfähig eingeschätzt und Empfehlungen zur Planungssicherheit bezüglich eines angemessenen Stellenhaushalts und Personalaufbaus ausgesprochen. Eine wichtige Erkenntnis war hier, dass es einen weiteren, über diese 1 000 Stellen hinausreichenden Stellenmehrbedarf gibt. Mit Blick auf unser Ziel, dass der Freistaat Sachsen eines der sichersten Länder in der Bundesrepublik Deutschland sein soll, hat die Fachkommission empfohlen, die sichersten Bundesländer als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Meine Damen und Herren, wir wollen eine handlungsfähige und leistungsstarke Polizei, die in gesellschaftlichen Umbrüchen mit hohen Kriminalitätsgefahren das Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Sicherheit bestens gewährleisten kann. Ein Berichtswesen, das uns über Soll- und Iststand aufklärt und sachkundige Empfehlungen ausspricht, bietet der parlamentarischen Befassung eine solide Basis, um die erforderlichen Anpassungen einzuleiten. Deshalb ist es sinnvoll und wünschenswert, dass die Fachkommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, der Personalvertretung, externen Sachverständigen und dem Staatsministerium des Innern dauerhaft und regelmäßig solche Berichte verfasst und erstattet. Kontinuität und Vergleichbarkeit sind und bleiben entscheidend, auch für die Polizeiarbeit. Ich danke der Fachkommission für ihre Arbeit und ihre sachgerechte Einschätzung der polizeilichen Lage. Insbesondere danke ich Herrn Prof. Dr. Wolfgang Voß, Staatsminister a. D., sowie Herrn Prof. Dr. Marcel Thum, Leiter des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung in Dresden, die als externe Mitglieder der Expertengruppe eine ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Ebenfalls danke ich den Koalitionsfraktionen für die Einbringung dieses Antrages, dessen Umsetzung die Polizeiarbeit einen entscheidenden Schritt voranbringen wird. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe jetzt zum Schlusswort auf. Wer wird für die Koalition das Schlusswort halten? – Herr Abg. Pallas, bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Danke für die Debatte zu diesem Antrag. Ich stelle zunächst einmal fest, dass an dem Grundanliegen, das damit transportiert und erreicht wird, eigentlich keine Kritik besteht: dass wir den Personalbedarf bei der Polizei und implizit auch in anderen Verwaltungsbereichen regelmäßig ermitteln müssen und dafür Instrumente brauchen. Ich habe berechtigte sowie aus meiner Sicht auch einige unberechtigte Hinweise gehört zu Fragen eines Prüfungsrhythmus, des Berichtszeitraums usw. Das, so denke ich, sollte die Staatsregierung, wenn sie den Beschluss, den wir gleich fällen werden, umsetzt, auch nochmals prüfen und gegebenenfalls kreativ in die Prozesse einpflegen. Aber ich freue mich zunächst einmal, dass wir dieses eher langfristige Ziel durchaus gemeinsam teilen, auch wenn zwei Fraktionen möglicherweise heute nicht zustimmen werden; das tut der Notwendigkeit der Sache keinen Abbruch. Ich werbe dennoch dafür, dem Antrag der Koalitionsfraktionen hier zuzustimmen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/4220 zur Abstimmung. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) – Gibt es eine Frage?

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Sebastian Wippel AfD

Frau Präsidentin, vielleicht ist es aufgrund des Präsidentenwechsels entgangen: Wir wollten eigentlich punktweise nach den Punkten in römischen Zahlen abstimmen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Entschuldigung, das ist natürlich korrekt. Nach den römischen oder den arabischen?

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Sebastian Wippel AfD

Wir können natürlich auch in die Details gehen, aber nach den römischen Ziffern genügt uns. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gut. Dann rufe ich noch einmal auf den Antrag in der Drucksache 4220, Punkt I: Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist Punkt I dennoch mit Mehrheit angenommen. Tagesordnungspunkt Potenziale für den Abbau in Gesundheits- und Drucksache 7/4248, Antrag der Fraktionen Auch hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE sowie die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Frau Abg. Kuge, Sie haben das Wort.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Antrag ist eine logische Konsequenz aus der Arbeit der Pflege-Enquetekommission in der letzten Legislaturperiode, aber auch der Entwicklungen, die mit der Corona-Pandemie in diesem Jahr einhergehen. Die Dokumentationspflichten belasten Pflegekräfte zunehmend, und das geht dann letztendlich zulasten der Zeit mit den Pflegebedürftigen. Die mögliche Fürsorge und intensivere Betreuung bleibt damit – zum Teil begründet – auf der Strecke. Seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 erfährt dieser Bereich eine zunehmende Verrechtlichung und Reglementierung. Dies muss eingedämmt werden. Die PflegeEnquetekommission hat in ihrem Bericht umfangreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt. Dies gilt es endlich schrittweise umzusetzen, denn diese wurden von Fachverbänden, pflegenden und weiteren Akteuren aus dem System mitgetragen. Im Jahr 2015 wurde von dem damaligen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, das Strukturmodell „EinSTEP“ eingeführt. Das war ein erster richtiger Schritt. Aber im Jahr 2017 hatte es in Sachsen nur die Hälfte der Pflegeeinrichtungen implementiert. Da stellt Ich rufe nun auf: Drucksache 4220, Punkt II: Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ohne Stimmenthaltungen sowie bei einigen Gegenstimmen wurde Punkt II mehrheitlich zugestimmt. Zu Punkt III: Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen ist Punkt III dennoch mehrheitlich zugestimmt worden. Damit kommen wir nochmal zur Abstimmung des gesamten Antrages: Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit angenommen. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit geschlossen. Wir kommen nun zu von Bürokratielasten Pflegeberufen erkennen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD sich mir die Frage: Woran liegt das? Der Bund hat mit seinem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Möglichkeit zur 40-prozentigen Kofinanzierung durch Pflegekassen geschaffen. Insgesamt stehen damit bis zu 12 000 Euro für die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Während der Corona-Zeit haben wir bewiesen, dass es geht: reduzierte Dokumentationspflichten, veränderte Begutachtungsverfahren hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit sowie die teilweise Aussetzung der Heimprüfung durch den MDK, also durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Was soll jetzt getan werden? Wir sollten Bilanz ziehen und schnellstmöglich prüfen, was davon in Zukunft gut weiterführbar ist und wo im Sinne der Qualität Nachbesserungen notwendig sind. Unser Antrag ist wichtig, um die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege weiterhin zu steigern. Die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung müssen besser genutzt werden – insbesondere dort, wo sich patientenbezogene, digitale Technologien positiv auf die Betreuungsqualität auswirken. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat dieses Thema ebenfalls auf der Agenda. Das Konzept zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen „Mehr Pflegekraft 2.0“ stammt vom Mai 2020. Unabhängig von den Entwicklungen auf Bundesebene sollten wir in unserem Freistaat unsere Möglichkeiten ausnutzen. Der vorliegende Antrag fordert eine konsequente Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Enquete-Bericht. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danach folgen jetzt die BÜNDNISGRÜNEN, Frau Abg. Kuhfuß, bitte.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal! Wir reden über Pflege – und es wird leer. Ich hoffe, das soll kein Zeichen sein. Die Koalition legt heute einen Antrag zum Bürokratieabbau in der Pflege vor. Das kann und muss nur ein erster Baustein sein, um das, was uns die Pflege-Enquete in den letzten Jahren quasi ins Stammbuch geschrieben hat, anzufangen. Manche meinen vielleicht auch, an diesen Tagen hätten wir dringendere Probleme. Aber lassen Sie mich doch einmal schauen, was Corona und Pflege miteinander zu tun haben. Zum Beispiel halten wir für viel Geld momentan Intensivbetten vor, um der Krise, die uns offenbar wieder bevorsteht, zu begegnen. Diese vielen Intensivbetten müssen mit zusätzlichem Pflegepersonal ausgestattet sein, was wir de facto so schon nicht haben. Das heißt, wir müssen sehr intensiv jetzt und auch in Zukunft schauen, wo wir dem Personal den Rücken freihalten, damit man sich um die Menschen kümmern kann. Sehr eindrücklich zeigt sich die Zeitnot auch in den Pflegeeinrichtungen, die zusätzlich zum eh schon straffen Zeitplan mit neuen Hygiene- und Besuchskonzepten versuchen, nicht nur die Pflegebedürftigen vor Covid-19 zu schützen, sondern auch dem hohen Anspruch gerecht zu werden, Angehörigen weiterhin die Möglichkeit zu geben, sie zu besuchen. Laut Studien erleben Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsberuf die permanente Zeitnot, die Konfrontation mit Schmerz und Tod, die mangelnde gesellschaftliche Anerkennung und auch den Dokumentationsund Bürokratieaufwand als besonders belastend. Nun können wir das Berufsbild der Pflegenden nicht grundsätzlich auf den Kopf stellen. Die Auseinandersetzung mit Schmerz und Tod wird weiterhin zu ihrem beruflichen Alltag gehören. Aber wir können natürlich schauen, wie wir sie von Bürokratie- und Dokumentationspflichten entlasten. Genau das wollen wir mit diesem Antrag tun. Die Bundesregierung – darauf ist Daniela Kuge schon eingegangen – hat mit dem Programm EinSTEP bereits eine wichtige Grundlage gelegt, um die Pflegedokumentation zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dieses EinSTEP ist, kurz gesagt, ein System, das versucht, rechtssystematisch und unter Einbeziehung der Bedürfnisse der zu Pflegenden und der Ansichten von Angehörigen erst einmal Bedarfe zu ermitteln. Es strukturiert Maßnahmen und enthält ein System zum Berichtswesen, das den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen das Leben leichter machen soll. Aber – das hat Frau Kuge auch schon gesagt – 2015 haben sich erst 45 % der Einrichtungen an diesem Programm beteiligt. Wir beauftragen das Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, jetzt genau zu prüfen, wie wir mehr ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in dieses System einbinden können. Aber wir wollen auch hinschauen, was die Gründe sind, warum sie es nicht tun, und wollen diesen entgegenwirken. Wir wollen wissen, welche weiteren IT-Systeme die Pflegekräfte zusätzlich entlasten können. Denn Sachsen muss auch in der Pflege die Chancen der Digitalisierung nutzen und damit den Fachkräften möglichst den Rücken freihalten. Da Pflegebedürftige ein besonders hohes Corona-Infektionsrisiko haben, hat die Bundesregierung bereits im März die befristete Aussetzung von bürokratischen Anforderungen erlaubt. Das ist richtig und gut so. Damit sollten unnötige Kontakte vermieden werden. Zum Beispiel war der Medizinische Dienst nicht mehr zur Begutachtung vor Ort, sondern hat mit Videocall oder Telefonie versucht, Dinge abzufragen, hat sich von den Pflegeheimen Unterlagen per E-Mail schicken lassen oder ist mit den Familien telefonisch darüber ins Gespräch gekommen, wo der Schuh drückt. Ich bin überzeugt, wir sollten auch aus dieser Zeit der Coronakrise lernen und eine neue Balance zwischen Regeln und Freiheit in der Pflege finden. Um das herauszufinden, beauftragen wir eine Evaluation, die die verschiedenen Bürokratielockerungen mit dem Ziel prüft, was wir in Zukunft beibehalten sollten. Dabei steht für uns an oberster Stelle, dass die Qualität der Pflege gesichert sein muss. Es geht also nicht darum, jede Dokumentationspflicht abzuschaffen und dann nicht mehr zu wissen, was am Ende bei den zu Pflegenden ankommt. Das heißt, dass wir eine Dokumentationspflicht brauchen, die so viel Zeit wie möglich für die konkrete Pflege am Menschen lässt und gleichzeitig sicherstellt, dass jeder Mensch menschenwürdig und zuverlässig versorgt wird. Dieses System belohnt dann Pflegeeinrichtungen, die sich zu hohen Qualitätsstandards verpflichten, aber auch den Pflegebedürftigen garantieren, dass dort, wo Qualitätslücken sind, diese zeitnah geschlossen werden. Lassen Sie mich am Schluss noch eine Bemerkung machen, die vielleicht ganz gut zu den jetzt relativ geleerten Reihen passt. Wenn wir die Dokumentation der Pflege effizienter gestalten, hilft das am Ende uns allen. Wir selbst, unsere Freunde und unsere Familien profitieren davon. Denn – das wollen wir gern einmal verdrängen – wir können – und viele von uns werden auch – in Zukunft auf Pflege angewiesen sein. Daher sollte Pflege kein Randthema sein, sondern ein Thema, dem wir uns mit viel Kraft widmen. Ich sage es gern noch einmal: Die Entbürokratisierung der Pflege kann aus meiner Sicht nur ein Anfang sein, bevor wir das umsetzen, was uns die Pflege-Enquete vorgegeben hat. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun folgt die SPD-Fraktion. Frau Abg. Lang, bitte.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die vergangenen Wochen und Monate haben wieder vielen Menschen vor Augen geführt, wie wichtig die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Familien und aller Altersgenerationen sind. Mir ging es nicht anders. In Zeiten der Pandemie habe ich mich natürlich oft gefragt, ob ich meinen 96-jährigen Großvater besuchen soll. Ich habe das Glück, dass mein Großvater fit ist und in seinen eigenen vier Wänden lebt – Glück, wie er das selbst nennt. Jedoch sind die meisten Menschen in diesem Alter auf Hilfe angewiesen. In dieser Lebensphase leben viele ältere Mitmenschen für die Besuche ihrer Kinder und Enkelkinder. Wenn diese wegfallen oder stark reduziert werden müssen, dann wünscht man sich als Angehöriger, dass die Pflegerinnen und Pfleger in den Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern die Zeit finden, mit dem Großvater oder der Großmutter ein paar nette Worte zu wechseln oder ihre wichtige Aufgabe mit Empathie und Ruhe zu erfüllen. Zeit fürs Dasein, Handhalten, Zuhören sind genauso wichtig wie medizinische Untersuchungen oder Behandlungspflege; denn sie tragen doch nachweislich zur Genesung und zum Wohlbefinden bei, schützen vor Rückfällen, stärken das Immunsystem und helfen gegen das Gefühl der Einsamkeit. Der Wunsch nach Zeit treibt jedoch nicht nur die zu Pflegenden und deren Angehörige um, sondern auch die Pflegekräfte selbst. Neben mehr Personal und einer besseren Bezahlung wünschen sich viele von ihnen nur eines: Zeit. Dem Credo klatschen allein reicht nicht. Dem Schlagwort „systemrelevant“ sollte mit diesem Antrag Rechnung getragen werden. Zu Recht erwarten die Akteurinnen und Akteure endlich Entlastung, was nicht allein aufs Geld abzielt, sondern diesem Grundanliegen wieder Rechnung trägt. Das Sich-Kümmern muss im Zentrum stehen. Ein Weg, um den Wunsch Realität werden zu lassen, ist der Abbau unnötiger Bürokratie in medizinischen und pflegerischen Berufen und die Anpassung an praxisrelevante und bedarfsgerechte Abläufe. Der Bund hat bereits 2015 etwas auf den Weg gebracht und bundesweit das Strukturmodell zur Entbürokratisierung in der Pflegedokumentation, kurz EinSTEP, eingeführt. Dieses Strukturmodell wurde gemeinsam mit Expertinnen für Praktikerinnen und Praktiker entwickelt. Es kann von Einrichtungen der ambulanten und stationären Langzeitpflege, aber auch von den Tages- und Kurzzeitpflegen genutzt werden. Dadurch soll die Pflegedokumentation effizienter gestaltet werden, und damit soll auch der Dokumentationsaufwand erheblich reduziert werden, ohne die fachlichen Qualitätsstandards zu vernachlässigen. Auch das 2019 in Kraft getretene Personalstärkungsgesetz hat die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Krankenund Altenpflegerinnen zum Ziel. Durch Investitionen in digitale Angebote im Bereich Pflegedokumentation und Anrechnung von Pflegeleistungen oder die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen können sinnvolle Entlastungen erzielt werden. Corona hat gezeigt: Bürokratische Vorgaben müssen und können reduziert werden, um die zu Pflegenden wie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterschiedlicher Institutionen und Einrichtungen zu entlasten. In meiner Arbeit im Hospizbereich und als Krankenschwester bin ich oft oder auch das eine oder andere Mal auf Regelungen und Formulare gestoßen, deren Sinnhaftigkeit man bezweifeln kann. Ein Beispiel: Wenn ein unheilbar erkrankter Mann in eine Wochenplanung integriert wird, sein Befinden aber von täglichen Hochs und Tiefs bestimmt wird, dann kann man kaum an diesem Plan festhalten. Hier ist jeder Tag anders, und jeder Tag hat gleich viel Wert. Zitat: „Dem Tag mehr Leben geben“, wie Cicely Saunders es einst bezeichnete, trägt die Prämisse „Zeit haben“ mehr Rechnung und verlangt auch eine Flexibilität ohne Repressalien. Genau an diesem Punkt setzt dieser Antrag an. Wir möchten zunächst herausfinden, wie die Maßnahmen des Bundes in Sachsen ankommen, wo sie umgesetzt werden und an welcher Stelle es noch hakt. Mit diesem Antrag wird eine dringend notwendige Datengrundlage geschaffen, um danach verantwortungsvoll über weitere Schritte bei der Entbürokratisierung diskutieren und handeln zu können. Natürlich ist uns bewusst, dass viele Maßnahmen auch der Qualitätssicherung dienen. Dennoch gibt es Bereiche, in denen Regelungen durchaus reduziert und mit Hilfe technischer Mittel vereinfacht werden können. Dokumentation allein ist kein Kriterium für die Qualität der Pflege und Betreuung. Wichtig ist hierbei für mich auch der Blick auf die Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Mich interessiert die Einschätzung der Pflegeinrichtungen, der von pflegenden Angehörigen, der Pflegekassen und des Medizinischen Dienstes. Ich bin davon überzeugt, dass wir durch eine ausführliche Evaluation wichtige Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen können, welche zu den dringend erwarteten Entlastungen und auch zur Zufriedenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den pflegenden Angehörigen führen sollten. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danach folgt jetzt die AfD-Fraktion, Herr Abg. Schaufel.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht der EnqueteKommission „Pflege“ aus der letzten Wahlperiode scheint nun auch in Regierungskreisen angekommen zu sein (Daniela Kuge, CDU: Wir haben ihn ja auch gemacht!) und so langsam umgesetzt zu werden. Schön, dass auch Sie das wichtige Thema des Bürokratieabbaus entdeckt haben. (Daniela Kuge, CDU: Fragen Sie doch mal Ihre Kollegen, wie die sich eingebracht haben und wie schlau die waren!) – Ja, es war die letzte Legislaturperiode, Frau Kuge. Ich weiß. Ich hätte aber von Ihnen etwas mehr Einfallsreichtum erwartet als lediglich die Handlungsempfehlungen, die damals die Enquete-Kommission gegeben hat. Sie übernehmen diese in Ihrem Antrag einfach so weiter, zumal Sie uns das Gleiche in der Vergangenheit schon einmal entgegengebracht haben, werte CDU- und SPD-Fraktion, und auch Sie, werte GRÜNE. So viel zunächst zur Widersprüchlichkeit Ihrer Aussagen damals und Ihrem jetzigen Verhalten. Aber sei es drum, uns geht es um die Sache, und deshalb geht es mit der Kritik an diesem Antrag gleich weiter. Ihre Antragsüberschrift verspricht den Bürokratieabbau in Gesundheits- und Pflegeberufen. Tatsächlich sind Ihre Ansatzpunkte in der Antragsforderung nur auf die Altenpflege bezogen. Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie allen anderen Gesundheitsberufen, wie die therapeutischen Berufe oder der Arztberuf, lassen Sie vollkommen unberücksichtigt. Ihr Antrag greift viel zu kurz. Nun zu den einzelnen Antragspunkten. Sie wollen den Umsetzungsstand und die Erfahrungen der vereinfachten Pflegedokumentation evaluieren. Das ist nur begrüßenswert, auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums gewesen wäre. Wir brauchen dringend eine zeitliche Entlastung der Pflegekräfte, von denen wir schon heute viel zu wenige haben. Bis 2030 besteht ein Mehrbedarf von 35 %. Das entspricht gut 17 000 zusätzlichen Vollzeitkräften. Die effektive Arbeitszeit der Pflegekräfte am Patienten oder Bewohner darf hier nicht auch noch durch die hohe Bürokratie verringert werden, was den Pflegekräftemangel zusätzlich verschärfen würde. Es besteht also im Ansatzpunkt Bürokratieabbau erhebliches Potenzial, auch den Personalmangel abzumildern. Dabei ist die vereinfachte Pflegedokumentation – wir haben es schon mehrfach gehört – sehr zu begrüßen, da nicht mehr täglich alles, sondern nur noch Abweichungen von den Planungen dokumentiert werden müssen. Auch die Digitalisierung bietet ein erhebliches Potenzial zur Effizienzsteigerung in den Arbeitsabläufen, sei es durch das Lösen von Schnittstellenproblemen oder die verbesserte Kommunikation mit Ärzten und Therapeuten, zum Beispiel durch die Anbindung der Pflegeheime an die Telematikinfrastruktur. Auch Erleichterungen durch die Etablierung von Assistenzsystemen oder Unterstützungsleistungen bieten ein erhebliches und förderungswürdiges Potenzial. Ebenso müssen Sie sich klarmachen, dass Ihnen die digitalen Anwendungen keinen Mehrwert bringen, wenn Ihnen der Breitbandanschluss fehlt, wie es immer noch in vielen Regionen Sachsens der Fall ist. Nehmen wir meinen Heimatwahlkreis: Im Vogtland haben immer noch 15 % der Haushalte keinen Zugang zum Breitbandanschluss. Das halte ich für ein Armutszeugnis. Hier wird viel Potenzial verschenkt, und ich hoffe, dass Sie auch diesen Aspekt weiter auf dem Schirm haben. Zu guter Letzt wollen Sie prüfen, welche der im Zuge der Corona-Pandemie gefassten bürokratischen Erleichterungen dauerhaft beibehalten werden können oder sollen. Hier geht es zum Beispiel um die Aussetzung von Qualitätsprüfungen oder auch den Personalschlüssel. Ich hoffe sehr, dass das nicht der erste Schritt eines Angriffs auf den Personalschlüssel ist. Eine hochwertige Pflege kann aus unserer Sicht nur durch ausreichendes und fachlich gut qualifiziertes Personal gewährleistet werden. Da Ihr Antrag durch die Einigung in der Enquete-Kommission mehr oder weniger schon beschlossene Sache ist, stimmen wir ihm natürlich zu, auch wenn wir dringend anmahnen, dass auch weitere Berufsgruppen und Bereiche des Gesundheitswesens in den Fokus genommen werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion spricht Frau Abg. Schaper.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Abbau der Bürokratie in der Pflege wird seit Jahr und Tag eingefordert. Wir haben eine sehr langwierige Diskussion, die durch die Erfahrungen in der Corona-Pandemie noch einmal neu entfacht wurde. Die Regierungskoalition greift diese Diskussion mit einem Antrag auf. Ein sehr großer oder wenigstens ein mittelgroßer Wurf ist es aber leider dennoch nicht. So soll eine Evaluation durchgeführt werden, deren Berichtsergebnis dem Landtag vorzulegen ist. Danach kommen noch ein paar Punkte zum Berichtsgegenstand; allerdings fehlen sämtliche Anhaltspunkte dazu, wie der Arbeitsrahmen des Vorhabens aussehen soll. Es fehlt eine Zeitschiene. Es gibt keine Hinweise zum Vorgehen im Antrag und es fehlen jegliche Angaben dazu, wer überhaupt diese Evaluation durchführen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des SMS sein sollen, denn in meinen Ohren klingen noch kürzlich gemachte Bemerkungen von Frau Ministerin Köpping, wie eingespannt – auch nachvollziehbar – die Mitarbeiter durch die Corona-Situation und Kleine Anfragen sind. So kann man ihnen das tatsächlich nicht zumuten wollen. Sie arbeiten seit Längerem an der Belastungsgrenze. Gerade diejenigen im Pflegereferat dürften zu den am meisten Beanspruchten gehören und somit keine freien zeitlichen Valenzen für die sogenannte Evaluation haben. Ganz abgesehen davon, dass bereits in der „Sächsischen Zeitung“ vom 27. Oktober 2020 zu lesen war, dass Landesbedienstete nach Aussage von Ministerpräsident Kretschmer die kommunalen Gesundheitsämter unterstützen sollen. Demzufolge werden wir, wenn dieser Antrag heute beschlossen wird, wovon ich natürlich ausgehe, in ein paar Wochen einen Bericht vorgelegt bekommen. Wie gesagt, eine Zeitschiene gibt es nicht. Ich frage mich, ob Sie es wirklich ernst meinen, wenn Sie auf diese Weise das Thema des Bürokratieabbaus in der Pflege angehen wollen. Von der Beauftragung eines Instituts für die Evaluation ist leider im Antrag keine Rede. Das wäre auch haushaltsrelevant. Es wäre ebenso haushaltsrelevant, wenn ernsthafte Planungen bestünden, die von den Vorrednerinnen und Vorrednern hier viel beschworenen Handlungsempfehlungen der Enquetekommission zur Versorgung und Pflege älterer Menschen endlich umzusetzen. Denn wenn Sie diese durchlesen, stellen Sie fest, dass sie in eine deutlich andere Richtung gehen. Aber auch in dieser Richtung gibt der Antrag nichts her. Das ist leider wirklich enttäuschend. Ich befürchte, wir werden zu gegebener Zeit vor der Haushaltsdebatte für die Jahre 2023/2024 wieder dastehen und über die nächste Evaluation zu diesem oder irgendeinem anderen pflegerelevanten Thema diskutieren. Ich halte dies leider nur für Symbolpolitik; dieser kann und will meine Fraktion nicht zustimmen, wenngleich wir allein schon wegen des Themas und auch aus Dankbarkeit, dass Sie das Thema aufgreifen, auch nicht ablehnen können. Kollegin Kuhfuß hat selbst gerade darauf hingewiesen, dass dies nur ein erster Schritt sein kann. Noch ein paar Worte zum Inhalt des Antrags: Selbstverständlich ist es notwendig, dass die Staatsregierung Informationen zur Umsetzung der Digitalisierung in der Pflege generiert, denn der Einsatz elektronischer Arbeitsmittel kann und wird hoffentlich die Arbeitsbedingungen in der Pflege erleichtern. Es ist auch richtig, sich in diesem Zusammenhang mit den Wirkungen der Förderung nach dem Pflegestärkungsgesetz zu beschäftigen, wenngleich das aber normal sein müsste; denn Gesetzesteile, die keine Wirkung entfalten, müssen entweder qualifiziert oder logischerweise abgeschafft werden. Vernünftig ist es auch, zu untersuchen, inwieweit die Bürokratieerleichterung aufgrund der Corona-Situation aufrechterhalten bleiben kann. Dagegen würde nur sprechen, wenn sie sozusagen schamlos ausgenutzt worden wäre. Davon ist mir aber überhaupt nichts bekannt. Allerdings ist auch zu bedenken, dass die Erkenntnisse aus dieser außergewöhnlichen Situation nicht repräsentativ sein können, logischerweise. Denn die Entlastung von Pflegekräften in dieser einmaligen Situation – die schon aufgrund der Erkrankung des Personals zu überplanmäßigen und außergewöhnlichen Mehrbelastungen von Pflegekräften führt – ist nicht vergleichbar mit der erforderlichen und dauerhaften Entlastung von Pflegekräften unter den üblichen Bedingungen. Auch das sollte eigentlich klar sein. Diese Entlastung wäre nur zu erreichen, wenn der Personalmangel in der Pflege reduziert werden würde, wenn sich Sachsen an den Investitionskosten in der Altenpflege beteiligen würde und wenn zur Finanzierung der Pflege die Einnahmen der Kassen, zum Beispiel durch eine Vollversicherung, endlich erhöht würden. Im Kontext haben Entbürokratisierung und Digitalisierung im Grunde nur das Potenzial für ein kleines bisschen Öl im Getriebe, damit es etwas reibungsärmer läuft. Sie haben aber nicht das Potenzial, aus einem alten, schlecht konstruierten Getriebe eines auf dem neuesten Stand der Technik zu machen. Denn das System wird ja nicht besser, wenn ein dysfunktionales System oder ein ineffektiver Arbeitsablauf nur von analog auf digital umgestellt wird. Das A und O bleibt ohne oder mit Digitalisierung die grundlegende Anpassung oder Veränderung des Systems und seiner Bestandteile an die jeweiligen Erfordernisse, und zwar so lange, bis es – lax gesagt – flutscht. Davon sind wir aber leider relativ weit entfernt. Auch das ist jetzt eine Maßnahme ohne Zeitangabe, die diese Entfernung wahrscheinlich nicht stark verkürzen wird. Das bleibt es auch, eben trotz des Antrags der Koalition. Dass dies wirklich hilfreich wäre, wie eben durch die Einreicherinnen und Einreicher gesagt wurde, halte ich im Moment nur für eine steile These. Aus diesem Grund werden wir uns bei dem Antrag enthalten, danken aber trotzdem für die Aufnahme des Themas. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Diskussionsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Dann darf ich jetzt Frau Ministerin Köpping bitten. – Einen kleinen Moment noch, bis wir alles fertig haben. – So, bitte. Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Pflegekräfte müssen ihren eigenen Ansprüchen an ihre Arbeit gerecht werden können. Das ist das Ziel. Die wichtigste Zutat dafür – das wurde jetzt mehrfach erwähnt – ist Zeit. Pflegekräfte müssen Zeit haben, um mit Gefühl und Wissen für jeden Einzelnen da zu sein und da sein zu können. Wie schwer dieser Anspruch zu halten ist, wird uns nicht erst jetzt klar – in Tagen, in denen wir darüber reden müssen, ob das Personal ausreichen wird, um die Corona-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen zu versorgen. Denjenigen, die rund um die Uhr da sind und dafür sorgen, dass Menschen wieder gesund werden können, möchte ich hier aber auf jeden Fall zunächst einmal ganz herzlich Danke sagen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Das Problem, dem Anspruch an die eigene Pflegearbeit kaum gerecht werden zu können, stellt sich ja schon länger. Um das zu wissen, musste man in den vergangenen Jahren einfach nur einmal mit Pflegekräften sprechen. Erste Schritte für Verbesserungen wurden im vergangenen Jahr bereits eingeführt: die Pflegepersonaluntergrenzen und die Finanzierung von mehr Personal über die Pflegeund Krankenkassen. Es gibt verschiedene Ansätze, um die nötige Zeit für die Pflegekräfte zu gewinnen. Mehr Personal ist ein Weg, Bürokratieabbau ist ein anderer. Die Forderungen nach weniger Bürokratie in der Pflege und damit auch nach weniger Dokumentationsaufwand bestehen ebenfalls schon sehr lange. Mir ist wichtig: Die Pflegedokumentation ist eines der wesentlichen und selbstverständlichen Instrumente der Pflege. Wir brauchen sie, um Qualität zu sichern. Sie gewährleistet eine fachliche und sichere Kommunikation aller in der Pflege und Behandlung beteiligten Leistungserbringer, eine ausführliche, sorgfältige und vollständige Dokumentation der ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen, darüber hinaus zu den selbstverständlichen Pflichtleistungen gegenüber den Patientinnen und Patienten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aber nicht alles, was man dokumentieren kann, braucht es wirklich, um Qualität zu gewährleisten. Pflegekräfte von unnötig aufwendigen Tätigkeiten zu entlasten ist daher absolut richtig, und das nicht nur bei drohendem und vorhandenem Personalmangel. Das Projekt EinSTEP – Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation – ist ein Ansatz. EinSTEP ist eine Initiative, um die Dokumentationspraxis in der ambulanten und stationären Langzeitpflege neu auszurichten. Diese Initiative ist eine der bisher größten Aktionen zur Entbürokratisierung der Pflege. EinSTEP als eine Möglichkeit der Dokumentation wurde in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungs- und Kostenträgern auf Bundes- und Landesebene sowie deren Verbänden, den Prüfinstanzen und den Ländern durchgeführt. Heute nehmen schon deutlich mehr Pflegeeinrichtungen ambulant wie stationär daran teil, als das überhaupt erwartet wurde. Von einem Viertel war man ausgegangen; durch die intensive fachliche Begleitung der Pflegeeinrichtungen ist es gelungen, die Dokumentation bei fast der Hälfte aller Einrichtungen in Sachsen zu implementieren. Für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen hat sich die Einführung des Projekts bewährt. Immer mehr Einrichtungen führen es ein. Dem MDK begegnen dabei auch Einrichtungen, welche 2019 das Modell neu eingeführt haben, sich in der Einführungsphase befanden oder die Einführung planen. Das Beratungsinteresse der Einrichtungen zu diesem Thema war extrem groß. Keine der Einrichtungen kehrte in das alte System zurück. Sehr geehrte Damen und Herren! Sechs Jahre nach dem Start von EinSTEP ist eine Evaluierung mit Sicherheit sehr sinnvoll. Diese Evaluation soll sachgemäß und damit grundsätzlich durch den Bund beauftragt und finanziert werden, denn das SGB XI ist ein Bundesgesetz. Auch sollte die Evaluation nicht an Bundesländergrenzen haltmachen, denn viele Träger sind mittlerweile bundeslandübergreifend mit Einrichtungen vertreten und führen ein trägereinheitliches Dokumentationssystem. Wenn es vorerst jedoch nur eine landesweite Evaluation gibt, sollte unser Ziel in Sachsen ein quantitativer und qualitativer Überblick zum Einsatz der neuen Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege sein. Weiterhin sollten wir die förderlichen und die hemmenden Rahmenbedingungen bei der Einführung des Strukturmodells übersichtlich und anschaulich darstellen. Die Evaluation sollte besonders den Blickwinkel der Pflegekräfte einnehmen. Also: Bringt es mehr Zeit? Hat es tatsächlich einen Mehrwert? Wer ist entlastet? Wie könnte ein solcher Mehrwert weiter ausgebaut und verbreitet werden? Zum Thema Digitalisierung im Antrag möchte ich hier zumindest gern einen Hinweis geben: Mit dem 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz des Bundes soll der Alltag der Pflegekräfte spürbar verbessert werden. Das soll – neben einer besseren Personalausstattung und besseren Arbeitsbedingungen – eben auch durch Digitalisierung in der Pflege erreicht werden. Hierbei fördert seitdem die Pflegeversicherung. In den Jahren 2019 bis 2021 können entsprechende digitale und technische Ausrüstungen von Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12 000 Euro je Einrichtung angeschafft werden. Schließlich sollten wir auch in der Pflege versuchen, der Corona-Pandemie etwas Hilfreiches abzutrotzen. Deshalb finde ich den Antragspunkt zu den Lehren aus Corona sehr wichtig. Wir sollten die Erkenntnisse und Erfahrungen mit der befristeten Aussetzung bürokratischer Anforderungen sammeln. Alle Akteure, voran die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, müssen hierbei einbezogen werden. Für mich gilt es, besonders diese Frage zu beantworten: Was kann davon als Positives dauerhaft beibehalten werden und welcher gesetzlicher Grundlagen bedürfte es dafür? Sehr geehrte Damen und Herren! Ich befürworte die im Antrag geforderte Evaluation. Wir sollten jede große, aber auch jede kleine Möglichkeit ergreifen, um Pflegekräften eine Arbeit nach ihrem eigenen Anspruch zu ermöglichen und – das im wahrsten Sinne des Wortes – Zeit zu gewinnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das Schlusswort hat die Koalition, Frau Abg. Lang.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich bin davon überzeugt, dass das Wegfallen unnötiger Bürokratie und das Vereinfachen von Prozessen die Arbeitssituation der Menschen im Gesundheits- und Pflegebereich entscheidend verbessern wird. Mit unserem Antrag gehen wir hier den ersten Schritt. Mit unserem Antrag schaffen wir die fundierte Basis, von der aus wir dann gemeinsam mit Fachkräften weitere Entscheidungen treffen können. Die Abläufe in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen sind komplex und vielschichtig. Viele Regelungen dienen dazu, die hohe Qualität der Versorgung in Deutschland, auch hier in Sachsen, zu gewährleisten. Das ist richtig und wichtig. Wir möchten deshalb einen genauen Blick auf die Arbeitsalltage werfen und deren Abläufe kritisch hinterfragen, bereits vorhandene Erleichterungen überprüfen und uns einen Überblick verschaffen. Bevor wir weitreichende Maßnahmen ergreifen können, müssen wir detailliert wissen, wie die aktuelle Situation ist. Nur so können wir verantwortungsvoll im Sinne der Patienten und Patientinnen, der zu Pflegenden und der Fachkräfte handeln, denn am Ende des Tages sollen alle Beteiligten davon profitieren. Tagesordnungspunkt Panikmache beenden Sachverstand in der Drucksache 7/4323, Die AfD-Fraktion hat ihren ursprünglich auf die Tagesordnung gesetzten Antrag am 23. Oktober 2020 durch den jetzt vorliegenden ersetzt. Da die Präsidiumssitzung in diesem Plenarturnus vor der Frist des § 52 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung lag, war dieses Vorgehen korrekt. Die Fraktionen können zum Antrag Stellung nehmen, und zwar in folgender Reihenfolge: Natürlich spricht zuerst die einreichende Fraktion, danach die CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der AfD-Fraktion, Herrn Abg. Weigand, das Wort.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor einem halben Jahr, nämlich Ende April, stand ich schon einmal hier und habe gefordert: Wissenschaftliche Fakten statt gefährlichem Halbwissen! Auch damals wollten wir mehr Transparenz. Auch damals haben wir gefordert: Öffnen Sie die Gastronomie. Helfen Sie der Wirtschaft, nicht an die Wand zu fahren. – Sie haben damals gesagt, dass unser Antrag aus Ihrer Sicht nicht notwendig sei. Weil Ihre Politik der letzten Monate ja so „erfolgreich“ war, machen wir jetzt wieder einen Lockdown light. In der Schule würde man sagen: 6, setzen! Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr gern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Friedel.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. Ist es zutreffend, dass damals die Gastronomie dann geöffnet Am Ende des Tages wollen wir bessere Arbeitsbedingungen und vor allem eins: mehr Zeit für die Menschen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich stelle nun die Drucksache 7/4248 zur Abstimmung. Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe einige Stimmenthaltungen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen worden. Ich beende den Tagesordnungspunkt und rufe auf – Mit Augenmaß und Corona-Politik agieren Antrag der Fraktion AfD worden ist, und zwar nicht, weil Sie es gefordert haben, sondern weil im Zuge genereller Lockerungen die Einschränkungen aufgehoben wurden, obwohl Sie in der Debatte formuliert hatten, dass sie nie wieder aufgehoben werden? (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

