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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 29.04.2026 Sitzungen 17/47

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen (Abg. Schaufert (AfD)) und Saarländer! Heute möchte ich alles in einem Aufwasch machen: unsere Gesetzentwürfe und unsere Meinung zum Abänderungsantrag zu Artikel 96. Sie müssen oder dürfen mir also nur ein Mal zuhören. Hören Sie konzentriert zu, dann haben Sie es mit einem Mal hinter sich. Zuerst zu unserem Gesetzentwurf Drucksache 17/2169 - neu. Unser Verfassungsgerichtshof als Hüter unserer Verfassung genießt - oder sollte dies zumindest - das höchste Vertrauen der Bürger. Doch dieses Vertrauen ist kein Selbstläufer. Es muss durch klare, unmissverständliche gesetzliche Leitplanken immer wieder modernisiert und in die heutige Zeit getragen werden. Genau das leistet unser Gesetzentwurf. Er beruht auf zwei tragenden Säulen: der uneingeschränkten Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit einerseits und der dringend notwendigen Modernisierung und Effektivierung der Justiz andererseits. In Artikel 1 unseres Entwurfs fordern wir die Einführung eines neuen § 5a im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. Darin möchten wir unmissverständlich, schriftlich und klar die Unterscheidbarkeit des Richteramts von weiteren öffentlichen Ämtern regeln. Wir möchten, dass das Amt als Verfassungsrichter unvereinbar ist mit der gleichzeitigen Ausübung eines Amts als Mitglied der Landesregierung, als Staatssekretär, politischer Beamter. Wichtig: Auch Ämter als Beauftragter, Ombudsmann oder kommunaler Wahlbeamter sollen explizit ausgeschlossen werden. Dies ist eine notwendige Regelung, weil Unabhängigkeit und Neutralität keine leeren Worthülsen sein dürfen. Die Richter am Verfassungsgerichtshof haben die Aufgabe, staatliches Handeln - sei es von der Regierung, von Behörden oder von Kommunen - objektiv, kritisch und neutral zu überprüfen. Wenn solch ein Richter gleichzeitig andere Ämter, Mandate hat oder als Ombudsmann wie Beauftragter tätig ist oder in engerer Nähe zu Landesbehörden agiert, entsteht zwangsläufig ein struktureller Konflikt. Wir dürfen es bei Verfassungsrichtern gar nicht erst zum bloßen Anschein einer Befangenheit kommen lassen. Es reicht nicht aus, im Einzelfall zu prüfen, ob ein Richter befangen sein könnte. Die Struktur selbst muss so konstruiert sein, dass kein Verdacht aufkommt. Daher sollten diese klaren Unvereinbarkeitsregeln eingeführt werden. Wichtig ist uns dabei: Wir trennen mit Augenmaß. Ausgenommen von der Unvereinbarkeit bleiben ausdrücklich reguläre Richterämter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes sowie Ämter als Professor des Rechts an deutschen Universitäten, da diese Berufe ohnehin per se der unabhängigen Rechtsfindung beziehungsweise der Wissenschaft verpflichtet sind. Neben dieser Resilienzsteigerung tut auch eine Modernisierung im täglichen Geschäft beim Verfassungsgericht not, sprich: Es wird Zeit für die Einführung und Festschreibung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Verfassungsgerichtshof. Wir schreiben das Jahr 2026, da hat der Papyrus in weiten Teilen ausgedient. In nahezu allen Bereichen der Fachgerichtsbarkeit ist der elektronische Rechtsverkehr bereits eingeführt und gesetzlich geregelt. Beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wird es also höchste Zeit. Es ist den Prozessbeteiligten nicht mehr zu vermitteln, warum ausgerechnet das höchste Gericht unseres Bundeslandes hier eine rechtliche Grauzone aufweist und haptisch Papier liebt. In unserem Gesetzentwurf stellen wir damit einen Gleichlauf mit den längst geltenden Standards auf Bundesebene wie bei anderen Verfassungsgerichtshöfen der Länder und in den Fachgerichtsbarkeiten her. Die bisher fehlende ausdrückliche Zulassung elektronischer Dokumente erschwert eine effiziente Verfahrensführung enorm. Auch auf organisatorischer Ebene haben wir mitgedacht. Durch die vorgeschlagene Folgeänderung in der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs wird die Geschäftsstelle direkt ermächtigt und in die Pflicht genommen, die Durchführung dieses elektronischen Rechtsverkehrs in der Praxis