Antje Feiks
Herr Gahler, wenn Sie Ihre Anträge einbringen, haben wir immer ein bisschen den Eindruck, dass Sie denken, dass wir im Landtag eine Beschwerdestelle für Programminhalte seien. Das ist absurd. Genau das soll nicht passieren. Deshalb gibt es die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, damit Landtage nicht darüber befinden können, was richtig und falsch im Programm läuft. Ihre Einbringung hatte relativ wenig mit Ihrem Antrag zu tun. Sie wollen gern, dass der Landtag feststellt, dass die Gebührenerhöhung ein falsches politisches Signal ist. Wir haben sehr bewusst versucht, mit unserem Änderungsantrag diese Mischung nicht herzustellen, sondern darauf abgestellt, dass es Aufgaben gibt. Diese sind aber nicht über die Gebühren zu lösen, sondern müssen immer unabhängig davon diskutiert werden. Diese Vermischung zeigt, dass Sie wahrscheinlich das System nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen. Unter Punkt II.1 wollen Sie, dass die Staatsregierung den Auftrag objektiver, unparteilicher und ausgewogener Berichterstattung umsetzt. Wie stellen Sie sich das vor? Soll die Staatsregierung ins Programm eingreifen? Das sind Punkte, die man in der Form nicht beschließen kann. Deshalb muss man den Antrag ablehnen, weil man sich sonst nicht im Rahmen gesetzlicher Regelungen bewegt. Was Sie hier abgeliefert haben, ist sehr bezeichnend. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/3325, Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/4282, Ausschusses für Wirtschaft, Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter oder ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes, Drucksache 7/3325, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 7/4282. Ihnen liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/4408, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Dieser (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
