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Christina Baltes

29.04.2026 Sitzungen 17/47

Danke, Herr Kollege Schorr, für Ihren Redebeitrag. - Es wurde eine Kurzintervention vom Kollegen Maaß beantragt. Herr Maaß, benutzen Sie bitte das Saalmikro. Abg. Maaß (SPD) mit einer Zwischenbemerkung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Lieber Kollege Schorr, das sind, wie gesagt, gewagte Aussagen für einen Regierungsdirektor - ich glaube, das waren Sie vor Ihrer Zeit hier im Landtag - oder Oberrat. Ich weiß es nicht mehr. Es geht uns darum, dass Sie versuchen, eine rechtliche Angelegenheit in eine Schublade zu stecken, um in der Bevölkerung ein Gefühl der Unsicherheit herzustellen. Wenn ich Ihnen sage, worum es in dieser Konzeption geht, und Sie mir zuhören, werden Sie merken oder wissen - und ich glaube, das wissen Sie, weil Sie wahrscheinlich die Protokolle der entsprechenden Innenausschusssitzungen gelesen haben -, dass es primär nicht darum geht, ausländische Straftäter abzuschieben, sondern dass wir von einer Konzeption für Mehrfach- und Intensivstraftäter sprechen. Das sind in aller Regel Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende. Im Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke als oberste Prämisse in der Strafverfolgung. Deswegen geht es der Justiz, der Polizei und der ZAB darum, die Menschen schnellstmöglich wieder auf den rechten Weg zu bringen, gleichwohl mitschwingend mit der entsprechenden Verwaltungsanweisung, die ich vorhin angesprochen habe, dass Menschen ausreisen können, um der Strafvollstreckung zu entgehen. Das ist der Hintergrund der Konzeption. Es geht nicht um die Taskforce, nicht darum, möglichst viele Personen abzuschieben. Die Menschen, die abgeschoben werden können, werden abgeschoben, aber „vollziehbar ausreisepflichtig“ ist ungleich „tatsächlich abschiebbar“. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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