Prof. Dr. Roland Wöller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die sächsische Polizei gewährleistet die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, setzt den Rechtsstaat durch und stärkt somit den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Menschen im Freistaat Sachsen haben ein sehr hohes Vertrauen in unsere Polizei, die sich jeden Tag für das Gemeinwesen und das Gemeinwohl einsetzt, auch unter Gefahr für Leib und Leben. Unsere Polizistinnen und Polizisten stehen mitten in der Gesellschaft; sie sind Bürgerinnen und Bürger in Uniform. Wenn die Gesellschaft sich wandelt, dann muss sich auch die Polizei wandeln. Die terroristische Gefahr steigt, die Organisierte Kriminalität nimmt neue Formen an, Cyberangriffe haben ein hohes Dunkelfeld erreicht, die grenzüberschreitende Kriminalität bleibt eine Herausforderung, die Gewaltbereitschaft von Versammlungs- und Demonstrationsteilnehmern auch in Corona-Zeiten nimmt zu. Amts- und Mandatsträger werden bedroht. Einsatz- und Ermittlungsaufwand bei Prüfverfahren oder Beobachtung von Gefährdern steigen, und Angriffe auf Polizisten, Rettungsdienste oder staatliche Einrichtungen sind leider keine Ausnahme mehr. (Zuruf von der AfD: Wer hat die Gefährder ins Land gebracht?) Es ist unsere Aufgabe, den Puls des Wandels zu spüren und die Polizei in die Lage zu versetzen, diese neuen Herausforderungen bestens zu meistern. Wer die Sicherheit gewährleistet, gewährleistet auch die Freiheit. Politische Entscheider, vor allem aber der Sächsische Landtag, brauchen Erkenntnisse über und Einsichten in die veränderten Rahmenbedingungen der Polizeiarbeit, damit sie aus ihnen die richtigen Schlüsse ziehen. Sicherheitslage, digitaler Fortschritt, demografische Entwicklung, Rechtslage, neue Aufgaben, Finanzen und Personal machen die Rahmenbedingungen aus, die die Arbeit der sächsischen Polizei maßgeblich bestimmen. Damit die politischen Entscheider eine solide Grundlage für ihre Einschätzungen und Entscheidungen haben, brauchen wir ein dauerhaftes Berichtswesen. Der Sächsische Landtag hatte bereits Ende 2014 eine Fachkommission eingesetzt, um die Polizeiarbeit in Sachsen zu evaluieren. Sie hat am 14.12.2015 ihren Bericht mit Analysen und Empfehlungen zu der Leitfrage vorgelegt, inwiefern die Stellenausstattung der Polizei dem tatsächlichen Personalbedarf entspricht. Als Vergleichsmaßstab hat sich die Fachkommission überwiegend an den finanzschwachen Westflächenländern orientiert. Wichtigste Empfehlung dieses Berichts war, dass der Polizeivollzugsdienst einen zusätzlichen Bedarf von 1 000 Stellen hat. Um die Stellen rasch besetzen zu können, hat der Sächsische Landtag den Einstellungskorridor deutlich – auf 700 Stellen – angehoben. Vor dem Hintergrund fortschreitender Digitalisierung, polizeilicher Lageveränderung und der Auswirkung von Gesetzesänderungen hat der Landtag im Jahr 2018 die Fortschreibung des Berichts der Fachkommission beauftragt. Grundlage war der Beschluss des Kabinetts vom 08.02.2018, wonach das Sächsische Staatsministerium des Innern den Bericht von 2015 unter wissenschaftlicher Begleitung mit Beteiligung der polizeilichen Personalvertretung fortschreiben, den Gesamtstellenbedarf der Polizei aktualisieren und organisatorische Anpassungsbedarfe erheben sollte. Schon damals war klar, dass die rasante technische Entwicklung die Polizeiarbeit insgesamt beeinflussen wird, zum Beispiel Prävention, Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrssicherheit und Sachausstattung. Ziel und Maßgabe des fortgeschriebenen Berichtes waren klar, nämlich sicherzustellen, dass die sächsische Polizei ihre Aufgaben bestens erfüllen kann. Im Abschlussbericht vom 18. Dezember 2019 hat die Fachkommission die Organisationsstruktur der sächsischen Polizei für zukunftsfähig eingeschätzt und Empfehlungen zur Planungssicherheit bezüglich eines angemessenen Stellenhaushalts und Personalaufbaus ausgesprochen. Eine wichtige Erkenntnis war hier, dass es einen weiteren, über diese 1 000 Stellen hinausreichenden Stellenmehrbedarf gibt. Mit Blick auf unser Ziel, dass der Freistaat Sachsen eines der sichersten Länder in der Bundesrepublik Deutschland sein soll, hat die Fachkommission empfohlen, die sichersten Bundesländer als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Meine Damen und Herren, wir wollen eine handlungsfähige und leistungsstarke Polizei, die in gesellschaftlichen Umbrüchen mit hohen Kriminalitätsgefahren das Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Sicherheit bestens gewährleisten kann. Ein Berichtswesen, das uns über Soll- und Iststand aufklärt und sachkundige Empfehlungen ausspricht, bietet der parlamentarischen Befassung eine solide Basis, um die erforderlichen Anpassungen einzuleiten. Deshalb ist es sinnvoll und wünschenswert, dass die Fachkommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, der Personalvertretung, externen Sachverständigen und dem Staatsministerium des Innern dauerhaft und regelmäßig solche Berichte verfasst und erstattet. Kontinuität und Vergleichbarkeit sind und bleiben entscheidend, auch für die Polizeiarbeit. Ich danke der Fachkommission für ihre Arbeit und ihre sachgerechte Einschätzung der polizeilichen Lage. Insbesondere danke ich Herrn Prof. Dr. Wolfgang Voß, Staatsminister a. D., sowie Herrn Prof. Dr. Marcel Thum, Leiter des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung in Dresden, die als externe Mitglieder der Expertengruppe eine ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Ebenfalls danke ich den Koalitionsfraktionen für die Einbringung dieses Antrages, dessen Umsetzung die Polizeiarbeit einen entscheidenden Schritt voranbringen wird. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe jetzt zum Schlusswort auf. Wer wird für die Koalition das Schlusswort halten? – Herr Abg. Pallas, bitte.
