André Barth
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mehr als 27 000 Haushalte in Sachsen, schwerpunktmäßig im Osterzgebirge und im Wahlkreis meines geschätzten Kollegen Dr. Rolf Weigand, sitzen bei langanhaltender Trockenheit wahrlich auf dem Trockenen. Aufgrund ausbleibender Niederschläge ist die der Talsperre Klingenberg als Vorstaustufe dienende Talsperre Lehnmühle nur noch zu einem Zehntel gefüllt. Die Talsperre Klingenberg liefert zwar weiter zuverlässig Trinkwasser in den Großraum Dresden, der Wasserzufluss vom Osterzgebirgskamm hat sich jedoch in den letzten Jahren merklich verringert. Das Osterzgebirge liefert einen und Realisierung einer vorläufigen Haushaltsführung appellieren wir daher an die Sächsische Staatsregierung, unsere für den gesellschaftlichen Zusammenhalt essenzielle Arbeit finanziell abzusichern. Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass innerhalb der Richtlinien Integrative Maßnahmen, Weltoffenes Sachsen und Chancengleichheit geförderte Projekte unserer Mitgliedervereine im Doppelhaushalt 2021/2022 den finanziellen Rückhalt bekommen, den sie brauchen, um das offene, vielfältige und demokratische Sachsen durch die Krise in die Zukunft zu führen.“ Meine Damen und Herren! Lassen Sie die Akteure und Akteurinnen, die für den Kitt in unserer Gesellschaft sorgen, nicht im Regen stehen! Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Gorskih von der Fraktion DIE LINKE mit dem Schlusswort. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/3331 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Somit ist der Antrag bei wenigen Dafür-Stimmen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen abgelehnt worden. Damit ist die Drucksache 7/3331 nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu endlich landesweit gewährleisten AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Großteil des Trinkwassers für Dresden, also auch für unseren Sächsischen Landtag. Wenn das Osterzgebirge unsere Trinkwasserversorgung sichert, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass beispielhaft die Trinkwasserversorgung der Osterzgebirgsdörfer gesichert wird. Das wollen wir mit unserem heutigen Antrag erreichen. (Beifall bei der AfD) Durch die langanhaltende Trockenheit der vergangenen Jahre saßen viele Sachsen im ländlichen Raum sprichwörtlich auf dem Trockenen. Dort, wo die Brunnen nicht gänzlich versiegt sind, ist das verbliebene Wasser bakteriell belastet. In Herzogswalde zum Beispiel stellte ein Labor fest, dass die vorgestellte Probe nicht der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch entspricht. Das Wasser aus dem Hahn in der Küche ein Fall für das Gesundheitsamt! Um überhaupt kochen, trinken, waschen und duschen zu können, muss das benötigte Wasser von einer benachbarten Zapfstelle geholt werden. Dieses Problem ist der CDU-Staatsregierung mehr als 30 Jahre bekannt. Als Wahlumfragen der CDU im Vorfeld der letzten Landtagswahl bröckelten, legten Sie noch eine Förderrichtlinie für Trinkwasseranschlüsse auf. Das Geld dafür entnahm die Staatsregierung den 800 Millionen Euro Restbeständen des Garantiefonds zur Absicherung des Sachsen-LB-Debakels. Der Finanzminister bezeichnete diesen Vorgang als allgemeinen Vollzug des Haushalts. Tatsächlich wurde das Geld am Landtag vorbei genutzt, um dem Wahlkampf von CDU-Kandidaten zum Sieg zu verhelfen. Ich kenne auch Fälle, wo das der CDU mit weit weniger als 100 Stimmen gerade noch