Georg-Ludwig von Breitenbuch
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Gorskih, auch wenn Sie mit Ihrem heutigen Antrag ein auch für die Koalitionsfraktionen äußerst wichtiges Thema anreißen und thematisieren, muss ich Ihnen leider sagen, dass wir Ihren Antrag ablehnen werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach nee!) Wir sind natürlich schon an dem Thema dran. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ah!) Die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung richtet sich nach Artikel 98 der Sächsischen Verfassung. Dabei setzt diese verfassungsmäßige Ausnahmeregelung für die haushaltslose Zeit einen sehr engen und genau abgegrenzten Rahmen. Weil wir aber wissen, dass wir aller Voraussicht nach den Doppelhaushalt 2021/2022 erst im Jahr 2021 werden beschließen können, ist natürlich das Ziel der Koalition, den Bestand von Regierung und Verwaltung zur Aufrechterhaltung der Staatsfunktionen sicherzustellen und eine ordnungsgemäße Weiterführung des Staatshaushalts zu gewährleisten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es geht auch um die Vereine und Verbände!) Die dafür notwendige Verwaltungsvorschrift muss allerdings fein austariert sein, ohne dass das parlamentarische Budgetrecht unverhältnismäßig präjudiziert wird. Wir sprachen gestern auch vom starken Parlament. Alles, was Sie jetzt fordern, nimmt das voraus, was wir ganzheitlich im Landtag diskutieren und beschließen müssen. Vor diesem Hintergrund verfolgen wir als Koalition das gleiche Ziel wie Sie, nämlich verbindliche Vorkehrungen zu treffen, wie die vorläufige Haushaltsführung bis zum Beschluss des Doppelhaushaltes 2021/2022 ausgestaltet werden kann. Aber im Gegensatz zu Ihnen haben wir ein Grundvertrauen in die von der CDU geführte Staatsregierung und das Finanzministerium, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Einschnitte im Land durch die haushaltslose Zeit in Grenzen zu halten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir wissen, dass die Staatsregierung bereits an einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift arbeitet, die genau dies ermöglicht. Darüber hinaus kann man feststellen, dass es bereits beim Haushaltsaufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2015/2016 eine entsprechende Verwaltungsverordnung gegeben hat. Die Staatsregierung ist also nicht ganz unerprobt im Umgang mit solchen Lösungen; die zu erarbeitende wird sich im Wesentlichen auch daran orientieren. Das haben auch wir als CDU-Fraktion mit einem Fraktionsbeschluss bei unserer Klausur der Staatsregierung mitgegeben. Nur der Vollständigkeit halber erlaube ich mir an dieser Stelle den Hinweis, dass die Erarbeitung dieser Vorschrift Angelegenheit der Staatsregierung ist und bleibt. Wir respektieren hier die Gewaltenteilung und werden darauf verzichten, wie Sie es in Ihrem Antrag tun, einzelne Maßgaben der Staatsregierung mit auf den Weg zu geben. Wir sind überzeugt, dass die Staatsregierung maßvoll und geeignet und insgesamt ausgewogen vorgehen wird. Grundvoraussetzung für die Verwaltungsvorschrift ist ein entsprechender Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2021/2022, der in den nächsten Tagen grundsätzlich und dann bis zum Jahresende auf den Tisch gelegt sein muss. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Auch an dieser Stelle haben wir vollstes Vertrauen in die Staatsregierung, rechtzeitig einen Regierungsentwurf vorzulegen und eine Verwaltungsvorschrift zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung auf den Weg zu bringen. Eine Deutlichkeit kann ich dem Hohen Hause nicht ersparen. Dass die SPD hier eine unrühmliche Rolle spielt und über die Medien mit uns kommuniziert, hat unser Unverständnis verstärkt. (André Barth, AfD: Oh, oh!) Dass sich jemand äußert, dass eine Enttäuschung vorhanden sei, dass man Investitionsprogramme im Großen auf den Weg bringen möchte, im Plenum diskutiert und entsprechend auch Dinge anspricht, die zurzeit verfassungswidrig und letztendlich mit dem Koalitionsvertrag nicht vereinbar wären, das hat den Weg zu einer Lösung natürlich erschwert. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das möchte ich mit Blick von außen auf die Situation deutlich sagen. (Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon.) Trotzdem – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr von Breitenbuch, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