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Dr. Rolf Weigand AfD

Wir hatten damals gefordert, dass die Gastronomie geöffnet wird, dass sie noch vor Himmelfahrt geöffnet wird. Sie haben weiter an den Verordnungen festgehalten und sie viel später geöffnet. (Staatsminister Martin Dulig: Das stimmt nicht: Am 15. Mai! Das ist einfach nicht wahr!) Wir wollten eine sofortige Öffnung der Gastronomie. Sie haben es damals aus dem Antrag nicht herauslesen können und haben es immer noch nicht verstanden. Wir haben es damals schon gefordert. Das war genau unsere Forderung von damals. (Beifall bei der AfD – Staatsminister Martin Dulig: Das stimmt nicht!) Wir haben damals in unserem Antrag mehr Transparenz gefordert. Wir haben damals, schon im April, gefordert, ein Schutzkonzept für die Risikogruppe der älteren Menschen in den Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege vorzulegen, das heißt, ausreichend Schutzmaterial zur Verfügung zu stellen. (Staatsministerin Petra Köpping: Haben wir!) Ich weiß, das wird Ihnen jetzt wehtun, weil wir auf ein halbes Jahr zurückblicken müssen. Da müssen Sie jetzt durch. Wir haben regelmäßige Tests gefordert, damit wir Sicherheit in den Einrichtungen schaffen. Ich frage mich: Was haben Sie für ein Schutzkonzept für die Risikogruppe der älteren Menschen in den letzten Monaten auf den Weg gebracht, damit wir Ausbrüche kontrolliert eindämmen können? Ich sehe, dass Sie viele Sachen verschlafen haben und jetzt völlig unverhältnismäßig für die gesamte Bevölkerung reagieren. Das, meine Damen und Herren, muss ein Ende haben. (Beifall bei der AfD) Lassen Sie mich auf einige Kritikpunkte eingehen, die uns bewogen haben, diesen Antrag einzubringen. Der erste Kritikpunkt ist die Bewertungsbasis der CoronaTests. Wir haben Monate hinter uns, in denen wir morgens mit Infiziertenzahlen aufgestanden sind, den ganzen Tag Infiziertenzahlen gehört haben; auch abends gab es wieder die neueste Meldung der Infiziertenzahlen. Was hat uns das gesagt? Es hat uns nichts gesagt, rein gar nichts! Um wirklich herauszufinden, ob jemand infiziert ist, hätten Sie dazu den Ct-Wert des PCR-Tests nennen müssen, der besagt, wie hoch die Viruslast desjenigen ist, der getestet wurde. Habe ich einen niedrigen Wert, bedeutet das eine hohe Viruslast; die Person ist dann infektiös. Habe ich einen hohen Wert – über 30 –, bedeutet das eine niedrige Infektionsgefahr. Die Person ist nicht infektiös. Das sagt übrigens auch das RKI. Ich frage mich, wenn in Bundesländern wie MecklenburgVorpommern die Gesundheitsämter in der Lage sind, diesen Wert zu veröffentlichen, warum wir das hier in Sachsen nicht schaffen. Machen Sie das bitte transparenter. Hören Sie mit diesem Framing auf! Der Druck des Parlaments und der Bevölkerung wirkt. Ich muss Sie loben, Frau Köpping. Sie haben gestern das erste Mal – so habe ich es jedenfalls öffentlich wahrgenommen – von „positiv Getesteten“ gesprochen. (Staatsministerin Petra Köpping: Das mache ich immer!) Genau diese Unterscheidung müssen wir treffen. Es gab ganz oft immer nur „Infektionszahlen“. Wir müssen von positiv Getesteten, dann von Infizierten und dann von Erkrankten sprechen. Diese Unterscheidung müssen wir treffen. Wie das mit den Ct-Werten der Tests aussieht, werde ich am Freitag erfahren. Da läuft eine Kleine Anfrage. Die Frage ist allerdings: Warum müssen wir allen Daten immer hinterherrennen? Warum machen Sie das nicht einfach öffentlich und transparent? Das wäre wichtig gewesen. (Beifall bei der AfD) Der zweite Kritikpunkt ist die Sippenhaft für unsere Kinder. Wir haben im Frühjahr starke Belastungen für die Familien gehabt. Es ist die Zahl der Depressionen gestiegen, weil Kinder voneinander isoliert waren. Wir machen jetzt einen Lockdown light, bei dem die Schulen und Kitas geöffnet bleiben. Das Recht auf Bildung wird nicht ausgehebelt. Aber unter welchen Bedingungen geschieht das? Für die kleineren Klassen haben wir eine Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts, für die größeren sogar im Unterricht. Es gibt Klassen, bei denen im Sportunterricht Maske getragen wird. Jedem, der heute hier die Maske im Sportunterricht verteidigt, dem sage ich einfach: (Sören Voigt, CDU: Wer macht das denn?) Setzen Sie die Maske auf, rennen Sie zwei Runden um den Sächsischen Landtag, stellen Sie sich vor eine Kamera und sagen: Die Maskenpflicht im Sportunterricht ist eine gute Sache. – Wenn Sie das schaffen und nicht schwer atmen müssen, (Staatsministerin Petra Köpping: Wer hat das gesagt? dann ist das wirklich ordentlich. Ansonsten ist das nur Irrsinn, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, Herr Weigand?

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Dr. Rolf Weigand AfD

Nein, ich möchte gern mit meinen Ausführungen fortfahren, Herr Voigt. Ich habe schon eine Frage zugelassen. Schauen wir jetzt einmal auf die Zahlen des Infektionsgeschehens in den sächsischen Bildungseinrichtungen. Das gehört nämlich dazu. In den letzten sechs Wochen wurden pro Woche 0,01 % aller Schüler positiv getestet. Trotz stundenlanger Kontakte in den Schulen, trotz Kontakten im öffentlichen Personennahverkehr, trotz der Kontakte, die die Schüler vorher in den Familien hatten, in denen angeblich die Hotspots sind, haben wir kein deutliches Infektionsgeschehen in den Schulen. Meine Damen und Herren, das zeigt mir, dass man hier mit mehr Augenmaß agieren muss. Jetzt dürfen wir Eltern wieder entscheiden, wie unsere Kinder sich mit wem nachmittags treffen. Den ganzen Tag dürfen die Kinder in der Kita und in der Schule mit ihren Freunden spielen. Aber nachmittags, wenn es bei uns klingelt – wir haben drei Kinder –, werde ich sagen: Gut, einer ist schon drin, es darf keiner mehr rein; denn sonst machen wir uns strafbar. Es gibt zu Hause wieder Diskussionen. Es gab diese Woche bereits die ersten Tränen. Wir haben jetzt eine Jahreszeit, in der es nachmittags schon etwas dunkler ist und wo man drin spielt und bastelt. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie können sich vielleicht mal selbst beschäftigen!) Wenn das Ihre Vorstellungen von unbeschwertem Kindsein und Familienleben sind, dann haben wir ein unterschiedliches Verständnis, und das ist auch nicht meines. Ich werde weiterhin dafür kämpfen, dass die Freiheit meiner Kinder, unserer Kinder nicht eingeschränkt wird und dass sie sich mit ihren Freunden den ganzen Tag treffen dürfen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Der dritte Kritikpunkt der letzten Monate ist das Framing. Nicht nur von der Regierung wurde die ganze Zeit Angst gemacht, sondern auch die Medien – die sonst immer hier oben sitzen – haben einen riesengroßen Druck in den letzten Wochen und Monaten gemacht. Corona wütet – sie haben das richtig hochgespielt, eine Panik in der Bevölkerung verbreitet und die Dinge wenig transparent dargestellt. Zu dieser Risikobewertung, die Sie letzte Woche durchgeführt haben, gehört auch die Risikobewertung der aktuellen WHO-Studie. Das ist eine Metaanalyse – der eine oder andere hat sie sich vielleicht angeschaut –, die 61 Studien hinsichtlich des unterschiedlichen Geschehens weltweit zusammenfasst. Sie findet heraus, dass die Infektionssterblichkeit weltweit bei 0,23 % bei Infizierten liegt. Bei der Bevölkerungsgruppe unter 70 liegt sie bei nur 0,05 %. Das ist ungefähr die Infektionssterblichkeit wie bei einer Influenzagrippe für diese Bevölkerungsgruppe. Bei den über 70-Jährigen liegt sie deutlich höher. Bei uns in Deutschland, wo das Gesundheitssystem eine entsprechende Rolle spielt, wird sie trotzdem geringer sein. Deshalb ist es wichtig, dass man genau für diese Gruppe, die gefährdet ist, besondere Schutzmaßnahmen ergreift. Darauf hat Jörg Urban bereits gestern in seiner Rede hingewiesen. Das bringt mich zum vierten Kritikpunkt: Der Schutz der Risikogruppen. Das wurde bisher vollkommen verschlafen. Erst am 15. Oktober, also nach sechs Monaten, wurde die Zulassung der Antigen-Tests für Pflegeheime und Krankenhäuser geschaffen. Man hat ein halbes Jahr gebraucht. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, wir hätten wirklich hohe Zahlen gehabt, dann wären wir gar nicht in der Lage gewesen, das zu handeln, weil man so lange braucht. Diese Tests werden in den Alten- und Pflegeheimen auch gebraucht. Schauen Sie einmal, was in der Presse zu lesen ist; denn man bekommt es nirgendwo transparent heraus: 26.10.2020: Corona-Ausbruch im Pflegeheim Nordsachsen, 25 Personen. 27.10.2020: 70 Corona-Fälle im Chemnitzer Pflegeheim. 29.10.2020: massiver Ausbruch im Nossener Seniorenheim, 39 Personen. – Das waren übrigens die Hälfte der Neufälle an dem Tag im Landkreis Meißen. 31.10.2020: Corona-Ausbruch im Pflegeheim Eppendorf, bei mir im Landkreis Mittelsachsen, 48 Personen – das ist ein Drittel der Neufälle, die wir am Wochenende hatten. Letzte Woche, am 29.10.2020, war in der „Sächsischen Zeitung“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu lesen: Von den 404 positiv Getesteten sind aktuell 131 Personen und 58 Mitarbeiter in einem Pflegeund Seniorenheim betroffen. – Damit sind wieder die Hälfte der Fälle aus diesen Einrichtungen. Meine Frage ist wirklich: Liegt der Anstieg der letzten zwei, drei Wochen massiv und dominant an Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen? Dazu habe ich Ihnen eine Anfrage gestellt. Diese haben Sie heute beantwortet. Sie ist schlampig beantwortet, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Sie ist heute beantwortet, aber für die letzten beiden Wochen fehlen die Angaben. Es sind keine Zahlen für die Alten- und Pflegeheime enthalten. Es ist völlig intransparent, was hier gemacht wird, und dann kommt noch Ihre Antwort: Anhand der auf Landesebene vorliegenden Daten kann nicht nach Einrichtungstypen differenziert werden. (Zuruf der Abg. Hanka Kliese, SPD) Also, die Gesundheitsämter melden zum RKI. Sie sagen uns die ganze Zeit, Sie seien mit den Gesundheitsämtern und mit den Landkreisen im Gespräch, und dann schaffen Sie es nicht, einen Datenabgleich zu machen, um festzustellen, in welchen Einrichtungen – in Schulen, in Kitas, in Alten-, Senioren- und Pflegeheimen, etc. – wir besonders kontrollieren müssen. Das ist vollkommenes Versagen, und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ihre Panikmache ist wirklich total verpeilt. (Beifall bei der AfD) Das bringt mich zum fünften Kritikpunkt: Wir müssen das Gesundheitssystem als Ganzes als Messgröße sehen. Wir haben in Sachsen 26 000 Krankenhausbetten. Im April hieß es in einer Pressemitteilung der Staatsregierung: 14 500 Betten, 56 % der Betten stehen für die Versorgung von Covid-19-Patienten zur Verfügung. Aktuell haben wir 1 050 stationäre Patienten. Wir haben damals gesagt, bis zu 14 000 können wir zur Verfügung stellen. Wir haben auf den Intensivstationen 233 Personen, 14 % freie Betten, 21 % 360 Betten – ich habe vorhin noch einmal geschaut –, Notfallreserve 710 Betten. Am 1. Oktober habe ich Sie in einer Kleinen Anfrage gefragt: Nach welchen Kriterien schätzt die Staatsregierung ein, ob bezüglich der Verbreitung eines übertragbaren Krankheitserregers eine reale Gefährdungslage vorliegt? Sie haben geantwortet: Eine reale Gefährdungslage liegt vor, wenn eine übertragbare Erkrankung mit hoher klinischer Relevanz – also mit vielen stationären Aufenthalten und/oder schweren Krankheitsbildern und Todesfällen – auftritt. Jetzt frage ich Sie – und das müssen wir in der Gesamtsituation der Lage wirklich ehrlich diskutieren –, ob die 1 050 stationären Patienten, 4 % aller Betten, ob 250 Intensivpatienten, 14 %, ob 360 Tote in acht Monaten jetzt wirklich eine reale Gefährdung für das Gesundheitswesen darstellen. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Genau in diesem Kontext vermisse ich andere Debatten, die wir hier vor Jahren hätten führen müssen – gerade Anfang 2018, als die Sterblichkeit wöchentlich um 600 Fälle extra gestiegen ist. Danach hat kein Hahn gekräht, meine Damen und Herren. Das ist das Verwerfliche. Damals hat es Sie nicht interessiert, und jetzt überdrehen Sie zu sehr. Jeder Tote ist einer zu viel – das sage ich ganz ehrlich –, (Beifall bei der AfD) aber wir dürfen in der ganzen Sache nicht überdrehen. Frau Köpping, Sie wurden am Montag im MDR gefragt: Erwarten Sie wirklich, dass die Bettenzahl in Sachsen nicht reichen wird? Ich habe mir heute früh das Interview angehört und mich gefragt, warum man das nicht veröffentlicht. Sie haben geantwortet: Ja, das erwarten wir nicht. Wenn Sie eine Überfüllung der Krankenhäuser und Betten nicht erwarten und das öffentlich äußern, warum dann diese Panik? Warum diese Panikmache? (Susanne Schaper, DIE LINKE: Weil reagiert wird! Ist das so schwer? Das kann doch nicht wahr sein!) Lassen Sie den Menschen ihre Freiheit und Eigenverantwortung und beteiligen Sie bei der ganzen Sache endlich das Parlament. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist unfassbar!) Deshalb fordern wir in unserem Antrag eine Lagebewertung mit allen Daten, das heißt, neben den Infektionszahlen – die Sie mit 35 bzw. 50 festgelegt haben – auch den CtWerten, damit wir wissen, wie hoch die Infektiosität der Leute ist. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Wie viele Patienten sind in den Krankenhäusern, wie viele auf den Intensivstationen? Wie hoch sind die vorhandenen Kapazitäten? Wie hoch ist die Sterblichkeit? Wie hoch ist die zusätzliche Sterblichkeit bei denen, wo Vorerkrankungen hinzukommen? Das haben wir bereits im April gefragt. Welches Päckchen bringen die Patienten mit? Zweitens fordern wir, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der endlich die parlamentarische Kontrolle in die Reihe bringt – nicht für jede Verordnung, aber für solche, die über vier Wochen hinausgehen, damit wir im Parlament endlich wieder mitreden können und damit diese drohenden Theater, die mit Kanzler und Ministerpräsidenten stattfinden, endlich beendet werden. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Eine wesentliche Forderung ist, alle wesentlichen Daten transparent zur Verfügung zu stellen. Das, was ich auf der Internetseite des Ministeriums – coronavirus.sachsen – finde, ist schlecht aufgearbeitet. Man könnte dort ExcelTabellen zur Verfügung stellen, damit das jeder, der auch mit Exponentialfunktionen herumspielen will, nachvollziehen kann. Wichtig ist, dass man es transparent, vernünftig, ordentlich darstellt: Wo sind die Ausbruchsorte? Wo sind die 25 %, die Sie genannt haben? Das fordert nicht nur wir, das fordern auch Experten; denn in der letzte Woche stand im Positionspapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – dem sich auch Prof. Streeck angeschlossen hat –: Wir müssen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie so wählen, dass wir schwere Verläufe wirksam mindern. Es ist wichtig, dass wir die Kapazitäten haben, ohne neue Schäden zu verursachen. Ein Lockdown, der Arbeitslosigkeit schaffen wird, der zu Depressionen in den Familien führt, verursacht auch Schäden. Wir müssen alles in die Waagschale werfen und vernünftig miteinander abgleichen. Wir fordern Sie auf, diese unverhältnismäßige Politik und diese Panikmache zu beenden und unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention? – Bitte.

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Henning Homann SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte gern vom Recht der Kurzintervention Gebrauch machen und zwei, drei Dinge unmittelbar klarstellen, weil ich es schlichtweg für irreführend halte, was der Kollege in einigen Punkten ausgeführt hat. Als Erstes haben Sie ausgeführt, Frau Köpping habe gesagt, sie erwarte nicht, dass die Krankenhäuser überlastet werden. Das ist richtig. Der Grund, warum wir davon ausgehen, dass die Krankenhäuser nicht überlastet werden, sind die jetzt vorgenommenen Einschränkungen. Das Ergebnis ist, dass unser Gesundheitssystem geschützt wird. Würden wir es so machen, wie Sie es gern möchten, dann wäre die Überlastung unserer Krankenhäuser eine zwingende Folge. Deshalb ist Ihr Weg menschenverachtend, und unser Weg ist richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der AfD) Ich möchte auf zwei Dinge hinweisen: Es gibt in Sachsen keine Maskenpflicht im Sportunterricht. Es ist Quatsch, was Sie erzählen. Auch Ihre Interpretation der Infektionssterblichkeit der WHO ist eine Fehlinterpretation dieser Studie. Das ist schlichtweg falsch. Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt hinweisen: Sie beschweren sich über die Qualität der Kleinen Anfragen. Es ist Ihr gutes Recht, Kleine Anfragen zu stellen. Ich möchte an dieser Stelle einmal transparent machen: Die AfD-Fraktion hat in diesem Jahr allein 600 Kleine Anfragen an das Sozialministerium gestellt. (Jörg Urban, AfD: Wir arbeiten halt! Das ist der Unterschied zu anderen! – Weitere Zurufe von der AfD) Wissen Sie, in diesem Haus arbeiten gerade Menschen daran, in diesem Land eine Pandemie zu bewältigen. Ich bin ihnen unendlich dankbar dafür. (Jörg Urban, AfD: Die kann man auch im Homeoffice beantworten!) Sie sollen Anfragen stellen, das ist richtig. (Zurufe von der AfD) Aber ich möchte an dieser Stelle transparent machen, dass die AfD mit ihrer Flut an Kleinen Anfragen dieses Ministerium zusätzlich belastet, Personal bindet, das an anderer Stelle sicherlich gut gebraucht wird. Sich hier hinzustellen, während man versucht, das SMS lahmzulegen, (Carsten Hütter, AfD: Jetzt werden auch noch Parlamentsrechte ausgehebelt! Na wunderbar!) und sich über die Qualität von Kleinen Anfragen zu beschweren, – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!

