André Barth
Wie alt?) – Statistisches Jahrbuch 2019, Anschlussgrade an die öffentliche Wasserver- und -entsorgung. Das steht alles darin. Wenn Sie detaillierte Anschlussgrade wollen, dann wenden Sie sich an den örtlichen Wasserversorger. Der kann Ihnen die einzelnen Ortsteile darstellen. Das ist alles mit wenig Aufwand recherchierbar, also eine irrelevante Forderung. Den Höchstfördersatz in der Richtlinie von derzeit 65 % auf 90 % anzuheben, lehnen wir ab. Ich sage Ihnen auch, warum. Damit würde der Grundsatz, Investitionsvorhaben im Bereich der Trinkwasserversorgung über kostendeckende Entgelte zu refinanzieren, komplett auf den Kopf gestellt. Die Tatsache, dass sich der Freistaat hier freiwillig bereits mit mehr als der Hälfte der Kosten beteiligt, lässt sich nur mit den besonderen Herausforderungen durch den Klimawandel begründen. Eigentlich müssten wir das aber in der Hoheit und Eigenverantwortung der gesetzlichen Aufgabenträger auf der kommunalen Ebene belassen. (André Barth, AfD: Dann müssen Sie die aber ordentlich finanziell ausstatten!) Auch wie der Anschluss vor Ort organisiert wird und wie die konkrete Höhe der Beteiligung der Grundstückseigentümer ist, sollte auf kommunaler Ebene entschieden werden, weil die Regionen und die Verhältnisse verschieden sind. Ich will nur daran erinnern, dass einige von den jetzt Betroffenen in der Vergangenheit gar keinen Anschluss wollten. (André Barth, AfD: Das stimmt!) Dass seit der letzten Anpassung der Richtlinie die maximale Zuwendungshöhe von 20 000 auf 40 000 Euro pro Grundstück angehoben wurde, haben Sie gestern auch gemerkt. Jetzt fordern Sie aber stattdessen die Fortsetzung der Förderungen im kommunalen Doppelhaushalt. Mal ehrlich, das Sonderprogramm läuft bis Ende 2023. Glauben sie ernsthaft, dass dafür keine Haushaltsmittel eingeplant werden? (Dr. Rolf Weigand, AfD: Die sind doch schon alle!) Übrigens entfällt die Umsatzbesteuerung, weil es hier um Anforderungen der Trinkwasserverordnung und den Infektionsschutz geht. Auch das ist eine falsche Information, die Sie hier verbreiten. Dann wollen Sie noch eine Ausnahme vom Verbot des förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns zulassen. Auch das ist bereits jetzt möglich. (André Barth, AfD: Änderungsantrag!) Gemäß Verwaltungsvorschrift des SMS; es steht in Ihrem Änderungsantrag. Es ist wirklich ein sehr, sehr dünner Antrag mit sehr vielen Allgemeinplätzen. (André Barth, AfD: Reden Sie schon über den Änderungsantrag oder über den Antrag?) – Über den Änderungsantrag, den Sie gestern vorgelegt haben. Gestern haben Sie einen Änderungsantrag vorgelegt. In diesem stehen diese ganzen unsinnigen Dinge nach wie vor drin; (André Barth, AfD: Okay! Danke für die Aufklärung!) ein sehr dünner Antrag mit Allgemeinplätzen, überflüssigen Appellen und finanziellen Forderungen jenseits jeder rechtlichen Logik und jenseits jeder haushaltspolitischen Vernunft. (André Barth, AfD: Was ist denn dann logisch und vernünftig? –
