landtag.sachsen.de ↗

Hartmut Vorjohann

05.11.2020 Sitzungen 7/17

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE unterstellt, dass am 2. Januar in weiten Teilen des Landes die Lichter ausgehen. Dieses Schüren von Angst finde ich sehr unangemessen. Alle Beteiligten wissen, dass wir angesichts der Coronakrise vor riesigen Herausforderungen stehen, dass wir auch deswegen mit diesem Staatshaushalt so spät dran sind, weil wir nämlich über weite Teile des Jahres darüber gar nicht verhandeln konnten. Wir wären als Staatsregierung ziemlich bescheuert, wenn ich das einmal so salopp sagen darf, wenn wir einerseits sagen würden, wir wollen alle durch diese Krise durchtragen, und zwar alle Beteiligten in der Gesellschaft, und ab 2. Januar käme irgendeine bürokratische Vorschrift, womit wir allen das Licht ausblasen. Das ist doch absurd. Also: Die Sächsische Verfassung ist da relativ klar. Die Sächsische Verfassung sagt: Alles, was neu ist, darf während der vorläufigen Haushaltsführung nicht gemacht werden. Wir dürfen keine neuen Bauprojekte beginnen, wir dürfen keine Stellen, die wir vielleicht neu ausbringen wollen, besetzen, und wir dürfen keine neuen Förderprogramme machen. Aber alles, was da war, was im Werden, im Bauen war, setzen wir natürlich fort. Dementsprechend werden wir die vorläufige Haushaltsführung auch darauf ausrichten. Das war 2015 schon genauso, damals haben wir das schon genauso geübt. Diese Dinge werden fortgesetzt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Protokoll ↗