Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor mehr als zehn Jahren startete der damalige Innenminister Markus Ulbig einen Prozess, der sich „Polizei.Sachsen.2020“ nannte. Dieser hatte zum Ziel, die sächsische Polizei – ich zitiere – „vor dem Hintergrund zurückgehender Personalressourcen einer umfassenden Aufgaben- und Organisationskritik zu unterziehen.“ Im Ergebnis soll sich „die Polizei stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, polizeifremde Aufgaben abbauen und zudem die bestehende Polizeiorganisation weiter straffen.“ – So hieß es damals im Innenministerium. Heute, knapp zehn Jahre später, ist das Feinkonzept nicht mehr ohne Weiteres im Internet zu finden. Das hat sicherlich einen Grund; denn das vermeintliche Konzept war damals nichts weiter als der papiergewordene Kahlschlag bei der sächsischen Polizei und sah den Abbau von 2 200 Stellen und die Zusammenlegung und Schließung von Polizeistandorten in Größenordnungen vor. Nach und nach verschwanden viele 24 Stunden besetzte Reviere von der sächsischen Landkarte, und nicht wenige Polizistinnen und Polizisten beendeten ihr Dienstverhältnis, ohne jemals eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger gesehen zu haben. Im März 2016 war das Konzept „Polizei.Sachsen.2020“ – zumindest den Stellenabbau betreffend – endgültig Geschichte. Die damalige Staatsregierung beschloss die Schaffung von zusätzlichen 1 000 Stellen und die Aussetzung des geplanten Stellenabbaus. Empfohlen wurde dies von einer Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen, die ihren Abschlussbericht im Jahr 2015 vorgelegt hatte. Zwei Jahre später, im März 2018, wurde beschlossen, dass dieser Bericht der Fachkommission fortgeschrieben wird und ein weiterer Arbeitsbericht bis Ende 2019 vorzulegen sei und – ich zitiere – „die weiteren Personalbedarfe aufgrund der veränderten polizeilichen Lage … zu bewerten, der Gesamtstellenbedarf … zu aktualisieren und organisatorische Anpassungsbedarfe zu erheben“ seien. Pünktlich im Dezember des letzten Jahres lag der Bericht vor. Er enthielt eine Überraschung: Die Kommission legte nicht etwa eine Zielzahl für die Stellen vor, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sei, sondern gleich drei. 12 522 Haushaltsstellen seien erforderlich, wenn man das Konzept der vorherigen Fachkommission einfach fortschreibe und sich bei der Stellenermittlung an bundesweit vergleichbaren Kennzahlen orientiere. Das wären, werte Kolleginnen und Kollegen, mithin fast tausend Stellen weniger als der aktuelle Personalbestand. Die zweite Zahl, 13 190 Stellen – also immer noch ungefähr 300 Stellen weniger zum aktuellen Stand –, ergab sich aus einer Orientierung am Mittelwert der Aufklärungsquote und der Verkehrsunfallbelastung. Der dritten Zahl – die, die auch immer wieder bemüht wird, 14 917 Stellen – lag die Zielvorstellung zugrunde, man wolle Sachsen zu einem der sichersten Bundesländer machen, wie Kollege Anton es bereits ausgeführt hat. Die Kommission stellte eine Spannbreite von 12 552 bis 14 917 Stellen in den Raum und gibt nun der Politik die Möglichkeit, in diesem Rahmen eine Entscheidung über die tatsächliche Stellenausstattung der Polizei in Sachsen zu treffen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich erwähnte gestern bereits in der Landtagsdebatte zum Thema starkes Parlament, wie wichtig es für Abgeordnete ist, nicht nur gute Entscheidungen zu treffen, sondern dafür auch fundierte Informationen zu erhalten. Ein solcher Fachkommissionsbericht, wie er bisher vorgelegt wurde, versetzt uns Abgeordnete in die Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne dabei an eine konkrete Festlegung gebunden zu sein. Da von Zeit zu Zeit Entscheidungen neu zu treffen sind, etwa weil sich die Politik grundlegend anders entschieden hat, wie sich das in den letzten zehn Jahren gezeigt hatte, oder weil bei Haushaltsverhandlungen im Detail Änderungen notwendig sind, ist das Ziel dieses Antrags, die Fachkommission nun – bewährt als dauerhafte Einrichtung zu Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen – zu etablieren. Ich glaube, das ist ein guter und richtiger Schritt mit Blick in die Zukunft und auf die Stellenausstattung und eine aufgabengerechte Erfüllung bei der Polizei. Zum Schluss möchte ich noch einen Ausblick auf die Personalsituation im Freistaat Sachsen im öffentlichen Dienst allgemein geben, denn die Probleme des radikalen Stellenabbaus zeigen sich ja in anderen Bereichen der Verwaltung ebenso deutlich, wie sie zwischenzeitlich bei der Polizei zu sehen sind. Wir brauchen deshalb nicht nur bei der Polizei, sondern im gesamten öffentlichen Dienst endlich ein integriertes laufbahn- und ressortübergreifendes Personalkonzept, das sich an den Erhebungen, Erkenntnissen, Ergebnissen und Berichten einer ständigen Personalkommission orientiert. Dies haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und das sollten wir mit Blick auf die hohen Altersabgänge in den nächsten Jahren und den Wettbewerb um die besten Köpfe im Freistaat Sachsen schleunigst auf den Weg bringen. Bis ein solches Personalkonzept hoffentlich in Bälde vorliegt, sind allerdings drei Punkte für den nächsten Doppelhaushalt aus unserer Sicht nicht nur für die Polizei, sondern grundsächlich zwingend: Die noch aus dem Doppelhaushalt 2011/2012 stammenden Stellenabbauziele, die sich aktuell immer noch durch kw-Vermerke in den Haushaltsplänen finden, müssen korrigiert und gestrichen werden. Der Personalpool Demografie gehört aufgestockt und der Wissenstransfer ist durch temporäre Stellendoppelbesetzungen, die Nutzung von Stellenresten und die Flexibilisierung zur Steuerung des Personalkörpers zu ermöglichen. Werte Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Krise zeigt einmal mehr, wie wichtig ein personell gut aufgestellter öffentlicher Dienst ist. In Gesundheitsämtern, in der Leistungsverwaltung, in Krankenhäusern, Schulen oder Kitas oder eben auch bei der Polizei zu sparen kann sich bitter rächen. Das haben die letzten Jahre gezeigt und ich hoffe, es werden die kommenden nicht weiter zeigen. Wir müssen daher auch in Sachsen endlich eine gute und nachhaltige Personalplanung einleiten. Dazu gehört ein beständiges und langfristiges Monitoring der Personalbedarfe, das die Politik und die Verwaltung tatsächlich in die Lage versetzt, fundierte Entscheidungen für eine langfristige Personalpolitik zu treffen, wie wir es jetzt bei der Polizei verstetigen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
