landtag.sachsen.de ↗

Andreas Nowak

CDU 05.11.2020 Sitzungen 7/17

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute diskutierte Gesetz, diese Beitragserhöhung, wird viel stärker öffentlich wahrgenommen, als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Noch vor zehn bis 15 Jahren hat sich für solch einen Vorgang eine gewisse Anzahl von Fachleuten interessiert. Es wurde öffentlich diskutiert und damit war es gut, obwohl die Rundfunkgebühr bzw. der Beitrag am Stammtisch schon immer ein Aufregerthema war. Warum hat die Debatte jetzt Fahrt aufgenommen? Ich glaube, das liegt zum einen an der Höhe des Beitrages und an der Höhe des Gesamtaufkommens, an Finanzierungsstrukturen und Gehältern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zum Teil an der Qualität der Angebote, der Verästelung des Angebotes bzw. der angebotenen Sender und der dramatisch veränderten Medienwelt. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 und 4 bis 8 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 72 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten, Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 10, Kleine Anfragen, ist zu streichen. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Ich rufe auf des Entwurfs Staatsvertrag zur Staatsverträge der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Der Beitrag war in den letzten zehn Jahren für den Verbraucher stabil bei 17,50 Euro. Es gab ein höheres Aufkommen nach der Umstellung der gerätebezogenen Abgabe auf eine Haushaltsabgabe. Es gab Sparbemühungen der Sender – das muss erwähnt werden –, die allerdings von außen initiiert werden mussten. Ich erinnere daran, dass unser Ministerpräsident dort in intensiven Gesprächen mit seinen Kollegen aus den Nachbarbundesländern unterwegs war. Tatsächlich produzieren die öffentlich-rechtlichen Anstalten heute schon für 18,35 Euro. Dass es bisher bei 17,50 Euro geblieben ist, liegt zum einen an diesen Sparanstrengungen, zum anderen aber auch daran, dass gewisse Rücklagen angezapft wurden, die jetzt dem Ende entgegengehen. Die geplante Erhebung auf 18,36 Euro entspricht ungefähr dem Beitrag, für den heute produziert wird. Viele Menschen fragen trotzdem: Warum reicht das nicht? – Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Zum einen sind zu nennen: Altlasten bei Gehältern und Pensionen, vor allem in den westlichen Rundfunkanstalten, in die Jahre gekommene Strukturen, ein sehr auskömmliches Gehaltsniveau. Im KEF-Bericht wird davon gesprochen, dass pro Vollzeitäquivalent durchschnittlich über 7 000 Euro Personalkosten anstehen. In gewissem Sinne gab es Anpassungen, die unterblieben sind. Das kann man den Anstalten nicht allein anlasten, denn die Finanzierung folgt dem Auftrag, und dem folgt die Struktur. Wenn wir feststellen, dass die Gelder nicht reichen, dann müssen wir uns mit diesen Fragen auseinandersetzen. Für den Auftrag sind die Sender nicht verantwortlich, sondern das ist Aufgabe der Politik, deshalb sprechen wir heute darüber. Wer Änderungen will, muss hier anfangen, und wir wollen Änderungen. Man darf das aber nicht mit dem heutigen Beschluss vermischen; denn für den heutigen Beschluss ist ein klares verfassungsrechtlich vorgegebenes Verfahren am Start. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten hat die Anmeldungen der Sender untersucht. Sie hat diese Anmeldungen bewertet und eine Empfehlung abgegeben. Heute sind wir am Ende dieses Verfahrens und nicht am Anfang, deshalb ist für uns klar: Wir werden diesem staatsfern organisierten Verfahren zustimmen. Aber, das sage ich auch: Wir müssen in diesem Kontext über die Auftrags- und Strukturfragen sprechen. Dort beginnt für uns heute ein neuer Prozess: die Debatte um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dieser öffentlichrechtliche Rundfunk muss auskömmlich finanziert sein, und er muss Entwicklungsperspektive haben. Es sagt aber ausdrücklich nicht, dass der Rundfunkbeitrag immer steigen muss. Die Finanzierung folgt dem Auftrag. Aufgabe der Politik ist es, diesen Auftrag zu schärfen. Wenn das Geld nicht reicht, müssen wir uns insbesondere damit beschäftigen. Welchen Status quo haben wir? