Wolfram Günther
Wir können das noch nicht fertig auswerten. Aufgrund von Desinfektionen und solchen Dingen konnten wir noch nicht alle Anträge auswerten, und deswegen kann ich das jetzt noch nicht beantworten. Das wird sich hoffentlich in den nächsten Tagen ergeben, denn wir wollen es ja dieses Jahr noch schaffen, dies abzuarbeiten. (André Barth, AfD: Dürfen wir da noch eine Kleine Anfrage stellen?) – Na, das dürfen Sie aber. Herzlich willkommen! Das müssen wir, denke ich, nicht noch einmal feststellen. (André Barth, AfD: Gut, okay!) Es ist auch festzustellen: Beim ersten Aufruf, den es schon gab, wurde 3 600 Betroffenen geholfen. Aber eine Antwort kann ich jetzt schon geben: Wir wissen noch nicht, in welcher Höhe und was das alles anbelangt. Bis zum 29. Oktober gab es zumindest 47 Anträge auf Förderung. Das sei gesagt, um die Größenordnung einmal zu verdeutlichen; das hilft jetzt wahrscheinlich schon ein wenig. Noch einmal kurz zu dieser Forderung, die Höchstförderung von 65 % auf 90 % anzuheben – es wurde ja bereits von den Vorrednern schon ausgeführt –: Eigentlich gilt der Grundsatz, kostendeckende Entgelte zu erheben. Das heißt, die Wasserversorger müssen die Kosten tragen und damit auch letztlich diejenigen, die das Wasser abnehmen. Wir weichen von diesem Grundsatz ab, weil wir einen Sonderbedarf sehen, sowohl bei den Versorgern als auch durch die Aufteilung mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Wir erinnern daran, dass diese 65 % nicht nur dazu führen, dass, wenn wir den Kostendeckungsgrundsatz zur Kenntnis nehmen, auch die wirtschaftlichen Eigeninteressen der gesetzlichen Aufgabenträger und die privaten Grundstückseigentümer profitieren. Sie haben hier einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber dem vorherigen Zustand, wenn ihr Grundstück angeschlossen ist. Mit einer Beteiligung bis zu 65 %, wofür eigentlich der Kostendeckungsgrundsatz gilt, sind wir schon mehr als solidarisch, zumal das wieder der allgemeine Steuerzahler zu bezahlen hat. Die 65 % sind die Grenze, die auch die SAK, die wir dazu heranziehen, als Obergrenze festlegt. Mehr ist deshalb überhaupt nicht möglich. Es ist nicht nur nicht mehr möglich, sondern es wäre auch grob ungerecht für diejenigen, die bei dem ersten Aufruf mit einem anderen Fördersatz gearbeitet haben. Es wäre ungerecht für all die Hauseigentümer, die das bisher vollkommen auf eigene Kosten gemacht haben. Es wäre auch ungerecht für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die für Dinge bezahlen, die vom Proporz her nicht funktionieren. Deshalb funktioniert das nicht mit diesen 90 %, die Ihnen jetzt schnell aus der Feder geflossen sind. Aus diesem Grund ist Ihr Antrag nicht zustimmungsfähig. Aber im Übrigen hat sich das alles erledigt, da die Grundforderungen abgearbeitet werden, und das ganz ohne Ihren Antrag. Ich erinnere auch noch einmal daran: Erst am 2. Juli hatten wir die Ausschussanhörung, die noch einmal bekräftigt hat, worin die Hauptprobleme liegen. Härtefallgrenzen nach oben schieben – das haben wir gemacht. Umsatzsteuerproblem lösen – das haben wir auch gemacht. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Staatsminister Günther für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Mir ist aufgefallen, dass das Gemurmel hier im Plenarsaal kurz vor Sitzungsschluss immer lauter wird. Ich bitte Sie, den Geräuschpegel etwas nach unten zu fahren. Wir kommen jetzt zum Schlusswort der AfD-Fraktion. Kollege Barth, Sie möchten dazu sprechen. Bitte schön.
