Plenarprotokoll 17/47
29.04.2026 · 173 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (29)CDU (27)AfD (16)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 47. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Begrüßen möchte ich heute Morgen auch Ordinariatsdirektorin Katja Göbel vom Katholischen Büro, Herrn Daniel Stiefel und Vertreter der Synagogengemeinde Saar, ebenso Frau Diana Bastian vom Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Saarland, auch eine Gästegruppe des Evangelischen Büros Saarland mit Gästen aus der gesamten Bundesrepublik und den Niederlanden unter Leitung von Herrn Frank-Matthias Hofmann. Seien Sie uns alle ganz herzlich willkommen! Begrüßen möchte ich ebenfalls Herrn Urhan. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall des Hauses.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe K olleginnen und Kollegen, lassen Sie mich gleich zu Beginn unserer Plenarsitzung einige Worte des Dankes aussprechen. Herr Kirchenrat Frank-Matthias Hofmann scheidet als Beauftragter der Evangelischen Kirchen im Saarland und damit als Leiter des Evangelischen Büros aus seinem Dienst aus. Fast 20 Jahre lang hat er im Auftrag der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche der Pfalz enge Beziehungen zu den Vertreterinnen und Vertretern des Landtages, der Landesregierung, aber auch zu den zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren gepflegt. Herr Hofmann, Sie haben Ihre Aufgaben mit großer Leidenschaft und bemerkenswerter Hartnäckigkeit ausgeführt. Kaum eine Plenarsitzung verging ohne Ihre Anwesenheit. Ihr Wirken reicht aber weit darüber hinaus. Sie haben sich beispielsweise in den letzten Jahren umsichtig, aber auch stets unermüdlich für die Abschaffung des Rassebegriffs, für die Aufnahme von Klauseln gegen Antisemitismus, gegen Antiziganismus und für die Einführung einer Präambel in unserer Verfassung eingesetzt. Wenn das Parlament heute abschließend über Verfassungsänderungen berät und beschließt, dann ist das auch Ihr Werk. Dafür herzlichen Dank! (Beifall von SPD und CDU.) Ich könnte noch unzählige Aktivitäten und Initiativ en aufzählen, die Sie in Ihrer nahezu zwei Jahrzehnte umfassenden Amtszeit ergriffen und begleitet haben. Das würde aber heute unseren Rahmen sprengen. Ich möchte jedoch Ihr Engagement in der Landesarbeitsgemeinschaft Erinnerungsarbeit nennen und damit verbunden eine Veranstaltung zum Gedenken an die Verfolgten der sogenannten „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ in der NS-Zeit im Juni des vergangenen Jahres und die thematische Ausrichtung des diesjährigen Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus. Beides war Ihrer Initiative zu verdanken. Kürzlich haben Sie ausgeführt, dass Ihre Rolle als Beauftragter der Evangelischen Kirchen im Saarland nicht darin bestehe, politische Lösungen zu liefern. Sie sagten - ich zitiere Sie gerne -: Unsere Aufgabe ist eine andere. Wir erinnern an Maßstäbe, an Menschenwürde, an Verantwortung für die Schwachen, an Langfristigkeit in einer Welt der Legislaturperioden. Lieber Herr Hofmann - ich denke, ich spreche heute für die breite Mehrheit in diesem Hause -: Es ist Ihnen gelungen. (Beifall von SPD und CDU.) Sie werden uns und dem Land als Ansprechpartner der Landesarbeitsgemeinschaft Erinnerungsarbeit erhalten bleiben. Für die engagierte und sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit in Ihrer Funktion als Beauftragter der Evangelischen Kirchen im Saarland möchte ich Ihnen heute Morgen im Namen des ganzen Hauses danken. Ich wünsche Ihnen im Ruhestand alles Gute und Gottes Segen! Nochmals vielen Dank. (Beifall von SPD und CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 16 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Konsequente Abschiebung straffällig gewordener vollziehbar ausreisepflichtiger Personen - Datenlage verbessern, Prioritäten setzen, Taskforce einrichten“, Drucksache 17/2158, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/2184 den Antrag „Rechtsstaatliche Rückführung straffällig gewordener ausländischer Personen im Saarland unter realistischen Rahmenbedingungen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/2184 als Punkt 26 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2184 als Punkt 26 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 16 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 19 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Kulturpolitik als übergreifende Standortstrategie verstehen - Saarland als ‚Kreativland‘ neu ausrichten“, Drucksache 17/2161, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/2185 den Antrag „Kulturpolitik im Saarland verlässlich weiterentwickeln - bestehende Strategien stärken und nachhaltig umsetzen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/2185 als Punkt 27 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2185 als Punkt 27 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 19 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 20 der Tagesordnung, Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Stärkung der Laienreanimationskompetenz durch verpflichtende Einführung von Reanimationstraining in der Grundschule und Weiterentwicklung bestehender Programme zur Resilienzförderung“, Drucksache 17/2162, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/2186 den Antrag „Laienreanimationskompetenz an saarländischen Schulen konsequent weiterentwickeln - bestehende Programme ausbauen und nachhaltig verankern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/2186 als Punkt 28 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2186 als Punkt 28 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 20 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Für die Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 1, 2, 12, 14 und 25 finden ohne Aussprache statt. Die Tagesordnungspunkte 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 werden gemeinsam in einem anderthalbfachen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 10, 11, 13, 15, 17, 18 und 21 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 22, 23 und 24 werden gemeinsam in einem halben Redezeitmodul beraten. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Wahl eines ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagspräsidiums Drucksache 17/2166) Der Verfassungsgerichtshof hat uns mit Schreiben v om 27. Februar mitgeteilt, dass die Amtszeit der Verfassungsrichterin Frau Dr. Anna-Catharina Marsch mit Wirkung zum 02.03.2026 endet. Nach Artikel 96 Absatz 1 der Verfassung des Saarlandes in V erbindung mit § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt. Das Landtagspräsidium hat in seiner Sitzung am 23. April 2026 beschlossen, Ihnen Frau Dr. Alexandra Windsberger als Wahlvorschlag zu unterbreiten, der Ihnen als Drucksache 17/2166 vorliegt. Ich darf vor der Wahl noch auf Folgendes hinweisen: Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben, wo Ihnen ein Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt wird. Der Wahlzettel ist in den Wahlkabinen auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Ich darf nun die beiden Schriftführer, Herrn Raphael Schäfer und Fr au Martina Holzner, bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Raphael Schäfer CDU
Ich weise darauf hin, dass Herr Abgeordneter Beck er entschuldigt ist und sich staubedingt verspätet. Er wird gegen Ende der Wahl aufgerufen, sollte er bis dahin anwesend sein. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf .)
Heike Sylvia Winzent
Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. (Die Schriftführer zählen die Stimmen aus.) Ich gebe das Ergebnis bekannt. Für Frau Dr. Alexandr a Windsberger wurden 48 Stimmen abgegeben, davon 48 gültige Stimmen. Davon entfallen 47 Stimmen auf Ja und eine Stimme auf Nein. Damit ist Frau Dr. Alexandra Windsberger mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages als ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. - Frau Dr. Windsberger, da Sie vor Ihrer Wahl bereits schriftlich erklärt haben, sich als ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung zu stellen, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Ich darf Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hohen Hauses aussprechen. (Beifall des Hauses.) Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vereidigung eines ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Ich bitte Frau Dr. Alexandra Windsberger, zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hohen Hauses und die Zuhörer bitte ich, soweit es Ihnen möglich ist, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich.) Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: „Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe.“ Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich darf Sie nun gleich bitten, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die rechte Hand zu erheben, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören. Frau Dr. Windsberger: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen.
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen. Frau Dr. Windsberger: Vielen Dank. (Beifall des Hauses. - Frau Dr. Windsberger nimmt die Glückwünsche der Ministerpräsi- dentin und von Abgeordneten entgegen. Die Anwesenden nehmen wieder Platz.)
Heike Sylvia Winzent
Wir kommen zu den Punkten 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 der Tagesordnung: Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambel) (Drucksache 17/1738) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2152) Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3) (Drucksache 17/1737) Zweite und Dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96) (Drucksache 17/1739) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2153) Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambel) Drucksache 17/1738 Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96) Drucksache 17/1739 Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (Drucksache 17/2155) Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) (Drucksache 17/2169 - neu) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzentwürfe der SPDund der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambe), Drucksache 17/1738, zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3), Drucksache 17/1737 und zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96), Drucksache 17/1739 wurden vom Plenum in seiner 40. Sitzung am 17.09.2025 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Die Gesetzentwürfe wurden im Ausschuss gelesen und beraten. Ihnen liegen folgende Erwägungen zugrunde: Ich beginne mit der Präambel. Die Präambel zur Verfassung des Saarlandes soll das Selbstverständnis des Landes zum Ausdruck bringen und als verbindlicher Orientierungsrahmen für staatliches Handeln dienen. Sie formuliert zentrale Werte, die für die Auslegung der Verfassung maßgeblich sind, und verdeutlicht, welche Ziele und Prinzipien das Land und seine Bürgerinnen und Bürger leiten. Ich komme zu Artikel 12 Absatz 3. Mit der Aufnahme der Staatszielbestimmung zum Schutz vor Antisemitismus und Antiziganismus werden sämtliche Träger hoheitlicher Gewalt verpflichtet, diesen Erscheinungsformen entschieden entgegenzutreten. Die Bestimmung enthält im Kern ein Rückschrittsverbot, wonach bestehende Standards im Schutz vor menschenfeindlichen Ideologien nicht abgesenkt werden dürfen, sowie ein Optimierungsgebot, das auf eine stetige Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes jüdischen Lebens, der jüdischen Kultur und der Förderung eines friedlichen und diskriminierungsfreien Zusammenlebens gerichtet ist. Ich komme zu Artikel 96. Die derzeitigen in den Artikeln 96 und 97 verankerten Grundstrukturen des Verfassungsgerichtshofs bedürfen einer bereichsspezifischen Ergänzung und Nachschärfung im Verhältnis von Verfassungsrecht und dem hierzu konkretisierenden Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. Dies betrifft namentlich die Gesichtspunkte der Amtsdauer, der Zulässigkeit einer Wiederwahl, der Amtsenthebung sowie der Wahrung der Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs bis zur Wahl eines jeweiligen Nachfolgers oder einer Nachfolgerin, letzteres ergänzt um ein gerichtliches Vorschlagsrecht. Durch Hochzonungen wird die verfassungsrechtliche Absicherung des Gerichtshofs wirksam effektiviert. Weiteres Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Verankerung des Verfahrensinstituts der Verfassungsbeschwerde unmittelbar in der Landesverfassung. Zur Betonung der Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs zur Gewährleistung rechtsstaatsgemäßen Handels des Staates wird zudem die Regelung, wonach die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs die Verfassungsorgane des Saarlandes sowie alle saarländischen Gerichte und Verwaltungsbehörden binden, auf Verfassungsebene gehoben. Der Ausschuss hat am 21. Januar 2026 eine Anhörung zu den Verfassungsänderungen durchgeführt. Die Gesetzentwürfe wurden von den geladenen Institutionen insgesamt positiv aufgenommen sowie auch mit Kritik und weiteren Formulierungsvorschlägen zu den einzelnen Verfassungsänderungen konstruktiv begleitet. Allen Angehörten möchte ich an dieser Stelle für ihre wertvollen Stellungnahmen nochmals ganz herzlich danken! (Beifall des Hauses.) (Abg. Schindelhauer (SPD)) SPD- und CDU-Fraktion haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag zur Präambel eingebracht, der bei Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen wurde und der Ihnen als Drucksache 17/2152 vorliegt. Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambel), Drucksache 17/1738, wurde bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und Dritter Lesung. Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3), Drucksache 17/1737, wurde einstimmig bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und Dritter Lesung. SPD und CDU-Fraktion haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag zu Artikel 96 eingebracht, der bei Ablehnung der AfD-Fraktion mehrheitlich angenommen wurde und der Ihnen als Drucksache 17/2153 vorliegt. Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96), Drucksache 17/1739, wurde bei Zustimmung der Landtagsfraktionen von SPD und CDU und Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und Dritter Lesung. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von SPD und CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Zur Begründung des Gesetzentwurfes der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2167, die Präambel betreffend, erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der amerikanische Präsident wird heute Abend zum wiederholten Male erklären, dass die Vereinigten Staaten den Iran vollständig besiegt haben. Nur wenige werden daran glauben, dass das auch so ist. Der Krieg wird also weitergehen. Ebenso wurde trotz Waffenruhe ein neuer Angriff auf den Libanon ausgeführt und von dem Ukrainekrieg, der vor unserer Haustür liegt, wird in den Medien nicht mehr so viel gesprochen, er ist etwas in den Hintergrund geraten, aber dennoch immer noch da. Es kommen täglich Menschen um und Vermögenswerte werden vernichtet. Auch die Migration - kriegsbedingt und nicht kriegsbedingt - nach Europa, insbesondere nach Deutschland und auch ins Saarland, hält unvermindert an. Die Grenzkontrollen sind in Wirklichkeit nicht vorhanden und der Streit darüber, ob sie stattfinden sollen oder nicht, ist ein Scheinstreit. Die Bevölkerung in Deutschland, aber insbesondere im Saarland, wofür wir als Landtag des Saarlandes mitverantwortlich sind, leidet Not. Nichts funktioniert so, wie es funktionieren soll. Wenn man noch Beispiele braucht, dann zitiere ich nur die Saarbrücker Zeitung, die von einem historischen Geburtenrückgang in Deutschland spricht, natürlich auch im Saarland. Das nennt man dann demografischen Wandel, aber in Wirklichkeit ist das eine demografische Katastrophe. Gleichzeitig werden - das betrifft die Wirtschaft - die Bauunternehmer zitiert, die sich beklagen, dass sie von ausufernder Bürokratie in ihrer Arbeit und in ihrem Gewinnstreben behindert werden. Wenn ich dann auf der gleichen Seite lese, dass die Wanderwege im Saarland umgefärbt werden, weil sie in Deutschland eine andere Farbe haben, dann frage ich mich: Sind das unsere Probleme, die wir haben? Ähnlich ist es auch mit dieser Präambel oder einfach gesagt mit dem Vorwort zu unserer Verfassung, das wir fast 70 Jahre nicht hatten und das nur sehr wenige vermisst haben. Dazu, dass wir das jetzt dringend ändern müssen - und die SPD und die CDU arbeiten schon über zwei Jahre daran, diese Präambel zu erstellen -, kann man nur sagen: Der Berg kreißt und gebärt eine Maus. Das, was rauskommt, ist also nicht das, was man sich unter einem Vorwort einer Verfassung des Saarlandes vorstellt. Wir haben uns, nachdem der erste Entwurf bekannt war, selbst an die Arbeit gemacht. Im Auftrag der Fraktion hat unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Christoph Schaufert einen Entwurf erstellt, der eigentlich nichts zu wünschen übriglässt. Er ist richtig gut und dafür hat er nicht zwei Jahre gebraucht, sondern einen Tag. Aber diesen Entwurf haben Sie letztens hier abgelehnt. Wir haben ihn wieder eingebracht, weil er eben gut ist. Bei dieser Prozedur, wie es zu diesem Präambelvorschlag oder auch zu den Verfassungsänderungen kommt, ist festzustellen, dass die beiden noch stärksten Fraktionen in diesem Landtag zusammenarbeiten. Das ist auch nicht verwunderlich, sie kommen ja aus einer Großen Koalition heraus. Diese Große Koalition ist nur durch einen Unfall beendet worden, weil die sogenannten kleineren Parteien es nicht geschafft haben, in den Landtag hineinzukommen, oder hinausgeflogen sind und nur die beiden großen Parteien und wir als AfD übriggeblieben sind. Dann hat es eine absolute Mehrheit der SPD ge- (Abg. Dörr (AfD)) geben und insofern ist die CDU vorübergehend de jure und - ich sage es mal so - dem Scheine nach ausgeschlossen. Aber im Grunde genommen, das sieht man bei sehr vielen Anträgen, auch diesmal, arbeitet man zusammen. Man weiß, dass, wenn der Wähler es nicht anders entscheidet, diese Große Koalition wiederkommt - die Große Koalition des Stillstands, die Große Koalition des Rückschritts. Die einzige wirkliche Alternative, dass es anders wird, wird die AfD sein. Das müssen die Saarländer verstehen und das müssen sie begreifen. Sonst wo in Deutschland ist man schon vor den Türen und da werden die Gesetze schon geändert, damit die AfD, wenn sie nachher dran ist, in ihren Möglichkeiten behindert wird. Das ist auch hier teilweise der Fall. Man möchte schon für diese Situation vorsorgen, wie sie nach der Wahl vermutlich eintritt, nämlich dass die AfD in diesem Landtag ein bedeutender, wenn nicht sogar ein entscheidender Faktor wird. Zu dem Inhalt: Wir als AfD-Fraktion waren von Anfang an dafür, dass ein Vorwort schlank sein muss. Es muss die wichtigsten Botschaften, die die Verfassung bringt, beinhalten, aber nicht unnötige Ausuferungen oder Aufzählungen. Wenn es zum Beispiel heißt: „Alle Menschen im Saarland haben die gleichen Rechte“, oder wenn es an anderer Stelle heißt: „Niemand darf im Saarland benachteiligt werden“, ist das für uns eine ganz klare Aussage. Wir brauchen dann nicht zu unterscheiden zwischen Männern und Frauen, Alten und Jungen und so weiter. Dass man dann Männer und Frauen noch einmal bekräftigt und das deutlich sagt, können wir aus der Geschichte heraus verstehen, weil es eine ganz wichtige gesellschaftliche Sache ist. Aber da muss dann auch Schluss sein. Denn wenn ich anfange und aufzähle - das habe ich damals schon gesagt -, dann frage ich mal, warum die alten Menschen nicht besonders geschützt und in der Präambel aufgezählt werden. Spaßeshalber habe ich gesagt: Warum denn nicht die Rothaarigen? Wenn man anfängt, aufzuzählen, wird man immer Gruppen finden, die nicht genannt sind und sich dann erst recht benachteiligt fühlen. Deshalb - wie gesagt - sind wir dagegen, dass man aufzählt. Wir haben in der Aufzählung zwei Gruppen, die besonders genannt sind. Da heißt es Antisemitismus und Antiziganismus. Ich störe mich schon daran, dass man Fremdworte gebraucht. Mit Antisemitismus - Semiten sind auch die Araber - ist wohl Judenhass gemeint. Das ist wirklich verurteilenswert. Bei Antiziganismus frage ich mich, von welchem Wort das kommt. Wir haben heute noch einen Tagesordnungspunkt, weil ich ein Wort gebraucht habe, wie ich meine Freunde, die mich seinerzeit auch als Freund betrachtet haben, genannt habe. Man könnte auch „Antiromaismus“ oder „Antisintiismus“ sagen. Man sagt aber Antiziganismus. Wir kommen also in Sprachfallen hinein, die wir nicht nötig haben, wenn wir auf Aufzählungen verzichten. Wenn man sagt - was richtig ist -, dass diese Volksgruppen bei uns in Deutschland sehr stark unter der nationalsozialistischen Herrschaft gelitten haben, dann müsste man auch andere Bevölkerungsgruppen dazu zählen, zum Beispiel die russische Bevölkerung, von der 20 Millionen Menschen im letzten Weltkrieg umgekommen sind, und letzten Endes auch die unschuldige deutsche Bevölkerung, die durch Luftangriffe und Vertreibung in Millionenhöhe umgekommen ist. Wenn man das angefangen hat, gibt es kein Ende mehr, weil in der Welt täglich und leider Gottes immer noch durch Kriegshandlungen und andere Gewaltherrschaftsformen Menschen zu Schaden kommen, sogar ihr Leben verlieren. Ich will zusammenfassen: Wir sind selbstverständlich dafür, dass wir als Staat und auch als kleines Land, als Saarland, Bevölkerungsgruppen, die besonders gelitten haben, in Zukunft besonders schützen. In der Verfassung hat das unserer Ansicht nach aber nichts zu suchen, weil das für alle gilt. Wenn man nur zwei nennt, schließt man den Rest aus. Noch ein Punkt, dann will ich schließen. Nachher wird mein Fraktionskollege Herr Schaufert einige Dinge zu den einzelnen Gesetzen sagen. Ich möchte noch ein Wort zum Gottesbezug sagen. Im Grunde genommen ist es für uns aus der saarländischen Tradition und aus der Geschichte des Abendlandes heraus eine klare Sache, dass der Gottesbezug in die Verfassung hinein muss. Die CDU war auch dieser Ansicht und hat sich durchgesetzt, auch weil die Religionsgemeinschaften unisono dafür waren, was in der Anhörung zum Ausdruck gebracht wurde. Man hätte einfach unseren Entwurf nehmen können, da war er drin, und zwar vorneweg und nicht hinten am Schluss, wo er jetzt ist. Das hat die SPD für sich herausverhandelt: Er wird am Schluss aufgeführt. Ich will das nicht qualifizieren. - Wir werden den Vorschlag, wie er von den beiden großen Fraktionen eingebracht worden ist, ablehnen. Unserem eigenen Vorschlag werden wir natürlich zustimmen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Kommen wir nun zur Begründung des Gesetzentwurfes der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2168 betreffend Artikel 96. Dazu erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen (Abg. Schaufert (AfD)) und Saarländer! Heute möchte ich alles in einem Aufwasch machen: unsere Gesetzentwürfe und unsere Meinung zum Abänderungsantrag zu Artikel 96. Sie müssen oder dürfen mir also nur ein Mal zuhören. Hören Sie konzentriert zu, dann haben Sie es mit einem Mal hinter sich. Zuerst zu unserem Gesetzentwurf Drucksache 17/2169 - neu. Unser Verfassungsgerichtshof als Hüter unserer Verfassung genießt - oder sollte dies zumindest - das höchste Vertrauen der Bürger. Doch dieses Vertrauen ist kein Selbstläufer. Es muss durch klare, unmissverständliche gesetzliche Leitplanken immer wieder modernisiert und in die heutige Zeit getragen werden. Genau das leistet unser Gesetzentwurf. Er beruht auf zwei tragenden Säulen: der uneingeschränkten Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit einerseits und der dringend notwendigen Modernisierung und Effektivierung der Justiz andererseits. In Artikel 1 unseres Entwurfs fordern wir die Einführung eines neuen § 5a im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. Darin möchten wir unmissverständlich, schriftlich und klar die Unterscheidbarkeit des Richteramts von weiteren öffentlichen Ämtern regeln. Wir möchten, dass das Amt als Verfassungsrichter unvereinbar ist mit der gleichzeitigen Ausübung eines Amts als Mitglied der Landesregierung, als Staatssekretär, politischer Beamter. Wichtig: Auch Ämter als Beauftragter, Ombudsmann oder kommunaler Wahlbeamter sollen explizit ausgeschlossen werden. Dies ist eine notwendige Regelung, weil Unabhängigkeit und Neutralität keine leeren Worthülsen sein dürfen. Die Richter am Verfassungsgerichtshof haben die Aufgabe, staatliches Handeln - sei es von der Regierung, von Behörden oder von Kommunen - objektiv, kritisch und neutral zu überprüfen. Wenn solch ein Richter gleichzeitig andere Ämter, Mandate hat oder als Ombudsmann wie Beauftragter tätig ist oder in engerer Nähe zu Landesbehörden agiert, entsteht zwangsläufig ein struktureller Konflikt. Wir dürfen es bei Verfassungsrichtern gar nicht erst zum bloßen Anschein einer Befangenheit kommen lassen. Es reicht nicht aus, im Einzelfall zu prüfen, ob ein Richter befangen sein könnte. Die Struktur selbst muss so konstruiert sein, dass kein Verdacht aufkommt. Daher sollten diese klaren Unvereinbarkeitsregeln eingeführt werden. Wichtig ist uns dabei: Wir trennen mit Augenmaß. Ausgenommen von der Unvereinbarkeit bleiben ausdrücklich reguläre Richterämter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes sowie Ämter als Professor des Rechts an deutschen Universitäten, da diese Berufe ohnehin per se der unabhängigen Rechtsfindung beziehungsweise der Wissenschaft verpflichtet sind. Neben dieser Resilienzsteigerung tut auch eine Modernisierung im täglichen Geschäft beim Verfassungsgericht not, sprich: Es wird Zeit für die Einführung und Festschreibung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Verfassungsgerichtshof. Wir schreiben das Jahr 2026, da hat der Papyrus in weiten Teilen ausgedient. In nahezu allen Bereichen der Fachgerichtsbarkeit ist der elektronische Rechtsverkehr bereits eingeführt und gesetzlich geregelt. Beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wird es also höchste Zeit. Es ist den Prozessbeteiligten nicht mehr zu vermitteln, warum ausgerechnet das höchste Gericht unseres Bundeslandes hier eine rechtliche Grauzone aufweist und haptisch Papier liebt. In unserem Gesetzentwurf stellen wir damit einen Gleichlauf mit den längst geltenden Standards auf Bundesebene wie bei anderen Verfassungsgerichtshöfen der Länder und in den Fachgerichtsbarkeiten her. Die bisher fehlende ausdrückliche Zulassung elektronischer Dokumente erschwert eine effiziente Verfahrensführung enorm. Auch auf organisatorischer Ebene haben wir mitgedacht. Durch die vorgeschlagene Folgeänderung in der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs wird die Geschäftsstelle direkt ermächtigt und in die Pflicht genommen, die Durchführung dieses elektronischen Rechtsverkehrs in der Praxis zu gewährleisten. Die anderen Punkte zu Artikel 96 in unserem Gesetz zur Verfassungsänderung, etwa die siebenjährige Wahlperiode, die Vorgabe, eine ungerade Anzahl an Richtern zu wählen, oder ein Wiederwahlverbot, erklären sich selbst. Es ist klar, warum das nötig ist gegenüber dem vorgelegten anderen Änderungsentwurf. Nun zur Verfassungsänderung zu Artikel 96 unserer Landesverfassung beziehungsweise dem zugehörigen Abänderungsantrag, den Sie vorgelegt haben. Oder besser: Kommen wir zur Axt, die an den Geist unserer Verfassung gelegt werden soll. Auf den ersten Blick mag das Ganze wie eine harmlose verfahrenstechnische Anpassung wirken. In der Begründung spricht man ja auch beschwichtigend von „redaktionellen Anpassungen“ und „gezielten inhaltlichen Ergänzungen“. Doch prüft man den Text aufmerksam, offenbart sich ein Verstoß, der den demokratischen Grundsätzen und dem Willen unserer Landesverfassung fundamental widerspricht. Mit dieser von Ihnen geplanten Verfassungsänderung, werte Kollegen der Schwesterparteien SPD und CDU, verstoßen Sie bewusst gegen den Geist unserer saarländischen Verfassung. Artikel 96 regelt, wir haben das Verfahren eben durchexerziert, die Wahl der Verfassungsrichter durch den Landtag. Aus guten Gründen, historisch und demokratisch gewachsen, ist hierfür systematisch und unmissverständlich eine Zweidrittelmehrheit des Landtags vorgesehen - „des Landtags“, Punkt. Verfassungsrichter müssen von einem breiten parlamentarischen Konsens getragen werden, so will es unsere Landesverfassung, das erfordert auch die Schwere des Amtes. Ein Verfassungsrichter ist schließlich kein Richter in irgendeiner Kammer auf dem Rechts- (Abg. Schaufert (AfD)) weg, sondern ein Wächter der Verfassung. Daher muss er von einer überwältigenden Mehrheit und dem breiten Vertrauen der Volksvertretung legitimiert sein. Meist endet ja auch der Rechtsweg beim Verfassungsgerichtshof, eine immense Verantwortung also. Sie aber wollen nun, dass dieses fundamentale Mehrheitserfordernis deutlich abgesenkt wird, sobald eine Wahlverzögerung bei der Richterwahl eintritt. Sie wollen in einem derartigen Fall überhaupt nicht, dass eine Partei oder mehrere Parteien, die zum Beispiel jeweils über mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag verfügen, sich mit diesem Drittel plus X über Kandidaten verständigen, sich mit den Kandidaten auseinandersetzen und den Kompromiss suchen. Ihr Gesetz sieht vor, dass die bisherigen Verfassungsrichter ihr Amt dann für bis zu sechs Monate fortführen sollen. Sofern keine Nachfolge nach den Regeln des Artikels 96 in dieser Zeit gewählt wird, soll der Verfassungsgerichtshof künftig, sozusagen als Ersatzvornahme, selbst Kandidaten vorschlagen, und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder. Das wäre an sich noch hinnehmbar. Das wäre vielleicht sogar auf dem Weg, einen Kompromiss und eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen, richtungsweisend - sofern es bei dem Vorschlagsrecht bliebe. Aber nun kommt der entscheidende verfassungsrechtliche Tabubruch: Aus dem Kreise dieser Vorgeschlagen soll der Landtag dann mit einer simplen, einer einfachen Mehrheit - reden wir Klartext: mit der Mehrheit der Schwesterparteien CDU und SPD - die neuen Richter wählen können. Im Text heißt es dazu wörtlich: „Gewählt ist aus dem Kreis der vom Verfassungsgerichtshof vorgeschlagenen Personen, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erhält.“ Oder kurz: Sie wollen einen sich selbst erhaltenden, auf Ihren Gnaden beruhenden und nach Ihrem Gusto zusammengesetzten Verfassungsgerichtshof auf ewig sichern. Werte Kollegen, das ist vollkommen inakzeptabel! Sie legen Hand an die verfassungsrechtliche Hürde einer Zweidrittelmehrheit, die der Landtag als gewähltes Parlament zwingend erbringen muss, und lagern dieses Erfordernis einfach einmal kurz an das Gericht selbst aus. Die Begründung dieses Antrags ist reines politisches Blendwerk. Darin wird behauptet, durch den Vorschlag des Gerichts, basierend auf seiner institutionellen Autorität, werde sichergestellt, dass die Kandidaten über eine breite Legitimation verfügten. Das ist nicht nur lächerlich argumentiert, das ist ein gefährlicher Trugschluss: Demokratische Legitimation entsteht in unserer parlamentarischen Demokratie nicht durch die Autorität eines Gerichtshofs, der sich quasi im Zuge einer institutionellen Selbstbefruchtung seine eigenen Nachfolger aussucht. Demokratische Legitimation entsteht einzig und allein durch das Votum der gewählten Parlamentarier, gewählt durch den Souverän, das Volk. Uns ist schon klar, dass Ihnen langsam mit großem Unbehagen, Angst und sogar Panik bewusst wird, dass Sie dieses Volk immer weniger vertreten. Sie erkennen, dass Sie fertig haben. Gleichzeitig werden wir von der AfD immer stärker, erhalten bei Wahlen immer mehr Legitimation vom Souverän. Sie selbst geben diesen Kampf um die Bevölkerung immer mehr auf. Dafür sind sie bereit, und das nicht nur im Saarland, mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Wahlerfolge der AfD, selbst unsere Wahlerfolge in der Zukunft, zu konterkarieren. Sie versuchen mit allen nur erdenklichen Kniffen, sich an Ihre Macht und vor allem an Ihre Pfründe zu ketten. Das ist zutiefst undemokratisch, was Ihnen aber vollkommen egal ist. Das Tragische, Lächerliche und im Grunde sogar Wahnsinnige dabei ist, dass Ihnen sämtliche dieser gegen die AfD gerichteten Aktionen der letzten Jahre nichts, aber auch gar nichts genutzt haben. Die im Entwurf vorgesehene angebliche Vereinfachung des Wahlverfahrens darf niemals auf Kosten des parlamentarisch zu erzielenden Konsenses erfolgen. Wenn Sie künftig Verfassungsrichter mit einer einfachen Parlamentsmehrheit ins Amt hieven, nur weil das Gericht - das von Ihnen zusammengestellte Gericht! - sie Ihnen nach Ihrem Willen auf einem Silbertablett präsentiert, degradieren Sie, liebe Schwestern von SPD und CDU, den Landtag hinsichtlich seiner ureigensten Funktion als Vertretung der Saarländer und legen Hand an den Geist der Verfassung und legen Hand an die Demokratie. Das ist ein Angriff auf Minderheitsrechte und die Kontrollfunktion der Opposition, deren Stimmen bei einer Wahl von Verfassungsrichtern mit einfacher Mehrheit plötzlich nahezu irrelevant werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine einfache Regierungsmehrheit sich künftig die ihr genehmen Kandidaten aus einer gerichtlich vorgefertigten Liste herauspickt, ohne den Konsens mit der parlamentarischen Opposition zu suchen, und die Kandidaten einfach durchwinkt. Auch der Verweis darauf, dass das Recht zur Wahl einer nicht vom Verfassungsgerichtshof vorgeschlagenen Person unangetastet bleibe, heilt diesen Konstruktionsfehler in keiner Weise; insoweit bliebe es ja bei der erforderlichen Zweidrittelmehrheit des Parlaments. Es wird folglich ein völlig absurdes Zweiklassensystem der Wahl geschaffen und damit auch eine Zweiklassen-Legitimation, indem, wenn der Gerichtshof die Vorauswahl trifft, die parlamentarische Hürde von Artikel 96 ausgehebelt und somit der Kernauftrag der Verfassung, einen breiten Kompromiss zu finden, umgangen wird. (Abg. Schaufert (AfD)) Wir von der AfD behalten uns ausdrücklich vor, diese Regelung, die ja heute wohl beschlossen wird, vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Die Verfassung ist das feste Fundament unseres Staates, sie darf nicht zur bequemen Manövriermasse der Tagespolitik werden, in Ihrem Fall getrieben von der Angst vor der Zukunft und vor dem Gang in die Bedeutungslosigkeit, damit möglicherweise festgefahrene Personaldebatten leichter gelöst werden können. Das Absenken des Mehrheitserfordernisses im Landtag auf die einfache Mehrheit der Mitglieder ist kein Schritt zu mehr demokratischer Legitimierung, sondern ein weiterer Schritt, durch den demokratische Gepflogenheiten mit Füßen getreten werden. Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! Kritzeln Sie nicht aus Angst und Panik in den Grundlagen unseres Gemeinwohls herum! Bewahren Sie die Würde, die Souveränität und die verbrieften Rechte des Hohen Hauses! Dieser unzulässige Eingriff in die Verfassung ist kategorisch abzulehnen. Ich fordere Sie eindringlich auf, mit uns gegen diesen Abänderungsantrag zu stimmen, und lade Sie ein, stattdessen für unsere Gesetzentwürfe zu stimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. Ich darf für die Unterlagen zusammenfassen, dass Sie die Begründung sowohl für den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2168 betreffend Artikel 96 sowie für den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion betreffend Verfassungsgerichtshof, Drucksache 17/2169 - neu, hier vorgetragen haben. Wir fahren fort. Ich erteile nun zur Begründung des Gesetzentwurfes der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion betreffend Verfassungsgerichtshof, Drucksache 17/2155, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon das Wort.
Ulrich Commerçon SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesen Gesetzentwurf bringen die Fraktionen von SPD und CDU ein, um die einfachgesetzliche Regelung an die bereits vorgesehenen Änderungen der Verfassung anzupassen. Der Gesetzentwurf steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den heutigen Änderungen von Artikel 96 der Verfassung. Er dient der einfachgesetzlichen Umsetzung der vorgesehenen verfassungsrechtlichen Neuregelung, denn die geltende einfachgesetzliche Regelung trägt den beabsichtigten Änderungen bislang nicht vollständig Rechnung. Zur Sicherstellung der Übereinstimmung von Verfassungsrecht und einfachem Recht sowie zur Wahrung der Normenklarheit und Rechtssicherheit ist diese Anpassung erforderlich. Das betrifft namentlich die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs bis zur Wahl eines jeweiligen Nachfolgers oder einer Nachfolgerin, dies ergänzt durch ein gerichtliches Vorschlagsrecht verbunden mit einer Wahl mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, wie es auch im Verfassungsgesetzentwurf vorgesehen ist. Konkret betrifft dies § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof, der an die neue Fassung von Artikel 96 Absatz 3 angelehnt wird. Zudem wird das Inkrafttreten so geregelt, dass die einfachgesetzliche Anpassung zeitgleich mit der Verfassungsänderung wirksam wird. Ich darf um Ihre Zustimmung in Erster und Zweiter Lesung in der sich an die Debatte anschließenden Abstimmung bitten. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD und der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon.
Ulrich Commerçon SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratien sterben heute nicht mehr mit einem Knall. Sie sterben schleichend, leise, Schritt für Schritt, mit Mehrheiten, mit legalen Mitteln. Sie sterben wie ein Frosch im Wasser, das langsam erhitzt wird, Grad für Grad, bis es zu spät ist. Schauen wir uns um: In den USA erleben wir, wie demokratische Institutionen zunehmend gezielt unter Druck gesetzt werden. In Ungarn wurde die demokratische Ordnung über Jahre und Jahrzehnte systematisch abgebaut. Die neue Regierung wird es schwer haben, das wieder in demokratische Bahnen zurückzulenken. In Polen sehen wir, wie schwer es ist, solche Entwicklungen wieder zurückzudrehen. In Italien regiert eine Partei mit postfaschistischen Wurzeln, in Frankreich führt eine rechtsradikale Partei in den Umfragen, und auch bei uns sehen wir zunehmend diese Gefahr. Es ist deswegen von enormer Bedeutung, dass wir auf allen Ebenen des staatlichen Handelns demokratische Resilienz verstärken und dafür Sorge tragen, dass die Feindinnen und Feinde der Demokratie nicht den Durchmarsch machen können, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von SPD und CDU.) (Abg. Commerçon (SPD)) Ich möchte an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön sagen an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, mit denen es möglich war, in einem sehr aufwändigen, langwierigen, diskussionsreichen und von der Erkenntnis, dass wir versuchen müssen, alles daran zu setzen, unsere Verfassung so aufzustellen, dass diese Demokratie stabilisiert wird, getragenen Prozess diese Änderungsanträge zur Verfassung zu erarbeiten. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle, lieber Stephan Toscani, liebe Dagmar Heib, für die Zusammenarbeit, ich glaube, es ist gerechtfertigt, euch beide persönlich zu nennen und ein herzliches Dankeschön zu sagen. (Beifall von SPD und CDU.) Eigentlich müsste hier eine stehen, der ich aus ganz besonders tiefem Herzen heute danken möchte, weil sie mit unglaublicher Kraft, mit viel Leidenschaft und Herzblut unheimlich viel Arbeit hier hineingesteckt hat - ich glaube, sie war eine der Hauptakteurinnen -, die aber leider nicht hier sein kann. Das ist unsere liebe Kollegin Kira Braun, die aus gesundheitlichen Gründen heute nicht dabei sein kann. Liebe Kira, ich glaube, das kann ich im Namen aller sagen, die daran mitgewirkt haben: Dir ein ganz, ganz herzliches Dankeschön dafür. Eigentlich müsstest du heute hier stehen, und das wirst du ganz bald auch wieder. Vielen herzlichen Dank und alles Gute, dass wir uns bald hier wiedersehen! (Beifall von SPD und CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die politischen Koordinaten, ich habe es erwähnt, orientieren sich ins Rechtsextreme. Überall sehen wir das gleiche Muster. Es geht dabei um Werte - wir kommen nachher ja zur Präambel -, es geht dabei auch um den Schutz von bestimmten Bevölkerungsgruppen, die zunehmend unter Druck geraten, es geht um den Schutz vor Antisemitismus und vor Antiziganismus, auch das ist ein wichtiger Aspekt. Und es geht um den Schutz der Institutionen. Mit denen will ich beginnen, denn, ich habe es erwähnt, Demokratien werden nicht auf einmal abgeschafft, sondern sie werden entkernt, Institution für Institution, Norm für Norm, bis am Ende nur noch die Hülle übrig ist. Leider haben wir das heute auch in einer ehrlich gesagt erstaunlichen Dichotomie erlebt: Auf der einen Seite sagt ein Vertreter einer rechtsextremen Partei hier, die letzte Wahl im Saarland sei ein „Unfall“ gewesen! - Ein Unfall, eine demokratische Wahl soll ein Unfall gewesen sein! - Und auf der anderen Seite geriert sich dann der nächste Redner dieser Fraktion, als wäre seine Partei der Verteidiger der Demokratie. - Nein, Wahlen sind eben keine Unfälle, sondern sie sind demokratische Entscheidungen! Was Sie hier mit solchen Begrifflichkeiten immer und immer wieder tun, ist genau dieses Aushöhlen, die Verächtlichmachung unserer demokratischen Institutionen, sei es das Parlament, sei es die Regierung oder sei es die unabhängige Justiz. Das ist nicht hinnehmbar. Dagegen müssen wir uns wehren, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von SPD und CDU.) Die gute Nachricht ist, das hat auch der Deutschlandmonitor 2025 gezeigt: Die Zustimmung zur Demokratie in unserem Land ist nach wie vor extrem hoch. Die Menschen in unserem Land stehen hinter dem demokratischen System - aber das Vertrauen in seine Institutionen sinkt. Das ist kein Wunder, wenn es immer wieder diskreditiert wird und wir das offenkundig zu lange hingenommen haben. Das muss enden! Überall dort, wo demokratische Institutionen angegriffen, lächerlich gemacht, in Zweifel gezogen werden, müssen wir aktiv widersprechen. Wir können an anderer Stelle durch Gesetzgebung, Verfassungsgesetze et cetera eine ganze Menge tun. Aber dieser demokratische Zusammenhalt muss auch da sein. Wir müssen unsere Institutionen vor dieser Verächtlichmachung schützen. So haben es die Nazis damals auch gemacht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das darf kein zweites Mal in unserem Land passieren. (Beifall von SPD und CDU.) Aber wir sehen, dass das Bundesverfassungsgericht ein vergleichsweise hohes Vertrauen genießt, und das gilt ebenso für unseren Verfassungsgerichtshof und für unsere ordentlichen Gerichte. Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte sind von enormer Bedeutung, auch sie gilt es zu schützen. Aber wir sehen leider an vielen Stellen in der Welt und auch bei uns, dass auch das infrage gestellt wird. Nein, die Gewaltenteilung, insbesondere die Unabhängigkeit unserer Gerichte, muss ein allerhöchstens staatliches Gut sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn gerade die Gerichte stehen überall unter besonderem Druck, weil sie eben auch im Zweifelsfall Macht begrenzen. Und es ist gut so, dass Gerichte das tun. Genau deshalb stärken wir heute die Unabhängigkeit des saarländischen Verfassungsgerichtshofs. Wir sichern seine zentralen Regelungen dauerhaft in der Verfassung ab: die Amtszeit der Richterinnen und Richter, die Wiederwahl, die Stellvertretung. Wir schaffen klare Verfahren für den Fall, dass Wahlen aufgrund einer Sperrminorität nicht zustande kommen, und zwar dauerhaft nicht zustande kommen. Wenn die Wahl aufgrund eines erforderlichen Quorums blockiert wird, und nur dann, kann der Verfassungsgerichtshof selbst einen eigenen Vorschlag unterbreiten, er muss das mit Zweidrittelmehrheit tun. Nur dann kann der Landtag darüber mit der Mehrheit seiner Mitglieder entscheiden. Dies regeln wir, weil wir an vielen Stellen in anderen Ländern eben gesehen haben, dass ver- (Abg. Commerçon (SPD)) sucht wird, durch solche Blockaden dafür zu sorgen, dass Gerichte zunehmend nicht mehr handlungsfähig sind, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir auf keinen Fall zulassen! Damit ziehen wir diese grundlegenden Strukturen auch hoch in die Verfassung. Wir entziehen sie gleichzeitig dem Zugriff einfacher Mehrheiten, wir sorgen dafür, dass unser höchstes Gericht auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt am heutigen Tag. (Beifall von SPD und CDU.) Denn klar ist, und das sehen wir überall, die Autokraten greifen zuerst die Gerichte an, weil diese Macht begrenzen, weil diese den Mehrheiten Schranken setzen, weil sie Minderheiten schützen, weil sie stören, wenn man gerne etwas durchsetzen würde, was aber womöglich nicht rechtens ist - und zum Glück stören sie das! Unabhängige Gerichte, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind das Rückgrat jeder Demokratie. Deswegen will ich sagen: Verfassungspraktisch ist die Änderung des Artikels 96 fast die wichtigste Änderung des heutigen Tages, weil sie verfassungspraktisch letztlich die meiste Bedeutung haben wird und den höchsten Schutz für unseren Verfassungsgerichtshof bringen wird. Ich bin sehr stolz darauf, dass uns das gelungen ist. (Beifall von SPD und CDU.) Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine wehrhafte Demokratie schützt nicht nur ihre Institutionen, nein, sie schützt vor allem natürlich die Menschen; das ist der Sinn des Ganzen. Ich will deswegen einen Punkt aufgreifen, bei dem ich sehr froh bin, dass uns eine Einigung gelungen ist, das ist der Schutz jüdischen Lebens, jüdischer Kultur und das entschiedene Eintreten gegen Antisemitismus und Antiziganismus. Wir sehen, Antisemitismus ist kein Randproblem, er reicht - ich muss es leider sagen - immer noch oder wieder bis in die Mitte unserer Gesellschaft. Jüdinnen und Juden leben nicht ohne Angst in diesem Land. Gedenkstätten werden geschändet, Synagogen stehen unter massivem Polizeischutz, die Anzahl der antisemitischen Straftaten explodiert. Und auch Sinti und Roma erleben bis heute Diskriminierung, Ausgrenzung und Vorurteile. Deshalb schreiben wir in unsere Verfassung: Das Saarland tritt Antisemitismus und Antiziganismus entgegen. - Nicht als Symbol, sondern als Staatsauftrag. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein ganz wichtiger Schritt am heutigen Tag. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich bin sehr dankbar und freue mich, dass aus der Synagogengemeinde Daniel Stiefel und Evgenij Mrinski da sind. Ich freue mich natürlich auch ganz besonders, dass mein Freund Benjamin Chait heute da ist. Ich sehe aber auch Diana Bastian, die das Ganze gemeinsam mit Romani Rose begleitet hat. Ihnen und euch allen ein herzliches Dankeschön und schön, dass ihr heute mit dabei seid. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich komme nachher noch mal darauf zurück. Es sind noch einige andere am heutigen Tage da. Gerade wir im Saarland wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, was Staatsauftrag in dem Zusammenhang bedeutet, denn vor 1935 war das Saargebiet Zuflucht für Verfolgte, für Jüdinnen und Juden, auch für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, für Katholikinnen und Katholiken, für Kommunistinnen und Kommunisten, für Oppositionelle. Nur wenige Jahre später brannten auch hier die Synagogen, wurden Menschen entrechtet, verfolgt, ermordet. In der Ersten Lesung habe ich an den jüdischen Rechtsanwalt Gustav Levy erinnert. Er steht für eine Generation, die erlebt hat, was geschieht, wenn eine Gesellschaft Minderheiten nicht mehr schützt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist keine Geschichte von damals, das ist eine Mahnung für heute. 81 Jahre nach der Befreiung von Buchenwald wird wieder deutlich: Erinnern ist keine Routine, Gedenkveranstaltungen, wie auch in diesem Monat in Buchenwald, werden gestört, Erinnerung wird in Frage gestellt, und die Stimmen derjenigen, die die Gräueltaten der NS-Verbrecher überlebt haben, werden immer weniger. Das zeigt, Erinnerung ist keine Selbstverständlichkeit, sie muss verteidigt werden, immer wieder. Genau deshalb gehört diese Verantwortung auch in unsere Verfassung. Wir müssen den Schutz des jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur in unserer Landesverfassung verankern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können nämlich auch dankbar sein für das große Geschenk, dass jüdisches Leben in unserem Land überhaupt stattfindet, dass wir jüdisches Leben haben. Unsere Vorväter und -mütter haben doch viel zu viel dafür getan, das fast unmöglich zu machen. Deswegen erfüllt es mich mit großer Dankbarkeit, dass wir jüdisches Leben in unserem Land haben. Deswegen haben wir es auch, mit allem, was uns an demokratischen Mitteln zur Verfügung steht, zu schützen und zu unterstützen. (Beifall von SPD und CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum dritten Punkt. Das ist der Punkt, der am häufigsten in der öffentlichen Debatte erwähnt wird, die Präambel. Zu Beginn der Debatte wurde gesagt, das Saarland habe über 80 Jahre ohne Präambel ganz gut gelebt. Ich finde, es ist wichtig, dass wir die anderen beiden Din- (Abg. Commerçon (SPD)) ge regeln. Deswegen habe ich sie auch zuletzt genannt, aber heute bin ich froh, dass es uns gelungen ist, eine Präambel hinzubekommen. Ich glaube, es ist eine Präambel, die so genau in unsere Zeit passt. Bisher war das Saarland wie gesagt das einzige Bundesland ohne Präambel. Das war aber nicht immer so, 1947 hatte das Saarland bereits eine Präambel. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik 1955 ist sie dann entfallen. Ich will es so sagen: Wahrscheinlich ist sie aus pragmatischen Gründen entfallen, weil man gesagt hat, bevor wir uns damit lange beschäftigen, versuchen wir lieber, das jetzt schnell und pragmatisch zu lösen. Ich bin aber froh, dass wir heute unsere Verfassung wieder um eine Präambel ergänzen. Das hat etwas mit den Werten zu tun. Sie ist das Vorwort unserer Verfassung. Sie beschreibt, wofür unser Gemeinwesen steht. Sie beschreibt Haltung. Auch hier lohnt sich der Blick zurück zu Gustav Levy: verfolgt, vertrieben und doch zurückgekehrt. Er war Teil der verfassunggebenden Kommission von 1947. Er hat an der damaligen Verfassung und auch an der damaligen Präambel mitgearbeitet. Diese Präambel war keine Formalie, sie war damals eine Antwort auf Unrecht, auf Verfolgung, auf den Verlust von Recht und Moral, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb ist es richtig, dass wir mit der heutigen Verfassungsänderung - das wird öffentlich kaum gewürdigt, deswegen will ich es hier ausdrücklich tun - zugleich an die Präambel von 1947 anknüpfen, ja sogar Elemente aus dieser Präambel aufgegriffen haben. Ich finde, das hat auch etwas mit verfassungshistorischem Selbstbewusstsein und Bewusstsein zu tun. Ich glaube, wir haben das sehr klug gemacht, auch darüber bin ich froh. Es ist auch eine Reminiszenz an Menschen wie Gustav Levy, die damals mit daran gearbeitet haben, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von SPD und CDU.) Wir bleiben bei der Präambel aber nicht beim Blick in die Vergangenheit stehen, sie zieht gleichzeitig aus der Geschichte eine klare Konsequenz für die Gegenwart und für Europa. Unsere Geschichte ist eine europäische Geschichte, geprägt von Grenzverschiebungen, von Konflikten, aber auch von Versöhnung und Zusammenarbeit. Von vielen Kriegen zwischen Deutschland und Frankreich sind wir heute zu einem Ort der Verständigung geworden. Genau deshalb ist es auch nur folgerichtig, dass wir unsere Verfassung bewusst nach Frankreich, nach Europa, in die Großregion öffnen und dies auch in dieser Präambel verankern. Ich finde, auch das ist es wert, öffentlich ausdrücklich betont zu werden, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von SPD und CDU.) Dann gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt. Er wird in der Öffentlichkeit immer am häufigsten diskutiert, und es ist auch gut, dass er diskutiert wird, dagegen ist nichts zu sagen. Es wird dann verkürzt Gottesbezug genannt. Es ist aber nicht einfach nur der Gottesbezug, und dieser Gottesbezug steht auch nicht einfach so für sich. Gestern in einer evangelischen Kirche wurde gesagt, wofür wir das alles machen und wofür dieser Gottesbezug da ist. Er ist natürlich für die Menschen da, und deswegen steht dort: „Verantwortung vor Gott und den Menschen“, das gehört zusammen. Ja, das hatten wir in der ersten Fassung noch nicht drin. Wir hatten in der ersten Verfassung aber auch noch nicht den Bezug zu den Menschenrechten drin. Für mich als evangelischer Christ war es immer völlig klar: Gott und die Menschenrechte gehören untrennbar zusammen. Mein Gott steht auch dafür, dass wir für die Menschenrechte eintreten. Niemand hat vorher öffentlich behauptet - ich erfinde das jetzt mal -: Womöglich ist die CDU gegen Menschenrechte, deswegen steht das nicht drin. Genauso war es auch nicht so, dass die SPD gegen einen Gottesbezug war. Ich sehe schon das Lächeln bei der CDU, aber es ist einfach so: Wir hatten beide eine Formulierung, wir hatten aber noch keine gemeinsame Formulierung. Deswegen ist mir das wichtig. Ausgerechnet, wenn ich hier vorne stehe, wird das belächelt, wo doch alle wissen, dass ich bei diesem Thema nun wirklich sehr aktiv bin. Ich finde, es hat sich gelohnt, dass wir diesen Weg gegangen sind, weil wir nämlich jetzt die bestmögliche Formulierung für den Gottesbezug gefunden haben, nämlich eine, die nicht ausgrenzt. Wir haben alle diese Anschreiben bekommen, in denen Leute fragen: Muss das sein? - Ja, ich finde, das muss sein! Es muss aber genauso sein, wie es heute drinsteht, in Anknüpfung an die religiösen, aber auch an die humanistischen Traditionen, ohne Menschen auszugrenzen, ohne dafür zu sorgen, dass einige sich ausgeschlossen fühlen. Das ist in meinen Augen im wahrsten Sinne des Wortes, davon bin ich fest überzeugt, auch in Gottes Sinne, dass wir das machen, denn Gott grenzt keine Menschen aus, auch nicht diejenigen, die als Atheisten in diesem Lande unterwegs sind. Sie gehören genauso zu unserer Gesellschaft dazu, mit den gleichen Rechten und den gleichen Pflichten. Es ist uns in wunderbarer Weise gelungen, das gut auszudrücken, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Deshalb möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich Dankeschön sagen. Ich habe Daniel Stiefel, Benjamin Chait und Evgenij Mrinski schon erwähnt, die Synagogengemeinde, die mit beteiligt war. Ich habe auch Halil Urhan von den muslimischen Verbänden gesehen. Ich sehe Katja Göbel und Frank-Matthias Hofmann vom Katholischen und (Abg. Commerçon (SPD)) Evangelischen Büro. Ich weiß, dass die ACK Region Südwest durch Herrn Hunt-Radej vertreten war, er ist auch am heutigen Tag da. Ich freue mich, dass Sie da sind, dass ihr alle heute da seid. Ich bin sehr dankbar dafür. Ich finde, das ist etwas Einzigartiges, was uns gelungen ist, dass all die Religionsgemeinschaften, die diese große Bedeutung bei uns im Land haben, sich zusammen auf einen Weg gemacht haben. Ich wüsste nicht, dass es irgendwo in Deutschland, irgendwo in Europa, irgendwo sonst auf der Welt eine solche einzigartige Zusammenarbeit gegeben hat, die unsere Präambel bereichert. Dafür Ihnen und euch allen ein ganz herzliches Dankeschön! Das ist schon etwas ganz Besonderes, was uns gelungen ist. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich will nicht verabsäumen, auch all denjenigen zu danken, die in der Anhörung vertreten waren, den Professorinnen und Professoren unserer Universität - ich sehe, dass Herr Prof. Dr. Marsch heute da ist -, den Kammern, den Gewerkschaften, dem Präsidenten unseres Verfassungsgerichtshofs, der heute leider nicht anwesend sein kann, und allen anderen, die sich an dieser breiten Anhörung beteiligt haben. Sie alle haben mit ihren Stellungnahmen dazu beigetragen, diesen Gesetzentwurf besser zu machen. Vielen Dank von dieser Stelle an Sie alle, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von SPD und CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber zum Schluss eines in aller Nüchternheit sagen: Dieses Resilienzpaket ist kein Schutzpanzer. Keine demokratische Ordnung ist unzerstörbar. Das zeigt uns die Geschichte. Das zeigt uns leider auch die Gegenwart. Was wir heute tun, ist keine absolute Absicherung. Es ist das, was verantwortliche Demokratinnen und Demokraten tun müssen. Wir machen es schwieriger, Institutionen zu missbrauchen. Wir machen es schwieriger, Gerichte zu lähmen. Wir machen es schwieriger, Minderheitenrechte auszuhöhlen. Aber eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ebenso klar: Demokratie lebt auch von Menschen, die aufstehen, von Menschen, die widersprechen, die auf die Straße gehen, sich engagieren, sich einbringen, die widersprechen, kritisch alles hinterfragen, die uns das Leben auch schwer machen - das gehört alles dazu - in Parteien, Vereinen, Initiativen, Gewerkschaften oder in Kirchen. Deshalb sage ich, die größte Gefahr für die Demokratie ist nicht der offene Angriff. Es ist die Gewöhnung, die Gewöhnung an Grenzüberschreitungen, an das Wegsehen, die Gewöhnung daran, dass andere es schon richten werden. Irgendwann merkt man, die Maßstäbe haben sich verschoben, dass Worte fallen, die früher undenkbar waren, dass Institutionen untergraben und infrage gestellt werden, die unser Gemeinwesen tragen, dass Menschen wieder abgewertet werden wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer sexuellen Identität. Meine Damen und Herren, Demokratien kippen nicht an einem Tag, sie kippen, wenn zu viele schweigen, wenn zu viele sich zurückziehen, wenn zu viele glauben, andere würden es schon richten. Die Demokratie lebt davon, dass Demokratinnen und Demokraten über Parteigrenzen hinweg zusammenstehen. Ich will deswegen noch einmal ausdrücklich dafür danken, dass uns das hier anders gelungen ist. Vielen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in dieser Sache. Wenn es um die Verfassung geht und wenn es um unser Gemeinwesen geht, dann müssen Demokratinnen und Demokraten an einem Strang ziehen. Das ist uns gelungen. Ich bitte um Zustimmung in Zweiter und Dritter Lesung. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von SPD und CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender Commerçon. Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani.
