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Andreas Heinz

CDU 05.11.2020 Sitzungen 7/17

Ja, auch hier ist – wie der ganze Antrag – der Änderungsantrag wenig nötig. Zum einen ist die geforderte 90-prozentige Förderung laut GAK-Richtlinien so nicht möglich. Dort sind Maximalfördersätze von 65 % vom Bund vorgegeben, das sollte man einfach zur Kenntnis nehmen. Vorfristige Festlegungen für den kommenden Haushalt lehnen wir generell ab und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere eindeutigen Aussagen im Koalitionsvertrag, dass es dort Bekenntnisse gibt, das zu tun, und das wird auch so passieren. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Deswegen müssen wir das nicht vor Beginn der Haushaltsverhandlungen schon festlegen. Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags vor. Die Reihenfolge der Behandlung der Fragen entspricht der in der eben genannten Drucksache. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Die Schriftliche

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