landtag.sachsen.de ↗

Dr. Matthias Rößler

05.11.2020 Sitzungen 7/17

Das war Kollege Nowak, CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Aussprachebedarf zum zur Abstimmung stehenden Entschließungsantrag der AfDFraktion? – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 7/4474 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/4474 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD Beschlussempfehlung des Arbeit und Verkehr wäre jetzt einzubringen. Soll er eingebracht werden? – Ich schaue zum Fraktionsvorsitzenden der einbringenden Fraktion. (Zurufe von den LINKEN: Nein!) – Er wird nicht eingebracht. Meine Damen und Herren, wir können diesen Änderungsantrag, falls es keinen Aussprachebedarf bei den anderen Fraktionen gibt, sofort zur Abstimmung bringen. – Ich stelle also den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/4408, zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/4408 abgelehnt. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum Gesetzentwurf. Da wir keinen Änderungsantrag angenommen haben, könnten wir jetzt auch über den Gesetzentwurf im Block abstimmen, so sich kein Widerspruch aus Ihren Reihen erhebt. Erhebt sich Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Somit stimmen wir im Block ab, und ich rufe die einzelnen Gesetzesbestandteile auf: Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Ich stelle trotzdem Zustimmung fest. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, Drucksache 7/3325, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz Sächsischen Drucksache 7/3669, Gesetzentwurf Drucksache 7/4283, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter oder ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Da uns auch keine Änderungsanträge vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes, Drucksache 7/3669, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/4283. Es liegen, wie gesagt, keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir genau wie bei den vorangegangenen Gesetzentwürfen im Block abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit verfahren wir so. Ich rufe nun die einzelnen Gesetzesbestandteile auf und wir stimmen im Block darüber ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung GRÜNEN und SPD, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich sehe keinen Widerspruch, also verfahren wir so. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs zur Änderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit stelle ich Zustimmung fest. Meine Damen und Herren, ich stelle nun den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes, Drucksache 7/3669, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Nachhaltige aufgabenorientierte Organisationsstrukturen bei der Fachkommissionsberichtswesen Drucksache 7/4220, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift für die CDU-Fraktion Herr Kollege Anton.

Protokoll ↗