Stephan Toscani CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verfassungsänderungen, die wir heute beraten und beschließen, geben Antworten auf gleich mehrere grundsätzliche Fragen unserer Gesellschaft und unseres Staates. Erstens: Wie gehen wir mit unserer Geschichte um? Zweitens: Wie verstehen wir die Rolle unseres Bundeslandes, dem Saarland, aktuell, aber auch in Zukunft für künftige Generationen? Drittens: Wie machen wir den demokratischen Rechtsstaat widerstandsfähiger gegenüber denen, die ihn schwächen oder gar abschaffen wollen? Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum ersten Mal seit 1957 erhält unsere Verfassung wieder eine Präambel. Das war uns als CDU ein wichtiges Anliegen. Die frühere Präambel, die von 1947 bis 1956 Geltung hatte, war geprägt von der Nachkriegszeit, vom wirtschaftlichen Anschluss des Saarlandes an Frankreich. Mit dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland war sie obsolet, nicht mehr haltbar. Eigentlich war damals, 1956/1957, schon vorgesehen, eine neue Präambel zu schaffen, aber dazu kam es nie. Seit fast 70 Jahren klafft an dieser Stelle eine Lücke. Diese Lücke schließen wir heute mit einem Text, der unserer Geschichte, aber auch unserer Gegenwart gerecht wird und gleichzeitig einen Auftrag für die Zukunft beschreibt. (Abg. Toscani (CDU)) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Commerçon hat es eben angesprochen. Ein wichtiger Punkt in dieser neuen Präambel ist für uns der Gottesbezug. Das war für uns als CDU von Anfang an wichtig. Denn eine Verfassung ist mehr als nur ein juristisches Regelwerk. Sie sagt etwas darüber aus, wie wir unseren Staat von seinen Grundlagen her verstehen. Nach diesem Verständnis werden uns Würde und Freiheit nicht vom Staat verliehen. Sie stehen uns von Anfang an zu, weil wir Menschen sind. Nach diesem Verständnis muss staatliche Macht stets begrenzt sein und nach diesem Verständnis muss sich alle Staatsgewalt auch vor etwas Höherem verantworten. Es geht am Ende um die moralische Rückbindung staatlichen Handelns, der Ausübung von Staatsgewalt. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, einen Gottesbezug in die Präambel aufzunehmen. Vertreter der großen Weltreligionen haben in der parlamentarischen Anhörung etwas Außergewöhnliches geschafft. Sie haben nach intensivem Ringen untereinander eine gemeinsame Formulierung vorgeschlagen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes (…).“ Diese Formulierung verbindet den Gottesbezug mit dem humanistischen Erbe. Sie schließt Gläubige wie Nichtgläubige ein. Das ist ganz wichtig. Die Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften im Saarland, die daran gearbeitet und diesen Kompromiss geschafft haben, sind zu Recht hier begrüßt worden. Wir freuen uns, dass Sie hier sind. Ich darf das auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion sagen: Was Sie geleistet haben, ist außergewöhnlich. Was Sie geleistet haben, hat Bedeutung weit über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus. Dafür auch von meiner Seite, vonseiten der CDU-Landtagsfraktion ein herzliches Dankeschön. (Beifall von CDU und SPD.) Der Soziologe Ralf Dahrendorf, später Sir Ralf Dahrendorf, hat für das, was eine freie Gesellschaft zusammenhält, einen Begriff geprägt. Er hat das „Ligaturen“ genannt, also Elemente, Grundstrukturen, die freie Gesellschaften zusammenhalten. Er meint damit tiefe kulturelle Bindungen, Zugehörigkeiten und gemeinsame Bezugspunkte, die Menschen Orientierung geben. Genau darum geht es auch beim Gottesbezug. Aber auch Staatsrechtler, renommierte Staatsrechtler unseres Landes wie Professor Rixecker oder Professor Gröpl, haben die Bedeutung eines solchen Gottesbezugs in der Anhörung unterstrichen. Deshalb war es uns nach der Anhörung so wichtig, so unabdingbar, diese Passage in die Präambel aufzunehmen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die SPD - der Kollege Fraktionsvorsitzende hat es erläutert - diesen Weg mitgeht. Das ist ein gutes Signal, ein Signal des Respekts gegenüber den Religionsgemeinschaften. Vor allem ist es ein Beweis dafür, dass wir bei grundlegenden Fragen unseres Landes, bei grundlegenden Fragen unseres Staates zu gemeinsamen Lösungen kommen. Dafür sagen wir ganz herzlichen Dank. (Beifall von CDU und SPD.) Der zweite zentrale Punkt ist die Stärkung unseres Verfassungsgerichts. Wir erleben in Europa und in der ganzen freien Welt, wie Populisten und Extremisten Demokratien schwächen. Das Muster, nach dem sie vorgehen, ist in Europa und der Welt immer und überall dasselbe. Erst setzen sie die freie Presse und die unabhängige Justiz unter Druck und dann, wenn sie an die Macht gekommen sind, wollen sie die freie Presse und die unabhängige Justiz kontrollieren oder beide sogar ausschalten. Genau das ist der Grund, warum wir diese wichtige Verfassungsänderung heute machen. Wir wollen dem dadurch vorbeugen, dass wir zentrale Regelungen zum Verfassungsgericht unseres Landes direkt in der Verfassung verankern. Wir verhindern, dass politische Blockaden es lähmen. Wir sichern seine Funktionsfähigkeit, wir stärken seine Unabhängigkeit. Wir stellen in der Verfassung klar: Die Entscheidungen unseres Verfassungsgerichtshofs binden alle Staatsorgane. Klar ist aber auch: Das Verfassungsgericht abzusichern ist nur eine Seite der Medaille. Die andere ist mindestens genauso wichtig: Wir müssen verhindern, dass extremistische Kräfte immer stärker werden. Wie schaffen wir das in einer Welt, die immer komplexer und immer anstrengender wird? - Wir schaffen das nicht in erster Linie durch Demonstrationen oder Parteiverbote, sondern indem wir die Probleme der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und lösen. Das bedeutet, wir müssen verfassungsfeindliche Kräfte mit überzeugenden Argumenten bekämpfen und bei demokratischen Wahlen besiegen. Ich sage es einmal auf Neudeutsch: Regierungen mit ihren parlamentarischen Mehrheiten müssen liefern. Sie müssen für die Probleme, die die große Mehrheit der Menschen im Land beschäftigt, Lösungen finden. Das ist der politische Auftrag für alle Demokratinnen und Demokraten. (Beifall von der CDU.) Dritter Punkt: Das Saarland schützt jüdisches Leben und jüdische Kultur. Wir treten Antisemitismus und Antiziganismus entschieden entgegen. Dieses Bekenntnis ist zeitlos, aber aktuell erleben wir, wie notwendig es ist. Jüdisches Leben wird zunehmend bedroht, antisemitische Straftaten nehmen zu. Das sehen wir in Europa, in Deutschland und hier bei uns im Saarland. (Abg. Toscani (CDU)) Unsere Verfassung hatte bislang keine ausdrückliche Staatszielbestimmung zum Schutz jüdischen Lebens und auch keine zum Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus. Das ändern wir heute. Wir tun das im Bewusstsein unserer historischen Verantwortung, im Bewusstsein der Shoah und im Bewusstsein des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma. Aus dem Schutz jüdischen Lebens in unserer Verfassung müssen aber auch konkrete Taten folgen. Ich will dazu ein aktuelles Beispiel nennen: Wer das Existenzrecht des Staates Israel leugnet, greift jüdisches Leben an, und wer jüdisches Leben angreift, muss dafür strafrechtlich belangt werden. Nächste Woche bringt das Bundesland Hessen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der diese Lücke im Strafrecht schließen soll. Ich finde, das ist ein wichtiges Signal, dass der Staat hinschaut. Ich fordere die saarländische Landesregierung auf, diesem wichtigen Anliegen im Bundesrat zuzustimmen. (Beifall von der CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Ende und fasse zusammen: Die heutige Verfassungsänderung stärkt den demokratischen Rechtsstaat. Sie unterstreicht den deutsch-französischen Auftrag unseres Bundeslandes, unsere Rolle für die Großregion und unsere Rolle für die europäische Einigung. Wir bekennen uns zum Schutz jüdischen Lebens und wir bekennen uns zur Verantwortung aller staatlichen Macht vor den Menschen und vor Gott. Ich freue mich, dass es gelungen ist, diese Punkte in einer breiten Verständigung zusammenzuführen. Es war ein intensives Ringen miteinander. Ich möchte mich im Namen der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion ganz herzlich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, für dieses faire, intensive und sachliche Ringen bedanken, das davon getragen war, dass wir gemeinsam Kompromisse finden wollten, die wir am Ende auch gefunden haben. Stellvertretend richte ich ein herzliches Dankeschön an den Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon und die Abgeordnete Kira Braun für diese gute, faire Zusammenarbeit mit tragfähigen Ergebnissen. (Beifall von der CDU und der SPD.) Ich möchte abschließend für die CDU-Landtagsfraktion unserer Kollegin Dagmar Heib, Vizepräsidentin des saarländischen Landtags und rechtspolitische Sprecherin unserer Fraktion, ein herzliches Wort des Dankes sagen. Das, was wir heute beschließen, ist das Ergebnis eines langen Prozesses, der über viele Monate gegangen ist. Dagmar Heib hat diesen Prozess bei uns federführend geleitet und dafür gesorgt, dass wir immer wieder die Kompromissformulierungen gefunden haben, um die wir gerungen haben - herzlichen Dank, Dagmar Heib. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Wir haben eine gute, tragfähige Lösung für die Zukunft unseres Landes gefunden. Man soll vorsichtig sein mit solchen Formulierungen, aber ich glaube schon, dass es, wenn nicht eine historische, doch eine ganz besondere Stunde für die Verfassung unseres Landes und damit für unser Bundesland als Ganzes ist. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu den Vorschlägen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender Toscani. Wir fahren in der Aussprache fort. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.
Dagmar Heib CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man so oft genannt wurde, traut man sich schon fast nicht mehr, ans Rednerpult zu gehen und zu sprechen. Aber es ist eine Herzensangelegenheit gewesen und ich möchte mich dem Dank an meine Fraktion, Stephan Toscani, und die SPD-Fraktion, Ulrich Commerçon, anschließen. Ich weiß, dass Kira Braun heute gerne dabei wäre, weswegen ich sie von dieser Stelle aus herzlich grüße. Herzlichen Dank an alle, die beteiligt waren, und an alle Fraktionen, weil wir diesen Moment gemeinsam vorbereitet haben und unsere Leistung heute in der Abstimmung gemeinsam vollbringen können. Die Abstimmungen stehen noch bevor, aber ich bin sehr zuversichtlich. Die Vorredner haben schon gesagt, wir hatten Jahrzehnte keine Präambel, und es ist auch gesagt worden, warum: In den Texten der alten Präambel waren die Zugehörigkeit und der Weg zu Frankreich aufgenommen und das war nach den Entscheidungen und Abstimmungen für Deutschland nicht mehr tragbar. Es hat lange gedauert, aber wir haben es geschafft. Ich denke, das ist eine gute Sache. Ich möchte das Wort historisch eigentlich nicht bemühen, aber ich glaube, es ist historisch, dass der saarländische Landtag nach so vielen Jahren im Namen der Wähler und Wählerinnen, die uns das Mandat gegeben haben, diesen Weg gehen wird. Es ist eine gute Leistung und ich bin dankbar, dass ich dabei sein kann. Die Präambel bezeugt die zentralen Leitlinien für uns alle: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frieden und die Einbindung in ein (Abg. Heib (CDU)) vereintes Europa in Verbundenheit mit den Partnern der Großregion und gestärkt durch die Erfahrung der letzten Jahrzehnte. Die neue Präambel gibt uns einen Wertekompass aus unserer historischen Verantwortung, der Verantwortung für die deutsch-französische Freundschaft, für Europa und für die Freiheit, der Verantwortung für die Menschen und deren Würde, der Verantwortung für Demokratie und Rechtsstaat und der Verantwortung vor Gott und den Menschen. Die Präambel nennt das Grundgesetz und nimmt genauso die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf, wie Ulrich Commerçon gesagt hat. Ich weise aber darauf hin, dass das keine Loslösung vom Grundgesetz oder von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet. Das sollten wir verbal darstellen. Obwohl es schon gemacht wurde, möchte auch ich aus unserem Abänderungsantrag zitieren: Wir haben uns diese Verfassung im Bewusstsein unserer „Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes“ gegeben. Diese Anregung wurde in der Anhörung eingebracht. - Herzlichen Dank von mir ganz persönlich an all diejenigen, die das gemacht haben, allen voran die Religionsgemeinschaften. Ich will uns alle kurz in die Anhörung mitnehmen. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Protokoll. Katja Göbel als Vertreterin des Katholischen Büros hat zum Beispiel gesagt: „Ein Gottesbezug in der Präambel ist Ausdruck demokratischer Reife. Er erinnert daran, dass staatliche Macht begrenzt ist und niemals absolut gesetzt werden darf.“ Weiter hat sie ausgeführt: „Der Gottesbezug wirkt damit als eine Form der Demut des Staates und als Schutz gegen jede Überhöhung politischer Macht.“ Professor Rixecker ist auch schon zitiert worden. Auch er war unter den Anzuhörenden. Ich zitiere ihn: „Aber Verantwortung vor Gott und den Menschen ist kein religiöses Bekenntnis, überhaupt keines zu einer bestimmten Konfession, sondern hat eigentlich eine andere Bedeutung.“ Er führte weiter aus: „Wir sollten uns bewusst sein, dass wir uns wem auch immer gegenüber verantworten müssen. Das macht einen mit Würde und unveräußerlichen Rechten ausgestatteten Menschen aus. Zugleich macht ein solches Bekenntnis deutlich, dass wir Verantwortung für die Schöpfung haben, die wir nicht zerstören dürfen.“ Ich zitiere abschließend - mit Erlaubnis der Präsidentin - Herrn Prof. Dr. Gröpl, der Folgendes ausgeführt hat: „Ich wäre auch ein Befürworter des Gottesbezugs, nicht, weil ich das eng führen möchte in Bezug auf einen christlichen Gott, sondern in Bezug auf ein (…) transzendentales Wesen. Damit zum Aus- druck kommen sollte die Demut, die Fehlbarkeit von uns Menschen, von uns Professoren natürlich, aber auch von Abgeordneten. Wir können eben nicht alles und machen Fehler. Diese Demut könnte man durch einen Gottesbezug zum Ausdruck bringen.“ Genau das machen wir heute mit unserem Abänderungsantrag. Damit soll für die Menschen gekennzeichnet werden, dass der Gottesbezug als Metapher zu verstehen ist. Mit der Formulierung - ich habe sie zitiert und auch das ist wichtig - werden genauso Atheisten mit einbezogen, denn wir sind die gesamte saarländische Bevölkerung. Ich will noch ein bis zwei Anmerkungen zum Verfassungsgerichtshof machen. Der Verfassungsgerichtshof ist eine unabhängige Institution. Die Verfassungsänderungen zu Artikel 96 und 97 stärken unseren Verfassungsgerichtshof und sind ein Beitrag zur Wehrhaftigkeit und Funktionsfähigkeit unserer Demokratie. Unabhängige Institutionen, klare Regeln und deren Schutz vor Blockaden sind ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat im Allgemeinen. Zu den einzelnen Änderungen ist bereits ausgeführt worden. Ich brauche das nicht zu wiederholen, aber fasse es etwas genereller zusammen: Wir stärken den Verfassungsgerichtshof an drei entscheidenden Stellen. Wir sichern ihn gegen Blockaden ab, indem seine Funktionsfähigkeit auch dann gewährleistet bleibt, wenn eine Nachwahl nicht rechtzeitig zustande kommt. Ebenfalls wichtig ist: Mit dieser Gesetzgebung heben wir die Verfassungsbeschwerde in die Landesverfassung. Denn Grundrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen von Bürgerinnen und Bürgern wirksam geltend gemacht werden können. Wir stärken die Verbindlichkeit seiner Entscheidungen, damit klar ist: Was der Verfassungsgerichtshof entscheidet, bindet die staatlichen Organe und schafft Rechtssicherheit. Das ist ein Beitrag zu einem wehrhaften, handlungsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat. (Beifall von CDU und SPD.) Ausführungen zu den Änderungen an Artikel 12 und zur Aufnahme der Passage zum Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur wurden gemacht. Der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus wird uns aus der historischen Verantwortung heraus eine Verpflichtung. Mit der Gesetzesinitiative setzen wir ein starkes verfassungsrechtliches Signal, nicht nur symbolisch, wie es gesagt wurde. Wir schreiben sie als dauerhafte Verpflichtung für jegliches staatliche Handeln in unserer Verfassung fest. Ich denke, das ist ein sehr guter Weg, den wir dort gehen. (Beifall von CDU und SPD.) Wir lehnen die Gesetzesinitiative der AfD-Fraktion ab. Auch das muss ich an der Stelle noch sagen: Sie werfen uns eigentlich in allen Diskussionen zurück. Der parlamentarisch ordentliche Weg wäre gewesen, Sie hätten Abänderungsan- (Abg. Heib (CDU)) träge gemacht. Dann wären wir in dem Verfahren weitergegangen. (Abg. Commerçon (SPD): Das ist Ausdruck des Respekts vor dem Parlament.) So setzen Sie noch einmal bei null an und wollen in ganz neue parlamentarische Prozesse eintreten. Ich sehe darin ein Zurückgehen hinter das, was wir bisher in den Beratungen seit der Ersten Lesung an Ergebnissen erzielt haben - über die Anhörung, die miteinander geführten Diskussionen und die Auswertung. Mit diesen Änderungen fassen wir unsere Werte und unser Wertefundament in Worte. Wir stärken es an der Stelle. Wir stärken den Minderheitenschutz. Wir stärken zugleich die Bürgerrechte. Wir verhelfen Demokratie und Rechtsstaat zu entsprechender Anerkennung. Wir haben hier - ich habe es vorhin gesagt - ein großes, parlamentarisches Wirken und Gestalten, das heute in dieser Plenarsitzung vonstattengeht. Ich bin froh, dass ich dabei sein kann. In diesem Sinne bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Nun habe ich mir bei den Beiträgen der Kollegen auch eine Frage gestellt. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier hinten an der Wand steht der Text unserer Verfassung. (Die Rednerin zeigt auf den Text der Verfas- sung des Saarlandes, der hinter dem Präsidi- um auf Wandtafeln angebracht ist.) Die meisten wissen: Ich bin immer froh, dass ich darauf verweisen kann. Auf diesen Tafeln hinter der Präsidentin steht unsere Verfassung. Aber nicht jede Verfassungsänderung der letzten Jahre ist dort zu finden. Wir sollten uns darüber Gedanken machen, wie wir unsere Präambel, wenn sie denn beschlossen ist, in diesen Plenarsaal bringen. Ich würde mich freuen, wenn wir dafür eine Lösung finden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank! (Beifall von CDU und SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin. Es wird noch eine Wortmeldung von der AfD angezeigt. - Herr Dörr, der Ordnung halber darf ich Sie darauf hinweisen, dass Ihnen noch eine restliche Redezeit von 9 Sekunden zur Verfügung steht.
Friedrich Josef Dörr AfD
Ich halte mich ganz kurz. Demokratie wird niemals von der Opposition bedroht, sondern immer von der Regierung. Das ist in diesem Fall die SPD. Die Regierung kann nur verhindern, dass die Opposition stark wird, wenn sie eine gute Politik macht. Hohle Worte reichen nicht. Wenn es eine gute Politik für die Gemeinschaft, für die Gesellschaft und für die Menschen im Lande gibt, dann bleibt die Opposition klein. Aber da haben wir wenig Hoffnung. - Danke. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon das Wort.
Ulrich Commerçon SPD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe nur zwei Dinge zu sagen. Demokratie wird von denen bedroht, die versuchen, ihre Institutionen und ihre Akteure zu diskreditieren und ins Lächerliche zu ziehen. Dagegen müssen wir alle gemeinsam aufstehen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von SPD und CDU.) Ich nutze die Gelegenheit, mich bei denjenigen zu bedanken, die hier nie am Podium stehen, die nie in der Öffentlichkeit genannt werden, die logischerweise nicht in den Zeitungen stehen, die uns aber unglaublich viel dabei geholfen haben, diese Debatte überhaupt zu führen. Das sind meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPD-Landtagsfraktion. Das sind sicherlich auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion und diejenigen, die seitens der Landtagsverwaltung daran mitgearbeitet haben. Ich finde, euch gehört an dieser Stelle das letzte Wort. Ohne euch hätten wir das nicht so gut hinbekommen. - Vielen Dank dafür und Glück auf. (Beifall von SPD und CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit schließe ich die Aussprache. Wir beginnen nun mit den Abstimmungen. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambel), Drucksache 17/1738. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit der Drucksache 17/2152 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 17/1738 eingebracht. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Änderung eines verfassungsändernden Gesetzes die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, 34 Stimmen, erforderlich. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/2152 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2152 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1738 in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1738 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1738 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPDsowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes Präambel. Ich eröffne die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf die Schriftführer nun bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.) (Namentliche Abstimmung, siehe Anla- ge 1) Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten - 34 Stimmen - erforderlich. Ich gebe nun das Ergebnis bekannt: Es sind 49 Stimmen abgegeben worden, davon 46 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Anhaltender Beifall von SPD und CDU.) Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes Artikel 12 Absatz 3 Drucksache 17/1737. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1737 in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1737 in Zweiter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1737 in Zweiter Lesung die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben die SPDsowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes Artikel 12 Absatz 3. Ich eröffne die Aussprache. Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf die Schriftführer nun bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.) (Namentliche Abstimmung, siehe Anla- ge 2) Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe das Ergebnis bekannt: Es sind 49 Stimmen abgegeben worden, davon entfallen 46 Stimmen auf Ja und drei Stimmen auf Nein. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Beifall von SPD und CDU.) Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96), Drucksache 17/1739. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit hat mit der Drucksache 17/2153 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf Drucksache 17/1739 eingebracht. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Änderung eines verfassungsändernden Gesetzes die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, 34 Stimmen, erforderlich. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/2153 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 17/2153 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben SPDsowie CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1739 in Zweiter Lesung. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1739 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1739 in Zweiter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist. Zugestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Dritte Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 2 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Dritte Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Dritter Lesung beraten wird. Wir kommen nun zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96). Ich eröffne die Aussprache. Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Nach § 43 Absatz 1 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes muss über verfassungsändernde Gesetze in Dritter Lesung namentlich abgestimmt werden. Ich darf die Schriftführer bitten, nun die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.) (Namentliche Abstimmung, siehe Anla- ge 3) Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. Nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten, 34 Stimmen, erforderlich. Ich gebe das Ergebnis bekannt: Es sind 49 Stimmen abgegeben worden, davon entfallen 46 Stimmen auf Ja und drei Stimmen auf Nein. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist. (Beifall von SPD und CDU.) Wir kommen nun zur Abstimmung über das von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Präambel), Drucksache 17/1738, Drucksache 17/2167. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2167. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2167 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2167 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über das von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 96), Drucksache 17/1739, Drucksache 17/2168. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2168. Ich darf auch hier darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2168 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2168 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über das von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof, Drucksache 17/2155. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2155 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2155 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2155 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind keine eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof, Drucksache 17/2155, in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2155 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über das von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof, Drucksache 17/2169 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2169 - neu in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2169 - neu in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, fahren wir nun in der Tagesordnung fort und kommen zu Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt (Drucksache 17/2156) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler das Wort. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.)
Pascal Arweiler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Unsere Städte und Gemeinden sind das Fundament des Zusammenlebens bei uns im Saarland. Hier entscheidet sich ganz konkret, ob Politik funktioniert. Die Saarländerinnen und Saarländer erleben genau dort den Staat - nicht theoretisch, nicht abstrakt, sondern jeden Tag ganz praktisch: wenn die Kita verlässlich geöffnet ist, wenn die Feuerwehr kommt, wenn die Busse fahren, wenn die Schwimmbäder in einem guten Zustand sind, wenn die Schulen gut ausgestattet sind und die Straßen und Brücken nicht zerfallen. Das ist Alltag. Das ist auch unser Alltag. Genau dieser Alltag bestimmt den Zustand unserer Demokratie, und zwar maßgeblich. Wenn das Fundament bröckelt, gerät mehr ins Wanken als nur ein kommunaler Haushalt. Dann leidet das Vertrauen in Demokratie, das Vertrauen in uns als demokratische Kräfte und - was am schlimmsten ist - das Vertrauen in staatliches Handeln. Wir alle wissen: Den Kommunen im Saarland geht es nicht gut: immer mehr Aufgaben, immer höhere Belastungen. Gleichzeitig werden die finanziellen Spielräume für unsere Kommunen immer geringer. Das steht so im Evaluationsbericht des Saarlandpaktes und ich möchte es auch heute sagen: Viele Kommunen im Saarland sind schlichtweg finanziell überfordert. Deswegen beraten wir heute ein Gesetz in Erster Lesung, das für die kommunale Familie im Saarland von außerordentlicher Bedeutung ist. Ich will das ganz praktisch anhand eines eigenen Beispiels aus Püttlingen deutlich machen: Wir hatten vergangenen Mittwoch Stadtratssitzung. Dabei wurde ganz konkret sichtbar, worüber wir heute diskutieren, denn ohne dieses Gesetz, das wir heute in Erster Lesung beraten, wäre der Haushalt in meiner Heimatkommune nicht genehmigungsfähig. Wie es Püttlingen ergeht, so ergeht es inzwischen vielen Kommunen im Saarland. Wir sorgen mit dem Gesetzentwurf dafür, dass die Kommunen im Saarland überhaupt noch handlungsfähig bleiben. Das ist notwendig und auch richtig, das ist aber, das sage ich hier in aller Deutlichkeit und aller Ausdrücklichkeit, eine Notlösung, nicht mehr und nicht weniger. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein notwendiges Pflaster, bringt aber sicherlich keine Heilung. (Beifall von der SPD.) Die Kommunalfinanzen stehen unter einem enormen Druck, und vor allem durch die immer weiter ansteigende Kreisumlage wird dieses Problem größer. Erlauben Sie mir dazu eine persönliche Bemerkung: Eine Klage gegen die Kreisumlage ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken sind keineswegs das Problem, sie erfüllen überwiegend lediglich Pflichtaufgaben, auch zugunsten unserer Kommunen. Im Regionalverband Saarbrücken entfällt allein ein dreistelliger Millionenbetrag - ein dreistelliger mittlerer Millionenbetrag! - auf die Jugendhilfe, Ähnliches gilt für die Hilfen zur Pflege. Nehmen wir einmal das Beispiel des Wohngeldes: Der Bund hat zu Recht entschieden, dass der Berechtigtenkreis ausgeweitet wird, in der Folge müssen jetzt die Landkreise ein Vielfaches an Personal- und Sachkosten zusätzlich stemmen. Das betrifft einen Bereich, bei dem grundsätzlich die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken gar nicht die direkten Kostenträger der Leistungszahlungen sind. Das ist also keineswegs nun so, weil vor Ort etwas falsch gemacht oder schlecht gehaushaltet würde, sondern weil der Bund so entschieden hat und die Kommunen nun dafür bezahlen müssen. Genau darin liegt das eigentliche Problem. Das kann auf Dauer nicht gutgehen, das muss sich zwingend und dringend ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir sitzen doch alle im gleichen Boot; das Land, die Kreise und auch die Kommunen, alle stehen unter Druck, alle gemeinsam. Nichtsdestotrotz wird in diesen Tagen auf der kommunalen Ebene diskutiert, ob man vielleicht nicht doch gegen die Kreisumlage klagen möchte, so zum Beispiel heute Abend im Stadtrat in Friedrichsthal. Möchte die CDU vor Ort gegen diese Umlage klagen, so ist das ihr gutes Recht; nicht jeder muss meiner Meinung sein. Dass aber gleichzeitig aus dem beruflichen Umfeld des Fraktionsvorsitzenden Briefe an andere Rathäuser gehen, in denen angeboten wird, die dortigen Erfolgsaussichten könnten überprüft werden, wirkt zumindest auf (Abg. Arweiler (SPD)) mich befremdlich. Das mag juristisch sauber sein, aber aus der Notlage der Kommunen jetzt noch zusätzlich Geld verdienen zu wollen, das hat, liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich persönlich zumindest ein Geschmäckle! (Beifall von der SPD.) Das Gesetz hilft, ich habe das eben schon gesagt, den Kommunen weiter. Schneller genehmigte Haushalte bedeuten, dass Investitionen angestoßen und notwendige Maßnahmen umgesetzt werden können. Die Saarländerinnen und Saarländer spüren dann, dass bei ihnen im Ort etwas passiert. Aber noch einmal sei gesagt: Diese neuen Spielräume ersetzen keine strukturellen Lösungen. Denn die Defizite verschwinden ja nicht, sie müssen vielmehr über Jahrzehnte hinweg abgezahlt und zurückgeführt werden. Deshalb bedarf es einer strukturellen Verbesserung, einer strukturellen Lösung für dieses strukturelle Problem. Diese Lösung findet sich nicht, indem man einfach nur einen einzigen Hebel umlegt - und dann wird alles besser. Vielmehr bedarf es eines Gesamtpakets. Dazu gehört selbstverständlich auch die Reform des KFA. Dazu werden viele Behauptungen in den Raum gestellt, vielleicht erleben wir das auch heute noch einmal. Es wird gesagt, die Reform dauere zu lange, alles gehe nicht schnell genug voran. Ich will dazu in Erinnerung rufen: Der KFA ist jetzt 40 Jahre alt. In den zurückliegenden Jahren gab es mehrere CDU-Minister, die es nicht geschafft haben, den KFA zu reformieren. Wir von der SPD haben in dieser Legislatur einen neuen Anlauf gestartet, gemeinsam mit der kommunalen Familie, auf Augenhöhe mit ihr, wie immer wieder vom SSGT betont wird. Im Gegensatz zur CDU begutachten wir nicht nur horizontal, sondern auch vertikal, alles wissenschaftlich begleitet. Das Ganze ist komplex und man muss nachvollziehbarerweise auch eine gewisse Zeit einräumen, denn eine tragfähige Lösung, eine seriöse Reform lässt sich nicht im Schnellverfahren erreichen. Angesichts dessen ist es, wie ich finde, schon bemerkenswert, dass ausgerechnet diejenigen, die es in der Vergangenheit nicht hinbekommen haben, die es über Jahrzehnte nicht hinbekommen haben, uns nun immer wieder vorwerfen, es dauere zu lang. Das wirkt auf mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon sehr scheinheilig. (Beifall von der SPD.) Wir lassen die Kommunen im Saarland nicht im Stich, ganz im Gegenteil: Wir unterstützen sie trotz der angespannten Haushaltslage des Landes, wo wir nur können. Das geschieht zum Beispiel mit dem Schulbauprogramm BAUSTEIN, mit den umfangreichen Hilfen nach dem Pfingsthochwasser, durch die Anschaffung von Katastrophenschutzfahrzeugen, durch mehr Mittel des Landes für die Städtebauförderung. Das geschieht aber auch aus dem Infrastruktursondervermögen; 1,2 Milliarden Euro für das Saarland, von denen mehr als 60 Prozent an die Kommunen weitergegeben werden. Auch das Schwimmbadprogramm möchte ich an dieser Stelle noch als Beispiel nennen. Das alles ist gut angelegtes Geld, verfügbar auch dank des Einsatzes unserer Ministerpräsidentin. Deshalb an dieser Stelle ein herzlicher Dank an Anke Rehlinger! (Beifall von der SPD.) Aber auch das alles wird allein nicht ausreichen. Ich habe es schon gesagt: Es bedarf einer Gesamtpaketlösung. Ich habe über die Reform des KFA gesprochen, ich habe über die Unterstützung vonseiten des Landes gesprochen. Aber wir brauchen in der Gesamtlösung auch die Altschuldenhilfe durch den Bund. Die nun im Raum stehende Größenordnung von 250 Millionen Euro für die Kommunen bundesweit bedeutet lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein. Ich erwarte diesbezüglich von der CDU mehr Verlässlichkeit im Interesse der saarländischen Kommunen: Springen Sie endlich über Ihren Schatten und machen Sie endlich den Weg frei für eine echte Altschuldenhilfe durch den Bund! (Beifall von der SPD.) Die Städte und Gemeinden sind, ich betonte es eingangs, nicht einfach ein Kostenfaktor, sie sind vielmehr das Fundament unseres Landes, das Fundament unseres Zusammenhalts. Wackelt und bröckelt dieses Fundament, kommt viel mehr ins Schwanken: Dann wankt und bröckelt das föderale System. Vor diesem Hintergrund handeln wir und geben den Kommunen mit diesem Gesetz wieder mehr Luft zum Atmen. Wir sichern ihre Handlungsfähigkeit und verschaffen uns so auch weitere Zeit für eine nachhaltige Lösung. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung. - Herzlichen Dank. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Frank Wagner.
Frank Wagner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Schaut man sich die Lage unserer saarländischen Kommunen an, erkennt man, dass sie zu den finanzschwächsten Kommunen in ganz Deutschland gehören. Das ist keine Übertreibung, das ist Fakt. Zugleich tragen, (Abg. Wagner (CDU)) das ist der entscheidende Punkt, genau diese Kommunen die Verantwortung für den Großteil der öffentlichen Infrastruktur: Schulen, Kitas, Brücken, Feuerwehrgerätehäuser, Bürgerhäuser, Schwimmbäder, Sporthallen, all dies wird vor Ort erhalten und erneuert. Das alles betrifft die Menschen unmittelbar in ihrem Alltag, alles das muss vor Ort finanziert werden. Unsere Kommunen sind am Limit, wir haben es eben bereits gehört. Viele brauchen wirklich jeden Euro, um die Pflichtaufgaben erfüllen zu können. Die kommunalen Mandatsträger, die Mandatsträger in den kommunalen Räten, sind frustriert, denn sie haben keine Handlungsspielräume mehr, sie können nur noch verwalten, aber nicht mehr gestalten. Viele Kommunen können aktuell keine genehmigungsfähigen Haushalte mehr aufstellen. Angesichts dessen braucht es in der Tat Lösungen, aber es bedarf eben auch tragfähiger, auch langfristig tragfähiger Lösungen. Jede dritte Kommune erwartet aktuell erhebliche Schwierigkeiten bei der Aufstellung der Haushalte. Hauptkostentreiber ist, wir haben es eben gehört, der enorme Anstieg der Kreisumlage, aktuell rund 900 Millionen Euro, vor allem bedingt durch den enormen Anstieg bei der Jugendhilfe und der Hilfe zur Pflege. Noch weitere Punkte könnte man aufzählen. Hinzu kommen aber auch weitere Aufgaben des Landes, die sich ebenfalls in der Kreisumlage abbilden. Auch darauf werde ich nachher kurz eingehen. Zunächst möchte ich kurz an das erinnern, was 2019 auf den Weg gebracht wurde: Der Saarlandpakt wurde 2019 von der CDU-geführten Landesregierung in einer Koalition mit der SPD verabschiedet, er war und ist ein Meilenstein. Der umgesetzte Saarlandpakt war richtig und notwendig, denn damit hat das Land die Kommunen von der Hälfte ihrer Kassenkredite befreit. Um rund 1 Milliarde Euro geht es dabei, das ist das größte kommunale Unterstützungsprogramm in der Geschichte des Saarlandes. Zudem hat der Saarlandpakt einen klaren Pfad zum Abbau der Verschuldung unserer Städte und Gemeinden aufgezeigt. Das ist der entscheidende Punkt. Die klare Zielsetzung war auf den Abbau der Verschuldung unserer Städte und Gemeinden gerichtet. Dass jetzt wieder hunderte Millionen Euro neue Schulden ermöglicht werden sollen, ist ein Offenbarungseid der SPD-Alleinregierung. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass die SPD in der Frage Kommunalfinanzen keine Antworten hat. Mit dieser Scheinlösung will sie offenbar kaschieren, dass sie kein nachhaltiges Konzept für die kommunalen Finanzen hat. Wieder einmal zeigt sich: Die SPD will dieses Problem nur nach die Landtagswahl 2027 verschieben. Unsere Kommunen verdienen mehr als ein Aufweichen der Verschuldungsregeln, das ist zu kurz gesprungen und auf Dauer ohnehin nicht tragfähig. Das ist ein absoluter Paradigmenwechsel mit dieser Möglichkeit, 700 Millionen Euro neue Schulden aufzunehmen. Es ist schön, dass die Kommunen nun genehmigungsfähige Haushalte aufstellen können, aber das löst kein einziges strukturelles Problem, ganz im Gegenteil, es führt die Kommunen in eine Schuldenspirale. Ich möchte das kurz an einem Bild verdeutlichen. Wenn wir einen Staudamm haben, der Risse hat, wäre es nötig, ihn mit Beton und Stahl zu verstärken und nicht einfach die Risse mit Farbe zuzupinseln, wie das hier im übertragenen Sinn aktuell passiert. Von außen wirkt dann dieser Staudamm sehr ordentlich, aber der Druck dahinter steigt immens. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wir haben eben gehört, es wird wieder auf den Bund geschielt, Thema Altschuldenregelung. Das ist ein Baustein von sehr vielen, aber die Hauptpriorität liegt beim Land. Das Land ist hier zuständig und muss liefern. Ein wichtiger Baustein, auch das haben wir eben gehört, ist der Kommunale Finanzausgleich. Wir hoffen gemeinsam mit den Kommunen sehr, dass hier noch vor der Landtagswahl eine Lösung auf den Tisch gelegt wird. Es sind genug Worte gefallen, es müssen jetzt endlich Taten folgen. Ich will zwei konkrete Beispiele nennen, die zeigen, dass es beim Thema Entlastung der Kommunen in die falsche Richtung geht, denn da hätte die Landesregierung auch die entsprechenden Spielräume. Das eine ist das Thema Medienausleihe, das ist eine zusätzliche Aufgabe, die von den Schulträgern getragen werden muss, und weil es nicht genügend Unterstützung von Landesseite gibt, wird der Kreishaushalt deutlich ansteigen. Zweites Thema: Kita. Man muss wissen, dass die Verwaltungskosten nicht mehr umgelegt werden können, also werden auch hier zusätzliche Kosten auf die Kommunen zukommen. Bei der Novellierung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes wird zumindest mal darüber gesprochen und es ist auch entsprechend in den Entwurf eingearbeitet. Es sollen zusätzliche Dokumentationspflichten hinzukommen, es soll weniger Schließtage geben, das bedeutet, es wird mehr Personal gebraucht. Und wer ist dafür zuständig? Wo schlägt es nachher endgültig auf? Bei den Kommunen! - Liebe SPD, statt Trinkflaschen und Flyer vor den Kitas zu verteilen, sollten Sie einfach mal handeln, einfach mal machen und für Entlastung sorgen. Das wäre aktuell das richtige Signal! Statt die Lösung der großen Probleme auf Zeitpunkte nach der Landtagswahl zu verschieben, muss endlich gehandelt werden. Handeln heißt nicht, den Schuldenspielraum zu erhöhen, son- (Abg. Wagner (CDU)) dern endlich einen Plan vorzulegen und endlich an die Umsetzung zu gehen. Frau Ministerpräsidentin, die Lage im Saarland ist sehr ernst - im Bereich der Wirtschaft, aber auch im Bereich der kommunalen Finanzen. Hier muss gehandelt werden, und es reicht eben nicht, einfach mal an der Schuldenuhr zu drehen. Ich sage es ganz deutlich: Dieses ambitionslose Vorgehen mit diesem Gesetzentwurf und das Verschieben echter Maßnahmen könnte für viele Kommunen der Todesstoß sein. Wir müssen die Havarie des Staudamms verhindern. Wir müssen die Schuldenspirale durchbrechen. Werden Sie endlich Ihrer Verantwortung als Alleinregierung gerecht! (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir fahren fort in der Wortmeldeliste, und ich erteile für die AfD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe drei Minuten Redezeit, deshalb ganz kurz: Unsere Städte und Gemeinden sind in der großen Mehrzahl bankrott; wenn sie privat wären, müssten sie Insolvenz anmelden. Das ist keine Situation, die wir erst heute vorfinden, nein, das ist eine Situation, die es schon seit Längerem gibt. Wir von der AfD-Fraktion haben von Anfang an gesagt, der Bund muss hier, weil er ja die Aufgaben verteilt, auch die Mittel zu deren Bewältigung liefern, auch das Land muss das tun, natürlich in etwas geringerem Maße. Wir haben letztens die Summen genannt, die als Soforthilfe nötig wären: 10 Milliarden Euro für das Land und 5 Milliarden Euro für die Städte und Gemeinden. Das wäre ein Schritt, aber das, was die Bundesregierung jetzt macht, ist absolut unzureichend. Ich habe eben gehört, es soll 250 Millionen Euro geben. Ich habe in Erinnerung, sie wollen 1 Milliarde Euro für ganz Deutschland ausgeben. Das ist lächerlich. Wenn man das herunterrechnet, kommen für das Saarland gerade mal ein paar Milliönchen dazu. Das würde nicht einmal reichen, um die Probleme von Quierschied zu lösen. Das ist eine Lachnummer! Wenn man die Demokratie schützen will, muss man da anfangen, wo die Demokratie lebendig ist oder sein sollte, nämlich in den Städten und Gemeinden. Dann nützt es nichts, wenn ich jemandem, der schon, sage ich mal, abgesoffen ist, noch eine Flasche Schnaps reiche. Wenn ich den Städten und Gemeinden erlaube, vorübergehend, um ihre Haushalte aufstellen zu können, weitere Kredite aufzunehmen, ist das in jedem Falle der falsche Weg. Hier muss eine absolute und radikale Änderung her. Bund und Land müssen ihre Verantwortung für die Gemeinden wahrnehmen. Das kann sich nur daran messen lassen, dass man die Aufgaben, die man den Gemeinden und Städten auferlegt, auch bezahlt. Alles andere ist nichts. Aus diesem Grunde, und weil wir wie die CDU denken, dass das ein Propagandaakt vor den Wahlen ist, werden wir diesen Antrag ablehnen. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Wir fahren fort in den Wortmeldungen, und ich erteile für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler das Wort.
