Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben einen Antrag vorliegen, der damit eingeführt wurde, es hätte eine Reaktion der Staatsregierung gegeben, weil es diesen Antrag zum Thema Brunnendörfer gebe. Ich bin seit 2014 im Landtag, und spätestens seit diesem Zeitpunkt hat mich auch dieses Thema begleitet, also auch in der letzten Legislaturperiode. Die Änderungen, die wir als Staatsregierung jetzt vorgenommen haben, beruhen vor allem darauf, dass wir 2019 und 2020 intensive Gespräche mit den Trägern, den Wasserversorgern, geführt haben und insbesondere auch mit dem SSG. Die Hauptforderungen, die gestellt wurden – dass wir einerseits das Problem mit der Umsatzsteuer lösen und andererseits die Härtefallregelung von 20 000 auf 40 000 erhöhen –, waren genau die Forderungen der Betroffenen, der Zuständigen. Diese haben wir jetzt umgesetzt. Wir handeln, deshalb gab es jetzt den zweiten Aufruf. Wir haben das in einem Sonderprogramm aufgelegt, das am 2. Oktober gestartet ist. Der Aufruf ist mittlerweile – seit dem letzten Freitag – beendet, das gesamte Sonderprogramm läuft aber insgesamt noch bis zum Jahresende 2023. Wir werden auch schauen, dass wir die jetzt eingegangenen Anträge noch in diesem Jahr abgearbeitet bekommen. Damit haben wir ein angemessenes Förderangebot. Wichtig ist, wenn man die Härtefallklauseln anwenden will, dass vor Ort sichergestellt wird, dass die Richtlinie geklärt ist. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und des Desinfektionsschutzgesetzes stehen dahinter. Das hat etwas mit der Umsatzsteuer zu tun; diese muss jeweils bescheinigt werden. Um es nochmals klarzustellen: Es ist nicht die Versorgung mit Trinkwasser im ländlichen Raum oder überhaupt der sächsischen Bevölkerung infrage gestellt, sondern 99,3 % der Bevölkerung Sachsens sind bereits angeschlossen, und es ist auch nicht von 100 % der Bevölkerung der Wunsch vorhanden, angeschlossen zu werden. Wir sprechen hier also wirklich über einen ganz kleinen Rest, und für etwa 14 000 Einwohner und Einwohnerinnen haben wir jetzt bereits Planungen für neue Anschlüsse. (André Barth, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 7?