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Henning Homann SPD

– das halte ich schlichtweg für Bigotterie und Doppelmoral. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Zurufe von der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Homann. Ich stelle fest, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Prof. Streeck alles menschenverachtende Personen sind, die ein Positionspapier herausgebracht haben, das mit unserem Antrag deckungsgleich ist. Sie sind menschenverachtend, okay; wir werden Ihre Aussage auch den Gastronomen mitteilen, die schließen mussten. Ich denke, Ihre Aussagen werden wir da sicherlich ganz gut verteilen können. – Das ist Punkt eins. Punkt zwei. Sie kommen auch aus Mittelsachsen wie ich. Sie werden demnächst entweder auf Landkreisebene oder auf dieser Ebene eine Anfrage lesen, in der es um eine Schule in Döbeln geht, in der im Sportunterricht eine Maske getragen wird. Genau das ist das Problem, das durch diese Panikmache entsteht: dass nämlich die Lehrer völlig verunsichert sind. Punkt drei. Wenn Sie es verdammt noch einmal transparent machen würden, sodass man es nachvollziehen könnte, dann könnte ich mir diese ganzen Anfragen sparen. Das ist nämlich das Problem. Wir müssen ja dem hinterherrennen. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Abg. Dierks. (Henning Homann, SPD: 600 Kleine Anfragen! Schämen Sie sich! – Gegenruf von der AfD: Herr Homann, denken Sie mal an die Kinder, die mit Maske Sport machen! Schämen Sie sich!) – Meine Damen und Herren!

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Alexander Dierks CDU

Jetzt beruhigen Sie sich vielleicht einmal. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Weigand, als ich Ihre Rede hörte, erinnerte ich mich an den Ausspruch eines Ihrer ehemaligen Parteifreunde – wenn man das bei Ihnen so nennt –, der sagte: „Der AfD geht’s gut, wenn es Deutschland schlecht geht.“ Sie stellen sich hin, mit einem schwarz-rot-goldenen Mundschutz im Gesicht, und erzählen hier irgendetwas von Panikmache. (Sebastian Wippel, AfD: Haben Sie etwas gegen unsere Nationalfarben, oder was?) Es geht Ihnen doch um nichts anderes, als Verunsicherung in die Bevölkerung zu bringen. (Beifall bei der CDU und der SPD) Es geht Ihnen nicht darum, die Wirtschaft zu stützen. Es geht Ihnen nicht darum, den Zusammenhalt in diesem Land zu stärken. Es geht Ihnen einzig und allein darum, Unfrieden und Zwietracht in dieses Land zu tragen, und das mit jeder Aussage, die Sie hier treffen. (Beifall bei der CDU und der SPD – Widerspruch bei der AfD) Es ist schade, dass ich Ihnen als Naturwissenschaftler das erklären muss. Es geht um einen exponentiellen Verlauf. Da können Sie 700, 800, 900 oder 1 000 Kleine Anfragen stellen. Im Kern ist die Sache ganz klar. Wir können das nicht nur anhand von Vorausberechnungen betrachten, sondern es in ganz Europa beobachten. (Lars Kuppi, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Dierks?

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Alexander Dierks CDU

Ja, bitte. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte.

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Lars Kuppi AfD

Herr Dierks, denken Sie, dass ich Sie anlüge, wenn ich Ihnen sage, dass am Gymnasium in Döbeln, an dem zwei meiner Töchter sind, auf Anordnung von Lehrern im Sportunterricht die Maske getragen werden muss? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dass das überall so ist! Merk‘ Dir das mal!) – Moment! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hat behauptet, dass es in allen Schulen so wäre! – Gegenruf von der AfD: Er hat sich doch auf Döbeln bezogen! – Weitere Zurufe von den LINKEN und der AfD) Es ist so, dass die Lehrer aufgrund der Panikmache dies angeordnet haben. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das ist das Problem. Die Panikmache, die hier durchgeführt worden ist – – Daraufhin haben einige Lehrer angeordnet, dass man im Schulunterricht eine Maske tragen muss. Die Frage war: Denken Sie, dass ich Sie anlüge?

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Alexander Dierks CDU

Ob Sie mich anlügen oder nicht, vermag ich aus der Ferne nicht zu sagen und will mich jetzt auch ungern irgendwie als Lügendetektor versuchen. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Sonst machen Sie es doch auch!) Ich gehe davon aus, dass, wenn es so ist, wie Sie sagen – – Es gibt keine Maskenpflicht für den Sportunterricht. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) – Herr Dr. Keiler, Sie können sich selbst noch bisschen für sich selbst lustig finden. Dazu amüsieren wir uns gern mit Ihnen. Ich würde jetzt gern auf die Frage von Herrn Kuppi antworten. Wenn Sie auch noch etwas sagen möchte, dürfen Sie gern ans Mikrofon treten. Wenn das mit der Maskenpflicht im Sportunterricht so sein sollte, dann ist das eine Frage, die sich klären lässt. Es ist doch entlarvend, dass Sie in einer Situation, in der sich das gesamte Land in einer Krise befindet, die wir so wahrscheinlich alle noch nicht erlebt haben, diese Beispiele aufführen. Anstatt zu versuchen, an den Stellen, an denen selbstverständlich auch Dinge schiefgehen, eine Klärung herbeizuführen, tun Sie nichts anderes, als diese Beispiele herzunehmen, bzw. tun so, als seien sie repräsentativ und ein Ausweis dessen, dass alle Maßnahmen, die dieser Staat zu Bewältigung der Pandemie ergreift, die die Verantwortlichen in diesem Land, die Politikerinnen und Politiker in diesem Land, ergreifen, durch diese Einzelbeispiele konterkariert werden. Um nichts anderes geht es. Niemand hat hier behauptet, dass in einer Ausnahmesituation, wie wir sie derzeit erleben, alles wie ein Schweizer Uhrwerk laufen würde. Das wäre auch merkwürdig. Ich kann mich noch gut erinnern, als Herr Urban im Plenum, als wir über das Sondervermögen diskutiert haben, sagte, dass wir 30 Jahre Zeit gehabt hätten, uns darauf vorzubereiten. Das ist so, als gebe es für jede Ausnahmesituation in der Menschheitsgeschichte einen Masterplan, wie man damit umgeht. (Jörg Urban, AfD: Für Pandemien gibt es Masterpläne der WHO, jawohl! – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Wir lernen alle Tag für Tag dazu. Wir haben in vielen unserer Nachbarstaaten, zum Beispiel in Tschechien, aber auch in der Schweiz und in Belgien, eine Situation, die unserer einige Wochen vorausläuft. Das heißt, wir können relativ genau sagen, was passieren wird. Wir haben aller sieben Tage eine Verdoppelung der Infektionszahlen. Das fängt harmlos an: von 50 auf 100, von 100 auf 200. Aber irgendwann werden eben aus 64 000 Infektionsfällen 128 000 Infektionsfälle. (Jörg Urban, AfD: Das bestreitet doch gar keiner! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sagt, das, was Sie machen, ist falsch!) Dann steigt natürlich im Gefolge auch die Zahl der intensivmedizinisch zu behandelnden Patienten, Herr Urban. Wenn Sie mir zuhören, hätten Sie vielleicht auch mal einen Erkenntnisgewinn. (Zuruf von der AfD: Er braucht keinen Erkenntnisgewinn! –

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Jörg Urban AfD

Hören Sie mal auf die Fachleute, aber Sie wollen es ja nicht!) – Wenn Sie eine Frage stellen wollen, dann kommen Sie an das Mikrofon und stellen eine Frage. Sie sehen, dass sich aller sieben Tage die Infektionszahlen verdoppeln und dass wir aller zehn Tage ungefähr eine Verdoppelung derjenigen Patienten haben, die intensivmedizinisch betreut werden müssen. (Jörg Urban, AfD: Das wissen wir doch alle! Ihre Argumente sind falsch!) Weil das so ist, können wir relativ genau vorhersagen, dass das in absehbarer Zeit zu einer Überforderung des Gesundheitswesens führen würde. (Zuruf von der AfD: Wann?! –

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Jörg Urban AfD

Da widersprechen Ihnen die Fachleute!) Das bringt mich jetzt wieder zu Herrn Dr. Weigand, der auf der einen Seite sagt: „Wir müssen darüber reden, ob 300, 400 Menschen es wert sind, diesen Aufwand zu betreiben“, aber dann sagt: „Jeder Tote ist einer zu viel.“ Na, was denn nun? Beides geht nicht! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das ist doch nichts anderes als Bigotterie. Das ist doch die Strategie der AfD in dieser Pandemie: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ (Jörg Urban, AfD: Das ist doch Quark! Es ist immer dasselbe! Wir wollen, was die KBV vorschlägt!) Sie wollen keine Maske, Sie wollen keine App, Sie wollen keine Lockdown-Maßnahmen. Was wollen Sie denn eigentlich? Ihr Freiheitsbegriff ist doch nichts anderes als blanker Egoismus und Hedonismus. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Sie wollen, dass Freiheit bedeutet, dass jeder auf Kosten des anderen tun kann, was er mag. (Jörg Urban, AfD: Das ist völliger Schwachsinn! Das wissen Sie auch!) Und wenn dann die Situation eintritt, von der Sie immer sagen, dass wir sie nicht verhindern können, dann sind Sie die Allerersten, die sagen: Wir haben es doch immer gesagt. Wieso gibt es nicht genug Krankenhausbetten in diesem Land? Wie konnte es in Gottes Namen dazu kommen? – Damit lassen wir Sie einfach nicht durchkommen. (Beifall bei der CDU und der SPD –

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Jörg Urban AfD

Hören Sie auf die Fachleute!) Natürlich sind die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, hart. Sie sind wahrscheinlich auch beispielslos in der bundesrepublikanischen Geschichte. Wir alle hätten uns gewünscht, dass es nicht notwendig gewesen wäre, sie zu ergreifen. (Jörg Urban, AfD: Und Fachleute widersprechen dem!) Aber wenn wir feststellen, dass 80 % der Infektionen nicht nachverfolgbar sind, wenn wir feststellen, dass trotz Hygienekonzepten und trotz Einschränkungen die Infektionszahlen aller sieben Tage eine Verdoppelung erfahren, dann ist es eben notwendig, die sozialen Kontakte zu reduzieren. Das tut niemand leichtfertig, und das tut auch niemand, um die Wirtschaft zu schädigen, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, dieses exponentielle Wachstum dieser zweiten Welle zu stoppen, wirksam zu bekämpfen und vergleichsweise schnell, Schritt für Schritt zur Normalität zurückzukehren. Keines der Dinge, die Sie nennen, ist doch dafür geeignet. Glauben Sie, dass alle über 70-Jährigen in Pflegeheimen leben? Wir reden hier über einen sehr signifizierten Anteil der Bevölkerung, wenn Sie über „Risikogruppe“ sprechen. Wenn wir alle über 60- oder 70-Jährigen nehmen, dann reden wir über grob ein Drittel der Bevölkerung. Was wollen Sie denn da an wirksamen Schutzkonzepten machen? Sie sagen: Die App ist nicht gut wegen des Datenschutzes, die Maske hilft sowieso nicht, und wir müssen auch keinen Abstand halten. Was wollen Sie denn machen? Das ist doch die blanke Bigotterie. Am Ende verfallen Sie in das, was die AfD immer tut: in Larmoyanz. Sie reden von Sippenhaft. Wie historisch geschmacklos das ist, spare ich mir; warum, das wissen Sie wahrscheinlich. Vielleicht unterhalten Sie sich einmal mit Menschen, die tatsächlich so etwas wie Sippenhaft erlebt haben. Das ist der blanke Hohn, was Sie hier von sich geben. (Jörg Urban, AfD: Sie haben es auch nie erlebt! Dann reden Sie auch nicht darüber, wenn Sie keine Ahnung haben!) – Dafür bin ich auch Gott dankbar, dass ich in einem Land lebe, in dem ich es nicht erleben muss. Sie nutzen doch diese Freiheit, die wir alle haben, die mit Verantwortung einhergeht, um sie Tag für Tag zu untergraben. Das ist schäbig und verantwortungslos. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wenn Sie davon sprechen, dass wir den Leuten Angst machen würden, dass wir Panikmache betreiben, dann sage ich: Nein, wir gehen einfach anhand valider Daten und Fakten daran, diese Pandemie zu bekämpfen. Wir versuchen natürlich, gemeinsam mit den Menschen ein Problembewusstsein für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen herzustellen. Wir sagen ihnen, dass sich die Zahlen verdoppeln, dass sich die Zahl der intensivmedizinisch zu Betreuenden erhöht und dass wir auch nur – obwohl wir sehr viele Betten haben – eine begrenzte Anzahl von Intensivbetten haben. Wir wollen nicht in die Situation kommen, entscheiden zu müssen, wer noch behandelt wird und wer nicht. Wir sagen ihnen, dass wir nicht entscheiden wollen, ob das Leben derjenigen oder desjenigen gerettet wird und dass wir auch nicht gezwungen sind, alle Betten nur für diejenigen freizuhalten, die an Covid-19 erkrankt sind, weil es natürlich – da haben Sie ja recht – viele andere Krankheiten gibt, die trotzdem behandelt werden müssen, obwohl wir in einer weltweiten Pandemie leben. Das in Übereinstimmung zu bringen rechtfertigt die Maßnahmen, die die Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin ergriffen haben, die, wohlgemerkt, alle auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erfolgt sind. Der Deutsche Bundestag hat die pandemische Lage festgestellt. Das Infektionsschutzgesetz gibt die Möglichkeit, auf dem Verordnungsweg rasch Entscheidungen zu treffen, weil wir, wenn wir die Dynamik dieser Lage sehen, eben nicht zwei, drei Wochen Zeit haben, um uns zu überlegen, was gegebenenfalls richtig oder falsch ist; denn dann wäre das, was wir vor drei Wochen angefangen haben zu diskutieren, ohnehin schon wieder obsolet. Es müssen in dieser Situation schnelle Entscheidungen getroffen werden. Ich bewundere diejenigen, die diese Entscheidungen treffen, weil natürlich niemand weiß, ob es immer zu 100 % richtig ist. Aber das heißt eben politische Verantwortung. Politische Verantwortungslosigkeit ist das, was Sie tun: immer zuschauen, warten und dann „Haltet den Dieb!“ schreien. Damit lassen wir Sie nicht durchkommen. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass wir die enorm schwierige Lage dieses Landes meistern werden, dass wir gemeinsam mit den Menschen und den Maßnahmen, die wir ins Werk gesetzt haben, durch diese Lage durchkommen. Und das tun wir nicht wegen, sondern leider Gottes trotz der AfD. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dierks von der CDU-Fraktion. Jetzt sehe ich an Mikrofon 7 Kollegen Dr. Weigand, vermutlich mit einer Kurzintervention.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dierks, ich möchte Ihrer Behauptung entschieden entgegentreten, dass ich mir diesbezüglich widersprochen habe. Ich habe Ihnen aufgezeigt, welche Sterblichkeitsraten zu welcher Jahreszeit sich in den letzten Jahren ergeben haben. Ich habe vom Jahr 2018 gesprochen. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, dann werden Sie sehen: Wir haben in Sachsen wöchentlich ungefähr 1 000 Tote in Sachsen. Dazu darf man ehrlich sagen, dass jeder Tote, weil auch ein Einzelfall dahintersteht, natürlich einer zu viel ist. Wer etwas anderes behauptet, wäre wirklich ein Unmensch. Das habe ich gesagt. Aber ich habe auch ins Verhältnis gesetzt, dass hier damals, als die wöchentliche Sterblichkeit auf 1 600 Personen hochgeschnellt ist und innerhalb von acht Wochen 2 500 Menschen einfach weggestorben sind, kein Hahn gekräht hat und wir jetzt eine völlige Überdrehung haben bei einem Virus, der auch zu Toten führt. Das habe ich ins Verhältnis gesetzt. Ich möchte einfach nur, dass wir es im Gesamtsystem betrachten und wieder zu einer ehrlichen Debatte kommen. Wenn wir damals nichts gemacht haben, dann ist es ein Versagen. Dann müssen es sich die Verantwortlichen hier auch gefallen lassen, und heute ein Stück weit einfach ein Überdrehen – – Ich stimme Ihnen mit den validen Daten zu; davon habe ich ja gesprochen. Dazu gehört eben auch der CT-Wert bei einem PCR-Test. Dann habe ich nämlich valide Daten über das Infektionsgeschehen der Person. Eine Exponentialfunktion kenne ich auch. Sie können ja mal ausrechnen, wenn Sie heute nach Hause fahren, wie viel Energie Sie mit Ihrem Auto abbauen müssen, wenn Sie anstatt mit 100 km/h dann mit 150 km/h fahren. Ich weiß es: Es sind über 200 % mehr. Viel Spaß! (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Weigand an Mikrofon 7 mit einer Kurzintervention. Kollege Dierks, wollen Sie darauf antworten? – Jawohl, bitte schön.

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Alexander Dierks CDU

Nur ganz kurz. Wie ich nach Hause fahre, werde ich im Laufe des Tages noch entscheiden, Herr Kollege Weigand. Was ich nicht verstehe: Sie versuchen uns hier die ganze Zeit in irgendwelche Diskussionen zu verwickeln, als würde das, was auf der Welt stattfindet, irgendwie außerhalb Ihres Vorstellungshorizonts stattfinden. Sie sehen doch, wie sich die Infektionszahlen nicht nur bei uns, sondern auf der ganzen Welt erhöhen und dass eben nicht das eintritt, was zu Beginn der zweiten Welle auch aus Ihren Kreisen erzählt wurde: Na, ja, wenn mehr getestet wird, hat man eben mehr Beifang; schauen wir doch mal, wie sich das mit den Intensivbetten entwickelt. Und es hat sich sozusagen proportional dazu entwickelt. Wir haben eine fast ebenso hohe Steigerung der Intensivkapazitäten. Natürlich baut sich das erst langsam auf. Aber wenn ich alle zehn Tage eine Verdoppelung habe – Sie haben vorhin so schön vorgetragen, wie viele freie Betten wir noch haben –, dann erschließt sich doch dem Letzten – dazu muss man gar kein naturwissenschaftliches Studium absolviert haben –, dass wir in relativ kurzer Zeit an die Grenzen der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens kommen werden. Das ist schlicht und ergreifend ein Fakt, den man mathematisch vorhersehen kann und den wir jetzt in anderen Ländern Europas und der Welt bereits sehen. Diese Ignoranz ist wirklich ohrenbetäubend und himmelschreiend. – Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dierks von der CDU-Fraktion mit der Erwiderung. Jetzt hat die Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Kollegin Schaper, bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Augenmaß und Sachverstand sind genau die zwei Eigenschaften, die im politischen Agieren der AfD vollkommen fehlen. Gehen wir zeitlich ein Dreivierteljahr zurück, und zwar zum Beginn der Pandemie in Deutschland, zum Beispiel zum Februar und März 2020. Damals verbreitete Ihre Fraktion Panik, schlimmer als ein aufgeschreckter Hühnerhaufen. Sie warfen der Regierung Untätigkeit vor, Sie blökten: „Grenzen dicht!“, weil in Ihrem beschränkten Weltbild ja nur Geflüchtete das Virus in das Land gebracht haben konnten. (Zuruf von der AfD) Die Wirksamkeit des Vorschlags war im Übrigen umgekehrt proportional zur Länge des Staus auf der A4, als die Grenzen dann tatsächlich geschlossen wurden. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Ihr gesundheitspolitischer Sprecher, Kollege Schaufel, wollte am 23. März flächendeckende Corona-Tests für alle Bürger(innen) einführen. (Sebastian Wippel, AfD: Frau Schaper, Sie erzählen dummes Zeug, das wissen Sie! Einfach die Protokolle mal lesen und verstehen!) Was wohl Ihre Wähler(innen) heute dazu sagen würden? Mehr noch: Herr Urban forderte hier vor dem Hohen Haus sogar, den Notstand auszurufen. (Sebastian Wippel, AfD: Den Katastrophenfall!) – Das ist in Wirkung das Gleiche. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Einmal davon abgesehen, dass die Voraussetzungen dafür zu keiner Zeit gegeben waren, hätte das verfassungsrechtlich unter anderem bedeutet, dass neben den Ausgangsbeschränkungen auch weitere Grundrechtseinschränkungen, wie Eingriffe in das Briefgeheimnis, möglich gewesen wären; ebenso der Einsatz von Bundeswehr und Bundespolizei im Inneren jenseits von Amtshilfe und humanitärer Hilfestellung die Folge gewesen wären. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Schauen Sie mal zu Söder!) So viel zum Thema Sachverstand und Augenmaß. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD) Da Ihre Politik eben nicht am Sachverstand, sondern rein opportunistisch an der „Vox populi“ orientiert oder an dem, was Sie in Ihrer Arroganz und Ihrem Größenwahn dafürhalten, sind Sie dann Ende April in die Phalanx jener eingeschwenkt, die alles wahlweise für eine große Verschwörung korrupter und böser Eliten oder zumindest für nicht so schlimm und überzogen halten. (Sebastian Wippel, AfD: Na was denn nun?) Diese Denkweise schimmert auch in dem vorliegenden Antrag deutlich durch. Die Quintessenz lautet: Die Inzidenz von Neuinfektionen je 100 000 Einwohner sei kein verlässlicher Parameter für das Eingreifen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen, da ja mehr getestet werde als zum Beispiel im Frühjahr und die PCR-Tests sowieso so sensibel wären, dass auch Infizierte, die nicht ansteckend seien, in diese Zahl einfließen würden. Die Zahl der schwer Erkrankten und Verstorbenen sei verhältnismäßig gering. Wir haben gerade eben noch einmal die Rechnung gehört. Die Maßnahmen seien damit unverhältnismäßig, und überhaupt würden alle – außer der AfD natürlich – Panik verbreiten. Es stimmt einfach nicht, dass nur die Inzidenz der Neuinfektionen besorgniserregend sei. Auch die Reproduktionsrate, der sogenannte R-Wert, liegt seit Anfang Oktober konstant bei über 1. Das heißt – für Sie noch einmal –: Jeder Infizierte steckt, statistisch betrachtet, mehr als eine weitere Person an. Damit sind wieder die Voraussetzungen für eine exponentielle Ausbreitung des Virus gegeben, was sich auch an den geradezu explodierenden Neuinfektionszahlen der letzten Tage und Wochen zeigt und was zu einer Überlastung des Gesundheitssystems, wenn man nicht reagiert, führen kann. Am 30. Oktober meldeten die Behörden in Polen – unser Nachbarland, wie Sie wissen –, dass dort an einem Tag 700 neue Patient(inn)en aufgrund einer Covid-19-Erkrankung in den Krankenhäusern aufgenommen worden seien. Von 22 500 Betten seien bereits 17 000 Betten belegt, von 1 700 Beatmungsgeräten für Covid-19-Patienten seien bereits 1 200 Geräte im Einsatz. Eine Woche zuvor waren in Polen noch 2 400 Betten belegt und nur 140 Beatmungsgeräte im Einsatz. Es liegt in der Natur eines exponentiellen Wachstums, dass es explosionsartig erfolgt und dann kaum mehr zu beherrschen ist. Eine solche Situation soll durch die frühzeitig ergriffenen Maßnahmen verhindert werden, bevor es zu spät ist. Auch Ihre Kritik an den PCR-Tests, denen wir hier lauschen durften, trägt nicht. Sie ist schlicht falsch. Es mag sein, dass bei manchem früh positiv Getesteten die festgestellte Virusmenge so gering ist, dass diese Person noch nicht ansteckend ist. In diesem Falle gäbe es aber einen CTWert über 30. Das scheinen Sie aber nicht zu verstehen. Das wiederum heißt nämlich nicht, dass das so bleibt. Vielleicht steht die Person gerade am Anfang der Infektion und ist einen Tag nach dem Test noch hochinfektiös. Haben Sie darüber einmal nachgedacht? Möglich ist auch, dass beim Abstrich – aus welchen Gründen auch immer – einfach schlichtweg zu wenig Infektiöses Material aufgenommen wurde. Es gibt hier nicht nur diese oder jene Unwägbarkeit, sondern es gibt viele davon. Angesichts der schwerwiegenden möglichen Konsequenzen ist es zu unterstützen, ein positives Testergebnis auch bei einem CT-Wert von über 30 zu bescheinigen. Leider geht Ihre Befassung mit dem Thema aber so weit nicht, sondern ist lediglich eine selektive Auswahl von dienlichen Informationen, die dann zu einem Brei von Halbwissen verquirlt werden. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Das erzählen Sie mal jetzt der KBV!) Dabei bemühen Sie sich im Landtag – allgemein in Parlamenten – wenigstens noch um ein seriöses, möglichst bürgerliches Auftreten und Argumentieren. Die Maske fällt dann im wahrsten Sinne des Wortes vollends in Ihren lokalen Parteigliederungen. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Ich möchte kurz aufzählen, was zum Beispiel der Kreisverband Leipziger Land in letzter Zeit in Social Media zum Thema Corona-Pandemie vom Stapel gelassen hat. Am 29. September wird die Übertragung des Virus durch Aerosole geleugnet; ein paar Tage zuvor sogar generell dessen Existenz. Am 8. Oktober wird Verschwörungsmythen Raum gegeben, dass die Regierung der Volksrepublik China das Virus absichtlich weltweit verbreitet habe. Wen wundert es dann, dass am 22. Oktober Trump von Ihren Parteifreund(inn)en aus Leipzig als Held gefeiert wird, der die Pandemie beenden wird? Alles in allem zeigen dieser Antrag und Ihr politisches Handeln auf allen Ebenen nicht erst seit dem Ausbruch der Pandemie, dass Sie nicht mit Augenmaß und schon gar nicht mit Sachverstand, sondern schlichtweg verantwortungslos, populistisch und schlecht agieren. (Zuruf von der AfD: Das ist wieder typisch!) Es geht Ihnen nur darum, diffuse Unzufriedenheit und Proteststimmung aufzugreifen, zu befeuern und für Ihre Interessen auszubeuten – und das ohne Rücksicht auf Verluste; offensichtlich auch ohne Rücksicht auf die Gesundheit und das Leben von Menschen. Selbstverständlich werden wir dem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei den LINKEN –