einmal gelungen war. (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) Die mit heißer Nadel gestrickte Förderrichtlinie sieht eine Förderung von 65 % als Baukostenzuschuss vor. Ein handwerklicher Fehler in der Richtlinie infolge einer bestehenden Mehrwertsteuerregelung senkt den Fördersatz faktisch auf 50 %. Aus unserer Sicht ist diese faktische Förderung unzureichend. Viele Grundstückseigentümer auf dem Land sind finanziell nicht in der Lage, die vom Wasserversorger geforderten Baukostenzuschüsse aufzubringen. In Friedersdorf, einem Ortsteil der Gemeinde Klingenberg, in dem der Trinkwasseranschluss endlich erfolgen soll, müssen Grundstückseigentümer mit der derzeitigen Förderung 8 000 Euro Baukostenzuschuss leisten. Hinzu kommen Kosten für die Verlegung der Wasserleitung auf dem Grundstück, geschätzt: 4 000 Euro. Veränderungen in der Hausinstallation verteuern die Kosten um weitere 3 000 bis 6 000 Euro. Insgesamt müssen also 15 000 bis 18 000 Euro von den Grundstückseigentümern auf den Tisch gelegt werden. Mit zunehmender Höhenlage im Osterzgebirge steigen auch die Anschlusskosten. In den Ortsteilen von Altenberg liegen sie laut dem lokalen Wasserversorger bei bis zu 80 000 Euro pro Grundstück. Glauben Sie denn allen Ernstes, mit Ihrer mickrigen Förderrichtlinie diese Dörfer erschließen zu können? Doch zurück nach Friedersdorf. Stellen Sie sich einen Rentner vor – 76 Jahre alt, 950 Euro Rente im Monat. Wie soll er die Anschlusskosten von 15 000 bis 18 000 Euro finanzieren? Welche Bank gibt ihm wohl Kredit? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Oder stellen wir uns einen Arbeiter in der Landwirtschaft vor. Selbst wenn er 2 000 Euro brutto verdienen sollte – also mehr als das, was ein Drittel der Sachsen verdient –, würde er wohl kaum einen Kredit über mehr als 10 000 Euro bekommen. Sein schwer verkäufliches Grundstück auf dem Land kommt als Sicherheit für die Bank wohl kaum in Betracht. Doch das Grundstück ist nicht nur nahezu unverkäuflich. Auch wenn sich Kinder oder Enkel des Besitzers dort ansiedeln wollen, werden sie es schwer haben. In Gemeinden ohne Trinkwasseranschluss ist es baurechtlich schwerer, neue Häuser zu errichten, sodass die betroffenen Gemeinden und Ortsteile mangels Attraktivität noch weiter überaltern und noch weiter schrumpfen. Was aber passiert, wenn sich ein Großteil des Dorfes den Wasseranschluss zu den vom Wasserversorger kalkulierten Preisen nicht leisten kann oder nicht leisten will? Der Ausbau des Netzes wird dann trotz des Zuschusses unwirtschaftlich bleiben. Der Wasserversorger muss daher auf die Erschließung des Ortes verzichten; die Menschen bleiben auf dem Trockenen sitzen. Wie reagierte die Staatsregierung auf unseren Antrag? Sie verdoppelte die Begrenzung des Baukostenzuschusses, wie von uns verlangt, auf 40 000 Euro – ein weiteres Beispiel dafür, wie sachliche Oppositionsarbeit der AfD gut funktioniert. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) In ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag verweist die Staatsregierung darauf, dass die Wasserversorger doch die Entgelte für die bereits angeschlossenen Bürger erhöhen könnten, um eine übermäßige Belastung der neu anzuschließenden Brunnenbesitzer zu vermeiden. Angesichts von Kurzarbeit, Lohnausfall und Existenzängsten ist dies mehr als hanebüchen, meine Damen und Herren. Welcher Bürgermeister oder welcher Stadtrat wird es seinen Bürgern zumuten, unter diesen Bedingungen steigende Wasserpreise hinnehmen zu müssen, nur um andere Dörfer neu anzuschließen? Das öffentliche Echo wäre verheerend. Wenn wir den Anschlussgrad der Brunnendörfer an die öffentliche Trinkwasserversorgung also wirklich erhöhen wollen, dann müssen wir endlich die Belastung der Eigentümer verringern. