Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Staatsvertrag, über den wir heute abstimmen, steht bekanntlich auf der Kippe, weil eine Regierungsfraktion in Sachsen-Anhalt nicht zustimmen will. Wir BÜNDNISGRÜNE halten das für ungerechtfertigt und kontraproduktiv. Man kann natürlich über alles diskutieren, was die öffentlich-rechtlichen Medien leisten sollen, und das wollen wir auch. Entscheidungen dazu müssen getroffen werden, aber bitte auch an der richtigen Stelle. Der Auftrag steht jetzt nicht zur Entscheidung. Im Ersten Medienänderungsstaatsvertrag geht es um die Anpassung der Beitragshöhe auf Basis des gültigen KEFVerfahrens; mein Kollege Andreas Nowak hat das hier schon ausgeführt. Es ist außerdem nicht redlich zu behaupten, ARD, ZDF und Deutschlandradio wollten nicht sparen und holten sich immer mehr und mehr Geld aus dem Portemonnaie der Beitragszahler. Die Fakten sagen etwas anderes: Der Beitrag wurde seit 2009 nicht erhöht. Er wurde im Jahr 2015 um 48 Cent pro Monat gesenkt und liegt seitdem bei 17,50 Euro. Auch nach der Anhebung, die wir jetzt diskutieren, liegt die Beitragsentwicklung weit unter dem Inflationsausgleich. Natürlich müssen wir immer wieder abwägen, welche Beitragshöhe gerechtfertigt ist. Deshalb sind die 86 Cent ein Kompromiss, der einerseits die Bürgerinnen und Bürger nicht übermäßig belastet – wir reden von 10,32 Euro pro Jahr pro Haushalt – und andererseits massive Einschnitte bei den Anstalten verhindert. Denn auch mit der Erhöhung müssen die Anstalten weiter kürzen. Der NDR spart bis 2024 über 300 Millionen Euro und baut Personal und Programm ab, vor allem im Unterhaltungsbereich. Die ARD wird insgesamt 390 Stellen abbauen, der MDR rund 50 Stellen. Wer kann dann noch behaupten, die Anstalten würden sich nicht bewegen? Es ist Aufgabe der Politik, den Auftrag zu bestimmen, an dem die Finanzierung bemessen wird. Es nützt nichts, nach jedem KEF-Bericht bockig mit dem Bein aufzustampfen. Wir als Politik müssen unsere Hausaufgaben machen und dringend eine öffentliche Debatte über die Weiterentwicklung führen. Dabei sollten sich die Gegner der aktuellen Erhöhung mit konstruktiven Vorschlägen einbringen, statt jetzt ein verfassungsrechtlich garantiertes Verfahren zu untergraben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Bisher höre ich immer nur: „Hauptsache sparen!“ Wir können gern über unverhältnismäßig hohe Gehälter reden. Aber das allein ist nicht ausschlaggebend für den Finanzierungsbedarf, und dann geht es auch um Standortfragen. Die Kritik am Ost-West-Ungleichgewicht mag stimmen, aber bekommen wir das mit einer finanziellen Verhinderungstaktik gelöst? Ich glaube, nein. Wir müssen uns endlich mit der Kernfrage beschäftigen: Wie sollen die öffentlichrechtlichen Sender aufgestellt sein, damit sie die demokratische Meinungsbildung in der digitalen Medienwelt bestmöglich unterstützen? Meine Fraktion hat im Juni dieses Jahres einen Beschluss gefasst zu der Frage, in welche Richtung wir mit dem Auftrag wollen. Für uns ist klar, es reicht nicht, über die Anzahl von linearen Kanälen oder Sendern zu sprechen und ansonsten den Status quo zu belassen. Für die Generation um 35, die so gut wie keinen linearen Rundfunk mehr nutzt, ist das ohnehin nicht relevant. Die große Herausforderung besteht vielmehr darin, das öffentlich-rechtliche Prinzip in die digitale Mediengesellschaft zu übersetzen und an die neuen Bedingungen der Meinungsbildung anzupassen. Bei der Expertenanhörung im Medienausschuss wurde berichtet, dass die Angebote für junge Zielgruppen attraktiver werden, wenn sie auf deren Formen eingehen, sich zu informieren und sich zu beteiligen. Wir brauchen deshalb einen klaren Auftrag für Online-Angebote, die einen Überblick über die Vielfalt der Meinungen in der digitalen Medienwelt geben, die gesellschaftliche Debatten dort moderieren, wo sie stattfinden, die Filterblasen durch Räume des Dialogs aufbrechen. Wir brauchen einen klaren Auftrag für gemeinwohlorientierte Plattformen und Archive für vielfältige Qualitätsinhalte. Eines sei auch gesagt: Die Mittel für Innovationen können die Anstalten nicht allein durch interne Umschichtung beschaffen. Dann verlieren sie nämlich die älteren Zielgruppen, die den klassischen Rundfunk auch weiter nutzen. Es wäre auch zu kurz gedacht, den Auftrag auf Information und Bildung zu beschränken; denn qualitätsvolle Unterhaltung, Serien und Shows sind auch demokratierelevant. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Scheitern des Staatsvertrages wäre angesichts dieser Herausforderungen vollkommen kontraproduktiv. Ohne Erhöhung wird außerdem die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender geschwächt. Dem MDR würden bis 2024 165 Millionen Euro fehlen. Für den Medienstandort Sachsen bedeutet das den Verlust von wesentlich mehr Stellen, von Strukturen, das Ausbleiben von Investitionen, weniger Umsatz bei deren ansässigen Filmproduzenten und ein dünnes Programm. Dabei erzielen die Öffentlich-Rechtlichen gerade in Ostdeutschland überdurchschnittliche Akzeptanz. Das wurde auch bei der Anhörung ausgeführt. Eine Studie des ZDF zeigt: Über 80 % der Menschen hier vertrauen den Öffentlich-Rechtlichen und fühlen sich gut informiert. Dass im Grunde niemand mehr ihre ganzen Angebote haben will, ist ein Mythos. Wer gegen die maßvolle Erhöhung ist, muss sich deshalb auch fragen lassen: Wessen Interessen repräsentieren Sie eigentlich? Eine Mehrheit ist es jedenfalls nicht, und das Verhindern nützt nur denen, die die Öffentlich-Rechtlichen ohnehin abschaffen wollen; denn es befeuert die Meinung, dass die Rundfunkfinanzierung im Ganzen ungerechtfertigt sei. Ich danke Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der sächsischen Koalition, für die Zustimmung zum Staatsvertrag und dafür, dass wir im Grundsatz der Bestands- und Entwicklungsgarantie vereint sind, obwohl auch wir unterschiedlich an das Thema herangehen. Ich hoffe sehr darauf, dass unser Beispiel Schule macht und wir möglichst bald mit der inhaltlichen Diskussion vorankommen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