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Jörg Dornau AfD

Reden Sie mal mit den Gaststättenbetreibern und den Hoteliers! Die sind am Ende! – Weiterer Zuruf von der AfD) – Allein Ihre Einlassung zeigt, wes Geistes Kind Sie sind, in dieser Debatte mit Hausbesetzung zu kommen. Das spricht nur für Ihren kognitiven Totalausfall. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Bei Ihren Klientel brauchen wir keine Gaststätten!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Schaper von der Linksfraktion. Nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollegin Kuhfuß; bitte schön.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unschöner Regelmäßigkeit können wir beobachten, wie die neuesten Thesen der Corona-Leugner(innen) mit etwas Verzögerung von drei, vier Wochen hier im Landtag noch einmal vorbeikommen; so auch jetzt die Diskussion über die Neuinfektionsrate und die Covid-PCR-Tests. Nehmen wir also kurz beispielhaft zwei Behauptungen aus Ihrem Antrag auseinander, die schon von einigen Wissenschaftler(inne)n und Journalist(inn)en im Netz quasi bearbeitet wurden. Die Behauptung Nummer 1: Sie wollen, dass der Sächsische Landtag beschließt, dass die Neuinfektionsrate zunimmt, aber die Hospitalisierung und die Anzahl schwer behandlungsbedürftiger Covid-Patient(innen)en gering ist und damit von einer Überlastung des Gesundheitssystems keine Rede sein kann. Da wir nicht in die Glaskugel schauen, sondern wissenschaftliche Entscheidungen treffen, lassen Sie mich diese Behauptungen kurz infrage stellen. Die Anzahl der Hospitalisierung steigt automatisch mit der Anzahl der Neuinfektionen von Menschen aus der Risikogruppe, also vor allem älterer oder vorerkrankter Menschen. Das ist noch eine sehr einfache Tatsache. Die Anzahl der schwer behandlungsbedürftigen Patient(inn)en – ich nehme an, Sie zielen auf intensivmedizinische behandlungsbedürftige Patient(inn)en ab – steigt tendenziell mit der Anzahl von infizierten Risikopatient(innen). Mehr Infizierte – um es ganz einfach zu sagen – heißt auch in diesem Herbst in Sachsen leider mehr infizierte Risikopatient(inn)en und damit wahrscheinlich auch mehr Tote. Da wir aktuell nicht ersehen, dass die Risikopatienten ausreichend vor Infektionen geschützt werden können, rät uns die Wissenschaft, die Infektion generell, also am Anfang der Kette, zu stoppen. Eine ähnliche Kette lässt sich zur Ausbreitung der von Ihnen behaupteten Nichtauslastung oder Nicht-Überlastung des Gesundheitssystems herleiten. Viele kranke Menschen brauchen einen Hausarzt, egal, ob Covid-19 oder nicht. Im Herbst ist die Auslastung der Struktur immer hoch. Viele Covid-19-Infizierte führen in unserer aktuellen Situation auch tendenziell zu mehr beatmungspflichtigen Covid-Patient(inn)en, die meist überdurchschnittlich lange beatmet werden müssen. Das wiederum führt dazu, dass die Krankenhausbetten und auch die Intensivbetten längere Zeit belegt sind und damit nicht für den nächsten Patienten oder die Patientin zur Verfügung stehen. Einen guten Überblick – da wir auch ein bisschen in der Wissensvermittlung sind – gibt dazu das DIVI-Intensivregister. Dort wird deutlich, dass wir sehr gut aufgestellt sind, aber angesichts der steigenden Zahlen kein Anlass zur Sorglosigkeit besteht. Ich kann meine Kolleginnen und Kollegen weder dazu auffordern, hier abzustimmen, ob die Hospitalisierung gering ist, noch sie dazu motivieren, der Aussage zu folgen, dass das Gesundheitssystem nicht wieder sehr belastet ist. Keinesfalls werde ich irgendjemandem glaubhaft machen, dass diese Situation nicht gefährlich sei. Aus der Situation im Frühjahr lassen sich diese Gefahren sehr konkret belegen. Die Übersterblichkeit in Deutschland lag im April laut Statistischem Bundesamt bei 8 %. Diese Zahlen lassen sich mit der rasanten Coivd-19-Ausbreitung und der Überlastung des Gesundheitssystems – auch in Deutschland – erklären. Dass wir hier im Vergleich mit anderen Ländern immer noch sehr gut aussehen, wird Sie wahrscheinlich nicht interessieren, aber ich halte es für eine wichtige Aussage, weil sie zeigt, wie leistungsfähig unser Bereich ist. Vielleicht noch kurz die Anmerkung, weil mich das bei der Einbringungsrede von Herrn Urban etwas verstört hat: Covid-19 ist übrigens keine Situation, die nur in Sachsen stattfindet. Sie ist auch außerhalb von Sachsen so. Von daher scheinen dann alle irgendwie etwas falsch zu machen. Aus Zeitgründen kann ich nur noch auf den Punkt 3 Ihres Antrages eingehen. Sie wollen, dass wir anhand der Corona-Test-Ergebnisse schauen, welche Patient(inn)en nicht nur einen Virusnachweis haben, sondern so infektiös sind, dass sie auch andere Menschen anstecken können. Es stimmt zwar, dass wissenschaftliche Zahlen darauf hindeuten, dass nur knapp 20 % der Menschen mit einem Covid-Nachweis für 80 % der Ansteckung sorgen. Vor diesem Hintergrund wäre es wirklich hilfreich, wenn wir in Zukunft sofort detektieren könnten, welche Menschen besonders infektiös sind. Das würde unserem Gesundheitssystem potenziell viel Arbeit und vielleicht sogar vielen Menschen eine Quarantäne oder weitaus Schlimmeres ersparen. Sie sagen aber nicht dazu – das hat Kollegin Schaper schon hervorragend auseinandergenommen –, dass diese Diskussion erstens ganz am Anfang steht und zweitens die Frage des CT-Wertes und dessen Aussagekräftigkeit durch viele abweichende Dinge manipuliert werden kann, so zum Beispiel – das hat Frau Schaper schon gesagt – die Frage: Wie wird der Test durchgeführt? Ist jemand gerade am Anfang der Infektion? Oder: Ist die Infektion bereits sehr weit fortgeschritten und die Viruslast sozusagen durch den Rachenraum in die Lunge gewandert? Die Liste der Einwände ließe sich noch beliebig erweitern. Wir können uns aktuell deshalb nicht allein auf den Ct-Wert verlassen, da er nicht zuverlässig genug für die Beurteilung der Infektiosität ist. Der AfD-Antrag dokumentiert das Politikverständnis der Populisten einmal mehr. Sie verharmlosen weiterhin die Gesundheitsgefahr, insbesondere für Risikogruppen, und es sind nicht nur ältere Menschen, die für mich persönlich auch liebens- und schützenswert sind – für Sie wahrscheinlich eher nicht –, sondern Menschen jeglichen Alters mit Vorerkrankungen. Die AfD steht für eine Politik, die Kollateralschäden ohne Weiteres in Kauf nimmt. Sie sind erst bereit zu handeln, wenn das Gesundheitssystem am Limit ist. Sie blenden bestehende Risiken bewusst aus, zum Beispiel die Anzeichen für Langzeitfolgen bei Menschen, die einen schweren Krankheitsverlauf hatten. Die AfD sät Misstrauen gegenüber Wissenschaft und Verantwortungsträgern sowie deren rationalen Entscheidungen. Die AfD setzt bei der gesellschaftlichen Herausforderung eben nicht auf Prävention und Inklusion, sondern weiterhin auf Aggression und Ausgrenzung. Das ist der falsche Weg. Das ist verantwortungslos und zeigt einmal mehr Ihr verachtenswertes Menschenbild, das auf dem Gesetz des Stärkeren beruht. Und ganz ehrlich: Wenn Sie immer wieder den Gastronomen ins Feld führen, der gerade unter Einschränkungen leidet, die wir alle nicht gutheißen, dann bin ich mir nicht so sicher, ob Ihr Herz wirklich immer bei den Gastronomen ist, oder ob es eher darum geht, eine gewisse Stammtischkultur gerade jetzt nicht zu ermöglichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Kuhfuß von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die SPD; Frau Kollegin Lang, bitte schön.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der AfD-Fraktion zeigt erneut, dass auch ein Tag wie der gestrige spurlos an Ihnen vorbeigeht; haben wir doch bereits ausführlich über die Gefahr durch eine Corona-Infektion und die Beweggründe für die vergangenen und aktuellen Maßnahmen diskutiert. Anders kann ich mir diesen Antrag nicht erklären. Ich gehe dennoch gern noch einmal auf Ihre Forderungen ein und fasse wesentliche Punkte der gestrigen Diskussion zusammen. Wenn wir die Nachrichten und Veröffentlichungen, unter anderem des Robert-Koch-Instituts, anschauen, dann stellen wir fest, dass sich die Lage in Deutschland und vor allem auch in Sachsen rapide verändert hat. Seit Ende September/Anfang Oktober steigen die Zahlen der CoronaNeuinfektionen im Freistaat deutlich. Für Sie ist dieser Anstieg jedoch kein Kriterium für ein entschiedenes Handeln der Staatsregierung, und es reicht Ihnen anscheinend auch nicht aus. Sie möchten, dass weitere Faktoren berücksichtigt werden. Schauen wir uns diese doch einmal genau an. Mit den Neuinfektionen in den vergangenen Wochen ist auch die Zahl der Menschen gestiegen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, ebenso die Zahl derer, die auf Intensivstationen eingewiesen werden mussten, und leider auch die Zahl der Menschen, die verstorben sind. Zu Beginn haben sich vor allem jüngere Menschen infiziert – das haben wir auch schon gehört –, die seltener schwere Verläufe haben. Dennoch hat sich die Zahl der Infektionen kurzzeitig von der Zahl der Krankenhausbehandlungen abgekoppelt. Doch leider kommt es hierbei gerade wieder zu einem Aufholprozess; denn diese Menschen gehen ganz normal ihrem Leben nach, teilweise ohne zu wissen, dass sie infiziert sind. Sie gehen arbeiten, besuchen ihre Familien und treffen Freunde. Das ist nachvollziehbar, aber auch sehr gefährlich; denn früher oder später trifft das Virus dann genau die Menschen, die wir versuchen zu schützen: ältere und vorerkrankte Menschen. Wenn ich mir die anderen von Ihnen aufgeführten Faktoren anschaue, so komme ich nochmals zu der gleichen Erkenntnis: Ein „Wir machen weiter wie im Sommer“ funktioniert eben nicht. Ich verstehe Ihre Argumentation daher überhaupt nicht. Die Feststellung, dass wir im Freistaat bereits jetzt Krankenhäuser mit Engpässen bei den Intensivbetten haben, ist eine Zustandsbeschreibung und keine Panikmache. Staatsministerin Köpping, aber auch der Ministerpräsident haben gestern dargestellt, dass momentan die Menschen in Krankenhäusern behandelt werden, die sich vor etwa zwei Wochen infiziert haben. Die Infektionszahlen steigen aber weiterhin. Somit können Sie sich ausrechnen, wie die Entwicklung in den Krankenhäusern auch in den nächsten Wochen aussehen wird. Dieser Trend wird sich erst umkehren, wenn wir den Anstieg unterbrechen können. Es zählt jedes Leben. Daher ist es die Aufgabe einer demokratischen Regierung, Maßnahmen für eine Trendwende zu ergreifen, und zwar, bevor Patientinnen und Patienten im Extremfall danach sortiert werden müssen, bei wem sich eine Behandlung noch lohnt und bei wem nicht, und bevor die Todeszahl so hoch ist, dass auch der Letzte feststellt, dass Corona gefährlich sein könnte. Ich schaue hierfür gern in Ihre Reihen. Darüber hinaus ignorieren Sie in Ihrem Antrag die Tatsache, dass sich die Testverfahren neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen anpassen, dass Aspekte wie Viruskonzentration oder Antikörper selbstverständliche Themen laufender Forschungen sind und es an manchen Stellen auch offene Fragen gibt, wie zum Beispiel bei der Tatsache, dass bei einigen Patienten trotz nachgewiesener Infektion nach einer gewissen Zeit keine Antikörper mehr festgestellt werden können. Wenn es um etwas derart Entscheidendes wie Testverfahren geht, vertraue ich nach wie vor den ausgebildeten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich seit Jahrzehnten mit diesem Thema auseinandersetzen, und nicht irgendeiner Festlegung oder Meinung, die die AfDFraktion als sinnvoll erachtet. Selbstverständlich verstehe ich alle Menschen, für die die Maßnahmen frustrierend sind, und dass die aktuellen Maßnahmen gerade jetzt Menschen treffen, die vorher schon hart getroffen waren. Menschlich ist das für uns alle nachvollziehbar. Genau deshalb stellt die Bundesregierung sicher, dass es hierbei auch finanzielle Ausgleiche gibt. Doch die Aufgabe einer Regierung ist es eben auch, solche schweren Abwägungen zu treffen. Das ist politische Verantwortung. Auch wir als Parlament tragen politische Verantwortung. Daher sind wir als SPD-Fraktion der Auffassung, dass es konkreter rechtlicher Leitplanken bedarf: Wann darf die Regierung was und unter welchen Voraussetzungen? Diese Frage zu klären schafft Rechtssicherheit und sorgt für Einheitlichkeit. Allerdings gehört ein Parlamentsbeteiligungsgesetz in dieser Sachlage nicht in den Sächsischen Landtag, sondern in den Deutschen Bundestag, um einheitliche Regelungen für alle Bundesländer zu schaffen. Ihre Forderung, dass die Staatsregierung nicht einmal in zwei Monaten einen Gesetzentwurf vorgelegt hat in dem erklärt wird, wie parlamentarische Kontrolle gewährleistet werden kann, ist, diplomatisch formuliert, zutiefst irritierend. Wenn Ihnen dieses Anliegen wirklich wichtig gewesen wäre, dann hätten Sie die vergangenen Monate genutzt und entsprechende Vorschläge erarbeitet. Wer Zeit hat, mehrere Hundert Kleine Anfragen zu schreiben, und der Staatsregierung damit einen Teil der Handlungsfähigkeit nimmt, der sollte darüber nachdenken, wie dieses Staatsministerium arbeiten sollte, auch wenn das Ihr Recht ist. Abschließend möchte ich noch einmal festhalten, dass Staatsministerin Petra Köpping immer wieder betont hat, dass Maßnahmen gegen die Pandemie maßvoll eingesetzt werden müssen. Deshalb hat Sachsen als erstes Bundesland Schulen und Kitas wieder geöffnet, und deshalb waren im Freistaat viele Dinge früher möglich als in anderen Bundesländern. Das sagte sie gestern schon. Zu dieser Zeit waren die Infektionszahlen bei uns jedoch vollkommen andere. Ich würde mir wünschen, dass die Abgeordneten der AfD-Fraktion diese Tatsache einmal wahrnehmen würden. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD, und der Staatsministerin Petra Köpping) Wahrnehmung ist allerdings ein subjektives Ergebnis von Informationsgewinnung und -verarbeitung sowie Reizen aus der Umwelt; aber letzten Endes werden nur ankommende Informationen zur Wahrnehmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Staatsministerin Petra Köpping und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Lang von der SPD. Damit wäre die erste Rederunde abgeschlossen und wir könnten in eine zweite Rederunde eintauchen. Hat die AfD-Fraktion noch Bedarf? – Kollege Prantl, bitte schön.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Erzgebirgskreis war das erste der erklärten Risikogebiete in Sachsen, und die Grundlage für diese Einstufung waren nicht ausschließlich nur die harten Fakten. In Ihre Statistik der Neuinfektionen fließen leider auch immer wieder sehr hohe Zahlen falsch interpretierter PCR-Testungen ein; Kollege Rolf Weigand hat es überzeugend mit dem Ct-Wert, der als Schwellenwert für eine Viruskonzentration dient, die hoch oder gering sein kann, dargestellt. Auch Herr Ministerpräsident Kretschmer – der heute leider nicht anwesend ist – schien in seiner gestrigen Fachregierungserklärung nicht ganz klar zwischen „positiv getestet“, „infiziert“, „infektiös“ oder „Erkranktenfall“ zu differenzieren. Es ist ein intransparentes und rechnerisch falsches Zahlenwerk entstanden. Sie verkaufen dieses als explodierende Neuinfektionsraten. Diese steigen zweifelsohne. Über das Ausmaß, meine ich, kann man streiten, aber Sie heizen damit Panik an. Werte Staatsregierung! Rationale und seriöse Politik richtet sich ja grundsätzlich an wissenschaftlich überprüfbaren Fakten und Zusammenhängen aus, (Sabine Friedel, SPD: Ja!) und das, was Sie anrichten, ist Corona-Zahlen-Salat. (Beifall bei der AfD) Ihren unredlichen Unterstellungen, die ich jetzt aus allen Fraktionen gehört habe – wir würden das Infektionsgeschehen nicht ernst nehmen und den Verlust von Menschenleben verharmlosen –, kann ich nur entgegnen: Fakt ist, dass wir Covid-19 sehr sorgfältig im Blick behalten müssen und werden. Wir dürfen das Infektionsgeschehen nicht sich selbst überlassen. Aber: Die gebotene Rücksichtnahme und Vorsicht, Vorbeugung und Abstand, all das können mündige Bürger auch ohne Ihre politischen Zwangsanordnungen und Grundrechtseinschränkungen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir sind hier ganz bei Ihnen, Frau Köpping. Wir geben Ihnen darin recht, dass die Covid-19-Erkrankung ernst genommen werden muss, und zwar so ernst wie erforderlich, so ernst wie angemessen und so ernst wie verhältnismäßig. Zielgenaue Hygienekonzepte und Fürsorge für unsere Senioren und Vorerkrankten sind selbstverständlich. Gefährdete Menschen in stationärer sowie ambulanter Pflege und in Krankenhäusern wollen und müssen wir wirksam schützen. Aber Ihre erneute Zwangsschließung von Teilen der Wirtschaft und Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind ungeeignet und definitiv die falschen Mittel. Liebe Frau Lang – sie ist leider auch nicht mehr hier –, nein, es ist nicht die Meinung, die sich die AfD ausgedacht hat. So sieht es immerhin auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Genauso hat es am 27. Oktober 2020 auch der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Hippold, gesehen, (Ah! von der AfD) der immerhin sagte – ich zitiere –: „Einen Lockdown light, bei dem die ohnehin schon stark angeschlagene Gastronomie weiter belastet wird, sehen wir nicht als praktikablen Weg, um die Entwicklung der Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Wir sollten uns daher trotz steigender Infektionszahlen nicht in Panik versetzen lassen.“ (Jörg Urban, AfD: Ei, ei! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Das haben Sie exakt vorige Woche öffentlich gesagt, und dann kam, wie gewohnt, die Kehrtwende: Einknicken vor dem Kanzleramt. Liebe CDU, wir wünschen Ihnen jetzt viel Vergnügen beim Lesen der Kommentare auf Facebook. (Beifall bei der AfD) Sie machen Fitnessstudios dicht, obwohl dort die Infektionsrate laut einer seriösen Studie bei 0,78 pro 100 000 Besuche liegt. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Sie haben es immer noch nicht verstanden!) Nagelstudios machen Sie dicht, obwohl dort Kunden und Dienstleister durch eine Plexiglasscheibe getrennt sind, Mundschutz tragen und die Kunden ihre Hände durch eine Öffnung schieben müssen. (Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) – Sie gehen nicht ins Nagelstudio; das weiß ich, Herr Meyer. (Beifall von der AfD –

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Dr. Stephan Meyer CDU

Aber Sie!) Gehen Sie mal ins Fitnessstudio! (Zurufe von den LINKEN und des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Friseurstudios dürfen dagegen öffnen, obwohl der Kontakt dort viel intensiver ist. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Friseurstudios dürfen öffnen, Kosmetikstudios nicht – erklären Sie uns das mal ganz in Ruhe! Erklären und begründen Sie die Wirksamkeit Ihres paradoxen LockdownHickhacks! Mit Ihrer maßlos überzogenen Corona-SchutzVerordnung haben Sie auch die leise Hoffnung der Sachsen auf etwas Erholung auf unseren sächsischen Weihnachtsmärkten zunichtegemacht, und das, obwohl die CDU-Fraktion noch am 29.09.2020 frohgemut verkündet hat: Sachsen macht Weihnachtsmärkte möglich, bald könnt ihr ihn besuchen. – Sagen Sie einmal: Wer verbreitet hier eigentlich Fake News? (Beifall bei der AfD) Unsere Städte und Gemeinden mussten die Weihnachtsmärkte und Bergparaden absagen, weil Ihre CoronaSchutzverordnung diese verbietet. Was Sie den Menschen in den Kommunen damit antun, das schreibe ich Ihnen noch mal ins Stammbuch. Wie Sie damit unsere Kunsthandwerker, unser Zusammenleben, unsere Kultur und unsere Traditionen sehenden Auges beschädigen, das ist unverhältnismäßig und ein Schlag ins Gesicht der Sachsen. (Beifall bei der AfD) Dafür ist viel weniger ein Coronavirus, sondern vielmehr ein völlig außer Rand und Band geratener Corona-Panikmodus verantwortlich. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Prantl, gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 2?

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Thomas Prantl AfD

Selbstverständlich, bitte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löser, bitte schön.

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Thomas Löser GRÜNE

Ich habe folgende Frage: Es ist ja interessant zu hören, dass Sie diese CoronaMaßnahmen eigentlich befürworten, da Sie sagen, es sei eine ernste pandemische Situation. Ihr Kollege Herr Urban war am Sonnabend ja auch in Dresden auf der Demonstration mit 5 000 anderen. Glauben Sie, dass er dort eine Maske getragen oder darauf eingewirkt hat, dass die Teilnehmer Masken getragen haben? Oder glauben Sie, dass das bei der Veranstaltung in Leipzig vonseiten der AfD erfolgen wird?

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Thomas Prantl AfD

Ich bin auf dieser Demonstration am 31. Oktober von der Sie offenbar reden, nicht präsent gewesen und könnte jetzt nicht glaubhaft bestätigen, wer dort Maske getragen hat und wer nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Urban war es auf jeden Fall nicht!) – Sie waren wohl auch dort? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt Bilder davon!) – Sie waren wohl dort? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt Bilder davon! –

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Jörg Urban AfD

Ich war nicht dort! – Weitere Zurufe von den LINKEN und der AfD –

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Carsten Hütter AfD

Herr Gebhardt war auf der Gegendemo!) Werte Regierung, noch eine Frage: Sind denn Ihre Schutzmaßnahmen schon die neue Normalität? Lockdown für Lockdown, bis Wirtschaft und Sozialstaat komplett am Boden liegen, bis die Menschen alles, aber auch alles verloren haben? Herr Homann, Sie hatten uns ja vorgeworfen, menschenverachtend zu agieren, weil wir – (Henning Homann, SPD: Zu Recht! – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Das glaube ich nicht, Herr Pallas. – Risikogruppen gezielt schützen, aber die Wirtschaft nicht an die Wand fahren wollen. Aber welche Existenzen Sie mit Ihrer Corona-Politik vernichten, das ist auch menschenverachtend. (Beifall bei der AfD) Wägen Sie doch endlich ab, welche Schäden größer und dauerhaft sind! Das tun Sie nämlich nicht. (Albrecht Pallas, SPD: Das Virus tötet!) Kommen Sie bitte endlich zur Vernunft! Werte Regierung! Was sehen Sie, wenn Sie raus ins Land schauen? Das machen Sie nicht, das weiß ich. Es war nur eine rhetorische Frage. Verstehen Sie wirklich nicht, dass in einer wachsenden Breite der Gemeinschaft, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Bürger ganz berechtigte Zweifel an der Härte Ihrer Politik aufkommen? Die Akzeptanz bröckelt. Merken Sie das wirklich nicht? (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Da sagen die Umfragen aber etwas vollkommen anderes!) – Das sagen Sie. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: 70 % der Leute sind der Meinung, dass die Maßnahmen noch nicht ausreichend sind!) Wenn Sie über die zu beklagenden Toten sprechen – alles bedauernswerte und beklagenswerte Fälle –, dann erklären Sie den Menschen bitte auch, dass Sie seit dem 2. März zählen. Ihr Trommelfeuer verkünden Sie ja so, als wären das die tagtäglichen Zahlen. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Setzen Sie die Zahlen der beklagenswerten Toten bitte auch ins Verhältnis zu den Gesamttodesfällen von 56 000 in Sachsen pro Jahr. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Zu dem, was Kollege Weigand ausgeführt hat hinsichtlich der von der Weltgesundheitsorganisation und dem Robert Koch-Institut festgestellten Infektionssterblichkeit von 0,23 bis 0,05 %, sage ich: Werte Regierung, jetzt mal Hand aufs Herz! Ich muss Sie das fragen: Stehen Weltgesundheitsorganisation und Robert Koch-Institut jetzt auch schon auf Ihrer schwarzen Liste der Verschwörer, CoronaLeugner und Populisten? Ist das so? (Beifall bei der AfD – Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.) Ihre Kurzschlussreaktionen sind nicht gerechtfertigt, weil es weder in der Vergangenheit – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Prantl, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Thomas Prantl AfD

Diesen einen Satz noch. – noch für die Zukunft eine signifikante Covid-19-bedingte Infektionsübersterblichkeit gibt. Berücksichtigen Sie also bitte die Entwicklung der schweren Verläufe und der Corona-ursächlichen Todesfälle, statt die gesamte Bevölkerung mit unverhältnismäßig harten Maßnahmen und aufgrund falsch interpretierter Tests zu drangsalieren und die Wirtschaft sowie den Sozialstaat an die Wand zu fahren. – Bitte schön. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Eine Zwischenfrage an Mikrofon 1 von Frau Kollegin Friedel.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Lieber Herr Kollege, ist Ihnen eigentlich klar, dass es bei den Infektionsschutzmaßnahmen nicht nur darum geht, CoronaTodesfälle zu vermeiden, sondern dass es vor allem darum geht, die Kapazitäten im Gesundheitssystem so aufrechtzuerhalten, dass auch der normale Schlaganfall, der normale Herzinfarkt behandelt, die geplante Tumoroperation durchgeführt und sogar der gebrochene Kinderarm versorgt werden können und wir nicht in die Situation kommen, wie wir sie vielfach in anderen Ländern gesehen haben, dass neben Covid-19 andere Krankheiten nicht mehr behandelt werden können? Ist Ihnen das bewusst? (Beifall bei der SPD – Dr. Joachim Keiler, AfD: Die haben ganz andere Kapazitäten in Brasilien!)

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Thomas Prantl AfD

Frau Kollegin Friedel, waren Sie anwesend, während ich gesprochen habe? (Sabine Friedel, SPD: Ja, ich glaube, anwesender als Sie! – Beifall bei der SPD) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und eine lange Liste renommierter, ernst zu nehmender Wissenschaftler führen aus, dass die Lockdown-Maßnahmen ungeeignet sind, um die Corona-Pandemie wirksam zu bekämpfen. Das habe ich doch gesagt. (Sabine Friedel, SPD: Haben Sie meine Frage überhaupt verstanden? – Zurufe von der SPD: Nein!) – Natürlich, habe ich die verstanden. (Zurufe von der SPD – Sören Voigt und Lars Rohwer, CDU, stehen am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Prantl, es gibt zwei weitere Zwischenfragen, an Mikrofon 6 und an Mikrofon 4, jeweils von der CDU-Fraktion. Gestatten Sie diese Zwischenfragen?

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Thomas Prantl AfD

Ja, bitte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: An Mikrofon 6, Kollege Rohwer, bitte.

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Lars Rohwer CDU

Herr Kollege, Sie haben gerade gesagt: Hand aufs Herz. – Jetzt frage ich: Hand aufs Herz. Wie erklären Sie Ihrer Klientel, für die Sie gerade diese Rede hier halten, dass um uns herum, in Österreich, Tschechien und Polen, die Gesellschaft heruntergefahren wird mit teilweise schlimmeren Maßnahmen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mit Ausgangssperren! – Zurufe von der AfD) als es in Deutschland passiert? Glauben Sie wirklich, Ihrer Klientel begreiflich machen zu können, dass diese Länder eine Weisung von Frau Merkel aus dem Bundeskanzleramt bekommen haben?

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Thomas Prantl AfD

Zunächst kann ich Ihnen einmal etwas zu unserer Klientel sagen. Das sind die Bürger, das ist der Mittelstand, das ist die Wirtschaft, das sind die Vereine, – – (Lars Rohwer, CDU: Auf meine Frage antworten, nicht ausweichen!) – Ich habe Teil 1 Ihrer Frage zu unserer Klientel beantwortet. Ich hoffe, das – – (Zuruf des Abg. Lars Rohwer, CDU) – Das behaupten Sie. Nein, ich kann Ihnen das natürlich nicht erklären, warum viele Staaten in der Welt, aber nicht alle – Beispiel Schweden – diesen Weg gehen. (Zurufe von den LINKEN) Es gehen nicht alle Staaten dieser Welt diesen Weg. Wir sind hier in Sachsen, wir sind hier nicht in Polen, wir sind hier nicht Österreich. Wir sprechen hier für Sachsen. (Beifall bei der AfD – Anhaltende Unruhe – Zurufe) Und ich wiederhole erneut: Ob Sie sich auf Österreich, auf Polen oder sonst wen beziehen, wir haben hier eine Kassenärztliche Vereinigung, die sagt, der Lockdown ist das falsche Mittel; das habe ich jetzt gefühlt zum dritten Mal gesagt. (Empörter Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Ist die Frage damit beantwortet? (Zuruf von der AfD: Das sagt der Ethikrat auch – lesen! – Susanne Schaper, DIE LINKE: Wir können lesen – das Schwarze sind die Buchstaben!) Differenzieren Sie also bitte endlich zwischen positiv getestet, zwischen infiziert, ansteckend, erkrankt, schwer erkrankt, hospitalisiert! (Starke Unruhe – Zurufe – Glocke des Präsidenten) Schützen wir gefährdete Menschen – – (Weitere Zurufe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Prantl, warten Sie bitte ganz kurz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen ja, Zwischenfragen sind erlaubt und auch gewünscht, aber den Redner vorn sollten wir noch alle verstehen können, und das war gerade nicht der Fall. Deshalb den Geräuschpegel etwas nach unten fahren! Wenn Sie sich unterhalten wollen, können Sie es gern in der Lobby machen, aber es sollten keine Streitgespräche von Bank zu Bank stattfinden, und zwar über eine längere Distanz. Also von daher: Zwischenfragen ja, aber sonst bitte auch in der entsprechenden Lautstärke. Der Redner muss weiterhin gehört werden. Wir fahren fort. Herr Prantl, bitte schön.