Pascal Arweiler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich versuche, ein Stück weit einzuordnen, was gerade gesagt wurde. Es fällt mir ehrlich gesagt schwer, weil alles in einen Topf geworfen und dann draufgehauen wird. Teilweise ist es auch widersprüchlich. Zunächst einmal finde ich, man macht es sich ziemlich leicht, schimpft einfach nur auf die Landesregierung und blendet komplett die Realität vor Ort, in den Gemeinderäten und auch in den Stadträten, aus. Sie sprechen darüber, was alles schiefläuft in der Landesregierung. Ich habe eben aufgezählt, was wir tatsächlich alles in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben: das Programm BAUSTEIN, die 93-Prozent-Übernahme der kommunalen Schäden nach dem Pfingsthochwasser, die Anschaffung von Katastrophenschutzfahrzeugen, damit die Kommunen das nicht mehr selbst machen müssen, und vieles mehr. Es gab den Einsatz unserer Ministerpräsidentin beim Infrastruktur-Sondervermögen. Wir haben es dort geschafft, in einer Einigung mit dem SSGT über 60 Prozent der Mittel weiterzugeben. Sie hingegen haben nur pauschal 100 Prozent für die Kommunen gefordert, um dadurch eine billige Schlagzeile in der Saarbrücker Zeitung zu erzeugen. Hier geht es aber um seriöse Politik für unsere Kommunen im Saarland. Wir sitzen alle in einem Boot. Es geht uns allen schlecht und wir müssen kucken, dass wir uns haushalterisch sauber aufstellen und gleichzeitig die Kommunen unterstützen. Ich habe das gerade aufgelistet und ich glaube, in der Vergangenheit ist an mehreren Stellen klargeworden, dass wir das auch tun. Gleichzeitig hat Herr Wagner vollkommen zu Recht gesagt, wir haben 2019 den Saarland- (Abg. Arweiler (SPD)) pakt auf den Weg gebracht, und das ist auch gut. Aber wir haben das ja nicht grundlos getan, sondern wir haben das getan, um beispielhaft voranzugehen, damit deutlich wird, dass wir mit den Bundesländern, die überschuldet sind, trotzdem in der Lage sind, die Hälfte der Kassenkredite der Kommunen zu übernehmen - in der Erwartung, dass in diesem Zug auch der Bund seine Hausaufgaben macht und die Altschuldenhilfe tatsächlich auf den Weg bringt, auf die wir seitdem immer noch warten. Die ist aber auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten, wenn sich die CDU an der Stelle nicht bewegt. Mehr Scholz, weniger Merz, das wäre wünschenswert, hilft uns aber jetzt auch nicht weiter. Ich erwarte von der CDU, dass sie sich endlich bewegt und - anstatt hier ständig immer nur auf die KFA-Reform draufzuhauen - dass sie sich endlich ehrlich macht und sich innerhalb der Union für eine echte Altschuldenhilfe durch den Bund starkmacht. (Beifall von der SPD.) Ich empfehle auch noch einmal die Pressemitteilung des SSGT. Was hat er denn gesagt? Er hat nicht irgendwie draufgehauen und gesagt, das sei eine Scheinlösung der Landesregierung, sondern er hat es begrüßt, weil er weiß, wie es den Kommunen geht und dass sie die entsprechende Unterstützung benötigen. - Was wäre denn die Alternative zu diesem heutigen Gesetz? Was wäre die Alternative? (Mehr Geld! - Lachen.) „Mehr Geld“ wird von hinten hereingerufen. - Ich kann Ihnen sagen, was die Alternative wäre: Die Alternative wäre, dass die Haushalte wie beispielsweise bei mir in Püttlingen eben nicht genehmigt werden, dass Mittel verfallen, vom Schulbauprogramm BAUSTEIN über LuKIFG und vieles mehr, die wir nicht investieren können. Damit wäre den Kommunen vor Ort wirklich „wunderbar“ geholfen! Was will ich damit sagen? Es wäre gut, wenn wir uns einfach ehrlich machen, auch im Interesse der saarländischen Kommunen, anstatt hier billige Parteipolitik zu machen. Ich habe das Thema mit Friedrichsthal eben nur angesprochen, weil es mich persönlich wirklich ärgert, wenn man versucht, irgendwie Geld damit zu verdienen, dass es den Kommunen nicht gut geht. Ich finde, das ist schlechter Stil, das kann man anders lösen. Das war aber das Einzige, was ich an der Stelle kritisiere, nicht um der Opposition eine mitzugeben, sondern weil es mich wirklich tierisch ärgert. Ansonsten sollten wir hier Sachpolitik machen. Zu Herrn Dörr sage ich: Es tut mir echt leid, aber das ist kein Propagandamittel oder sonstiges, sondern wir versuchen wirklich, den Kommunen zu helfen. Ich habe anfangs gesagt, wir feiern jetzt nichts ab nach dem Motto, damit seien die Kommunen gerettet, sondern es geht tatsächlich darum, eine Notlösung auf den Weg zu bringen, damit unsere Kommunen weiter ihre Sachen machen können, nicht mehr und nicht weniger. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Als nächstes erteile ich Herrn Abgeordneten Frank Wagner für die CDU-Fraktion das Wort.
Frank Wagner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter lieber Kollege Arweiler, wir haben die Realität nicht ausgeblendet. Wie viele von euch wissen auch wir als Mitglieder in kommunalen Gremien, wie die Situation ist, wie groß der Druck ist, dass gehandelt werden muss und dass vor allem jetzt Haushalte aufgestellt werden können oder müssen. Aber es sei uns doch erlaubt, Folgendes zu sagen: Ihr seid jetzt vier Jahre mit der SPD in der Alleinregierung, Ihr tragt die alleinige Verantwortung in diesem Land, in der Regierung und habt nicht geliefert. Das sind nun mal Fakten. Es wird immer wieder nur auf den Bund hingewiesen. Ich habe es eben ehrlich gesagt, das ist ein Baustein, da müssen wir ran. Wir haben auch schon vorgesprochen und werden unseren weiteren Part machen, aber der Spielball liegt bei euch. Ihr müsst dafür sorgen, dass der Kommunale Finanzausgleich kommt. Ich bin gespannt. Wir hoffen das und werden es auch entsprechend begleiten, aber er muss kommen. Gleichzeitig werden Entlastungen gebraucht, und da hilft es nichts, Tablets im Land zu verteilen, sich vor jede Kita zu stellen und zu sagen, alles sei toll, es sei beitragsfrei, wenn gleichzeitig vor Ort die Hütte in den Kitas und Schulen brennt.
Dagmar Heib
Herr Abgeordneter, ich erinnere an Ihre Redezeit.
Frank Wagner CDU
Wir merken nichts von Entlastungen, das können wir nicht oft genug wiederholen.
Dagmar Heib
Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Ende.
Frank Wagner CDU
Frau Ministerpräsidentin, liebe Mitglieder der Landesregierung, werden Sie sich endlich Ihrer (Abg. Wagner (CDU)) Verantwortung bewusst und liefern Sie! Es wird Zeit. (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Den Saarlandpakt haben wir seinerzeit unterstützt, wohlwissend, dass es schwierig sein wird, den Bund zu bewegen, seinen Teil dazuzugeben. Es hat sich gezeigt, dass der Bund nichts dazugegeben hat außer Almosen, das heißt, wir warten und hoffen darauf, dass die saarländische Regierung in Berlin endlich einmal die Zähne zeigt. Herr Arweiler, wenn Sie nach der Alternative fragen, dann kann ich Ihnen die Antwort geben: Die Alternative ist die Alternative für Deutschland, die AfD. (Lachen und Sprechen.) Wenn die Leute uns wählen, werden wir diese Probleme lösen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD. - Sprechen.)
Dagmar Heib
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2156. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2156 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Vielen Dank. - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2156 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland (Drucksache 17/2151) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Dr. Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heute vorgelegten Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes setzen wir ein wichtiges Zeichen für eine inklusive Gesellschaft und für die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Unser Ziel ist klar: Gleichstellung, Teilhabe und Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiter voranzubringen und auf Landesebene wirksam umzusetzen. Gleichzeitig vereinfachen wir Verwaltungsverfahren und reduzieren Bürokratie. Private und Wirtschaftsunternehmen werden durch die Novelle nicht belastet. Ich möchte die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfes vorstellen. Barrierefreie Kommunikation ist eine wesentliche Voraussetzung wirksamen Verwaltungshandelns. Als Land haben wir ein Interesse daran, dass Bürgerinnen und Bürger Bescheide, behördliche Anschreiben oder Infomaterialien verstehen. Dazu gab es bisher schon Vorgaben für das Verwaltungsverfahren. Diese Vorgaben werden jetzt als allgemeine Regeln gefasst, sodass Bürgerinnen und Bürger bei jedem Kontakt mit der öffentlichen Hand Anspruch auf erforderliche Kommunikationshilfen, zugängliche Dokumente und Erläuterungen haben. Bürgerinnen und Bürger profitieren von der Neuregelung unmittelbar. Für die Verwaltung bedeuten klarere Vorgaben weniger bürokratischen Aufwand und vereinfachte Abläufe. Das Wahlverfahren zur Wahl des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wurde klarer gestaltet, ohne dabei dem Landtag des Saarlandes inhaltliche Vorgaben zu machen. Die Novelle berücksichtigt hier die Erfahrung der Praxis. Die Beteiligungsrechte des Beauftragten werden vereinfacht. Die oder der Beauftragte wird künftig nur noch bei Gesetzgebungsverfahren eingebunden, und das entlastet sowohl den Beauftragten als auch die Verwaltung. Wir stärken auch die Selbstverwaltung des Landesbehindertenbeirates. Der Beirat entscheidet künftig selbst über seine Zusammensetzung. Kleinteilige Vorgaben werden aus dem Gesetz entfernt und in der zugehörigen Verordnung geregelt. Da zukünftig die Aufnahme eines Mitgliedes nicht mehr die Änderung einer Verordnung erfordert, entlasten wir hier die Verwaltung. Wir stellen die Arbeitsfähigkeit des Beirates sicher. Der Beirat bildet zukünftig Ausschüsse mit begrenzter Größe zu konkreten Themen. Dadurch ist eine sach- und lösungsorientierte Arbeit möglich. Einer dieser Ausschüsse wird das Landesamt für Soziales und seine Arbeit begleiten. Das erachte ich als einen sehr wesentlichen Fortschritt. Die Beteiligung des Beirates am Gesetzgebungsverfahren erfolgt über den Beauftragten, sodass hier ein einheitlich und leicht umsetzbares Verfahren möglich ist. Bei den kommunalen Beauftragten schaffen wir klare und einheitliche Regelungen. Die kommunalen Beauftragten werden künftig durch Wahl eingesetzt. Die demokratische Legitimation wertet das Amt auf und stärkt die kommunalen Beauftragten. Neu ist auch ein Rederecht in den Sitzungen der Gemeinderäte und ein Anspruch auf Aufwendungsersatz. Mit diesen Regelungen schaffen wir für alle kommunalen Beauftragten gleiche Voraussetzungen, die zielführende Arbeit möglich machen. Gleichzeitig bleibt den Kommunen ein Spielraum, um durch Satzung passgenaue Regelungen für die Situation vor Ort zu treffen. Seit Jahren ist darüber hinaus die öffentliche Hand verpflichtet, Barrierefreiheit in unterschiedlichen Bereichen voranzubringen. Die Vorgaben sind oft kompliziert und technisch anspruchsvoll, und nicht jeder weiß, was Barrierefreiheit bedeutet und wie man sie umsetzt. Diesen Beratungsbedarf greift die Landesfachstelle für Barrierefreiheit auf. Sie berät öffentliche Stellen, unterstützt Umsetzungsprozesse und trägt zum Aufbau eigener Kompetenzen bei. Die Landesfachstelle fördert das Verständnis dafür, dass Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit Behinderungen sinnvoll ist, sondern für weite Teile der Bevölkerung. Deshalb wird sie mit diesem Gesetz auch gesetzlich verankert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben den Ausführungen zu den wesentlichen Eckpunkten dieses Gesetzes möchte ich auch ganz gerne eine kleine politische Einordnung machen. Wenn wir über die Situation von Menschen mit Behinderungen reden, dann sprechen wir nicht nur über ein Randproblem in unserer Gesellschaft. Wir sprechen über 106.000 Menschen im Saarland, die eine Schwerbehinderung haben. Es geht dabei um ihre Teilhabe und um die Sicherung ihrer Menschenrechte. Es geht um Situationen, die jeden von uns treffen können, denn die meisten Menschen werden nicht mit ihrer Behinderung geboren, sondern erfahren sie aus unterschiedlichen Gründen irgendwann in ihrem Leben. Deshalb sollten wir alle auch ganz genau darauf schauen, was in diesen Bereichen geregelt wird. Ich möchte deshalb die Beratung verbinden mit einem großen Wort des Respektes zunächst einmal vor den Menschen mit Behinderungen, die größere Anstrengungen als viele andere Menschen leisten müssen, um sich einzubringen, um Teil dieser Gesellschaft zu sein, um Teilhabe zu erfahren. Ich möchte diesen Dank und Respekt auch verbinden mit dem Dank für die Angehörigen in den Familien und die Beschäftigten in den Einrichtungen, die die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen. Ich erhalte regelmäßig Briefe, in denen sehr deutlich und anschaulich wird, welche gigantische Kraftanstrengung notwendig ist, um manchen Menschen mit Behinderungen auch entsprechende Teilhabe zu ermöglichen, und wie schwierig wir es ihnen zuweilen im Alltag machen. Deshalb brauchen wir eine besondere Sorgfalt, wenn wir über diese Themen reden. Es war uns in der Vorbereitung des Gesetzentwurfes wichtig, dass wir die Betroffenen beteiligt haben. Das haben wir in einem großen Online-Verfahren gemacht, in einer großen Anhörung schon im Anfangsstadium, auch jetzt noch einmal mit einer externen Anhörung mit vielen Stellungnahmen. Deshalb freue ich mich auf das parlamentarische Verfahren, die weitere Debatte mit den Fraktionen und mit den Akteuren, die sich erneut einbringen wollen. Wichtig ist dabei aber, dass wir nicht nur im Rahmen dieses Gesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen sicherstellen, sondern dass wir auch mit Blick auf die Debatte, die gerade im Bund über die Frage der Finanzierung der Eingliederungshilfe und die Frage der Einführung einer inklusiven Jugendhilfe geführt wird, nicht auf der einen Seite Gutes schaffen und auf der anderen Seite Wichtiges wieder eingerissen wird. Ich möchte deshalb an dieser Stelle sagen, ich bin in großer Sorge mit Blick auf manche Wortmeldungen und Zielsetzungen in dieser Debatte. Mir ist auch klar, dass sich hier manches in der Genehmigung und Organisation von Hilfen ändern muss. Aber es soll am Ende nicht schlechter werden, sondern besser. Deshalb ist eine Aussage, die wir an dieser Stelle mit Sicherheit treffen müssen, dass die Finanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen nicht in erster Linie bei den Kommunen oder bei den Ländern abgeladen werden kann. Es ist eine zentrale sozialstaatliche Aufgabe und hier sehe ich in allererster Linie den Bund in einer besonderen Verantwortung. Das gehört aus meiner Sicht unbedingt zu dieser Debatte. Ich freue mich über die Beratung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Hermann Scharf das Wort. Herr Minister hat das Zeitlimit um 20 Sekunden überschritten. Von daher stehen allen Fraktionen 20 Sekunden zusätzlich zu.
Hermann-Josef Scharf CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat es angesprochen. Wir sind in unserem Land, was die Arbeit mit Behinderten angeht, gut aufgestellt. Wir sind haushalterisch für die Jahre 2026 und 2027 noch gut aufgestellt. Aber ich teile seine Sorge. Aktuell kursiert ein Papier zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden, in dem es um Einsparpotenziale von 8,3 Milliarden Euro geht. Ich kann für die CDU-Fraktion eines klar und deutlich sagen: Wir sind beim Umbau des Sozialstaates, aber nicht beim Abbau, weil diese Menschen, um die es geht, es verdient haben, dass wir uns intensiv um sie kümmern. Es wurde angesprochen, Eltern von erwachsenen behinderten Kindern können ihre Elternrolle nie aufgeben. Die ist immer da. Das ist sehr bedrückend, weil im Moment im gesamten Land im Wohnsystem Plätze fehlen. Es fehlen stationäre Plätze. Es fehlen Plätze im selbstbestimmten Wohnen. Wir müssen eines auch sehen: Wir haben die Hürden, was den Bau von Plätzen angeht, schon sehr hoch gelegt. Ein Platz kostet ungefähr 250.000 Euro. Deswegen ist das keine einfache Aufgabe. Jetzt kommt das größte Dilemma: Uns fehlen Hände. Es fehlen einfach Kräfte, die diese Arbeit machen wollen, vor allem im stationären System. Das hat auch etwas mit der Rechtslastigkeit der Gesellschaft zu tun. Es ist ein Riesenproblem, dass Menschen, die behindert sind, anders behandelt werden, dass man sie als Kostenfaktor sieht. (Beifall von CDU und SPD.) Ich finde, das ist eine Katastrophe. Deswegen kann ich nur klar und deutlich sagen, das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Ich hoffe, dass die Gesellschaft wach wird und sieht, was manche Kräfte, die auch in diesem Hause sitzen, wollen. Das ist nicht das Land und das ist nicht die Republik, die wir wollen. Da können die schönsten Umfrageergebnisse da sein. Ich rufe den Menschen in diesem Lande zu: Kuckt genau hin, lasst euch nichts vortäuschen! Kuckt genau auf die Menschen, die Hilfe brauchen. Das ist Solidarität. Das ist Subsidiarität. Dafür steht dieses Land, dieses Saarland. (Beifall von CDU und SPD.) Es sind gute Ansätze in dem Gesetzentwurf und deswegen freuen wir uns auch auf die Anhörung. Es gilt, den Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Lieber Michael Schmaus, ich will dir heute namens meiner Fraktion und des gesamten Ausschusses ein Wort des Dankes für deine engagierte Arbeit sagen. Das macht einfach Freude, weil du für die Menschen da bist. Das tut besonders den Behinderten gut. Ich will auch ein Plädoyer halten für Änderungen, die wir haben, zum Beispiel bei der Gebärde. Deswegen will ich Ihnen, lieber Matthias, verehrte Birgit, heute ein herzliches Wort des Dankes dafür sagen, dass Sie in jeder Sitzung diese tolle Sache hier übernehmen, dass wir Gebärdendolmetschen haben. Dadurch kann diese Gruppe von Menschen teilnehmen. Das gehört ein Stück weit zur Demokratie. Vielen Dank! Diese Dinge wollen wir stärken. (Beifall von CDU und SPD.) Deswegen freuen wir uns, dass wir eine Anhörung vor uns haben, in der die Player die Möglichkeit haben, auch diese Dinge noch einmal darzustellen. Ich kann nur wiederholen, was wir heute schon gehört haben, was wir bei der Verfassungsänderung gespürt haben, in welchem Geist sich die Anzuhörenden mit diesen Dingen beschäftigen, welche Mühe und Arbeit sie sich machen. Das ist bei den Verbänden, die für Behinderte tätig sind, genau das Gleiche. Deswegen wird die eine oder andere Änderung kommen. Die sollten wir miteinander diskutieren. Ich sage es noch einmal: Das Klima für Behinderte ist rau. Da müssen wir aufpassen. Deswegen sind wir aufgefordert, etwas Gutes zu produzieren. Ich bin guter Hoffnung. Wir werden uns heute enthalten und freuen uns auf die weiteren Beratungen. - Herzlichen Dank. (Beifall von CDU und SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir fahren fort in den Wortmeldungen und ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Christina Baltes das Wort.
Christina Baltes SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es geht heute um die verbesserte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland. Menschen mit Behinderungen sind auch im Saarland noch immer mit vielen Barrieren konfrontiert, sei es auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, bei der Gesundheitsversorgung, beim Zugang zu barrierefreiem Wohnraum oder zu Kultur- und Freizeitangeboten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sagt deutlich, wir sind noch nicht da, wo wir sein müssten. Es ist klar: Gleichstellung darf nicht vom Zufall abhängen. Menschen mit Behinderungen müssen selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben. Die Realität sieht aber oft anders aus: Gerade Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf haben viel zu wenig (Abg. Baltes (SPD)) echte Wahlmöglichkeit. Egal, ob Bund oder Länder handeln, es gilt immer: Alle Menschen sind gleich viel wert. (Beifall von der SPD.) Daran muss sich Politik messen lassen. Unsere Verfassung und die Menschenrechte geben eine klare Richtung vor: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dabei ist entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur Thema sein dürfen, sie müssen mitentscheiden können, und zwar frühzeitig und auf Augenhöhe. Ihre Stimmen gehören in den Mittelpunkt von sie betreffenden Gesetzgebungsverfahren und nicht an den Rand, denn echte Teilhabe bedeutet mitreden und mitentscheiden. Nur so werden wir dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht. Ein inklusives Gemeinwesen hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, es hilft uns allen. Bei Bildung, Mobilität oder Zugang zur Information entscheidet sich vor Ort, ob Inklusion gelingt. Im Saarland waren wir schon aktiv und können mit dieser Novelle darauf aufbauen. Wir starten nicht bei null, sind aber noch nicht am Ziel. Mit dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz, dem SBGG, haben wir bereits früh wichtige Grundlagen geschaffen. Ein wichtiger Schritt war, das Gesetz 2021 in Leichte Sprache zu übertragen, denn Barrierefreiheit beginnt nicht erst bei Rampen oder Aufzügen, sie beginnt beim Verstehen. Genau dort setzt die aktuelle Novelle an. Sie entwickelt das Gesetz auf Grundlage von Evaluation, praktischen Erfahrungen und im engen Austausch mit Betroffenen konsequent weiter. Ziel ist es, die Regelungen klarer zu machen, die Umsetzung im Alltag zu verbessern und Barrieren konsequenter abzubauen. Kurz gesagt: Wir gehen den nächsten Schritt in Richtung echter Teilhabe. Mein Kollege Frank Schmidt wird gleich noch expliziter auf die gesetzlichen Regelungen eingehen. Ich möchte drei Punkte hervorheben, die zeigen, worauf es konkret ankommt. Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Schmaus, ist heute anwesend. Auf ihn, die Landesfachstelle Barrierefreiheit und den Umgang mit Mehrfachdiskriminierung kommt es jetzt an. Das Amt des Landesbeauftragten für die Menschen mit Behinderungen hat eine zentrale Funktion. Es sorgt dafür, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens mitgedacht werden. Es geht darum, im Alltag gleiche Lebensbedingungen zu schaffen. - Vielen Dank für Ihren Einsatz, Herr Schmaus. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Zweitens: die Landesfachstelle Barrierefreiheit. Sie ist ein praktisches Instrument, um Barrieren abzubauen. Sie berät Verwaltungen, unterstützt bei Bauprojekten, bei digitalen Angeboten und bei verständlicher Sprache. Kurz gesagt, sie bringt Barrierefreiheit von der Idee in die Umsetzung und genau das brauchen wir. Wir brauchen weniger Theorie und mehr Praxis bei der Barrierefreiheit. Drittens: der Umgang mit Mehrfachdiskriminierung. Wir wissen, Diskriminierung kommt selten allein. Wer eine Behinderung hat und zusätzlich Frau ist, erlebt häufig doppelte Hürden. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass diese Benachteiligungen nun klar im Gesetz benannt sind. Gleichstellung muss diese Realität berücksichtigen, sonst bleibt sie unvollständig. - Vielen Dank an dieser Stelle an Minister Magnus Jung und Staatssekretärin Bettina Altesleben für ihren unermüdlichen Einsatz für Gleichstellung. (Beifall von der SPD.) Bis zur inklusiven Gesellschaft gibt es noch Einiges zu tun, packen wir es also an. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Wir bitten um Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich erteile das Wort für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! In drei Minuten kann ich das Ganze nur holzschnittartig darlegen. Es ist ein sehr wichtiges und schwieriges Thema, aber ich werde versuchen, einige Stichworte zu liefern. Zuerst einmal hat der Gesundheitsminister mit Recht gesagt: Jeder kann behindert werden. Ich sage noch dazu, dass es sowieso jeder ein klein wenig in verschiedenen Gebieten ist. Wir haben fast alle Brillen und sind damit sehbehindert, aber es gibt auch stärkere Behinderungen aller Art, die uns erschweren, am normalen Leben teilzunehmen. Das ist eine Aufgabe. Jeder hat vermutlich jemanden in der Familie, der behindert ist, wenn er die Familie groß genug fasst. Vielleicht sind es alte Menschen, die behindert sind. Die wenigsten werden behindert geboren, behindert wird man durch einen Unfall oder durch eine Krankheit und so weiter. Barrierefreiheit ist ein Stichwort, das man nicht nur so verstehen kann, dass man eine Treppe hat und jemand, der gehbehindert ist, diese Treppe nicht hochkommt. Barrieren gibt es auch (Abg. Dörr (AfD)) seelischer oder geistiger Art. In allen Bereichen des Lebens gibt es Barrieren und Schranken, die wir als Politiker versuchen müssen abzubauen. Wir wollen immer sachlich bleiben und deshalb muss man die saarländischen Regierungen der vergangenen Jahre loben. Im schulischen Bereich hat die Sorge für unsere Behinderten Früchte getragen. Ich habe, wenn ich aus meiner eigenen Erfahrung berichten darf, über 40 Jahre in einer Förderschule für behinderte Kinder gearbeitet und auch mit anderen Behinderten zu tun gehabt. Ich habe das als sehr erfüllende Aufgabe gesehen. Natürlich ist es noch ein weiter Weg, das Bewusstsein der Bevölkerung und das Bewusstsein der Politiker in diese Richtung zu lenken Ich empfehle, einmal in das Königreich Spanien zu schauen. Dort hatten die behinderten Menschen den Glücksfall, dass die spanische Regierung vor zig Jahren die Idee hatte, die Staatslotterie, die sehr einträglich ist - wie bei uns Lotto und Toto -, den blinden Menschen zu übergeben. Die Lotterie ONCE, was auf Deutsch elf heißt, ist in den Händen blinder Menschen. Diese blinden Menschen sind die Lobby der Behinderten in Spanien. Wenn Sie nach Spanien kommen, dann sehen Sie die abgeflachten Bordsteine, Rampen neben jeder Treppe, die entsprechend umgestalteten Toiletten und so weiter. Das ist dort schon sehr viel besser geregelt als bei uns. Gute Sachen kann man sich abschauen, wenn sie woanders schon verwirklicht sind. Herr Kollege Scharf, seien Sie getrost, was die AfD betrifft. All die bestehenden Missstände wurden nicht von der AfD fabriziert, sondern von denjenigen, die jetzt dran sind. Das sind die CDU und die SPD, aber auch die anderen, die gerade nicht dran sind, es aber früher einmal waren. Das waren diejenigen, die die Defizite fabriziert haben, und nicht die AfD. Wir sind für unsere behinderten Menschen, weil sie zu uns gehören. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. Wir fahren in der Wortmeldeliste fort. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Frank Schmidt das Wort.
Frank Dieter Schmidt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bürokratie ist wichtig. Sie sorgt für Ordnung, Verlässlichkeit und faire Entscheidungen. Sie ist ein zentraler Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. In der Praxis jedoch stellt sie für viele Menschen eine echte Herausforderung dar. Besonders für Menschen mit Behinderung wird sie oft zur Belastung. Gerade bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen, Hilfsmitteln oder Nachteilsausgleichen treten häufig erhebliche Probleme auf, welche deren Alltag zusätzlich erschweren. Ein zentrales Problem ist oftmals die Komplexität der Antragsverfahren. Formulare sind oft nicht barrierefrei zugänglich, sehr umfangreich, schwer verständlich und in einer Sprache verfasst, die für viele Menschen nicht leicht zu verstehen ist. Für Personen mit kognitiven Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder sonstigen Beeinträchtigungen stellt dies eine enorme Hürde dar, die es nicht geben müsste. Sie zeigt auf, dass eine gleichberechtigte Teilnahme, aber auch eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am alltäglichen Leben immer noch nicht überall möglich ist. Genau das darf nicht passieren: dass eine gedachte und geplante Hilfe ein Hindernis wird. Menschen mit Behinderungen wollen genauso leben wie nichtbehinderte Menschen auch. Sie möchten mobil sein, ihren Alltag ohne fremde Hilfe meistern können und sie haben ein Recht darauf, liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Trotzdem sind Menschen mit Behinderungen tagtäglich mit vielen Barrieren konfrontiert, wie meine Kollegin Christina Baltes bereits ausgeführt hat. Wir haben uns hier im Saarland bereits 2003 auf den Weg gemacht, dies zu ändern, und zwar mit dem heute vorliegenden SBGG. Im Jahr 2019 fand eine umfassende Novellierung statt, auf die meine Kollegin schon eingegangen ist. Die durchgeführte Evaluation dieses Gesetzes hat nun klar gezeigt: Wir müssen nachschärfen - und genau das tun wir mit diesem Entwurf. Einige wichtige Änderungen möchte ich kurz erwähnen: In § 1 wird nun ausdrücklich die UN-Behindertenrechtskonvention genannt. Das ist aus meiner Sicht ein eindeutiges und wichtiges Bekenntnis. Auch sprachlich wird jetzt deutlich gemacht: Es geht nicht nur um irgendeine Teilhabe, sondern um eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe. Die Barrierefreiheit bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum der öffentlichen Hand bezieht sich zukünftig nicht nur auf Gebäudeteile, die dem Publikumsverkehr dienen, sondern auch auf weitere Gebäudebereiche, insbesondere zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes. Zukünftig ist von den Trägern öffentlicher Gewalt grundsätzlich, also zu jedem Verfahrenszeitpunkt, eine behinderungsgerechte Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen und nicht wie vorher ausschließlich in formalisierten Verwaltungsverfahren. Hierdurch wird künftig sichergestellt, dass eine verständliche und wahrnehmbare Kommunikation von Anfang an erfolgt. (Abg. Schmidt (SPD)) Zukünftig sind sämtliche Dokumente und nicht nur formale Bescheide oder Allgemeinverfügungen behindertengerecht zu gestalten. Informationsmaterial zu besonderen Gefahrensituationen wie zum Beispiel dem Katastrophenschutz ist ebenfalls behindertengerecht zu gestalten. Die Regelungen zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen - das wurde eben schon gesagt - wurden klarer und verständlicher gefasst. Unter anderem erfolgt die Beteiligung nur noch im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren. Es gibt noch viele andere Änderungen, die meine Kollegin eben angesprochen hat. Da aber auch mir die Redezeit wegrennt, muss ich darauf verzichten. Zusammengefasst kann ich sagen: Wir machen das Gesetz verständlicher, praxistauglicher und weniger bürokratisch. Genau das schafft mehr Chancengleichheit und echte Teilhabe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine inklusive Gesellschaft bedeutet: Soziale Politik muss die Bedürfnisse und Rechte aller Menschen berücksichtigen, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf selbstbestimmte sowie umfassende Teilhabe und auf Gleichstellung. Mit diesem Gesetzentwurf bringen wir dies weiter voran. Daher bitte ich Sie um Zustimmung. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2151. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2151 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2151 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen hat keine Fraktion gestimmt. Enthalten haben sich die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Drucksache 17/2150) Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.
Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zu einem Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zur Zusammenarbeit bei der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Es geht dabei nicht um ein Randthema, sondern um eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, um den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, um Tierseuchenprävention und funktionierende Entsorgungsstrukturen. Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte, insbesondere von Tierkörpern, Schlachtabfällen und nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln, ist eine Pflichtaufgabe. Sie muss jederzeit sicher, zuverlässig und seuchenhygienisch einwandfrei funktionieren. Strukturell standen wir 2025 vor einer Zäsur. Die bisherige Tierkörperbeseitigungsanstalt in Rivenich, die bislang eine sehr tragende Rolle für das Saarland gespielt hat, wurde geschlossen. Zwar steht sie künftig noch zur Verfügung, aber nur noch als Logistikstandort. Für uns ist damit eine sehr wichtige Entsorgungsinfrastruktur entfallen. Diese Zäsur hat dazu geführt, dass wir einen neuen Rahmen schaffen mussten, um die Entsorgungsinfrastruktur auf neue Pfeiler zu stellen. Das ist eine Frage der Versorgungssicherheit. Eine eigenständige Lösung für das Saarland oder für Rheinland-Pfalz oder das Saarland und Rheinland-Pfalz gemeinsam wäre kurzfristig weder technisch realisierbar noch wirtschaftlich vertretbar gewesen. Das haben auch umfangreiche Analysen gezeigt. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland eine realistische sowie tragfähige Lösung und ein positives Signal für die länderübergreifende Zusammenarbeit. Wir schaffen einen rechtlichen Rahmen, damit sich die zuständigen kommunalen Träger auch über die Landesgrenzen hinweg zu einem Zweckverband zusammenschließen können. Konkret bedeutet dies, dass die Entsorgung und Verwertung tierischer Nebenprodukte künftig gebündelt wird und es am Standort Hartheim in Baden-Württemberg zur Verarbeitung kommt. Damit erreichen wir mehrere Ziele gleichzeitig. Erstens erreichen wir Versorgungssicherheit. Wir stellen sicher, dass die Entsorgung dauerhaft gewährleistet ist, auch im Fall von Tierseuchenausbrüchen. Der Staatsvertrag stellt ausdrücklich klar, dass die Zusammenarbeit auch in solchen Situationen fortgeführt wird. Zweitens erreichen wir Wirtschaftlichkeit. Durch das Zusammenfassen von Mengen, die Nutzung von Größenvorteilen, eine bessere Auslastung der Anlagen und verbesserte Abläufe und Logistikstrukturen erwarten wir, dass die Kosten auf lange Sicht niedriger sein werden als bei einer einzelnen getrennten Lösung. Drittens erreichen wir Strukturklarheit. Wir vermeiden Doppelstrukturen und schaffen eine klare, rechtssichere Organisationsgrundlage für die Zusammenarbeit. Viertens erreichen wir Zukunftsfähigkeit. Die neue Struktur trägt auch veränderten Rahmenbedingungen Rechnung, insbesondere sinkenden Tierzahlen und steigenden Anforderungen an Umwelt- und Seuchenschutz. Der Staatsvertrag ist bewusst als Rahmenregelung ausgestaltet. Er legt fest, dass eine länderübergreifende Zusammenarbeit möglich ist, welches Recht Anwendung findet, nämlich das Recht des Sitzlandes des Zweckverbandes, und wie die Aufsicht organisiert ist. Die Ausgestaltung der Organisation, der Finanzierung beziehungsweise der Gebühren legt der Zweckverband selbst im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben fest. Das ist echte und effiziente interkommunale Zusammenarbeit mit klar geregelten Zuständigkeiten, die wir hier ermöglichen. Der Zweckverband unterliegt den einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Vergabe-, dem Kommunal- und dem Haushaltsrecht. Die konkrete Ausgestaltung von Gebühren und Umlagen liegt in der Verantwortung des Zweckverbandes. Die Gebührenstrukturen werden durch die zuständige Rechtsaufsicht überprüft, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Kostendeckung. Meine Damen und Herren, der vorliegende Staatsvertrag ist Ausdruck eines funktionierenden kooperativen Föderalismus. Er zeigt, dass Länder gemeinsam Lösungen entwickeln, wenn Aufgaben sinnvoll nur gemeinsam bewältigt werden können. Er ermöglicht dem Saarland, seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte zuverlässig, wirtschaftlich und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nachzukommen. Wir schaffen mit diesem Staatsvertrag die notwendige rechtliche Grundlage für eine sichere, effiziente und zukunftsfähige Entsorgung. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke der Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu überweisen. (Sprechen.) Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2150. Entschuldigung, dürfte ich um Ruhe im Saal bitten, wir führen die Abstimmung durch! - Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2150 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2150 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Drucksache 17/2006) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2154) Zum Tagesordnungspunkt begrüße ich auch den Leiter des Verfassungsschutzes, Herrn Pohl, heute im Plenarsaal. (Beifall des Hauses.) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Novellierung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Drucksache 17/2006 in seiner 45. Sitzung am 11.02.2026 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird mit Blick insbesondere auf die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Nachrichtendienst, aber auch zahlreiche weitere Änderungserfordernisse eine Novellierung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes vorgenommen. Dabei handelt es sich im Sinne der Rechtsklarheit und Übersichtlichkeit um ein Ab- (Abg. Waldraff (CDU)) lösungsgesetz, mit dem die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung liegt im Bereich der Kontrolle. So werden mit dem Gesetzentwurf beispielsweise die Rechte des Ausschusses für Fragen des Verfassungsschutzes gestärkt. Als Folgeänderung sind überdies die Verweise im Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz redaktionell anzupassen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, der einstimmig bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion sowie Enthaltung der AfD-Landtagsfraktion angenommen wurde. Das Gesetz zur Novellierung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion sowie Ablehnung der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/2006 unter Berücksichtigung des vorliegenden Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von CDU und SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank dem Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Martina Holzner.
Martina Holzner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Pohl! Die grundlegende Neufassung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes ist notwendig und zeitgemäß. Ich glaube, darüber besteht Einigkeit. Sie ist ein wichtiger Schritt, um unsere Sicherheitsarchitektur an die heutigen Herausforderungen anzupassen und gleichzeitig die rechtstaatlichen Grundsätze zu stärken. Den ersten wichtigen Meilenstein haben wir bereits im Februar im Plenum auf den Weg gebracht. Im Anschluss haben wir uns erneut die Expertise verschiedener Stellen eingeholt und die gewonnenen Erkenntnisse gezielt in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Heute möchte ich zum einen die vorgenommenen Änderungen vorstellen. Zum anderen - das ist mir ein besonders großes Anliegen - möchte ich mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bei allen Beteiligten für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Darauf werde ich später noch einmal eingehen. Zunächst gehe ich jedoch kurz auf die Ausgangslage und die Notwendigkeit dieser Novellierung ein. Unsere Demokratie steht unter Druck. Wir erleben eine zunehmende Radikalisierung, eine Verrohung der gesellschaftlichen Debatte und eine steigende Gewaltbereitschaft. Das zeigt sich auch in den Zahlen. Antisemitische Straftaten haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Dabei ist klar, die größte Bedrohung für unsere Demokratie geht weiterhin von rechts aus. Extremistische Bestrebungen haben sich verändert. Sie verlagern sich zunehmend in den digitalen Raum, in Chatgruppen, Foren und soziale Netzwerke. Radikalisierung erfolgt schneller, oft im Verborgenen und teilweise bereits in jungen Jahren. Zugleich erleben wir eine weltweit angespannte sicherheitspolitische Lage. Demokratien stehen unter Druck, von innen wie von außen. Neben klassischen extremistischen Bedrohungen treten neue Formen hinzu, gezielte Desinformation, Spionage, Cyberangriffe auf staatliche Strukturen und kritische Infrastrukturen. Auf diese veränderten Rahmenbedingungen müssen wir reagieren. Das haben wir im ersten Entwurf bereits getan. Mit diesem Gesetz schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um den Verfassungsschutz an die heutigen Herausforderungen anzupassen - modern, wirksam und zugleich rechtstaatlich abgesichert. (Beifall von SPD und CDU.) Genau an dieser Stelle setzen auch die heute vorliegenden Änderungen an. Sie sind das Ergebnis der weiteren fachlichen Auseinandersetzung und dienen dazu, das Gesetz gezielt zu präzisieren und zu verbessern. Wir sorgen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Künftig wird eindeutig und abschließend festgelegt, bei welchen besonders schweren Straftaten eine Übermittlung von Daten an Strafverfolgungsbehörden zulässig ist. An die Stelle einer offenen Formulierung tritt ein klar definierter Katalog konkreter Straftatbestände. Das ist ein echter Fortschritt: Weniger Interpretationsspielraum, mehr Normenklarheit und mehr Verlässlichkeit im staatlichen Handeln. Gleichzeitig beschränken wir uns nicht auf die Ausgestaltung von Befugnissen, sondern stärken bewusst die Kontrolle. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes erhalten künftig ausdrücklich das Recht, sich in dienstlichen Angelegenheiten oder bei möglichen Missständen direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an uns, an den zuständigen Landtagsausschuss, zu wenden, geschützt (Abg. Holzner (SPD)) vor Nachteilen und unter Wahrung ihrer Identität. Das ist ausdrücklich kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Mitarbeitenden oder auch den Führungsverantwortlichen, es ist vielmehr Ausdruck eines modernen Rechtsstaats, der Sicherheit gewährleistet und zugleich Vertrauen stärkt. Zugleich wird auch die Einbindung des Parlaments bei Bürgerbeschwerden gestärkt. Eingaben über das Verhalten der Verfassungsschutzbehörden werden künftig systematisch dem zuständigen Ausschuss zur Kenntnis gegeben und können dort weiter aufgearbeitet werden. Damit stellen wir sicher, dass Anliegen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden, transparent behandelt und auch parlamentarisch überprüft werden. Das ist ein starkes Signal. Wir teilen nicht nur Befugnisse, sondern sorgen zugleich für mehr Transparenz, mehr Kontrolle und mehr Vertrauen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Genau dieser ausgewogene Ansatz ist doch Ausdruck der guten Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen in diesem Haus. Dieses Gesetz ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei dir, lieber Raphael, und bei der CDU-Fraktion bedanken. Gerade beim Schutz unserer Verfassung zeigt sich, dass die demokratischen Kräfte über Parteigrenzen hinweg gemeinsam Verantwortung übernehmen und an einem Strang ziehen. Ebenso gilt mein Dank natürlich den Sachverständigen und Anzuhörenden sowie allen, die sich mit schriftlichen Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht haben. Ihre fachlichen Hinweise und Anregungen haben maßgeblich dazu beigetragen, den Gesetzentwurf weiter zu verbessern. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz und den heute eingebrachten Änderungen stellen wir den Verfassungsschutz zukunftsfest und rechtssicher auf. Wir schaffen klare Regeln, stärken die parlamentarische Kontrolle und erhöhen die Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir zeigen: Sicherheit und Freiheit sind keine Gegensätze, sondern gehören untrennbar zusammen. Wir handeln entschlossen zum Schutz unserer Demokratie und bewahren zugleich das, was sie im Kern ausmacht: die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es wird eine Kurzintervention angezeigt. Herr Fraktionsvorsitzender Josef Dörr, bitte gehen Sie zum Saalmikrofon. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Frau Kollegin Holzner, Sie haben wieder von den „demokratischen Parteien“ gesprochen. Das war bis heute noch nicht da, aber es hat ja nicht ausbleiben können. Aber dass Sie das ausgerechnet gemacht haben, als - - Dann haben Sie die AfD ausgeschlossen. Sie hatten ja nur mit der CDU Besprechungen. Das fällt unter diese Rubrik, wo man immer von „unserer Demokratie“ spricht. CDU-Leute und SPD-Leute sprechen öfter mal von ihrer, nämlich von unserer Demokratie unter Ausschluss der anderen. Das ist zum Beispiel eine Gefährdung der Demokratie. Da fängt es an, dass man ausschließt und meint, man hätte die Demokratie gepachtet. Aber die Wähler werden am Schluss entscheiden, wer die demokratischen Kräfte sind. Die Wähler, das ist ja das „Demo-“, in dem Wort Demokratie, (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) die werden das zeigen, Herr Commerçon. Sie werden noch sehen, wie das ausgeht. Dann können Sie mit Ihrer Demokratie nach Hause gehen. Wir wollen die Demokratie des ganzen Volkes. Dafür sind wir, und wir sind Vertreter des Volkes. Wir sind vom Volk gewählt und es ist unschicklich, uns auszugrenzen, indem man von „unserer Demokratie“ oder von „den demokratischen Kräften“ redet und die AfD ausschließt. - Herzlichen Dank.
Dagmar Heib
Frau Abgeordnete Holzner, wollen Sie etwas erwidern?
Martina Holzner SPD
Nein, danke.
Dagmar Heib
Das ist nicht der Fall. Dann fahren wir fort in der Rednerliste. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die AfD-Fraktion Herrn Christoph Schaufert das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mit seiner Kurzintervention hat der Fraktionsvorsitzende schon einiges vorweggenommen. Es ist tatsächlich so, es ist eines dieser Argumente, das Sie uns wieder an die Hand gegeben haben, warum wir diesen Gesetzentwurf, diese Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes ablehnen. (Abg. Schaufert (AfD)) Seit 1993 ist natürlich eine Menge Wasser den Rhein heruntergeflossen. Es gibt auch viele Rechtssprechungsurteile, die eingeflossen sind. Im Grunde sind viele Sachen eigentlich nicht abzulehnen, wie zum Beispiel die Funkzellenabfragen, der leichtere Zugang zu Bankdaten und so weiter und so fort. Aber es geht vielmehr um die Intention, die vermittelt wurde: Was geschieht mit dem Verfassungsschutz? Wofür wird der Verfassungsschutz aus historischer Erfahrung eigentlich gebraucht? Er ist eine Instanz, die geschaffen wurde, die Verfassung - das steht schon im Namen, das ist ja nicht sonderlich schwer - schützen soll. Sie ist nicht dazu da, die Regierenden oder irgendeine Macht zu zementieren. Leider erleben wir das in letzter Zeit viel zu häufig. Es jährt sich ziemlich exakt auf den Tag, dass Frau Faeser ein Abschiedsgeschenk verteilt hat, und zwar diesen 1.000-Seiten-Bericht, es kommt nachher noch mal ein 1.000-Seiten-Bericht. Wer an Tausendundeine Nacht und an Märchen denkt, der hat es schon fast erfasst. Es geht um Folgendes: Damals war die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem erfolgt. Das hat, wie gesagt, im Februar das Verwaltungsgericht in Köln aufgehoben und es hat auch verboten, dass das vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterverbreitet werden darf. Jetzt hat zum Beispiel der niedersächsische Verfassungsschutz sich nicht enthalten können, auch einen 1.000-Seiten-Bericht über die niedersächsische AfD mit dem gleichen Ergebnis herauszubringen. Allerdings gehen die noch weiter: Wenn die AfD sich unverdächtig verhält, gilt das dem Verfassungsschutz bereits als verdächtig. Da sind durch den mittlerweile bestehenden Missbrauch des Verfassungsschutzes Formen erreicht worden, die es notwendig machen, das Ganze auf neue Füße zu stellen. Verfassungsschutz ist kein Regierungsschutz und wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. - Danke. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Schaufert. Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordnetem Raphael Schäfer das Wort.
