Torsten Gahler
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Worte meines geschätzten Kollegen Nowak habe ich vernommen, nur muss ich fragen: Wer war in den letzten 30 Jahren in der Regierungsverantwortung? Wer hätte in den letzten 30 Jahren diese Änderungen vornehmen können? (Beifall bei der AfD) Wir stehen heute vor der Entscheidung, ob wir diesem Gesetz und damit der Erhöhung des Rundfunkbeitrages zustimmen können. In der gestrigen Regierungserklärung wurde auf große Anstrengungen, zu erbringende und zu erwartende Opfer verwiesen. Es wurden Einschränkungen im täglichen Leben und Einschränkungen der Grundrechte angekündigt. Währenddessen herrscht im Lande Angst vor Kurzarbeit und drohender Arbeitslosigkeit. Es gibt Ängste um die reine Existenz und vor vielen Firmenpleiten, die hoffentlich so nicht kommen werden. Das Letzte, was der Bürger jetzt hören möchte, ist, dass Begriffe verwendet werden wie: Erhöhung der Diäten, höhere Belastung, Selbstbedienungsmentalität oder Rundfunkbeitragserhöhung. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl! – Zuruf von der SPD) Diese Dinge passen nicht in das aktuelle Bild der Gesellschaft. Was erwartet der Bürger eigentlich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Er möchte nur die Einhaltung der Programmgrundsätze, des Programmauftrags sichergestellt wissen. Er möchte die Würde des Menschen geachtet wissen und nicht Beiträge, wie beispielsweise im „Funk“, indem dort kurz nach den Corona-Demonstrationen ein Spiel namens „Reichstag Defender“ vorgestellt wird, bei dem es das Ziel ist, als Polizist Menschen von den Treppen des Reichstagsgebäudes zu treten mit Extrapunkten für Treffer am Kopf von Frauen und Kindern. Das will er nicht. (Beifall bei der AfD) Er will die Einhaltung journalistischer Grundsätze. Er will, dass Recherche ausführlich ist. Beispielsweise: Warum wurde das Video über H. C. Strache, das sogenannte IbizaVideo, so stark verkürzt und verfremdet dargestellt, dass am Ende eine ganz andere Aussage herauskam? (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Andreas Nowak, CDU – Oh-Rufe von der CDU) Der Rundfunk sollte der Wahrheit verpflichtet sein! (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zurufe von der SPD und den LINKEN –) Faktor und Medium freier Meinungsbildung sollte der Rundfunk sein. Er sollte objektiv, unparteiisch, die Meinungsvielfalt beachtend und ausgewogen berichten. Es sollte kein Staatsfunk sein. Kritiker und Kritisierte müssen gehört werden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Warum wurde beispielsweise letzte Woche ein gewisser Prof. Michael Butter gehört, der als Kritiker des Dr. Daniele Ganser auftrat, und ein Herr Ganser wurde nicht interviewt? Warum wurde das nicht getan? Das ist Aufgabe des Journalismus. Des Weiteren sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk Faktor und Medium freier Meinungsbildung sein. Er sollte objektiv, unparteiisch, in Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit berichten. (Zuruf von der AfD: Genau! – Beifall bei der AfD) Die größte Oppositionspartei kommt selten bis gar nicht vor. Aber eine Annalena Baerbock darf ihr Wissen über Kobolde und das Netz als Speicher verbreiten. (Heiterkeit bei den LINKEN – Beifall bei der AfD) Ein Herr Habeck darf den Handwerkern empfehlen, dass er sie vor der BaFin schützt. Ein Karl Lauterbach darf letztes Jahr noch fordern, dass die Krankenhäuser im ländlichen Raum zwecks Zentralisierung alle abgeschafft werden sollen, um dieses Jahr in einer nicht veröffentlichten Studie, die nicht verifiziert ist, vor einem IQ-Verlust durch Corona zu