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Thomas Prantl AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Regierung, bitte noch einmal Bezug nehmen auf die Stellungnahme der Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts, der Weltgesundheitsorganisation – keine Verschwörungsideologien und niemand sonst, sondern seriöse Wissenschaftler. Auf dieser Grundlage erarbeitet die AfD ihre qualifizierten Anträge. Schützen wir gefährdete Menschen also wirksam und lassen wir alle anderen in weitgehender Normalität arbeiten, lernen, zusammenleben und reisen! Und noch eines: Respektieren Sie das Grundrecht aller Bürger auf körperliche Unversehrtheit! (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Beenden Sie Ihre undifferenzierte und gesundheitsgefährdende Maskenpflicht! (Albrecht Pallas, SPD: Haben Sie noch alle?! – Auflehnung bei der AfD – Starke Unruhe) Beachten Sie dazu die aktuelle Studie von Prof. Dr. Ines Kappstein vom August 2020! – Sie haben Probleme mit Fakten, Herr Pallas, ich kann es nicht ändern, das ist Ihr Problem! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben nur selektive Fakten, das ist Ihr Problem!) – Ich zitiere selektive Fakten, extra für Sie: „Aus einer Maskenpflicht können jeden Tag zig-millionenfache Kontaminationen resultieren, die vermeidbar wären. Dabei besteht das Risiko, dass sich die Erregerübertragung erhöht.“ – Ein Risiko, das Sie ja gerade durch die Maske reduzieren wollen. Frau Prof. Kappstein führt weiter aus: „Eine Maskenpflicht vermittelt ein falsches Sicherheitsgefühl, und ein falsches Sicherheitsgefühl ist immer ein Sicherheitsrisiko.“ – Vorige Woche, am Oktober, sagte Frau Kappstein noch einmal: „Die Maskenpflicht ist ein Placebo.“ – Also noch so eine krude Verschwörung. Prof. Kappstein – einfach mal lesen! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich muss das nicht lesen, verstehen Sie das?! Es gibt verschiedene Wissenschaftler, die verschiedene Meinungen haben!) Wie passt Ihre Maskenpflicht zu einschlägigen Vorgaben der Berufsgenossenschaften, Herr Gebhardt? Dort werden nämlich maximale Tragezeiten von zwei Stunden und minimale Erholungszeiten von 30 Minuten für FFP2- und FFP3-Masken festgelegt. Beachten Sie eigentlich bei der Anordnung Ihrer Maskenpflicht die Gefährdungsbeurteilung der DGUV hinsichtlich Lufttemperatur, Luftfeuchte, Wärmestrahlung bei der Tragezeit? Wo sind Ihre Aufklärungen zu den erhöhten gesundheitlichen Belastungen durch Masken für Lungenkranke, Herz-Kreislauf-Patienten, Heuschnupfen- oder Neurodermitis-Patienten? (Beifall bei der AfD) Wo sind Ihre Hinweise bezüglich Unverträglichkeiten beim Tragen einer Maske bei gesundheitsgefährdeten Personen? (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Wo ist Ihre Entscheidungshilfe für Hausärzte für das Ausstellen eines ärztlichen Attests? Und warum gerät ein Sachverständiger in der letzten öffentlichen Anhörung des ASG in Erklärungsnot bei Fragen zur Maskenpflicht? Lesen Sie das Protokoll des letzten Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, als der zuständige Sachverständige zweimal auf meine Frage nicht antworten konnte. (Staatsministerin Petra Köpping: Konnte er!) Ihre Corona-Politik ist es, meine Damen und Herren – und die Maskenpflicht steht dafür stellvertretend –, was die Menschen im Land wirtschaftlich, existenziell und damit auch psychisch und sozial immer stärker belastet und viele Menschen wirklich krank macht. Ihre Angstmacherei, Ihre Verbotspolitik, Ihre Drohkulissen und besonders Ihre Schimpftiraden, liebe Linkspartei, gegenüber Kritikern, Ihre unterirdischen Schimpftiraden und dieses Hin und Her ohne Ziel und Logik – das haben die Menschen in Sachsen satt! Werte Regierung, es reicht! (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Von der Linkspartei zur Regierung – das war aber jetzt ein großer Sprung!) – Sie gehören doch gar nicht zur Regierung, regen Sie sich doch nicht so auf, Herr Gebhardt. (Beifall bei der AfD – Leichte Heiterkeit – Unruhe) Sie sind nicht in der Regierung – noch nicht, das kommt bestimmt noch. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau, noch nicht!) Machen Sie endlich Corona-Politik mit dem Parlament – mit Verhältnismäßigkeit, mit wissenschaftlich überprüfbaren Fakten, mit Augenmaß und einem Maximum an Transparenz und überzeugenden Fakten. Dabei, kann ich Ihnen versprechen, werden wir Sie unterstützen. Hören Sie aber auf, kritische Meinungen zu stigmatisieren – das ist einer Demokratie unwürdig. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Prantl von der AfD-Fraktion. Nun am Mikrofon 1 eine Kurzintervention; Kollege Richter, bitte schön.

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Frank Richter SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Prantl, ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass ich immer dafür eingetreten bin, dass konstruktive Kritik gerade in solchen schwierigen Entscheidungen notwendig ist. Ich werde dazu auch weiter bei meiner Meinung bleiben: Eine Regierung und auch die sie tragenden Fraktionen brauchen konstruktive Kritik. Sie brauchen aber nicht das, was Sie hier gerade vorgetragen haben. Diese Regierung handelt nicht menschenverachtend, und die sie tragenden Fraktionen handeln nicht menschenverachtend. Ich möchte das auch gerade im Sinne unserer Ministerin an dieser Stelle ausdrücklich zurückweisen. Sie sprechen von einem „Placeboeffekt der Maskenpflicht“. Haben Sie das auch dem Präsidenten und den Vizepräsidenten mitgeteilt, dass hier im Landtag offenbar Placeboeffekte verordnet werden? (Zuruf von der AfD: Ja!) Das wäre interessant. Ich würde auch gern wissen, wie die Reaktion war. Ich habe bei dieser Gelegenheit auch die Möglichkeit etwas zurückzuweisen, was gestern zeitlich nicht mehr klappte: Ich bin kein „Abnicker“ – Herr Beger meinte mir das gestern vorwerfen zu müssen, dass diejenigen, die hier handeln, entsprechend „Abnicker“ seien. Ich gebe auch mein Verantwortungsbewusstsein nicht an der Garderobe ab, wie Herr Urban es gestern meinte in der Erklärung darlegen zu müssen. (André Barth, AfD: Zum Redebeitrag! Das war gestern! – Jörg Urban, AfD: Sie dürfen nicht über gestern reden!) Vielleicht ein Letztes: Ich nehme ausdrücklich für mich und für meine Fraktion in Anspruch, dass auch Mittelständler zu unserer Klientel gehören. Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Kollege Richter am Mikrofon 1. Meine Damen und Herren, bevor Kollege Prantl die Möglichkeit hat zu antworten, von mir ein kurzer Hinweis: Die Kurzinterventionen müssen sich grundsätzlich auf den Redebeitrag des jeweiligen Redners beziehen. Das war beim Herrn Kollegen Richter eben nicht der Fall; er hat ja unter anderem auch Herrn Urban vom gestrigen Tag zitiert. Darauf bitte ich in Zukunft zu achten. Und ich mache Sie darauf aufmerksam, dass, wenn Sie den Präsidenten auffordern, dass er den Redner am Mikrofon auffordert, zum Redebeitrag zu reden, dies zur Folge haben kann, dass ich einen Ordnungsruf erteile, und das möchten wir hier im Hohen Haus natürlich vermeiden. Kollege Prantl am Mikrofon 7, Sie können auf die Kurzintervention antworten, bitte schön.

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Thomas Prantl AfD

Herr Kollege Richter, selbstverständlich respektiere ich Ihren Standpunkt, obgleich ich jetzt nicht heraushören konnte, was das konkret mit meinem Redebeitrag zu tun hatte. Aber auf die Maskenpflicht komme ich natürlich gern zurück – danke, dass Sie mir die Möglichkeit einräumen –; ich zitiere noch einmal die Quelle: Prof. Dr. Ines Kappstein, 17 Seiten lang, Sie können sich das in Ruhe durchlesen. Sie können auch auf die einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Gesundheitsdienste usw. eingehen. Dort werden Tragezeiten für Masken verordnet, und ich habe das hier in diesem Rahmen auch bekanntgegeben, was arbeitsschutzrechtlich in Bezug auf das Tragen einer Maske zu beachten ist und hier in diesem Hohen Hause nicht beachtet wird und auch bei der Anordnung einer Maskenpflicht für Millionen von Menschen einfach außer Acht gelassen wird. Das ist Ihre Politik und die prangern wir an – zu Recht. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Prantl von der AfD-Fraktion mit der Erwiderung am Mikrofon 7. Wir können in der Rednerreihenfolge fortfahren. Hat die CDU noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Die Fraktion DIE LINKE? – Sehe ich auch nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Sehe ich auch nicht. Die SPD? – Sehe ich auch nicht. Somit frage ich noch einmal, bevor ich der Staatsministerin das Wort übergebe: Hat noch eine Fraktion Redebedarf? – Kollege Urban am Mikrofon 7 hat Redebedarf. Bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist eine sachliche Richtigstellung. Frau Schaper hatte vorhin angesprochen, dass die AfD im März den Notstand gefordert hätte. Das ist falsch. Wir haben damals gefordert, den Katastrophenfall auszurufen. Der Katastrophenfall ist selbstverständlich nicht mit Ausgangsbeschränkungen verbunden. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Lachen bei der AfD – Zurufe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine sachliche Richtigstellung von Herrn Kollegen Urban von der AfD-Fraktion am Mikrofon 7. (Susanne Schaper, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Jetzt haben wir noch einmal am Mikrofon 1 Frau Kollegin Schaper von der Fraktion DIE LINKE, bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Mit sachlicher Richtigstellung hat das nicht viel zu tun gehabt, weil es auch darin eine Anordnungsbefugnis gibt, die genau das herstellen könnte. Sie sollten sich vielleicht, bevor Sie irgendwelchen Senf verbreiten, damit befassen, was es tatsächlich am Ende ist. (Zuruf von der AfD: Das machen Sie gerade! Das Katastrophenschutzgesetz gilt aber nur für einzelne Personen und nicht für die Allgemeinheit!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Noch einmal kurz zur Information: Grundsätzlich ist es so: Es gibt eine sachliche Richtigstellung. Die Möglichkeit gibt es. Aber es gibt keine Antwort darauf. Wenn, dann müsste man sich in der Kurzintervention auf den Redebeitrag vom Herrn Prantl beziehen. Von daher ging es etwas zu schnell. Aber ich hätte entsprechend reagieren müssen. Aber zur Information: Es gibt die Möglichkeit der sachlichen Richtigstellung. Es gibt aber nicht die Möglichkeit einer Erwiderung durch eine andere Fraktion. Wenn, dann muss man sich, wie gesagt, auf den Redebeitrag des vorhergehenden Redners beziehen. Jetzt noch einmal die Frage in die Runde: Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich das Wort an Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte eine relativ ausführliche Rede vorbereitet, die sich um die einzelnen Punkte des Antrages bemüht hat. Aber viele Punkte sind schon beantwortet, deshalb werde ich auf die Punkte eingehen, die hier in den Raum gestreut worden sind; speziell von der AfD-Fraktion. Das eine war das Thema Panikmache. Wenn man in Sachsen etwas nicht vorwerfen kann, dann, dass wir Panik gemacht haben, was die Pandemie betrifft. Wir sind eines der Bundesländer, die von Anfang an einen relativ eigenen Weg in der Form gegangen sind, dass wir gesagt haben: Die Maßnahmen, die wir treffen, müssen immer an die tatsächlichen Infektionszahlen angepasst sein. Ich bin beim heutigen Tag. Sie haben gesagt: Alles nicht so schlimm; macht alles nichts. Heute gibt es zumindest das Zugeständnis, dass es Corona gibt. Wir haben heute 22 393 positiv getestete Personen. Das sind 1 437 mehr als am gestrigen Tag. Wir haben weiterhin 15 Menschen, die von gestern zu heute an oder mit Corona verstorben sind. Das sind insgesamt 375 Menschen, die mittlerweile zu beklagen sind. Wir haben heute in unseren Krankenhäusern 1 028 Betten mit Corona-Patienten belegt. Wir haben auf den ITS-Stationen 236. Um noch einmal zum Vortag zu kommen: Das sind 28 Menschen mehr, die seit gestern in Krankenhäusern und zwölf mehr, die auf Intensivstationen liegen. Zum Altersdurchschnitt: Sie glauben, das sind alles nur ältere Menschen? Wir haben Tageswerte teilweise von 50 bis 95 Jahre, von 60 bis 95 Jahre. Es sind auch jüngere Patienten dabei. – So viel zu dem, was Sie vorgetragen haben. Zum anderen haben Sie gesagt, dass wir den Schutz der Pflegeheime nicht in den Blick genommen hätten. Das ist falsch. Denn würden Sie sich wirklich einmal in einem Pflegeheim erkundigen, was seit März dieses Jahres alles getan wurde – – Ich habe das gestern schon ausgeführt, aber manchmal hilft zweimal mehr, als wenn man es nur einmal sagt. Wir haben in den Pflegeheimen alle Pandemie-Pläne angepasst. In den Pandemie-Plänen ist genau geregelt, wann in welchem Fall was passiert. Das fängt bei Maßnahmen an, die den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, aber auch Maßnahmen, die die Bewohnerinnen und Bewohner betreffen. Alle Pflegeheime in Sachsen, davon haben wir 970, haben eigene Hygienekonzepte, die entsprechend eingehalten werden. Diese Pflegeheime werden nach und nach geschult. Das schafft man nicht auf einmal – 970 hatte ich erwähnt. Gleichzeitig sind die Pflegeheime diejenigen gewesen, die wir auch mit unseren Testkonzeptionen – – Sobald es einen einzigen positiven Fall in einer Pflegeeinrichtung gibt, können sich alle Bewohnerinnen und Bewohner, das gesamte Pflegepersonal, das gesamte Personal überhaupt in den Pflegeeinrichtungen testen lassen. Dann werden die entsprechenden Maßnahmen getroffen. Gleichzeitig müssen die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime mit positiven Dingen bedacht werden. Ich habe gestern gesagt, dass wir in den Pflegeheimen vielfältige Maßnahmen eingeführt haben, dass Kunst, Kultur und Besuche für die Bewohnerinnen und Bewohner möglich sind. Wenn allerdings eine Pflegeeinrichtung mit fast der Hälfte des Pflegepersonals bzw. der Bewohnerinnen und Bewohner mit Infektionen zu tun hat, muss man an der einen oder anderen Stelle eine andere Maßnahme ergreifen. Zur Gastronomie: Ich will erst einmal sagen, wer hier von einem Lockdown in Sachsen spricht, der sollte sich bitte anschauen, was ein Lockdown wirklich ist. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Dazu kann man einmal in unsere Nachbarländer schauen, wie das in den einzelnen Ländern gehandhabt wird. Im Übrigen machen auch diese Länder das nicht aus Leichtfertigkeit, sondern weil sie sehen, wie sich diese Pandemie, wenn man zu spät oder falsch reagiert, entwickeln kann. Deshalb warne ich noch einmal davor, den Begriff des Lockdowns zu verwenden; denn wer ihn verwendet, der macht Panik. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Diesen Lockdown haben wir in Sachsen nicht, sondern wir haben Maßnahmen ergriffen, mit denen wir die Kontakte einschränken wollen. Die Wissenschaft sagt uns, dass es im Moment das probateste Mittel ist, Kontaktbeschränkungen durchzuführen. Man kann immer trefflich streiten, wen das betrifft. Ist das die eine oder andere Einrichtung oder der eine oder andere Geschäftsinhaber? Das fällt uns nicht leicht. Aber nennen Sie mir bitte ein einziges Land auf der Welt, das so viele Hilfsangebote wie Deutschland macht. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Auch darauf haben Sie keine Antwort. Deshalb möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, (Zuruf von der AfD) dass wir nicht nur sagen, ihr müsst die Gastronomie schließen, sondern dass wir denen helfen. – Wenn Sie etwas zu sagen haben, gehen Sie an das Mikrofon. (Beifall bei der SPD) Das Nächste, worauf ich eingehen möchte, sind unsere Kinder. Bei der Konferenz zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin bestand Einigkeit darüber – das finde ich richtig –, dass wir in Deutschland beschlossen haben, die Kitas und Schulen offenzuhalten. Auch das ist ein Beitrag dazu, dass das Kindeswohl für uns an erster Stelle steht. Dass wir nicht alles für Kinder öffnen können, hängt mit dem Fakt zusammen, den ich vorhin genannt habe, nämlich mit dem Thema der Kontaktbeschränkung. Wer diesen Zusammenhang nicht herstellt, sondern über 600 Kleine Anfragen an ein Sozialministerium stellt, wo man viele der beantworteten Fragen auf allen möglichen Seiten, wenn man sie lesen will, findet, der hat eine Schikane vor und keine Beantwortung von Fragen. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Das Letzte, das ich an der Stelle nennen möchte, sind die Bettenkapazitäten. Sie zitieren Dinge, die ich vor einer Woche gesagt habe. Genau die Maßnahmen, die wir jetzt machen, sollen dazu führen, dass die Bettenkapazitäten nicht überlastet werden. Wenn wir das nicht machen, hätten wir eine Überlastung. Erst heute früh haben wir wieder im Krisenstab gesessen und miteinander diskutiert, übrigens auch mit den Krankenhauskoordinatoren. Das ist ein System, das in der Bundesrepublik fast einmalig ist. Wir wissen genau, welcher Patient zu welchem Zeitpunkt mit welcher Erkrankung an welche Stelle gebracht werden muss, damit er die optimale medizinische Versorgung hat. Wenn es Sie interessiert, aber auch das ist schon Bestandteil von Kleinen Anfragen – ich muss das hier eigentlich nicht machen, weil immer wieder dieser ominöse Vergleich zur Grippewelle kommt: Die Zahlen liegen vor. Man kann sich genau anschauen, was die Grippewelle bedeutet hat. Wir hatten im Jahr 2017/2018 47 756 Menschen, die an Grippe erkrankt sind, 80 davon sind verstorben. Wir hatten im Jahr 2018/2019 22 642 an Grippe erkrankte Menschen, 177 sind verstorben. Wir hatten im Jahr 2019/2020 20 641 an Grippe erkrankte Menschen, davon sind 133 verstorben. Noch einmal kurz die Zahl zu Corona: Wir sind nicht am Jahresende. Wir haben Corona seit wenigen Monaten. Wir sind bei 20 956 Menschen und 360 verstorbenen Menschen. Ich will es nur einmal gesagt haben, weil ich es fahrlässig finde, wenn man immer wieder diese Vergleiche anführt. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und der Staatsregierung) Was die restlichen Krankheiten betrifft, ist es so, dass alle Krankheiten behandelt werden, bei denen man eine Behandlungschance hat. Jeder Mensch in Sachsen, übrigens auch in Deutschland, bekommt die besten Behandlungsunterstützungen, die es dafür gibt. Dass es nicht bei jedem gelingt, dass jeder Mensch gesund wird, sondern auch Menschen versterben, das ist die eine Sache, aber dass man ein Phänomen wie eine Pandemie ausnimmt und sagt: „Dort brauchen wir nichts zu machen“, das ist fahrlässig und nicht das, was wir hier machen. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Nicht zuletzt möchte ich noch einmal das Thema Transparenz ansprechen. Ich habe gestern versucht darzulegen – ich musste das abkürzen, weil die Zeit nicht ausgereicht hat –, wie viele Veranstaltungen, wie viele Gespräche wir auch mit den Abgeordneten durchführen. Nun zu Ihrer Fraktion: Bei jedem Gespräch, jeder Runde die ich durchführe, kommt ein anderer von Ihnen. Ich habe den Eindruck, dass nicht vermittelt wird, was wir dort kommunizieren. Daran sollten Sie arbeiten. Nicht zuletzt eine Bemerkung: Sie haben immer wieder den Präsidenten der KBV zitiert. Selbstverständlich werden Erkenntnisse, die man erhält, in die Konzeption von zukünftigen Aufgaben eingearbeitet. Aber eines dürfen Sie wissen: Die AHA-Regeln plus die Lüftungsregelungen unterstützt auch der Präsident der KBV. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Staatsministerin Köpping für die Staatsregierung. – Die AfD-Fraktion hat das Recht, das Schlusswort zu halten. (Unruhe) Sie können auf den Redebeitrag von Frau Staatsministerin Köpping eine Kurzintervention tätigen, Herr Prantl. Bitte schön, am Mikrofon 7.

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Thomas Prantl AfD

Vielen Dank, Frau Staatsministerin, für Ihre Ausführungen. Ein Journalist hat mir letzte Woche eine Frage zugearbeitet, die ich gern an Sie weiterleiten würde. (Zurufe von der CDU und den LINKEN) Das ist ein technisches Detail. Warum werden in der Corona-Statistik Todeszahlen veröffentlicht, wenn es durch Obduktionen keine Nachweise der Todesursachen gibt bzw. keine Kenntnis davon vorhanden ist, wo und von wem im Freistaat Sachsen Obduktionen durchgeführt werden? Gibt es dazu Erkenntnisse? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir sind hier nicht bei „Anfragen an die Staatsregierung“! Der Tagesordnungspunkt war gestern! – Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin, wollen Sie erwidern? – Keine Erwiderung. Gut. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war keine Kurzintervention!) Jetzt hat die AfD-Fraktion die Möglichkeit, das Schlusswort zum Antrag zu halten. Kollege Dr. Weigand, bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe gerade festgestellt, dass das Stellen von Kleinen Anfragen hier in diesem Parlament verboten ist. Dann schreiben Sie es bitte das nächste Mal (Starke Unruhe) in die Geschäftsordnung hinein mit einer Obergrenze. Wenn Sie es transparent machen würden – ich habe es vorhin angesprochen –, müssten wir nicht so viele Anfragen stellen. (Staatsministerin Petra Köpping: Doch, Sie müssen sie lesen! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Aber das Sozialministerium in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. Das höre ich daraus, meine Damen und Herren, wenn das Parlament so eingeschränkt wird. Sie rufen förmlich wirklich nach einem Untersuchungsausschuss Corona (Sabine Friedel, SPD: Weil der letzte so erfolgreich ist!) mit dieser ganzen Sache, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wenn das bei Ihnen so „erfolgreich“ läuft, frage ich mich, warum ich im Frühjahr bei mir im Wahlkreis Infektionsmittel in den Pflegeeinrichtungen verteilt habe, weil dort nichts da war. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das war im Frühjahr!) Das waren unsere Kritikpunkte damals. Die Frage ist für mich wirklich: Was machen wir nächstes Jahr? Sie haben dann neue Begriffe. Es heißt nicht mehr „Lockdown“, es ist jetzt ein „Wellenbrecher“. Ist es nächstes Jahr ein Schneeball, den Sie werfen? Sie müssen neue Begriffe finden, um den Leuten zu sagen – – Ein Lockdown für die Gastronomie bedeutet Lockdown, ansonsten würde ich abends weiter zum Stammtisch gehen können, (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) was die GRÜNEN nicht können, aber Sie sind im ländlichen Raum gut verwurzelt. Sonst wäre das möglich. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Zu einem weiteren Kritikpunkt: Wenn die Einrichtungen im Pflegebereich ein halbes Jahr wegen der Kostenübernahme für die Schnelltests im Regen stehen gelassen werden, wir aber als Abgeordnete – – (Zurufe der Staatsministerin Petra Köpping und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wenn Sie ein halbes Jahr dafür brauchen, das auf den Weg zu bringen, weil es nicht vorhersehbar ist, dass sich ein Virus im Herbst/Winter verbreitet, und wir hier am Montag alle kostenfrei getestet werden können, meine Damen und Herren, dann zeigt mir das, dass Ihre Maßnahmen völlig an der Realität vorbeigehen und Sie eine Zwei-Klassen-Gesellschaft schaffen. Das lehnen wir als AfD ab. Zum Schluss noch einige Wiederholungen, was wir mit dem Antrag fordern: Wir wollen, dass die Daten offengelegt werden. Dann können wir diesen Streit auch im Ausschuss führen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dann müssen wir das nicht hier im Plenum machen. Aber Sie müssen einmal zugänglich und vernünftig auswertbar veröffentlicht werden. Da gibt es noch Nachholbedarf. Das Parlament – das ist ein zweiter Punkt – muss wieder eingebunden werden. Das fordert unser Antrag, und das kann die Staatsregierung machen. Wenn ich auf die Bundesebene schaue, droht, dass wir noch mehr eingeschränkt werden, dass diese Grundrechtseingriffe manifestiert werden. (Unruhe) Das Dritte ist, die Ausbruchsorte – da sind Sie vorhin still geworden – zu veröffentlichen. Meine Damen und Herren, damit möchte ich schließen, weil ich ganz interessant fand, was in den sozialen Medien herumgeht. Wenn 22 Millionäre Fußball spielen dürfen, sechs Kinder aber nicht, muss ich persönlich sagen, dann sind wir wieder im alten Rom mit Brot und Spielen für das Volk, um es zu beruhigen. Aber das lehnen wir als AfD ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Weigand von der AfD mit dem Schlusswort, meine sehr Tagesordnungspunkt Vorläufige Haushaltsführung 2021 gesellschaftlichen Zusammenhalt Drucksache 7/3331, Antrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: Fraktion DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Kollegin Gorskih, bitte schön.

