Susanne Schaper
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Abbau der Bürokratie in der Pflege wird seit Jahr und Tag eingefordert. Wir haben eine sehr langwierige Diskussion, die durch die Erfahrungen in der Corona-Pandemie noch einmal neu entfacht wurde. Die Regierungskoalition greift diese Diskussion mit einem Antrag auf. Ein sehr großer oder wenigstens ein mittelgroßer Wurf ist es aber leider dennoch nicht. So soll eine Evaluation durchgeführt werden, deren Berichtsergebnis dem Landtag vorzulegen ist. Danach kommen noch ein paar Punkte zum Berichtsgegenstand; allerdings fehlen sämtliche Anhaltspunkte dazu, wie der Arbeitsrahmen des Vorhabens aussehen soll. Es fehlt eine Zeitschiene. Es gibt keine Hinweise zum Vorgehen im Antrag und es fehlen jegliche Angaben dazu, wer überhaupt diese Evaluation durchführen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des SMS sein sollen, denn in meinen Ohren klingen noch kürzlich gemachte Bemerkungen von Frau Ministerin Köpping, wie eingespannt – auch nachvollziehbar – die Mitarbeiter durch die Corona-Situation und Kleine Anfragen sind. So kann man ihnen das tatsächlich nicht zumuten wollen. Sie arbeiten seit Längerem an der Belastungsgrenze. Gerade diejenigen im Pflegereferat dürften zu den am meisten Beanspruchten gehören und somit keine freien zeitlichen Valenzen für die sogenannte Evaluation haben. Ganz abgesehen davon, dass bereits in der „Sächsischen Zeitung“ vom 27. Oktober 2020 zu lesen war, dass Landesbedienstete nach Aussage von Ministerpräsident Kretschmer die kommunalen Gesundheitsämter unterstützen sollen. Demzufolge werden wir, wenn dieser Antrag heute beschlossen wird, wovon ich natürlich ausgehe, in ein paar Wochen einen Bericht vorgelegt bekommen. Wie gesagt, eine Zeitschiene gibt es nicht. Ich frage mich, ob Sie es wirklich ernst meinen, wenn Sie auf diese Weise das Thema des Bürokratieabbaus in der Pflege angehen wollen. Von der Beauftragung eines Instituts für die Evaluation ist leider im Antrag keine Rede. Das wäre auch haushaltsrelevant. Es wäre ebenso haushaltsrelevant, wenn ernsthafte Planungen bestünden, die von den Vorrednerinnen und Vorrednern hier viel beschworenen Handlungsempfehlungen der Enquetekommission zur Versorgung und Pflege älterer Menschen endlich umzusetzen. Denn wenn Sie diese durchlesen, stellen Sie fest, dass sie in eine deutlich andere Richtung gehen. Aber auch in dieser Richtung gibt der Antrag nichts her. Das ist leider wirklich enttäuschend. Ich befürchte, wir werden zu gegebener Zeit vor der Haushaltsdebatte für die Jahre 2023/2024 wieder dastehen und über die nächste Evaluation zu diesem oder irgendeinem anderen pflegerelevanten Thema diskutieren. Ich halte dies leider nur für Symbolpolitik; dieser kann und will meine Fraktion nicht zustimmen, wenngleich wir allein schon wegen des Themas und auch aus Dankbarkeit, dass Sie das Thema aufgreifen, auch nicht ablehnen können. Kollegin Kuhfuß hat selbst gerade darauf hingewiesen, dass dies nur ein erster Schritt sein kann. Noch ein paar Worte zum Inhalt des Antrags: Selbstverständlich ist es notwendig, dass die Staatsregierung Informationen zur Umsetzung der Digitalisierung in der Pflege generiert, denn der Einsatz elektronischer Arbeitsmittel kann und wird hoffentlich die Arbeitsbedingungen in der Pflege erleichtern. Es ist auch richtig, sich in diesem Zusammenhang mit den Wirkungen der Förderung nach dem Pflegestärkungsgesetz zu beschäftigen, wenngleich das aber normal sein müsste; denn Gesetzesteile, die keine Wirkung entfalten, müssen entweder qualifiziert oder logischerweise abgeschafft werden. Vernünftig ist es auch, zu untersuchen, inwieweit die Bürokratieerleichterung aufgrund der Corona-Situation aufrechterhalten bleiben kann. Dagegen würde nur sprechen, wenn sie sozusagen schamlos ausgenutzt worden wäre. Davon ist mir aber überhaupt nichts bekannt. Allerdings ist auch zu bedenken, dass die Erkenntnisse aus dieser außergewöhnlichen Situation nicht repräsentativ sein können, logischerweise. Denn die Entlastung von Pflegekräften in dieser einmaligen Situation – die schon aufgrund der