Raphael Schäfer CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in Zweiter und letzter Lesung eine umfassende Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes, ein, wie ich finde, sehr wichtiges Gesetzgebungsverfahren. Bevor ich gleich auf die einzelnen wichtigen Aspekte und Inhalte eingehe, will ich natürlich direkt etwas auf das erwidern, was der Kollege Dörr und der Kollege Schaufert hier gesagt haben, weil ich das zurückweisen und klarstellen möchte. Sie haben von einem Ausschluss der AfD hier im Parlament gesprochen. Das stimmt nicht, Herr Dörr, und das wissen Sie haargenau. Sie haben sämtliche parlamentarischen Möglichkeiten, in den Ausschüssen und im Plenum Ihre Initiativen einzubringen. Hier verweigert sich auch niemand im Raum genau dieser Debatte. Also sage ich klar: Das, was Sie hier behaupten, stimmt einfach nicht. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich nenne einen zweiten, ganz wichtigen Punkt: Ich weise den Vorwurf gegenüber der Behörde entschieden zurück. Sie sprechen von Missbrauch durch den Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz - darüber reden und beschließen wir heute - hat einen gesetzlichen Auftrag, und daran hält er sich. Das ist, glaube ich, in der Gesamtdebatte wichtig. Der dritte Punkt, wo Sie auch irgendwelche Märchen erzählen wollen: Sie haben recht, dass das Verwaltungsgericht die dritte Stufe der Einstufung gestoppt hat. Was Sie aber geflissentlich verschwiegen haben, ist, dass nicht nur das Verwaltungsgericht Köln und nicht nur das OVG NRW, sondern sogar das Bundesverwaltungsgericht zu einer Beschwerde Ihrer Fraktion klar gesagt hat, dass Sie als Beobachtungsobjekt durch den Verfassungsschutz geführt werden dürfen, dass Sie in weiten Teilen die Menschenwürde beschädigen und dass deswegen der Verfassungsschutz sehr wohl und ganz rechtskonform Informationen über Ihre Partei erheben darf. Das ist die Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von CDU und SPD.) Uli Pohl, der oberste Verfassungsschützer in unserem Land, ist heute anwesend. Dafür erst einmal vielen Dank, insbesondere aber ein ganz herzliches Dankeschön von unserer Fraktion für die sehr gute Zusammenarbeit und die Beratungsfunktion im Rahmen dieses parlamentarischen Verfahrens. Ich kann sagen, dass die Zusammenarbeit von einem sehr großen Vertrauen geprägt ist. Ich schaue auch zu den Mitgliedern unseres Innen-Arbeitskreises. Vielen Dank für diesen inhaltlich sehr wertvollen Austausch. Dafür sind wir sehr dankbar. Ich will mich genauso - ich schaue zu Ulrich Commerçon und Martina Holzner - ganz herzlich bei den Kollegen der SPD-Fraktion bedanken, aber auch beim Innen-Arbeitskreis der SPD-Fraktion. Wir haben es heute schon mehrfach gehört und gesehen: Wir sind in vielen Punkten inhaltlich anderer Meinung, diskutieren teilweise sehr hart. Das gehört zu dem Verhältnis von Regierungsfraktion zu Oppositionsfraktion dazu. In zentralen und wichtigen Dingen, die unsere Demokratie und den Schutz unserer Demokratie anbelangen, ziehen wir aber an einem Strang. Dafür (Abg. Schäfer (CDU)) sind wir sehr dankbar. Ich persönlich bin auch sehr dankbar, dass ihr meinen Anregungen oder Hinweisen - wie man es nennen mag - mit Blick auf die eine oder andere Änderung gefolgt seid und wir einen gemeinsamen Abänderungsantrag auf den Weg bringen konnten. In dieser Sache haben wir also vertrauensvoll und sachorientiert zusammengearbeitet. Dafür vielen Dank. (Beifall von CDU und SPD.) Martina Holzner hat es gesagt: Nach über 30 Jahren ist es wichtig, dass wir die gesetzlichen Grundlagen novellieren und nachschärfen und sie an die Herausforderungen der aktuellen Zeit anpassen. Wir haben auf der einen Seite die notwendigen Befugnisse für die Behörde verbessert, nachgeschärft, auf der anderen Seite aber auch die Kontrollmöglichkeiten, insbesondere eine Vorabkontrolle bei eingriffsintensiven Maßnahmen. All das haben wir nachgesteuert. Deswegen ist dieses heutige Gesetz insgesamt ein guter Wurf und geht absolut in die richtige Richtung. Wir haben eine parlamentarische Anhörung durchgeführt - ich sage das mit einer gewissen Ernüchterung. Wir haben sehr breit Experten eingeladen. Die Teilnahmeresonanz wäre aber - gelinde gesagt - ausbaufähig gewesen. Wir können nur mit denen arbeiten, die Stellungnahmen abgeben und anwesend sind. Die Teilnahmeresonanz war leider sehr mäßig. Martina ist auf die beiden in meinen Augen zentralen Änderungen/Verbesserungen eingegangen, einmal die Möglichkeit direkter Eingaben von Mitarbeitern an den Kontrollausschuss ohne Einhaltung des Dienstweges, ohne dass irgendwelche Nachteile befürchtet werden müssen. Das ist kein Misstrauen gegenüber einer Behörde, ganz im Gegenteil, das ist Ausdruck von Transparenz. Ich bin dankbar, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen - im Grunde genommen ein Weg, der auch im Kontrollgremiumgesetz auf Bundesebene steht. Insoweit erfinden wir das Rad nicht neu. Was dort schon gut geregelt ist, adaptieren wir und setzen es auf Landesebene um. Der andere Punkt: Natürlich haben auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an den Landtag zu wenden, insbesondere an den Petitionsausschuss, wenn sie befürchten, dass der Verfassungsschutz in ihrem Umfeld, in ihrem Bereich tätig ist. Dann ist es wichtig, dass wir als Kontrollgremium davon Kenntnis erlangen und in eigener Zuständigkeit Sachverhalten nachgehen können, vielleicht auch mit anderen Möglichkeiten. Ich will noch einen Punkt ansprechen, der in der gesamten Debatte, auch in der öffentlichen Debatte, in meinen Augen ein Stück weit zu kurz kommt. Unsere Demokratie ist nicht nur innenpolitisch, also im Inneren extrem unter Druck. Nein, unsere Freiheit und unsere Demokratie werden in der letzten Zeit zunehmend sehr stark von außen angegriffen, von fremden Staaten, von ausländischen Staaten - das muss man klar sagen -, die Sie alle kennen. Das ist Realität, ob es Russland ist, China oder der Iran. Es gibt klare Erkenntnisse, dass dort Sabotageaktionen, Spionageaktionen, hybride Bedrohungen gegenüber Deutschland vollzogen werden. Dem müssen wir begegnen, zumal - das ist ein wichtiger Punkt hier im Saarland - wir eine breite Forschungslandschaft haben, nicht nur die Universität, sondern außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Wir haben Unternehmen, die international tätig sind und dort teilweise, auch wenn es manchmal nur Nischen sind, federführend sind. Deswegen sind auch diese im Fokus von ausländischen Spionage- und Sabotageaktionen. Dagegen müssen wir gerüstet sein, dagegen müssen wir unsere Demokratie verteidigen und schützen. Deswegen ist der heutige Gesetzentwurf genau die richtige Antwort zu genau der richtigen Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich will einen letzten Punkt ansprechen - das ist uns wichtig, auch innenpolitisch: Der Verfassungsschutz muss seine Arbeit mit offenen Augen machen, also sämtliche extremistische Bestrebungen in den Blick nehmen. Wir als CDU-Fraktion sagen klar: Das sind der Rechtsextremismus, genauso der Linksextremismus, der Islamismus, der islamistische Terrorismus. Wir sind sehr dankbar, dass dort alles in den Blick genommen wird, weil jeder Extremismus in seiner Form zurückzuweisen ist. Wir müssen klare Kante fahren. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Meine Redezeit ist leider zu Ende, aber das Wichtigste ist gesagt. Ich danke für die gute Zusammenarbeit und bitte um Zustimmung zum heutigen Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung und zum Abänderungsantrag. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile Herrn Minister für Inneres, Bauen und Sport Reinhold Jost das Wort für die Landesregierung.
Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um eine klare Rechtsgrundlage. Es geht um ein klares Ziel. Vor allen Dingen geht es aber um eine klare Unterstützung in einer Zeit, in der die Bedrohungen mit Blick auf unseren Staat, mit Blick auf die staatlichen Institutionen, auf das Gefüge unseres Zusammenlebens, auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung von innen und außen massiv zunehmen. Deswegen ist dieses Gesetz, wie ich finde, zur rechten Zeit durch die entsprechende Mehrheit in diesem Hause zu Recht gemeinsam erarbeitet worden. Dafür herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich will klar und deutlich sagen: Es geht um Transparenz und Konsequenz. Wir haben nichts zu verheimlichen. Es ist mehr als krude und dummes Zeug dahergeredet, wenn man vom Missbrauch des Verfassungsschutzes redet. Da kommt ein Stück weit Muffensausen einer Partei heraus, die beispielsweise ihre Jugendorganisation vom Markt nehmen musste, einer Partei, die auf ihren Funktionärsebenen Handreichungen ausgegeben hat, wie man sich wo zu verhalten hat, um nicht auffällig zu werden und dem Verfahren noch mehr Futter zu geben. Ich sage ganz klar: Wer mit der weißen Rose in der Hand neben Faschisten marschiert, der macht sich mehr als verdächtig. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir haben keinen Grund, uns für unser rechtsstaatliches Verhalten zu rechtfertigen. Es sind andere, die ihre Rechtsstaatlichkeit unter Beweis stellen müssen. Einige sind unter uns, andere verstecken sich. Dieser Staat ist aber wehrhaft, er steht dazu. Deswegen ist dieses Gesetz zur rechten Zeit am richtigen Ort in der Verabschiedung hier im Hause. (Beifall von der SPD und der CDU.) Es sind quasi Familienbande im wahrsten Sinne des Wortes - des einen Sohn, des anderen Frau. Durch das, was man hier in diesem kleinen Land an der einen oder anderen Stelle erlebt, kann man scheinwerferhaft das ausleuchten, was an anderer Stelle ist. Deswegen sage ich: Inhaltlich, funktional und auch personell war es richtig, dass wir in den vergangenen Jahren Schluss damit gemacht haben, den Verfassungsschutz „mit spitzen Fingern“ anzufassen. Richtig war es auch, Verfehlungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte aufzuarbeiten. Dank und Anerkennung dafür gebührt dem Untersuchungsausschuss. Es war richtig, beim Personalaufbau beim saarländischen Verfassungsschutz Schluss zu machen mit der Kannibalisierung zulasten anderer. Die zehn Stellen, die wir im letzten Nachtragshaushalt zusätzlich ausgebracht haben, sind auch Beleg dafür, dass wir für diese wehrhafte Demokratie einstehen angesichts der Feinde von innen und von außen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer von einem „Missbrauch des Verfassungsschutzes“ schwafelt, macht sich verdächtig, (Lachen des Abgeordneten Becker (AfD)) dass er sämtliche Freiheiten, die er für sich in Anspruch nimmt, missbräuchlich in Anspruch nimmt, um damit anderen diese Grundlage zu entziehen. Dies im Blick zu behalten ist eine Aufgabe des Verfassungsschutzes, die wir mit diesem Gesetz schärfen und stärken. Wir wollen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung erhalten und gestärkt wird, dafür beschreiten wir mit diesem Gesetz den richtigen Weg. Alle, die glauben, johlen oder lachen zu müssen, müssen aufpassen, sich so nicht selbst in ein schlechtes Licht rücken - in ein Licht noch schlechter als das, das sie ohnehin schon jeden Tag abgeben. - Herzlichen Dank, alles Gute und Glück auf! (Beifall von der SPD und der CDU.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/2154 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/2154 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2154 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2006. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/2154 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2006 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.05 Uhr fortgesetzt. Guten Appetit! (Die Sitzung wird von 13.05 Uhr bis 14.06 Uhr unterbrochen.)
Dagmar Heib
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 14.06 Uhr, ich hatte ja angekündigt, dass es um 14.05 Uhr weiterginge. Wir setzen nun also die Plenarsitzung fort. Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf: Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme (Drucksache 17/2074) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme, Drucksache 17/2074, wurde vom Plenum in seiner 46. Sitzung am 18. März 2026 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Das Gesetz wurde letztmalig 2022 geändert und stellt die Grundlage für die Fach- und Funktionsweiterbildungen in den Gesundheits- und Pflegefachberufen dar. Dadurch können insbesondere weitergehende Qualifikationen zur Fachpflegekraft in der Intensivmedizin und Anästhesie, Psychiatrie, Rehabilitation und Langzeitpflege, im operativen und endoskopischen Funktionsdienst und in der Schmerztherapie, Onkologie, Palliativmedizin und im Hospiz in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung der Fachweiterbildung in den Pflegeberufen vom 30. Januar 2001 erworben werden. Ebenfalls stellt das Gesetz die Grundlage für die Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe sowie der Weiterbildungsverordnung „Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe“ dar. Das Gesetz soll an europarechtliche Vorgaben angepasst werden, um den Vorwurf der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Vertragsverletzungsverfahren 2018/2291 auszuräumen. In diesem Verfahren hatte die Europäische Kommission unter anderem die fehlerhafte Umsetzung des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG in Bezug auf die Weiterbildungsbezeichnungen in der Gesundheits- und Krankenpflege bemängelt. Neben der notwendigen Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben soll der freie Dienstleistungsverkehr in den Gesundheits- und Pflegefachberufen erreicht werden, der die Förderung der Versorgung im Gesundheitsbereich bezweckt. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 01.04.2026 gelesen und beraten. Der Ausschuss kam überein, keine Anhörung durchzuführen. Der Gesetzentwurf zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme, Drucksache 17/2074, wurde bei Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU sowie Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)
Dagmar Heib
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2074. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2074 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und auch die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 15 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: „Tag der Arbeit“ schützen - Für gute Arbeit, starken Zusammenhalt und Respekt vor der Leistung der Beschäftigten (Drucksache 17/2157) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Timo Ahr das Wort.
Timo Ahr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen wir zwei Tage vor dem 1. Mai 2026. Es könnte nicht besser passen, dass wir heute eine Plenardebatte haben. Dass wir jetzt auch unseren Antrag zu diesem Thema stellen, hat seinen Grund. Lassen Sie mich zu Beginn einen Blick in die Vergangenheit wagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 1. Mai, der Tag der Arbeit, hat seine Wurzeln nicht in Deutschland, sondern in den USA, im Chicago des 19. Jahrhunderts. Damals waren Hunderttausende Menschen auf der Straße. Sie haben sich eingesetzt, sie haben ge- (Abg. Ahr (SPD)) kämpft, sie haben für ihre Rechte gestritten, unter anderem für den Achtstundentag. Einige von ihnen sind damals ums Leben gekommen, wurden erschossen, einige wurden zum Tode verurteilt, inhaftiert. Das war der Beginn einer weltweiten Welle der Empörung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Wurzel dessen, was damals auch quer durch Europa Menschen auf die Straße gebracht hat und zwischenzeitlich zu einem starken Baum herangewachsen ist. Dementsprechend ist seit 1949 der 1. Mai auch Feiertag bei uns im Saarland. Zum Gesamtbild gehört auch, dass der Tag der Arbeit, der 1. Mai, in Deutschland eine wechselhafte Vergangenheit und Geschichte hat. Wichtig ist aber, dass wir anerkennen, dass der Tag der Arbeit für mehr als 130 Jahre Solidarität, für den Kampf um bessere Arbeitsbedingungen, für faire Löhne, für Mitbestimmung und vor allem auch für soziale Sicherheit steht. Dass er für alle diese Errungenschaften steht, müssen wir uns vor Augen führen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb müssen wir ihn auch erhalten. (Beifall von der SPD.) Ich will auch daran erinnern, dass das alles eben nicht selbstverständlich ist. Es ist nicht alles schon immer dagewesen, es wurde vielmehr erkämpft, erstritten und es sind dafür Menschen auf die Straße gegangen. Es wurde erreicht durch Solidarität, durch gewerkschaftlichen Einsatz, durch Organisationsstärke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damals war die Befreiung der Arbeiterinnen und Arbeiter ein Zeichen dafür, dass sie in Würde und Respekt leben wollten. Wer nun aber denkt, dass sich diese Debatten in der heutigen Wirtschaft erübrigten, der täuscht sich. Es stellen sich uns andere Herausforderungen, aber keine geringeren. Es gibt bundesweit viele Beispiele, die zeigen, dass es immer noch viele Probleme gibt und wir uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einsetzen müssen. Ein Blick in die Automobilfabrik von Tesla zeigt das deutlich. Menschen, die in einem Unternehmen Führung und Verantwortung übernehmen, müssen sich zu den Standards bekennen, die wir in Deutschland und in der Europäischen Union haben. Ich halte es für eine Schande, wie Elon Musk und andere zum Teil bei Tesla agieren. Unsere Solidarität gilt den Kolleginnen und Kollegen, die dort jeden Tag kämpfen. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt wird ernsthaft über den 1. Mai diskutiert, über die Frage, ob er überhaupt ein Feiertag bleiben sollte. Ich sage nicht, dass das hier im Hohen Haus diskutiert wird, aber ich halte schon fest, dass mich diese Diskussion maximal irritiert. In Zeiten, in denen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verunsichert sind, in denen ihnen eine Perspektive fehlt, in denen Unsicherheit, globale Krisen und große Herausforderungen den Alltag prägen, sucht man sich nun genau den Tag der Arbeit heraus, um mit einer Reihe von Forderungen und Schuldzuweisungen gegenüber der arbeitenden Bevölkerung in unserem Land deutlich zu machen, wie sehr man sie „wertschätzt“. Das ist ein Zeichen dafür, dass einige vergessen haben, wer den Wohlstand in diesem Land erarbeitet. Es ist aber auch ein Zeichen dafür, dass wir dafür kämpfen müssen, demokratische Werte und Kultur - dazu gehört die Arbeiterbewegung in diesem Land - zu erhalten und zu stärken. Dafür setzen wir uns heute mit unserem Antrag ein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich will vor allem sagen, dass wir hier im Saarland eine starke Sozialpartnerschaft haben; wir hatten sie im Bergbau, wir haben sie jetzt in der Stahlindustrie, wir haben sie auch in anderen Bereichen. Dort verhandeln Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter einen fairen Weg miteinander aus. Wir sehen das auch im Wirtschaftsausschuss. Wir leben leider in krisenhaften Zeiten, aber es ist ein Glück, dass viele Unternehmen gemeinsam mit Gewerkschaften und Betriebsräten Lösungen erarbeiten, die am Ende dazu führen, dass der Standort erhalten bleibt, dass Jobs erhalten bleiben, dass Wertschöpfung in diesem Land nicht verloren geht. Das ist eben kein Nice-to-have, sondern es ist notwendig. Es hat die wirtschaftliche Substanz in diesem Land in den letzten Jahrzehnten gestärkt, und wir müssen auch weiterhin dafür kämpfen, dass das so bleibt. Ich will an dieser Stelle herzlichen Dank sagen an Magnus Jung, aber auch, lieber Peter Engstler, an Dich. Wir hatten gerade gestern wieder das Thema Fairer-Lohn-Gesetz. Das ist ein Beispiel dafür, dass das Saarland vorangeht, sich für faire Löhne in diesem Land einsetzt, gleichermaßen die Tarifbindung stärkt und anerkennt. Ich bin froh, dass auch der Bund mit CDU und SPD diesem Beispiel gefolgt ist, liebe Kolleginnen und Kollegen! Darauf können wir stolz sein! (Beifall von der SPD.) Ich will zum Beginn meiner Rede zurückgehen, wo ich gesagt habe, dass der Tag der Arbeit aus dem Kampf um den Achtstundentag entstanden war. Aber wenn ich mir die aktuelle Debatte anschaue, auch leider in Teilen der Union, dann muss ich sagen, wir sind wieder an einem Punkt, von dem zumindest ich glaubte, dass wir ihn schon lange hinter uns gelassen hätten. Im Jahr 2024 wurden 1,2 Milliarden Überstunden geleistet, in diesem Jahr waren es 600 Millionen unbezahlte Überstunden. In den aktuellen Umfragen von infratest dimap sagt ein Großteil der Menschen in diesem Land, dass das nicht die (Abg. Ahr (SPD)) Lösung sein kann, dass das nicht das Problem ist, warum es gerade mit dem Wohlstand bergab geht. Es wird vielmehr wieder auf Produktivität, Innovation und technologischen Fortschritt geschaut. Das sind die Lösungen, damit wir in diesem Land wieder wirtschaftlich stark werden. Dafür müssen wir uns einsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Es geht aber auch noch etwas anderes aus den Umfragen hervor, und ich finde, das hat etwas mit dem Tag der Arbeit zu tun, denn es geht am Ende auch um Verteilung, um Primär- oder Sekundärverteilung. 83 Prozent sagen, dass das Thema „Vermögen und Steuergerechtigkeit“ in diesem Land eben nicht fair geregelt ist, nicht ordentlich funktioniert, und dass sie sich dort nicht gut aufgestellt fühlen. Das ist ein Appell, den die Bundesregierung nicht wegdrücken kann, wenn 83 Prozent der Befragten genau das sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Die Saarländerinnen und Saarländer sind nicht das Problem. Sie sind nicht faul, sie arbeiten, sie sind fleißig, sie arbeiten in Würde und setzen sich für ihren Job ein. Deshalb will ich an dieser Stelle ohne Schaum vorm Mund ganz klar sagen: Wer den Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag hart arbeiten, immer wieder sagt, dass sie schuld an der Misere sind, der hat die Probleme der Zeit nicht erkannt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir sollten uns in solchen Zeiten deshalb vielmehr die Hand reichen, Lösungen finden, Wege aufzeigen, wie es funktionieren kann. Zu sagen, dass der 1. Mai ein Feiertag ist, den wir vielleicht nicht mehr brauchen, das, finde ich, geht an der Realität vorbei. Wenn Markus Söder sagt, wir sollten eine Stunde in der Woche mehr arbeiten, und ich mir die Überstundenzahlen, die ich gerade genannt habe, anschaue, dann sage ich: Auch das geht an der Realität in diesem Land vorbei! Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich froh, dass unsere SPD, dass meine Fraktion gesagt hat, dass wir diesen Antrag einbringen, dass wir uns dafür stark machen, dass wir uns in diesen krisenbehafteten Zeiten zu den Menschen, zum Sozialstaat, zur Mitbestimmung und einer starken Wirtschaft bekennen. Wir bringen diesen Antrag ein und lehnen es ganz klar ab, wenn Menschen in Berlin oder sonst wo darüber diskutieren, dass der 1. Mai als Feiertag zur Disposition steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen zur Mitbestimmung, zum Tag der Arbeit, aber vor allem zu den Menschen, die in diesem Land jeden Tag hart arbeiten. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. Für die CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Vorweg will ich eines klarstellen, ohne jedes Aber und ohne jedes Relativieren: Der 1. Mai bleibt der Tag der Arbeit. Der 1. Mai bleibt ein gesetzlicher Feiertag, und der 1. Mai verdient unseren Respekt. Daran rüttelt niemand, auch wir nicht - gerade wir nicht! (Zurufe von der SPD: Im Saarland. - Beifall von der CDU.) Der 1. Mai steht für die Geschichte der Arbeitnehmerbewegung, für bessere Arbeitsbedingungen, für Mitbestimmung, für soziale Gerechtigkeit, für soziale Sicherheit und ja, auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt hier in unserem Land. Was die SPD hier aber heute vorgelegt hat, wird diesem Tag nicht gerecht. Hier wird nicht ernsthaft der 1. Mai verteidigt, sondern lediglich ein Popanz aufgebaut. Sie sprechen von „Vorschlägen aus der CDU“. Sie konstruieren eine Bedrohung. Sie empören sich über etwas, das Ihre eigenen Hauptdarsteller in die Welt gesetzt haben und das Sie hier aufblasen, ohne auch nur im Ansatz zu kapieren, was Sie mit solchem Mumpitz überhaupt anrichten! (Beifall von der CDU.) Das ist kein ernsthafter politischer Diskurs, das ist ein politisches Schauspiel. Es ist ein billiges, leicht zu durchschauendes Kasperletheater, das Sie hier aufführen. (Sprechen bei der SPD.) Und das Schlimme: Sie glauben auch noch, die Menschen draußen würden Ihnen dieses Kasperletheater abnehmen! Sie beziehen sich auf Meldungen, die nicht genannte, anonyme SPD-Vertreter geleakt haben, ohne zu nennen, wer überhaupt in der CDU das gesagt haben soll. (Zuruf von der SPD: Das stand im SPIEGEL.) Sie bleiben schuldig, wer es überhaupt gesagt hat. Nehmen Sie überhaupt wahr, was gerade passiert, was Ihnen gerade passiert - in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und ganz aktuell laut Forsa-Umfrage in Nordrhein-Westfalen? Die klassischen Arbeiter kehren der SPD in Scharen den Rücken. Und das ist kein Zufall. Das hat Ursachen, von Ihnen selbst hausgemachte Ursachen. Die Menschen auch hier im Saarland spüren doch die steigenden Lebens- (Abg. Theobald (CDU)) haltungskosten, die Unsicherheit in Industrie und Mittelstand, den Druck durch Transformation und Strukturwandel, die Überforderung durch Bürokratie und wachsende Zweifel an der wirtschaftlichen Zukunft. Und was macht die SPD? Sie wollen noch tiefer in den Geldbeutel der Familien, in die Taschen der Menschen in Deutschland greifen, Sie fordern noch mehr und noch höhere Steuern, drehen Videos, die zeigen, wie wenig Ahnung Sie von vielen Zusammenhängen haben, unter anderem auch vom Ehegattensplitting. Sie scheinen längst nicht mehr die Partei der Leistungsträger in dieser Gesellschaft zu sein. Sie blockieren in Berlin die wichtigsten Entscheidungen, versuchen überall nur noch, Ihre Ideologie durchzusetzen. (Beifall von der CDU.) Sie bringen hier einen Antrag ein, der sich an einer Medienmeldung abarbeitet, die Sie, wie gesagt, selbst in die Welt gesetzt haben. Ich sage Ihnen ganz offen: Das ist genau die Art von Politik, die die Menschen hier in unserem Land satthaben. Nicht weil der 1. Mai unwichtig wäre, ganz im Gegenteil, sondern weil die Menschen erwarten, dass wir uns um die echten Probleme kümmern. Meine Damen und Herren von der SPD, Sie reden immer gerne von Respekt. Aber worin zeigt sich denn wirklicher Respekt, wenn wir vom Wert der Arbeit reden, von Wertschätzung gegenüber den Menschen im Saarland? Ich sage es Ihnen: Er zeigt sich nicht in wohlklingenden Formulierungen, in Ihrer vermeintlichen Gewerkschaftsrhetorik und Ihren oft wiederholten Worthülsen. Er zeigt sich in der Frage, ob Arbeitsplätze sicher sind, ob Unternehmen investieren können, ob Energie bezahlbar bleibt, ob Pendler zukünftig zur Arbeit kommen, ob Pflegekräfte entlastet werden und ob unsere Industrie hier im Saarland noch eine Zukunft hat. Das ist die Realität der Arbeitnehmer im Saarland. (Sprechen bei der SPD. - Beifall von der SPD.) Und was liefern Sie? Empörung, Symbolik, Framing. Noch mal: Ihr Antrag ist kein Beitrag zur Lösung von Problemen. Er ist Populismus. (Widerspruch bei der SPD. - Beifall bei der CDU.) Wissen Sie, was besonders bemerkenswert ist? - Sie werfen anderen vor, falsche Signale zu senden, und Sie senden selbst eines. Ihnen ist die Inszenierung wichtiger als die Substanz. Das geht nicht nur mit Ihrer Fraktion nach Hause, sondern es geht vor allem auch mit Ihrer Chefin nach Hause, einer SPD-Landesvorsitzenden und stellvertretenden SDP-Bundesvorsitzenden, die diesem Theater auch noch zuschaut, statt ihm Einhalt zu gebieten. (Beifall von der CDU.) Sie kriegen nichts hin und glauben, Sie könnten den Menschen die Augen zuschmieren. Das zieht sich mittlerweile leider Gottes wie ein dicker, fetter, roter Faden durch das, was Sie noch für Politik halten. In aller Klarheit: Mit solchen Anträgen unterbieten Sie selbst das Niveau derjenigen, die Sie sonst gerne kritisieren und bei denen immer wieder gilt: Vereinfachen, Zuspitzen, Emotionalisieren, aber keine Lösungen liefern. (Anhaltendes Sprechen.) Ist das wirklich alles, was Sie aus Ihrer absoluten Mehrheit heraus noch überhaupt zu leisten vermögen? (Sprechen und Unruhe.)
Dagmar Heib
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat der Abgeordnete Alwin Theobald. Ich bitte, die Gespräche in den Reihen zu reduzieren. Es gibt ja die Möglichkeit der Wortmeldung.
Alwin Theobald CDU
Danke schön. - Wechseln wir doch einmal die Perspektive: Was würde ein Arbeitnehmer im Saarland heute erwarten? - Etwa, dass wir hier symbolisch über einen Feiertag streiten oder nicht doch eher, dass wir uns kümmern und um den besten Weg streiten, um - ich kann es gar nicht oft genug wiederholen - sichere Industriearbeitsplätze zu erhalten und neue Arbeitsplätze in Handwerk und Mittelstand zu schaffen, um eine verlässliche Energiepolitik für eine funktionierende Infrastruktur, für eine starke Tarifbindung, die wirklich gelebt wird und vor allem für Perspektiven auch für die kommenden Generationen? Das wäre ein Antrag gewesen, der diesen Namen verdient. Ihr Antrag ist es nicht. Deshalb sage ich Ihnen: Ja, wir stehen zum 1. Mai. Ja, wir stehen zum Tag der Arbeit. Ja, wir stehen zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserem Land. Wir stehen aber nicht für diese Art von Politik. Der 1. Mai ist ein Symbol, aber er sollte nie ein Tag bloßer Symbolpolitik sein. Der 1. Mai soll ein Tag des echten Einsatzes, des Einsatzes für bessere Lebensbedingungen und für die Menschen in unserem Land sein. Wenn die SPD diesem Anspruch noch gerecht werden will, dann müssen Sie mehr tun, als hier billige Empörung zu organisieren. Dann müssen Sie liefern, dann müssen Sie endlich liefern. (Anhaltendes Sprechen.) Genau daran, meine Damen und Herren von der SPD, werden Sie gemessen. Daran wird aber auch die gesamte Mitte hier im Hause gemessen. Wir lehnen diesen Antrag ab. Er erfüllt in (Abg. Theobald (CDU)) keiner Weise das, was die Menschen in diesem Land von uns erwarten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU. - Sprechen und Zurufe von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe drei Minuten Redezeit, aber der Kollege Theobald war so freundlich und hat mir sehr viel vorweggenommen. Selten habe ich die Gelegenheit, ihm so zuzustimmen wie heute. (Sprechen und Heiterkeit.) Allerdings ist er kurz vor Schluss etwas ausgerutscht, indem er pflichtgemäß gemeint hat, er müsse noch einen Hieb nach rechts geben. Aber das nehmen wir schon so hin, das macht nichts. In der Sache hat er 100 Prozent recht gehabt: Man weiß nicht, was der Anlass für diesen Antrag ist. Was hat die SPD-Fraktion dazu bewogen, zu meinen, der 1. Mai als Feiertag wäre gefährdet? Und an wen soll dieser Antrag gerichtet sein, vielleicht an die Saar-Regierung? Sie hat ja die Mehrheit hier im Landtag, da könnte sie ein Gesetz zum Schutze dieses 1. Mai einbringen und so weiter, aber nein, das ist ein Phantomantrag und als solchen betrachten wir ihn auch. Es ist ein Phantomantrag, es ist billige Propaganda. Wenn Herr Ahr meint, es würde Leute geben, die die arbeitende Bevölkerung beschuldigen, an unserer heutigen Misere schuld zu sein, dann lebt er in einer anderen Welt. Die Leute beschuldigen nicht die arbeitende Bevölkerung, die Leute beschuldigen die Regierung, und die Regierung wird seit Jahrzehnten mitbestimmt von der SPD, von Ihrer Partei, von Ihrer Fraktion. Die Leute haben den Eindruck, dass Sie sich in Ihrer Arbeit von der arbeitenden Bevölkerung entfernt und gelöst haben, über ihr schweben und die Probleme der arbeitenden Bevölkerung und überhaupt der Bevölkerung nicht mehr wahrnehmen, dass Sie in einer anderen Welt leben. Nicht die arbeitende Bevölkerung wird von den Leuten beschuldigt, sondern die Regierung wird beschuldigt, und sie wird mit Recht beschuldigt. Denn wer soll sonst schuld an der jetzigen Misere sein? Was den 1. Mai betrifft, ist unsere Haltung sonnenklar. Das war nie infrage gestellt. Das werden wir auch nie infrage stellen. Wir werden immer dafür eintreten, dass der 1. Mai ein Feiertag bleibt. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank für den Beitrag. - Wir fahren fort in den Wortmeldungen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Timo Ahr das Wort.
Timo Ahr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Alwin Theobald, die Wortmeldung davor, vom Kollegen Dörr, sagt alles über die Qualität Ihres Redebeitrags aus. (Beifall von der SPD. - Unmutsbekundungen und lautes Rufen von der CDU.) Wenn man hier steht und eben nicht nicht-populistisch - das habe ich eben rausgehört - sagt, was die CDU alles in den letzten Wochen vorgeschlagen hat, sondern sagt - - (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Stefan Thielen, gerne eine Karte abgeben, ansonsten einfach ruhig sein! (Lautes Sprechen und Zurufe.)
Dagmar Heib
Herr Abgeordneter Timo Ahr, diese Anmerkung gegenüber Herrn Thielen war nicht in Ordnung. Ich meine, es ist jetzt kein Ordnungsruf, aber ich finde es nicht in Ordnung, so miteinander zu reden.
Timo Ahr SPD
Alles klar! Das nehme ich an und entschuldige mich dafür. Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch mal: Ich habe ganz sachlich und ruhig darüber gesprochen, was in den letzten Monaten passiert ist und was vorgeschlagen wurde, und zwar von der Union. Alwin, ich schicke dir die Artikel. Es geht aber darum, dass ich zum Thema 1. Mai vorhin ausdrücklich keine Kritik an der CDU-Fraktion hier im Landtag geäußert habe. Dass dieser Vorschlag von allen Medienhäusern in den Koalitionsgesprächen noch einmal hervorgeholt wurde, kann doch in diesem Raum keiner abstreiten. Das ist die Grundlage dafür, dass wir ein Signal aussenden wollen, dass wir zum Tag der Arbeit und zu der Würde der Arbeit der Menschen stehen! (Beifall von der SPD.) Es bringt mich aber zu dem Punkt, lieber Alwin, dass in dem Redebeitrag Beschimpfungen, Beleidigungen, Diskreditierungen enthalten waren. Der Beitrag baut nicht darauf auf, was ich vorhin (Abg. Ahr (SPD)) gesagt habe. Es kann sein, dass die Rede schon zwei oder drei Tage vorher fertig war, das ist okay, aber fair im Umgang und fair in der Art und Weise, wie wir über das Thema reden, ist es nicht. Deshalb will ich es an dieser Stelle noch mal in Erinnerung rufen. Mindestlohn: SPD. Fairer-Lohn-Gesetz im Saarland: SPD und CDU, jetzt ist es nicht mehr wahr. Mittelstandspaket zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen: SPD. Transformationsfonds für den Erhalt der Stahlindustrie, 13.000 Arbeitsplätze: SPD. Öffentlicher Dienst: Sie haben ihn kaputtgespart, wir kümmern uns um die Menschen da draußen, die jeden Tag den Kopf hinhalten. Und dann sage ich Ihnen zu der wirtschaftlichen Frage, lieber Alwin Theobald: Katherina Reiche macht gerade gar nichts für wirtschaftliche Erfolge in diesem Land, gar nichts. Das macht Anke Rehlinger, aber nicht Katherina Reiche. (Beifall von der SPD. - Sprechen und La- chen.) Gehen Sie doch auf die saarländische Bilanz ein, nicht auf die in Berlin, denn darüber reden wir hier. (Anhaltende Zurufe und Sprechen bei CDU und AfD.) Das, was wir tun, ist Politik - - (Sprechen und Unruhe.) Frau Präsidentin, ist es okay, dass so dazwischengesprochen wird?
Dagmar Heib
Ich hatte gerade zum Mikrofon gegriffen. - Das Wort hat der Kollege Timo Ahr. Ich bitte alle, sich zurückzunehmen und die Debatte entsprechend zu gestalten.
Timo Ahr SPD
Ich will an dieser Stelle sagen, der Appell war eigentlich, sich für die Menschen in diesem Land, die hart arbeiten, einzusetzen, ein Signal zu senden, dass Menschen aus der Politik - Herr Dörr hat es überhaupt gar nicht verstanden - im Moment die Diskussion nur darauf lenken, die arbeitende Bevölkerung zu beschuldigen. Darum ging es. Das war der Appell. Ich habe gehofft, dass wir gemeinsam einen Konsens in dieser Frage finden. Es ging nicht darum, einen zu beschuldigen, das haben am Ende Sie daraus gemacht. Wir stehen für die Arbeiterinnen und Arbeiter in diesem Land, und das wird auch so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.)
Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Es wird eine Kurzintervention von Stefan Thielen angezeigt. Ich lasse die Kurzintervention zu und erteile das Wort Stefan Thielen von der CDU-Landtagsfraktion. Abg. Thielen (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Lieber Kollege Ahr, ich glaube, wir sollten uns darüber einig sein, dass es am besten wäre, bei diesen ganzen Problemen, die unser Land aktuell hat, wenn unsere beiden Parteien, die gemeinsam die Bundesregierung in Berlin stellen, geräuschlos, vernünftig und konstruktiv agieren würden. Diese Debatte, die Sie verschärft haben - das denke ich und das muss man schon so sagen -, trägt doch dazu bei, dieses Thema aufzuheizen. Was in verschiedenen Hintergrundsitzungen, in denen man hart verhandelt hat, wo vielleicht auch mal provoziert wird, gewesen sein soll als Fakt zu bringen, das finde ich teilweise unmöglich. Ich glaube, das wollte der Kollege Theobald damit zum Ausdruck bringen. Es wäre gut gewesen, wenn Sie hier Ross und Reiter genannt hätten. Kein Mensch weiß, wer das angeblich gefordert haben soll. Es rumort in den Medien. Wenn das kein Fakt ist, wenn das noch nicht mal in einem Papier gestanden hat, dann ist es das einfach nicht wert, das hier so darzustellen, als wollte die gesamte CDU in Deutschland nichts anderes als den 1. Mai abschaffen. Ich möchte auf Ihre Rede etwas entgegnen, deshalb habe ich mich gemeldet. Was war die Reaktion darauf, dass die Landesgruppen von NRW und von Niedersachsen der SPD-Bundestagsfraktion getagt und beschlossen haben, dass gefälligst die Bundesländer Ferientage abschaffen sollen, die zu viele haben? Das wären im Saarland etwa Fronleichnam und Maria Himmelfahrt. Bitte äußern Sie sich zu dieser Forderung der Bundestagsgruppen aus NRW und Niedersachsen, dass diese Feiertage im Saarland abgeschafft werden sollen. Sie haben jetzt noch die Gelegenheit dazu. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)
Dagmar Heib
Herr Abgeordneter Ahr, bitte schön. Sie können zum Saalmikrofon gehen. Sie haben das Wort.
Timo Ahr SPD
Vielen lieben Dank für den Beitrag. Zu Letzterem: Das lehne ich ab, weil nachweislich die Streichung von Feiertagen - das sagt teilweise sogar Herr Söder - am Ende nicht den wirtschaftlichen Erfolg bringt. Deshalb lehne ich das ab. Das zum Ersten. (Abg. Ahr (SPD)) (Beifall von der SPD.) Zum Zweiten: Lieber Stefan Thielen, wir sehen, dass in den letzten Wochen und Monaten eine Verunsicherung bei den Menschen besteht. Es geht um die Frage, wer an dieser wirtschaftlichen Lage schuld ist, und es kommt immer mehr das Gefühl auf und es entsteht der Eindruck, dass Politik, dass Menschen - ich ziehe nicht einen einzelnen raus, da gibt es mit Sicherheit auch welche in unseren Reihen in Berlin - die Schuld bei den arbeitenden Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben suchen. Es spielt keine Rolle, wer das über den 1. Mai gesagt hat. Fakt ist, es wurde in den Gesprächen nicht verneint. Im Nachgang hätte man das ja tun können, wenn es nicht stimmt. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Danach muss man aber damit rechnen, dass man, wenn solch ein Vorschlag kommt, eine Aneinanderreihung von Forderungen, die immer zulasten der Arbeiterinnen und Arbeiter gehen, folgt. Dass man vor zwei Tagen mit wenig Schaum vorm Mund - es war für mich wenig Schaum vorm Mund - einen Antrag stellt, der darauf abzielt, dass wir uns zur sozialen Marktwirtschaft, zur Tarifbindung und zu der Würde der Menschen bekennen, die jeden Tag arbeiten gehen, und darauf die Rede von Alwin Theobald folgt, das hat Sprengstoff in diese Diskussion gebracht, nicht aber der Antrag und nicht die Diskussion von uns. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Wir fahren fort in unserer Debatte. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Alwin Theobald das Wort.
Alwin Theobald CDU
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe in der Debatte deutliche Worte gefunden und das hat seinen Grund darin, dass sich ein Antrag darauf stützt, dass gewisse Dinge aus angeblich hinter verschlossenen Türen geführten Verhandlungen nach außen getragen worden seien. Dann wird noch behauptet - auch in Ihrer Rede -, hier habe die CDU, die Union, gefordert, den 1. Mai als Feiertag abzuschaffen. Der Kollege Commerçon ruft hinein, alle relevanten Medien wie der SPIEGEL und viele andere hätten darüber berichtet, (Abg. Commerçon (SPD): Sie erfinden hier gerade Storys!) Dann war es Herr Sisamci. Da muss ich sagen, das alles geht auf einen Bericht des SPIEGEL zurück, alle Berichterstattungen in diesem Land, gestützt auf anonyme SPD-Kreise. Noch nicht einmal von Ihnen nennt jemand den Namen, der herausgegeben haben soll, was nicht belegt ist. Darauf haben Sie sich gestützt. Es wurde kein CDU-Politiker namentlich genannt. Es gibt kein offizielles CDU-Papier und keinen Beschluss. Es gibt kein öffentlich dokumentiertes Zitat und es gibt keinerlei bestätigte Urheberschaft, nicht einmal indirekt. Das zum Anlass zu nehmen, einen Antrag einzubringen und die Union in ihrer Gesamtheit anzugreifen, ist nicht in Ordnung. Das ist genau dieses Theater, das ich Ihnen vorhin eindrucksvoll geschildert habe. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Kollege Theobald, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2157. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2157 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2157 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die CDUund die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 16 und 26 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Konsequente Abschiebung straffällig gewordener vollziehbar ausreisepflichtiger Personen - Datenlage verbessern, Prioritäten setzen, Taskforce einrichten (Drucksache 17/2158) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Rechtsstaatliche Rückführung straffällig gewordener ausländischer Personen im Saarland unter realistischen Rahmenbedingungen (Drucksache 17/2184) Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Sebastian Schorr das Wort.
Sebastian Schorr CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir beraten heute einen Antrag, der zwei Dinge miteinander vereint, die auch zusammengehören: eine funktionierende Willkommenskultur und ein funktionierender (Abg. Schorr (CDU)) Rechtsstaat. Wir stehen als Saarland für Integration, für Menschlichkeit und für Aufnahme von Menschen, die Schutz suchen und auch benötigen. Aber genauso gilt: Akzeptanz und Gelingen von Integration entsteht nur dann, wenn geltendes Recht konsequent durchgesetzt wird. Genau hier zeigt sich ein strukturelles Problem. Das belegen die Antworten der Landesregierung sehr deutlich. Wir haben als CDU-Fraktion in der Vergangenheit bewusst parlamentarische Anfragen gestellt, um hier Klarheit zu bekommen, die wir aber leider nicht erhalten haben. Die zentralen Fragen waren: Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen im Saarland sind strafrechtlich in Erscheinung getreten? Die Antwort der Landesregierung ist hier auch eindeutig. Ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin: Zu einzelnen Fragen liegen keine statistischen Daten vor. Hier müssten alle 1.725 Akten gesichtet werden. Erkenntnisse über bloße Ermittlungsverfahren werden nicht statistisch erfasst. - Das bedeutet im Klartext, die Landesregierung weiß nicht, wie viele ausreisepflichtige Personen im Saarland Straftaten begangen haben. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch im Justizvollzug. Auch hier hieß es - ich zitiere erneut mit Ihrer Erlaubnis -: Eine Statistik wird nicht geführt. Zur Beantwortung wären umfangreiche Recherchearbeiten erforderlich. Das heißt auch hier, man weiß es nicht und man erhebt es auch nicht systematisch. Man könnte fast schon sagen, es interessiert einen nicht. Genau das ist der Kern unseres Antrages. Ein Staat, der nicht weiß, welche ausreisepflichtigen Personen Straftaten begehen, kann keine Prioritäten setzen. Ohne Daten keine Steuerung, ohne Steuerung keine Priorisierung und ohne Priorisierung bleibt staatliches Handeln immer reaktiv. Im Jahr 2025 wurden 39 Personen direkt aus den Justizvollzugsanstalten sowie der Forensischen Psychiatrie abgeschoben. Das zeigt, in diesen Fällen gelingt es, Rückführungen konsequent umzusetzen. Gleichzeitig wird in der Antwort der Landesregierung deutlich, dass es an einer systematischen Datengrundlage fehlt. So heißt es - ich zitiere erneut -: Eine Statistik über die Anzahl der ausländischen Inhaftierten, die nach Verbüßung der Strafe ausreisepflichtig sind, wird nicht geführt. Und weiter: Zur Beantwortung der Fragen wären umfangreiche Recherchearbeiten erforderlich. Das bedeutet auch hier, im Bereich der Justizvollzugsanstalten fehlt eine systematische Grundlage, um gezielt zu steuern und zu priorisieren. Das zeigt deutlich, es fehlt in dem ganzen Bereich an einer Systematik. Damit sind wir bei einem entscheidenden Punkt. Es reicht nicht aus, erst dann zu handeln, wenn jemand bereits in Haft ist. Vollziehbar ausreisepflichtig bedeutet, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung liegen grundsätzlich bereits vor. Die Frage muss also sein: Wie kommen wir früher ins Handeln, nicht erst in der Haft? - Unsere Antwort ist klar: Bei erheblichen Straftaten muss frühzeitig prioritär geprüft werden, ob eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Dies muss koordiniert werden, um zu priorisieren und Maßnahmen einzuleiten - nicht erst am Ende einer Entwicklung, sondern so früh wie rechtlich möglich. Gerade bei Mehrfachstraftätern darf nicht gewartet werden, bis sich eine Entwicklung ergibt, die schließlich in einer Haftstrafe endet. Wichtig ist: Es geht ausdrücklich nicht um integrierte Familien oder rechtstreu in unserem Land lebende Menschen. Es geht um eine klare Differenzierung. Wer sich an Recht und Ordnung hält, gehört zu unserer Gesellschaft. Wer trotz bestehender Ausreisepflicht Straftaten begeht, muss mit konsequentem staatlichen Handeln rechnen. (Beifall von der CDU.) Ein weiterer Punkt ist die Organisation. Andere Bundesländer zeigen, dass es besser geht. Dort arbeiten Ausländerbehörden, Polizei und weitere Stellen eng im Bereich vollziehbar ausreisepflichtiger ausländischer Straftäter zusammen. Informationen werden gebündelt, Fälle priorisiert und Maßnahmen koordiniert. Diese anderen Bundesländer haben kein anderes Recht, sie haben eine bessere Struktur. Genau diese Struktur brauchen wir auch hier im Saarland. Bessere Datenverknüpfung, Digitalisierung der Ausländerbehörde, klare politische Priorität und eine Taskforce, die sich gezielt mit straffällig gewordenen, vollziehbar ausreisepflichtigen Personen beschäftigt, Fälle identifiziert und Maßnahmen koordiniert - nicht erst, wenn es sich bereits um Mehrfach- und Intensivstraftäter handelt. Schon bei Straftaten gegen das Leben, einzelnen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Hoheitsdelikten wie Raub oder gefährliche Körperverletzung sollte diese Taskforce tätig werden. Ein letzter wichtiger Punkt ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausländerbehörde sehr gute Arbeit leisten, aber in Strukturen arbeiten, die nicht ausreichen. Das ist keine Kritik an der Verwaltung, es ist eine Frage politischer Prioritätensetzung. Am Ende geht es um eine ganz einfache Frage: Wollen wir systematisch wissen, worüber wir sprechen, und wollen wir danach handeln? - Unser Antrag gibt darauf eine klare Antwort, ich bitte um Zustimmung. - Danke. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Schorr, für die Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion. Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.