zu gewährleisten. Die anderen Punkte zu Artikel 96 in unserem Gesetz zur Verfassungsänderung, etwa die siebenjährige Wahlperiode, die Vorgabe, eine ungerade Anzahl an Richtern zu wählen, oder ein Wiederwahlverbot, erklären sich selbst. Es ist klar, warum das nötig ist gegenüber dem vorgelegten anderen Änderungsentwurf. Nun zur Verfassungsänderung zu Artikel 96 unserer Landesverfassung beziehungsweise dem zugehörigen Abänderungsantrag, den Sie vorgelegt haben. Oder besser: Kommen wir zur Axt, die an den Geist unserer Verfassung gelegt werden soll. Auf den ersten Blick mag das Ganze wie eine harmlose verfahrenstechnische Anpassung wirken. In der Begründung spricht man ja auch beschwichtigend von „redaktionellen Anpassungen“ und „gezielten inhaltlichen Ergänzungen“. Doch prüft man den Text aufmerksam, offenbart sich ein Verstoß, der den demokratischen Grundsätzen und dem Willen unserer Landesverfassung fundamental widerspricht. Mit dieser von Ihnen geplanten Verfassungsänderung, werte Kollegen der Schwesterparteien SPD und CDU, verstoßen Sie bewusst gegen den Geist unserer saarländischen Verfassung. Artikel 96 regelt, wir haben das Verfahren eben durchexerziert, die Wahl der Verfassungsrichter durch den Landtag. Aus guten Gründen, historisch und demokratisch gewachsen, ist hierfür systematisch und unmissverständlich eine Zweidrittelmehrheit des Landtags vorgesehen - „des Landtags“, Punkt. Verfassungsrichter müssen von einem breiten parlamentarischen Konsens getragen werden, so will es unsere Landesverfassung, das erfordert auch die Schwere des Amtes. Ein Verfassungsrichter ist schließlich kein Richter in irgendeiner Kammer auf dem Rechts- (Abg. Schaufert (AfD)) weg, sondern ein Wächter der Verfassung. Daher muss er von einer überwältigenden Mehrheit und dem breiten Vertrauen der Volksvertretung legitimiert sein. Meist endet ja auch der Rechtsweg beim Verfassungsgerichtshof, eine immense Verantwortung also. Sie aber wollen nun, dass dieses fundamentale Mehrheitserfordernis deutlich abgesenkt wird, sobald eine Wahlverzögerung bei der Richterwahl eintritt. Sie wollen in einem derartigen Fall überhaupt nicht, dass eine Partei oder mehrere Parteien, die zum Beispiel jeweils über mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag verfügen, sich mit diesem Drittel plus X über Kandidaten verständigen, sich mit den Kandidaten auseinandersetzen und den Kompromiss suchen. Ihr Gesetz sieht vor, dass die bisherigen Verfassungsrichter ihr Amt dann für bis zu sechs Monate fortführen sollen. Sofern keine Nachfolge nach den Regeln des Artikels 96 in dieser Zeit gewählt wird, soll der Verfassungsgerichtshof künftig, sozusagen als Ersatzvornahme, selbst Kandidaten vorschlagen, und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder. Das wäre an sich noch hinnehmbar. Das wäre vielleicht sogar auf dem Weg, einen Kompromiss und eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen, richtungsweisend - sofern es bei dem Vorschlagsrecht bliebe. Aber nun kommt der entscheidende verfassungsrechtliche Tabubruch: Aus dem Kreise dieser Vorgeschlagen soll der Landtag dann mit einer simplen, einer einfachen Mehrheit - reden wir Klartext: mit der Mehrheit der Schwesterparteien CDU und SPD - die neuen Richter wählen können. Im Text heißt es dazu wörtlich: „Gewählt ist aus dem Kreis der vom Verfassungsgerichtshof vorgeschlagenen Personen, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erhält.“ Oder kurz: Sie wollen einen sich selbst erhaltenden, auf Ihren Gnaden beruhenden und nach Ihrem Gusto zusammengesetzten Verfassungsgerichtshof auf ewig sichern. Werte Kollegen, das ist vollkommen inakzeptabel! Sie legen Hand an die verfassungsrechtliche Hürde einer Zweidrittelmehrheit, die der Landtag als gewähltes Parlament zwingend erbringen muss, und lagern dieses Erfordernis einfach einmal kurz an das Gericht selbst aus. Die Begründung dieses Antrags ist reines politisches Blendwerk. Darin wird behauptet, durch den Vorschlag des Gerichts, basierend auf seiner institutionellen Autorität, werde sichergestellt, dass die Kandidaten über eine breite Legitimation verfügten. Das ist nicht nur lächerlich argumentiert, das ist ein gefährlicher Trugschluss: