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Dr. Matthias Rößler

05.11.2020 Sitzungen 7/17

Das war Herr Kollege Gahler. Das gibt mir die Gelegenheit, noch einmal auf eines hinzuweisen: Wir haben einen Teil der Kolleginnen und Kollegen, die auf dem Weg bis zum Rednerpult die Maske tragen, dieser oder jener vergisst es vielleicht manchmal. Weil wir jetzt gerade dabei sind: Auch auf dem Weg bis zum Rednerpult gilt die Allgemeinverfügung. Ich werde jetzt gleich Herrn Staatsminister Schenk für die Staatsregierung aufrufen, der seine Maske schon trägt, vorbildlich bis zum Pult. Ich erteile der Staatsregierung das Wort. Bitte. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in dieser Debatte bereits viele gute Argumente gehört, die eine Zustimmung zu dem vorliegenden Staatsvertrag und damit zu einer moderaten Anpassung des Rundfunkbeitrages rechtfertigen. Diese Argumente teile ich. Es erübrigt sich deshalb, sie an dieser Stelle ausdrücklich zu wiederholen. Wir haben auch gute Argumente gehört, die weitere notwendige Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschreiben. Stichworte sind: mehr Unterscheidbarkeit, mehr Flexibilität, mehr Transparenz oder auch mehr Nutzerfreundlichkeit. Für die Staatsregierung kann ich Ihnen zusichern, dass wir diese Argumente wiederholt in die Diskussion über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Länderkreis eingebracht haben und dies auch weiterhin tun werden. Unser Interesse gilt einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich seiner Rolle als Insel der Verlässlichkeit bewusst ist, der seine Sparbemühungen weiter intensiv und ernsthaft vorantreibt und der nicht zuletzt auch die ostdeutsche Perspektive vor und hinter der Kamera nicht aus den Augen verliert. Wir haben aber auch Argumente gegen eine Anpassung des Beitrags gehört, angefangen von zu hohen Gehältern auf vielen, wenn nicht sogar allen Ebenen, bis hin zu fehlender Objektivität einzelner Formate oder gar einzelner Beiträge, deren Verknüpfung mit Finanzierungsfragen verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist. Deshalb schon an dieser Stelle: Ich teile diese Argumente nicht, auch nicht, weil es denjenigen, die sie vortragen, oft gar nicht um eine angemessene Höhe des Beitrags geht, die zu gewährleisten uns bereits die Verfassung vorgibt und deren Angemessenheit uns eine unabhängige Kommission attestiert hat. Tatsächlich richten sich die vorgetragenen Argumente nämlich gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst. Sie richten sich gegen Vielfalt und Fakten, gegen gut recherchierte verlässliche, umfassend zugängliche Informationen, gegen guten und gut gemachten Journalismus, gegen eine der grundlegenden Säulen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Gerade in Zeiten von Verschwörungstheorien und Fake News und angesichts einer weltweiten Pandemie, die die Menschen gleichsam erheblich belastet und verunsichert, brauchen wir ein Angebot, dem die Menschen vertrauen und auch vertrauen können. In einer Medienlandschaft, die erheblichen Umbrüchen unterworfen ist und in der die Berichterstattung vor Ort weiter abnimmt, brauchen wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Norbert Mayer, AfD: Aber keine Hetze!) Wir brauchen Angebote, die nicht allein im Interesse hoher Quoten gemacht werden, die die reiche kulturelle und künstlerische Vielfalt in unserem Land abbilden, gerade wenn wir sie in diesen Tagen nicht vor Ort in den Konzertsälen, Sportstätten oder Kinos selbst nutzen und erleben können. Wir brauchen Angebote, die komplizierte Sachverhalte verständlich erklären und eine Identifikation mit dem eigenen Lebensumfeld ermöglichen. Natürlich hat all dies auch seinen Preis. Dieser Preis muss angemessen und bezahlbar sein. Damit er das ist und auch bleibt, müssen wir den begonnenen Reformprozess weiter fortführen und das bestehende System von Ermäßigung und Befreiung dort zur Anwendung bringen, wo es richtig und gerechtfertigt ist. Die jetzt vorgeschlagene moderate Anpassung des Beitrags verschafft uns hierzu eine gute, vernünftige Ausgangsposition. Zugleich gibt sie uns die gute Gelegenheit, unser weltweit anerkanntes duales System aus privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, für das ich dankbar bin, weiter zu stärken. Dass die vorgeschlagene Anpassung tatsächlich moderat ist, lässt sich im Übrigen ganz besonders mit einem Blick auf die Nettolohnentwicklung der vergangenen Jahre zeigen. So ist der durchschnittliche Nettolohn eines Arbeitnehmers in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den letzten zehn Jahren von 2009 bis 2019 um 32 % angestiegen. Mit Inkrafttreten des vorliegenden Staatsvertrages würde der Rundfunkbeitrag jetzt um 4,9 %, im Vergleich zu 2009 sogar nur um 2,1 % ansteigen. Ich meine, dies kann man durchaus als moderat bezeichnen. Meine Damen und Herren! Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Staatsvertrag einen weiteren wichtigen Baustein einer neuen Medienordnung auf den Weg bringen. Deshalb werbe ich dafür, auch in Sachsen die Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Staatsvertrages zu schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Protokoll ↗