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Prof. Dr. Roland Wöller

05.11.2020 Sitzungen 7/17

Die Frage nach den vorhandenen Unterstützungskapazitäten der Bundeswehr betreffen inhaltlich die Bundeswehr-internen Personalplanungen und damit den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Sächsische Staatsregierung ist dem Fragesteller nur zu einer Beantwortung für den eigenen Zuständigkeitsbereich – und damit nur für die konkreten Unterstützungsanforderungen und/oder aktuellen Unterstützungsleistungen – sowie zu den ihr in diesem Zusammenhang bekannten Informationen verpflichtet. Dies vorausgeschickt, werden die beiden Fragen wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Bundesverteidigungsministerin hat allen Ländern eine personelle Unterstützung durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in einem ersten Umfang von bis zu 5 000 Personen zugesagt, der bei Bedarf auf bis zu 15 000 Personen erweitert werden kann. Von diesem bundesweit zugesagten Personalumfang sind aktuell – Stand: 3. November 2020 – im Rahmen der Unterstützungsleistung „Helfende Hände“ in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen Soldatinnen und Soldaten in folgenden Tätigkeiten und in folgendem Umfang eingesetzt: Kontaktnachverfolgung: aktuell im Einsatz 125, Planung 24; Unterstützung Testcenter: aktuell im Einsatz 4, Planung keine; Abstrichentnahme: aktuell im Einsatz 28, Planung 6; Unterstützung Pflegeheim: aktuell im Einsatz 50, Planung 45; Anzahl gesamt: aktuell im Einsatz 207, Planung 75. Zu Frage 2: Vonseiten der Bundeswehr ist beabsichtigt, vorrangig Soldatinnen und Soldaten einzusetzen, die aus Truppenteilen bzw. Einrichtungen stammen, die im Freistaat Sachsen stationiert bzw. gelegen sind, um eine möglichst zügige Bewilligung entsprechender Anträge der kommunalen Gebietskörperschaften bewilligen zu können. Die Bezifferung einer festen Größe des Personalumfangs, der im Freistaat Sachsen für personelle Unterstützungsleistungen zur Verfügung steht, ist jedoch nicht möglich. Die tatsächlich verfügbaren personellen Kapazitäten sind unter anderem von den Bundeswehr-internen Bedarfen und militärischen Einsatzanforderungen abhängig, die nicht im Zuständigkeits- oder Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung liegen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr geehrdes Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium 16. Dezember 2020, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und des 7. Sächsischen Landtags ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen wunderschönen Tag; danke schön. (Schluss der Sitzung: 16:05 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

Protokoll ↗