warnen. (Zurufe von den LINKEN und der SPD) Kurz danach kündigte er an, die Krankenhauskapazitäten erhöhen zu wollen. Dies alles ist sehr eingeschränkt pluralistisch. Das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte Bildungsangebote, Informationen, Beratung, Unterhaltung und Kultur enthalten. MDR Jump ist hierfür kein Beispiel. (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Kommen wir aber jetzt zum interessanten Teil, nämlich dazu, was den Bürger wirklich interessiert. Herr Nowak hat es ja schon erwähnt: Die finanzielle Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist hinterfragenswert. Wodurch werden Einnahmen erzielt: durch Rundfunkbeiträge, Rundfunkwerbung, sonstige Einnahmen. Das sind über 8 Milliarden Euro pro Jahr. Warum sollen die Rundfunkbeiträge erhöht werden, wenn man beispielsweise andere Einnahmequellen einschränkt? So wurden zum Beispiel die Preise für die Rundfunkwerbung gesenkt, während RTL und andere Anbieter sie erhöhen. Das muss man den Bürgern erklären, zumal auch die Reichweite von öffentlich-rechtlichen Sendern erhöht wurde. Warum wird auf 7 Millionen Euro Schadenersatz vom Kika verzichtet, die aus kriminellen Handlungen stammen, aber auf 210 Euro Jahresbeitrag von Bürgern kann nicht verzichtet werden? Dort wird bis zur Haft geklagt. Das ist nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der AfD) Es sollten immer die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten. Allerdings ist das beispielsweise beim MDR nicht ganz so schlüssig. Wenn ich sehe, wie die Landesfunkhäuser finanziert werden, sollte man das schon infrage stellen. Sie müssen sich das so vorstellen: Sie sind auf der Straße, haben kein Geld in der Geldbörse. Es kommt jemand vorbei und sagt: „Wollen Sie mir nicht ein Landesfunkhaus finanzieren?“ Dann sagen Sie: „Ich habe kein Geld in der Tasche.“ Was sagt der MDR? „Kein Problem, wir geben Ihnen 30 Millionen Euro Darlehen.“ Das wird dann über 20 Jahre finanziert. Der MDR bezahlt locker seine Leasingraten, und nach 20 Jahren kauft er dieses Gebäude für dieses Darlehen zurück. Was ist hier passiert? Der MDR hat in kürzerer Zeit höhere Aufwendungen produziert und einen doppelten Aufwand, indem er danach noch einmal die Abschreibungen nutzen kann. Das wird bei der KEF nicht berücksichtigt. Das sind Doppelaufwendungen. Und wer zahlt das? Der Bürger! Und das muss unterbleiben! (Beifall bei der AfD) Weitere Zahlen, die genannt werden sollen: Bei 8 Milliarden Euro Einnahmen haben wir einen Personalaufwand von insgesamt 3,15 Milliarden Euro, das heißt, fast 40 % sind nur Personalaufwand. Die Tendenz ist steigend. Das liegt unter anderem daran, dass die Altersvorsorge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas überdimensioniert ist. Nehmen wir als Beispiel das Gehalt von Frau Prof. Wille mit 275 000 Euro pro Jahr. Daraus ergeben sich Rentenansprüche pro Monat von rund 17 000 Euro. Das müssen Sie dem Bürger erst einmal erklären. (Pfiffe und Beifall bei der AfD) Die KEF-Kommission hat für den Zeitraum von 2017 bis 2028 ein Einsparvolumen von 888 Millionen Euro ermittelt. Das heißt, 74 Millionen Euro pro Jahr oder 0,9 % von den Einnahmen. Das ist gar nichts. Es wäre noch viel mehr Potenzial vorhanden. Deshalb muss die Kontrolle ausgebaut werden. Wenn wir schon bei der KEF sind: Bei der letzten öffentlichen Anhörung wurde Herr Dr. Fischer-Heidlberger befragt, ob er denn über die Bilanzierung des Programmvermögens und die Abschreibung der Gebäude Kenntnis habe, da sie in den einzelnen Rundfunkanstalten unterschiedlich ist, oder ob er Verhältniszahlen zwischen den einzelnen Zahlen