Susanne Schaper
Vielen Dank, Herr Präsident. Mit sachlicher Richtigstellung hat das nicht viel zu tun gehabt, weil es auch darin eine Anordnungsbefugnis gibt, die genau das herstellen könnte. Sie sollten sich vielleicht, bevor Sie irgendwelchen Senf verbreiten, damit befassen, was es tatsächlich am Ende ist. (Zuruf von der AfD: Das machen Sie gerade! Das Katastrophenschutzgesetz gilt aber nur für einzelne Personen und nicht für die Allgemeinheit!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Noch einmal kurz zur Information: Grundsätzlich ist es so: Es gibt eine sachliche Richtigstellung. Die Möglichkeit gibt es. Aber es gibt keine Antwort darauf. Wenn, dann müsste man sich in der Kurzintervention auf den Redebeitrag vom Herrn Prantl beziehen. Von daher ging es etwas zu schnell. Aber ich hätte entsprechend reagieren müssen. Aber zur Information: Es gibt die Möglichkeit der sachlichen Richtigstellung. Es gibt aber nicht die Möglichkeit einer Erwiderung durch eine andere Fraktion. Wenn, dann muss man sich, wie gesagt, auf den Redebeitrag des vorhergehenden Redners beziehen. Jetzt noch einmal die Frage in die Runde: Gibt es Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich das Wort an Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.
