Antje Feiks
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind tatsächlich überrascht, dass die AfD jetzt ihren Antrag zur öffentlichen Trinkwasserversorgung aus der Mottenkiste holt. Wir selbst haben einen Antrag zum Thema einen Tag zeitversetzt eingereicht. Seitdem hat zum Thema Brunnendörfer und dazu, was man tun kann, um allen den Zugang zum Trinkwasser zu gewährleisten, eine Anhörung stattgefunden, wohlgemerkt nicht zum Antrag der AfD. Wir hatten die Debatte im Ausschuss. Ja, unser Antrag ist nicht beschlossen worden. Aber hier im Parlament geht es oft um das stete Ringen und Ansprechen von Themen. Das haben Sie nicht gemacht. Offensichtlich will die AfD ihre Anträge auch nicht ziehen, wenn es noch um etwas geht, und wenn doch, dann eben ohne Sinn und Verstand – ab ins Plenum damit. (André Barth, AfD: Hä?) Dass Diskussionen etwas bringen, zeigt die vor ein paar Wochen von der Staatsregierung veröffentlichte neue Förderrichtlinie. Mit dieser wurde die Höchstförderung von 20 000 Euro auf 40 000 Euro erhöht. Genau diese bereits erfolgte Erhöhung der Höchstförderung ist Kernpunkt Ihres Antrages, den Sie heute hier zur Abstimmung stellen. (André Barth, AfD: Da müssen Sie mal den Änderungsantrag lesen!) Im AfD-Antrag steht allerdings im Punkt II.1, dass die Staatsregierung Daten über den Anschlussgrad der Städte und Gemeinden erheben und bis zum 30. September 2020 berichten soll. Anscheinend sind die Abgeordneten der AfD aus der Zeit gefallen. Trotz des gestern vorgelegten Änderungsantrages sind Sie nicht einmal in der Lage, diesen Fehler zu beheben. Sie haben gestern an Ihrem Antrag herumgedoktert, nur leider wird der Antrag dadurch nicht besser. Ihr Antrag behebt das folgende Problem nicht. Trotz Anhebung der Höchstfördergrenzen gibt es weiterhin Menschen in Sachsen, die sich den Trinkwasseranschluss nicht leisten können. Prof. Grischek brachte es in der Anhörung auf den Punkt: „Der Trinkwasseranschluss kann bei manchen nicht umgesetzt werden, weil die Leute, die das Grundstück zurzeit nutzen, schlicht in keiner Weise in der Lage sind, selbst 3 000 Euro zu bezahlen.“ Der von Ihnen geforderte Baukostenzuschuss löst dieses Problem nicht. Dies wurde in der Anhörung im Übrigen sehr deutlich dargelegt. Das heißt: Hier brauchen wir eine Härtefallregelung. Weiterhin gehen Sie überhaupt nicht auf die sinnvollen Hinweise von Sachverständigen ein, die in der Anhörung unseres Antrages vorgebracht wurden. Das, was Sie hier machen, ist extrem übersichtlich. (André Barth, AfD: Was?) Ersuchen von Betroffenen, parlamentarische Debatten, fachliche Auseinandersetzungen, Ringen um Lösungen sind offenkundig nicht Ihr Ding. Stattdessen bringen Sie einen schmallippigen Antrag ins Plenum, (André Barth, AfD: Schmallippig? – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) über den Sie nach neun Monaten beim Aufräumen noch einmal gestolpert sind. Mit tut das ehrlich leid für die Betroffenen, die auf Hilfe und Unterstützung hoffen. Um es ganz klar zu sagen: Wenn es bei diesem Thema Erfolge gibt, sind das nicht Ihre Verdienste, (André Barth, AfD: Sondern?) sondern die der vielen Initiativen und Betroffenen, die seit Jahren aktiv sind. Die kleinen Schritte in die richtige Richtung sind vielleicht Ergebnis der steten Auseinandersetzungen in Ausschüssen, des Zuhörens in Anhörungen. Ein Antrag wie Ihrer und der Umgang damit sind es definitiv nicht. (Beifall bei den LINKEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die Fraktion DIE LINKE Kollegin Feiks. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Kollege Zschocke. Bitte schön, Herr Zschocke.
