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Daniela Kuge

CDU 05.11.2020 Sitzungen 7/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Antrag ist eine logische Konsequenz aus der Arbeit der Pflege-Enquetekommission in der letzten Legislaturperiode, aber auch der Entwicklungen, die mit der Corona-Pandemie in diesem Jahr einhergehen. Die Dokumentationspflichten belasten Pflegekräfte zunehmend, und das geht dann letztendlich zulasten der Zeit mit den Pflegebedürftigen. Die mögliche Fürsorge und intensivere Betreuung bleibt damit – zum Teil begründet – auf der Strecke. Seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 erfährt dieser Bereich eine zunehmende Verrechtlichung und Reglementierung. Dies muss eingedämmt werden. Die PflegeEnquetekommission hat in ihrem Bericht umfangreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt. Dies gilt es endlich schrittweise umzusetzen, denn diese wurden von Fachverbänden, pflegenden und weiteren Akteuren aus dem System mitgetragen. Im Jahr 2015 wurde von dem damaligen Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, das Strukturmodell „EinSTEP“ eingeführt. Das war ein erster richtiger Schritt. Aber im Jahr 2017 hatte es in Sachsen nur die Hälfte der Pflegeeinrichtungen implementiert. Da stellt Ich rufe nun auf: Drucksache 4220, Punkt II: Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ohne Stimmenthaltungen sowie bei einigen Gegenstimmen wurde Punkt II mehrheitlich zugestimmt. Zu Punkt III: Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltungen ist Punkt III dennoch mehrheitlich zugestimmt worden. Damit kommen wir nochmal zur Abstimmung des gesamten Antrages: Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit angenommen. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit geschlossen. Wir kommen nun zu von Bürokratielasten Pflegeberufen erkennen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD sich mir die Frage: Woran liegt das? Der Bund hat mit seinem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Möglichkeit zur 40-prozentigen Kofinanzierung durch Pflegekassen geschaffen. Insgesamt stehen damit bis zu 12 000 Euro für die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Während der Corona-Zeit haben wir bewiesen, dass es geht: reduzierte Dokumentationspflichten, veränderte Begutachtungsverfahren hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit sowie die teilweise Aussetzung der Heimprüfung durch den MDK, also durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Was soll jetzt getan werden? Wir sollten Bilanz ziehen und schnellstmöglich prüfen, was davon in Zukunft gut weiterführbar ist und wo im Sinne der Qualität Nachbesserungen notwendig sind. Unser Antrag ist wichtig, um die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege weiterhin zu steigern. Die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung müssen besser genutzt werden – insbesondere dort, wo sich patientenbezogene, digitale Technologien positiv auf die Betreuungsqualität auswirken. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat dieses Thema ebenfalls auf der Agenda. Das Konzept zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen „Mehr Pflegekraft 2.0“ stammt vom Mai 2020. Unabhängig von den Entwicklungen auf Bundesebene sollten wir in unserem Freistaat unsere Möglichkeiten ausnutzen. Der vorliegende Antrag fordert eine konsequente Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Enquete-Bericht. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danach folgen jetzt die BÜNDNISGRÜNEN, Frau Abg. Kuhfuß, bitte.

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