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Anna Gorskih Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir befinden uns aktuell in einer Krise, deren Ausmaß wir nur schwer abschätzen können. Wir haben das gestern bereits sehr ausführlich diskutiert. Es ist aber nicht nur eine Krise im Gesundheitssystem oder in der Wirtschaft, die gegenwärtige Coronakrise lässt keinen gesellschaftlichen Bereich unberührt. Weil das so ist, muss noch eine weitere Teilkrise benannt werden, nämlich die Krise unserer Zivilgesellschaft, und zwar die, auf die wir noch zusteuern. Unsere Vereine, Initiativen und viele weitere gemeinnützige Träger von Projekten im Bereich der Gleichstellung, Integration, Demokratie, Antidiskriminierungsarbeit, im Bereich der Bildung, der Jugend- und Sozialarbeit steuern verehrten Damen und Herren. – Uns liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/4476 vor. Möchte die AfD-Fraktion diesen noch einmal gesondert einbringen? – Er gilt als eingebracht. Gibt es hierzu Redebedarf der anderen Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann werden wir zuerst über den Änderungsantrag abstimmen und danach über den Ursprungsantrag. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/4476 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. So ist dieser Änderungsantrag mit vielen Für-Stimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen abgelehnt worden. Wir kommen zum Ursprungsantrag, zur Drucksache 7/4323. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Somit ist dieser Antrag bei vielen Fürstimmen, aber einer großen Anzahl an Gegenstimmen abgelehnt worden. Damit ist die Drucksache 7/4323 nicht beschlossen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist nun beendet. Ich rufe auf gerecht und nachhaltig gestalten – und sozialen Ausgleich wahren! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung gerade auf ein Datum zu, nämlich den 31.12.2020, das Datum, ab dem viele nicht wissen, wie es weitergeht; denn eines steht fest: (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Sachsen wird vor April 2021 keinen beschlossenen Landeshaushalt haben, und somit rutschen wir in die vorläufige Haushaltsführung, eine Zeit der haushaltspolitischen Unsicherheit also und in gewisser Hinsicht auch eine Zeit der fiskalischen Willkür der Staatsregierung und des Finanzministers; denn was finanziert wird und was nicht, entzieht sich vollkommen der Kontrolle des Parlaments. So besteht nicht nur in den Augen meiner Fraktion, sondern auch in den Augen vieler anderer Akteure und Akteurinnen in unserem Land die Gefahr, dass die vorläufige Haushaltsführung eine ziemlich komfortable Situation für das Durchdrücken einer erneuten Sparpolitik sein wird, die uns wie schon bei der letzten Kürzungswelle nach der Finanzkrise 2009 um Jahre zurückwirft und die die zivilgesellschaftliche Landschaft nachhaltig schwächt. (André Barth, AfD: Hier wird der Teufel an die Wand gemalt!) Wie die Erfahrung hier in Sachsen gezeigt hat, passieren Kürzungen leider allzu oft im Bereich des Sozialen und der Zivilgesellschaft. Ich erinnere daran, dass wir bereits beim Landtagsplenum im Juni dieses Jahres davor gewarnt haben, in welcher prekären Lage sich viele gemeinnützige Strukturen befinden. Aufgrund des Gemeinnützigkeitsrechts können sie nur sehr begrenzt Rücklagen bilden. Für viele können diese Ungewissheit über die Arbeitsperspektive im nächsten Jahr sowie der erst später folgende Haushaltbeschluss existenzbedrohend sein. Wenn nicht schon jetzt auf Rücklagen zurückgegriffen wurde, werden sie wahrscheinlich spätestens nächstes Jahr angerührt und angefasst werden müssen, weil nach wie vor nicht klar ist, wie sich die Fördersituation darstellt. Somit besteht die reale Gefahr, dass es viele bis zum Haushaltsbeschluss nicht überstehen. Das wäre fatal. Aus diesem Grund fordern wir in unserem Antrag unter anderem die Aufrechterhaltung der Förderung des Ehrenamts und der gemeinnützigen Strukturen mindestens auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2020. Weiterhin braucht es zügige Informationen sowie Transparenz über den Planungsstand und den Inhalt der Verwaltungsvorschrift, um diese gemeinnützigen Strukturen und Organisationen nicht länger als schon jetzt im Ungewissen zu lassen. Wir dürfen trotz der Krise und des Umstandes, dass sie zweifelsohne für den Freistaat zu großem, auch finanziellem, Mehraufwand führt, nicht nur sparen. Der Erhalt und die Förderung dieser Strukturen sind wichtige Investitionen in die Zukunft. Spart man an dieser Stelle, überlässt man den zukünftigen Generationen nicht etwa eine vielfältige Landschaft an verschiedenen gemeinnützigen Trägern, Vereinen und Projekten, sondern gähnende Leere und Tristesse. Das Gleiche gilt übrigens für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der uneingeschränkten Aufgabenerfüllung der kommunalen Ebene, wie wir auch in unserem Antrag fordern, nämlich der sächsischen Gemeinden, Städte und Landkreise. (André Barth, AfD: Lesen Sie § 31 Abs. 4 FAG, da steht alles drin! So ein Quatsch! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Die können nicht lesen!) Viele Kommunen sind schon chronisch unterfinanziert. Gerade auf der kommunalen Ebene werden haushalterische Einschnitte von Menschen ganz unmittelbar erlebt und erfahren. Hier muss der Freistaat der kommunalen Ebene entschieden unter die Arme greifen. Die in den letzten Wochen so vielfach besagte Wahrung des Status quo als Ziel für den kommenden Doppelhaushalt darf keine bloße Elendsverwaltung sein. Für eine funktionierende zivilgesellschaftliche Landschaft, für gesellschaftlichen Zusammenhalt und nicht zuletzt für Demokratieförderung muss man Geld in die Hand nehmen. Der Freistaat muss seine Investitionstätigkeit beibehalten, und zwar nicht nur bei Investitionen in Beton, sondern auch bei Investitionen in die Köpfe und in die Zukunft. Ich erinnere Sie daher auch gern noch einmal an Ihre eigenen Versprechen. Die schwarz-grün-rote Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart – ich zitiere –: „Wir werden die Gleichstellungsarbeit weiter bedarfsgerecht fördern ... Auch die Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen soll ausgebaut und gestärkt werden.“ Und an einer anderen Stelle weiter: „Das Landesprogramm ‚Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz‘ werden wir fortführen, ausbauen und um eine kommunale Komponente ergänzen.“ Das ist ein tolles Bekenntnis. Ich hoffe, Sie setzen auch wirklich alles daran, dass das kein leeres Versprechen bleibt. Mit Wohlwollen haben wir als Fraktion auch Ihre Aussagen bezüglich der vorläufigen Haushaltsführung im Protokoll zum Koalitionsausschuss vom 23. Juni 2020 vernommen. Auch an diese Aussage erinnere ich Sie gern noch einmal. Ich zitiere: „Die Koalition wird geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Verbände, Vereine und Ehrenamt ihre wichtige Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt trotz der vorläufigen Haushaltsführung uneingeschränkt und ohne Unterbrechen fortsetzen können. Die Koalition wird dazu sicherstellen, dass Maßnahmen für das Jahr 2021 im Rahmen der Fortsetzung von Förderprogrammen auch für die Phase einer vorläufigen Haushaltsführung noch in diesem Jahr bewilligt werden können.“ Das liest sich alles super. Doch das Papier ist geduldig, und den Worten müssen endlich Taten folgen, ansonsten bleiben Worte leider wertlos. Es braucht endlich klare Ansagen und Planungssicherheit. Meine Fraktion hat versucht, im Rahmen von Kleinen Anfragen und Fragen im Haushalts- und Finanzausschuss ein wenig Licht ins Dunkel und den Vereinen und Initiativen etwas mehr Gewissheit zu bringen. (Zuruf von der AfD: Sie stören den Geschäftsbetrieb der Ministerien!) Ich befürchte, die Staatsregierung – und hier insbesondere das Staatsministerium der Finanzen – hat es offensichtlich nicht verstanden, in welcher Lage sich die Vereine befinden und was alles auf dem Spiel steht. Sowohl bei der Stellungnahme zu diesem Antrag als auch bei den Antworten auf unsere Anfragen wurde sich auf allgemeine rechtliche Floskeln zurückgezogen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit gewinnt man kein Vertrauen bei denjenigen, die Sie selbst so gerne als den Kitt und die tragendenden Säulen unserer Gesellschaft bezeichnen. (Beifall der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Bei denjenigen, auf die Sie sich auch immer in Krisenzeiten und Notsituationen verlassen konnten, egal ob im Jahr 2015, als zum Beispiel zahlreiche Ehrenamtliche in Vereinen Hilfsangebote und Sprachkurse für Geflüchtete aus dem Boden gestampft haben, oder jetzt in der aktuellen Coronakrise im Jahr 2020. Man gewinnt damit kein Vertrauen bei all denjenigen, die für den Freistaat und für unsere Gesellschaft mit so viel Energie eine so wichtige Arbeit leisten und ohne die der Freistaat auch ganz schön in die Röhre schauen würde. Es wäre nicht nur ein Leichtes, sondern in unseren Augen wäre es auch Ihre moralische Pflicht gewesen, etwas mehr Empathie zu zeigen und ein klares Bekenntnis für zivilgesellschaftliches Engagement abzugeben. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Gorskih von der Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Antrages. Es folgt nun die Fraktion der CDU. Herr von Breitenbuch, bitte schön.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Gorskih, auch wenn Sie mit Ihrem heutigen Antrag ein auch für die Koalitionsfraktionen äußerst wichtiges Thema anreißen und thematisieren, muss ich Ihnen leider sagen, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach nee!) Wir sind natürlich schon an dem Thema dran. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ah!) Die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung richtet sich nach Artikel 98 der Sächsischen Verfassung. Dabei setzt diese verfassungsmäßige Ausnahmeregelung für die haushaltslose Zeit einen sehr engen und genau abgegrenzten Rahmen. Weil wir aber wissen, dass wir aller Voraussicht nach den Doppelhaushalt 2021/2022 erst im Jahr 2021 werden beschließen können, ist natürlich das Ziel der Koalition, den Bestand von Regierung und Verwaltung zur Aufrechterhaltung der Staatsfunktionen sicherzustellen und eine ordnungsgemäße Weiterführung des Staatshaushalts zu gewährleisten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es geht auch um die Vereine und Verbände!) Die dafür notwendige Verwaltungsvorschrift muss allerdings fein austariert sein, ohne dass das parlamentarische Budgetrecht unverhältnismäßig präjudiziert wird. Wir sprachen gestern auch vom starken Parlament. Alles, was Sie jetzt fordern, nimmt das voraus, was wir ganzheitlich im Landtag diskutieren und beschließen müssen. Vor diesem Hintergrund verfolgen wir als Koalition das gleiche Ziel wie Sie, nämlich verbindliche Vorkehrungen zu treffen, wie die vorläufige Haushaltsführung bis zum Beschluss des Doppelhaushaltes 2021/2022 ausgestaltet werden kann. Aber im Gegensatz zu Ihnen haben wir ein Grundvertrauen in die von der CDU geführte Staatsregierung und das Finanzministerium, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Einschnitte im Land durch die haushaltslose Zeit in Grenzen zu halten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir wissen, dass die Staatsregierung bereits an einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift arbeitet, die genau dies ermöglicht. Darüber hinaus kann man feststellen, dass es bereits beim Haushaltsaufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2015/2016 eine entsprechende Verwaltungsverordnung gegeben hat. Die Staatsregierung ist also nicht ganz unerprobt im Umgang mit solchen Lösungen; die zu erarbeitende wird sich im Wesentlichen auch daran orientieren. Das haben auch wir als CDU-Fraktion mit einem Fraktionsbeschluss bei unserer Klausur der Staatsregierung mitgegeben. Nur der Vollständigkeit halber erlaube ich mir an dieser Stelle den Hinweis, dass die Erarbeitung dieser Vorschrift Angelegenheit der Staatsregierung ist und bleibt. Wir respektieren hier die Gewaltenteilung und werden darauf verzichten, wie Sie es in Ihrem Antrag tun, einzelne Maßgaben der Staatsregierung mit auf den Weg zu geben. Wir sind überzeugt, dass die Staatsregierung maßvoll und geeignet und insgesamt ausgewogen vorgehen wird. Grundvoraussetzung für die Verwaltungsvorschrift ist ein entsprechender Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2021/2022, der in den nächsten Tagen grundsätzlich und dann bis zum Jahresende auf den Tisch gelegt sein muss. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Auch an dieser Stelle haben wir vollstes Vertrauen in die Staatsregierung, rechtzeitig einen Regierungsentwurf vorzulegen und eine Verwaltungsvorschrift zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung auf den Weg zu bringen. Eine Deutlichkeit kann ich dem Hohen Hause nicht ersparen. Dass die SPD hier eine unrühmliche Rolle spielt und über die Medien mit uns kommuniziert, hat unser Unverständnis verstärkt. (André Barth, AfD: Oh, oh!) Dass sich jemand äußert, dass eine Enttäuschung vorhanden sei, dass man Investitionsprogramme im Großen auf den Weg bringen möchte, im Plenum diskutiert und entsprechend auch Dinge anspricht, die zurzeit verfassungswidrig und letztendlich mit dem Koalitionsvertrag nicht vereinbar wären, das hat den Weg zu einer Lösung natürlich erschwert. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das möchte ich mit Blick von außen auf die Situation deutlich sagen. (Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon.) Trotzdem – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr von Breitenbuch, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Selbstverständlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kliese, bitte schön.

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Hanka Kliese SPD

Vielen Dank, dass ich nachfragen darf. Herr Kollege von Breitenbuch, stimmen Sie mir zu, dass unsere Vorschläge und Ideen nicht ausschließlich über die Medien, sondern natürlich auch in den vorangegangenen Gremiensitzungen Ihnen gegenüber geäußert worden sind? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da bin ich gespannt, was Sie jetzt antworten!)

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Die Enttäuschung von Frau Köpping über den Ministerpräsidenten – – In diesen Gremien war ich nicht dabei. Das möchte ich deutlich sagen. Das habe ich aus der Zeitung gehört. Auch den Vorschlag, den Dirk Panter als großes Investitionsprogramm mit 2,5 Milliarden Euro nach außen getragen hat, haben wir auch nur indirekt mitbekommen. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Wie gesagt, ich spreche es hier an. Man ist sicher auf dem Weg, sich trotz einer nicht einfachen Konstellation in dieser Koalition rechtzeitig zu einigen. (Zurufe von Rico Gebhardt, DIE LINKE, und André Barth, AfD) Die geforderte Zeitkette einzuhalten hat das natürlich nicht erleichtert. Ich will es noch einmal deutlich sagen: Wir haben diese Deadline, dass wir am Jahresende einen formulierten Regierungsentwurf brauchen, damit eine vernünftige vorläufige Haushaltsführung auch in diesem Land funktionieren kann. Wie gesagt: Die Staatsregierung arbeitet daran. Wir werden das natürlich wohlwollend begleiten. Herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege von Breitenbuch von der CDU-Fraktion. Als Nächster spricht Herr Abg. Barth von der AfD-Fraktion. Bitte schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir können auch ganz verzichten auf seine Rede! – Widerspruch von der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als ich den Antrag zur vorläufigen Haushaltsführung erstmals gelesen habe, stellte ich mir folgende Frage: Handelt es sich um einen Schaufensterantrag der LINKEN? Oder wollen die LINKEN tatsächlich ein sachlich oder fachlich fundiertes Ziel erreichen? Also bin ich die Forderungen im Einzelnen durchgegangen. Die Hauptforderung an die Staatsregierung lautet: Die Staatsregierung soll Vorkehrungen für eine gerechte, nachhaltige und soziale vorläufige Haushaltsführung treffen. Dazu soll das Finanzministerium eine Verwaltungsvorschrift erarbeiten, die für den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung folgende Regelungen trifft: Erstens, Gewährleistung sozialen Ausgleichs, zweitens, Förderung gemeinnütziger Strukturen, drittens, Gewährleistung der Aufgabenerfüllung der Kommunen, viertens, Beibehaltung der Investitionstätigkeit und fünftens, Gewährleistung der Beteiligung des Parlaments. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben jetzt etwas Kluges gesagt, Herr Barth! Das kommt selten vor!) Als erste konkrete Forderung wollen die LINKEN den sozialen Ausgleich in der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zur vorläufigen Haushaltsführung verankern. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Perfekt!) Dabei übersehen Sie aber, sehr geehrter Herr Gebhardt, dass das Haushaltsprinzip des sozialen Ausgleichs in Art. 94 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung bereits verankert ist. (Widerspruch des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der Wortlaut der Regelung bezieht sich zwar ausdrücklich nur auf Ausstellung und Ausführung eines Haushaltsplans. Unsere Verfassung geht jedoch davon aus, dass sich die vorläufige Haushaltsführung grundsätzlich an den Festlegungen des Haushaltsplans des Vorjahres orientiert. Damit gelten die Haushaltsprinzipien für die gesamte Haushaltsführung. Es ist daher schlichtweg überflüssig, eine Regelung in die Verwaltungsvorschrift zu schreiben, die nach der Verfassung ohnehin schon gilt. Die zweite Forderung möchte die Aufrechterhaltung der Förderung der Strukturen des Ehrenamtes sowie gemeinnützige Strukturen und Arbeit erreichen. Bei der Bewertung dieser Forderung sind Grenzen von Artikel 98 der Sächsischen Verfassung zu beachten. Dabei muss sich die Förderung im Rahmen der Förderung des Vorjahres halten. Eine derartige Regelung ist auch fester Kernbereich einer Verwaltungsvorschrift zur vorläufigen Haushaltsführung und beschränkt sich nicht einseitig – wie bei Ihnen – auf bestimmte Fördertatbestände. Insoweit ist diese Forderung auch überflüssig. Ist mit der Forderung dagegen eine Erweiterung der Förderung beabsichtigt, würde eine spätere Entscheidung des Gesetzgebers ins Leere laufen. Genau das will die Verfassung verhindern, und das wäre auch abzulehnen. Zur dritten Forderung nach der Gewährleistung der Aufgabenerfüllung durch die Kommunen: Die Finanzbeziehungen zwischen Freistaat und sächsischen Kommunen werden im Finanzausgleichsgesetz geregelt. Dort findet sich eine Regelung in § 31 Abs. 4 FAG für die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung. Danach kann das Finanzministerium Abschlagszahlungen leisten. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach den Finanzzuweisungen der vergangenen Jahre. Damit wird die Grundfinanzierung der Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs sichergestellt. Gesetzlich geregelte Zahlungen werden nach Art. 98 unserer Verfassung weiterhin geleistet. Förderprojekte werden im Rahmen des Haushaltsplanes dieses Jahres fortgeführt. Wo sehen die LINKEN also Regelungslücken? Ich sehe sie nicht, und deshalb ist auch ihre Ziffer 3 überflüssig. Mit der vierten Forderung will der Antrag die Beibehaltung der Investitionstätigkeit des Freistaates erreichen. Die Sächsische Verfassung lässt die Weiterführung von Investitionsmaßnahmen zu, für die im Vorjahreshaushalt Gelder bewilligt wurden. Damit können bereits begonnene investive Maßnahmen fortgeführt werden. Das ist durch die Verfassung gedeckt und bereits geregelt. Eine Entscheidung über neue Maßnahmen ist im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung eindeutig abzulehnen. Das ist ureigene Aufgabe des Parlaments und darf nicht vonseiten der Verwaltung weggenommen werden. Die Beteiligung des Parlaments bei der vorläufigen Haushaltsführung ist Ihre letzte, fünfte Forderung. Sie verkennt die Grenzen zwischen der gesetzgebenden Gewalt, der Legislative, und der vollziehenden Gewalt, der Exekutive. Der Landtag hat die Aufgabe, das Haushaltsgesetz und den Haushaltsplan zu beschließen. Die Staatsregierung hat die Aufgabe, den Haushaltsplan umzusetzen. Letzteres gilt bei der vorläufigen Haushaltsführung entsprechend. Eine Beteiligung bei der Ausarbeitung von Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsführung verwischt verfassungsrechtliche Kompetenz. Dies lehnen wir ab. Sehr geehrter Herr Gebhardt, Ihre Forderungen sind zum Teil überflüssig, weil diese schon verfassungsrechtlich geregelt sind. Der Rest widerspricht dem Verfassungsrecht und kann daher nicht aufrechterhalten werden. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da bin ich jetzt aber traurig!) Herr Gebhardt, noch ein persönlicher Rat: Nehmen Sie einmal den Telefonhörer in die Hand, rufen in Berlin den Herrn Scheel an und fragen ihn, ob er wieder zurück in unseren Sächsischen Landtag kommt, und zwar zu Ihnen als parlamentarischer Berater. Dann machen Sie vielleicht endlich wieder seriöse Haushaltspolitik! Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, Sebastian Wippel, AfD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth von der AfD-Fraktion. Nun hat die Fraktion BÜNDNISGRÜNE die Möglichkeit, zum Antrag zu sprechen. Kollege Liebscher, bitte.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE bringt mit ihrem Antrag ein wichtiges Thema in den Landtag. Wir wissen, wie schwierig die Situation für alle ist, die auf Förderprogramme angewiesen sind, wenn der Haushalt erst im Folgejahr beschlossen wird. Wir BÜNDNISGRÜNE machen uns auch viele Gedanken und überlegen, was wir tun können, damit sich die Situation der Härte von 2015 nicht wiederholt. Aus diesem Grund haben wir bereits im Juni 2020 das Thema im Koalitionsausschuss aufgerufen und uns innerhalb der Koalition auf einen Schutzmechanismus für Vereine, Verbände und Ehrenamt verständigt. Im Sommer 2020 war bereits absehbar, dass im Freistaat Sachsen aufgrund des Haushaltsverfahrens zu Beginn des kommenden Jahres eine vorläufige Haushaltsführung gelten wird. Die Koalition ist sich einig, dass geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, damit Verbände, Vereine und Ehrenamt ihre wichtige Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt trotz der vorläufigen Haushaltsführung uneingeschränkt und ohne Unterbrechung fortsetzen können. Wir wollen Strukturen und erreichte Standards erhalten und schützen. Wir wollen, dass Träger und Fachkräfte in diesen äußerst schwierigen Zeiten eine Planungssicherheit haben und dass die sozialen und kulturellen Infrastrukturen im Freistaat eine Chance haben. Ich denke da etwa an die Projekte der Demokratieförderung, der Kultur, der Integrations- und Asylberatung, der Bildung in zahlreichen Facetten, soziale Projekte, Vereine im Natur- und Umweltschutz und viele weitere mehr, welche die Vielfalt des Lebens im Freistaat prägen, Gutes tun und unverzichtbar sind für unser Land. Jetzt brauchen wir das Finanzministerium, das uns einen Vorschlag erarbeiten soll, wie eine solche Umsetzung ausschauen kann. Dies liegt uns hoffentlich sehr bald vor. Es steht außer Frage, dass das Thema dringlich ist und dass wir eine Zwischenlösung bis zur Verabschiedung des Haushalts benötigen. Der Antrag der LINKEN macht auf dieses wichtige Thema aufmerksam, das uns auch schon seit Wochen beschäftigt, da auch bei uns viele Menschen Kontakt suchen und mit uns über die Problemlage sprechen. Der Antrag der LINKEN ist für uns jedoch nicht zustimmungsfähig. Er fordert vieles zeitgleich, was in sich widersprüchlich ist. Ich konnte jetzt im Antrag nicht sehen, wie das in der Umsetzung aussehen soll. Wir werden als Parlament die Zeit brauchen, um den neuen Haushaltsplan auf den Weg zu bringen. Eine Umsetzung dieses Antrags würde zu stark in die Budgethoheit des Landtags eingreifen. Das können und wollen wir nicht. Die Staatsregierung soll nur Geld ausgeben können, wenn der Landtag es beschlossen hat. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Die vorläufige Haushaltsführung ist eine Ausnahme und eine Überbrückung, bis der Landtag einen Etat verabschiedet hat. Für Ehrenamt, Vereine und Verbände brauchen wir eine Lösung; das ist unbenommen. Darum danke, dass Sie das Thema hier zur Debatte gestellt haben. Aus den genannten Gründen ist der Antrag für uns jedoch nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Liebscher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die SPD-Fraktion; Kollege Homann, bitte schön.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen, dass Sachsen gut durch diese Corona-Pandemie kommt. Das bedeutet auf der einen Seite, Beschäftigung zu sichern, das heißt, die Wirtschaft zu stärken. Es geht darum, die notwendigen Investitionen in die Zukunft trotzdem zu tätigen, und das bedeutet, den Sozialstaat auch in Sachsen zu sichern. Dazu wollen wir als Koalition einen wichtigen Beitrag leisten. Deshalb sagen wir ganz offen, dass diese Pandemie nicht zu einer neuen Kürzungspolitik führen darf. Dafür tun wir etwas, dafür kämpfen wir, selbstverständlich. Ein Beitrag, um sicherzustellen, dass auch der Sozialstaat gut durch diese Krise kommt, bedeutet, jetzt die Grundlage dafür zu schaffen, dass auch in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung die Vereine und Verbände in der Kultur, im Sport, in der Kinder- und Jugendhilfe, im Umweltschutz, in vielen Bereichen, in der ganzen Breite dieser Zivilgesellschaft trotzdem eine öffentliche Förderung bekommen können für ihre wichtige Arbeit, die im Übrigen auch in dieser Pandemiezeit nicht weniger wichtig geworden ist, sondern eher wichtiger. Deshalb haben wir uns schon im Juni als Koalitionsausschuss dazu bekannt, dass wir eine Lösung finden und einen klugen Mechanismus entwickeln wollen, damit wir auf Basis eines Haushaltsentwurfs mit einer klugen Verwaltungsvorschrift dazu kommen können, dass – so steht es im Beschluss von damals – bis zu 65 % der Gelder, die im Haushaltsentwurf stehen, schon an die Vereine, Verbände und Initiativen, an die Zivilgesellschaft mit den vielen Ehrenamtlichen ausgereicht werden können. Genau das tun wir an dieser Stelle. Wir erwarten dafür keinen Applaus; denn ich halte es für selbstverständlich, dass hier ein Staat, eine Regierung, eine Koalition für die Menschen, die in dieser Situation hart arbeiten, dafür sorgt, dass diese Gesellschaft beieinanderbleibt, dass wir uns um sie kümmern. Wir sind uns dessen sehr wohl bewusst, dass wir damit keine komfortable Situation schaffen. Natürlich sind wir in einer schwierigen Situation, wenn wir in eine vorläufige Haushaltsführung kommen, weil die Vereine und Verbände zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Planungssicherheit haben, die wir ihnen gern geben würden. Deshalb ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle eine klare politische Aussage getroffen haben und dass wir jetzt auch in der Verantwortung stehen, diese Vereinbarung und dieses Versprechen an die Zivilgesellschaft einzuhalten. Dazu muss der Finanzminister jetzt die Vorarbeit leisten. Das wird er tun, da bin ich mir sicher. Wir werden aber auch als Koalition sehr genau hinschauen, dass das dann auch passt. Denn es gilt, eine ganze Breite und damit auch unterschiedliche Situationen mit einer solchen Regelung abzudecken. Das ist das, was wir als Koalition miteinander vereinbart haben. Vielen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen von CDU und BÜNDNISGRÜNEN, dass wir es an dieser Stelle wirklich geschafft haben, an einem Strang zu ziehen und sehr klar unsere Ansprüche und unsere Erwartungen an diese Verordnung, aber am anderen Ende auch das Versprechen gegenüber der Zivilgesellschaft, miteinander abzusprechen. Das ist das, was wir tun. Wir werden das, was wir vereinbart haben, auch machen, immer in dem Wissen, dass die Situation trotzdem schwierig bleibt. Ich weiß, dass aufgrund gesetzlicher Regelungen beispielsweise auch jetzt schon Beschäftigten gekündigt werden muss, weil die Unternehmen in der Pflicht gegenüber dem Arbeitsamt stehen und auch Mietverträge gekündigt wurden. Deshalb bieten wir keine komfortable Situation, darum geht es nicht, sondern wir versuchen, an dieser Stelle einen klugen Mechanismus vorzuschlagen, um in einer schwierigen Situation so viel Planungssicherheit wie irgend möglich zu bieten. Das ist unser Anspruch. (Beifall bei der SPD) Dass die Opposition, in diesem Fall DIE LINKE, genau hinschaut, das ist ihre Aufgabe. Deshalb werden Sie von mir dazu überhaupt keine bösen Worte hören. Aber Sie werden verstehen, dass wir uns in der Koalition auf einen anderen Weg geeinigt haben, der in diesem Koalitionsausschuss Ausdruck gefunden hat und den wir in den nächsten Wochen finalisieren werden. Deshalb werden wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. Trotzdem vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Homann von der SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde eintreten. Besteht noch Bedarf seitens der Fraktion DIE LINKE? – Das ist nicht der Fall. Besteht noch Bedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an Herrn Staatsminister Vorjohann. Bitte schön.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE unterstellt, dass am 2. Januar in weiten Teilen des Landes die Lichter ausgehen. Dieses Schüren von Angst finde ich sehr unangemessen. Alle Beteiligten wissen, dass wir angesichts der Coronakrise vor riesigen Herausforderungen stehen, dass wir auch deswegen mit diesem Staatshaushalt so spät dran sind, weil wir nämlich über weite Teile des Jahres darüber gar nicht verhandeln konnten. Wir wären als Staatsregierung ziemlich bescheuert, wenn ich das einmal so salopp sagen darf, wenn wir einerseits sagen würden, wir wollen alle durch diese Krise durchtragen, und zwar alle Beteiligten in der Gesellschaft, und ab 2. Januar käme irgendeine bürokratische Vorschrift, womit wir allen das Licht ausblasen. Das ist doch absurd. Also: Die Sächsische Verfassung ist da relativ klar. Die Sächsische Verfassung sagt: Alles, was neu ist, darf während der vorläufigen Haushaltsführung nicht gemacht werden. Wir dürfen keine neuen Bauprojekte beginnen, wir dürfen keine Stellen, die wir vielleicht neu ausbringen wollen, besetzen, und wir dürfen keine neuen Förderprogramme machen. Aber alles, was da war, was im Werden, im Bauen war, setzen wir natürlich fort. Dementsprechend werden wir die vorläufige Haushaltsführung auch darauf ausrichten. Das war 2015 schon genauso, damals haben wir das schon genauso geübt. Diese Dinge werden fortgesetzt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Hartmut Vorjohann

Ja, selbstverständlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Am Mikrofon 7 Kollege Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Herr Staatsminister, bei mir geht die Frage um: Wann wird uns denn durch die Staatsregierung überhaupt als Landtag der Haushaltsentwurf vorgelegt, damit ich für mich selber einschätzen kann, wie groß das mögliche Problem ist, das durch die Linkspartei angesprochen worden ist? Wenn man Zeitung liest, könnte man den Eindruck gewinnen, wenn man auch die heutigen Scharmützel zwischen CDU und SPD wahrgenommen hat, es gebe noch gar keine grundsätzliche Einigung, und Sie könnten seriöserweise noch kein Datum nennen. Ist das richtig oder ist das falsch?

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Hartmut Vorjohann

Die Staatsregierung wird Ihnen einen Haushaltsplan so rechtzeitig zukommen lassen, dass noch 2020 als Eingangsdatum darauf steht, weil das für uns wichtig ist. Denn ein Stück weit Unsicherheit kommt dadurch bei der vorläufigen Haushaltsführung hinein, dass wir uns sicher sein müssen, dass bestimmte Dinge, die wir ab Januar im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung fortsetzen, überhaupt im Haushaltsplan drin sind. Das ist die Größenordnung, die wir brauchen. Dann haben wir eine ziemlich sichere Maßgabe dafür, was ab Januar möglich und was nicht möglich sein wird. Der Grundsatz ist: Neue Dinge, die im Staatshaushalt drin sein sollen, können wir nicht beginnen. Die Dinge, die es schon gab, müssen fortgesetzt werden. Entsprechend werden wir mit der vorläufigen Haushaltsführung darauf reagieren. Das entspricht auch genau der Lage der Sächsischen Verfassung. Die entsprechende Vorschrift wird derzeit vorbereitet. Es muss niemand mit Angstszenarien durchs Land laufen, genauso wenig, wie es die SPD gemacht hat, dass es bald keine Zukunftsinvestitionen mehr gibt, wenn man nicht einen neuen Fonds auflegt. Das ist genauso Unsinn. Also lassen Sie uns einmal die vorläufige Haushaltsführung ganz entspannt angehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Staatsminister Vorjohann für die Staatsregierung. Nun eine Kurzintervention, angezeigt von Kollegen Richter von der SPDFraktion. Bitte schön.

