Petra Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zu einem Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zur Zusammenarbeit bei der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Es geht dabei nicht um ein Randthema, sondern um eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, um den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, um Tierseuchenprävention und funktionierende Entsorgungsstrukturen. Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte, insbesondere von Tierkörpern, Schlachtabfällen und nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln, ist eine Pflichtaufgabe. Sie muss jederzeit sicher, zuverlässig und seuchenhygienisch einwandfrei funktionieren. Strukturell standen wir 2025 vor einer Zäsur. Die bisherige Tierkörperbeseitigungsanstalt in Rivenich, die bislang eine sehr tragende Rolle für das Saarland gespielt hat, wurde geschlossen. Zwar steht sie künftig noch zur Verfügung, aber nur noch als Logistikstandort. Für uns ist damit eine sehr wichtige Entsorgungsinfrastruktur entfallen. Diese Zäsur hat dazu geführt, dass wir einen neuen Rahmen schaffen mussten, um die Entsorgungsinfrastruktur auf neue Pfeiler zu stellen. Das ist eine Frage der Versorgungssicherheit. Eine eigenständige Lösung für das Saarland oder für Rheinland-Pfalz oder das Saarland und Rheinland-Pfalz gemeinsam wäre kurzfristig weder technisch realisierbar noch wirtschaftlich vertretbar gewesen. Das haben auch umfangreiche Analysen gezeigt. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland eine realistische sowie tragfähige Lösung und ein positives Signal für die länderübergreifende Zusammenarbeit. Wir schaffen einen rechtlichen Rahmen, damit sich die zuständigen kommunalen Träger auch über die Landesgrenzen hinweg zu einem Zweckverband zusammenschließen können. Konkret bedeutet dies, dass die Entsorgung und Verwertung tierischer Nebenprodukte künftig gebündelt wird und es am Standort Hartheim in Baden-Württemberg zur Verarbeitung kommt. Damit erreichen wir mehrere Ziele gleichzeitig. Erstens erreichen wir Versorgungssicherheit. Wir stellen sicher, dass die Entsorgung dauerhaft gewährleistet ist, auch im Fall von Tierseuchenausbrüchen. Der Staatsvertrag stellt ausdrücklich klar, dass die Zusammenarbeit auch in solchen Situationen fortgeführt wird. Zweitens erreichen wir Wirtschaftlichkeit. Durch das Zusammenfassen von Mengen, die Nutzung von Größenvorteilen, eine bessere Auslastung der Anlagen und verbesserte Abläufe und Logistikstrukturen erwarten wir, dass die Kosten auf lange Sicht niedriger sein werden als bei einer einzelnen getrennten Lösung. Drittens erreichen wir Strukturklarheit. Wir vermeiden Doppelstrukturen und schaffen eine klare, rechtssichere Organisationsgrundlage für die Zusammenarbeit. Viertens erreichen wir Zukunftsfähigkeit. Die neue Struktur trägt auch veränderten Rahmenbedingungen Rechnung, insbesondere sinkenden Tierzahlen und steigenden Anforderungen an Umwelt- und Seuchenschutz. Der Staatsvertrag ist bewusst als Rahmenregelung ausgestaltet. Er legt fest, dass eine länderübergreifende Zusammenarbeit möglich ist, welches Recht Anwendung findet, nämlich das Recht des Sitzlandes des Zweckverbandes, und wie die Aufsicht organisiert ist. Die Ausgestaltung der Organisation, der Finanzierung beziehungsweise der Gebühren legt der Zweckverband selbst im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben fest. Das ist echte und effiziente interkommunale Zusammenarbeit mit klar geregelten Zuständigkeiten, die wir hier ermöglichen. Der Zweckverband unterliegt den einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Vergabe-, dem Kommunal- und dem Haushaltsrecht. Die konkrete Ausgestaltung von Gebühren und Umlagen liegt in der Verantwortung des Zweckverbandes. Die Gebührenstrukturen werden durch die zuständige Rechtsaufsicht überprüft, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Kostendeckung. Meine Damen und Herren, der vorliegende Staatsvertrag ist Ausdruck eines funktionierenden kooperativen Föderalismus. Er zeigt, dass Länder gemeinsam Lösungen entwickeln, wenn Aufgaben sinnvoll nur gemeinsam bewältigt werden können. Er ermöglicht dem Saarland, seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte zuverlässig, wirtschaftlich und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nachzukommen. Wir schaffen mit diesem Staatsvertrag die notwendige rechtliche Grundlage für eine sichere, effiziente und zukunftsfähige Entsorgung. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von der SPD.)