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach dem Krieg dezentral organisiert worden. Das Mutterschiff war die BBC, wie der WDR-Intendant und ARD-Vorsitzende Tom Buhrow einmal gesagt hat. Es gab gute Gründe dafür; denn man wollte nach dem Zweiten Weltkrieg einen neuen Großdeutschen Rundfunk vermeiden, deshalb ist es so dezentral organisiert. Das hat dazu geführt, dass im Laufe der Jahre über 20 Fernsehsender an den Start gegangen sind. Wir haben über 60 Radiostationen in Deutschland. Dazu kommen diverse Mediatheken und Strukturen wie Radio Bremen oder der Saarländische Rundfunk, die nur am Leben gehalten werden können, weil sie über einen ARD-internen Finanzausgleich finanziert werden. Gleichzeitig haben wir eine dramatisch veränderte Medienwelt und Mediennutzung. Die Betrachtung nach Ausspielwegen tritt immer mehr zurück. Die Konvergenz der Mediennutzung ist Tagesrealität, und es gibt neue Anbieter auf dem Markt, die Sport, Serien, Unterhaltung und Ähnliches viel besser und zum Teil günstiger anbieten, als das vielleicht in den Achtzigern noch der Fall war. Deshalb gehören auch solche Punkte in dieser Debatte auf den Prüfstand. Filme müssen nicht mehr mit Orchestern vertont werden, die zur Gründung der Rundfunkorchester geführt haben. Die Kultur wird auch nicht mehr nur über den Rundfunk vermittelt. Gleichzeitig haben wir gewachsene Strukturen, in denen sich einige an der einen oder anderen Stelle sicherlich ganz hübsch eingerichtet haben. Es wird also Zeit, hier etwas zu lüften. Wir als CDU-Fraktion haben uns mit dem Thema schon länger beschäftigt. Für uns ist ganz klar: Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Anders als andere wollen wir ihn nicht abschaffen, aber wir haben dort Reformbedarf. Der gemeinwohlorientierte Charakter des öffentlichrechtlichen Rundfunks muss sich aus unserer Sicht ganz klar auch in den Gehältern widerspiegeln, insbesondere bei den außertariflichen Vergütungen. Ich habe gerade eine Zahl genannt. Wir müssen auch die Aufgaben auf den Prüfstand stellen. Ob im Bereich Unterhaltung, also bei den Serien, bei diversen Schlagersendungen und Ähnlichem immer alles noch vom Grundversorgungsauftrag umfasst sein muss, ist aus meiner Sicht redlich zu überprüfen. Das Gleiche gilt für die Sportrechte und am Ende auch für die Orchester. Wenn man sich einmal das MDR-Orchester anschaut, so hat dieses über 200 Planstellen. Das Landesfunkhaus Sachsen hat im Vergleich 165. Das Gewandhausorchester gleich nebenan, mit 181 Planstellen das größte bürgerliche Orchester der Welt, muss aber drei Spielstätten bespielen. Insofern ist es durchaus legitim, zu hinterfragen, ob diese 200 Planstellen in dem Umfang aus Rundfunkbeiträgen aufrechterhalten werden müssen oder ob es nicht sinnvoll ist, an der Stelle vielleicht mehr ins Programm zu investieren. Auch die Strukturen gehören auf den Prüfstand: über 20 TV-Sender, über 60 Radiostationen, gleichzeitig sinkende Nutzung der linearen Angebote und mehr über die Plattformen. Der DLF-Intendant Raue hat es in der Ausschussanhörung sehr plastisch gemacht. Er sagt, bis 35 Jahre hat er Nutzer, die fast nur noch über die Plattform kommen, außer morgens zwischen 7 und 10 Uhr; da wird auch noch linear gehört. Auf der anderen Seite sind die über 35-Jährigen mehr im linearen Bereich, aber auch dort sinkend. Trotzdem gibt es diese Angebote parallel. Wenn man sich mit den Intendanten unterhält, wie das denn weitergeht, vermisse ich an der einen oder anderen Stelle die eine oder andere Vision. Das wird also auch in die Diskussion einzubringen sein. Ebenso kann man durchaus darüber nachdenken, die linearen TV-Programme zu beschränken. Warum wir 20 deutschlandweite brauchen, ist mir nicht so ganz klar. Ich denke, wenn man auf ein bundesweites Hauptprogramm geht und einen Nachrichten-, einen Ereigniskanal, einen für die Kultur, einen für Kinder, einen regionalen Fernsehsender pro regionale Rundfunkanstalt und die europäischen Gemeinschaftsprogramme Arte und 3sat betrachtet, dann könnte man das Ganze etwas straffen und die eine oder andere Kostenstelle einsparen. Die konsequente Plattformorientierung muss die Zukunft sein, stärkere regionale Berichterstattung vor allem dort, wo der Markt nichts hergibt. Das ist insbesondere im Bewegtbild so. Genauso muss man schauen, dass bei der Gelegenheit vielleicht auch eine Qualitätsoffensive angegangen wird. Ich nehme Probleme bei der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wahr, insbesondere bei den GSEA, wie das im