Kerstin Köditz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein schöner Antragstitel: „Nachhaltige aufgabenorientierte Personalplanung und Organisationsstrukturen bei der sächsischen Polizei gewährleisten,“ – sehr gut – und „Fachkommissionsberichtswesen dauerhaft etablieren“. Das Berichtswesen wird die Welt sicherlich nachhaltig verändern. Ich möchte noch einmal den ersten Punkt vorlesen, und dort beginnt die Kritik der LINKEN. „Die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen ist eines der wichtigsten Anliegen und Kernaufgaben des Staates.“ Ja. Um dieser Aufgabe „Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger“ gerecht zu werden, bedarf es der Polizei, und das ist uns als LINKE zu wenig. Diese Aussage ist für uns als LINKE ganz einfach zu einseitig. Sie verkennt die Rolle und Bedeutung des Ehrenamtes, der Ortspolizeibehörden, der Menschen, die sich in verschiedenen nicht staatlichen Organisationen um Vorbeugung und Gefahrenschutz kümmern. Diese müssen doch mit betrachtet werden, wenn ich diesen Satz in Punkt 1 voranstelle. (Sebastian Wippel, AfD: Meinen Sie jetzt die Antifa? – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Unsere Kritik an den bisher vorgelegten Berichten der Fachkommission, was ihre Zusammensetzung, ihre Schwerpunktsetzung und einen Teil ihrer Schlussfolgerungen betrifft, halten wir somit weiter aufrecht. Wenn bei einer dauerhaften Etablierung eines solchen Fachkommissionsberichtswesens kein ganzheitlicher Ansatz, also nicht nur Polizei, gewählt wird, dann ist er für uns als LINKE nicht zustimmungsfähig. Der Antrag selbst beschäftigt sich entgegen dem Titel nicht mit Organisationsstrukturen. Da hat sich am Ansatz, wie wir ihn seit Jahren kritisieren, nichts, aber auch gar nichts geändert. Nur auf der Grundlage einer fundierten Aufgabenkritik können sich die politischen Entscheidungsträger mit einer dann funktionierenden aufgabenorientierten Personalplanung beschäftigen. Das Aufgabenspektrum hat sich gegenüber dem vor zehn oder 15 Jahren dramatisch verändert, sowohl im sicherheitsrelevanten Bereich als auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung. Ohne eine ergebnisoffene Analyse der Gesamtsituation und der daraus resultierenden Aufgaben sowohl für staatlich Beteiligte, also die Polizei – was ist mit Geheimdienst, Feuerwehr, Rettungsdienst? –, als auch für nicht staatlich Beteiligte läuft eine Personalplanung ins Leere und dient einzig und allein als Feigenblatt für haushalterische Problemlagen. Unter Punkt 2 zeigt sich ganz deutlich, dass die Berichte für die Haushaltsdiskussion eingesetzt werden sollen, wenn nicht gar nur dafür. Der Punkt 2.2 geht aus unserer Sicht so gar nicht. Erstens sollte eine Berichterstattung nicht unter dem Vorsitz des Staatsministeriums des Innern erfolgen, weil damit die Aufgabenstellung und eine kritische Betrachtung von vornherein eingeschränkt sind. Zweitens sollten die entsprechenden Gewerkschaften auch als nicht staatliche Organisationen beteiligt werden. Dann im Punkt 2.3 wieder der Bezug auf die sichersten Bundesländer. Das hat schon beim letzten Mal nicht funktioniert, als es um den Abbau von Personalstellen ging. Die Ergebnisse können wir derzeit hautnah verfolgen. Aber auch hier findet der Grundsatz „Die Aufgaben bestimmen den Personalbedarf“ keine Anwendung. Er wird einfach ersetzt durch „Die Bayern, die Baden-Württemberger brauchen nur x Personalstellen, also können wir keinesfalls zu einem anderen Ergebnis, zu anderen Analysen und Handlungsempfehlungen kommen.“ (Sebastian Wippel, AfD: Mehr oder weniger?) Zu Punkt 2.4 wäre festzustellen, dass der vorgeschlagene Zeitraum zu kurz ist, um grundlegende Lageveränderungen zu beschreiben, da diese in so kurzen Zeiträumen eher schwer bis gar nicht erkennbar und verifizierbar sind. Auch hier steht die Verwendung ausschließlich für die Haushaltsdiskussion im Vordergrund. Es besteht die Gefahr, dass eine wichtige und auch notwendige Diskussion zu sicherheitspolitischen Themen zu einem schnöden Verwaltungsakt verkommt. Mit einer der Verwaltung nachgesagten Routine werden die einzelnen am Anfang erarbeiteten Punkte einfach nur verwaltungstechnisch fortgeschrieben. Wir sehen die Gefahr, dass eine solche Art Berichterstattung ein reines Feigenblatt ist und eine wirkliche wissenschaftliche Befassung somit völlig ausgeschlossen wird. Unklar ist uns auch, ob im Punkt 3 ein Berichtszeitraum „mindestens jedoch einmal im Jahr“ etwas bringt. Wie soll sich zum Beispiel der Stellenplan bei der Polizei außerhalb der Haushaltsbefassung und -verabschiedung entwickeln, ohne dass der Haushaltsplan entsprechend geändert wird, da sich die CDU seit nunmehr 30 Jahren regelmäßig gegen Nachtragshaushalte wehrt? Auch werden innerhalb eines Jahres kaum tendenziös andere Entwicklungen erkennbar sein. Also was bringt es? Zum Schluss sei noch erwähnt, dass auch aus der Begründung kein wirklich sinnvoller Ansatz erkennbar ist, außer dass die Staatsregierung ein Feigenblatt für ihre Haushaltsverhandlungen schafft, der solch einen lückenhaften und aus unserer Sicht einseitigen Antrag notwendig macht. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? (Susanne Schaper, DIE LINKE: Nein!) – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Prof. Wöller, das Wort zu nehmen. Bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn Sie verhüllt reden, ist das eine Herausforderung!)