in seinen Berichten gefertigt habe. Das hat er alles verneint. Er hat gesagt, dass er keine Kenntnis hätte von den Bilanzierungsmethoden, von den Abschreibungsmethoden, und Verhältniszahlen würden nicht erstellt. Ich habe es trotzdem getan. Bei der Gesamtsumme der Löhne geteilt durch die Mitarbeiter – das steht alles im KEF-Bericht– kommt man nicht auf 7 000 Euro Durchschnittsgehalt, sondern auf rund 98 000 Euro brutto pro Jahr, ohne Altersvorsorgebeiträge. Der zentrale Beitragsservice, also derjenige, der die Beiträge beitreibt, hat 950 Mitarbeiter in Köln, die laut ihrem Bericht ein Durchschnittsgehalt von 81 000 Euro pro Jahr haben. (Oh-Rufe von der AfD) Wenn wir das ins Verhältnis setzen – zum Beispiel zu sämtlichen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Deutschland, die ein Bruttodurchschnittsgehalt von 49 000 Euro haben –, dann kommen wir etwas darüber. Stellen wir das in Relation zum normalen Bürger – Durchschnittsgehalt: 41 000 Euro, ermittelt durch den MDR im Mai 2020 –, (Lachen bei der AfD) – haben wir ein Missverhältnis. Wenn wir uns noch die sächsischen Zahlen, die auch durch den MDR ermittelt wurden, anschauen, dann kommen wir auf 32 000 Euro brutto. Das heißt, wir haben hier ein „leichtes“ Missverhältnis. (Zuruf von der AfD: Ein leichtes!) Wir kommen zu den Landesrechnungshöfen. Die müssten genau diese Zahlen prüfen. In der Vergangenheit erfolgte keine Prüfung der Tochterunternehmen, weil sie es nicht durften. Das ist erst in der jüngeren Vergangenheit aufgetaucht. Sie haben keine fachliche und personelle Ausstattung, um diesen Moloch öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu prüfen. Das ist ein Unternehmen mit 8 Milliarden Euro Einnahmen und dafür gibt es nur ein paar Prüfer pro Rechnungshof. Das ist kein Verhältnis. Das passt auch in die Prüfung der Kinderfilm GmbH hinein. Dort wurden zwar Verstöße festgestellt, zum Beispiel wurden keine Verträge geschlossen – die waren mündlich oder nachträglich, man hatte keine nachvollziehbaren Zahlungen. Was wurde aber nicht geprüft? Es wurde keine Compliance-Richtlinie geprüft, es wurde nicht das Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht geprüft. Dabei handelt es sich nur um ein Kleinstunternehmen beim MDR. Wie sieht es erst bei den Großen aus? Stattdessen kommt eine Nachhaltigkeitsprüfung wie beim ZDF zustande, indem man dort sagt: Na ja, wenn nachhaltig produziert wird, sagen wir, dass wir noch mit dem Fahrrad zur Produktion gefahren sind. Dann ist das löblich. – Aber Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird nicht geprüft. Zusammenfassend stelle ich fest: Der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird nur ungenügend erfüllt. Die finanziellen Mittel werden hauptsächlich für Personalaufwendungen ausgegeben. Es gibt viele klärungsbedürftige Finanzierungsmodelle, und eine Kontrolle durch KEF oder Rechnungshöfe findet nur rudimentär statt. Deshalb – wie es mein geschätzter Kollege Nowak bereits sagte – müssen Reformen her. Aber es darf nicht nur darüber diskutiert werden. Es müssen Strukturen, Programmauftrag und die Kontrolle durch den Gesetzgeber neu geordnet werden. Es darf nicht nur geredet, sondern es muss gehandelt werden. (Beifall bei der AfD) Und das nicht nur in kürzester Zeit, sondern sofort. Erst nach erfolgten Reformen darf eine Diskussion über eine Gebührenerhöhung stattfinden. Die Menschen in Deutschland haben jetzt andere Probleme und Sorgen. Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie diesem Gesetz nicht zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Andreas Nowak, CDU, steht am Mikrofon.)