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Frank Richter SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Staatsminister, Angstmache ist ganz und gar nicht meine Absicht. Ich möchte kurz meine Sorge aus dem kulturpolitischen Bereich vortragen. Mich erreichen sehr viele Bedenken von Verbänden und Vereinen, die – aus welchen Gründen auch immer – in der Vergangenheit projektfinanziert gearbeitet haben und nun nicht genau wissen, wie es ab 2. Januar bei ihnen weitergeht. Das sind durchaus bemerkenswerte Institutionen, wie der Landesbibliotheksverband, wenn ich einmal ein Beispiel nennen darf. Diese Sorge wollte ich an dieser Stelle gern loswerden. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, wollen Sie darauf reagieren? – Keine Reaktion gewünscht. Dann könnten wir zum Schluss kommen. Frau Kollegin Gorskih, bitte schön.

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Anna Gorskih Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur noch kurz zu meinen Vorrednern. Von der AfD-Fraktion haben wir eben genauso wie auch im HFA nur noch haushaltspolitisches Kauderwelsch und – von einem angeblichen Juristen – erstaunlich wenig juristischen Sachverstand gehört. (Sebastian Wippel, AfD: Da sind Sie ja die Richtige!) Noch einmal an die Redner der Koalitionsfraktionen: (Dr. Joachim Keiler, AfD: Polemik ersetzt keine Kritik!) Das Problem ist, Sie reden vielleicht untereinander, aber keiner redet gerade mit den Betroffenen. Deswegen ist auch die Unsicherheit so groß. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Deshalb möchte ich beim Schlusswort noch einmal die Akteure und Akteurinnen selbst zu Wort kommen lassen. Ich zitiere aus dem Brief des Netzwerkes „Tolerantes Sachsen“: „Der im Juni im Koalitionsausschuss vereinbarte Schutzmechanismus ist essenziell für die im Netzwerk‚ Tolerantes Sachsen‘ zusammengeschlossenen Institutionen. Er muss auch für die Projekte gelten, die sich derzeit in der Bewilligungsphase befinden und mit dem neuen Jahr beginnen sollen. Antragstellende Institutionen brauchen darüber hinaus rechtzeitig in diesem Jahr eine Benachrichtigung, ob ihre beantragten Projekte zur Förderung vorgesehen sind. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die nötigen Mittelfreigaben durch das Sächsische Staatsministerium für Finanzen an die zuständigen Fachministerien nach Möglichkeit noch vor dem Jahreswechsel erfolgen; denn vielen Projektträgern wird es nicht möglich sein, über Monate hinweg eine Vorfinanzierung bereits bewilligter Projekte zu gewährleisten.“ – So der Sprecherrat des Netzwerkes „Tolerantes Sachsen“. Die Zeit drängt, meine Damen und Herren. Es geht nicht nur darum, schnellstmöglich verlässliche Regeln für das „Wie weiter?“ ab Januar zu schaffen, sondern es wird Zeit, dass Sie endlich anfangen zu kommunizieren, und zwar nicht nur, indem Sie nur Verständnis für die Forderungen der Zivilgesellschaft zeigen, wie kürzlich in den Reaktionen auf den Brief der Hundert geschehen. In diesem von mir erwähnten Brief der Hundert ist weiterhin zu lesen: „Die Kürzungen aus dem Jahr 2010 haben den Einbruch etablierter und wirksamer Strukturen in Sozial-, Kultur-, Jugend- und Bildungsbereichen mit sich gebracht. Diese wirken bis heute nach und haben das Vertrauen der Menschen in die Politik beschädigt ... Die fiskalischen Fehler dürfen sich nicht wiederholen ... Sachsen würde um Jahre zurückgeworfen, Erreichtes leichtfertig preisgegeben.“ Es wird also Zeit, dass wir hier im Parlament und auch Sie in der Regierung genau das tun, nämlich Vertrauen schaffen, Zivilgesellschaft und Demokratie fördern und Dinge kommunizieren, auf die sich die Menschen in unserem Land verlassen können. Deshalb möchte ich an dieser Stelle mit dem letzten Zitat meine Rede beenden, und zwar von der Fachstelle LAG Queeres Netzwerk Sachsen: „Im Rahmen der Ausarbeitung Tagesordnungspunkt Öffentliche Trinkwasserversorgung Drucksache 7/1611, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe nun das Wort an die antragstellende Fraktion der AfD, Herrn Kollegen Barth; bitte schön. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hat die AfD keine anderen Abgeordneten?)

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mehr als 27 000 Haushalte in Sachsen, schwerpunktmäßig im Osterzgebirge und im Wahlkreis meines geschätzten Kollegen Dr. Rolf Weigand, sitzen bei langanhaltender Trockenheit wahrlich auf dem Trockenen. Aufgrund ausbleibender Niederschläge ist die der Talsperre Klingenberg als Vorstaustufe dienende Talsperre Lehnmühle nur noch zu einem Zehntel gefüllt. Die Talsperre Klingenberg liefert zwar weiter zuverlässig Trinkwasser in den Großraum Dresden, der Wasserzufluss vom Osterzgebirgskamm hat sich jedoch in den letzten Jahren merklich verringert. Das Osterzgebirge liefert einen und Realisierung einer vorläufigen Haushaltsführung appellieren wir daher an die Sächsische Staatsregierung, unsere für den gesellschaftlichen Zusammenhalt essenzielle Arbeit finanziell abzusichern. Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass innerhalb der Richtlinien Integrative Maßnahmen, Weltoffenes Sachsen und Chancengleichheit geförderte Projekte unserer Mitgliedervereine im Doppelhaushalt 2021/2022 den finanziellen Rückhalt bekommen, den sie brauchen, um das offene, vielfältige und demokratische Sachsen durch die Krise in die Zukunft zu führen.“ Meine Damen und Herren! Lassen Sie die Akteure und Akteurinnen, die für den Kitt in unserer Gesellschaft sorgen, nicht im Regen stehen! Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Gorskih von der Fraktion DIE LINKE mit dem Schlusswort. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/3331 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Somit ist der Antrag bei wenigen Dafür-Stimmen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen abgelehnt worden. Damit ist die Drucksache 7/3331 nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu endlich landesweit gewährleisten AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Großteil des Trinkwassers für Dresden, also auch für unseren Sächsischen Landtag. Wenn das Osterzgebirge unsere Trinkwasserversorgung sichert, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass beispielhaft die Trinkwasserversorgung der Osterzgebirgsdörfer gesichert wird. Das wollen wir mit unserem heutigen Antrag erreichen. (Beifall bei der AfD) Durch die langanhaltende Trockenheit der vergangenen Jahre saßen viele Sachsen im ländlichen Raum sprichwörtlich auf dem Trockenen. Dort, wo die Brunnen nicht gänzlich versiegt sind, ist das verbliebene Wasser bakteriell belastet. In Herzogswalde zum Beispiel stellte ein Labor fest, dass die vorgestellte Probe nicht der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch entspricht. Das Wasser aus dem Hahn in der Küche ein Fall für das Gesundheitsamt! Um überhaupt kochen, trinken, waschen und duschen zu können, muss das benötigte Wasser von einer benachbarten Zapfstelle geholt werden. Dieses Problem ist der CDU-Staatsregierung mehr als 30 Jahre bekannt. Als Wahlumfragen der CDU im Vorfeld der letzten Landtagswahl bröckelten, legten Sie noch eine Förderrichtlinie für Trinkwasseranschlüsse auf. Das Geld dafür entnahm die Staatsregierung den 800 Millionen Euro Restbeständen des Garantiefonds zur Absicherung des Sachsen-LB-Debakels. Der Finanzminister bezeichnete diesen Vorgang als allgemeinen Vollzug des Haushalts. Tatsächlich wurde das Geld am Landtag vorbei genutzt, um dem Wahlkampf von CDU-Kandidaten zum Sieg zu verhelfen. Ich kenne auch Fälle, wo das der CDU mit weit weniger als 100 Stimmen gerade noch einmal gelungen war. (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) Die mit heißer Nadel gestrickte Förderrichtlinie sieht eine Förderung von 65 % als Baukostenzuschuss vor. Ein handwerklicher Fehler in der Richtlinie infolge einer bestehenden Mehrwertsteuerregelung senkt den Fördersatz faktisch auf 50 %. Aus unserer Sicht ist diese faktische Förderung unzureichend. Viele Grundstückseigentümer auf dem Land sind finanziell nicht in der Lage, die vom Wasserversorger geforderten Baukostenzuschüsse aufzubringen. In Friedersdorf, einem Ortsteil der Gemeinde Klingenberg, in dem der Trinkwasseranschluss endlich erfolgen soll, müssen Grundstückseigentümer mit der derzeitigen Förderung 8 000 Euro Baukostenzuschuss leisten. Hinzu kommen Kosten für die Verlegung der Wasserleitung auf dem Grundstück, geschätzt: 4 000 Euro. Veränderungen in der Hausinstallation verteuern die Kosten um weitere 3 000 bis 6 000 Euro. Insgesamt müssen also 15 000 bis 18 000 Euro von den Grundstückseigentümern auf den Tisch gelegt werden. Mit zunehmender Höhenlage im Osterzgebirge steigen auch die Anschlusskosten. In den Ortsteilen von Altenberg liegen sie laut dem lokalen Wasserversorger bei bis zu 80 000 Euro pro Grundstück. Glauben Sie denn allen Ernstes, mit Ihrer mickrigen Förderrichtlinie diese Dörfer erschließen zu können? Doch zurück nach Friedersdorf. Stellen Sie sich einen Rentner vor – 76 Jahre alt, 950 Euro Rente im Monat. Wie soll er die Anschlusskosten von 15 000 bis 18 000 Euro finanzieren? Welche Bank gibt ihm wohl Kredit? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Oder stellen wir uns einen Arbeiter in der Landwirtschaft vor. Selbst wenn er 2 000 Euro brutto verdienen sollte – also mehr als das, was ein Drittel der Sachsen verdient –, würde er wohl kaum einen Kredit über mehr als 10 000 Euro bekommen. Sein schwer verkäufliches Grundstück auf dem Land kommt als Sicherheit für die Bank wohl kaum in Betracht. Doch das Grundstück ist nicht nur nahezu unverkäuflich. Auch wenn sich Kinder oder Enkel des Besitzers dort ansiedeln wollen, werden sie es schwer haben. In Gemeinden ohne Trinkwasseranschluss ist es baurechtlich schwerer, neue Häuser zu errichten, sodass die betroffenen Gemeinden und Ortsteile mangels Attraktivität noch weiter überaltern und noch weiter schrumpfen. Was aber passiert, wenn sich ein Großteil des Dorfes den Wasseranschluss zu den vom Wasserversorger kalkulierten Preisen nicht leisten kann oder nicht leisten will? Der Ausbau des Netzes wird dann trotz des Zuschusses unwirtschaftlich bleiben. Der Wasserversorger muss daher auf die Erschließung des Ortes verzichten; die Menschen bleiben auf dem Trockenen sitzen. Wie reagierte die Staatsregierung auf unseren Antrag? Sie verdoppelte die Begrenzung des Baukostenzuschusses, wie von uns verlangt, auf 40 000 Euro – ein weiteres Beispiel dafür, wie sachliche Oppositionsarbeit der AfD gut funktioniert. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) In ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag verweist die Staatsregierung darauf, dass die Wasserversorger doch die Entgelte für die bereits angeschlossenen Bürger erhöhen könnten, um eine übermäßige Belastung der neu anzuschließenden Brunnenbesitzer zu vermeiden. Angesichts von Kurzarbeit, Lohnausfall und Existenzängsten ist dies mehr als hanebüchen, meine Damen und Herren. Welcher Bürgermeister oder welcher Stadtrat wird es seinen Bürgern zumuten, unter diesen Bedingungen steigende Wasserpreise hinnehmen zu müssen, nur um andere Dörfer neu anzuschließen? Das öffentliche Echo wäre verheerend. Wenn wir den Anschlussgrad der Brunnendörfer an die öffentliche Trinkwasserversorgung also wirklich erhöhen wollen, dann müssen wir endlich die Belastung der Eigentümer verringern. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser im Osterzgebirge oder in Mittelsachsen darf nicht am Geldbeutel der Bewohner scheitern, denn dieser ist erfahrungsgemäß schmäler als in der Landeshauptstadt Dresden. Die Bewohner der Brunnendörfer haben genug von den hohlen Phrasen der Staatsregierung. Nicht umsonst erzielte die AfD dort hervorragende Wahlergebnisse. (Zuruf von der CDU: Wegen des Wasseranschlusses? – Unruhe) Gleichwertige Lebensverhältnisse und ein attraktives Lebensumfeld für die Menschen im ländlichen Raum sind nach Ihrem Koalitionsvertrag ausgewiesene Ziele Ihrer Regierungskoalition. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. Ihre bisherige Förderrichtlinie lässt Ihre hehren Ziele jedenfalls als leere Floskeln dastehen. Eine dauerhaft gesicherte Versorgung mit sauberem Trinkwasser ist aus unserer Sicht ein Menschenrecht. (Beifall bei der AfD) Die vergangenen Sommer zeigen deutlich, dass dies in weiten Gegenden Sachsens derzeit nicht gesichert ist. Nehmen Sie die „Sächsische Zeitung“ von gestern: In Herzogswalde gibt es dank einer Hundertprozentförderung des Freistaates Sachsen bald schnelles Internet. Die Trinkwasserversorgung jedoch ist nach wie vor nicht gesichert. Ich spitze es einmal zu: In Herzogswalde kann man bald bestes Internet genießen, wenn man mit dem Smartphone auf der Toilette sitzt; diese ist mangels Wasser jedoch nach wie vor ein Trockenklo. (Heiterkeit des Dr. Rolf Weigand, AfD – Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU – Unruhe) Dass Sie hier falsche Prioritäten setzen, Herr Dr. Meyer, ist doch ganz offensichtlich. (Widerspruch von der CDU) Ich habe Ihnen dargelegt: Ihr effektiver Fördersatz von 50 % reicht nicht aus, um den betroffenen Dörfern den Anschluss zu ermöglichen. Bereits am 27. Januar 2020 war im Dippoldiswalder Lokalteil der „Sächsischen Zeitung“ zu lesen, dass im nächsten Doppelhaushalt mehr Geld für den Anschluss an das Trinkwassernetz zur Verfügung gestellt werden soll. Auch die Fördersätze sollten angehoben werden. Der Geschäftsführer der Wasserversorgung Weißeritzgruppe, Herr Frank Kukuczka, hält – genau wie wir – Fördersätze von 80 bis 90 % für notwendig, damit sich Grundstückseigentümer den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung leisten können. Wir verlangen von Ihnen nicht, dass Sie den Trinkwasseranschluss zu 100 % fördern, wie Sie es beim Breitbandausbau tun. Es kann jedoch nicht sein, dass in einem hoch entwickelten Industrieland wie Deutschland Dörfer ohne Trinkwasseranschluss dastehen. Seit Januar 2020 ist fast ein Jahr vergangen. Der neue Doppelhaushalt lässt coronabedingt wahrscheinlich noch länger als gedacht auf sich warten. Die Menschen in den Dörfern sitzen nach wie vor im Sommer im Trocknen. So darf es nicht weitergehen. Meine Damen und Herren von der CDU! Unterstützen Sie unseren Antrag, denn Trinkwasser ist ein Menschenrecht. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth von der AfD-Fraktion mit der Einbringung. Nun hat die Fraktion der CDU die Möglichkeit, zum Antrag zu sprechen. Kollege Heinz, bitte schön. (Zuruf: Andreas mit seinem trockenen Humor!)

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Andreas Heinz CDU

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich die Eingangsbemerkungen des Vorredners richtig interpretiere, müsste die Richtlinie zur öffentlichen Trinkwasserversorgung auch im Wahlprüfungsausschuss behandelt werden. (Lachen – André Barth, AfD: Wieso denn? Hat niemand gesagt!) Wenn ich seine Konsequenzen daraus zu Ende denke, hieße das: Je höher der Trinkwasserversorgungsanschlussgrad, umso niedriger die Wahlergebnisse der AfD. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Lachen bei der AfD) Schon allein das wäre eine Motivation, hier mehr zu tun. (Zuruf von der AfD: Na, dann hauen Sie mal rein! Machen Sie mal los, Herr Heinz! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Natürlich brauche ich jetzt nicht über die Bedeutung das Wassers zu referieren. Wir alle kennen das. Gelegentlich erlebt man es: Wenn man aufdreht und nur ein Röcheln aus dem Hahn kommt, ist das wenig erfreulich. Deswegen gehört dies zu den Selbstverständlichkeiten, die niemand mehr missen möchte. Man sollte auch feststellen, dass die Systeme, über die wir hier sprechen, in den letzten 30 Jahren – in dem einen oder anderen Dorf vielleicht auch nur 29 Jahren – hervorragend funktioniert haben und dass dies überhaupt kein Thema war, das die Politik erreicht hätte. Erst durch die zwei Trockenjahre und eine erwartete Klimaveränderung wird das in zunehmendem Maße zum Thema werden, dem wir uns stellen müssen – deswegen die Förderrichtlinie. Wir hatten hierzu eine Anhörung im entsprechenden Ausschuss. Ich möchte einfach einmal ein Fazit dazu zum Besten geben, was die Sachverständigen uns gesagt haben, nämlich, dass eine wirklich hundertprozentige Versorgung, etwa für ein Forsthaus mitten im Wald, mit einer Wasserleitung über soundso viele Kilometer (André Barth, AfD: Das fordert niemand!) unrealistisch ist. Man hat sich durchaus bessere oder höhere Fördersätze gewünscht und festgestellt, dass das auch für die Kommunen Bedeutung habe: zur Stabilisierung der Löschwasserversorgung. Deshalb ist es ganz klug, wenn sich die Kommune selbst ein wenig beteiligt und nicht nur der entsprechende Zweckverband. Im Übrigen ist die Trinkwasserversorgung eine kommunale Pflichtaufgabe; das muss man auch einmal sagen. Der Sachverständige (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) aus Freiberg sagte: Auch in diesen Notzeiten war niemand wirklich ohne Wasser, sondern man hat die Wasserversorgung auf anderem Wege sichergestellt. (André Barth, AfD: Das kam aus dem Wasserhahn!) Weiterhin wurde dort sehr deutlich gesagt, dass es kaum Aufgabebereitschaft von eigenen Brunnen gibt, was ich nachvollziehen kann. Das heißt also, wir nehmen jetzt ganz viel Geld in die Hand, um zentrale Lösungen zu schaffen, aber sobald wieder genug Wasser im Brunnen ist, wird die zentrale Lösung nicht mehr genutzt werden, weil jeder wieder seinen Brunnen nimmt. Das ist noch so ein Zielkonflikt: Man wünscht sich die verbesserte Förderung von Eigenleistung. Ansonsten wurde der Ansatz der Förderrichtlinie überhaupt nicht kritisiert, sondern man fand es gut, dass das so gemacht wurde. Es wurde weiterhin gesagt – und das passt überhaupt nicht zusammen mit dem, was der Kollege Vorredner gesagt hat –, dass durchaus 25 % derer, die heute nicht angeschlossen sind oder keinen Anschluss haben, in den Jahren vorher hätten angeschlossen werden können, dieses aber nicht gewollt haben, es also abgelehnt haben. Deshalb verstehe ich auch nicht, wie hier sozusagen der Weltuntergang ausgerufen und gesagt wird, dass die Staatsregierung nichts getan haben und an allem schuld sei. Das ist immer noch eine kommunale Pflichtaufgabe. Es wird weiterhin Leute geben, die ihren Brunnen höher bewerten und bereit sind, in überschaubaren Zeiträumen mit Provisorien zu leben. Langer Rede kurzer Sinn: Wir werden Ihrem Antrag natürlich nicht zustimmen, (André Barth, AfD: Es wäre auch eine Überraschung gewesen!) schon weil der Ansatz falsch ist. Sie sprechen von einem landesweiten Problem und davon, dass 20 Jahre lang die Schularbeiten nicht gemacht worden seien. Es geht vielmehr darum, für durchaus noch reichlich vorhandene Einzelfälle vernünftige Lösungen zu finden. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Zum Änderungsantrag sage ich etwas, wenn Sie ihn eingebracht haben. Wir stellen uns der Verantwortung in Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden und wollen weiterhelfen und werden auch nach der Wahl unkonventionelle Lösungen finden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – André Barth, AfD: Das sind wir mal gespannt! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Ein Jahr danach!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Heinz von der CDU-Fraktion. Nun hat die Fraktion DIE LINKE das Wort, Frau Kollegin Feiks.

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Antje Feiks Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind tatsächlich überrascht, dass die AfD jetzt ihren Antrag zur öffentlichen Trinkwasserversorgung aus der Mottenkiste holt. Wir selbst haben einen Antrag zum Thema einen Tag zeitversetzt eingereicht. Seitdem hat zum Thema Brunnendörfer und dazu, was man tun kann, um allen den Zugang zum Trinkwasser zu gewährleisten, eine Anhörung stattgefunden, wohlgemerkt nicht zum Antrag der AfD. Wir hatten die Debatte im Ausschuss. Ja, unser Antrag ist nicht beschlossen worden. Aber hier im Parlament geht es oft um das stete Ringen und Ansprechen von Themen. Das haben Sie nicht gemacht. Offensichtlich will die AfD ihre Anträge auch nicht ziehen, wenn es noch um etwas geht, und wenn doch, dann eben ohne Sinn und Verstand – ab ins Plenum damit. (André Barth, AfD: Hä?) Dass Diskussionen etwas bringen, zeigt die vor ein paar Wochen von der Staatsregierung veröffentlichte neue Förderrichtlinie. Mit dieser wurde die Höchstförderung von 20 000 Euro auf 40 000 Euro erhöht. Genau diese bereits erfolgte Erhöhung der Höchstförderung ist Kernpunkt Ihres Antrages, den Sie heute hier zur Abstimmung stellen. (André Barth, AfD: Da müssen Sie mal den Änderungsantrag lesen!) Im AfD-Antrag steht allerdings im Punkt II.1, dass die Staatsregierung Daten über den Anschlussgrad der Städte und Gemeinden erheben und bis zum 30. September 2020 berichten soll. Anscheinend sind die Abgeordneten der AfD aus der Zeit gefallen. Trotz des gestern vorgelegten Änderungsantrages sind Sie nicht einmal in der Lage, diesen Fehler zu beheben. Sie haben gestern an Ihrem Antrag herumgedoktert, nur leider wird der Antrag dadurch nicht besser. Ihr Antrag behebt das folgende Problem nicht. Trotz Anhebung der Höchstfördergrenzen gibt es weiterhin Menschen in Sachsen, die sich den Trinkwasseranschluss nicht leisten können. Prof. Grischek brachte es in der Anhörung auf den Punkt: „Der Trinkwasseranschluss kann bei manchen nicht umgesetzt werden, weil die Leute, die das Grundstück zurzeit nutzen, schlicht in keiner Weise in der Lage sind, selbst 3 000 Euro zu bezahlen.“ Der von Ihnen geforderte Baukostenzuschuss löst dieses Problem nicht. Dies wurde in der Anhörung im Übrigen sehr deutlich dargelegt. Das heißt: Hier brauchen wir eine Härtefallregelung. Weiterhin gehen Sie überhaupt nicht auf die sinnvollen Hinweise von Sachverständigen ein, die in der Anhörung unseres Antrages vorgebracht wurden. Das, was Sie hier machen, ist extrem übersichtlich. (André Barth, AfD: Was?) Ersuchen von Betroffenen, parlamentarische Debatten, fachliche Auseinandersetzungen, Ringen um Lösungen sind offenkundig nicht Ihr Ding. Stattdessen bringen Sie einen schmallippigen Antrag ins Plenum, (André Barth, AfD: Schmallippig? – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) über den Sie nach neun Monaten beim Aufräumen noch einmal gestolpert sind. Mit tut das ehrlich leid für die Betroffenen, die auf Hilfe und Unterstützung hoffen. Um es ganz klar zu sagen: Wenn es bei diesem Thema Erfolge gibt, sind das nicht Ihre Verdienste, (André Barth, AfD: Sondern?) sondern die der vielen Initiativen und Betroffenen, die seit Jahren aktiv sind. Die kleinen Schritte in die richtige Richtung sind vielleicht Ergebnis der steten Auseinandersetzungen in Ausschüssen, des Zuhörens in Anhörungen. Ein Antrag wie Ihrer und der Umgang damit sind es definitiv nicht. (Beifall bei den LINKEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die Fraktion DIE LINKE Kollegin Feiks. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Kollege Zschocke. Bitte schön, Herr Zschocke.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schlichtweg nicht notwendig, auf Antrag der AfD hin festzustellen, dass die Trinkwasserversorgung einen hohen Stellenwert haben muss. Den hat sie nämlich in unserem Land, und zwar schon die ganze Zeit. Mehr als 99 % der Bevölkerung in Deutschland und auch in Sachsen sind an das Trinkwassernetz angeschlossen. Gerade weil eine stabile Trinkwasserversorgung in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger wird, ist es wirklich reichlich absurd, wenn gerade die Klimawandelleugner hier im Haus solche Forderungen aufmachen. (André Barth, AfD: Leugnet doch niemand! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Das ist billiger Populismus. Setzen Sie sich damit auseinander!) Heute verlangen Sie staatliche Maßnahmen wegen zunehmender Trockenperioden, um dann morgen die Maßnahmen für mehr Klimaschutz wieder als Irrweg und Humbug zu diskreditieren. (André Barth, AfD: Das ist Wetter!) – Herr Barth, ich weiß, dass das das Wetter ist und kein Klimawandel. Das haben Sie uns die ganze Zeit schon erzählt. Es ist genau das Problem, dass Sie nicht realisieren wollen, was hier passiert. Dann verlangen Sie noch aktuelle Daten über den Anschlussgrad. Kleiner Hinweis: www.statistik-sachsen.de. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wie alt? –

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André Barth AfD

Wie alt?) – Statistisches Jahrbuch 2019, Anschlussgrade an die öffentliche Wasserver- und -entsorgung. Das steht alles darin. Wenn Sie detaillierte Anschlussgrade wollen, dann wenden Sie sich an den örtlichen Wasserversorger. Der kann Ihnen die einzelnen Ortsteile darstellen. Das ist alles mit wenig Aufwand recherchierbar, also eine irrelevante Forderung. Den Höchstfördersatz in der Richtlinie von derzeit 65 % auf 90 % anzuheben, lehnen wir ab. Ich sage Ihnen auch, warum. Damit würde der Grundsatz, Investitionsvorhaben im Bereich der Trinkwasserversorgung über kostendeckende Entgelte zu refinanzieren, komplett auf den Kopf gestellt. Die Tatsache, dass sich der Freistaat hier freiwillig bereits mit mehr als der Hälfte der Kosten beteiligt, lässt sich nur mit den besonderen Herausforderungen durch den Klimawandel begründen. Eigentlich müssten wir das aber in der Hoheit und Eigenverantwortung der gesetzlichen Aufgabenträger auf der kommunalen Ebene belassen. (André Barth, AfD: Dann müssen Sie die aber ordentlich finanziell ausstatten!) Auch wie der Anschluss vor Ort organisiert wird und wie die konkrete Höhe der Beteiligung der Grundstückseigentümer ist, sollte auf kommunaler Ebene entschieden werden, weil die Regionen und die Verhältnisse verschieden sind. Ich will nur daran erinnern, dass einige von den jetzt Betroffenen in der Vergangenheit gar keinen Anschluss wollten. (André Barth, AfD: Das stimmt!) Dass seit der letzten Anpassung der Richtlinie die maximale Zuwendungshöhe von 20 000 auf 40 000 Euro pro Grundstück angehoben wurde, haben Sie gestern auch gemerkt. Jetzt fordern Sie aber stattdessen die Fortsetzung der Förderungen im kommunalen Doppelhaushalt. Mal ehrlich, das Sonderprogramm läuft bis Ende 2023. Glauben sie ernsthaft, dass dafür keine Haushaltsmittel eingeplant werden? (Dr. Rolf Weigand, AfD: Die sind doch schon alle!) Übrigens entfällt die Umsatzbesteuerung, weil es hier um Anforderungen der Trinkwasserverordnung und den Infektionsschutz geht. Auch das ist eine falsche Information, die Sie hier verbreiten. Dann wollen Sie noch eine Ausnahme vom Verbot des förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns zulassen. Auch das ist bereits jetzt möglich. (André Barth, AfD: Änderungsantrag!) Gemäß Verwaltungsvorschrift des SMS; es steht in Ihrem Änderungsantrag. Es ist wirklich ein sehr, sehr dünner Antrag mit sehr vielen Allgemeinplätzen. (André Barth, AfD: Reden Sie schon über den Änderungsantrag oder über den Antrag?) – Über den Änderungsantrag, den Sie gestern vorgelegt haben. Gestern haben Sie einen Änderungsantrag vorgelegt. In diesem stehen diese ganzen unsinnigen Dinge nach wie vor drin; (André Barth, AfD: Okay! Danke für die Aufklärung!) ein sehr dünner Antrag mit Allgemeinplätzen, überflüssigen Appellen und finanziellen Forderungen jenseits jeder rechtlichen Logik und jenseits jeder haushaltspolitischen Vernunft. (André Barth, AfD: Was ist denn dann logisch und vernünftig? –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Nennen Sie mal ein Beispiel!) – Vernunft und Sinnhaftigkeit, Herr Barth, spielen ja bei der AfD ohnehin keine Rolle, denn solche parlamentarischen Anträge, (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) wie Sie sie hier einbringen, sind nur Mittel zum Zweck einer öffentlichen Inszenierung, (André Barth, AfD: Mittel zum Zweck?) und die Öffentlichkeitsarbeit der AfD zu diesem Antrag ist auch wirklich sehr, sehr aufschlussreich. Man braucht sich nur einmal Ihre Pressemitteilung vom 16. August anzuschauen. Im Kern geht es darin allen Ernstes darum, ein Bild zu zeichnen, dass die sächsische Koalition nicht das notwendige Geld bereitstellen wolle, um das eigene Volk mit Trinkwasser zu versorgen, aber dann ganz viele sinnlose Gelder für Programme wie „Weltoffenes Sachsen“ verschleudern würde. (André Barth, AfD: Ja! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

