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Dr. Christopher Salm

CDU 29.04.2026 Sitzungen 17/47

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländer! Ich spreche zum heutigen Antrag der CDU-Fraktion „Dauerhafte Erleichterungen und Entlastungen für Empfänger der Corona-Soforthilfen“. Ich muss meinen Vorredner für den sehr reflektierten Vortrag und für die Einführung zum SPD-Antrag wirklich loben. Wir können vielem zustimmen. Sie werden natürlich Ihrem eigenen Antrag zustimmen, Sie können aber genauso unserem Antrag zustimmen, weil die Schnittmenge durchaus groß ist. Die Probleme wurden jedenfalls treffend dargestellt. Das Stichwort waren die sehr schwierigen Zeiten, in denen die Unternehmer und Solo-Selbstständigen sowie teilweise Vereine darauf vertraut haben, Hilfe zu bekommen. Es geschah nach bestem Wissen und Gewissen. Ich glaube, was sie jetzt von der Regierung einfordern, ist, dass ihnen mit diesem besten Wissen und Gewissen begegnet wird. Die Landesregierung hat vergangene Woche angekündigt, das sogenannte Rückmeldeverfahren und damit auch etwaige Rückforderungen der Soforthilfen bis zum Jahresende auszusetzen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das folgt getreu dem Motto, das es bereits seit dem Jahre 450 nach Christus gibt: „Quod differtur, non aufertur“ oder „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“. Deswegen braucht es auch hier eine chronologische Einordnung, wie die Landesregierung hierzu überhaupt gekommen ist oder bis wann sie dazu kommen will. Es hat erst den massiven Druck der Öffentlichkeit und von den betroffenen mittelständischen Unternehmen gebraucht. Es gab eine Demonstration von über 300 Empfängern der Soforthilfe. Seit ich dabei bin, kann ich mich nicht an eine Demonstration zu einem wirtschaftspolitischen Thema erinnern. Es hat auch die Initiative von uns als CDU-Landtagsfraktion gebraucht, indem das Thema auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses gesetzt wurde. Uns wurde, als der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, mitgeteilt, dass zeitgleich von der Landesregierung verkündet wird, dass man den Kurs korrigiert. Leider hat es erst all diesen Druck gebraucht. Leider wurde das Vertrauen von 17.500 mittelständischen Betrieben, Unternehmen und Selbstständigen verletzt, und erst danach, nach diesem Druck, hat die Landesregierung reagiert. Es hätte gar nicht dazu kommen müssen, denn das Land Hessen hat bereits im September 2025 nach ähnlichen Erfahrungen das dortige Rückmeldeverfahren ausgesetzt und hat - wie jetzt auch die Landesregierung im Saarland - ein Moratorium eingesetzt, das sich genau mit den von meinem Vorredner, Herrn Schäfer, vorgetragenen Problemstellungen und Fragen beschäftigt: Welche Entlastungen können geschaffen werden? Welche Möglichkeiten gibt es bei Bagatellgrenzen? Wo gibt es sie? Was sind etwaige Erleichterungen, die möglich sind? Welche Rechtsfragen gibt es? Wie ist ein Liquiditätsengpass zu berechnen? Was fällt runter, was wird noch erfasst? Auch mich haben zahlreiche Fragen erreicht: Was ist mit den Lebensunterhaltungskosten? Dieser Punkt war damals in den FAQs zu den Antragstellungen enthalten, wird jetzt aber wohl nicht mehr darunter gefasst. All das soll dort geklärt werden. Deshalb haben wir nicht verstanden, warum das Rückmeldeverfahren erst in Gang gesetzt und dadurch Porzellan zerschlagen wurde, statt zu sagen: „Moment mal, das sind ja dieselben Problemstellungen, die wir hier im Saarland haben. Wir setzen es ebenfalls aus.“ Dafür hätte es auch wirklich nicht groß den Bund gebraucht, sondern man hätte sich, wie es das Land Hessen entschieden hat, auf den Standpunkt zurückziehen können, dass man sich das ansieht und es dann umsetzt. Ich glaube, das ist ein viel gangbarerer Weg als der jetzige. (Abg. Dr. Salm (CDU)) (Beifall von der CDU.) Uns als Abgeordnete - ich spreche nicht nur für die Kollegen der CDU-Fraktion, ich glaube, das war bei vielen von uns der Fall - haben in den vergangenen Wochen zahlreiche Fälle erreicht, die berechtigte Fragen aufrufen. Es sind meistens Einzelfallbeschreibungen gewesen. Darum ist es vorhin auch gegangen: Das eine war die Unterscheidung, ob es Waren oder Dienstleistungen sind. Was ist mit den Lebensunterhaltungskosten? Was ist, wenn zwar Einnahmen generiert wurden, diese aber nicht umgesetzt wurden, sodass zumindest rein rechnerisch Liquidität vorhanden war? All das wird gefragt. Unsere klare Erwartungshaltung ist, dass in dem angekündigten Moratorium genau diese Fragestellungen abgearbeitet werden, dass sich die Betroffenen dorthin wenden können mit all ihren Fragestellungen, die ordentlich geprüft und abgearbeitet werden, um das Vertrauen in einem weiteren, neuen Verfahren nicht noch einmal zu verletzen, sondern es wieder zurückzugewinnen. Angekündigt wurde von der damaligen Wirtschaftsministerin Rehlinger schnelle und unbürokratischen Hilfe. Meine Damen und Herren, schnell und unbürokratisch waren jedoch nur die angekündigten Rückmeldeverfahren. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, nunmehr Verlässlichkeit und klare Rahmenbedingungen zu schaffen und diese zweite Chance, die wirklich wertvoll ist, nicht erneut zu verspielen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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