Sprech der Anstalten heißt: Gemeinschaftssendungen, Einrichtungen und Aufgaben. Jede Landesrundfunkanstalt hat ihren Rundfunkrat, der entsprechend kontrollieren soll. Was ist aber mit diesen Gemeinschaftssendungen und Einrichtungen? Wer kontrolliert denn das? Dort haben wir nur die Gremienvorsitzendenkonferenz, und ich denke – das macht auch die aktuelle Berichterstattung über die US-Wahlen an der einen oder anderen Stelle deutlich – , es wäre sinnvoll, wenn es ein Instrument gäbe, das insbesondere den Gesamtblick auf die bundesweit verbreiteten Angebote hätte. Deshalb schlagen wir vor, ein Auftrags- und Qualitätsmonitoring zu organisieren, staatsfern nach dem Beispiel der KEF. Das könnte aus unserer Sicht im Qualitätsbereich einen gewissen Vorteil bringen; denn Qualität ist im öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders zu beachten, weil er öffentlich finanziert ist. Die Grundlagen sind im § 26 Medienstaatsvertrag klar geregelt. Es ist aus meiner Sicht besonders misslich, wenn der eine oder andere leitende Redakteur den Eindruck erweckt, diese Grundlagen seien ihm lästig. Ich nenne ganz konkret Georg Restle, der vor einiger Zeit von einem Neutralitätswahn sprach und für einen werteorientierten Journalismus eintritt. Ich sage, dass das eine Art von Haltungsjournalismus ist, den wir gerade nicht brauchen. Wir brauchen Objektivität oder eine möglichst große Annäherung an Objektivität und Neutralität. Ein entsprechendes Gremium könnte aus unserer Sicht an der Stelle Fortschritte bringen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Niemand hat ihm damals widersprochen. Als das Thema mit dem „Umweltsau-Video“ auf die Tagesordnung kam, hat sich der Intendant des WDR dafür entschuldigt und wurde anschließend vor seine eigene Redakteursvertretung gezerrt. Ich bin der Meinung, dass wir hier Handlungsbedarf haben. (Beifall bei der CDU) Das würde am Ende auch mehr Akzeptanz bei der Bevölkerung bringen. Diese Akzeptanz könnte im Übrigen gesteigert werden, wenn die deutsche Einheit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk endlich einmal vollendet würde und nicht nur zwei von 50 Gemeinschaftseinrichtungen im Osten wären, sondern einige mehr. Die Diskussion um den Umzug der Degeto haben wir mitbekommen. Ich persönlich bin sehr enttäuscht über das, was da abgegangen ist. Deshalb bleibt die Forderung, insbesondere deutschlandweit publizistisch wichtige Leitredaktionen in den Osten umzuziehen. Es war 1953 richtig, ARD Aktuell in Hamburg im Britischen Sektor anzusiedeln; ob es 2020 noch richtig ist, das dort zu haben, oder ob man nicht darüber nachdenken sollte, die Tagesschau künftig vielleicht aus Leipzig senden zu lassen, ist eine Forderung, die bleibt. (Beifall bei der CDU und der SPD) Das Gleiche ist beim Deutschlandradio und beim Deutschlandfunk. Dort gibt es zwei Funkhäuser, die 1994 in dem entsprechenden Staatsvertrag festgeschrieben wurden: eines in Berlin, eines in Köln. Beide sind marode. Der Intendant hat uns im Ausschuss gesagt, dass er dringend Geld braucht, um sie zu sanieren. Auch da könnte ich mir vorstellen, einmal das Funkhaus der Zukunft zu bauen, das plattformorientiert ist und weniger auf lineare Betriebe schaut, und dass dieses Funkhaus der Zukunft vielleicht mit einem geänderten Staatsvertrag durchaus im Osten angesiedelt wird. Mir ist völlig klar, dass das alles ganz dicke Bretter sind, weil Medienpolitik in Deutschland zwischen den Ländern immer einstimmig passieren muss, und dass dabei viele Standortinteressen eine Rolle spielen werden. Wir werden trotzdem nicht drum herumkommen, uns mit diesen Dingen weiter zu beschäftigen; denn wenn die Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abnimmt, wird sie auch für die Finanzierung desselben abnehmen. Da wir ihn nicht abschaffen, sondern stärken wollen, müssen wir uns mit diesen Fragen beschäftigen. Diese Akzeptanz kann auch durch einen stabil gehaltenen Rundfunkbeitrag gesteigert werden. Wir sind der Meinung, dass das möglich ist, wenn man sich damit nur beschäftigt. Deshalb stimmen wir heute zwar zu, beginnen aber jetzt die Debatte um Auftrag, Struktur und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; denn die Beitragsperiode 2025 steht schon vor der Tür. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Alle Reden von Andreas Nowak Protokoll ↗