Gerhard Liebscher
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE bringt mit ihrem Antrag ein wichtiges Thema in den Landtag. Wir wissen, wie schwierig die Situation für alle ist, die auf Förderprogramme angewiesen sind, wenn der Haushalt erst im Folgejahr beschlossen wird. Wir BÜNDNISGRÜNE machen uns auch viele Gedanken und überlegen, was wir tun können, damit sich die Situation der Härte von 2015 nicht wiederholt. Aus diesem Grund haben wir bereits im Juni 2020 das Thema im Koalitionsausschuss aufgerufen und uns innerhalb der Koalition auf einen Schutzmechanismus für Vereine, Verbände und Ehrenamt verständigt. Im Sommer 2020 war bereits absehbar, dass im Freistaat Sachsen aufgrund des Haushaltsverfahrens zu Beginn des kommenden Jahres eine vorläufige Haushaltsführung gelten wird. Die Koalition ist sich einig, dass geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, damit Verbände, Vereine und Ehrenamt ihre wichtige Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt trotz der vorläufigen Haushaltsführung uneingeschränkt und ohne Unterbrechung fortsetzen können. Wir wollen Strukturen und erreichte Standards erhalten und schützen. Wir wollen, dass Träger und Fachkräfte in diesen äußerst schwierigen Zeiten eine Planungssicherheit haben und dass die sozialen und kulturellen Infrastrukturen im Freistaat eine Chance haben. Ich denke da etwa an die Projekte der Demokratieförderung, der Kultur, der Integrations- und Asylberatung, der Bildung in zahlreichen Facetten, soziale Projekte, Vereine im Natur- und Umweltschutz und viele weitere mehr, welche die Vielfalt des Lebens im Freistaat prägen, Gutes tun und unverzichtbar sind für unser Land. Jetzt brauchen wir das Finanzministerium, das uns einen Vorschlag erarbeiten soll, wie eine solche Umsetzung ausschauen kann. Dies liegt uns hoffentlich sehr bald vor. Es steht außer Frage, dass das Thema dringlich ist und dass wir eine Zwischenlösung bis zur Verabschiedung des Haushalts benötigen. Der Antrag der LINKEN macht auf dieses wichtige Thema aufmerksam, das uns auch schon seit Wochen beschäftigt, da auch bei uns viele Menschen Kontakt suchen und mit uns über die Problemlage sprechen. Der Antrag der LINKEN ist für uns jedoch nicht zustimmungsfähig. Er fordert vieles zeitgleich, was in sich widersprüchlich ist. Ich konnte jetzt im Antrag nicht sehen, wie das in der Umsetzung aussehen soll. Wir werden als Parlament die Zeit brauchen, um den neuen Haushaltsplan auf den Weg zu bringen. Eine Umsetzung dieses Antrags würde zu stark in die Budgethoheit des Landtags eingreifen. Das können und wollen wir nicht. Die Staatsregierung soll nur Geld ausgeben können, wenn der Landtag es beschlossen hat. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Die vorläufige Haushaltsführung ist eine Ausnahme und eine Überbrückung, bis der Landtag einen Etat verabschiedet hat. Für Ehrenamt, Vereine und Verbände brauchen wir eine Lösung; das ist unbenommen. Darum danke, dass Sie das Thema hier zur Debatte gestellt haben. Aus den genannten Gründen ist der Antrag für uns jedoch nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Liebscher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die SPD-Fraktion; Kollege Homann, bitte schön.