Sascha Haas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wer in Deutschland Schutz sucht, wer hier lebt und arbeitet, zur Schule geht oder eine Ausbildung absolviert, sich einbringt und unsere Regeln achtet, soll wissen: Das Saarland steht zu Humanität, zu Integration und einem fairen Miteinander. Genauso klar ist: Wer Straftaten begeht, wer unsere Regeln missachtet und wer andere Menschen gefährdet, muss mit den Konsequenzen des Rechtsstaates rechnen. Das gilt für uns als SPD unabhängig von Herkunft, Pass oder Aufenthaltsstatus. (Beifall von der SPD.) Kriminalität darf nicht verharmlost werden. Opfer von Straftaten haben Anspruch darauf, dass der Staat handelt. Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Sicherheit und der Rechtsstaat hat die Pflicht, geltendes Recht durchzusetzen. Darüber, denke ich, besteht zwischen den beiden demokratischen Fraktionen hier im Haus eigentlich Konsens. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD). - Spre- chen bei der SPD.) Er kann ja eine Kurzintervention machen. Der Streit beginnt dort, wo aus einem ernsten Thema ein politisches Schaufenster wird. Genau das, liebe CDU, werfe ich Ihnen und Ihrem heute vorliegenden Antrag vor, denn die CDU spricht in ihrem Antrag von einem Skandal. Sie unterstellt der Landesregierung Untätigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wenn Sie von einem Skandal reden wollen, schauen wir doch mal in den Rückspiegel. Der eigentliche Skandal ist doch - Sie haben es in Ihrer Rede selbst angesprochen -, dass Sie über Jahrzehnte am Steuer saßen und zugeschaut haben, wie die Aktenberge in der Zentralen Ausländerbehörde bis an die Decke gewachsen sind. Sie haben die Zentrale Ausländerbehörde personell ausbluten lassen. Sie haben die Digitalisierung in den letzten zehn Jahren schlicht verschlafen und jetzt, da Sie in der Opposition sitzen, entdecken Sie plötzlich die Forderung nach belastbaren Daten. Ich frage mich, wo war Ihr Aufschrei nach Digitalisierung in den letzten Jahren? Wo war Ihr Ruf nach mehr Personal, als die Kolleginnen und Kollegen in Lebach unter der Last der Akten fast zusammengebrochen sind? (Zuruf von der CDU.) Damals war von Ihnen nichts zu hören. (Beifall von der SPD.) Ich muss sagen, wer jahrelang den Besen im Schrank gelassen hat, muss uns heute nicht erklären, wie man den Hof kehrt. Sie selbst haben die Ausländerbehörde damals zentralisiert, auch wenn es schon etwas länger her ist. (Zuruf des Abgeordneten Wegner (CDU).) Wer nach einem bayerischen Vorbild eine sogenannte Taskforce einrichten will, hat, glaube ich, den Unterschied zwischen dem Saarland und Bayern nicht verstanden. Wer sagt, wir würden nicht liefern, hat sich scheinbar die Zahlen in den letzten Jahren nicht angeguckt. Seit 2022 haben sich die Abschiebungen im Saarland mehr als verdoppelt. Das ist kein Zufall, es ist das Ergebnis von 53 neuen Stellen, die wir im Doppelhaushalt geschaffen haben. Es ist das Ergebnis einer Verwaltung, die endlich wieder atmen kann. Ich muss ganz ehrlich sagen, lieber Herr Schorr, Sie haben sich in den letzten Jahren nicht darum gekümmert, dass es mehr Stellen in der Zentralen Ausländerbehörde und im Landesverwaltungsamt gab. (Abg. Schorr (CDU): Doch, ich persönlich ha- be das gemacht.) Es waren wir als SPD-Landtagsfraktion, die sich in den letzten Jahren dafür eingesetzt hat. Ich, und das gilt vermutlich auch für die Kolleginnen und Kollegen in Lebach, hätte mir ein bisschen mehr Engagement vonseiten der CDU gewünscht, als Sie das Haus noch hatten und in Ihrer Oppositionsrolle bei den Haushaltsverhandlungen. (Lachen der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Darüber kann man lachen, für die Kolleginnen und Kollegen in Lebach ist es ehrlicherweise nicht zum Lachen. Einen Punkt in Ihrem Antrag finde ich besonders gefährlich. Sie fordern Maßnahmen schon bei der ersten Straftat noch vor Abschluss eines Strafverfahrens. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Die Unschuldsvermutung ist in Deutschland das Fundament einer rechtsstaatlichen Demokratie. Wir werden nicht zulassen, dass aufenthaltsrechtliche Maßnahmen zu einem Vorverurteilungsinstrument werden, denn ein starker Rechtsstaat zeigt sich dadurch, dass er sich an seine eigenen Regeln hält, auch wenn es mal populistischen Gegenwind gibt. Wir wollen Rückführungen, die vor Gericht Bestand haben und keine PR-Aktionen, die am nächsten Tag von jedem Verwaltungsgericht wieder einkassiert werden. Für uns bedeutet Rechtsstaatlichkeit Augenmaß statt Schlagzei- (Abg. Haas (SPD)) lenpolitik. Das unterscheidet uns als SPD ganz klar von dem, was Sie uns heute in Ihrem Antrag vorlegen. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie uns eines klar trennen. Ich bin froh, dass es in Ihrem Wortbeitrag anders klang, als es in dem Antrag wirkte, den ich gelesen habe. Wir sprechen über Straftäter. Wir sprechen ausdrücklich nicht über die zehntausenden Menschen, die hierher geflüchtet sind, die eine Migrationsgeschichte haben, die dieses Land aufgebaut haben, die unsere Gruben und Stahlwerke groß gemacht haben und die das Saarland auch heute noch jeden Tag am Laufen halten. Ich bin froh, dass Sie das in Ihrer Wortmeldung klargestellt haben, weil es mir in Ihrem Antrag ehrlicherweise etwas anders vorkam. Ich finde, dass diese Menschen Respekt verdient haben und keinen Generalverdacht, der in Ihrem Antrag, wie ich ihn gelesen habe, mitgeschwungen ist. Man muss ganz klar differenzieren, denn wer alles in einen Topf schmeißt, gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Frieden in unserem Land, und das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall von der SPD.) Akzeptanz für Migration entsteht nicht durch Pauschalisierung, sondern durch einen Staat, der human zu den Schutzsuchenden ist, aber konsequent gegenüber all jenen, die sich nicht an unsere Gesetze halten. Der Antrag, den wir vorgelegt haben, ist ehrlicher. Wir sagen: Ja, wir müssen Schnittstellen optimieren. Ich kann ehrlicherweise Ihre Kritik nicht ganz verstehen, denn im Innenausschuss haben uns alle Akteure gesagt, dass sie persönlich in Verbindung stehen - Polizei, Justiz und die ZAB. Es gibt diesen Austausch. Dass man diese Schnittstellen noch optimieren kann, da bin ich bei Ihnen. Das ist auch Teil unseres Antrages. Ja, wir brauchen auch ein Berichtswesen, aber wir müssen das auf dem Boden der Realität tun. Wir wissen, dass eine Abschiebung nicht daran scheitert, dass jemand vollziehbar ausreisepflichtig ist und das Land es nicht will. Man muss doch die Realität sehen, dass häufig andere Gründe dagegen sprechen, nämlich, dass ein Herkunftsstaat die Person nicht aufnehmen will, dass jemand gesundheitlich vielleicht gar nicht in der Lage für eine Rückreise ist, dass jemand vielleicht auch wegen verfassungsund europarechtlichen Regeln nicht abgeschoben werden kann. All das blenden Sie in Ihrem Antrag und in Ihrer Wortmeldung aus. Wir arbeiten an echten Lösungen. Wir haben mit der Überarbeitung der Verwaltungsanweisung nach § 456a der Strafprozessordnung, mit der Beschleunigung der Identitätsklärung, mit mehr Personal und moderner Technik schon etwas vorgelegt. Wir machen Rückführungspolitik eben nicht mit Schaum vor dem Mund, sondern auf rechtsstaatlicher Grundlage und mit einer starken zentralen Behörde wie der ZAB. Die CDU will mit ihrem Antrag den starken Staat inszenieren. Ich möchte - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - den Kollegen Alwin Theobald zitieren: Ihnen ist die Inszenierung durch diesen Antrag wichtiger als die Substanz. Deswegen sage ich ganz klar: Ihr Antrag ist ein Schaufenster ohne Ware. Unser Antrag ist das Fundament für ein sicheres und gerechtes Saarland. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden den Antrag der CDU ablehnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Haas, für die Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion. Es wurde eine Kurzintervention beantragt, aber, Herr Kollege Schorr, ich muss Ihnen sagen, dass bei der Begründung der Anträge Kurzinterventionen leider nicht erlaubt sind, erst bei der Aussprache. - Wir fahren also fort. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. Als nächster Redner hat Carsten Becker von der AfD-Landtagsfraktion das Wort.
Carsten Becker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländer! Der Antrag der CDU greift viele wichtige und richtige Punkte auf, die in einem Land wie dem unseren vor vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit waren, dass man sich nämlich in erster Linie, wenn es um Abschiebungen geht, um Schwerstkriminelle, um islamistische Gefährder kümmert und nicht um rechtstreue Bürger, die arbeiten gehen, Steuern zahlen und gut integriert sind. Leider ist das bei uns im Saarland nicht der Fall, wie es der CDU Antrag feststellt. Ich bekomme selbst hin und wieder Anfragen oder werde angeschrieben, etwa aus der assyrischen Gemeinde. Es werden Christen und Jesiden abgeschoben, die integriert sind und hier auch arbeiten. Man schnappt sich quasi die leichten Früchte. Umgekehrt hört man von den Kollegen aus der Polizei, die für diese Maßnahmen, wenn es um Straftäter geht, zuständig sind, immer wieder, das Verfahren sei noch am Laufen, man könne oder wolle diese Leute nicht abschieben. Da kann man dem Antrag der CDU voll zustimmen. Wir müssen Prioritäten setzen und uns genau um diejenigen kümmern, die Probleme machen und sich nicht integrieren wollen. (Abg. Becker (AfD)) Das Folgende habe ich aus dem Antrag der CDU aber nicht herausgelesen: Wir haben jetzt über 400.000 Syrer in Deutschland, die sich im Bürgergeld befinden und die offensichtlich die letzten beinahe zehn Jahre nicht genutzt haben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Konflikt in Syrien ist nun vorbei. Da wäre schon die Frage, wie Sie sich positionieren. Die Position der AfD ist klar: Sie müssen zurückkehren. Denn ganz ehrlich: Wer es in zehn Jahren nicht geschafft hat, sich hier in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wird es auch in den nächsten zehn Jahren nicht schaffen. Es ist wirklich nicht die Aufgabe der Steuerzahler in Deutschland und im Saarland, diesen Menschen den Rest ihres Lebens in Deutschland dauerhaft eine Vollverpflegung sowohl in den Krankenkassen, aber auch über das Bürgergeld zu ermöglichen. Wir haben andere Probleme. Der Schutzstatus ist entfallen. Diese Menschen müssen zurückkehren. Das habe ich aus Ihrem Antrag aber nicht herausgelesen. Wir würden davon auch abhängig machen, wie wir uns bei der Abstimmung positionieren. Wenn das für Sie eine Selbstverständlichkeit ist, können wir diesem Antrag zustimmen, ansonsten würden wir uns enthalten, denn dann springt der Antrag am Ende zu kurz. Ich wünsche mir, dass wir im Saarland die Prioritäten bei den Straftätern setzen, dass wir dann an die Leute gehen, die sich weigern, sich hier zu integrieren und die im Bürgergeld sind. Ganz ehrlich: Die Leute, die hier vernünftig arbeiten, die sich integrieren, Steuern zahlen und eine Bereicherung für unser Land sind, sind aus Sicht der AfD herzlich willkommen. Das begrüßen wir. Sie gehören nicht abgeschoben, insbesondere wenn es um Christen oder Jesiden geht, die dort unten verfolgt werden und die einen dauerhaften Schutzgrund haben. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Becker, für Ihren Redebeitrag. Es gibt noch eine Wortmeldung. Ich erteile dem Abgeordneten David Maaß von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
David Maaß SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss es aufgrund der Zeit kurz machen. Ich habe mich vorhin gefragt, welche gefährliche Suppe der Kollege Schorr von der CDU-Fraktion anrührt und wie das vielleicht auf Personen wirkt, die mit der Thematik an sich nicht so beschäftigt sind. Und das hat mir gerade der Kollege Becker von der AfD-Fraktion eindrucksvoll gezeigt. Ich will eine ganz wichtige Botschaft direkt am Anfang meiner kurzen Rede bringen. Lieber Kollege Schorr, ich habe Sie damals als Büroleiter von Innenminister Bouillon kennengelernt. Ich gehe davon aus, dass Sie Erfahrung haben und hinter die Kulissen geblickt haben. Sie haben, wie gesagt, eine Sache ganz gefährlich vermischt, nämlich Folgendes: Vollziehbar ausreisepflichtig bedeutet nicht, dass die Person abgeschoben werden kann. Vollziehbar ausreisepflichtig ist nicht automatisch tatsächlich abschiebbar, denn in den wenigsten Fällen sind vollziehbar ausreisepflichtige Personen auch abschiebbar, weil, wie der Kollege Haas es gesagt hat, Abschiebehemmnisse existieren. (Abg. Schorr (CDU): Dazu gibt es keine Sta- tistik!) Es gibt eine Konzeption. (Erneuter Zuruf des Abgeordneten Schorr (CDU).) Herr Kollege Schorr, ich habe im Moment das Wort. Sie können gerne nachher sprechen. (Abg. Schorr (CDU): Das mache ich!) Wir haben uns im Innenausschuss in zwei oder drei Sitzungen von der Landespolizeidirektion und der Justiz berichten lassen, dass es eine Konzeption zwischen Polizei, Justiz und auch ZAB gibt, dass ein entsprechendes Netzwerk und auch ein Berichtswesen existieren. Jetzt den Eindruck zu vermitteln, dass das Saarland keinen Überblick über hochkriminelle Ausländer habe, die abgeschoben werden müssen, finde ich etwas gefährlich. Da lehnen Sie sich sehr weit aus dem Fenster. Herr Becker, auch zu Ihnen noch ein Wort. Sie haben vorhin gesagt, der Bürger verstehe es nicht, warum Ausländer, die hier Straftaten begehen, nicht während der Strafverfolgung abgeschoben werden. - Na ja, weil hier in Deutschland die Unschuldsvermutung besteht. Wie vorhin schon gesagt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, dann gibt es die Konzeption, die zwischen Polizei, Justiz und ZAB greift, die über aufenthaltsbeende Maßnahmen entscheiden. (Zuruf des Abgeordneten Becker (AfD).) Es gibt eine überarbeitete Verwaltungsanweisung, welche die Strafvollstreckung aussetzt, wenn aufenthaltsbeende Maßnahmen ergriffen werden. Deswegen ist es auch möglich, eine so hohe Anzahl aus den Justizvollzugsanstalten und der Forensik abzuschieben. Das Saarland hat dort alles im Griff, kein Grund zur Panik! Dies sage ich vor allem an die Adresse des Kollegen Schorr gerichtet. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Maaß, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun Dr. Christopher Salm von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Dr. Christopher Salm CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländer! Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, beginne ich direkt mit einem Zitat aus unseren Anfragen vom 20.01.2026 und vom 13.03.2026. Die Frage in der Anfrage vom 20. Januar lautete: „Wie viele der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen sind mindestens einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten?“. Die Antwort lautete, dafür müssten 1.725 Akten gesichtet werden. Die Beantwortung der Frage wäre mit umfangreichen Recherchearbeiten in der Zentralen Ausländerbehörde verbunden. Die Frage in der Anfrage vom 18. März 2026 lautete: „Wie viele der vollziehbar Ausreisepflichtigen wurden im Zeitraum 2021 bis 2025 aus den JVAs beziehungsweise der Forensik entlassen, ohne dass eine Abschiebung erfolgte?“. Die Antwort hierauf lautete, dass eine Statistik im Sinne der Fragestellung nicht geführt werde. Zusammenfassend kann das nur bedeuten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung gerade nicht weiß, wer auf der einen Seite vollziehbar ausreisepflichtig ist und wer auf der anderen Seite von diesem Personenkreis Straftäter ist. Ein wahrer Offenbarungseid ist sodann der korrespondierende SPD-Antrag. In diesem wird doch tatsächlich die Landesregierung von der SPD-Fraktion dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass in allen Fällen vollziehbar ausreisepflichtiger Personen die rechtlichen Möglichkeiten zur Aufenthaltsbeendigung konsequent geprüft und umgesetzt werden sollen. Wenn die SPD-Fraktion mit ihrer absoluten Mehrheit dies von ihrer Landesregierung fordern muss, heißt das doch, dass gerade nicht sichergestellt ist, dass in allen Fällen vollziehbar ausreisepflichtiger Personen die rechtlichen Möglichkeiten zur Aufenthaltsbeendigung konsequent geprüft und umgesetzt werden. Wenn Herr Kollege Haas auf die gute CDU-geführte Regierungszeit blickt, vergisst er, dass da noch eine andere Partei, nämlich seine, mit im Boot saß. Bei allen Verhandlungen, um im Bereich der inneren Sicherheit nachzupersonalisieren, gab es Forderungen an anderer Stelle, weshalb es dazu nicht gekommen ist. Das ist auch Teil der Wahrheit. Die SPD fordert in ihrem Antrag die Landesregierung dazu auf, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten konsequent geprüft und umgesetzt werden. Und ich frage mich dann: Ist das - Stand heute - nicht der Fall? - Deswegen begrüßen wir die Forderung, aber es bleibt ein absoluter Offenbarungseid. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Dr. Salm, für Ihren Redebeitrag. - Es ist eine weitere Wortmeldung vom Kollegen Sascha Haas eingegangen. Sie haben noch 26 Sekunden Redezeit.
Sascha Haas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es in meinen 24 Sekunden ganz kurz. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die CDU nicht weiß, was „vollziehbar ausreisepflichtig“ in der Realität bedeutet, nämlich eben nicht, dass man Menschen in allen Fällen abschieben kann. Vielleicht gehen Sie da noch mal kurz in sich. Außerdem braucht man keine Panik zu schieben, dass die saarländische Landesregierung keinen Überblick hätte. Es wurde mehrfach im Innenausschuss durch die Akteure von Justiz, Polizei und ZAB deutlich, dass man jeden Einzelfall prüft. Sie sind auch mit dem BAMF im Gespräch. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, glaube ich, dass unser Antrag deutlich zeigt, wo man nachschärfen kann.
Christina Baltes
Herr Haas, ich erinnere an Ihre Redezeit.
Sascha Haas SPD
Die Panik ist nicht begründet. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Es gibt eine weitere Wortmeldung vom Kollegen Schorr von der CDU-Landtagsfraktion.
Sebastian Schorr CDU
Ich wollte eigentlich nicht mehr sprechen, aber ich muss mich zu Wort melden, nachdem mein Name mehrfach gefallen ist. Ja, ich würde mir schon zutrauen, dass ich in diesem Bereich Erfahrungswissen habe. Ja, ich kenne die Unterschiede. Genau das ist der Ansatz, denn dort widersprechen Sie sich. Wir als Parlament müssen doch wissen, über welche Größenordnungen wir bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen reden. Dann soll die Taskforce greifen, damit es tatsächlich zu einer Abschiebung kommt, die rechtlich und tatsächlich ausgeführt wird. In einem ersten Schritt muss man aber doch zuerst (Abg. Schorr (CDU)) einmal wissen - wie der Kollege Salm es zu Recht gesagt hat -, was die Schnittmenge ist. Dann muss man mit allen Behörden gemeinsam versuchen, die Hindernisse einer Abschiebung mit Passersatzpapieren et cetera aus dem Weg zu räumen. Genau dafür ist die Taskforce da. Ich kann mich meinem Kollegen Salm nur anschließen: Es ist ein Offenbarungseid. Es gibt keine Statistik. Sie kennen die Anzahl überhaupt nicht und sagen trotzdem, Sie hätten alles unter Kontrolle. Das geht gar nicht, weil man für Kontrolle wissen muss, was hier im Land passiert, und das wissen Sie nicht. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Danke, Herr Kollege Schorr, für Ihren Redebeitrag. - Es wurde eine Kurzintervention vom Kollegen Maaß beantragt. Herr Maaß, benutzen Sie bitte das Saalmikro. Abg. Maaß (SPD) mit einer Zwischenbemerkung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Lieber Kollege Schorr, das sind, wie gesagt, gewagte Aussagen für einen Regierungsdirektor - ich glaube, das waren Sie vor Ihrer Zeit hier im Landtag - oder Oberrat. Ich weiß es nicht mehr. Es geht uns darum, dass Sie versuchen, eine rechtliche Angelegenheit in eine Schublade zu stecken, um in der Bevölkerung ein Gefühl der Unsicherheit herzustellen. Wenn ich Ihnen sage, worum es in dieser Konzeption geht, und Sie mir zuhören, werden Sie merken oder wissen - und ich glaube, das wissen Sie, weil Sie wahrscheinlich die Protokolle der entsprechenden Innenausschusssitzungen gelesen haben -, dass es primär nicht darum geht, ausländische Straftäter abzuschieben, sondern dass wir von einer Konzeption für Mehrfach- und Intensivstraftäter sprechen. Das sind in aller Regel Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende. Im Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke als oberste Prämisse in der Strafverfolgung. Deswegen geht es der Justiz, der Polizei und der ZAB darum, die Menschen schnellstmöglich wieder auf den rechten Weg zu bringen, gleichwohl mitschwingend mit der entsprechenden Verwaltungsanweisung, die ich vorhin angesprochen habe, dass Menschen ausreisen können, um der Strafvollstreckung zu entgehen. Das ist der Hintergrund der Konzeption. Es geht nicht um die Taskforce, nicht darum, möglichst viele Personen abzuschieben. Die Menschen, die abgeschoben werden können, werden abgeschoben, aber „vollziehbar ausreisepflichtig“ ist ungleich „tatsächlich abschiebbar“. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Herr Kollege Schorr, möchten Sie darauf antworten? - Bitte benutzen Sie das Saalmikrofon.
Sebastian Schorr CDU
Ich weiß zwar ehrlich gesagt nicht, auf was ich antworten soll, weil mir die Frage nicht bekannt ist, (Abg. Maaß (SPD): Es war eine Klarstellung zu Ihrer Rede!) aber ich nutze die Gelegenheit, Ihnen das Ganze noch einmal zu erklären. Unser Antrag geht weiter als die aMIT. Das ist die Fachbezeichnung für - das sollte Ihnen vielleicht geläufig sein - ausländische Mehrfach- und Intensivstraftäter. (Zuruf des Abgeordneten Maaß (SPD).) Die Gruppe hat man erst eingerichtet, nachdem wir als CDU zwei parlamentarische Anfragen gestellt hatten, weil man diese vorher nicht auf dem Schirm hatte. Jetzt ist, Gott sei Dank, die Landesregierung diesen Weg, diesen ersten Schritt gegangen und wir sagen, wir gehen den zweiten Schritt. Darüber gibt es hier eigentlich einen Konsens: Die Personen, die keine Bleibeperspektive haben und sich nicht an Recht und Gesetz halten, sollen abgeschoben werden. (Weiterer Zuruf des Abgeordne- ten Maaß (SPD).) Genau dafür ist dieser Antrag. Herr Maaß, heben Sie nachher die Hand. (Erneuter Zuruf des Abgeordne- ten Maaß (SPD).) Hören Sie doch mal zu! Heben Sie nachher die Hand. (Unruhe.)
Christina Baltes
Das Wort hat Herr Schorr.
Sebastian Schorr CDU
Es ist genau das, was Sie wollen. Wir wollen das auch. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2158. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2158 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2158 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2184. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2184 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2184 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 17 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Strukturelle Ungleichheiten beseitigen - Gleichstellung als verfassungsrechtlicher Auftrag (Drucksache 17/2159) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon das Wort.
Ulrich Commerçon SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolleginnen! Als Textilarbeiterinnen vor über 100 Jahren für ihre Rechte auf die Straße gingen, forderten sie Brot und Rosen. Brot, das weiß jeder sofort, stand für wirtschaftliche Sicherheit. Heute werden auch am 8. März Rosen verteilt, häufig wird das missinterpretiert. Was haben wir schon alles gehört, Rosenkavalier et cetera. Nein, Rosen stehen für Würde und für Teilhabe. Beides, die wirtschaftliche Sicherheit und die Würde und Teilhabe, gehören zusammen, deswegen Brot und Rosen. Beides fehlt auch heute noch viel zu vielen Frauen in unserer Gesellschaft. Deswegen ist es gut, dass wir über eine Gleichstellungsstrategie nicht nur reden, sondern sie auch vorantreiben, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Wie aktuell diese Forderung ist, zeigt auch eine aktuelle Umfrage. Es ist erschreckend: Immer mehr junge Männer vertreten auch in unserer Gesellschaft wieder häufiger traditionelle Rollenbilder. Fast ein Drittel meint sogar, Frauen sollten ihren Männern - ich zitiere - „gehorchen“. Das macht deutlich, Gleichstellung ist noch lange nicht erreicht und sie muss immer wieder von Neuem erkämpft werden. (Beifall von der SPD.) Das zeigt sich auch in der politischen Realität: Frauen sind in Parlamenten und Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert. Im Bundestag liegt der Frauenanteil, er ist wieder zurückgegangen, bei nur noch 32 Prozent. Dabei ist doch klar: Es macht einen Unterschied, ob Frauen angemessen repräsentiert sind - und das heißt gleichberechtigt repräsentiert sind - oder nicht. Mehr Frauen in der Politik, das ist keine Frage der Symbolik, denn wer mitentscheidet, der bestimmt auch, was priorisiert wird und was zu lange übersehen wurde. Da wir heute Morgen schon Verfassungsänderungen durchgenommen haben und auf der anderen Seite sehen, dass in vielen anderen Ländern das Thema Parität mittlerweile eine Selbstverständlichkeit geworden ist, lade ich Sie herzlich dazu ein, ob wir es nicht auch verfassungsrechtlich abgesicherter hinbekommen könnten, bei uns im Land eine entsprechende Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Ich glaube, das wäre ein guter Schritt für die nächste Zeit für dieses Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Mich beschämt es ein bisschen, wenn ich sehe, dass es mittlerweile eine Selbstverständlichkeit in Frankreich ist, dass es mittlerweile eine Selbstverständlichkeit in Spanien ist, in Belgien, in Portugal, in Luxemburg, in Mexiko, in Costa Rica, in Bolivien, in Ecuador, ich könnte noch eine ganze Reihe zusätzlicher Länder nennen. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, auch wir hier in Deutschland, auch wir hier im Saarland müssen uns diesem Thema endlich stellen. Das muss auch bei uns möglich gemacht werden. (Beifall von der SPD.) Übersehen wurde auch viel zu lange ein weiteres zentrales Thema, nämlich das Brot, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen. Eine Zeitung titelte beispielsweise noch vor wenigen Jahren, ich zitiere wörtlich, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis: Frauen sind ein Verlustgeschäft für die Staatskasse. - Warum? Weil Frauen im Schnitt weniger Steuern zahlen? Weil sie Kinder großziehen, weil sie Angehörige pflegen, den Alltag organisieren? Weil sie den ganzen Alltag überhaupt am Laufen halten? Nein, nicht Frauen sind ein Verlustgeschäft, die Strukturen sind ein Verlustgeschäft. Strukturen, die die Arbeit übersehen, die unsere Gesellschaft überhaupt am Laufen hält, die Arbeit, die dafür sorgt, dass Menschen gesund bleiben, dass Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, dass eine nächste Generation groß wird. Und doch wird sie behandelt, als sei sie nebensächlich. Die Konsequenz in unserer Gesellschaft ist leider immer noch: Wer diese Arbeit leistet, trägt die wirtschaftlichen Nachteile. Das ist kein individuelles Versäumnis, (Abg. Commerçon (SPD)) das ist ein strukturelles Problem und da müssen wir ran, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Gleichstellung bedeutet aber auch das Recht auf ein Leben ohne Gewalt, denn wer Angst haben muss, zu Hause, auf der Straße oder im Netz, der kann nicht frei und selbstbestimmt leben. Die Zahlen sind leider eindeutig. Frauen sind deutlich häufiger von Gewalt betroffen. Die Gewalt ist auf einem Höchststand, die Täter sind überwiegend Männer. Das zeigt, wir müssen früher ansetzen, nicht erst, wenn Gewalt entsteht, sondern davor. Genau deshalb kommt es auf eines besonders an: auf Prävention. Prävention heißt, Rollenbilder zu hinterfragen. Prävention heißt, Respekt und Grenzen zu lernen. Prävention heißt eben nicht zunächst einmal „schützt eure Töchter“, sondern Prävention heißt zunächst „erzieht eure Söhne“, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Genau deshalb ist es so wichtig, dass die saarländische Landesregierung hier mit der ersten Gleichstellungsstrategie einen wichtigen Schwerpunkt für das Saarland gesetzt hat, meine Kollegin wird das nachher noch weiter ausführen. Sie greift all das auf, was ich gerade angesprochen habe, und geht dabei noch deutlich darüber hinaus. Sie hat ein klares Ziel: die Gleichstellung konkret im Alltag von Frauen voranzubringen. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und an Minister Dr. Magnus Jung für diese wichtige Initiative in dieser Legislaturperiode. Herzlichen Dank dafür! (Beifall von der SPD.) Gleichstellung ist keine Nebensache. Gerade jetzt, wo Frauenrechte wieder zunehmend unter Druck geraten, ist sie wichtiger denn je. Genau deshalb tragen wir Verantwortung dafür, dass Gleichstellung nicht zurückgedreht wird, und Verantwortung dafür, dass sie endlich Realität wird. Ich bitte deswegen um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Commerçon, für die Begründung des Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erste Rednerin hat nun Frau Abgeordnete Anja Wagner-Scheid von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.
Anja Wagner-Scheid CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zunächst eines vorweg: Die CDU-Fraktion teilt das grundlegende Ziel des vorgelegten Antrags ausdrücklich. Eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleiche Chancen haben und in der Gewalt keinen Platz hat, ist kein parteipolitisches Projekt, sondern ein gemeinsamer Verfassungsauftrag. Das Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 ist hier ganz eindeutig. Ich zitiere: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Ich bin auch ganz klar in meiner Aussage und meiner Wertung: Gleichberechtigung ist ein Staatsziel. Das heißt, der Staat hat einen aktiven Förderauftrag. Der Staat muss aktiv handeln, zum Beispiel, um die Gleichstellung in der Arbeitswelt zu fördern, die Benachteiligung von Frauen abzubauen, den Schutz vor Gewalt zu verbessern und auch die faktische Gleichstellung überhaupt erst zu ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der SPD beschreibt eine Vielzahl richtiger gesellschaftlicher Herausforderungen. Ich nenne die Punkte geschlechtsspezifische Gewalt, Unterschiede in der Erwerbs- und Sorgearbeit, digitale Gewalt und strukturelle Benachteiligung. Niemand in diesem Haus bestreitet diese Realitäten und die Notwendigkeit, dass auch wir uns diesen Herausforderungen stellen. Aber Politik besteht nicht nur aus der Beschreibung von Problemen, sondern auch aus deren Priorisierung und Lösung. Genau hier sehe ich die Schwäche des vorgelegten Antrags. Er will alles gleichzeitig adressieren und verliert dadurch an politischer Steuerungsfähigkeit. Wir haben hier einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion, der Arbeitsmarktpolitik, Rentenpolitik, Strafrecht, Familienpolitik, Digitalpolitik und Gleichstellungspolitik in einem Dokument bündelt. Das klingt umfassend, aber wenn alles Priorität hat, hat am Ende leider nichts Priorität. (Beifall von der CDU.) Ich möchte auf die Forderungen des vorgelegten Antrags im Einzelnen eingehen. Erstens: Sie fordern von der Landesregierung ein zeitnahes Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz. So weit, so gut. Das wünschen wir uns als CDU auch, denn schließlich waren es CDU und CSU, die der geschrumpften Ampelregierung in den letzten Tagen ihrer Regierungszeit überhaupt bei dem Gesetz zu einer Mehrheit verholfen haben. Natürlich unterstützen wir den Ausbau von Schutzstrukturen im Saarland und auch den Ausbau von Beratungseinrichtungen. Aber wir müssen ehrlich sein bei dem Thema: Schutzplätze fehlen bereits heute überall in Deutsch- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) land, Personal- und Immobilienkapazitäten sind knapp und die Länder stehen auch vor massiven Finanzierungsfragen. Ein Rechtsanspruch, wie er bis 2032 da sein soll, schafft alleine noch keinen zusätzlichen Platz. Aus dem Gesetz ergeben sich drei große Pflichtschritte für alle Länder bis 2026. Erstens eine Bestandsanalyse, zweitens eine Entwicklungsplanung, drittens ein Finanzierungskonzept und auch ein Landesumsetzungsgesetz. Ich frage mich - das lassen sowohl die Rede des Kollegen Commerçon als auch der vorgelegte Antrag der SPD-Landtagsfraktion offen -, wo wir hier im Saarland überhaupt stehen. Warum, liebe SPD-Landtagsfraktion, benennen Sie dies nicht konkret in Ihrem Antrag, um für uns einen Erwartungshorizont zu zeichnen und klare Aussagen zu machen? Sie nennen das nicht in Ihrem Antrag, Sie nennen kein Datum, keinen Stufenplan und auch keine Übergangsregelung. Die entscheidende Frage lautet meiner Meinung nach nicht, wann das Ausführungsgesetz kommt, sondern wie wir sicherstellen, dass es auch erfüllt werden kann. Wie sieht der Ausbaupfad aus? Welche Standards sollen im Saarland erfüllt werden? Wie erfolgt die Finanzierung? Es gibt übrigens kein Bundesland, das bereits ein fertiges Ausführungsgesetz verabschiedet hat. Stattdessen laufen in allen Ländern die Vorarbeiten, aber in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Meiner Analyse zufolge ist Bayern wohl das Land, das am weitesten vorangekommen ist. Der zweite Punkt: Die Gleichstellungsstrategie und auch der Landesaktionsplan sollen Ihrem Antrag zufolge umgesetzt und weiterentwickelt werden. Ich frage: Welche Erwartungen stellen Sie konkret daran? Was ist Ihnen besonders wichtig? Der Spiegelstrich liest sich eher wie eine politische Begleitung der Landesregierung als eine echte Steuerung. Drittens: Das Monitoring der Gleichstellungsstrategie soll weiterentwickelt und dem Landtag vorgelegt werden. Das schafft Transparenz und ermöglicht auch eine Evaluation. In dem Antrag wird aber kein Turnus definiert. Wir als Parlament wollen gerne mitwirken. Wie oft wird die Landesregierung uns dieses Monitoring vorlegen - jährlich, halbjährlich, einmalig? - Zumindest die CDU-Fraktion weiß es nicht. Was wird genau gemessen - Gewaltzahlen, Frauenhausplätze, Bearbeitungszeiten? Da müsste mehr Futter an diesem Antrag sein. Punkt 4: Die Landesregierung - so steht es hier - soll sich dafür einsetzen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Gleichstellung und den Schutz vor sexueller Belästigung stärker berücksichtigen soll. Auch diese Forderung bleibt vage. Sie machen keinen konkreten Änderungsvorschlag. Sie nennen keine klare Zielnorm. Wird die Landesregierung dazu zeitnah eine Bundesratsinitiative vorlegen? Ich würde mir wünschen, dass Sie uns darauf gleich Antworten geben. Ich komme zu Punkt 5: Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll in allen Strategien und Politikfeldern hier im Saarland aufgegriffen werden. Auch das bleibt vage, nicht überprüfbar, nicht einklagbar und auch nicht operationalisiert. Es liest sich leider nur wie eine politische Floskel. Deshalb sagen Sie uns bitte: Was meinen Sie damit konkret? Punkt 6: Digitale Gewalt bekämpfen. Das ist richtig und so wichtig. Wir haben darüber im letzten Plenum gesprochen. Wir haben umfassend diskutiert und weitgehende Beschlüsse dazu gefasst. Ich kann zu Ihren sechs Forderungen, die in Ihrem Antrag stehen, sagen: Sie sind zu unkonkret und nennen keine Zeitachsen, keine Zielgrößen. Die Punkte, die Sie nennen, sind parlamentarisch schwer überprüfbar - ich nenne nur das Stichwort „zeitnah“ - und es fehlt leider eine Priorisierung. Nun zu den zwei Forderungen, die Sie gegenüber der Bundesregierung erheben: Sie fordern eine neue Strafnorm für sexualisierte digitale Inhalte. Da sind wir, wie bereits die Debatte im März gezeigt hat, einer Meinung. Wir brauchen einen besseren Opferschutz im digitalen Raum. Schließlich fordern Sie - der letzte Punkt - die Umsetzung des Vierten Gleichstellungsberichts zu Digitalisierung und Gleichstellung und eine umfassende Gleichstellungsstrategie auf Bundesebene. Ein erheblicher Teil der Empfehlungen ist bereits politisch adressiert. Im Koalitionsvertrag - ich darf zitieren - heißt es: „Um Gleichstellung schneller zu erreichen, führen wir die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie weiter. Wir möchten die interministerielle Zusammenarbeit der Bundesregierung optimieren. Die Bundesstiftung Gleichstellung ist für uns eine wichtige Säule.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich zitiere weiter aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Wir wollen strukturelle Benachteiligungen für Frauen im Alltag beseitigen und dafür sorgen, dass unbezahlte Arbeit, wie Kinderbetreuung und Pflege, fairer verteilt wird. Unser Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, in Politik und Parlamenten.“
Christina Baltes
Frau Wagner-Scheid, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Anja Wagner-Scheid CDU
Mein Fazit zum SPD-Antrag - letzter Satz: viele richtige Ziele, aber sehr geringe Steuerungsund Umsetzungstiefe. Da aber die Richtung Ih- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) res Antrages stimmt, wird die CDU-Fraktion Ihrem Antrag zustimmen. - Danke schön. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Frau Wagner-Scheid. Als nächster Redner hat nun Herr Christoph Schaufert von der AfD-Landtagsfraktion das Wort.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn man solche Formulierungen liest, dass stereotype Vorstellungen von männlichen und weiblichen Rollenbildern echte Gleichberechtigung verhindern, könnte man meinen, wir befänden uns im Jahr 1950, nicht im Jahr 2026. Falls es noch nicht aufgefallen ist, werte Kollegen: Die Realität hat Ihren Antrag längst überholt. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist in unserem Land nicht nur gesetzlich verankert, sie ist gesellschaftlich und beruflich längst Realität. Mehr noch: Wer heute mit offenen Augen durch die Behörden und Institutionen unseres Landes geht, wird feststellen, dass das Pendel in weiten Teilen bereits in die entgegengesetzte Richtung ausgeschlagen ist. Schauen wir uns einmal die echten Fakten an, statt ideologische Schreckgespenster an die Wand zu malen. Sie fordern eine Beseitigung von angeblichen Nachteilen. Doch wie sieht es im öffentlichen Dienst aus, dem größten Arbeitgeber, bei dem der Staat direkt steuern kann? Laut dem Personalreport 2025 des DGB liegt der Frauenanteil im öffentlichen Dienst in Deutschland bei massiven 59 Prozent. Auch hier bei uns im Saarland hat der Frauenanteil in den öffentlichen Verwaltungen die 50-Prozent-Marke längst überschritten, wie bereits im Sechsten Landesgleichstellungsbericht stolz verkündet wurde. Es gibt allenthalben überaus strenge Frauenförderpläne - wenn man es genau nimmt, keine Förderung, sondern eine institutionalisierte Bevorzugung. Wenn ein hochqualifizierter junger Familienvater eine Stelle in der Verwaltung nicht bekommt, weil die Quote eine Frau verlangt, dann reden wir nicht über den Abbau von struktureller Diskriminierung, sondern über den gezielten Aufbau von Diskriminierung, und zwar von Männern. Auch kommen Sie im Antrag nicht umhin, mit dem oft widerlegten Argument des angeblichen Gender-Pay-Gap anzutreten. Wir alle wissen - das Statistische Bundesamt bestätigt dies regelmäßig -, dass dieser unbereinigte Wert Äpfel mit Birnen vergleicht. Rechnet man Teilzeit, Berufswahl und Erfahrung heraus, schrumpft diese Lücke auf ein nicht existentes Minimum. Gerade im öffentlichen Dienst und in der saarländischen Landesverwaltung gilt das Tarif- und Besoldungsrecht. Kommen wir aber zu dem Punkt, der den Antrag wirklich amüsant, wenn nicht gar völlig absurd macht. Sie beklagen vehement starre Geschlechterrollen und die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen. Gleichzeitig haben Sie auf Bundesebene mit dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz dafür gesorgt, dass die Geschlechter ab sofort nur noch Gefühlssache sind. Es entbehrt nicht einer gewissen sarkastischen Komik: Auf der einen Seite zementieren Sie in Ihren Gleichstellungsstrategien und Quotenregeln das binäre Geschlechtersystem aus Mann und Frau, um Posten zu verteilen. Auf der anderen Seite dekonstruieren Sie genau diese Geschlechter in der Gesellschaft völlig. Auf das neue, von Ihnen kürzlich liebgewonnene Phänomen der digitalen Gewalt kann ich nicht mehr eingehen. Kurz: Dieser Antrag löst keine Probleme, er erfindet welche. Die Frauen in unserem Land sind hervorragend aufgestellt, top ausgebildet und besetzen ihren Platz im Leben aus eigener Kraft und Leistung.
Christina Baltes
Herr Schaufert, Ihre Redezeit ist zu Ende. Kommen Sie zum Schluss.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Den Satz mache ich noch: Unsere Frauen brauchen keine bemitleidenden Anträge, die sie in die Opferrolle drängen. Wir lehnen den realitätsfremden Antrag ab. - Danke. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Schaufert. Als nächste Rednerin hat nun Frau Flora-Elisa Schröder von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.
Flora - Elisa Schröder SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In dieser Debatte oder auch in den Debatten, die vorausgegangen sind, könnte man fast meinen, Gleichstellung sei eine Frage der Meinung, etwas, das man wichtig finden kann oder eben nicht. Ich sage ganz klar: Nein, Gleichstellung ist kein Nebenthema. Gleichstellung ist ein Auftrag aus unserer Verfassung. Gleichstellung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Gleichstellung ist eine Zukunftsfrage für unser Land. Denn solange Frauen noch immer weniger verdienen, häufiger unbezahlte Sorgearbeit übernehmen und in vielen Bereichen struktu- (Abg. Schröder (SPD)) rell benachteiligt sind, ist Gleichstellung nicht erreicht. Das ist keine Theorie, das ist die Realität, das ist unsere Realität als Frau. (Beifall von der SPD.) Genau deshalb, sehr geehrte KollegInnen, ist die Gleichstellungsstrategie des Saarlandes ein so wichtiger Schritt: Sie bündelt erstmals zentrale Bereiche der Gleichstellungspolitik, sie greift alle Lebensphasen auf und sie zeigt ganz klar, dass Gleichstellung keine Einzelmaßnahme, sondern eine Querschnittsaufgabe ist. Die saarländische Strategie denkt Gleichstellung umfassend und modern. Zudem ist sie gemeinsam erarbeitet und wird von vielen Institutionen getragen. Wie auch viele andere Abgeordnete konnte ich mich mit vielen AkteurInnen austauschen, etwa mit der Arbeitskammer, dem DGB oder auch dem Landesfrauenrat. Von diesen wird die Strategie breit unterstützt. Allerdings wissen wir, liebe Anja, dass Gleichstellung kein Zustand ist, den man einfach irgendwann erreicht, sodass man einen Haken dranmachen kann. Gleichstellung ist vielmehr ein Prozess. Dabei ist Gleichstellung nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sie ist auch ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Stärke, für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Zukunftsfähigkeit unseres Saarlandes. Einen wichtigen Punkt der Gleichstellungsstrategie möchte ich noch hervorheben: das Thema Gesundheit. Gesundheit entscheidet doch maßgeblich darüber, wie selbstbestimmt Frauen ihr Leben gestalten können. Es ist gut, dass in der Strategie der Fokus auch darauf gerichtet wird. Sehr geehrte KollegInnen, so gut und so wichtig diese Strategie auch ist, ist uns eines doch klar: Eine gute Strategie alleine reicht nicht, wir müssen auch regelmäßig prüfen, ob wir unsere Ziele erreichen. Wo gibt es Fortschritte? Wo gibt es Lücken und wo müssen wir nachsteuern? Um das zu erfassen, ist das Monitoring der Gleichstellungsstrategie entscheidend. Deshalb fordern wir, dass das Monitoring weitergeführt und weiterentwickelt werden soll. Seine Ergebnisse müssen regelmäßig dem Landtag vorgelegt werden. Denn Gleichstellung darf nicht nur beschlossen werden, Gleichstellung muss gelebt, überprüft, geprüft und politisch begleitet werden. Die Ergebnisse dürfen nicht in Aktenordnern verschwinden, sie gehören in den Landtag. Sie gehören hierher, in die politische und parlamentarische Debatte. Sehr geehrte Damen und Herren, gerade angesichts aktueller Entwicklungen, das haben wir heute schon mehrfach gehört, müssen wir wachsam bleiben. Wir sehen in vielen Teilen der Welt, aber auch in Europa, dass Gleichstellung wieder infrage gestellt wird. Es werden alte Rollenbilder propagiert, Frauen werden zurückgedrängt und die Rechte der Frauen werden angegriffen. Dem stellen wir uns entschieden entgegen. - Hier im Saarland gehen wir einen anderen Weg: Wir gestalten Gleichstellung aktiv, und zwar gemeinsam, mit klarer politischer Haltung. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte KollegInnen, die Gleichstellungsstrategie des Saarlandes ist ein starkes Fundament. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg konsequent weiterzugehen. Denn eines ist klar: Gleichstellung ist kein Randthema, Gleichstellung gehört zur demokratischen Grundausstattung unseres Landes. Umso mehr freut es uns, dass die CDU mitgeht. - Danke. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Schröder, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Dr. Magnus Jung, das Wort.
Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich noch kurz in die Debatte einklinken. Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an die SPD-Fraktion für diesen Antrag, der uns die Gelegenheit gibt, heute erneut zum Thema Gleichstellung von Männern und Frauen im saarländischen Landtag zu diskutieren - erneut darüber zu diskutieren, weil es eben ein Dauerthema in unserer Gesellschaft ist. Ich war gestern an einer saarländischen Berufsschule, um mit Schülerinnen und Schülern über aktuelle politische Themen, insbesondere über Europa, zu diskutieren. Thema Nummer 1, im Wesentlichen von den jungen Frauen aufgeworfen, waren dabei frauenpolitische Fragestellungen: Wie sieht es aus beim Gewaltschutz? Wie sieht es aus hinsichtlich des Gender-Pay-Gap? Wie sieht es aus mit der gerechten Verteilung von Sorgearbeit? Angesichts solcher Fragestellungen ist es gut, dass wir uns heute erneut mit diesem Thema befassen. Sie mögen fragen, wie es denn mit den Forderungen aussieht, die nun an die Landesregierung gestellt werden, ob das überhaupt sinnvoll ist. Ich würde sagen: Wir sehen diese Forderungen als Unterstützung auf dem Weg. Zu allen diesen Themen, die darin angesprochen sind, sind die Arbeitsprozesse bei uns im Haus gestartet worden und im Zeitplan. Es ist eine - im Wesentlichen - kleine Frauschaft, die an diesen Themen arbeitet, und auch meine Staatssekretärin Bettina Altesleben engagiert sich sehr, um bei diesen Themen voranzukommen. Wir sind natürlich sehr gerne bereit, dem saarländischen Landtag in angemessener Art und Weise über die Fortschritte dieser Arbeit zu berichten. Ich biete gerne an, dass wir im Ausschuss zu den einzelnen Themen, die angesprochen sind, berichten, sobald die Fraktionen dies beantragen. Ich schlage aber auch vor, dass wir vielleicht einmal, was es in der Vergangenheit auch schon gegeben hat, ein Gespräch der frauenpolitischen Sprecherinnen bei uns im Haus vorsehen. So könnte man im Arbeitsprozess eine gute Begleitung hinbekommen und auch einmal intern schauen, wie wir bei den Themen vorankommen und wann ein guter Zeitpunkt wäre, die Berichterstattung an den Ausschuss vorzubereiten. Darüber können wir uns gerne austauschen. Ich verstehe jedenfalls die Debatte am heutigen Tage als Rückenwind für eine Politik für mehr Gleichstellung bei uns im Land. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass es durchaus wichtige Dinge gibt, die der Gesetzgeber in diesem Bereich zu regeln hat. Es gibt auch wichtige Dinge, die die saarländische Landesregierung in diesem Bereich zu regeln hat. Aber es gibt vor allem auch eine große Verantwortung der Akteure in unserer Gesellschaft und letzten Endes auch eine große Verantwortung jedes Einzelnen und jeder Einzelnen, das Zusammenleben der Geschlechter gemeinsam so zu gestalten, dass wir beim Abbau von Ungleichheiten vorankommen. Es liegt auch in der Verantwortung von Vorgesetzten in Betrieben und in Unternehmen, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Es liegt in der Verantwortung von Vereinen und Verbänden, die demokratische Teilhabe und auch die Arbeitsmöglichkeiten so zu organisieren, dass Männer und Frauen in gleicher Weise mitwirken können. Auch wenn es um den korrekten Umgang miteinander geht, hat die Gesellschaft insgesamt noch einen Prozess der Verbesserung vor sich. Die Debatte am heutigen Tag kann einen Beitrag dazu leisten, die Idee der Gleichstellung in der Gesellschaft weiter voranzutreiben. In diesem Sinne: Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Jung, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag 17/2159. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2159 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag 17/2159 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Psychotherapeutische Versorgung ganzheitlich sichern - Honorarkürzungen aussetzen, Bedarfsplanung anpassen und Finanzierung der Weiterbildung sichern (Drucksache 17/2160) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Florian Schäfer das Wort.
Florian Schäfer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ganz besonders darf ich heute die Mitinitiatoren einer Bewegung begrüßen, deren Aktionen wir kürzlich nach den Kürzungen im Bereich der psychotherapeutischen Leistungen im Saarland und deutschlandweit erlebt haben und die auch Anlass für unseren Antrag waren: Lieber Timmi Schüßler, liebe Inka Schmitz, herzlich willkommen hier im saarländischen Landtag! (Beifall von SPD und bei der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute über die psychotherapeutische Versorgung hier im Saarland sprechen, dann sprechen wir nicht nur über abstrakte Zahlen oder über Statistiken. Wir sprechen auch nicht über Verwaltungsvorschriften, sondern wir sprechen über die Saarländerinnen und Saarländer, über Menschen. Wir sprechen über Menschen in Krisen, über Menschen, die kämpfen, oft leise, oft unsichtbar, und die darauf angewiesen sind, dass unser Gesundheitssystem sie auffängt. Genau hier liegt das Problem: Unser System wird diesem Anspruch immer weniger gerecht. Ja, wir haben im Saarland auf dem Papier eine gute Versorgungsquote. Ja, wir haben engagierte Therapeutinnen und Therapeuten, die täglich Großartiges leisten. Aber was nützt die beste Statistik, wenn Betroffene monatelang auf einen Therapieplatz warten, liebe Kolleginnen und Kollegen? Diese Anrufe werdet ihr, werden Sie alle tagtäglich bekommen. Was nützt eine formal gut aufgestellte Systematik, wenn sie in der Realität schon lange an ihre Grenzen stößt? Die Wahrheit ist, die Nachfrage steigt, und sie steigt massiv. Besonders bei Kindern und Jugendlichen sehen wir eine Entwicklung, die uns alarmieren muss: Psychische Belastungen nehmen zu, Krisen verschärfen sich und Wartezeiten werden länger. Das merken wir anhand vieler Berichterstattungen aus dem Bereich der Krankenkassen. Dabei ist die Realität erschreckend. Das Thema Magersucht bei jugendlichen Menschen wird immer größer, die Zahlen bestätigen das. Umso wichtiger sind diese engagierten Menschen, diese Therapeutinnen und Therapeuten, die dann mir nichts, dir nichts, mit Kür- (Abg. Schäfer (SPD)) zungen konfrontiert werden. Stellvertretend für alle Ehrenamtlichen will ich hier das Elternnetzwerk Magersucht nennen, das Großartiges leistet in der Beratung bei einer Erkrankung, bei der Familien weit über ihre Grenzen gehen müssen. Wenn sie dann nach Monaten des Suchens nach einem Therapieplatz einen Antrag stellen - aus Respekt werde ich hier keine Namen nennen, aber diese Fälle erleben wir tagtäglich -, müssen sie erleben, dass dieser Antrag abgelehnt wird, brutal, weil Formalien nicht eingehalten wurden, weil man eventuell nicht auf den hoffnungsvollen Anruf der 116 oder 117 warten konnte, weil man Angst hat um das Leben seines Kindes. Dann bekommt man radikal die Streichung der Leistungen und des Anspruchs aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Das alles sind Probleme, die hinter diesem Thema stehen. Und das ist nur eine Facette eines so großen Bereichs, der von Psychotherapeutinnen und ‑ therapeuten, von Ärztinnen und Ärzten bearbeitet wird. Die Welle, die da auf uns zukommt, auch nach der Coronazeit, sehen wir politisch, aber wir müssen ins Handeln kommen, deshalb haben wir unsere Forderungen in beide Richtungen aufgestellt. In genau dieser Situation wird auf Bundesebene ernsthaft darüber diskutiert, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen zu kürzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur das falsche Signal, sondern das ist ein fatales Signal für die Betroffenen und ihre Angehörigen! (Beifall von der SPD.) Denn wer glaubt, man könnte ein überlastetes System stabilisieren, indem man es finanziell schwächt, der hat die Realität nicht verstanden. Im Gegenteil, wir brauchen Investitionen, und wir brauchen gesunde Rahmenbedingungen in diesem Bereich. Wir brauchen endlich eine Bedarfsplanung, die sich wirklich an reellen Werten orientiert und nicht an veralteten Berechnungsmodellen. Es ist immer schön zu hören, dass man in der Versorgung weit über 100 Prozent liegt. Aber wenn man einen Anruf von Betroffenen kriegt und hört, wie lange man auf einen Behandlungsplatz wartet, dann ist man in der Realität angekommen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Aus- und Weiterbildung. 2019 wurde die Reform beschlossen, aber bis heute ist die Finanzierung der Weiterbildung nicht ausreichend gesichert und nicht konkret genug geregelt. Das führt dazu, dass es zu wenige Plätze gibt und dass auch die Nachsorge nach der Weiterbildung nicht geregelt ist. Das wiederum verschärft den Fachkräftemangel, gerade bei uns. Das ist ein strukturelles Problem, und es ist ein politisches Versäumnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen, psychische Erkrankungen sind keine Randerscheinungen. Sie betreffen Millionen Menschen. Trotzdem erleben viele Betroffene noch immer, dass ihre Beschwerden nicht ernst genommen werden, dass sie sich rechtfertigen müssen, dass sie Angst haben, stigmatisiert zu werden. Das darf nicht sein. Hier müssen wir entgegenwirken. Es ist unsere Aufgabe als Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Hilfe schnell, verlässlich und ohne Hürden erreichbar bleibt. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass niemand in einer akuten Krise alleingelassen wird. Deshalb ist klar: Wir müssen Honorarkürzungen stoppen und rückgängig machen, wir müssen die Bedarfsplanung reformieren und wir müssen die Finanzierung der Weiterbildung endlich sichern und verlässlich regeln. (Beifall von der SPD.) Das sind keine Detailfragen, das sind Grundsatzentscheidungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn am Ende geht es um eines, um die Würde der Betroffenen. Es geht um Teilhabe und es geht um die Frage, wie ernst wir die psychische Gesundheit in unserer Gesellschaft wirklich nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an ein prominentes Beispiel erinnern, das mir damals nahegegangen ist. Der eine oder andere kann sich vielleicht an einen der ersten Depressionsfälle 2009 erinnern, über die öffentlich berichtet wurde, an den geschätzten Torhüter Robert Enke, der sich das Leben nahm. Auf einmal war Depression in aller Munde. Es ist über ein Jahrzehnt vergangen, und wir sind wieder im Alltag angelangt. Depression ist immer noch eine Krankheit, die gesellschaftlich nicht breit genug getragen wird. Auch ein ehemaliger Kollege von mir, der mitten im Leben stand, nahm sich vor gut zehn Jahren das Leben, er hatte einige Wochen zuvor noch mit seiner Frau zusammen ein Geschäft eröffnet; er ging in Stille von uns. Diese Krankheiten sind ernst zu nehmen und nicht zu unterschätzen. Geld kann hier nur der Weg der Unterstützung sein und darf nicht das politische Streitthema werden. Deshalb ist für uns ganz klar: Wir fordern, dass diese Kürzung rückgängig gemacht wird, dass wir eine neue Bedarfsplanung bekommen anhand reeller Zahlen und vor allem, dass wir einen gesonderten Plan im Bereich Kinder- und Jugendliche bekommen, denn dieses Problem dürfen wir in Zukunft nicht unterschätzen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Lassen Sie uns hier ein klares Zeichen setzen. Wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen sich öffnen und sich ihren Herausforderungen stellen, muss ein Staat da sein, der sie sieht und ihnen hilft. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Schäfer, für die Begründung Ihres Antrages. - Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als erster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Hermann Scharf das Wort.
Hermann-Josef Scharf CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion über ein Thema, das die Menschen nicht gerne ansprechen. Kollege Schäfer hat es schon gesagt, es ist ein Thema, bei dem noch eine gewisse Scham da ist. Ich glaube, wir müssen uns zusammen die Fragen stellen: Warum haben wir diese steigenden Zahlen, vor allem auch im Bereich der Kinder? Das ist schon etwas Erschreckendes, dazu werde ich noch ein paar Sätze sagen. - Was sind überhaupt die Ursachen? Ich glaube, das ist der Punkt: Wir haben diesen gesellschaftlichen Wandel, wir haben Druck in der Gesellschaft und wir haben eine gespaltene Gesellschaft. Die Hälfte kann sich alles erlauben, die andere Hälfte kann sich gar nichts erlauben. Das ist ein Punkt, der zu vielen Spannungen und Problemen in der Gesellschaft führt. Ich hätte mir gewünscht, das sage ich klar, dass wir einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht hätten, weil mir heute ein Segment fehlt, nämlich das stationäre System. Das habe ich in einer der letzten Ausschusssitzungen schon gesagt, wo wir im Moment sehr häufig das Thema Psychiatrie in Merzig diskutieren. Lieber Magnus Jung, da müssen wir noch liefern, da musst du mit deiner Mannschaft mehr ran. Der weiße Fleck dort ist zu groß. Es ist nicht nur, dass wir dort im stationären System keine Plätze mehr haben, wir haben einen niedergelassenen Arzt, dieser Mann ist hoffnungslos überfordert, weil er nicht weiß, wo er anfangen soll, weil da so vieles ist. Andere fangen das auf, ich will Dr. Seidl nennen, ich will Frau Dr. Kennel nennen, die auf dem Sonnenberg und in Völklingen hervorragende Arbeit leisten. Ich will aus dem Sozialministerium, dem Gesundheitsministerium, Frau Dr. Rudolph nennen, mit der wir sehr interessante und sehr gute Diskussionen im Ausschuss geführt haben. Mir ist auch ganz klar, die Ärzte, die wir nicht haben, die können wir nicht von Homburg nach Merzig bringen. Das ist ein Dilemma. Die Menschen sind im Moment aber ein Stück weit alleine gelassen. Der Runde Tisch in Merzig kümmert sich um jeden einzelnen Fall. Ich habe mich am Sonntag mit dem Oberbürgermeister unterhalten. In Merzig gibt es eine große Anzahl an Plätzen vom Schwesternverband, von der Lebenshilfe und so weiter. Er sagte mir: Wenn ich durch meine Stadt gehe, sehe ich die psychisch erkrankten Menschen. - Es ist einfach so, dass die Menschen einem leidtun, dass andere Menschen Angst haben und dass es kein gutes Feld ist, in dem wir uns bewegen. Deswegen brauchen wir, wie wir es angesprochen haben, das sektorenübergreifende System. Die KV sagt es selbst, wenn ich mit Thomas Rehlinger oder Harry Derouet rede. Sie sind nicht anderer Meinung als wir. Sie sagen - ich habe mir den Plan gerade noch mal angeschaut -, dass er im Moment übererfüllt ist. Das muss man sich vor Augen führen: übererfüllt! Im Moment wird nach Möglichkeiten gesucht, um drei oder vier Sitze zu besetzen. Die haben wir im Moment aber nicht. Die Ausbildung - das muss ich auch immer wieder betonen - ist nicht einfach, man muss einen langen Atem haben. Deswegen kann ich den jungen Menschen nur zurufen: Bleibt weiter am Ball, macht das, weil es guttut! Das muss man auch sehen, wenn man Menschen in diesen Situationen helfen kann. Es kann jeden treffen. Das wurde angesprochen, es macht vor keiner Haustür halt. Es sind manchmal Dinge im Leben, die kommen, und dann steht man da und weiß nicht mehr ein noch aus. Vor allem für Eltern mit Kindern und Jugendlichen ist es dann ein Riesenproblem. Wenn sie anrufen, kommen sie in die Warteschleife, und wenn sie dann jemanden bekommen, heißt es: Wartezeit sechs bis acht Monate, bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Kleinblittersdorf, auf dem Sonnenberg. Ich bin unserer lieben Freundin Eva Müller und ihrer Mannschaft unendlich dankbar. Ich kann mich noch erinnern: Als wir die Kinder- und Jugendpsychiatrie eröffnet haben, wollte man das System sukzessive in zwölf Monaten hochfahren. Nach sechs Monaten waren wir bei 130 Prozent. Das ist der Zustand, den wir haben. Deshalb müssen wir uns zusammen Gedanken machen. Ich will keine Schuldzuweisungen machen, das wäre völlig fehl am Platz. Dieses Thema bedarf einer besonderen Sensibilität, aber es braucht auch eine klare und deutliche Sprache. Deswegen müssen wir das im Ausschuss intensiv diskutieren, wie wir das bisher auch gemacht haben. Ich will noch etwas ansprechen, dem ich die letzten 30 Jahre meines politischen Lebens viel Zeit geopfert habe, das war die Psychiatriereform. Ich glaube, nach den über 30 Jahren sagen zu dürfen, die Psychiatriereform, die Wolfgang Werner und viele andere auf den Weg gebracht hatten, hatte sich bewährt. Aber ist sie heute noch umsetzbar wie vor 30 Jahren? Ich mache ein Fragezeichen dahinter. Ich bin mit vielen Playern ein Stück weit einig, dass wir das neu diskutieren müssen. Das werden wir in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen. Ich kann nur jetzt schon den Kollegin- (Abg. Scharf (CDU)) nen und Kollegen, die in der nächsten Legislaturperiode noch dabei sein werden, folgende Anregung geben: Macht euch Gedanken, eine Enquete-Kommission „Psychiatrie“ ins Leben zu rufen. Das hatten wir schon einmal, das war eine sehr gute und hervorragende Sache, wo wir das wirklich klein-klein aufgearbeitet haben. Das hat damals drei Jahre gedauert, aber es hat viele Jahre getragen. Wir müssen in jede Gebietskörperschaft gehen. Wir müssen die Niedergelassenen ganz explizit in die Dinge mit einbeziehen. Wir müssen die stationären Einrichtungen mit einbeziehen, aber auch die anderen Player, sei es die Polizei, seien es die Richter. Ich hatte vor Kurzem ein längeres Gespräch mit Gero Bieg und Bernd Klasen, die mit uns kämpfen. Wir sind nicht alleine, aber wir müssen es vernetzt und konzentriert angehen. Die Kürzungen halte ich auch für sehr unklug. Man muss einfach sehen, wo man kürzt. Es ist natürlich im Moment die Diskussion, dass sich jeder schlecht behandelt fühlt. Ich sage es noch mal, wir müssen schauen, dass wir diejenigen mehr in die Verantwortung bringen, die es sich leisten können, und das wir im Besonderen diejenigen bedenken, die einfach die Hilfe brauchen, auch in diesem Segment. (Einzelner Beifall von der SPD.) Deswegen kann ich uns allen bei diesem wichtigen Thema nur noch mal anraten: Lasst uns wirklich für die Menschen kämpfen. Wir sollten das Thema erneut in einer der nächsten Ausschusssitzungen aufrufen. Lieber Magnus Jung, noch mal die herzliche Bitte: Bei Merzig müssen wir uns Gedanken machen, wie die Dinge sich weiterentwickeln lassen, weil es ein ganz entscheidender und wichtiger Punkt ist. Lasst uns hier zusammen für die Menschen kämpfen, die es wirklich dringend notwendig haben. - Herzlichen Dank! (Beifall von CDU und SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Kollege Scharf. Das war eine Punktlandung für Ihre Redezeit. - Als nächster Redner hat nun das Wort der Kollege Christoph Schaufert.
Christoph Rudolf Schaufert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrter Herr Schäfer, sehr geehrter Herr Scharf, ich bedanke mich sowohl für den Antrag als auch für die Worte, die bis jetzt dazu gewechselt wurden. In meinen drei Minuten kann ich jetzt nicht mehr viel dazu beitragen. Es ist tatsächlich so, es ist ein Problem, das uns alle angeht, es ist ein Problem, das immer stärker wird, es wird immer mehr, wie man am heutigen Tag hört. Es ist auch nicht irgendein ein Thema - Psychotherapie, psychische Erkrankungen -, bei dem ich politisieren möchte, weil es eigentlich kein Thema für die Politik ist. Dieses Thema betrifft die Daseinsvorsorge. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass Kranke in jedem Gebiet, vor allem, wenn es psychische Erkrankungen betrifft, unserer Hilfe bedürfen. Wir merken aber - heute wurde die Gesundheitsreform durchs Kabinett gebracht -, es geht an vielen Stellen einfach das Geld aus. Wir müssen uns wirklich grundlegende Gedanken über diese absolut berechtigten Forderungen machen. Ich will das überhaupt nicht in Abrede stellen, die Frage ist nur: Woher nehmen wir das Geld? Wir sind leider in den nächsten Jahren gezwungen, eigentlich jetzt auch schon, diese Politik „Jedem wohl und keinem weh“ irgendwie zu regeln, wir müssen Grenzen einziehen, ob wir das wollen oder nicht. Wir werden auch nicht um Kürzungen herumkommen, um diesen Weg zu beschreiten, der schwierig wird. Man erkennt es an diesem Punkt, vor allem an dieser Welle, wie Herr Scharf es gesagt hat, die auf uns zurollt, gerade das, was von Corona übrig bleibt. Man könnte natürlich auch sagen: Ja, das haben wir schon immer gewusst. Das möchte ich in dem Fall aber überhaupt nicht, dafür ist dieses Thema wirklich zu ernst. Wir von der AfD werden dem Antrag nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten, was allerdings eher damit zu tun hat, dass wir darauf setzen, dass dieses Thema in einem breiten Konsens weiterdiskutiert werden soll. Ich hoffe, dass wir alle zusammen für die kranken Menschen in unserer Gesellschaft eine Lösung finden, damit diese Wartezeiten gekürzt werden können und auch eine vernünftige Therapie erfolgen kann. Das nutzt nämlich nicht nur den Betroffenen, es nützt uns allen. Wie gesagt, wir werden uns enthalten, aber dennoch danke ich für den Antrag. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke Herr Schaufert, für Ihren Redebeitrag. Als nächster Redner hat nun von der Regierung der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Dr. Magnus Jung das Wort.
Dr. Magnus Jung
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Auch in diesem Fall möchte ich mich zunächst einmal bei der SPD-Fraktion herzlich für diesen Antrag bedanken, der ein wichtiges Thema aufgreift, von dem wir vor wenigen Tagen feststellen konnten, dass es nicht wenige interessiert. An einem Sonntagmorgen kamen in Saarbrücken 1.300 Menschen zusammen, um für eine gerechte Entlohnung der Psychotherapeuten zu demonstrieren. Das zeigt, wie wichtig vielen Menschen dieses Thema ist. Deshalb zunächst einmal von meiner Seite den Organisatoren, die heute da sind, herzlichen Dank für euer Engagement. (Beifall von SPD und CDU.) Psychische Erkrankungen sind Volkskrankheiten. Ein deutlicher zweistelliger Prozentanteil unserer Bevölkerung ist aktuell oder im Laufe des Lebens von psychischen Erkrankungen betroffen. Psychische Erkrankungen sind bei den Krankmeldungen eine der Hauptkrankheitsursachen. Sie erzeugen einen hohen Leidensdruck. Sie sind in der Regel verbunden mit einer langen Krankheitsdauer, häufig auch mit einer Chronifizierung, das heißt einer Erkrankung über viele Jahre, vielleicht sogar lebenslang. In der Versorgung stellen wir fest - gerade in der ambulanten Versorgung durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten -, dass es lange Wartezeiten gibt, bis man eine entsprechende Versorgung bekommt. Ja, lieber Hermann Scharf, wir haben teilweise auch Versorgungsprobleme im stationären Bereich in Merzig wegen der vorhandenen Personalnöte, die es dort gibt. Deshalb will ich die Gelegenheit nutzen, einige Sätze dazu zu sagen. Ich will sagen, dass uns als Landesregierung dieses Thema sehr bedrückt. Wir haben unterschiedliche Anläufe genommen, zunächst gemeinsam mit der SHG, dann mit anderen Trägern, auch im Gespräch mit der Uniklinik, kurzfristig eine Lösung am Standort zu organisieren. Das ist uns bislang nicht gelungen. Aber das Thema ist damit nicht zu den Akten gelegt, sondern wir arbeiten weiter daran, Lösungen zu finden. Wir wollen an dem Ziel festhalten, in Merzig mit einem stationären Angebot in die Versorgung mit einzusteigen. Ich will aber in dem Zusammenhang auch sagen, die stationären Plätze, die im Krankenhausplan in Merzig vorgesehen waren, sind nicht weggefallen. Es ist nicht so, dass die Plätze nicht da wären, sondern alle Plätze, die vorher am Standort Merzig für die stationäre Versorgung zugewiesen waren, sind jetzt anderen Trägern an anderen Standorten im Saarland zugewiesen. Sie werden auch alle betrieben und dafür ist an den anderen Standorten zumindest das Personal vorhanden. Das heißt, das Versorgungsangebot im stationären Bereich insgesamt im Saarland ist dadurch nicht gesunken. Aber wir brauchten natürlich gerade im Landkreis Merzig-Wadern mit seiner besonderen Struktur auch ein Angebot vor Ort. Daran wollen wir gemeinsam weiterarbeiten, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. (Beifall von der SPD.) Die Probleme, die uns in den letzten Jahren intensiv befasst haben, insbesondere mit Blick auf die Zusammenarbeit mit der Bundesebene, sind zum einen, dass wir eine falsche, eine inadäquate Bedarfsberechnung zu der Frage haben, wie viele Psychotherapeuten wir überhaupt brauchen. Wir brauchen in der Wirklichkeit viel mehr, als die Planung uns bislang ermöglicht. Deshalb haben wir dieses Thema auch in der Vergangenheit in die Gesundheitsministerkonferenz gebracht. Wir haben dort Beschlüsse gefasst, die den GBA und den Bund auffordern, die Planungsgrundlagen entsprechend zu verändern. Wir werden auch in Zukunft Druck machen, dass diese Beschlüsse umgesetzt werden. Das Zweite, was uns auch schon seit Jahren beschäftigt, ist, dass bei der Veränderung der Ausbildung nicht ausreichend geregelt worden ist, wie die Vergütung der Ausbildung in den neuen Ausbildungsstrukturen stattfindet. Bis heute ist das nicht ausreichend geregelt und das führt dazu, dass viele junge Menschen ein tolles Studium an der Universität des Saarlandes machen, in den nächsten Ausbildungsbereich übergehen wollen und dann vor verschlossenen Türen stehen, weil die Ausbildung weder im ambulanten noch im stationären Bereich ausreichend finanziert ist. Das heißt, wir verlieren junge Menschen, die bereit sind, an einer wichtigen Stelle im Gesundheitswesen wichtige Beiträge zu leisten, Menschen, die wir brauchen, weil die Menschen, die krank sind, sie brauchen. Wir stoßen sie jetzt vor den Kopf. Da muss die Bundesregierung endlich Lösungen finden, gemeinsam mit den Kassen, dass diese Weiterbildung ausreichend finanziert wird. Der dritte Punkt - das ist der Anlass für den heutigen Antrag - ist die Entscheidung des GBA, die Honorare um 4,5 Prozent zu kürzen. Da muss die klare Aufforderung an die Bundesregierung sein, korrigierend einzugreifen. Denn wer eine gute Versorgung will, braucht auch eine gute Bezahlung derer, die in der Versorgung arbeiten. Davon brauchen wir zukünftig mehr, das sagt uns jede marktwirtschaftliche Logik. Wenn man von etwas mehr braucht, dann kann man nicht dafür weniger bezahlen wollen, als das bislang der Fall ist, sondern in Zukunft muss die Bezahlung ordentlich sein. Dafür sollten wir uns heute klar und deutlich aussprechen. Ich habe aber auch verstanden, dass es eine Sorge gibt, vielleicht aufgehängt an dieser Debatte um die Finanzierung oder die Nichtregelung der Ausbildungsvergütung, eine Sorge, die tiefergehend ist, nämlich dass die Anerkenntnis der großen Probleme von psychischen Erkrankungen - bei denen es eigentlich in den letzten 30 Jahren gelungen ist, das Tabu, von dem auch Herrmann Scharf gesprochen hat, deutlich zu brechen, indem man darüber reden kann, dass man Hilfe braucht -, wieder zurückgedrängt wird. Die Erkenntnis, dass die Menschen nicht nur nicht versorgt, sondern auch gesellschaftlich und politisch mit ihrer Notlage alleingelassen wurden, wird wieder zurückgedrängt. Das ist die große Sorge, die jetzt viele Menschen in dieser Debatte haben, gerade in einer Zeit, in der bei Kindern und Jugendlichen das Ausmaß an Erkrankung und Hilfebedarf so groß ist wie noch nie und - die Prognose wage ich - es sich auf jeden Fall in den nächsten Jahren noch deutlich verschärfen wird. Das heißt, wenn wir heute politisch, finanziell und rechtlich nicht die Weichen richtig stellen, werden wir in eine ziemliche Versorgungskatastrophe laufen. Deshalb danke ich für diesen Antrag und bitte um Zustimmung. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Minister Jung, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2160. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2160 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2160 einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Enthalten haben sich die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 19 und 27 der Tagesordnung. Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kulturpolitik als übergreifende Standortstrategie verstehen - Saarland als „Kreativland“ neu ausrichten Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kulturpolitik im Saarland verlässlich weiterentwickeln - bestehende Strategien stärken und nachhaltig umsetzen (Drucksache 17/2185) Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon viel über die Verfasstheit des Saarlandes gehört und gesprochen: über die schwierige finanzielle und wirtschaftliche Lage, über hohe Verschuldung, herausfordernden Strukturwandel und gesellschaftliche Konflikte. Es gibt einen Bereich, der beim Ringen um Lösungen für all diese schwierigen Herausforderungen und saarländischen Überlebensfragen meist nicht beachtet wird - weder in der Landesregierung, noch hier im Hohen Hause. Es ist die Kultur. Das ist eigentlich erstaunlich, denn Kultur kann in vielerlei Hinsicht eine Schlüsselrolle einnehmen. Zuallererst ist Kultur für sich genommen schon ein Wert und aus sich heraus sinnstiftend. Gleichzeitig ist sie Identität. Sie ist Standortfaktor, Garant für Lebensqualität und nicht zuletzt Wirtschaftsfaktor. Sie schafft neue, zukunftsorientierte Arbeitsplätze in erster Linie in der Kreativwirtschaft, in Kultureinrichtungen und der Eventbranche genauso wie in Technik, Gastronomie und Tourismus. Sie schafft aber auch mittelbar Arbeitsplätze, weil Firmen genau wie Einzelpersonen beim Wechseln von einer Region in eine neue Lebens- und Freizeitqualität suchen und Kultur der Ankerpunkt ist. Kultur ist außerdem ein saarländisches Stärkefeld. Wir sind richtig gut darin. In der Breitenkultur ist das im Ehrenamtsland Saarland vielen sicher bewusst, aber wir haben auch gewachsene Exzellenzfelder, spannende Kulturorte und -institutionen, starke Hochschulen als Anknüpfungspunkte und ein kulturelles Erbe, das seinesgleichen sucht. Aus dieser Gesamtsituation heraus muss jedem klar sein, dass Kultur im Saarland eine Schlüsselrolle einnehmen kann, und deshalb brauchen wir endlich eine Strategie für die Kulturpolitik und wir brauchen ein Zukunftsbild für unser Land. Die Leitlinien, die Sie, Frau Ministerin, im letzten Jahr vorgestellt haben, hätten ein neues Kapitel aufschlagen können - für die Kulturpolitik und für den Standort Saarland. Leider blieben die Leitlinien hinter ihren Chancen zurück. Nach rund drei Jahren, in denen das Haus an ihnen gearbeitet hat, nach vielen Workshops, runden Tischen und Co, blieben sie vage und unverbindlich. Ihr nachgeschobener Antrag von gestern Abend, das muss ich an dieser Stelle sagen, ist genauso kraftlos, mutlos und ideenlos. Stattdessen wird wieder das Schema F der Hilflosigkeit gefahren, das in den letzten Monaten leider Ihre Anträge prägt. Erstens klopfen Sie sich seitenweise auf die Schulter und fordern ganz beherzt „Weiter so!“ und zweitens ist an allem, was nicht gut läuft, der Bund, die EU oder das Universum schuld. Das war in letzter Zeit meistens so und auch hier können Sie sich das nicht verkneifen. Ich wiederum kann mir nach diesem Antrag nicht verkneifen zu sagen: Dass Sie keine Vision für unser Kulturland haben, geschenkt, aber dass gerade Sie anderen im Kulturbereich Nachhilfe in Transparenz und Klarheit geben wollen, zum Beispiel bei der Fördermittelvergabe, ist absurd. Nach dem von Ihnen verursachten De- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) saster um die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz, nach dem Hinterzimmerangriff auf den Denkmalschutz beim ehemaligen Finanzamt und nach dem vom Rechnungshof attestierten völligen Förderchaos in der Festivalförderung in Ihrem Ministerium ist das absurd. Ehrlich gesagt erinnert es mich ein bisschen an das Kindergartenalter. Da ist es normal, dass der Julian, wenn er etwas angestellt hat, mit dem Finger auf den Paul zeigt und sagt: „Der Paul hat aber auch!“ Sie sind erwachsen, Sie sind vom Volk gewählt und mit einer Aufgabe und einer Verantwortung ausgestattet worden, von der die Bürgerinnen und Bürger im Saarland wollen, dass Sie sie annehmen. Stellen Sie sich dieser Verantwortung, machen Sie konkrete Vorschläge und ringen Sie gerne mit uns darum. Wir machen das. Das Saarland braucht mehr und das Saarland kann mehr. Ich bin im Ehrenamt viel in der Breitenkultur unterwegs. Das teile ich mit einigen Abgeordneten auch aus Ihren Reihen. Gleichzeitig habe ich mit meinen Kollegen in der Fraktion unzählige Gespräche mit Kulturschaffenden und Vertretern von Institutionen geführt. Ich war auch bei den Dialogphasen ihres Leitbildprozesses, wo ebenfalls Dinge an uns herangetragen und genannt worden sind, die sich leider nicht wiedergefunden haben. Aus all diesen Gesprächen haben wir einen Plan und eine Kulturstrategie gemacht, die wir vor Ostern vorgestellt haben. Wir sind überzeugt, wir brauchen eine echte Gesamtstrategie. Wir sollten die Kulturszene nicht nur für eine schöne PR-Veranstaltung und vage Überschriften einbinden, sondern mit ihr gemeinsam einen Kulturentwicklungsplan, Ihren eigenen Kulturentwicklungsplan mit klaren Grundsätzen und kontinuierlicher Evaluation erarbeiten. Wir haben kulturstarke Felder vom Film über Urban Art bis Jazz und Industriekultur und viele andere, aber wir bauen sie nicht konsequent aus. Das wollen wir ändern. Dazu gehört, dass die gut gemeinte Leuchtturmförderung im Wirtschaftsministerium aus der Knauberei herausgeholt wird und bei der Auswahl, Konzeption und Zielsetzung auf Klarheit und Transparenz gesetzt wird, denn aktuell ist sie leider eher darauf ausgerichtet, Glühwürmchen zu produzieren und leuchten zu lassen statt Leuchttürme. Immerhin hat das Wirtschaftsministerium keine so deutlichen Berührungsängste zur Kreativwirtschaft wie das Kulturministerium, das den Bereich in seinen Leitlinien völlig ignoriert. Es gibt jetzt einen Fördertopf des Wirtschaftsministeriums für Mikroprojekte aus diesem Bereich. Das ist sehr begrüßenswert, ersetzt aber keine Strategie. Wir sehen, dass Kulturkraftorte im Saarland neu gedacht und strategisch entwickelt werden müssen. Das gilt für die Museumslandschaft insgesamt sowie für die Kulturmeile vom Staatstheater über HfM zu den umliegenden Museen. Das gilt auch für das Weltkulturerbe mit dem Umland Grube Luisenthal et cetera und für einige andere kulturelle Ballungszentren, die enormes Potenzial haben. Clubs und Spielstätten sind genauso kulturelle Krafträume, die wir als Kulturräume strategischer unterstützen müssen. Dazu gehört ebenso, dass wir dringend eine Nachfolgelösung für die längst überholte Saarlandhalle brauchen. Auch die Event- und Festivalkultur können wir nicht einfach leise sterben lassen. Lassen Sie uns doch darüber streiten, was wir besser machen können. Viele hier im Raum sind aus den ländlichen Regionen des Saarlandes, wie ich aus dem schönen Bliesgau, aus dem Hochwald, aus dem St. Wendeler Land oder anderen schönen Teilen des Saarlandes. Vom Kulturpark Reinheim bis zur Villa Borg und der Abtei in Tholey haben wir doch richtig viel zu bieten. Deshalb brauchen wir ein hochwertiges Kulturprojekt in der Fläche und ein Förderprogramm für lokale Kulturanker. (Beifall von der CDU.) Neben allen Punkten, die wir zur Stärkung der Landesidentität in unserer Strategie und dem heutigen Antrag vorschlagen, können wir gerade damit kulturelle Identität bewahren und sichtbar machen. Das ist eine echte Chance. Kultur gibt es bei uns nämlich wirklich im kleinsten Dorf, nicht zuletzt dank der Breitenkultur. Ich bin sicher, jeder hier im Raum hat ein Erlebnis im Kopf, als er im kleinsten Dorf eine grandiose Fastnachtsveranstaltung oder ein Musikkonzert von einem Orchester erlebt hat, nach dem man rausgeht und denkt: Das ist Wahnsinn, was sie in Ormesheim, Rentrisch oder Bliesen auf die Beine stellen. Das müssen wir gezielter fördern und Breitenkultur stärken. Wir müssen sie als Lebensbegleiter verstehen, der unsere Dörfer liebenswert erhält, der für jedes Lebensalter ein Angebot hat und eine Schlüsselfunktion in der Inklusion und in der Gesundheit einnimmt. Die Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung ist so etwas wie der Heimathafen der Breitenkultur. Ich nehme an, der Kollege Raber wird mir zumindest in dem Punkt zustimmen. Sie in ihrer Grundfinanzierung zu sichern und den Standort konsequent weiterzuentwickeln, muss unser Anspruch sein. Wir haben damals beim Projekt „Perform deine Heimat“ gesehen, wie viel Potenzial dort besteht, wie viele tolle Netzwerke entstehen und wie man sich im Land entwickeln kann, wenn Politik einen sinnvollen Rahmen steckt. Wer es miterlebt hat, kann sich sicher erinnern. Ich bin sicher, da geht noch viel mehr für die Breitenkultur, aber auch für die kulturelle Bil- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) dung, bei der wir dringend bessere Vernetzung und tragfähige Strukturen zwischen Vereinen und schulischem Ganztag brauchen und Hürden abbauen müssen. Das ist eine Chance, durch die die Landesakademie richtig gute Dinge auf den Weg bringen kann, wenn wir sie unterstützen. (Beifall von der CDU.) Wir sind überzeugt, wir können die richtige Richtung einschlagen. Dafür müssen alte Zöpfe abgeschnitten und das Saarland in Sachen Kulturmanagement neu aufgestellt werden. Auch im Ministerium wird es ohne Umstrukturierung nicht gehen, weil es an vielen Stellen gerade bei der Kreativwirtschaft nicht einmal in einer Alleinregierung bei gleicher Farbe der Häuser funktioniert, Wirtschaft und Bildung ausreichend gemeinsam voranzubringen. Wir werden in der Kulturfinanzierung neue Wege gehen müssen. Erste Vorschläge machen wir bereits: ein Komplementärmittelfonds zur Hebung von Bundes- und EU-Mitteln und der Ausbau von Public-Private-Partnerships und professionellem Kultursponsoring. Weitere werden folgen. Es muss Schluss damit sein, planlos Geld mit der Gießkanne zu verteilen. Ich habe das Stichwort Festivalförderung eben genannt. Der Rechnungshof hat Ihrem Ministerium, Frau Ministerin, schmerzhaft ins Stammbuch geschrieben, wie unprofessionell mit öffentlichen Geldern umgegangen wurde. Wir dürfen auch keine Fördermittel im großen Stil auf der Straße liegen lassen. Nach der Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage waren es zum Beispiel 2024/2025 bei EU- und Bundesmitteln rund 1,26 Millionen Euro. Rechnet man die zunächst ungebundenen Landesanteile hinzu, liegt die Größenordnung sogar bei gut 2 Millionen Euro. Ich weiß, Teile der freigewordenen Landesmittel wurden umgeschichtet, aber klar ist: Das können wir uns im Saarland nicht leisten. Politik und Gesellschaft müssen als Gegenwert endlich mitdenken, was Kultur finanziell einbringt, weil sie Arbeitsplätze schafft, weil sie Menschen ins Land holt, weil sie begeistert, weil sie Motor für Tourismus ist und weil sie uns ein positives Image jenseits von Vergleichen mit Ölteppichgrößen und seltsamen Souvenirs schafft. Wir wollen, dass das Saarland seine einzigartige Geschichte kennt und seine kulturellen Stärken mutig ausbaut und die Welt daran teilhaben lässt. Wir schlagen heute einige Schritte auf diesem Weg vor und sind bereit, mit Ihnen darum zu ringen, wie es weitergeht, wo wir starten können und was Ihre Impulse sind. Leider hat in Ihrem Antrag dazu nicht viel gestanden. Wir können Kreativland sein, wir müssen es nur wollen und wir wollen es. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Schmitt-Lang für die Begründung Ihres Antrages. Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Maximilian Raber das Wort.
Maximilian Raber SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es wird Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, vielleicht etwas verwundern, aber ich möchte mich zu Beginn bei Ihnen bedanken. Wir sprechen hier im Hohen Haus viel zu wenig über dieses wichtige Thema. Wenn wir über Kulturpolitik sprechen, geht es um weit mehr als Standortfragen oder Imagekampagnen. Es geht um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land, um Orte der Begegnung, demokratischen Diskurs und kulturelle Teilhabe für alle Menschen in der Stadt oder auf dem Land. Dabei ist Kultur unfassbar vielschichtig und vielseitig. Aber sie ist eines mit Sicherheit nicht: Sie ist nicht nice to have. Kultur verdient den Stellenwert, den sie tatsächlich hat, als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit als staatliche Pflichtaufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Wir können auf unsere saarländische Kulturlandschaft stolz sein. Ob Breitenkultur, Hochkultur, Soziokultur oder die vielen weiteren Zweige, wir haben im Saarland tolle, hochprofessionelle Akteurinnen und Akteure, die unser Leben bereichern. Dafür danke ich ausdrücklich jeder und jedem, der oder die aktiv an unserer saarländischen Kultur mitarbeitet. Was mich aber an Ihrem Antrag deutlich negativ überrascht hat, ist das Festhalten an der Idee der Private Public Partnership beziehungsweise der ÖPP. In Ihrem Antrag betonen Sie an mehreren Stellen die stärkere Einbindung privater Akteure und Partnerschaften als Instrument der Kulturpolitik. Als St. Ingberter haben Kollege Toscani und ich ein gutes Beispiel dafür vor der Haustür, wie so etwas schiefläuft. Ihr CDU-Parteifreund und Oberbürgermeister a.D. Georg Jung wollte mit einem privaten Investor ein Museum in die Alte Baumwollspinnerei bauen - mit den Folgen jahrelanger Planungen und Kostenexplosionen, der Investor springt ab, eine Bauruine droht. Die Suppe auslöffeln darf nun der aktuelle Oberbürgermeister unserer Heimatstadt und mittelbar natürlich der Steuerzahler. Ich habe ein weiteres Beispiel, nämlich Ihr Desaster rund um den Vierten Pavillon, auch hier jahrelange Planungen und Kostenexplosion. Der Investor zieht sich aus dem Projekt zurück. Auslöffeln durfte diese Suppe mein geschätzter Fraktionsvorsitzender in seiner damaligen Posi- (Abg. Raber (SPD)) tion. Ich erlaube mir anzumerken, dass Ulrich Commerçon das mit Bravour, aber vermutlich auch mit dem einen oder anderen grauen Haar mehr gemeistert hat. (Beifall von der SPD. - Sprechen des Abge- ordneten Commerçon (SPD).) Ich kenne kein Beispiel im Saarland, in dem ein ÖPP im Kulturbereich problemlos funktioniert hätte. Umso mehr erstaunt es, dass Sie weiterhin an diesem Ansatz festhalten. Beerdigen Sie doch endlich dieses neoliberale Märchen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Es geht hier um mehr als um einzelne gescheiterte Projekte. Es geht um einen grundsätzlichen Unterschied im Verständnis von Kulturpolitik. Während Sie stärker auf private Finanzierung und marktgetriebene Modelle setzen, halten wir und insbesondere Ministerin Streichert-Clivot daran fest: Kultur ist und bleibt eine öffentliche Aufgabe, für die der Staat Verantwortung trägt. Ein weiterer Aspekt an Ihrem Antrag irritiert mich zudem. Sie werfen der Landesregierung vor, es fehle an konkreter Finanzierung. Gleichzeitig enthält Ihr eigener Antrag aber einige neue Forderungen von zusätzlichen Programmen bis hin zu großen Infrastrukturprojekten. Was fehlt, ist die entscheidende Antwort auf die Frage, wie das denn eigentlich alles finanziert werden soll. Seriöse Kulturpolitik besteht aus meiner Sicht nicht darin, möglichst viele Wünsche aufzuschreiben. Sie besteht darin, Prioritäten zu setzen und Verantwortung für den Haushalt zu übernehmen. Genau das unterscheidet verantwortungsvolle Kulturpolitik von Ansätzen, die sich auf dem Papier gut lesen, in der Praxis aber weder finanziell noch strukturell tragen. Das haben wir bei den ÖPP-Modellen bereits gemerkt. (Beifall von der SPD.) Die Wichtigkeit, die einem Thema zugestanden wird, bemisst sich meiner Meinung nach auch im Redeanteil in der Debatte. Auch wenn die Verabschiedung erst vier Monate her ist, habe ich mir die Haushaltsreden noch einmal angeschaut. Frau Kollegin Schmitt-Lang, ganze zweieinhalb Minuten haben Sie sich in Ihrer Haushaltsrede im Dezember der Kultur gewidmet. Von 24 Minuten, die Ihre Fraktion insgesamt zum Einzelplan gesprochen hat, haben Sie zweieinhalb Minuten der Kultur im Saarland gewidmet. Herr Toscani, Sie waren nicht nur Finanzminister dieses Landes, Sie waren auch einmal Kulturminister. Mir hat sich damals der Eindruck aufgedrängt, für Sie und Ihre CDU-Vorgänger im Amt war die Kultur immer nur so etwas wie ein nettes Beiwerk. Warum sage ich das? - Wer in der wichtigsten Debatte des Landtages nur zweieinhalb Minuten zu einem Thema spricht, zeigt, welchen Stellenwert er diesem zubilligt. Frau Kollegin, Sie wandeln in der Tradition von Herrn Toscani und Co. Wenn es nicht alleine um dieses Thema geht, dann ist die Kultur im Saarland auch für Sie allenfalls ein nettes Beiwerk und fällt eben hinten runter. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau an diesem Punkt zeigt sich der Unterschied zu unserer Politik. In diesem Punkt unterscheidet sich die Politik von Ministerin Christine Streichert-Clivot und Minister a.D. Ulrich Commerçon von ihren Vorgängern. Unsere sozialdemokratische Kulturpolitik setzt Akzente für eine lebendige und breite Kulturlandschaft im Saarland. Wie ernst wir Kulturpolitik nehmen, zeigt sich beispielsweise bei der Freien Szene. Wir haben bereits 2019 einen eigenen Haushaltstitel für die Freie Szene geschaffen und haben als erstes Bundesland Honoraruntergrenzen eingeführt. Denn für uns gilt, künstlerische Arbeit ist wertvolle Arbeit, und sie muss fair bezahlt sein. Unser Ziel ist, dass Künstlerinnen und Künstler von ihrer Arbeit leben können und nicht von Unsicherheit bedroht sind. Dafür setzen wir uns auch weiterhin ein. (Beifall von der SPD.) Der Ministerin und mir persönlich liegt besonders etwas an der Breitenkultur, Ihnen ja auch. Die Breitenkultur ist nichts anderes als das Fundament unseres kulturellen Lebens. Sie entsteht in Vereinen, im Ehrenamt, in lokalen Initiativen, oft fernab der großen Bühnen. Gerade deshalb setzen wir auf verlässliche Förderung, auf stabile Strukturen und auf kulturelle Teilhabe im ganzen Land. Nicht weniger hat unsere Breitenkultur im Saarland verdient. Das bringt sie verlässlich voran, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vorhin ist der Rechnungshofbericht zur Sprache gekommen ist. Ich meine, Frau Schmitt-Lang, dass wir in derselben Ausschusssitzung waren, als es um die Kritikpunkte des Rechnungshofes ging. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die bemängelten Punkte lediglich auf eine Förderrichtlinie bezogen waren und man die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt hat. Die CDU greift immer wieder den Bericht des Landesrechnungshofs auf und zeichnet daraus das Bild einer grundsätzlich gescheiterten Kulturförderung. Richtig ist aber: Der Rechnungshof hat auf Verbesserungsbedarf hingewiesen. Genau das ist auch seine Aufgabe. Aber ebenso richtig ist: Diese Hinweise sind längst aufgegriffen worden. Die Förderpraxis wurde in den letzten Jahren systematisch weiterentwickelt. Sie wurde professionalisiert, standardisiert und umfassend digitalisiert, von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Vor allem haben wir eine entscheidende Zäsur vorgenommen: Wir sind weg von kurzfristigen Einzelentscheidungen, hin zu einer verlässlichen mehrjährigen Förderung, (Abg. Raber (SPD)) gerade bei Festivals. Das schafft Planungssicherheit für die Kulturszene und stärkt nachhaltig die Qualität der Projekte. Sie beschreiben die Probleme von gestern und ignorieren die Lösungen von heute. Sie haben auch die kulturpolitischen Leitlinien angesprochen. Ja, die haben etwas Zeit gebraucht, aber diese Zeit war gut investiert. Denn sie sind nicht am Schreibtisch entstanden, sondern in einem breit angelegten Beteiligungsprozess, gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern, mit Vereinen, mit Kommunen und vielen weiteren Akteurinnen und Akteuren. Ich möchte an dieser Stelle auch eines anmerken, liebe Frau Kulturministerin: Ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie diesen Weg in der Form gegangen sind. Es war genau der richtige Weg. Wer Beteiligung ernst meint, bekommt keine schnellen Papiere, sondern tragfähige Strategien. Genau das liegt heute dank Ihnen vor. (Beifall von der SPD.) Die kulturpolitischen Leitlinien bleiben nicht abstrakt, sie werden konkret umgesetzt. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Aufbau eines neuen Kulturbüros bei der Arbeit und Kultur Saarland gGmbH. Hier und bei der Servicestelle „Kultur macht stark“ erhalten Kulturschaffende Beratung und Unterstützung, zum Beispiel beim Beantragen von Fördermitteln. 50.000 Euro hat das Ministerium für Bildung und Kultur dafür eingesetzt. Die Kulturberatung wird ausgebaut, Förderzugänge werden vereinfacht und Kulturschaffende erhalten dauerhafte und verlässliche Strukturen für ihre Arbeit. Das ist ein konkretes Ergebnis der kulturpolitischen Leitlinien. Es fördert den Abbau von Hürden für Kulturschaffende und schafft langfristig Planungssicherheit und nichts anderes, meine Damen und Herren. Ein Aspekt, der mir in der Debatte oft zu kurz kommt, ist die Wertschöpfung. Ich freue mich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen das anerkannt haben. Kultur schafft ganz konkret Wertschöpfung in Festivals, im Tourismus, in der Gastronomie und Kreativwirtschaft. Sie entsteht dort, wo öffentliche Investitionen, verlässliche Förderung und langfristige Strukturen ineinandergreifen, nicht durch kurzfristige Projekte oder privatwirtschaftliche Hoffnung. Sie entsteht dort, wo Strukturen über Jahre aufgebaut wurden, etwa rund um den Max-Ophüls-Preis oder die Völklinger Hütte. Wer glaubt, man könnte diesen Effekt einfach durch ein neues Label oder eine neue Strategie beliebig ausweiten, unterschätzt, wie Kultur tatsächlich wirtschaftlich wirkt. Wenn man sehen will, wie die Verbindung von Kultur und Wirtschaft konkret funktioniert, muss man gar nicht lange suchen. Der Ausbau der Congresshalle in Saarbrücken zeigt genau diesen Ansatz - eine Investition in die Infrastruktur, die Kultur, Kongresse und wirtschaftliche Nutzung zusammenbringt. Hier wird nicht nur geredet, hier wird gemacht, und zwar mit einem klaren Konzept, mit Finanzierung und mit einem realistischen Blick auf die wirtschaftlichen Effekte. Genau darauf setzt die Kulturpolitik der Landesregierung und genau das ist am Ende auch der wirtschaftlich solideste Weg. Damit stellen wir unsere Kultur im Saarland zukunftsfest auf.
