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Kathleen Kuhfuß

GRÜNE 05.11.2020 Sitzungen 7/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal! Wir reden über Pflege – und es wird leer. Ich hoffe, das soll kein Zeichen sein. Die Koalition legt heute einen Antrag zum Bürokratieabbau in der Pflege vor. Das kann und muss nur ein erster Baustein sein, um das, was uns die Pflege-Enquete in den letzten Jahren quasi ins Stammbuch geschrieben hat, anzufangen. Manche meinen vielleicht auch, an diesen Tagen hätten wir dringendere Probleme. Aber lassen Sie mich doch einmal schauen, was Corona und Pflege miteinander zu tun haben. Zum Beispiel halten wir für viel Geld momentan Intensivbetten vor, um der Krise, die uns offenbar wieder bevorsteht, zu begegnen. Diese vielen Intensivbetten müssen mit zusätzlichem Pflegepersonal ausgestattet sein, was wir de facto so schon nicht haben. Das heißt, wir müssen sehr intensiv jetzt und auch in Zukunft schauen, wo wir dem Personal den Rücken freihalten, damit man sich um die Menschen kümmern kann. Sehr eindrücklich zeigt sich die Zeitnot auch in den Pflegeeinrichtungen, die zusätzlich zum eh schon straffen Zeitplan mit neuen Hygiene- und Besuchskonzepten versuchen, nicht nur die Pflegebedürftigen vor Covid-19 zu schützen, sondern auch dem hohen Anspruch gerecht zu werden, Angehörigen weiterhin die Möglichkeit zu geben, sie zu besuchen. Laut Studien erleben Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsberuf die permanente Zeitnot, die Konfrontation mit Schmerz und Tod, die mangelnde gesellschaftliche Anerkennung und auch den Dokumentationsund Bürokratieaufwand als besonders belastend. Nun können wir das Berufsbild der Pflegenden nicht grundsätzlich auf den Kopf stellen. Die Auseinandersetzung mit Schmerz und Tod wird weiterhin zu ihrem beruflichen Alltag gehören. Aber wir können natürlich schauen, wie wir sie von Bürokratie- und Dokumentationspflichten entlasten. Genau das wollen wir mit diesem Antrag tun. Die Bundesregierung – darauf ist Daniela Kuge schon eingegangen – hat mit dem Programm EinSTEP bereits eine wichtige Grundlage gelegt, um die Pflegedokumentation zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dieses EinSTEP ist, kurz gesagt, ein System, das versucht, rechtssystematisch und unter Einbeziehung der Bedürfnisse der zu Pflegenden und der Ansichten von Angehörigen erst einmal Bedarfe zu ermitteln. Es strukturiert Maßnahmen und enthält ein System zum Berichtswesen, das den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen das Leben leichter machen soll. Aber – das hat Frau Kuge auch schon gesagt – 2015 haben sich erst 45 % der Einrichtungen an diesem Programm beteiligt. Wir beauftragen das Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, jetzt genau zu prüfen, wie wir mehr ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in dieses System einbinden können. Aber wir wollen auch hinschauen, was die Gründe sind, warum sie es nicht tun, und wollen diesen entgegenwirken. Wir wollen wissen, welche weiteren IT-Systeme die Pflegekräfte zusätzlich entlasten können. Denn Sachsen muss auch in der Pflege die Chancen der Digitalisierung nutzen und damit den Fachkräften möglichst den Rücken freihalten. Da Pflegebedürftige ein besonders hohes Corona-Infektionsrisiko haben, hat die Bundesregierung bereits im März die befristete Aussetzung von bürokratischen Anforderungen erlaubt. Das ist richtig und gut so. Damit sollten unnötige Kontakte vermieden werden. Zum Beispiel war der Medizinische Dienst nicht mehr zur Begutachtung vor Ort, sondern hat mit Videocall oder Telefonie versucht, Dinge abzufragen, hat sich von den Pflegeheimen Unterlagen per E-Mail schicken lassen oder ist mit den Familien telefonisch darüber ins Gespräch gekommen, wo der Schuh drückt. Ich bin überzeugt, wir sollten auch aus dieser Zeit der Coronakrise lernen und eine neue Balance zwischen Regeln und Freiheit in der Pflege finden. Um das herauszufinden, beauftragen wir eine Evaluation, die die verschiedenen Bürokratielockerungen mit dem Ziel prüft, was wir in Zukunft beibehalten sollten. Dabei steht für uns an oberster Stelle, dass die Qualität der Pflege gesichert sein muss. Es geht also nicht darum, jede Dokumentationspflicht abzuschaffen und dann nicht mehr zu wissen, was am Ende bei den zu Pflegenden ankommt. Das heißt, dass wir eine Dokumentationspflicht brauchen, die so viel Zeit wie möglich für die konkrete Pflege am Menschen lässt und gleichzeitig sicherstellt, dass jeder Mensch menschenwürdig und zuverlässig versorgt wird. Dieses System belohnt dann Pflegeeinrichtungen, die sich zu hohen Qualitätsstandards verpflichten, aber auch den Pflegebedürftigen garantieren, dass dort, wo Qualitätslücken sind, diese zeitnah geschlossen werden. Lassen Sie mich am Schluss noch eine Bemerkung machen, die vielleicht ganz gut zu den jetzt relativ geleerten Reihen passt. Wenn wir die Dokumentation der Pflege effizienter gestalten, hilft das am Ende uns allen. Wir selbst, unsere Freunde und unsere Familien profitieren davon. Denn – das wollen wir gern einmal verdrängen – wir können – und viele von uns werden auch – in Zukunft auf Pflege angewiesen sein. Daher sollte Pflege kein Randthema sein, sondern ein Thema, dem wir uns mit viel Kraft widmen. Ich sage es gern noch einmal: Die Entbürokratisierung der Pflege kann aus meiner Sicht nur ein Anfang sein, bevor wir das umsetzen, was uns die Pflege-Enquete vorgegeben hat. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun folgt die SPD-Fraktion. Frau Abg. Lang, bitte.

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