Andreas Nowak
Herr Gahler, wenn Sie eine Umfrage des Magazins des DJV, der auch meine Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten ist, als Begründung heranführen und dazu die privaten politischen Präferenzen von Volontären benutzen, dann weise ich kurz darauf hin, dass erstens diese immer noch zur Neutralität nach Medienstaatsvertrag verpflichtet sind, dass zweitens die Redaktionen an dieser Stelle entsprechende Kontrollaufgaben haben. Wenn sie denen nicht nachkommen, gibt es drittens die Rundfunkräte, bei denen Sie Ihre Bedenken äußern können. Das gehört nicht hier ins Parlament, sondern in die entsprechenden Kontrollgremien oder vielleicht in ein zu schaffendes übergeordnetes Kontrollgremium. Aber als Begründung funktioniert das hier wirklich nicht.