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser im Osterzgebirge oder in Mittelsachsen darf nicht am Geldbeutel der Bewohner scheitern, denn dieser ist erfahrungsgemäß schmäler als in der Landeshauptstadt Dresden. Die Bewohner der Brunnendörfer haben genug von den hohlen Phrasen der Staatsregierung. Nicht umsonst erzielte die AfD dort hervorragende Wahlergebnisse. (Zuruf von der CDU: Wegen des Wasseranschlusses? – Unruhe) Gleichwertige Lebensverhältnisse und ein attraktives Lebensumfeld für die Menschen im ländlichen Raum sind nach Ihrem Koalitionsvertrag ausgewiesene Ziele Ihrer Regierungskoalition. Doch Papier ist bekanntlich geduldig. Ihre bisherige Förderrichtlinie lässt Ihre hehren Ziele jedenfalls als leere Floskeln dastehen. Eine dauerhaft gesicherte Versorgung mit sauberem Trinkwasser ist aus unserer Sicht ein Menschenrecht. (Beifall bei der AfD) Die vergangenen Sommer zeigen deutlich, dass dies in weiten Gegenden Sachsens derzeit nicht gesichert ist. Nehmen Sie die „Sächsische Zeitung“ von gestern: In Herzogswalde gibt es dank einer Hundertprozentförderung des Freistaates Sachsen bald schnelles Internet. Die Trinkwasserversorgung jedoch ist nach wie vor nicht gesichert. Ich spitze es einmal zu: In Herzogswalde kann man bald bestes Internet genießen, wenn man mit dem Smartphone auf der Toilette sitzt; diese ist mangels Wasser jedoch nach wie vor ein Trockenklo. (Heiterkeit des Dr. Rolf Weigand, AfD – Zuruf des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU – Unruhe) Dass Sie hier falsche Prioritäten setzen, Herr Dr. Meyer, ist doch ganz offensichtlich. (Widerspruch von der CDU) Ich habe Ihnen dargelegt: Ihr effektiver Fördersatz von 50 % reicht nicht aus, um den betroffenen Dörfern den Anschluss zu ermöglichen. Bereits am 27. Januar 2020 war im Dippoldiswalder Lokalteil der „Sächsischen Zeitung“ zu lesen, dass im nächsten Doppelhaushalt mehr Geld für den Anschluss an das Trinkwassernetz zur Verfügung gestellt werden soll. Auch die Fördersätze sollten angehoben werden. Der Geschäftsführer der Wasserversorgung Weißeritzgruppe, Herr Frank Kukuczka, hält – genau wie wir – Fördersätze von 80 bis 90 % für notwendig, damit sich Grundstückseigentümer den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung leisten können. Wir verlangen von Ihnen nicht, dass Sie den Trinkwasseranschluss zu 100 % fördern, wie Sie es beim Breitbandausbau tun. Es kann jedoch nicht sein, dass in einem hoch entwickelten Industrieland wie Deutschland Dörfer ohne Trinkwasseranschluss dastehen. Seit Januar 2020 ist fast ein Jahr vergangen. Der neue Doppelhaushalt lässt coronabedingt wahrscheinlich noch länger als gedacht auf sich warten. Die Menschen in den Dörfern sitzen nach wie vor im Sommer im Trocknen. So darf es nicht weitergehen. Meine Damen und Herren von der CDU! Unterstützen Sie unseren Antrag, denn Trinkwasser ist ein Menschenrecht. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Barth von der AfD-Fraktion mit der Einbringung. Nun hat die Fraktion der CDU die Möglichkeit, zum Antrag zu sprechen. Kollege Heinz, bitte schön. (Zuruf: Andreas mit seinem trockenen Humor!)