1 Million mehr, als im Haushaltsplan steht, für „Weltoffenes Sachsen zur Förderung interkultureller Kompetenzen“!) Das ist das Bild, das Sie zeichnen. Weil wir uns mit der Situation von Diskriminierung und Benachteiligung in unserer Gesellschaft auseinandersetzen, bekämen die eigenen Landsleute kein Trinkwasser mehr. Solche Bilder zeichnen Sie. Ich finde das wirklich sehr dramatisch – also, den Zustand Ihrer Fraktion –, wenn Sie selbst vor solch irrwitzigen Konstruktionen nicht zurückschrecken. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD –

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André Barth AfD

Was Sie für einen Popanz vollführen! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Wir haben immer Kritik am „Weltoffenen Sachsen“ geübt!) – Das ist kein Popanz, was ich hier erzähle, sondern der Inhalt Ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie entlarven sich doch damit selbst und grenzen sich selbst aus. Wir haben doch durch den Klimawandel gerade beim Thema Wasser wirklich zwei sehr ernsthafte Probleme in der Wasserversorgung in Sachsen zu lösen. Das eine besteht für rund 0,35 % der Bevölkerung in Sachsen, (André Barth, AfD: 0,7 %!) die aufgrund der zurückliegenden Dürrejahre Probleme mit der Wasserversorgung haben. Ihnen wird jetzt geholfen. Das andere besteht für 4 Millionen Sachsen, die potenziell vom Klimawandel betroffen sind. Dabei geht es weit über die Trinkwasserversorgung hinaus. (André Barth, AfD: Das gehört alles nicht zum Antrag! – Zuruf von der AfD: Genauso wie letzte Woche!) Es geht um die Talsperren, um das Gewässersystem, um die Wasserverfügbarkeit in der Landwirtschaft und um die Stadtentwicklung. All das muss in den nächsten Jahren an den von Ihnen geleugneten Klimawandel angepasst werden; und dafür brauchen wir ernsthafte Lösungsvorschläge und keine solchen Anträge. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Zschocke von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die SPD; Kollege Winkler, bitte schön.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte mich einmal strikt an den Antrag; meine Zeit ist auch sehr begrenzt. Es ist natürlich das gute Recht der AfD und auch von der Geschäftsordnung des Landtags gedeckt, Anträge nach § 52 Abs. 3 im Plenum behandeln zu lassen. (André Barth, AfD: Selbstverständlich!) Aber unter den jetzigen Umständen hätten Sie gern darauf verzichten können, auch aufgrund Ihrer Befürchtung, was das längere Tragen des Mund-Nasen-Schutzes betrifft; denn rein inhaltlich hat dieser Antrag nicht viel zu bieten, zumal die Punkte II.1 und II.2 quasi abgearbeitet sind. Daran – dies sagte Kollege Zschocke bereits – ändert auch Ihr Änderungsantrag nichts, den wir ablehnen werden. Die Staatsregierung hat berichtet und die Zahlen der Anschlussgrade genannt. Man kann sich das, wie bereits gesagt, auch selbst erarbeiten. Der Anschlussgrad liegt bei 99,3 %. Eine zusätzliche Erhebung würde auch keinen neuen Sachstand bringen. Die Richtlinie „Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur“ wurde mittlerweile fortgeschrieben, und der zweite Förderaufruf wurde Anfang Oktober veröffentlicht. Darin enthalten ist die Härtefallregelung, über die schon diskutiert wurde, die Erhöhung der Fördersumme nicht in jedem Fall, aber zumindest in kritischen und zu begründenden Einzelfällen. Das sind aber, wie gesagt, nur Einzelfälle, und es betrifft nicht 99,9 % der anderen Fälle. (André Barth, AfD: Genau! – Dr. Rolf Weigand, AfD: Kommen Sie mal in den ländlichen Raum, dort sieht es ganz anders aus!) Wir haben einen Antrag der LINKEN zu diesem Thema diskutiert und angehört. (André Barth, AfD: Der war natürlich viel besser! – Gegenruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE – André Barth, AfD: War er nicht!) Dabei lagen die von den Sachverständigen genannten Höchstbeträge für Grundstücksanschlüsse bei 25 000 Euro. Nur ganz wenige Fälle lagen darüber, ansonsten lagen sie deutlich darunter. Bleibt noch Punkt II.2, die Anhebung des Fördersatzes von 65 auf 90 %. Die Stellungnahme der Staatsregierung hat bereits auf einen Fakt verwiesen, den auch die Sächsische Haushaltsordnung abbildet: dass hier ein langfristiger persönlicher Vorteil vorliegt, weshalb eine interessengerechte Beteiligung erforderlich und angemessen ist. Wir sprechen hierbei über Baukostenzuschüsse, die sich zwischen 2 000 und 5 000 Euro bewegen, und nicht von diesen astronomischen Summen – außer natürlich in Einzelfällen. Abgesehen davon hat sich auch gezeigt, dass nicht alle vom Anschlusszwang überzeugt sind und auf den eigenen Brunnen setzen, was natürlich die Probleme mit sich bringt, die Kollege Heinz nannte. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Aha!) Aber das sind nur einige periphere Grundstücke, die im Notfall auch mit dem Tanklaster angefahren werden können. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Und wer bezahlt das alles?) Ich schließe mich unserem Sachverständigen aus der Anhörung an, der sagte, dass die Förderquote ausreichend sei und es mit Blick auf die Begrenztheit der finanziellen Mittel noch genügend andere Aufgaben der Wasserwirtschaft gebe, die ein besseres Aufwand-Nutzen-Verhältnis bieten – bestimmt auch das, welches Sie nebenbei angesprochen haben und bei dem es nicht nur um den Anschluss, sondern vor allem um die langfristige Finanzierung der Unterhaltung und Wartung der Wasserversorgung geht. Mehr ist an dieser Stelle auch in Anbetracht der Umstände nicht zu sagen. Wir kümmern uns bereits um die Brunnendörfer, und sollte in Zukunft eine Nachsteuerung notwendig sein, dann werden wir uns auch darum kümmern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Winkler von der SPD-Fraktion. Damit wäre die erste Rednerrunde beendet. Wir könnten jetzt in eine zweite einsteigen. AfD-Fraktion? – Kein Bedarf angezeigt. Die CDU? – Ebenfalls nicht. Die Fraktion DIE LINKE? – Auch nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Auch nicht. SPD? – Auch nicht. Damit übergebe ich an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Günter, bitte schön.

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Wolfram Günther

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben einen Antrag vorliegen, der damit eingeführt wurde, es hätte eine Reaktion der Staatsregierung gegeben, weil es diesen Antrag zum Thema Brunnendörfer gebe. Ich bin seit 2014 im Landtag, und spätestens seit diesem Zeitpunkt hat mich auch dieses Thema begleitet, also auch in der letzten Legislaturperiode. Die Änderungen, die wir als Staatsregierung jetzt vorgenommen haben, beruhen vor allem darauf, dass wir 2019 und 2020 intensive Gespräche mit den Trägern, den Wasserversorgern, geführt haben und insbesondere auch mit dem SSG. Die Hauptforderungen, die gestellt wurden – dass wir einerseits das Problem mit der Umsatzsteuer lösen und andererseits die Härtefallregelung von 20 000 auf 40 000 erhöhen –, waren genau die Forderungen der Betroffenen, der Zuständigen. Diese haben wir jetzt umgesetzt. Wir handeln, deshalb gab es jetzt den zweiten Aufruf. Wir haben das in einem Sonderprogramm aufgelegt, das am 2. Oktober gestartet ist. Der Aufruf ist mittlerweile – seit dem letzten Freitag – beendet, das gesamte Sonderprogramm läuft aber insgesamt noch bis zum Jahresende 2023. Wir werden auch schauen, dass wir die jetzt eingegangenen Anträge noch in diesem Jahr abgearbeitet bekommen. Damit haben wir ein angemessenes Förderangebot. Wichtig ist, wenn man die Härtefallklauseln anwenden will, dass vor Ort sichergestellt wird, dass die Richtlinie geklärt ist. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und des Desinfektionsschutzgesetzes stehen dahinter. Das hat etwas mit der Umsatzsteuer zu tun; diese muss jeweils bescheinigt werden. Um es nochmals klarzustellen: Es ist nicht die Versorgung mit Trinkwasser im ländlichen Raum oder überhaupt der sächsischen Bevölkerung infrage gestellt, sondern 99,3 % der Bevölkerung Sachsens sind bereits angeschlossen, und es ist auch nicht von 100 % der Bevölkerung der Wunsch vorhanden, angeschlossen zu werden. Wir sprechen hier also wirklich über einen ganz kleinen Rest, und für etwa 14 000 Einwohner und Einwohnerinnen haben wir jetzt bereits Planungen für neue Anschlüsse. (André Barth, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 7?

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Wolfram Günther

Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Das ist sehr nett. Weil Sie gerade von dem zweiten Förderaufruf sprachen, der abgeschlossen ist, könnten Sie uns sagen, wie viel finanzielle Mittel beim zweiten Förderaufruf von wie vielen Wasserversorgungen Ihnen zugegangen sind? Das wäre für uns alle und auch für die Öffentlichkeit eine interessante Aussage. Da Sie ja immer sehr aussagekräftig sind und tief in dem Thema drinstecken, habe ich mir erlaubt, diese Frage zu stellen.

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Wolfram Günther

Wir können das noch nicht fertig auswerten. Aufgrund von Desinfektionen und solchen Dingen konnten wir noch nicht alle Anträge auswerten, und deswegen kann ich das jetzt noch nicht beantworten. Das wird sich hoffentlich in den nächsten Tagen ergeben, denn wir wollen es ja dieses Jahr noch schaffen, dies abzuarbeiten. (André Barth, AfD: Dürfen wir da noch eine Kleine Anfrage stellen?) – Na, das dürfen Sie aber. Herzlich willkommen! Das müssen wir, denke ich, nicht noch einmal feststellen. (André Barth, AfD: Gut, okay!) Es ist auch festzustellen: Beim ersten Aufruf, den es schon gab, wurde 3 600 Betroffenen geholfen. Aber eine Antwort kann ich jetzt schon geben: Wir wissen noch nicht, in welcher Höhe und was das alles anbelangt. Bis zum 29. Oktober gab es zumindest 47 Anträge auf Förderung. Das sei gesagt, um die Größenordnung einmal zu verdeutlichen; das hilft jetzt wahrscheinlich schon ein wenig. Noch einmal kurz zu dieser Forderung, die Höchstförderung von 65 % auf 90 % anzuheben – es wurde ja bereits von den Vorrednern schon ausgeführt –: Eigentlich gilt der Grundsatz, kostendeckende Entgelte zu erheben. Das heißt, die Wasserversorger müssen die Kosten tragen und damit auch letztlich diejenigen, die das Wasser abnehmen. Wir weichen von diesem Grundsatz ab, weil wir einen Sonderbedarf sehen, sowohl bei den Versorgern als auch durch die Aufteilung mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Wir erinnern daran, dass diese 65 % nicht nur dazu führen, dass, wenn wir den Kostendeckungsgrundsatz zur Kenntnis nehmen, auch die wirtschaftlichen Eigeninteressen der gesetzlichen Aufgabenträger und die privaten Grundstückseigentümer profitieren. Sie haben hier einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber dem vorherigen Zustand, wenn ihr Grundstück angeschlossen ist. Mit einer Beteiligung bis zu 65 %, wofür eigentlich der Kostendeckungsgrundsatz gilt, sind wir schon mehr als solidarisch, zumal das wieder der allgemeine Steuerzahler zu bezahlen hat. Die 65 % sind die Grenze, die auch die SAK, die wir dazu heranziehen, als Obergrenze festlegt. Mehr ist deshalb überhaupt nicht möglich. Es ist nicht nur nicht mehr möglich, sondern es wäre auch grob ungerecht für diejenigen, die bei dem ersten Aufruf mit einem anderen Fördersatz gearbeitet haben. Es wäre ungerecht für all die Hauseigentümer, die das bisher vollkommen auf eigene Kosten gemacht haben. Es wäre auch ungerecht für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die für Dinge bezahlen, die vom Proporz her nicht funktionieren. Deshalb funktioniert das nicht mit diesen 90 %, die Ihnen jetzt schnell aus der Feder geflossen sind. Aus diesem Grund ist Ihr Antrag nicht zustimmungsfähig. Aber im Übrigen hat sich das alles erledigt, da die Grundforderungen abgearbeitet werden, und das ganz ohne Ihren Antrag. Ich erinnere auch noch einmal daran: Erst am 2. Juli hatten wir die Ausschussanhörung, die noch einmal bekräftigt hat, worin die Hauptprobleme liegen. Härtefallgrenzen nach oben schieben – das haben wir gemacht. Umsatzsteuerproblem lösen – das haben wir auch gemacht. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Staatsminister Günther für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Mir ist aufgefallen, dass das Gemurmel hier im Plenarsaal kurz vor Sitzungsschluss immer lauter wird. Ich bitte Sie, den Geräuschpegel etwas nach unten zu fahren. Wir kommen jetzt zum Schlusswort der AfD-Fraktion. Kollege Barth, Sie möchten dazu sprechen. Bitte schön.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Gebhardt, zu Ihnen sage ich nur: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja?) Sie waren einfach nur neidisch, dass wir zwei Tage vor Ihnen unseren Trinkwasserantrag eingebracht haben. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Noch nie! – Zurufe von der CDU) Wenn Sie eine Anhörung beantragen, dann brauchen wir nicht noch eine eigene Sachverständigenanhörung zu beantragen. Natürlich haben wir das alles gelesen. Noch einmal danke dafür, dass Sie Ihren Antrag zur Anhörung gebracht haben. Das hat auch uns weitergeholfen. (Zurufe von der CDU) Deshalb recht herzlichen Dank, Herr Gebhardt! (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU) Weil sich die SPD hier so echauffiert, dass sie den Antrag irgendwo herausgezogen haben: Frau Friedel war ja in der Präsidiumssitzung ganz vorn, und das kam heute auch wieder zum Vorschein. Es gibt die Möglichkeit, Anträge zu stellen, direkt ins Plenum zu bringen. Es gibt die Möglichkeit, Anträge im Ausschuss zu bespielen. Wenn über den Antrag aber im Ausschuss abgestimmt worden ist, ist er unter der Sammeldrucksache im Hauptausschuss. Wir haben es so gemacht: Wir haben im mitberatenden Ausschuss darüber diskutiert und über unseren Antrag nie im Hauptausschuss abstimmen lassen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das haben wir schon verstanden!) Deshalb sage ich es einmal so: Das war vielleicht ein geschickter Schachzug, zu dem Sie sagen, Sie sind selber noch nie darauf gekommen, auf so eine gute Idee. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, Herr Barth! – Gelächter bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Deshalb: Wenn Sie dabei hier etwas gelernt haben, ist das doch okay. (Beifall bei der AfD) Das können Sie uns ja auch nachmachen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber Sie halten uns das jetzt hier so vor und sagen: Wie die AfD hier die Anträge einreicht, das gefällt uns nicht. Uns gefällt auch manches nicht, was Sie hier im Haus machen. Das müssen wir ja auch ertragen. (Beifall bei der AfD – Och! von der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir ertragen das mit Stolz, mit Anstand, mit Charakter. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt? Das überrascht mich aber!) – Manchmal rufen wir natürlich auch rein, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das macht ihr doch nie! – Weitere Zurufe) – Herr Gebhardt, es ist immer wieder so: Die AfD bespielt ein Thema, die LINKEN bespielen ein Thema. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wenn man dann sieht, wie unterschiedlich darauf reagiert wird, wenn teilweise unterschiedliche Oppositionsparteien dasselbe machen, dann sage ich immer wieder: Ihnen geht es nicht um den Inhalt bei uns. Ihnen, als CDU, geht es darum, (Sören Voigt, CDU: Das Land zu entwickeln, darum geht es uns!) das, was von Ihnen aus auf der anderen Seite steht, wieder möglichst klein zu halten und klein zu machen. Dafür müssen Sie aber eine völlig andere Politik machen. Da müssen Sie das wertkonservative Sachsen wieder hinter sich versammeln. Da können Sie nicht im Bund auf Schwarz-Grün oder in Sachsen – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Barth, die Redezeit ist abgelaufen.

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André Barth AfD

– auf Schwarz-Grün spekulieren. Dann werden wir immer stärker. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war das Schlusswort. Da ist leider keine Kurzintervention erlaubt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war das Schlusswort der AfD-Fraktion. Das Schlusswort hat Kollege Barth gehalten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Leider!) Wir haben einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/4446, vorliegen. Diesen wird Kollege Dr. Weigand einbringen; bitte schön. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Oh, Mann!)

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist doch wirklich schön, wenn man hier beim Trinkwasser noch einmal Spaß am Ende des Tages hat und nicht zerstritten auseinandergeht. Das ist doch wirklich mal eine tolle Sache. Dazu kann man sagen: Danke AfD, dass ihr noch einmal Stimmung in die Bude gebracht habt. So, jetzt werden wir noch einmal konkret mit unserem Trinkwasserantrag. Sie haben vieles kritisiert. Wir würden ja auch nicht wissen, was im ländlichen Raum rumläuft. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Gefährder!) Mein lieber Kollege André Barth hat es ja erzählt. Ich war ebenfalls in meinem Kreis unterwegs. In Großschirma baut der Wasserzweckverband jetzt selbst – weil kein Geld mehr zur Verfügung steht – und schließt die Haushalte an. In der Gemeinde Halsbrücke ist es eine Hängepartie geworden. Ich fand einen Satz der Bürger interessant. Wir haben uns öfter getroffen und sie haben während eines Gesprächs gesagt: Herr Weigand, hier am Tisch waren schon alle Parteien, aber Sie sind derjenige, der am längsten durchhält und versucht, sich durchzubeißen. Meine Damen und Herren, das hat mir gezeigt, dass Sie nur kommen, zuhören, gehen und dann denken, dass die Leute Sie wählen. Wir machen das eben anders. (Zurufe von der CDU) Herr Günther ist bereits gegangen. Es gibt auch eklatante Probleme in seinem Haus. Ich bin der Sache nachgegangen und wollte mir gern jemanden aus dem Ministerium in den Wahlkreis holen, um alle an einen Tisch zu bringen – den Wasserzweckverband, die Gemeinden, jemand aus dem Ministerium und die betroffenen Bürger –, um vor Ort das Problem zu besprechen. Es gibt einige Kuriositäten, die dabei auftreten: Der Wasserzweckverband wertet Grundstücke, auf denen Garagen stehen, und sagt, dort muss Trinkwasser hin. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich brauche für das Waschen meines Autos kein Trinkwasser. Das war die Aussage aus dem Ministerium: Na ja, wir wollen eigentlich ungern hinkommen und mit den Bürgern reden. Man bleibt also lieber im Elfenbeinturm des Ministeriums drin und lässt die Bürger dann in den Brunnendörfern auf dem Trockenen stehen. (Beifall bei der AfD) Deswegen haben wir hier einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir noch einmal den Fördersatz erhöhen wollen. Ich fand es jetzt schon ein bisschen komisch vom Minister zu sagen, das wäre ungerecht. Also, es ist doch immer üblich, dass Fördersätze auch einmal angepasst werden, und genau hier sehen wir Handlungsbedarf. Deswegen soll das auf 90 % erhöht werden. Und es war auch eine Aussage des Wasserzweckverbandes bei mir in Freiberg, mit dem ich mich unterhalten habe: Ein höherer Fördersatz nützt uns nichts, wir brauchen mehr Geld, damit gebaut wird. Deswegen wollen wir Ihnen jetzt schon ins Buch schreiben, dass 15 Millionen Euro nächstes und übernächstes Jahr zur Verfügung gestellt werden. Wir bräuchten ungefähr 200 Millionen Euro – das hat die Anhörung ergeben –, um das sachsenweit zu schaffen. Das können wir zusammensparen. Ich denke, dazu werden wir Ihnen Vorschläge machen im neuen Haushalt. Aber wir müssen schon jetzt – und deswegen appellieren wir an Sie – nicht nur 5 Millionen Euro pro Jahr einstellen, sondern 15 Millionen Euro, um zu zeigen, der ländliche Raum, die Brunnendörfer, sind uns wichtig, und eine Klausel hineinschreiben, dass vor Maßnahmenbeginn jetzt schon losgelegt werden kann – das ist ja oftmals so gewesen; wir werden erst im April den Haushalt beschließen –, dass das Geld fließt und die Leute im nächsten Sommer ihr fließendes Trinkwasser haben. (Zuruf von der CDU: Fließend!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Weigand mit der Einbringung des Änderungsantrages. Gibt es hierzu seitens der Fraktionen Redebedarf? – Kollege Heinz am Mikrofon 4, bitte schön.

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Andreas Heinz CDU

Ja, auch hier ist – wie der ganze Antrag – der Änderungsantrag wenig nötig. Zum einen ist die geforderte 90-prozentige Förderung laut GAK-Richtlinien so nicht möglich. Dort sind Maximalfördersätze von 65 % vom Bund vorgegeben, das sollte man einfach zur Kenntnis nehmen. Vorfristige Festlegungen für den kommenden Haushalt lehnen wir generell ab und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere eindeutigen Aussagen im Koalitionsvertrag, dass es dort Bekenntnisse gibt, das zu tun, und das wird auch so passieren. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Deswegen müssen wir das nicht vor Beginn der Haushaltsverhandlungen schon festlegen. Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Die Reihenfolge der Behandlung der Fragen entspricht der in der eben genannten Drucksache. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Die Schriftliche

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Dr. Rolf Weigand AfD

Behandlung ausländischer Covid-19-Patienten in Sachsen Die dritte falsche oder eigentlich überflüssige Forderung im Änderungsantrag ist die nach dem vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn. Das ist bereits jetzt möglich; also ist auch das schon erfüllt. Wir lehnen den Antrag deswegen ab. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Heinz von der CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen – ich schaue noch einmal in die Runde? – Das sehe ich nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag ab und danach über den Ursprungsantrag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle nun den Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/4446 zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. (André Barth, AfD: Die LINKEN sind gegen Brunnendörfer! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Sie haben vorhin gesagt, es ist verboten!) Wir stimmen jetzt über den Ursprungsantrag, die Drucksache 7/1611, ab. Wer dem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Somit ist dieser Antrag bei vielen Dafür-Stimmen und einer großen Anzahl an Gegenstimmen abgelehnt und die Drucksache nicht beschlossen worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rufe nun auf den 7/4292 Staatsregierung hat auf die Fragen geantwortet. Die Anfragen wurden vom Kollegen Weigand von der AfD-Fraktion gestellt. Er hat diesbezüglich auch keinen weiteren Redebedarf angemeldet. Weitere Fragen liegen uns nicht vor. Somit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Beantwortung der Fragen Medienberichten war zu entnehmen, dass die tschechische Republik Kontakt zu sächsischen Behörden aufgenommen hat, um tschechische Covid-19-Patienten in Sachsen behandeln zu lassen. Frage 1: Welche Vereinbarungen wurden mit anderen Staaten zur Behandlung von Covid-19-Patienten seit September 2020 in Sachsen getroffen? Frage 2: Wie viele Covid-19-Patienten wurden seit September 2020 zur Behandlung aus welchen Ländern nach Sachsen verlegt und inwieweit erfolgt hier eine statistische Trennung von zur Behandlung nach Sachsen/Deutschland verlegten Covid-19-Patienten mit Covid19-Patienten aus der eigenen Bevölkerung bezüglich der Hospitalisierungsrate und ähnlicher Kennzahlen? Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Zu Frage 1: Es wurden keinerlei Vereinbarungen getroffen. Die Staatsregierung hat den sächsischen Partnerregionen Niederschlesien und Lebuser Land sowie der Tschechischen Republik die Aufnahme von SARS-Covid-2-Intensivpatienten angeboten, sofern zum Zeitpunkt einer entsprechenden Anfrage eine ausreichende Zahl freier Intensivbehandlungskapazitäten und entsprechende Reserven auch für eine Verschärfung der Pandemielage in Sachsen zur Verfügung stehen. Zu Frage 2: Seit September 2020 wurden keine ausländischen SARS-Covid-2-Patienten nach Sachsen verlegt. Sofern ausländische Covid-19-Patienten bei uns behandelt werden, gehen diese gleichwohl in die Statistik des Herkunftslandes ein.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vorhandene Bundeswehrkapazitäten zur Versorgung und Nachverfolgung von Covid-19- Personen und -Patienten in Sachsen Frage 1: Wie hoch sind die vorhanden Unterstützungskapazitäten/personellen Ressourcen der Bundeswehr in Sachsen im Bereich Bundeswehr-Sanitäter und „Helfende Hände“, welche zur Versorgung und Nachverfolgung von Covid-19-Patienten bzw. -Personen eingesetzt werden können, und wie viele werden jeweils aktuell insgesamt in Sachsen sowie je Landkreis und kreisfreier Stadt eingesetzt? Frage 2: Wie hoch sind die vorhandenen Kapazitäten der Bundeswehr in Sachsen insgesamt und je Standort, welche zur Versorgung von Covid-19-Patienten genutzt werden könnten, und wie weit ist die Prüfung zur Nutzung dieser Kapazitäten vorangeschritten?

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Prof. Dr. Roland Wöller

Die Frage nach den vorhandenen Unterstützungskapazitäten der Bundeswehr betreffen inhaltlich die Bundeswehr-internen Personalplanungen und damit den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Sächsische Staatsregierung ist dem Fragesteller nur zu einer Beantwortung für den eigenen Zuständigkeitsbereich – und damit nur für die konkreten Unterstützungsanforderungen und/oder aktuellen Unterstützungsleistungen – sowie zu den ihr in diesem Zusammenhang bekannten Informationen verpflichtet. Dies vorausgeschickt, werden die beiden Fragen wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Bundesverteidigungsministerin hat allen Ländern eine personelle Unterstützung durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in einem ersten Umfang von bis zu 5 000 Personen zugesagt, der bei Bedarf auf bis zu 15 000 Personen erweitert werden kann. Von diesem bundesweit zugesagten Personalumfang sind aktuell – Stand: 3. November 2020 – im Rahmen der Unterstützungsleistung „Helfende Hände“ in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen Soldatinnen und Soldaten in folgenden Tätigkeiten und in folgendem Umfang eingesetzt: Kontaktnachverfolgung: aktuell im Einsatz 125, Planung 24; Unterstützung Testcenter: aktuell im Einsatz 4, Planung keine; Abstrichentnahme: aktuell im Einsatz 28, Planung 6; Unterstützung Pflegeheim: aktuell im Einsatz 50, Planung 45; Anzahl gesamt: aktuell im Einsatz 207, Planung 75. Zu Frage 2: Vonseiten der Bundeswehr ist beabsichtigt, vorrangig Soldatinnen und Soldaten einzusetzen, die aus Truppenteilen bzw. Einrichtungen stammen, die im Freistaat Sachsen stationiert bzw. gelegen sind, um eine möglichst zügige Bewilligung entsprechender Anträge der kommunalen Gebietskörperschaften bewilligen zu können. Die Bezifferung einer festen Größe des Personalumfangs, der im Freistaat Sachsen für personelle Unterstützungsleistungen zur Verfügung steht, ist jedoch nicht möglich. Die tatsächlich verfügbaren personellen Kapazitäten sind unter anderem von den Bundeswehr-internen Bedarfen und militärischen Einsatzanforderungen abhängig, die nicht im Zuständigkeits- oder Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung liegen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr geehrdes Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium 16. Dezember 2020, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und des 7. Sächsischen Landtags ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen wunderschönen Tag; danke schön. (Schluss der Sitzung: 16:05 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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