Christina Baltes
Herr Raber, ich erinnere Sie an Ihre Redezeit.
Maximilian Raber SPD
Und wir setzen deutliche Akzente. Ich danke besonders unserer Kulturministerin Christine Streichert-Clivot, dass sie diesen Weg so konsequent mitgeht. - Herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Raber, für die Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion. - Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Fraktionsvorsitzende der AfD, Josef Dörr, das Wort.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Wertigkeit einer Aussage kann sich schlecht nach der Dauer, wie lange man darüber geredet hat, messen, sonst wäre ich immer dumm dran. Ich habe jetzt drei Minuten, ich kann also nicht sehr viel sagen. Die Kultur hat zuerst einmal einen Wert an sich für den Menschen. Es ist ein wesentliches Merkmal, das uns von den Tieren unterscheidet, dass wir Kultur haben. Wir sind im Saarland vergleichsweise sehr gut aufgestellt, auch im ländlichen Bereich. Das ist nicht unbedingt das Verdienst der Regierung. Schon seit mehr als 100 Jahren haben sich in den Dörfern Musikvereine, Gesangvereine, Theatervereine und auch Sportvereine gegründet, um die Kultur zu gestalten. Das heißt, Kultur hat sowieso einen Wert an sich und sie ist natürlich auch ein weicher Standortfaktor. Ich kann mich an Zeiten erinnern, in denen ich gelegentlich dabei war, wenn ansiedlungswillige Unternehmer vorgesprochen haben. Dann wurde zuerst darüber gesprochen, wie die Verkehrssituation ist, wie die Rohstoffe beikommen und wie die Ware nachher verteilt werden kann. Wenn man nachher beim Essen zusammengesessen hat, wurde auch gefragt, ob der 1. FC Saarbrücken noch in der Bundesliga ist, ob es für die Frau eine vernünftige, anspruchsvolle Einkaufszone und ein Theater gibt, wo sie ein Theaterstück oder ein Konzert erleben kann, und wo die Kinder in die Schule gehen können. (Abg. Dörr (AfD)) Zu der Zeit gab es schon das Deutsch-Französische Gymnasium, das war immer etwas Besonderes. Das heißt, Kultur ist ein weicher, aber ein bedeutender Standortfaktor und verdient die entsprechende Förderung. Deshalb ist es dankenswert, dass die CDU diesen Antrag gestellt hat. Natürlich ist kein Antrag vollkommen. Man kann immer noch etwas finden, das man daran aussetzen kann. Dass man private Investoren einbinden will, ist nicht so verkehrt, das wird meistens sowieso schon gemacht. Hier gilt etwas, das öfter mal gilt: nicht Entweder-oder, sondern Sowohl-als-auch. Wir verstehen den Antrag als einen Ansporn für die Regierung, ein bisschen mehr zu machen, eine Schippe draufzulegen. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag der CDU unterstützen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Christina Baltes
Danke, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat von der CDU-Landtagsfraktion Frau Jutta Schmitt-Lang das Wort.
Jutta Schmitt-Lang CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin in der Sache sehr gerne auch hart, aber was ich wirklich nicht begreife, ist, warum ihr versucht, Menschen persönlich in ihrem Tun zu diskreditieren. Heute Morgen wurde gefühlt 23-mal auf den Kollegen Schorr und seinen beruflichen Werdegang Bezug genommen und darauf, ob er sich denn wirklich auskenne. Nur weil wir Public Private Partnership als eine von vielen Dingen aufzählen, sind wir neoliberale, garstige Kulturmonster - so fasse ich es mal zusammen. Auf der anderen Seite versuchen Sie, mir als Chorpräsidentin - ich glaube, das steht Ihnen eigentlich nicht zu, in dem Punkt sind wir normalerweise anders im Umgang miteinander - einen gewissen eigenen Eindruck von der Kulturpolitik in diesem Land abzusprechen. Das finde ich ein bisschen gruselig, ehrlich gesagt. (Beifall von der CDU.) Wenn Sie von zwei Minuten Redezeit im Parlament in diesem Bereich sprechen, unterschlagen Sie Stunden, die ich persönlich in meiner Freizeit jede Woche, jedes Wochenende für die Kultur aufbringe. (Abg. Scharf (CDU): Ehrenamtlich!) Ja, ehrenamtlich. Das finde ich, ehrlich gesagt, diskreditierend. Bei dem Beteiligungsprozess waren Vertreter von Kulturverbänden und ich in dieser Funktion dabei. Davon ist in den Leitlinien nichts übriggeblieben. Das war sehr enttäuschend. Ich komme zum Schluss. Sie haben es eigentlich gesagt: sozialdemokratische Kulturpolitik - so definieren Sie Kulturpolitik. Kulturpolitik ist offen, muss frei sein und unabhängig von Parteipolitik. Damit ist alles gesagt. (Beifall von der CDU.)
Christina Baltes
Es gibt noch eine weitere Wortmeldung. Jetzt spricht die Ministerin für Bildung und Kultur, Frau Christine Streichert-Clivot.
Christine Ursula Streichert-Clivot
Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir zu dieser Stunde noch eine kulturpolitische Debatte führen. Ich glaube, das steht diesem Haus auch sehr gut an. An der Stelle will ich beiden Fraktionen dafür Danke sagen, dass wir diese Debatte heute hier führen dürfen. Da darf man auch mal gratulieren und klatschen. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Die Antragstellerin der CDU hat es gesagt: Allzu oft hat man den Eindruck, dass Kultur und deren wichtige Bedeutung für die Identitätsstiftung unseres Landes, aber auch für den Standortfaktor, also ob sich Menschen hier wohlfühlen, ob sie ein tolles Angebot haben, ob Akteure sich hier ansiedeln, angesichts strenger haushalterischer Debatten ein Stück weit in den Hintergrund gerät. Mir hat diese Diskussion gerade gezeigt, dass offensichtlich das Gegenteil der Fall ist. Zunächst gibt es Menschen in diesem Hohen Hause, die sich stark und aktiv in der Breitenkultur engagieren. Dafür möchte ich bei aller Wertschätzung in die eine oder andere politische Richtung auch Danke sagen. Es gibt hier Menschen, die sich für die Breitenkultur starkmachen, und damit auch für einen Großteil der Menschen, die sich hier engagieren. (Beifall von der SPD.) Ich sage das vor dem Hintergrund, dass wir alle wissen, dass wir in verschiedenen Diskursräumen gerade ganz andere Debatten führen, nämlich in Diskursräumen, die versuchen, zunehmend Einfluss auf Kultur und vor allem künstlerische Freiheit zu nehmen. Sie meinen, dass es okay ist, wenn Kultur einen staatlichen Zweck erfüllt, wenn Kultur sozusagen von der Mehrheit identitätsstiftend vordefiniert wird. Kultur ist für mich als Kulturministerin kein Instrument für Ausgrenzung. Kultur ist ein Raum für Freiheit, in dem sich Künstlerinnen und Künstler frei bewegen können mit der Art der Kunst, die sie vollziehen. Sie ist damit vor allem auch Diskurs- und Debattenraum. Ich glaube, gerade hier im Saarland haben wir wesentliche Akteure in der Freien Szene, aber auch im Staatstheater, in unseren Museen, die genau diese Debatte jeden Tag führen und damit auch und insbesondere ein Fundament für unsere Demokratie schaffen. Alleine wenn ich an verschiedene gesellschaftspolitische Ausstellungen in unseren Museen denke, wenn ich jüngst an „Käsch und Naziss“ denke, eine Aufführung im Staatstheater, die sich klar zur Zukunft unserer Demokratie geäußert hat, dann zeigt mir das: Wir müssen auch in diesem Hohen Hause dafür Sorge tragen, dass wir mit proaktiven und vor allem progressiven Debatten rund um die Ausrichtung und rund um Schwerpunkte und haushalterische Schwerpunktsetzung in der Kulturpolitik ein klares Signal setzen, wohin die Reise gehen kann und soll und dass Kunst und Kultur wesentlich sind für unsere Demokratie, wesentlich dafür, wie wohl wir uns hier in diesem Land fühlen können und wie sich auch jeder Einzelne mit seinen Schwerpunkten entfalten kann. (Beifall von der SPD.) Schade, dass das nur der eine Teil des Raumes so sieht. Deswegen, und das ist sehr wichtig, braucht es Vertrauen und Zurückhaltung des Staates gleichermaßen. Ich glaube, da haben wir einen Punkt in der Debatte, den es intensiv zu besprechen gilt. Allzu oft, und das war in der Pandemie der Fall, wurde ich nämlich genau an diesem Punkt gefragt: Wie stark kann eigentlich eine Kulturministerin steuernd eingreifen, um Kultur wirksam werden zu lassen? Da war die Rede davon, Künstlerinnen und Künstler zu bezahlen, um ein Angebot anzubieten, das der Regierung gerade recht ist. Das sind keine Hirngespinste von mir, die ich hier vortrage, sondern das sind konkrete Wünsche, die ausgesprochen werden und die für mich, offen gesagt, auch an dem nagen, was Freiheit der Kunst eigentlich bedeutet, nämlich: Kulturpolitik bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen politischer Verantwortung und Freiheit gleichermaßen. Dabei kommt es auch darauf an, Verfahren klar zu halten, Transparenz zu sichern - das war eben auch schon Thema in der Debatte -, aber eben nicht nur durch mehr Einfluss, sondern durch klare Zuständigkeiten und vor allem dadurch, immer wieder den Künstler, den Mensch in den Mittelpunkt zu stellen, der Kunst und Kultur zum Leben erweckt. Das sind diejenigen, die dafür sorgen, dass wir uns hier wohlfühlen. (Beifall von der SPD.) Natürlich ist es in einem Haushaltsnotlageland wie dem Saarland auch eine Frage von Prioritäten. Da erinnere ich gerne an die Haushaltsaufstellung, die wir im vergangenen Dezember vorgenommen haben, auf die ich bis heute sehr stolz bin, weil der Kulturetat gezielt gestärkt worden ist. Um Kulturangebote in der Fläche sichern zu können, braucht es die Arbeit der Soziokultur Saar, braucht es die Arbeit des Netzwerks Freie Szene Saar, braucht es gute Schaffensbedingungen, so will ich es gerne nennen, für Künstlerinnen und Künstler. Während in einigen Bundesländern, beispielsweise auch in Berlin, hierzu heftigste Debatten um die Reduzierung des Kulturetats geführt wurden - dort ist man mit der Marschrichtung nach vorne gegangen, 20 Prozent der Ausgaben im Kulturhaushalt zu reduzieren -, haben wir hier ein klares Signal gesetzt für ein kleines Bundesland, aber doch eines mit einem großen Herz für Kunst und Kultur, und sind mit einer 18-prozentigen Steigerung des Kulturhaushaltes in die Debatte gegangen und haben das umgesetzt. Dafür meinen herzlichen Dank an den Finanzminister, das zeigt Prioritätensetzung mit Herz und Verstand! (Beifall von der SPD.) Selbstverständlich danke ich auch dem Parlament, das dem zugestimmt hat. Es ist viel darüber gesprochen worden, die saarländische Landesregierung hat sich gemeinsam mit Kunstund Kulturakteuren auf den Weg gemacht, kulturpolitische Leitlinien umzusetzen. Das Ergebnis haben wir im Dezember präsentiert und wir sind jetzt auch tatsächlich aus diesem Prozess heraus schon in der konkreten Umsetzung, beispielsweise indem wir gerade mit Blick auf Förderbedingungen gemeinsam mit der Arbeit und Kultur Saarland GmbH, die für uns schon seit Langem ein wichtiger Partner ist, in der Förderung und vor allem Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern Strukturen schaffen, die das alles möglich werden lassen. Es ist angesprochen worden, es ist für kleine Initiativen, aber auch Künstlerinnen und Künstler, deren Hauptarbeit natürlich im Schaffen von Kunst und Kultur besteht, oftmals sehr anspruchsvoll, durch den Dschungel an Förderprogrammen durchsteigen zu können, von der nationalen bis zur europäischen Ebene. Für uns soll es so sein, dass gute Ideen eben nicht in Aktenordnern hinterlegt werden, weil Anträge zu kompliziert werden und Zuständigkeiten unklar sind, sondern es geht darum, Wege übersichtlicher zu gestalten, auch Initiativen ins Land zu bringen, zu animieren, in gewissen Förderprogrammen regelrecht Fuß zu fassen. Da ist das für mich ein ganz konkretes Signal. (Beifall von der SPD.) Es geht natürlich auch um Sichtbarkeit. Damit haben wir bei den kulturpolitischen Leitlinien genau das geschaffen, was wir auch im Übrigen tun, wenn es um die Breitenkultur geht. Auch diese ist heute schon oft erwähnt worden. Es geht darum, Kunst und Kultur in die Fläche zu tragen, echte Verantwortung zu übernehmen, auch die Breitenkulturverbände dabei zu unterstützen, den Generationenwechsel zu ermöglichen, damit wir eben nicht das weiterführen, was wir in der Pandemie allzu oft erlebt haben, nämlich dass Musikvereine, Chöre aufgrund der demografischen Situation keine Zukunft mehr hatten. Hier unterstützen wir die Breitenkulturverbände und den Landesjugendring mit finanziellen Mitteln. Sehr geehrte Damen und Herren, es geht darum, diese kulturelle Infrastruktur im Land weiter zu unterstützen und weiter zu fördern, aber auch sichtbar zu machen, dass wir hier gemeinsam agieren. Das ist der Kompass im Saarland für eine Kulturpolitik, die ermöglicht, verbindet und stärkt. Es geht uns um Teilhabe, um kulturelle Bildung, vor allem von Kindern und Jugendlichen. Da werden wir in den nächsten Monaten noch einiges aus den kulturpolitischen Leitlinien heraus hören. Kultur entsteht nicht am Reißbrett, sie entsteht im Miteinander. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Christina Baltes
Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren Redebeitrag. Die Ministerin hat die Redezeit um 47 Sekunden überschritten. Diese Zeit wird den Fraktionen gutgeschrieben. Gibt es noch eine Wortmeldung? - Dem ist nicht so. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2161. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2161 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2161 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben CDU- und AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2185. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2185 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2185 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Punkten 20 und 28 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stärkung der Laienreanimationskompetenz durch verpflichtende Einführung von Reanimationstraining in der Grundschule und Weiterentwicklung bestehender Programme zur Resilienzförderung (Drucksache 17/2162) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Laienreanimationskompetenz an saarländischen Schulen konsequent weiterentwickeln - bestehende Programme ausbauen und nachhaltig verankern (Drucksache 17/2186) Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid das Wort.
Anja Wagner-Scheid CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Was würden Sie tun, wenn vor Ihnen plötzlich jemand zusammenbricht, hilflos vor Ihnen liegt und sich nicht helfen kann? - Eine Kollegin, ein Nachbar, eine Person, die Ihnen ganz nahesteht, der Partner/die Partnerin, Eltern, Kinder. Wüssten Sie, was zu tun ist? Und vor allem: Würden Sie auch handeln? Viele Menschen zögern in solchen Situationen, nicht weil es ihnen egal ist, sondern weil sie nicht genau wissen, was sie tun sollen. Genau diese Unsicherheit kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen. Denn bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Minute. Mit jeder Minute sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um etwa 10 Prozent. Gleichzeitig wissen wir alle: Wer sofort handelt, der oder die kann Leben retten. Eines ist uns ebenso klar oder sollte uns klar sein: In einer solchen Situation gibt es keinen Plan B, dann ist jede und jeder von uns gefragt. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, genau hier beginnt eine sicherheitspolitische Debatte, die wir in Deutschland viel zu lange unterschätzt haben. Denn Krisenfestigkeit bedeutet nicht nur, dass wir funktionierende Behörden oder gut ausgestattete und gut ausgebildete Einsatzkräfte brauchen. Krisenfestigkeit bedeutet auch, dass unsere Gesellschaft als Ganzes handlungsfähig ist. Dazu gehört, dass Menschen in der Lage sind, im Ernstfall Verantwortung zu übernehmen, um sofort, eigenständig und kompetent das Richtige zu tun. (Präsidentin Winzent übernimmt die Sit- zungsleitung.) Ein Blick nach Europa zeigt, was anderswo möglich ist. In Norwegen, Schweden, Irland liegt die Laienreanimationsquote bei über 70 Prozent, teilweise sogar 80 Prozent, in Deutschland nur bei 50 Prozent. Das ist kein Zufall, sondern ein Stück weit eine Form von Kultur. Das ist auch ein Ausdruck von unterschiedlichen Prioritäten. Die nordischen Länder - ich habe sie gerade aufgezählt - verstehen Bevölkerungsschutz umfassend. Sie setzen nicht nur auf professionelle Strukturen, sondern auf befähigte und resilien- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) te Bürgerinnen und Bürger. Dort ist ganz klar: Sicherheit ist nicht nur Aufgabe des Staates, Sicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie fängt bei den Kleinsten an. Genau deshalb beginnt sie dort bereits in der Schule. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch auf Bundesebene wird diese Perspektive zunehmend betont. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt fordert, die Resilienz von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu stärken und sie besser auf Krisensituationen vorzubereiten. Das ist richtig, aber es darf nicht abstrakt sein. Wenn wir hier im Saarland über Krisen sprechen, dann sprechen wir nicht nur über große Lagen. Wir sprechen auch über die vielen alltäglichen Notfälle, in denen staatliche Hilfe nicht sofort vor Ort ist, nicht sofort vor Ort sein kann. Genau dort entscheidet sich, ob eine Gesellschaft funktioniert. Reanimationstraining ist deshalb nicht nur Gesundheitspolitik, Reanimationstraining ist konkrete Sicherheitspolitik. (Beifall von der CDU.) Reanimationstraining sorgt dafür, dass im entscheidenden Moment jemand handelt, dass nicht weggesehen wird, dass Verantwortung übernommen wird. Es vermittelt etwas, das wir in einer unsicherer werdenden Welt so dringend brauchen: Es vermittelt Handlungssicherheit statt Hilflosigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Saarland gibt es das Projekt „Löwen retten Leben“ - ein ganz wichtiger Ansatz. Er greift unserer Meinung nach aber zu kurz, weil er zu spät ansetzt. Wenn wir wollen, dass wirklich jede und jeder Teil dieser Sicherheitskette ist, dann müssen wir früher beginnen. Mit Blick auf die Länder, die ich gerade genannt habe, wissen wir längst, dass es funktioniert. Diese beginnen zum Teil sogar schon im Kindergarten. Unser Antrag setzt bei einem klasse Projekt an, das seit einigen Jahren erfolgreich in St. Ingbert läuft. Über 1.000 Kinder können im entscheidenden Moment handeln und Leben retten. Dieses Projekt „Prüfen, Rufen, Drücken“ wollen wir als Ansatzpunkt nehmen, um bereits in der Grundschule zu beginnen, und es landesweit ausrollen. Schon seit 2022 gibt es dieses Projekt in St. Ingbert. Ein Mal im Jahr werden alle Kinder der St. Ingberter Grundschulen in Reanimationstraining geschult. Das Projekt wurde initiiert und durchgeführt vom dortigen Kreiskrankenhaus. Ich selbst durfte mir dieses Projekt an einer Grundschule ansehen. Ich habe mit den Kindern geübt und den Spaß und die Freude der Kinder und auch die Unbedarftheit gesehen, an solchen Reanimationspuppen zu üben und damit abschließend zu lernen, wie man Leben retten kann. Von den ÄrztInnen und Lehrkräften wurde mir geschildert: Diese Unbefangenheit ist in dem Alter in der dritten Klasse da. Später in der weiterführenden Schule wird es peinlich oder unangenehm. Wenn das möglichst früh angelegt wird, dann wissen die Kinder, dass sie selbst den Erwachsenen beistehen können, indem sie helfen und nicht nur Kinder sind, sondern diejenigen, die Leben retten können. (Beifall von der CDU.) Ich danke sehr herzlich allen Verantwortlichen des Kreiskrankenhauses in St. Ingbert und weiß auch, dass es mehr Ärzte im Land gibt, die sich bei einem solchen Projekt landesweit gerne einsetzen würden. Ich weiß es auch von den Hilfsund Rettungsorganisationen im Land, der Blaulichtfamilie. Auch diese würde bei einem solchen Projekt gerne zur Seite stehen und die Lehrkräfte anleiten. Warum sollen wir also warten? Warum wollen wir nicht konsequent handeln, wie es andere Länder bereits tun? Wir als Opposition, als CDU-Landtagsfraktion, sagen: Es ist Zeit, diese Lücke zu schließen. Wir wollen Reanimationstraining bereits in der Grundschule verbindlich und flächendeckend. Wir wollen Programme verzahnen und erfolgreiche Modelle landesweit ausrollen. Wir wollen Wiederholung, Qualität und Unterstützung sicherstellen. Wir wollen das Ganze als festen Bestandteil einer umfassenden Resilienz- und Sicherheitsstrategie im Saarland verankert sehen. Am Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es um mehr als ein Unterrichtsmodul. Es geht um die Frage, ob wir in einer Gesellschaft leben, die im Ernstfall funktioniert, einer Gesellschaft, in der jede und jeder vorbereitet ist, einer Gesellschaft, in der Verantwortung geteilt wird, einer Gesellschaft, die nicht nur auf Hilfe wartet, sondern selbst hilft. Die nordischen Länder zeigen uns, dass das möglich ist. Jetzt liegt es an uns, daraus Konsequenzen zu ziehen. Ich fände es schön, wenn wir diesen Schritt heute gemeinsam gehen, und werbe darum. Ich bitte um Ihre Unterstützung für unseren Antrag. (Beifall von der CDU.) Schade, dass Sie, liebe SPD-Landtagsfraktion, es offensichtlich nicht übers Herz bringen, unserem Antrag zustimmen zu wollen. Stattdessen legen Sie einen fast identischen Antrag vor. (Abg. Commerçon (SPD): Einen besseren.) Sie können diesen aber gerne noch zurückziehen. (Abg. Holzner (SPD): So ein Unsinn.) Schauen Sie in unsere beiden Anträge, legen Sie sie nebeneinander und dann entscheiden Sie für die Reanimationsfähigkeit der Kinder im Saarland. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen für die Antragsbegründung, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Nun erteile ich Frau Abgeordneter Stephanie Meiser das Wort zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion.
Stephanie Meiser SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich freue mich sehr, dass wir heute ein Thema von solch existenzieller Bedeutung behandeln. Eines steht fest: Hinsichtlich der sprichwörtlichen Lebenswichtigkeit der Laienreanimation sind wir uns alle einig. Die Kollegin hat es eben schon ausgeführt, ich kann mich ihr nur anschließen: Jede Minute ohne Wiederbelebung nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand verringert die Überlebenschance um bis zu 10 Prozent. Umgekehrt gilt: Wird sofort geholfen, verdoppelt und verdreifacht sich die Überlebenswahrscheinlichkeit. Das sind keine abstrakten Zahlen - das sind konkrete Menschenleben, die wir retten können. Deshalb ist es gut, dass wir dieses Thema seit Jahren schon konsequent angehen. Bereits 2014 hat die Kultusministerkonferenz diese Thematik aufgegriffen und beschlossen, in allen Ländern sollten ab Jahrgangsstufe 7 jährlich zwei Unterrichtsstunden zur Wiederbelebung eingeführt werden. Lehrkräfte sollten für diese Aufgabe gezielt geschult werden. Im Jahr 2015 hat das Saarland diesen Beschluss aufgegriffen; der Landtag des Saarlandes beschloss, Wiederbelebung als festen Bestandteil der Gesundheitsförderung und des Konzepts der „Gesunden Schule“ an den Schulen zu verankern. Dieser Beschluss ist kein Lippenbekenntnis geblieben. Damals wie heute gilt: Die Themen Erste Hilfe und Wiederbelebung dienen nicht nur der Lebensrettung, sondern stärken auch die Hilfsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler. Heute ist es so, dass Inhalte der Gesundheitsbildung und des Verhaltens in Notfallsituationen sowohl in den Lehrplänen der weiterführenden Schulen als auch in denen des Primarbereichs verankert sind. Kinder und Jugendliche im Saarland lernen also schon früh, wie sie sich in Notfallsituationen verhalten sollten und wie sie helfen können. In den weiterführenden Schulen ist das Thema darüber hinaus verbindlich und systematisch aufgebaut integriert, unter anderem durch die Initiative „Schulen machen Druck - Leben retten!“, die 2017 startete. In enger Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien sowie allen saarländischen Hilfsorganisationen, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Malteser Hilfsdienst, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft und der Johanniter-Unfallhilfe, wurden zwischen 2017 und 2019 erste Lehrkräftefortbildungen durchgeführt und Schulen wurden mit Reanimationsphantomen als Dauerleihgabe ausgestattet. Das Ziel war klar: Pro Schuljahr sollten rund dreißig Schulen einbezogen werden, sodass nach etwa fünf Jahren alle weiterführenden Schulen im Saarland erreicht würden. Doch dann kam die Corona-Pandemie und das Projekt konnte nicht wie geplant durchgeführt werden. Es war aber klar, dass man an alte Erfolge anknüpfen und das Vorhaben zum Ziel führen wollte. Deshalb kam im Jahr 2023 auf Initiative des DRK das Projekt „Löwen retten Leben“ ins Spiel, ein Projekt, das bereits in Baden-Württemberg erfolgreich lief. Es wurde für das Saarland angepasst, so entstand „Löwen retten Leben - Saarland“ zur Schulung der Reanimation für SchülerInnen. Mit „Löwen retten Leben“ ist das Thema Wiederbelebung wieder fester Bestandteil an saarländischen Schulen. Um diesen Prozess auch finanziell zu stärken, wurden die Mittel für Präventionsmaßnahmen an Schulen im Haushalt 2024/2025 deutlich erhöht und auf Grundlage eines Antrags der SPD-Fraktion gezielt für den Bereich Wiederbelebung ausgebaut. Mit dem Projekt „Löwen retten Leben - Saarland“ haben wir einen weiteren Meilenstein gesetzt: Reanimationsausbildung wird hier strukturiert, praxisnah und nachhaltig im Schulalltag verankert, durch qualifizierte Lehrkräfte, durch Übungsmaterialien wie Reanimationspuppen und durch die enge Zusammenarbeit mit starken Partnern aus den Hilfsorganisationen. Ihnen allen, dem DRK, dem ASB, den Maltesern, den Johannitern, der DLRG, der ADAC Stiftung und natürlich auch dem Bildungscampus Saarland als starkem Partner in der Lehrkräftequalifizierung, möchte ich an dieser Stelle ganz besonders danken. Sie alle setzen ein starkes Signal für gemeinsame Verantwortung und zeigen, dass jede und jeder Leben retten kann. (Beifall von der SPD.) An solche Projekte knüpfen wir an. Für uns ist klar: Reanimationskompetenz ist kein isoliertes Einzelthema, sie ist zentraler Bestandteil der „Gesunden Schule“, also eines ganzheitlichen Ansatzes, der Gesundheitsförderung, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung miteinander verbindet. Wichtig dabei ist, dass es nicht nur um punktuelle Schulungen geht, sondern um eine nachhaltige Verankerung dieser lebenswichtigen Fähigkeiten, und zwar altersgerecht, praxisnah und flächendeckend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, betrachten wir uns den Antrag der CDU, erkennen wir, dass viele der darin formulierten Forderungen im Saarland bereits auf den Weg gebracht oder gar bereits umgesetzt sind. Deshalb ist unser Ansatz an manchen Punkten einfach anders: Wir wol- (Abg. Meiser (SPD)) len nicht bei null anfangen, sondern das, was funktioniert, konsequent und systematisch weiterentwickeln, besser verzahnen und nachhaltig absichern. Wir wollen bestehende Projekte wie zum Beispiel „Löwen retten Leben“ im ganzen Saarland ausbauen und verstetigen, nicht nur an weiterführenden Schulen, sondern auch im Primarbereich. Wir wollen die Qualifizierung der Lehrkräfte durch umfassende Fortbildungen stärken und die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen noch intensivieren. Denn nur so können wir sicherstellen, dass das Gelernte nicht nur vermittelt, sondern auch regelmäßig aufgefrischt und vertieft wird. So stellen wir sicher, dass die Inhalte nicht nur theoretisch vorhanden sind, sondern praxisnah, eigenständig und nachhaltig vermittelt werden können. Zugleich sorgen wir dafür, dass der Kompetenzaufbau durchgängig erfolgt - von der Grundschule bis in die weiterführenden Schulen. Genau diese Verzahnung ist entscheidend. Denn nachhaltige Reanimationskompetenz entsteht nicht durch einmalige Projekte, sondern durch ein kontinuierliches Lernen, Wiederholen und Vertiefen. Kontinuität ist auch wichtig in der Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und externen Partnern. Werden bestehende Projekte ausgebaut, kann man die bereits existierende Zusammenarbeit langfristig absichern und weiter stärken, um vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns die Einbindung der Erziehungsberechtigten. Gerade im Grundschulbereich ist es wichtig, Transparenz zu schaffen, frühzeitig zu informieren und mögliche Bedenken ernst zu nehmen. Das stärkt die Akzeptanz und unterstützt die Umsetzung im Schulalltag ganz konkret. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Saarland ist beim Thema Laienreanimation längst auf einem guten Weg. Ich glaube, vom Grundsätzlichen her sind wir mit unseren Vorstellungen auch gar nicht weit auseinander. Aber wir haben die Grundlagen schon geschaffen, wir haben Programme etabliert und wir haben starke Partnerschaften aufgebaut. Jetzt geht es darum, diesen Weg konsequent weiterzugehen, Strukturen zu verstetigen, Programme weiterzuentwickeln und die vorhandenen Ansätze intelligent miteinander zu verzahnen. Genau das ist der Kern unseres Antrags. Ich bitte Sie daher heute um Zustimmung. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Meiser, für die Antragsbegründung. Ich eröffne nun die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der CDU - - (Abg. Dörr (AfD) signalisiert einen Rede- wunsch. - Abg. Dörr (AfD): Ich habe verges- sen, die Karte abzugeben. Geht es noch oder geht es nicht mehr?) Dann eröffne ich die Aussprache noch einmal, bitte aber darum, künftig die Wortmeldung rechtzeitig anzuzeigen. Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.
Friedrich Josef Dörr AfD
Frau Präsidentin, ich bitte um Entschuldigung. Ich habe das wirklich verpasst. Ich habe ohnehin nur drei Minuten, es dauert also nicht lange. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben es hier mit einer wichtigen Sache zu tun. An den Schulgebäuden stand früher „Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir“. Es geht in der Schule also nicht nur um Wissensvermittlung, sondern auch um die Vermittlung von Können. Wiederbelebung ist eine ganz wichtige Sache, die man auch im späteren Leben gebrauchen kann. Die Kinder sehen das durchaus ein und machen das auch gerne. Deshalb werden wir den Antrag der CDU unterstützen. Was uns heute in der Sitzung allerdings auffällt: Die CDU ist ja so eine Art „Halbopposition“. Ich habe es schon einmal ausgeführt: Die CDU war vor dieser Legislaturperiode in der Regierung und wird, wenn der Wähler das nicht verhindert, auch wieder in der Regierung sein. Deshalb finde ich es schon etwas schäbig, wie die SPD-Fraktion vorgeht, die wohl meint, im Fall, dass die CDU Ideen hat, mit denen sie eine Sache voranzubringen glaubt, der CDU die Schau stehlen zu müssen. So sehe ich das zumindest von außen. Die SPD bringt dann gerne einen zusätzlichen Antrag ein, den sie auch durchbringt, während sie den Antrag der CDU ablehnt. Wir jedenfalls werden dieses Spiel nicht mitmachen. Der Antrag der CDU ist auch nicht vollkommen, er ist aber ja auch keine Gesetzesvorlage, sondern ein Beschlussantrag, eine Aufforderung an die Regierung. Daran könnte man auch Änderungen vornehmen und ihn verbessern, zum Beispiel im Sinne des Antrags der SPD. Die CDU hat nun also diese Initiative ergriffen, hat die Arbeit, diesen Antrag zu stellen, nicht gescheut. Er ist ein Schritt nach vorne, deshalb stimmen wir dem CDU-Antrag zu. Den SPD-Antrag lehnen wir ab. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Da nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/2162. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2162 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist, zugestimmt haben CDU- sowie AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2186. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2186 mit Stimmenmehrheit angenommen ist, zugestimmt haben SPD- sowie CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 21: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Start-ups made in Saarland: Das Ökosystem weiter stärken (Drucksache 17/2163) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci das Wort.
Damhat Sisamci SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Kriege, Krisen, Zölle, schwacher Export, schwache Binnennachfrage - kaum hoffen wir auf Wirtschaftswachstum, kommt der nächste geopolitische Schock und zieht uns den Boden unter den Füßen wieder weg. Das ist die Realität, in der wir heute Wirtschaftspolitik machen. Und auch wenn wir völlig zu Recht stolz sind auf das, was wir wirtschaftspolitisch in der Vergangenheit erreicht haben, ist es umso wichtiger zu verstehen, dass Nostalgie keine Strategie ist. Wenn wir in Deutschland und auch im Saarland eine Chance haben wollen, dann müssen wir das über Innovation machen. Genau deshalb müssen wir heute über Start-ups reden. Wir sprechen da nicht über ein Nischenthema, sondern wir sprechen über die Frage: Wovon lebt unser Land morgen? Ich sage ganz klar: Das Saarland wird seine Zukunft nicht sichern, indem wir nur das Bestehende verwalten. Wir sichern sie vielmehr, indem wir Neues möglich machen, und genau dafür stehen wir als SPD-Fraktion. Wir verwalten nicht die Vergangenheit, wir gestalten die Zukunft. (Beifall von der SPD.) Start-ups sind genau das: neue Ideen, neue Technologien, neue Geschäftsmodelle. Wir haben heute 168 Start-ups, so viel wie nie, wir hatten 2025 so viele Unternehmensgründungen wie seit zehn Jahren nicht mehr. Das ist kein Zufall, das passiert nicht im luftleeren Raum, das ist auch das Ergebnis politischer Arbeit. Genau daran sieht man: Hier wird nicht geredet, hier wird geschafft! Wir haben echte Stärken. 83 Prozent unserer Start-ups entstehen aus Hochschulen und Forschung, der Bundesschnitt liegt bei 51 Prozent. Das heißt, wir sind kein Zufallsstandort, sondern wir sind ein Standort, an dem aus Wissen Wertschöpfung entsteht. Wir sehen auch, dass wir im Deep-Tech-Bereich stark sind. 19 Prozent unserer Start-ups arbeiten in Hightech-Feldern, fast doppelt so viele wie im Bund. Das ist genau der Bereich, in dem die Zukunft entschieden wird - KI, Cybersecurity, neue Materialien. Das ist nicht irgendwann, das ist jetzt. Das ist hier bei uns im Saarland, und darauf können wir echt stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wer heute durch den Science Park in Saarbrücken läuft, der sieht, was möglich ist. Ein Beispiel: Native AI. Das ist ein Start-up aus Saarbrücken, gegründet 2020, es entwickelt KI zur Dokumentenanalyse. Es wird von einem internationalen Unternehmen übernommen und zum Forschungs- und Entwicklungszentrum ausgebaut. Das zeigt doch, Ideen aus dem Saarland können global bestehen. Das zeigt doch, Ideen aus dem Saarland können Weltmarkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir haben im Saarland über 120 Millionen Euro für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen mobilisiert, so viel wie nie zuvor in der Geschichte dieses Landes, mit Programmen wie EFRE, Nachrangdarlehensfonds, Beteiligungsfonds, RegioInnoGrowth, Venture-Capital-Strukturen. Das ist nicht Symbolpolitik, das ist konkrete Unterstützung. Gut so! Vielen Dank, Herr Minister Barke, vielen Dank, Herr Minister von Weizsäcker. Genau so macht man Zukunft! (Beifall von der SPD.) Aber, und das gehört auch zur Wahrheit, wir sind noch nicht da, wo wir hinwollen. Die größte Herausforderung ist klar: Wachstum. Nur etwa 10 Prozent der Start-ups bewerten den Zugang zu Kapital als gut. Viele gute Ideen entstehen hier, aber zu viele wachsen woanders. Genau hier setzen wir an: mehr Kapital, mehr (Abg. Sisamci (SPD)) Vernetzung, mehr Kooperation mit etablierten Unternehmen. Eine Antwort auf ein Problem, das wir lange hatten, ist SouthwestX. Wir haben im Saarland starke, forschungsstarke Hochschulen, aber zu wenig Unternehmen, die daraus entstehen und hier wachsen. SouthwestX bringt Forschungs-Start-ups, Unternehmen und Investoren zusammen und sorgt dafür, dass aus einer Idee ein Produkt wird und aus einem Produkt ein Unternehmen mit Arbeitsplätzen, denn eines ist klar: Start-ups brauchen nicht nur Ideen, sie brauchen auch einen Markt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Start-ups sind kein Gegensatz zu Industrien, Sie sind Teil der Zukunft, denn das Start-up von heute ist der Mittelstand von morgen. Wer sie heute nicht stärkt, verliert morgen Arbeitsplätze. Sie sind das, was aus Transformation neue Stärke macht. Genau deshalb ist unser Ansatz richtig. Wir stärken das Ökosystem, wir stärken die Finanzierung, wir stärken den Transfer von Forschung in Anwendung. Wir sagen: Klar, das Saarland soll ein Start-up-Land sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Gründung heißt aber nicht nur Start-up, sondern auch Unternehmensnachfolge. Viele Betriebe, mit denen ich im Austausch bin, fragen mich völlig zu Recht: Wer führt meinen Betrieb weiter? - Wenn wir darauf keine Antwort geben, verlieren wir nicht nur Unternehmen, dann verlieren wir Arbeitsplätze, wir verlieren Wissen und wir verlieren ein Stück wirtschaftlicher Identität unseres Landes. Das dürfen wir nicht zulassen! Deshalb gehen wir einen anderen Weg. Mit gezielten Programmen wie dem Nachfolgebonus, mit Beratung und Unterstützung machen wir klar: Unternehmertum beginnt nicht nur bei Neugründung, sondern auch bei Weiterführung. Gleichzeitig gilt, wenn wir es ernst meinen mit Zukunft, müssen wir mehr Menschen für Unternehmertum gewinnen - mehr Frauen und Männer, mehr Menschen, die bisher diesen Schritt nicht gewagt haben. Denn eines ist doch klar: Innovation entsteht nicht nur in Start-ups. Sie entsteht überall dort, wo Menschen den Mut haben, anzupacken. Genau das ist unser Ziel: weniger Hürden, mehr Möglichkeiten, und mehr Menschen, die Ideen umsetzen. Unser Antrag zeigt, wir haben viel erreicht, aber wir haben noch mehr vor. Wir wollen ein Saarland, in dem Ideen nicht scheitern, sondern wachsen, in dem Gründung kein Risiko ist, sondern eine echte Chance, und in dem aus Innovation gute Arbeitsplätze entstehen. Dafür stehen wir und dafür kämpfen wir. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Sisamci, für die Begründung. Ich eröffne nun die Aussprache. Es liegt eine Wortmeldung vor, und ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Timo Gros.
Timo P. Gros CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir sind im Saarland in besonderem Maße vom Strukturwandel betroffen. Es ist von immenser Wichtigkeit, dass wir es schaffen, im Saarland zukunftsfähige Wirtschaftsfelder zu erschließen. Dabei spielt das Thema Gründen, das Thema Start-ups eine wichtige Rolle. Im wissenschaftlichen Kontext sind wir hier im Saarland bereits hervorragend aufgestellt. Mit der htw saar und der Universität des Saarlandes haben wir im Saarland zwei hervorragende Hochschulen. Darüber hinaus verfügen wir noch über eine Vielzahl an Forschungsinstituten: das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit, das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, das Fraunhofer Institut für Zerstörungsfreie Prüfverfahren, das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland, das Leibniz-Institut für Neue Materialien sowie die beiden Max-Planck-Institute für Informatik und Softwaresysteme. Das ist eine Konzentration von Spitzenforschung, die ihresgleichen sucht. (Beifall von der CDU.) Eben das spiegelt sich auch im Saarland Startup Monitor 2026 wider: 83 Prozent der saarländischen Start-ups werden durch eine Hochschule unterstützt, wobei der Bundesdurchschnitt mit 51 Prozent deutlich darunter liegt. Der Anteil von Deep-Tech-Start-ups beträgt im Saarland 19 Prozent gegenüber nur 11 Prozent im Bund. Diese Werte machen das Saarland zu einem der forschungsstärksten Start-up-Standorten Deutschlands. Das ist das Resultat von jahrzehntelangen Investitionen in unsere Forschungslandschaft, und darauf können wir, allen voran unsere Hochschulen und Institutionen, zu Recht stolz sein. (Beifall von der CDU.) Der Saarland Startup Monitor 2026 spiegelt aber - entgegen dem, was Sie, liebe SPD-Fraktion, in Ihrem Antrag vermitteln - leider nicht nur positive Aspekte wider. Gemessen an der Bevölkerung liegen wir im Saarland mit 16,6 Startups pro 100.000 Einwohner im Länderranking auf Platz 10. Zum Vergleich: Berlin liegt beim Siebenfachen, Hamburg knapp beim Fünffachen und Bayern etwa beim Doppelten. Herr Kollege Sisamci, ich muss Ihnen leider widersprechen, wir haben nicht die höchste Zahl an Neugrün- (Abg. Gros (CDU)) dungen seit zehn Jahren. Die deutliche Steigerung an Neugründungen 2025 ist vor allem deshalb eine Steigerung, weil zuvor die Zahl der Gründungen seit 2022 kontinuierlich gefallen ist. Selbst mit dem großen Sprung von 2025 haben wir den Höchststand an Neugründungen von 2021, also das Gründungsniveau von den Zeiten vor der SPD-Alleinregierung, noch nicht wieder erreicht. Auch beim Thema Kooperationsmöglichkeiten mit etablierten Unternehmen bewerten im Saarland nur 23 Prozent der Start-ups die Lage positiv. Damit liegen wir weit hinter dem Bundesdurchschnitt von 39 Prozent. Herr Kollege Sisamci, Sie haben das wenigstens in Ihrer Rede erwähnt, im Antrag findet man nichts davon. Die strukturellen Probleme, die die Start-ups haben, werden besonders offensichtlich, wenn man das Thema Kapital und insbesondere Wagniskapital anschaut: Nur 10 Prozent der saarländischen Start-ups bewerten den Zugang zu Wagniskapital positiv. Nur 10 Prozent! Zum Vergleich, im Bundesdurchschnitt sind es 31 Prozent, bei München sogar 47 Prozent. Die Zahl der Finanzierungsrunden ist, ungebrochen im Saarland seit 2022, um 50 Prozent eingebrochen. Genau hier, liebe Landesregierung, müssen wir Ursache von Wirkung unterscheiden. Die exzellente Hochschulanwendung und die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes sind der Verdienst unserer Hochschulen und unserer Forschungseinrichtungen, aber Vernetzung mit etablierten Unternehmen, Verfügbarkeit von echtem Wagniskapital, fehlende Investitionsrunden, das ist genau der Bereich, den Sie steuern, für den Sie als SPD-Alleinregierung verantwortlich sind. Dort zeigt der Saarland Startup Monitor 2026 ein klares Bild: Er bescheinigt Ihnen - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „ (…) offenbaren deutlichen Nachholbedarf im Land.“ Wenn ich in Ihren Antrag reinschaue, liebe SPD-Kolleginnen und -Kollegen, stelle ich fest: Nichts. Kein Wort sagen Sie zu diesem offenbaren deutlichen Nachholbedarf. Im Gegenteil, schauen wir uns mal an, zu was Sie die eigene Landesregierung auffordern - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich im Wortlaut -: Die erste Aufforderung ist, „weiterzuentwickeln“, die zweite Aufforderung ist, „weiter auszubauen“ und „Weiterentwicklung“, die dritte Aufforderung ist; „weiter zu stärken“ und die vierte Aufforderung ist „weiter zu erhöhen.“ - Da hilft es auch nicht, dass Sie noch vier halbwegs unkonkrete und halbherzige Forderungen an die Bundesregierung hinterherschieben. Ist das Ihr Ernst, liebe SPD-Kolleginnen und -Kollegen? (Beifall von der CDU.) Ich gebe gerne zu, ich bin der Neue hier, aber bis dato dachte ich, dass die Fraktion, welche die absolute Mehrheit hat, keinen Antrag braucht, um der eigenen Landesregierung zu sagen, dass sie genau das weitermachen soll, was sie bisher so macht. Ihr Antrag, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, ist eine Manifestation des „Weiter so!“ und offenbart, dass Sie für die saarländischen Probleme und Herausforderungen, die im Startup Monitor genannt werden, schlichtweg keine Antworten haben. (Beifall von der CDU.) Auch die Förderinstrumente, die Sie im Antrag aufzählen, sind in der Substanz Darlehen oder Investitionsprogramme. Diese lösen nicht die bestehende Problematik des fehlenden echten Wagniskapitals und der rückläufigen Finanzierungsrunden. Ansätze für echtes Wagniskapital? In Ihrem Antrag Fehlanzeige. Wir können froh sein, dass es uns gelungen ist, mit SouthwestX eine der zehn geförderten Startup Factories des Bundes ins Saarland zu holen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, liebe SPD-Fraktion - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Von entscheidender Bedeutung für die Zukunft des Startup-Standortes Saarland ist die Startup-Factory, SouthwestX. - Schöne Worte, aber, wenn Sie dieser Start-up-Factory so viel Bedeutung zumessen, warum binden Sie diese dann nicht zentral in die Start-up-Strategie des Landes ein? Warum ist diese nicht bei den Investitionsprogrammen beteiligt? Und wieso nutzen Sie diese Kompetenz an der Schnittstelle aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kapital nicht? Stattdessen investieren Sie 2 Millionen Euro in den Futury Fonds III, den Wagniskapitalhub der hessischen Start-up-Factory Future. Mit anderen Worten: Saarländisches Geld fließt in den Venture-Hub der Konkurrenz-Factory in Frankfurt. Ist Ihnen klar, was für ein fatales Signal Sie damit an die saarländische und bundesweite Start-up-Community gesendet haben, liebe SPD-Landesregierung? (Beifall von der CDU.) Ich möchte Sie noch mit einem weiteren Problem konfrontieren, welches indirekt aus dem Saarland Startup Monitor herausgelesen werden kann. Dieser macht klar, dass eine unserer großen Stärken, die wir im Saarland haben, die Nähe zu den Hochschulen und vor allem der Zugang zu Talenten ist. Im Wortlaut - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Der Zugang zu Talenten (…) ist ein zentrales Asset.“ - Leider sind die Studienanfängerzahlen in den letzten Jahren rückläufig und gerade im MINT-Bereich ist dieser Rückgang sogar deutlich überproportional. Unsere große Stärke hier im Saarland drohen wir gerade zu verlieren, und Sie schauen dabei zu, laut Ihrem Antrag, ohne etwas dagegen zu unternehmen, liebe Landesregierung. (Beifall von der CDU.) (Abg. Gros (CDU)) Dieses Thema ist zu wichtig für die Zukunft unseres Landes, als dass es bei einem „Weiter so!“ bleiben darf. Kümmern Sie sich darum, dass echtes Wagniskapital zur Verfügung steht, dass es wieder mehr Finanzierungsrunden in unserem Land gibt, und sorgen Sie dafür, dass die Studienanfängerzahlen wieder steigen, sowohl durch Werbungsprogramme in unseren Schulen als auch durch die Gewinnung internationaler Talente. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag lobt die Landesregierung im Bereich Start-ups über Gebühr. Er verschweigt die Probleme, welche die Start-up-Community in unserem Land hat, und liefert keinerlei Lösungsansätze, wir lehnen ihn daher ab. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Gros. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Carsten Becker.