Erkrankung des Personals zu überplanmäßigen und außergewöhnlichen Mehrbelastungen von Pflegekräften führt – ist nicht vergleichbar mit der erforderlichen und dauerhaften Entlastung von Pflegekräften unter den üblichen Bedingungen. Auch das sollte eigentlich klar sein. Diese Entlastung wäre nur zu erreichen, wenn der Personalmangel in der Pflege reduziert werden würde, wenn sich Sachsen an den Investitionskosten in der Altenpflege beteiligen würde und wenn zur Finanzierung der Pflege die Einnahmen der Kassen, zum Beispiel durch eine Vollversicherung, endlich erhöht würden. Im Kontext haben Entbürokratisierung und Digitalisierung im Grunde nur das Potenzial für ein kleines bisschen Öl im Getriebe, damit es etwas reibungsärmer läuft. Sie haben aber nicht das Potenzial, aus einem alten, schlecht konstruierten Getriebe eines auf dem neuesten Stand der Technik zu machen. Denn das System wird ja nicht besser, wenn ein dysfunktionales System oder ein ineffektiver Arbeitsablauf nur von analog auf digital umgestellt wird. Das A und O bleibt ohne oder mit Digitalisierung die grundlegende Anpassung oder Veränderung des Systems und seiner Bestandteile an die jeweiligen Erfordernisse, und zwar so lange, bis es – lax gesagt – flutscht. Davon sind wir aber leider relativ weit entfernt. Auch das ist jetzt eine Maßnahme ohne Zeitangabe, die diese Entfernung wahrscheinlich nicht stark verkürzen wird. Das bleibt es auch, eben trotz des Antrags der Koalition. Dass dies wirklich hilfreich wäre, wie eben durch die Einreicherinnen und Einreicher gesagt wurde, halte ich im Moment nur für eine steile These. Aus diesem Grund werden wir uns bei dem Antrag enthalten, danken aber trotzdem für die Aufnahme des Themas. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Diskussionsbedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sieht nicht so aus. Dann darf ich jetzt Frau Ministerin Köpping bitten. – Einen kleinen Moment noch, bis wir alles fertig haben. – So, bitte. Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Pflegekräfte müssen ihren eigenen Ansprüchen an ihre Arbeit gerecht werden können. Das ist das Ziel. Die wichtigste Zutat dafür – das wurde jetzt mehrfach erwähnt – ist Zeit. Pflegekräfte müssen Zeit haben, um mit Gefühl und Wissen für jeden Einzelnen da zu sein und da sein zu können. Wie schwer dieser Anspruch zu halten ist, wird uns nicht erst jetzt klar – in Tagen, in denen wir darüber reden müssen, ob das Personal ausreichen wird, um die Corona-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen zu versorgen. Denjenigen, die rund um die Uhr da sind und dafür sorgen, dass Menschen wieder gesund werden können, möchte ich hier aber auf jeden Fall zunächst einmal ganz herzlich Danke sagen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Das Problem, dem Anspruch an die eigene Pflegearbeit kaum gerecht werden zu können, stellt sich ja schon länger. Um das zu wissen, musste man in den vergangenen Jahren einfach nur einmal mit Pflegekräften sprechen. Erste Schritte für Verbesserungen wurden im vergangenen Jahr bereits eingeführt: die Pflegepersonaluntergrenzen und die Finanzierung von mehr Personal über die Pflegeund Krankenkassen. Es gibt verschiedene Ansätze, um die nötige Zeit für die Pflegekräfte zu gewinnen. Mehr Personal ist ein Weg, Bürokratieabbau ist ein anderer. Die Forderungen nach weniger Bürokratie in der Pflege und damit auch nach weniger Dokumentationsaufwand bestehen ebenfalls schon sehr lange. Mir ist wichtig: Die Pflegedokumentation ist eines der wesentlichen und selbstverständlichen Instrumente der Pflege. Wir brauchen sie, um Qualität zu sichern. Sie gewährleistet eine fachliche und sichere Kommunikation aller in der Pflege und Behandlung beteiligten Leistungserbringer, eine ausführliche, sorgfältige und vollständige Dokumentation der ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen, darüber hinaus zu den selbstverständlichen Pflichtleistungen gegenüber den Patientinnen und Patienten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aber nicht alles, was man dokumentieren kann, braucht es wirklich, um Qualität zu