Demokratische Legitimation entsteht in unserer parlamentarischen Demokratie nicht durch die Autorität eines Gerichtshofs, der sich quasi im Zuge einer institutionellen Selbstbefruchtung seine eigenen Nachfolger aussucht. Demokratische Legitimation entsteht einzig und allein durch das Votum der gewählten Parlamentarier, gewählt durch den Souverän, das Volk. Uns ist schon klar, dass Ihnen langsam mit großem Unbehagen, Angst und sogar Panik bewusst wird, dass Sie dieses Volk immer weniger vertreten. Sie erkennen, dass Sie fertig haben. Gleichzeitig werden wir von der AfD immer stärker, erhalten bei Wahlen immer mehr Legitimation vom Souverän. Sie selbst geben diesen Kampf um die Bevölkerung immer mehr auf. Dafür sind sie bereit, und das nicht nur im Saarland, mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Wahlerfolge der AfD, selbst unsere Wahlerfolge in der Zukunft, zu konterkarieren. Sie versuchen mit allen nur erdenklichen Kniffen, sich an Ihre Macht und vor allem an Ihre Pfründe zu ketten. Das ist zutiefst undemokratisch, was Ihnen aber vollkommen egal ist. Das Tragische, Lächerliche und im Grunde sogar Wahnsinnige dabei ist, dass Ihnen sämtliche dieser gegen die AfD gerichteten Aktionen der letzten Jahre nichts, aber auch gar nichts genutzt haben. Die im Entwurf vorgesehene angebliche Vereinfachung des Wahlverfahrens darf niemals auf Kosten des parlamentarisch zu erzielenden Konsenses erfolgen. Wenn Sie künftig Verfassungsrichter mit einer einfachen Parlamentsmehrheit ins Amt hieven, nur weil das Gericht - das von Ihnen zusammengestellte Gericht! - sie Ihnen nach Ihrem Willen auf einem Silbertablett präsentiert, degradieren Sie, liebe Schwestern von SPD und CDU, den Landtag hinsichtlich seiner ureigensten Funktion als Vertretung der Saarländer und legen Hand an den Geist der Verfassung und legen Hand an die Demokratie. Das ist ein Angriff auf Minderheitsrechte und die Kontrollfunktion der Opposition, deren Stimmen bei einer Wahl von Verfassungsrichtern mit einfacher Mehrheit plötzlich nahezu irrelevant werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine einfache Regierungsmehrheit sich künftig die ihr genehmen Kandidaten aus einer gerichtlich vorgefertigten Liste herauspickt, ohne den Konsens mit der parlamentarischen Opposition zu suchen, und die Kandidaten einfach durchwinkt. Auch der Verweis darauf, dass das Recht zur Wahl einer nicht vom Verfassungsgerichtshof vorgeschlagenen Person unangetastet bleibe, heilt diesen Konstruktionsfehler in keiner Weise; insoweit bliebe es ja bei der erforderlichen Zweidrittelmehrheit des Parlaments. Es wird folglich ein völlig absurdes Zweiklassensystem der Wahl geschaffen und damit auch eine Zweiklassen-Legitimation, indem, wenn der Gerichtshof die Vorauswahl trifft, die parlamentarische Hürde von Artikel 96 ausgehebelt und somit der Kernauftrag der Verfassung, einen breiten Kompromiss zu finden, umgangen wird. (Abg. Schaufert (AfD)) Wir von der AfD behalten uns ausdrücklich vor, diese Regelung, die ja heute wohl beschlossen wird, vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Die Verfassung ist das feste Fundament unseres Staates, sie darf nicht zur bequemen Manövriermasse der Tagespolitik werden, in Ihrem Fall getrieben von der Angst vor der Zukunft und vor dem Gang in die Bedeutungslosigkeit, damit möglicherweise festgefahrene Personaldebatten leichter gelöst werden können. Das Absenken des Mehrheitserfordernisses im Landtag auf die einfache Mehrheit der Mitglieder ist kein Schritt zu mehr demokratischer Legitimierung, sondern ein weiterer Schritt, durch den demokratische Gepflogenheiten mit Füßen getreten werden. Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! Kritzeln Sie nicht aus Angst und Panik in den Grundlagen unseres Gemeinwohls herum! Bewahren Sie die Würde, die Souveränität und die verbrieften Rechte des Hohen Hauses! Dieser unzulässige Eingriff in die Verfassung ist kategorisch abzulehnen. Ich fordere Sie eindringlich auf, mit uns gegen diesen Abänderungsantrag zu stimmen, und lade Sie ein, stattdessen für unsere Gesetzentwürfe zu stimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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