Carsten Becker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländer! Ich muss dem Vorredner in einem Punkt Recht geben: Der Antrag der SPD-Fraktion hat wenig Neues. Man klopft sich eher auf die Schulter für das, was erreicht wurde. Ohne es kleinzureden, es wurde einiges erreicht. Wir hatten das Thema auch schon vor einigen Monaten hier im Hohen Haus, bei dem wir unsererseits gesagt haben: Wenn man erkennt, wo nachgesteuert werden muss, wo wir nachlegen müssen, haben Sie auch unsere Unterstützung, wenn man zusätzliche Mittel in diesen Bereich geben muss. Ich glaube, ein grundsätzliches Problem, wenn wir über Start-ups reden, sind gesetzliche Rahmenbedingungen, die wir hier in Deutschland haben. Diese Branche ist sehr international aufgestellt. Wir haben auch in dem Startup Monitor Saarland gesehen, die Arbeitssprache dort ist oft Englisch. In diesem Bereich wechseln die Leute im Halbjahresturnus die Firmen. Das Ganze ist also sehr flexibel. Ich glaube, da wäre es auch vom Gesetzgeber angebracht, ich rede vom Bundesgesetzgeber, dass man im Bereich des Kündigungsschutzes und auch allgemein, was Bürokratie angeht, größere Freiheiten schafft. Ich glaube, es ist dem Arbeitnehmer bewusst, wenn er zu einem Start-up geht, dass es auch sehr schnell wieder vorbei sein kann. Umgekehrt hat man dort in der Regel oft Anteile am Unternehmen. Wenn man wirklich einen Experten gewinnt, muss man ihm entsprechende Optionen zur Beteiligung an diesem Unternehmen bieten. Das ist ein Punkt, auf den wir auf alle Fälle achten müssen. Ein weiterer Punkt ist generell, er betrifft nicht nur die Start-ups, sondern allgemein die Wirtschaft: Wir müssen an den harten Standortfaktoren arbeiten, das sind die Energiekosten, das sind die Lohnnebenkosten. Wir müssen schauen, dass wir wettbewerbsfähiger werden. Das hilft dann nicht nur der Wirtschaft, sondern auch den Start-ups. Allgemein kann man sagen, der Antrag beschreibt, was in den letzten Jahren bereits getan wurde, dass die Richtung dort stimmt. Man klopft sich natürlich auf die Schulter, aber wir wollen heute nicht kritischer sein, als es sein muss. - Wir werden uns bei dem Antrag enthalten, beobachten aber natürlich sehr intensiv, wie die weiteren Bemühungen der Landesregierung aussehen. Wir können unsererseits Unterstützung nur zusagen, wenn wir dort nachsteuern und entsprechend etwas Geld in die Hand nehmen, denn Start-ups sind Zukunft, Start-ups generieren zusätzliches Wirtschaftswachstum. Von daher müssen wir das auf den Weg bringen, aber auch schauen, dass die Rahmenbedingungen stimmen, dass wir diese Start-ups zu großen Unternehmen führen und auf Dauer in Zukunft vielleicht auch den nächsten DAX-Konzern - oder MDAX - aus dem Saarland bekommen. Es muss auch Ziel sein, dass man nicht nur Kleinvieh, kleinen Mist hat, sondern auch mal wirklich etwas Großes. Das ist unser Ziel, das sollte unser Anspruch sein. Ich denke, gemeinsam können wir das schaffen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Becker. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile nun für die Regierung das Wort dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Herrn Jürgen Barke.
Barke
Liebe Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank an die SPD-Fraktion für diesen Antrag, gibt er uns doch die Gelegenheit, über dieses Thema, das ein Zukunftsthema für dieses Land ist, heute in einer Aussprache zu reden. Start-ups sind längst kein Nischenthema mehr. Sie sind ein wichtiger Eckpfeiler für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Lieber Herr Gros, bei aller Kritik, die ich sehr wohl entgegengenommen habe, hätte ich mich sehr darüber gefreut, wenn Sie auch einmal einen konstruktiven Vorschlag gemacht hätten, wie Sie glauben, dass man das, was wir tun, besser machen könnte. Vielleicht kommt das ja noch in der Zukunft. (Beifall von der SPD.) Wir sind tief im Strukturwandel. Start-ups sind der Mittelstand von morgen und wir machen gerade einiges im Strukturwandel durch. Ich glaube, wir sind auch ein gutes Stück vor der Welle anderer Bundesländer. Wir haben einiges schon hinter uns, was andere in Baden-Württemberg, in Bayern, in Hessen noch vor sich haben. Wir haben mittlerweile gute Strukturen geschaffen. Ich will es noch einmal sagen: Wir sind auf dem Weg der Diversifizierung. Das hat mit Nobilia angefangen, wir haben Vetter angesiedelt, wir haben Viega nach Homburg und Kirkel geholt. Wir sind im Moment dabei, die Rüstungsstandorte Diehl Defence und KNDS massiv auszubauen. Wir sehen dort eine massive Entwicklung und einen Beschäftigungsaufbau. Für alle diese Unternehmen, die Zukunftsbranchen sind und uns jenseits von Stahl und Automotive deutlich resilienter und weniger anfällig für Krisen in einzelnen Branchen machen, sind wir gut aufgestellt. Die Innovationskraft der Start-ups und die enge Verbindung mit Bestandsunternehmen und Start-ups spielen dabei eine wichtige Rolle. Wir nehmen uns bei allem, was wir tun, auch den Blick von außen. Lieber Herr Gros, Sie haben den Startup Monitor angesprochen. Wir haben den Startup Monitor gebeten, einmal einen Blick über den Startup Verband Deutschland auf das, was wir tun, zu werfen und uns die Stärken und die Schwächen herauszuarbeiten. Wir haben da überhaupt keine Angst und keine Berührungsängste, weil wir bei Weitem nicht glauben, dass wir schon dort angekommen sind, wo wir hinwollen. Deshalb ist es immer gut, sich von außen die Anregungen zu holen, wie man es besser machen kann und wo noch Defizite sind. Deshalb arbeiten wir gezielt an diesen Themen. Wir sehen aber 90 Prozent mehr Start-up-Gründungen - da sind die Zahlen unabhängig von der Frage, von welchem Niveau wir starten -, Zehn-Jahres-Hoch bei den Gründungen allgemein, Landeshauptstadt Platz 19 unter den Städten über 100.000 Einwohner in ganz Deutschland. Die Dynamik geht zumindest in die richtige Richtung. Forschungsnahe Gründungen spielen im Saarland dabei eine besondere Rolle. Native-IA ist eben angesprochen worden. Ich könnte eine ganze Reihe von anderen in diesem Zusammenhang nennen. Wir liegen dort über dem Bundesdurchschnitt und der Deeptech-Anteil ist ebenfalls höher. Man muss immer mal kucken, wo wir als kleines Land in einer besonderen Struktur im Wettbewerb mit anderen Bundesländern stehen. Wenn man vergleicht, dann muss man Äpfel mit Äpfeln vergleichen und nicht Äpfel mit Birnen. Auch das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt. Es ist kein Zufall, dass wir da stehen, wo wir stehen. Denn wir haben eine hervorragende Forschungslandschaft mit der Universität, der htw, dem CISPA, dem Max-Planck-Institut. Herr Gros, Sie haben sie alle aufgezählt. Ich muss das gar nicht noch weiter ausführen. Ich weiß nicht, ob das HIPS dabei war, aber auch das sollte genannt werden. Wir haben es auch geschafft - was in vergangenen Jahren überhaupt nicht möglich war -, jetzt endlich mal die Transferstellen FITT, Triathlon und saaris an einer Stelle zu bündeln. Die Landesregierung investiert im Übrigen aktuell - Stand heute - über 500 Millionen Euro in den weiteren Ausbau der Forschungslandschaft unserer Institute. Dort, wo andere Bundesländer sich aus der Forschungsförderung zurückziehen, haben wir massiv draufgepackt. Wir haben im Übrigen auch - danke, lieber Jakob von Weizsäcker - ins Umfeld der Hochschule investiert und mit der Schaffung der Wohnheime auch einmal ein Klima geschaffen, in dem die besten Innovationen im Umfeld der Forschungsinstitute entstehen können. Alles das ist wichtig. Sie hatten SouthwestX angesprochen. SouthwestX wird diese Entwicklung noch deutlich an Fahrt aufnehmen lassen. Auch dahinter steckt ja ein Konzept. Wir haben aus dem Trafo 10 Millionen in den Saar-Inkubator gesteckt. Das ist die Keimzelle. Ohne die Keimzelle hätte es die Bewerbung SouthwestX überhaupt nicht geben können. Daneben hatten wir vonseiten der Landesregierung, an vorderster Stelle die Ministerpräsidentin, dafür gesorgt, dass die über 10 Millionen Euro notwendigen Mittel, um im Startup-Wettbewerb des Bundes bestehen zu können, dann auch eingesammelt worden sind. Wir haben am Ende die erfolgreichste Start-up-Bewerbung unter Bündelung aller Kräfte von der Hochschule und aus der Wirtschaft mit vielen Unternehmen gemeinsam so aufgestellt, dass wir das einzige grenzüberschreitende und wahrscheinlich beste Start-up-Projekt Deutschlands haben. Darauf können wir doch stolz sein. Man muss das nicht immer kleinreden! (Beifall von der SPD.) Das alles ist mit dem Ziel, noch schneller Transfer von der Forschung in die Wirtschaft zu bringen. In den Reigen gehört auch, dass wir jetzt mit der Übernahme des Wasserstoffkreislaufs bei Bosch und der Stärkung des ZeMA zum Ausbau Saarland Engineering Institut einen weiteren Schritt gehen, um gezielt im Bereich MINT noch einmal Schwerpunkte zu setzen. Sie sollten auch nicht vergessen haben, dass wir Tumo auf den Weg gebracht haben, weil wir sehen, dass wir sehr früh und im jugendlichen Alter an die Talente ranmüssen, die potenziell geeignet sind, im Bereich der MINT-Fächer am Ende auch Studien aufzunehmen. Die Geburtenzahlen gehen zurück. Wir sind in einer Situation demografischen Wandels, sodass wir die großen geburtenstarken Jahrgänge nicht ersetzen können. Deshalb müssen wir hier sehen, dass wir die Talente deutlich früher identifizieren. Wir haben Geld auf den Weg gebracht. Wir haben 120 Millionen Euro für Start-ups. Diese Landesregierung hat gehandelt. Wir haben das größte Start-up-Finanzierungspaket in der Geschichte des Saarlandes auf den Weg gebracht, 120 Millionen! Es geht um passgenaue Unterstützung in allen Phasen, von der Gründung über den Markteintritt bis zur Skalierung. Ganz besonders wichtig ist mir bei dem Thema Risikokapital dabei der Pari-Passu-Ansatz. Wir geben Geld in Projekte, an die der Markt glaubt und damit hebeln wir das von uns aufgesetzte Kapital noch einmal um weitere Mittel, die aus der Privatwirtschaft kommen. Ich glaube, das ist ein sehr kluger Ansatz, denn einfach nur von staatlicher Seite in Unternehmen zu investieren, an die der Markt nicht glaubt, da wird viel Geld verbrannt. Ich glaube, auch da haben wir eine gute Struktur gewählt und wir bündeln unsere Mittel auf unterschiedlichste Fonds: auf Saarup-Venture, geführt bei der SIKB, aber auch in Beteiligungen an überregionalen Fonds wie U2V, University to Ventures und am Futury Fonds. Das kritisieren Sie. Ich weiß, mit wem Sie reden, aber reden Sie einmal mit allen! Diese Entscheidung ist nämlich getroffen worden in großen Runden unter Beteiligung des Universitätspräsidenten und vieler anderer, an denen die Menschen, mit denen Sie gesprochen haben, noch mit beteiligt waren. Wir haben hier ein Ökosystem geschaffen. Das will ich deutlich sagen. Nicht wir investieren in Futury, sondern Futury investiert saarländisches Geld, das wir in den Fonds geben, gehebelt mit Geld, das überregional eingesammelt wird, in Projekte dieses Landes. So herum wird ein Schuh daraus! Das muss man sich einmal genau ankucken. Für weitere SouthwestX-Entwicklungen stehen wir gerne zur Verfügung. Im Übrigen ist auch das Thema Nachfolge ganz zentral. Auch das sind Gründungen der Zukunft. Auch dort werden die Start-ups eine Rolle spielen. Ich gehe jetzt auf Roadshow durch alle Landkreise mit allen Beteiligten, auch aus dem Bereich der Finanzierung und der Start-ups. Da werden wir einmal sehen, wie sich das Ganze in der Zukunft weiterentwickelt. Wir müssen uns nicht kleinmachen. Wir können ganz gezielt auf diesem strategischen Weg weitergehen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Minister Barke. Ich darf darauf hinweisen, dass die Regierung 20 Sekunden mehr Zeit beansprucht hat, als ihr nach dem jetzigen Redezeitmodul zugestanden hätte. Somit stehen diese 20 Sekunden auch jeder Fraktion des Hohen Hauses zusätzlich als Redezeit zur Verfügung. Es liegt bereits eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile noch einmal für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Timo Gros.
Timo P. Gros CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Barke, vielen Dank. Ernsthaft und ohne Ironie freut es mich sehr, dass Sie den Startup Monitor eingefordert haben und dass Sie auf die Schwächen eingehen. Trotzdem bleibe ich dabei, wenn man sich den Antrag unserer Kollegen aus der SPD-Fraktion anschaut, dann ist dort kein Wort, keine Zeile dazu zu finden. Das entspricht einfach nicht dem, was Sie uns hier gerade berichtet haben. Darüber hinaus muss ich Ihnen sagen, die Regierungsverantwortung liegt bei der SPD. Dass Sie von der Opposition Lösungsansätze einfordern, finde ich interessant. Ich dachte, eigentlich sei es umgekehrt. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Aber keine Sorge, Lösungsvorschläge werden wir noch bringen. Zu guter Letzt zu SouthwestX: Es ist sehr schön und sehr wichtig, sich dazu zu bekennen. In die Community, in die Start-up-Community, haben Sie mit dem Invest in Futury III definitiv ein anderes Signal gesendet. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Gros. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, und ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci.
Damhat Sisamci SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Timo! Ich mache einen Vorschlag: Lass uns einen kurzen Reality Check machen. Du hast gesagt, heute war deine erste Rede, dazu gratuliere ich dir herzlich, auch wenn wir inhaltlich nicht auf einer Linie sind. Ich nenne mal ein paar Zitate aus der letzten Start-up-Debatte, die wir hier hatten. Das ist noch gar nicht so lange her. Danach kann sich jede und jeder der Kolleginnen und Kollegen im Raum selbst ein Bild davon machen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, Aussagen der CDU: Auf dem Weg von der Geschäftsidee bis hin zur Gründung sowie in der ersten Wachstumsphase ist ein einfacher und schneller Zugang zu Risikokapital beziehungsweise Venture Capital dringend erforderlich. - (Abg. Sisamci (SPD)) Es stehen inzwischen 40 Millionen Euro in der Venture-Capital-Infrastruktur bereit. Als Nächstes forderte die CDU die Regierung auf, einen saarländischen Start-up-Fonds aufzulegen. Das haben wir gemacht. Sie haben damals 25 Millionen Euro gefordert, wir haben im Saarland 120 Millionen Euro für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen mobilisiert. Die CDU sagte außerdem, wir bräuchten ein lebendiges Gründerökosystem mit grenzüberschreitender Kooperation und grenzüberschreitender Strahlkraft. - Das gibt es. Mit SouthwestX bringen wir die entscheidenden Akteure zusammen, damit aus Ideen Produkte werden und aus Produkten Unternehmen mit Arbeitsplätzen. Trotzdem hören wir heute wieder: Es reicht nicht, es ist nicht genug, es geht nicht schnell genug. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss man sich die Frage stellen: Was wollen Sie eigentlich, außer dagegen sein? - Es entsteht manchmal der Eindruck, bei Ihnen gilt nicht: „Das reicht noch nicht“, sondern „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Wenn dem nicht so ist, lade ich Sie erneut ein, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Sisamci. Es wurde eine Kurzintervention vom Kollegen Thielen angezeigt, die ich gerne zulasse. Herr Thielen, ich darf Sie bitten, zum Saalmikrofon zu gehen. Abg. Thielen (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Gegen die tollen ersten zwei Reden vom Kollegen Gros habe ich gar nichts einzuwenden, ich will aber auf das gerade eben Gehörte reagieren: Natürlich ist es uns nie genug, weil wir immer versuchen, einen Schritt voraus zu sein. Das ist doch völlig klar. Wenn jetzt unsere Forderungen vom letzten Mal umgesetzt worden sind, lieber Herr Kollege Sisamci, ist das wunderbar, aber wir sind schon wieder einen Schritt weiter. Das ist eine kontinuierliche Entwicklung. Ich erinnere mich an die gemeinsame Koalitionszeit, als Frau Ministerpräsidentin Rehlinger Ministerin war und Herr Minister Barke Staatssekretär. Damals haben wir immer wieder gefordert, gemeinsam eine Evaluierung auf den Weg zu bringen. Wir haben es nicht geschafft, uns innerhalb von zwei Jahren in der Regierungszeit auf einen Antrag zu Start-ups zu einigen, weil man nie eine Evaluierung wollte. Wenn Sie das jetzt intern machen und betreiben, ist das wunderbar, dann sind Sie einen Schritt weiter und machen endlich das, was wir schon vor fünf oder sechs Jahren gefordert haben, als wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind. Wir sind jetzt wie gesagt schon einen Schritt weiter. Das gehört zur Politik dazu. Herr Gros hat schon gesagt, dass Sie ein tolles Start-up-Portfolio aufgebaut haben, das in vielen Punkten richtig gut ist. Dennoch kann man immer wieder Sachen verbessern und darauf drängen wir. Es ist gut, wenn Sie jetzt einen Schritt weiter sind, aber es sind inzwischen viele Jahre vergangen, in denen man mehr hätte machen können. - Danke. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. Kollege Sisamci hat sich bereits zum Saalmikrofon begeben und somit signalisiert, dass er gerne erwidern würde. Lieber Kollege Sisamci, Sie haben das Wort.
Damhat Sisamci SPD
Herr Thielen, vielen Dank für die Kurzintervention und für die Möglichkeit, darauf einzugehen. Vielleicht ist meine Erwartungshaltung zu hoch, aber mein Anspruch wäre schon, dass Sie es in Ihren Antrag schreiben, wenn Sie der Auffassung sind, Sie sind einen Schritt weiter und haben viele neue gute Ideen. Stellen Sie einen korrespondierenden Antrag und sagen Sie, was Sie fordern. Lehnen Sie nicht einfach unseren Antrag ab, wenn wir uns die Mühe machen und vorangehen wollen. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Sisamci. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2163. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2163 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2163 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion und enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 22, 23 und 24: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Moratorium der Corona-Hilfen: Für eine faire Härtefallregelung und Erleichterungen (Drucksache 17/2164) Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Dauerhafte Erleichterungen und Entlastungen für Empfänger der Corona-Soforthilfen (Drucksache 17/2165) Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Moratorium bei der Rückforderung von Corona-Hilfen verlängern und nachhaltige Lösung schaffen (Drucksache 17/2170) Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Florian Schäfer das Wort.
Florian Schäfer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer! Liebe Solo-Selbstständige! Wir versetzen uns zurück und erinnern uns, die Corona-Soforthilfen waren kein gewöhnliches Programm in der damaligen Zeit. Sie waren eine Rettung bei Liquiditätsengpässen. Sie waren ein Rettungsanker, geworfen in einer Situation, in der niemand wusste, wie tief das Wasser wirklich ist. Selbstständige kleine Unternehmen mussten innerhalb von Tagen entscheiden - nicht mit der Sicherheit eines ausgefeilten Geschäftsplans, sondern unter dem Druck einer existenziellen Krise, ohne zu wissen, wann das neue Normal, wie wir es damals nannten, in Sicht ist. Die Rahmenbedingungen änderten sich manchmal wöchentlich. Es gab unterschiedliche Verordnungen und Messgrenzen, die immer wieder für neue Situationen sorgten, die sich auf den Markt der einzelnen Geschäfte ausgewirkt haben. Jetzt, Jahre später, müssen wir auf diese Situation eingehen und reflektieren, was damals passiert ist. Wir prüfen, wir rechnen nach, wir fordern zurück. Formal ist das korrekt, aber politisch reicht formal korrekt nicht aus, denn die Realität ist: Die meisten haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Sie haben nicht spekuliert, sie wollten einfach mit ihrem Unternehmen überleben. Jetzt stehen die Menschen vor neuen Unsicherheiten. Sie beschäftigen sich mit Rückforderungen, bürokratischen Verfahren und der Angst, was noch auf sie zukommt. Gerechtigkeit bedeutet nicht, alle gleich zu behandeln, Gerechtigkeit bedeutet, Unterschiede in diesen Fällen zu erkennen. Die Hilfen des Bundes wurden in einer Ausnahmesituation beantragt und waren von ihrem Bescheiden damals klar strukturiert, allerdings befanden sich alle in einer totalen Stresssituation und unter Zeitdruck, empfanden Unsicherheiten und sahen sich enormen wirtschaftlichen Bedrohungen gegenüber. Wer das ausblendet, macht es sich in der aktuellen Situation zu leicht. Ja, es geht um Steuergeld, und ja, es braucht eine Überprüfung. Aber genauso klar ist, niemand darf durch eine Rückforderung in eine existenzbedrohende Lage kommen. (Beifall von der SPD.) Genau deshalb ist das Moratorium richtig. Es verschafft Zeit für Lösungen und Gespräche mit dem Bund und Zeit für eine faire Ausgestaltung. Wir brauchen jetzt kein starres Abarbeiten von Verfahren. Wir brauchen Augenmaß und ein Verfahren, das die Realität der Betriebe berücksichtigt. Wir brauchen ein Verfahren, das unbürokratisch ist und das Härtefälle nicht nur kennt, sondern auch abfedert. Lassen Sie mich eines ganz deutlich sagen: Es ist nicht akzeptabel, dass die Länder das Problem lösen sollen, während der Bund auf einer vollständigen Prüfung besteht, ohne ausreichende Spielräume zu geben, und dabei sogar die Akteure voneinander unterscheidet. Das passt eindeutig nicht zusammen in einem Verfahren, das für alle gleich sein sollte, aber nicht mehr gleich ist. (Beifall von der SPD.) Wer Verantwortung einfordert, muss auch Flexibilität ermöglichen. Deshalb ist klar: Wir brauchen Bagatellgrenzen, wir brauchen Spielräume für die Stichproben und wir brauchen rechtssichere Härtefallregelungen - nicht als Ausnahme, sondern als Prinzip. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Politik in der Krise bedeutet, schnell zu handeln. Das war damals so. Politik nach der Krise bedeutet, fair zu handeln. Genau da müssen wir uns jetzt ein eindeutiges Maß setzen. Deshalb geht es nicht darum, irgendwas zu regeln oder infrage zu stellen, was damals im Wort gestanden hat. Es geht darum, die Regeln so anzuwenden, dass die Menschen gerecht behandelt werden, dass die Unternehmen keine Ängste haben müssen und dass man sich ihre Situation anschaut. Es beginnt schon mit dem Berechnungsverfahren. Ich hatte wie wahrscheinlich jeder von Ihnen in den letzten Monaten Kontakt mit Betroffenen, die die Anträge bekommen haben. Ich kann nur so viel sagen: Es gibt eine große Diversität in den einzelnen Bereichen, es sind unterschiedliche Zeiträume. Es reicht nicht aus, einfach nur drei Monate zu betrachten. Manche hatten geöffnet, andere geschlossen. Wir müssen auch die weichen Faktoren in Betracht ziehen. Wir müssen in Betracht ziehen, dass man gehemmt war, in die Unternehmen zu gehen, in die einzelnen Branchen reinzuschauen und dort einzukaufen. Jeder Mensch hat unterschiedlich (Abg. Schäfer (SPD)) reagiert. Diesen Faktor haben wir bisher noch nicht einbringen können. Das zeigt die Wichtigkeit dieses Moratoriums. Es geht darum, Zeit zu verschaffen, nachzudenken und zu sagen: Wir müssen im Sinne der saarländischen Unternehmer und Solo-Selbstständigen handeln. Denn die Faktoren und auch die Einnahmen damals stellen sich sehr unterschiedlich dar. Am Ende steht nicht die Abrechnung im Mittelpunkt. Am Ende stehen doch die Existenzen im Mittelpunkt, und das ist der Mittelstand, der unser Rückgrat ist. Er hat ein Recht darauf, dass wir korrekt und gerecht handeln. Diese Unternehmer bilden durch ihre Betriebe den Motor der saarländischen Wirtschaftskraft. Für sie sollten wir da sein und das werden wir in den nächsten Monaten auch. Deshalb verweise ich auf unseren Antrag und die klare Forderung, alles zu unternehmen, um im Bund eine eindeutige, rechtssichere Regelung zu schaffen, auf die Härtefälle zu verweisen und sich die Gespräche der anderen Bundesländer anzuschauen. Am Ende des Tages sollte man wie bisher auch - in den Gesprächen der Abteilung im Wirtschaftsministerium war das auch so - verständnisvoll mit den Menschen umgehen, die sich dort melden und diese Anträge aktuell bearbeiten. Es muss das Ziel sein, mit der saarländischen Wirtschaft vernünftig umzugehen und im Einklang zu sein. - Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer, für die Antragsbegründung und erteile zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Dr. Christopher Salm das Wort.
Dr. Christopher Salm CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländer! Ich spreche zum heutigen Antrag der CDU-Fraktion „Dauerhafte Erleichterungen und Entlastungen für Empfänger der Corona-Soforthilfen“. Ich muss meinen Vorredner für den sehr reflektierten Vortrag und für die Einführung zum SPD-Antrag wirklich loben. Wir können vielem zustimmen. Sie werden natürlich Ihrem eigenen Antrag zustimmen, Sie können aber genauso unserem Antrag zustimmen, weil die Schnittmenge durchaus groß ist. Die Probleme wurden jedenfalls treffend dargestellt. Das Stichwort waren die sehr schwierigen Zeiten, in denen die Unternehmer und Solo-Selbstständigen sowie teilweise Vereine darauf vertraut haben, Hilfe zu bekommen. Es geschah nach bestem Wissen und Gewissen. Ich glaube, was sie jetzt von der Regierung einfordern, ist, dass ihnen mit diesem besten Wissen und Gewissen begegnet wird. Die Landesregierung hat vergangene Woche angekündigt, das sogenannte Rückmeldeverfahren und damit auch etwaige Rückforderungen der Soforthilfen bis zum Jahresende auszusetzen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das folgt getreu dem Motto, das es bereits seit dem Jahre 450 nach Christus gibt: „Quod differtur, non aufertur“ oder „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“. Deswegen braucht es auch hier eine chronologische Einordnung, wie die Landesregierung hierzu überhaupt gekommen ist oder bis wann sie dazu kommen will. Es hat erst den massiven Druck der Öffentlichkeit und von den betroffenen mittelständischen Unternehmen gebraucht. Es gab eine Demonstration von über 300 Empfängern der Soforthilfe. Seit ich dabei bin, kann ich mich nicht an eine Demonstration zu einem wirtschaftspolitischen Thema erinnern. Es hat auch die Initiative von uns als CDU-Landtagsfraktion gebraucht, indem das Thema auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses gesetzt wurde. Uns wurde, als der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, mitgeteilt, dass zeitgleich von der Landesregierung verkündet wird, dass man den Kurs korrigiert. Leider hat es erst all diesen Druck gebraucht. Leider wurde das Vertrauen von 17.500 mittelständischen Betrieben, Unternehmen und Selbstständigen verletzt, und erst danach, nach diesem Druck, hat die Landesregierung reagiert. Es hätte gar nicht dazu kommen müssen, denn das Land Hessen hat bereits im September 2025 nach ähnlichen Erfahrungen das dortige Rückmeldeverfahren ausgesetzt und hat - wie jetzt auch die Landesregierung im Saarland - ein Moratorium eingesetzt, das sich genau mit den von meinem Vorredner, Herrn Schäfer, vorgetragenen Problemstellungen und Fragen beschäftigt: Welche Entlastungen können geschaffen werden? Welche Möglichkeiten gibt es bei Bagatellgrenzen? Wo gibt es sie? Was sind etwaige Erleichterungen, die möglich sind? Welche Rechtsfragen gibt es? Wie ist ein Liquiditätsengpass zu berechnen? Was fällt runter, was wird noch erfasst? Auch mich haben zahlreiche Fragen erreicht: Was ist mit den Lebensunterhaltungskosten? Dieser Punkt war damals in den FAQs zu den Antragstellungen enthalten, wird jetzt aber wohl nicht mehr darunter gefasst. All das soll dort geklärt werden. Deshalb haben wir nicht verstanden, warum das Rückmeldeverfahren erst in Gang gesetzt und dadurch Porzellan zerschlagen wurde, statt zu sagen: „Moment mal, das sind ja dieselben Problemstellungen, die wir hier im Saarland haben. Wir setzen es ebenfalls aus.“ Dafür hätte es auch wirklich nicht groß den Bund gebraucht, sondern man hätte sich, wie es das Land Hessen entschieden hat, auf den Standpunkt zurückziehen können, dass man sich das ansieht und es dann umsetzt. Ich glaube, das ist ein viel gangbarerer Weg als der jetzige. (Abg. Dr. Salm (CDU)) (Beifall von der CDU.) Uns als Abgeordnete - ich spreche nicht nur für die Kollegen der CDU-Fraktion, ich glaube, das war bei vielen von uns der Fall - haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Fälle erreicht, die berechtigte Fragen aufrufen. Es sind meistens Einzelfallbeschreibungen gewesen. Darum ist es vorhin auch gegangen: Das eine war die Unterscheidung, ob es Waren oder Dienstleistungen sind. Was ist mit den Lebensunterhaltungskosten? Was ist, wenn zwar Einnahmen generiert wurden, diese aber nicht umgesetzt wurden, sodass zumindest rein rechnerisch Liquidität vorhanden war? All das wird gefragt. Unsere klare Erwartungshaltung ist, dass in dem angekündigten Moratorium genau diese Fragestellungen abgearbeitet werden, dass sich die Betroffenen dorthin wenden können mit all ihren Fragestellungen, die ordentlich geprüft und abgearbeitet werden, um das Vertrauen in einem weiteren, neuen Verfahren nicht noch einmal zu verletzen, sondern es wieder zurückzugewinnen. Angekündigt wurde von der damaligen Wirtschaftsministerin Rehlinger schnelle und unbürokratischen Hilfe. Meine Damen und Herren, schnell und unbürokratisch waren jedoch nur die angekündigten Rückmeldeverfahren. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, nunmehr Verlässlichkeit und klare Rahmenbedingungen zu schaffen und diese zweite Chance, die wirklich wertvoll ist, nicht erneut zu verspielen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Dr. Salm, für die Antragsbegründung und erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Carsten Becker zur Antragsbegründung.
Carsten Becker AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländer! Wie die beiden Vorredner auch schon festgestellt haben, gehen alle Anträge in die gleiche Richtung. Es wurde angesprochen, dass viel Vertrauen zerstört und viel Porzellan zerschlagen wurde bei den Selbstständigen und Unternehmen im Saarland, die sich auf unbürokratische Hilfen verlassen und dieses Geld bereits versteuert haben und jetzt mit entsprechenden Rückforderungen konfrontiert sind. Wir haben gehört, wie die Situation zum Beispiel im Bundesland Hessen ist. Ich habe mich in Vorbereitung zu der heutigen Sitzung auch mit dem entsprechenden Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetz in Baden-Württemberg beschäftigt. Dort ging es zwar um Landesmittel, aber der Sachverhalt ist ähnlich. Die Unternehmen haben sich darauf verlassen, dass sie das Geld nicht zurückzahlen müssen, dann wurden aber doch Rückforderungen gestellt. Die sind also schon zwei oder drei Schritte weiter. Dort geht es darum, dass zurückgezahlte Beträge beziehungsweise fälschlicherweise zurückgeforderte Beträge zurückerstattet werden. Damit ist wahrscheinlich im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Ich glaube, wir haben mit dem Moratorium eine gute Lösung gefunden, dass wir die Problematik, wie sie jetzt in Baden-Württemberg vorhanden ist, vermeiden. Es ist schade - das wurde von der CDU angesprochen -, dass es erforderlich ist, dass die Leute dafür auf die Straße gehen müssen. Wenn man ein bisschen Fingerspitzengefühl und einen Draht zu den Leuten hätte, hätte man das schon früher erkennen können. Jeder von Ihnen hat sicher Rückmeldungen bekommen und wurde gefragt, was das jetzt soll. Die Leute haben gedacht, dass sie das Geld nicht zurückerstatten müssen. Die Situation der Unternehmen derzeit, das muss ich niemandem von Ihnen im Hohen Haus erzählen, ist äußerst angespannt. Dann ist so etwas für den einen oder anderen vielleicht der Grund zu sagen: „Da mache ich den Laden ganz zu.“ Das ist nicht im Interesse von uns, das ist nicht im Interesse des Saarlandes. Ich möchte jetzt kurz auf unseren Antrag eingehen. Ich denke, er ist in einigen Punkten weitergehend als die Forderungen des SPD- und des CDU-Antrags. Ich möchte es kurz vortragen: Wir fordern, dass das Moratorium über das Jahresende hinaus bis zum 31. Mai nächsten Jahres verlängert wird. Wir fordern die Landesregierung ebenfalls auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch für Corona-Hilfen des Bundes entsprechende Regelungen zur Aussetzung von Rückforderungen getroffen werden. Wir fordern die Regierung auf, dem Landtag bis zum 30. September einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Rückforderungen ganz oder teilweise durch das Land zu übernehmen sind, existenzgefährdende Rückzahlungen vermieden und Bagatellgrenzen eingeführt werden. Wir fordern sie auf, rechtssichere und unbürokratische Lösungen für die betroffenen Unternehmen zu schaffen. Das kann gerne gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden geschehen. Die Bagatellgrenzen waren ja auch in den anderen Anträgen drin. Insgesamt ist unser Antrag aber weitergehend. Wir bitten um Zustimmung. Wir werden uns bei den anderen Anträgen enthalten, weil sie in die richtige Richtung gehen. Wir müssen über die Unternehmen einen Schutzschirm spannen, das Moratorium angehen und die Sache in Ruhe regeln. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Becker. Ich eröffne nun die Aussprache. Es liegt eine Wortmeldung vor. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Florian Schäfer.
Florian Schäfer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste mich zu Wort melden, denn mir sind einige Aspekte aufgefallen. Es kam in der Debatte so rüber, als hätte die Landesregierung an der Stelle das Ihre nicht getan. Meiner Wahrnehmung nach, das sehe ich aus dem regen Schriftverkehr, den es im Wirtschaftsbereich zwischen Bund und Land gab und den man nachvollziehen kann, wurden vom Saarland einige Verbesserungsmöglichkeiten genannt. Ich bin überrascht, was unsere Bundeswirtschaftsministerin dort aktuell macht. Das waren sicherlich auch die anderen Länder. Es geht um den Dissens, den ich aufgegriffen habe, und darum, dass es unterschiedliche Länderregelungen gibt. Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn es eine ordentliche Gleichbehandlung gegeben hätte und wenn man die Botschaften aus den Ländern wahrnehmen würde. Das sehe ich aber in der ganzen Debatte nicht. Am Ende des Tages waren es die Bundeshilfen, die schnell aufgestellt wurden. Jetzt ist es wichtig, eine einheitliche Lösung zu finden. Da gilt es, ein Signal zu setzen. Denn die Landeshilfen, die es damals gab, sind geregelt. Da hört man nichts. Es ist auch wichtig, bei den Unternehmern diese Unterscheidung zu machen: Wir reden hier über die Bundeshilfen. Der Bund ist gefordert. Wir werden ihn und auch die Bundeswirtschaftsministerin nicht aus dieser Pflicht entlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die Regierung dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Herrn Jürgen Barke, das Wort.
Barke
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Die Corona-Krise war mit Sicherheit eine der beeindruckendsten Ausnahmesituationen, die ich in meinem politischen Amt oder in den politischen Ämtern der letzten Jahre erleben durfte. Es war eine große Herausforderung. Es musste ganz schnell gehandelt werden. Wir waren lange vor dem Bund mit einem eigenen Förderprogramm am Start. Über Landeshilfen reden wir heute nicht. Wir reden heute ausschließlich über Herausforderungen bei den Bundeshilfen, und zwar Herausforderungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmerinnen und Unternehmer, für die Vielzahl an Klein- und Kleinstunternehmer*innen, die betroffen sind. Aber eines war im Grunde genommen von Anfang an klar: Wir wollten schnell helfen. Dafür sind die Mittel zur Verfügung gestellt worden. Aber in den seinerzeit erlassenen Bescheiden war auch klar: Sollte es zu Überzahlungen kommen, müssen diese zurückgezahlt werden. Im Übrigen haben viele Unternehmen das noch im Jahr der Corona-Schließungen über ihre Steuerberater sehr zeitnah geklärt und die überzahlten Mittel zurückgeführt. Über all diese reden wir zurzeit nicht, aber es ist getan worden und das müssen wir bei allem, was wir jetzt tun, immer auch mit berücksichtigen. Klar war für mich immer: Die übergroße Mehrheit in unserem Land ist ehrlich. Deshalb war unser Prinzip für die Herangehensweise an die gesamten Förderprogramme und an die aufgesetzten Prüfungsmechanismen, dass wir sagen, es ist so viel Kontrolle wie nötig, aber so viel Vertrauen wie möglich gegenüber den Unternehmerinnen und Unternehmern zum Ausdruck zu bringen. Ich glaube, das haben wir sehr gut gemacht. Im Übrigen sind wir hier nicht die Getriebenen, denn es war die Ministerpräsidentin, die sich in den Koalitionsverhandlungen sehr intensiv dafür eingesetzt hat, dass wir eine Klausel im Koalitionsvertrag verankern, die dazu führt, dass man weitere bessere Übergangsregelungen, Bagatellgrenzen et cetera schaffen kann. Da ist aus der CDU - Stephan Toscani war in der Arbeitsgruppe Wirtschaft - kein Impuls gekommen. Fakt ist aber auch, dass uns das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt hat - da war die Tinte unter dem Koalitionsvertrag noch nicht trocken -, dass man aus Gründen der Gerechtigkeit und denen gegenüber, die schon fleißig zurückgezahlt haben, das Verfahren jetzt durchführen wollte. Die Tinte war noch nicht trocken! Das war so. Das Problem fordert uns in allen Ländern. Im Übrigen ist völlig egal, ob das jetzt A- oder B-Länder, CDU- oder SPD-regierte Länder sind. Wir haben eine gemeinsame Stoßrichtung und deshalb müssen wir alles dafür tun, dass wir in dieser besonders herausfordernden Situation Verbesserungen für die Betroffenen erreichen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, damit man mal sieht, worüber wir überhaupt reden, wenn wir über Bagatellgrenzen sprechen. Ich glaube nämlich, wir brauchen eine deutlich weiterreichende Lösung. Es gab die Möglichkeit, sich ab einem bestimmten Zeitpunkt - da waren die Geschäfte aber schon mindestens 14 Tage geschlossen und für den März gab es keine Regelung mehr - für drei Monate für die Krisensituation abzusichern. Viele haben Geld geschöpft. Nach sechs Wochen öffneten die Geschäfte wieder. Da gab es, wenn man das in der bundesweiten Betrachtung sieht, folgende Situation: Einige haben deutlich weniger Geld genommen, als ihre Liquiditätslücke war. Andere haben aus den Corona-Hilfen mehr Geld geschöpft, als sie in ihrer Unternehmensgeschichte in den einzelnen Monaten jemals verdient haben. Erste Überprüfungen bei den Corona-Hilfen durch den Bund haben einen Schaden von mindestens 2 Milliarden Euro aufgezeigt. Das hat dazu geführt, dass man von den ursprünglich angedachten Stichprobenprüfungen zurück auf eine Vollprüfung gegangen ist. Es war die CDU-Fraktion im Haushaltsausschuss dieses Landes, die eingefordert hat, dass die Vollprüfungen jetzt endlich mal durchgeführt werden. Das ist alles noch gar nicht so lange her. Nehmen wir doch das Beispiel von eben. Die massiven Schäden sind im März entstanden und es ist Geld geschöpft worden für einen Zeitraum von möglicherweise drei Monaten, in Einzelfällen - das muss nicht überall so sein, es ist ja nur ein Beispiel - haben sie 50 Prozent zu viel gekriegt, können damit aber den Schaden aus dem März nicht abdecken. Das ist genau mein Ansatz, um mit der Bundesregierung in den Dialog einzutreten und zu sagen: Es wäre gut, wenn wir an dieser Stelle den gesamten Betrachtungsraum der Schließungen auf die Regulierung und den Abschluss ausdehnen könnten. Dazu sind wir im Gespräch. Dazu habe ich Katherina Reiche angeschrieben. Darüber wollen wir jetzt mal reden. (Beifall von der SPD.) Denn wenn es viele gibt, die im besten Wissen und Gewissen so gehandelt haben, wie ich das im Beispiel genannt habe, dann ist es ein großes Problem. Mit einer Anhebung von Bagatellgrenzen - und Bagatelle ist Bagatelle - wird ihnen wahrscheinlich nicht geholfen sein. Deshalb will ich in einen intensiven Dialog mit dem BMWE einsteigen. Entsprechende Termine sind jetzt in der Koordination. Dann gucken wir mal, wie das ausgeht. Wir sollten aber nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Herr Becker, Baden-Württemberg hat das Verfahren nicht eingestellt, weil man dort zu höheren Erkenntnissen gekommen ist, wie ich es einmal sagen möchte. Die hatten massive Fehler in ihren Bescheiden und standen vor einer Flut von Klagen, die sie möglicherweise auch verloren hätten. Deshalb ist das eingestellt worden. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Lassen Sie uns doch alle Kräfte in diesem Land bündeln, um den Betroffenen in der Situation zu helfen, denn wir brauchen eine Verständigung mit dem Bund zu mehr Kulanz in herausfordernden Zeiten. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt - neue Krise, Zurückhaltung beim Konsum - sind alle davon betroffen, ob das Friseure sind, ob das Nachhilfelehrer sind, dass privates Kapital nicht in den Konsum geht. Deshalb ist es gut, ein Moratorium zu machen, die Zeit zu nutzen, aber da sollte man nicht auf die ganz schnelle Lösung in die eine oder andere Richtung setzen. Lasst uns das verhandeln, lasst uns auch mit den anderen Länderkollegen diese Situation noch mal deutlich artikulieren. Dann bin ich zuversichtlich, dass wir am Ende bestenfalls eine Lösung finden können. Versprechen kann ich das aber nicht, weil es in der Verantwortung der Bundeshilfen liegt. 137 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zurückzubezahlen und zu sagen, dass das Verfahren jetzt beendet ist, damit ist es nicht getan. Das kann man an dieser Stelle nicht machen, falls der eine oder andere Antrag - ich nehme die CDU-Fraktion da aus - in diese Richtung gehen sollte. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Minister Barke. Kollege Dr. Salm hat signalisiert, dass er gerne eine Zwischenbemerkung machen würde. Lassen Sie diese noch zu, Herr Barke?
Barke
Natürlich. Abg. Dr. Salm (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Danke für die Zulassung der Zwischenfrage. Wir haben ja gar nicht gesagt, dass das jetzt schnell gehen muss, sondern dass man sich gerade erst Zeit kaufen muss. Deswegen schließen wir auch nicht aus, dass es wahrscheinlich noch mal eine Verlängerung geben kann. Aber zu dem, was Sie uns gerade vorgetragen haben: Soll denn das Moratorium hier auch genutzt werden, um eben diese ganzen Einzelfallbetrachtungen mit den Betroffenen abzustimmen, dass sie dort die Fragen platzieren können, dass sich das Moratorium mit diesen Einzelfällen befasst, um dann möglichst eine große Einzelfallgerechtigkeit im Sinne von - Sie haben es ja gesagt - bestem Wissen und Gewissen herzustellen? Das wäre die Nachfrage.
Barke
Wir müssen uns zunächst mal auf der Grundlage der ursprünglichen Bescheide bewegen und müssen die Förderrichtlinien, wie sie vom Bund erlassen werden, beachten. Das ist der Hintergrund. Ich habe eine ganze Reihe Einzelgespräche mit unterschiedlichsten Betroffenen in unterschiedlichsten Branchen geführt. Deshalb kann ich Ihnen auch jetzt vielleicht ein bisschen detaillierter zu den einzelnen Herausforderungen berichten. Am Ende wirst du es bei der Summe der Fälle mit Sicherheit ein Stück weit geclustert betrachten müssen. Wir können jetzt nicht 12.000 Einzelgespräche führen, aber wir können dafür sorgen, dass wir im Interesse aller Betroffenen eine Regelung finden, die branchenübergreifend allen Herausforderungen gerecht werden kann. Es wird nie die 100-Prozent-Lösung sein, das kann man dann vielleicht auch ein Stück weit mit einer Bagatellgrenze verbinden. Lassen Sie uns das mal verhandeln.
Dr. Christopher Salm CDU
Okay. (Beifall von der SPD.)
Heike Sylvia Winzent
Dann darf ich feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schließe somit die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2164. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2164 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2164 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2165. Wir für die Annahme der Drucksache 17/2165 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? -Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2165 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/2170. Wir für die Annahme der Drucksache 17/2170 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/2170 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- sowie CDU-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 25: Einspruch des Abgeordneten Dörr (AfD) gegen den ihn erteilten Ordnungsruf in der 46. Landtagssitzung am 18. März 2026 gemäß § 48 Landtagsgesetz Der Abgeordnete Josef Dörr hat mit Schreiben vom 21. April dieses Jahres Einspruch gemäß § 48 Landtagsgesetz gegen den ihn in der 46. Sitzung erteilten Ordnungsruf erhoben. Der Einspruch wurde als Unterrichtung verteilt. Der Landtag des Saarlandes hat über den Einspruch gemäß § 48 Landtagsgesetz ohne Aussprache zu entscheiden. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Einspruchs ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Einspruch mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- sowie CDU-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind nun am Ende der heutigen Sitzung angekommen. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen allen einen guten Nachhauseweg. - Vielen Dank!