gewährleisten. Pflegekräfte von unnötig aufwendigen Tätigkeiten zu entlasten ist daher absolut richtig, und das nicht nur bei drohendem und vorhandenem Personalmangel. Das Projekt EinSTEP – Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation – ist ein Ansatz. EinSTEP ist eine Initiative, um die Dokumentationspraxis in der ambulanten und stationären Langzeitpflege neu auszurichten. Diese Initiative ist eine der bisher größten Aktionen zur Entbürokratisierung der Pflege. EinSTEP als eine Möglichkeit der Dokumentation wurde in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungs- und Kostenträgern auf Bundes- und Landesebene sowie deren Verbänden, den Prüfinstanzen und den Ländern durchgeführt. Heute nehmen schon deutlich mehr Pflegeeinrichtungen ambulant wie stationär daran teil, als das überhaupt erwartet wurde. Von einem Viertel war man ausgegangen; durch die intensive fachliche Begleitung der Pflegeeinrichtungen ist es gelungen, die Dokumentation bei fast der Hälfte aller Einrichtungen in Sachsen zu implementieren. Für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen hat sich die Einführung des Projekts bewährt. Immer mehr Einrichtungen führen es ein. Dem MDK begegnen dabei auch Einrichtungen, welche 2019 das Modell neu eingeführt haben, sich in der Einführungsphase befanden oder die Einführung planen. Das Beratungsinteresse der Einrichtungen zu diesem Thema war extrem groß. Keine der Einrichtungen kehrte in das alte System zurück. Sehr geehrte Damen und Herren! Sechs Jahre nach dem Start von EinSTEP ist eine Evaluierung mit Sicherheit sehr sinnvoll. Diese Evaluation soll sachgemäß und damit grundsätzlich durch den Bund beauftragt und finanziert werden, denn das SGB XI ist ein Bundesgesetz. Auch sollte die Evaluation nicht an Bundesländergrenzen haltmachen, denn viele Träger sind mittlerweile bundeslandübergreifend mit Einrichtungen vertreten und führen ein trägereinheitliches Dokumentationssystem. Wenn es vorerst jedoch nur eine landesweite Evaluation gibt, sollte unser Ziel in Sachsen ein quantitativer und qualitativer Überblick zum Einsatz der neuen Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege sein. Weiterhin sollten wir die förderlichen und die hemmenden Rahmenbedingungen bei der Einführung des Strukturmodells übersichtlich und anschaulich darstellen. Die Evaluation sollte besonders den Blickwinkel der Pflegekräfte einnehmen. Also: Bringt es mehr Zeit? Hat es tatsächlich einen Mehrwert? Wer ist entlastet? Wie könnte ein solcher Mehrwert weiter ausgebaut und verbreitet werden? Zum Thema Digitalisierung im Antrag möchte ich hier zumindest gern einen Hinweis geben: Mit dem 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz des Bundes soll der Alltag der Pflegekräfte spürbar verbessert werden. Das soll – neben einer besseren Personalausstattung und besseren Arbeitsbedingungen – eben auch durch Digitalisierung in der Pflege erreicht werden. Hierbei fördert seitdem die Pflegeversicherung. In den Jahren 2019 bis 2021 können entsprechende digitale und technische Ausrüstungen von Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12 000 Euro je Einrichtung angeschafft werden. Schließlich sollten wir auch in der Pflege versuchen, der Corona-Pandemie etwas Hilfreiches abzutrotzen. Deshalb finde ich den Antragspunkt zu den Lehren aus Corona sehr wichtig. Wir sollten die Erkenntnisse und Erfahrungen mit der befristeten Aussetzung bürokratischer Anforderungen sammeln. Alle Akteure, voran die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, müssen hierbei einbezogen werden. Für mich gilt es, besonders diese Frage zu beantworten: Was kann davon als Positives dauerhaft beibehalten werden und welcher gesetzlicher Grundlagen bedürfte es dafür? Sehr geehrte Damen und Herren! Ich befürworte die im Antrag geforderte Evaluation. Wir sollten jede große, aber auch jede kleine Möglichkeit ergreifen, um Pflegekräften eine Arbeit nach ihrem eigenen Anspruch zu ermöglichen und – das im wahrsten Sinne des Wortes – Zeit zu gewinnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das Schlusswort hat die Koalition, Frau Abg. Lang.
